Franziska Baum
Fragestunde
Anträge zur Eröffnung von Freien Schulen in Thüringen Der Betrieb einer Ersatzschule muss in Thüringen durch das zuständige Ministerium auf Basis der §§ 4 bis 6 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft genehmigt werden. Für eine solche Genehmigung sind die Sicherstellung einer hohen Qualität der Schulbildung im Vergleich zu den öffentlichen Schulen, das Vorhandensein einer verantwortungsvollen Schulleitung sowie die Garantie der fachlichen und pädagogischen Eignung des Lehrpersonals ausschlaggebend. Gerade im Zusammenhang mit Reformbedarf im Bildungswesen finden sich immer wieder Initiativen, die neue Formen von Lernen in Schulen übertragen wollen bzw. diese in eigenen Schulen umsetzen wollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Genehmigung einer Ersatzschule in den letzten 20 Jahren entwickelt? 2. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Ersatzschule wurden seit dem Jahr 2015 gestellt und wie viele davon genehmigt? 3. Welche Begründungen lagen den abgelehnten Anträgen auf Genehmigung einer Ersatzschule zugrunde? 4. Wie viele Konzepte der seit dem Jahr 2015 eingereichten Anträge beinhalteten verstärkt OnlineUnterricht?
