Hoffmann
Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen
Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuschauer am Livestream, Tierschutz lebt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom ehrenamtlichen Engagement und dem unermüdlichen Einsatz der Tierheime und der Tierschutzeinrichtungen. Als Staatsziel ist es sowohl in der Verfassung Thüringens als auch im Grundgesetz verankert. Unter dem Motto „Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände, die Tierheime sind am Ende“ haben die Tierheime aus dem gesamten Bundesgebiet im Sommer 2023 einen Brandbrief an die Bundesregierung verfasst, weil sie an der Grenze des Machbaren angelangt sind, und das aufgrund verschiedener Entwicklungen, einige davon haben wir eben schon gehört. Einrichtungen mussten sogar Aufnahmestopps verhängen, in Thüringen waren das unter anderem das Tierheim in Gera und das Tierheim in Hildburghausen. Die personellen und finanziellen Notlagen sind durch Coronamaßnahmen, gestiegene Energiekosten, erhöhte Material- und Futterkosten, Änderungen der Tierarztgebühren und durch massenhafte Abgabe von Tieren hervorgerufen worden, die während der Coronapandemie unüberlegt angeschafft wurden. Das Spendenaufkommen sinkt, denn immer mehr Menschen haben immer weniger in der Tasche. Grundsätzlich stellt die Fundtierpauschale auch keine Kostendeckung sicher. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbunds deckt sie nur zu 25 Prozent die tatsächlich entstehenden Kosten ab. Zusätzlich sorgen Freigängertiere, hier insbesondere Katzen, für weitere Probleme durch unkontrollierte Vermehrung, die dann durch die Tierschutzeinrichtungen wieder aufgefangen werden müssen. Flächendeckende Katzenschutzverordnungen existieren in Thüringen nicht und werden von der Landesregierung abgelehnt, wie die Antworten auf meine Kleinen Anfragen beweisen. All diese Umstände belasten die Tierheime und die anderen Einrichtungen massiv. Der Landestierschutzbund appellierte bereits Ende 2022 an die Politik, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Tierheimen im Freistaat die Zukunft zu sichern. Anfang 2023 erneuerte er seine Forderung nach Unterstützung. Und was geschah Ende 2023 im Thüringer Landtag? Im Entwurf zum Haushalt 2024 wurden die Zuschüsse für Investitionen an Tierheime und Tierschutzvereine gegenüber dem Vorjahresansatz halbiert, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion, sowohl die nicht investiven als auch die investiven Mittel im Vergleich zu 2023 zu erhöhen, untermauert durch einen Entschließungsantrag, wurden von allen anderen hier im Haus abgelehnt, auch von der CDU. Die Landesregierung steht jedoch in der Pflicht, den Einrichtungen zur Seite zu stehen, um die untergebrachten Tiere, wie Abgabetiere, aber auch Tiersenioren und verletzte Tiere, weiter artgerecht behandeln zu können. In der Sache sollte es um den Tierschutz gehen und nicht um destruktive Abgrenzungsversuche, weswegen die Ablehnung unserer bisherigen Tierheimanträge auch verantwortungslos ist.
(Beifall AfD)
Wir fordern in unserem neuen Antrag unter anderem: erstens, einen Krisengipfel einzuberufen, zweitens, dass Thüringen eine landesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängertiere unterstützt oder sich für eine entsprechende bundesweite Regelung im Bundesrat einsetzt, und drittens, die Richtlinien zu Fördermittelanträgen zu verschlanken und für die Einrichtungen praktikabler zu machen. Denn wie ein Bericht des MDR vom 19. Januar 2024 belegt, stellen diese Richtlinien einen zu hohen personellen und zeitlichen Einsatz für die Einrichtungen dar. Daher würden Fördermittel auch gar nicht erst beantragt oder abgerufen. Ich zitiere aus dem Beitrag mit der Überschrift „Vorgaben gehen an der Realität vorbei“: „In Meiningen hat das im vergangenen Jahr eine Posse hervorgebracht. Das Tierheim hat nach eigenen Angaben frühzeitig einen Antrag auf Fördergeld für einen dringend benötigten Anbau gestellt. […] Im Oktober gab es dann positive Nachrichten: Der Förderbescheid wurde vom Land bewilligt. Allerdings unter der Prämisse, dass die Fördersumme in Höhe von rund 70.000 Euro bis Ende des Jahres verbaut sein muss. Andernfalls wäre das Tierheim gezwungen gewesen, das Geld zurückzuzahlen“. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Ministerium laut Artikel eine Überarbeitung beabsichtigt, die Staatssekretärin gestern in der Beantwortung auf meine Mündliche Anfrage aber keinen Zeitpunkt nennen konnte und auch leugnet, dass die Einrichtungen vor einem personellen Überaufwand stehen. Zusammenfassend: Die Landesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Einrichtungen zu helfen – wo ein politischer Wille, da auch ein Weg. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
