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Dieter Laudenbach

AfD 02.02.2024 Sitzungen 7/128

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2018 unmissverständlich klargemacht, dass die Grundsteuer basierend auf den Werten von 1935 ab dem 1. Januar 2025 Geschichte sein wird. Wird die Grundsteuerreform, über die wir heute reden, nicht gelingen, wird diese Steuer am 31. Dezember 2024 schlichtweg auslaufen. Bedauerlicherweise gibt es hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des in Thüringen für die Reform angewandten Bundesmodells ernsthafte Bedenken. Es gibt Bedenken, die von Experten geteilt und letztendlich vom Bundesverfassungsgericht bewertet werden müssen. Wir müssen also Geduld haben. Nach den Vorstellungen der Gruppe der FDP sollten alle Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts gemäß § 165 der Abgabenordnung unter Hinweis auf Vorläufigkeit ergehen, um eine faire und rechtskonforme Besteuerung der Thüringer Bevölkerung zu gewährleisten, weil die Finanzämter sie dann später von Amts wegen ändern können. Der Vorläufigkeitsvermerk in Grundsteuerbescheiden ist nur bei spezifisch kritischen Fragen sinnvoll, muss aber präzise formuliert sein. Die FDP hat nicht konkretisiert, welche Fragen das Bundesverfassungsgericht klären soll, die für alle Steuerpflichtigen relevant wären. Wichtiger ist, dass bei einer generellen Verfassungswidrigkeit der Reform das Gesetz als nichtig gilt und Bescheide somit keine Gültigkeit haben. In solch einem Fall wäre die Diskussion um die Vorläufigkeitsvermerke irrrelevant. Der Antrag der FDP Thüringen ist offensichtlich Wahlkampfmanöver. (Beifall AfD) Dennoch danke ich Ihnen, geehrte Kollegen der FDP, für die Eröffnung einer Debatte in der Sache, denn es ist mir ein Bedürfnis, noch etwas zum Ablauf der Grundsteuerreform in Thüringen zu sagen, welche aus Sicht unserer Fraktion eine Zumutung für die Beteiligten ist. Schon im März 2021, als die Coronakrise über unsere Behörden hereinbrach, war uns klar, dass diese Reform wegen der Bindung wertvoller personeller Ressourcen einer gründlichen Überprüfung bedarf. Bereits vor dem Start dieser Reform haben wir in einer vierteiligen Kleinen Anfrage die gravierenden Konsequenzen für die Bürger Thüringens, die Verwaltung in den Kommunen sowie in den Finanzämtern erörtert. Besonders interessiert waren wir an der Frage, ob es aus verwaltungsökonomischer Sicht überhaupt sinnvoll ist, an einer derartig verwaltungsaufwendigen Steuer festzuhalten. Ich könnte jetzt alle Antworten aus den Drucksachen 7/2342 und 7/3361 zitieren, aber, um es kurz zu machen: Sie alle zeugen von einer gefährlichen Verharmlosung dieser Reform. Eine unserer Anfragen, die in Drucksache 7/3342 beantwortet wurde, bezog sich auf den erwarteten Personalbedarf der Thüringer Finanzverwaltung für die erwarteten Einsprüche. Eine vage Schätzung von 5 Prozent Einspruchsquote basierend auf einer bundeseinheitlichen Annahme war die Antwort. Dem „Freien Wort“ vom 29.01.2024 war zu entnehmen, dass Ende Januar 2024 immer noch über 100.000 Grundsteuererklärungen fehlten. Der geplante Erinnerungslauf, der vor einem Jahr hätte stattfinden müssen, wurde einfach abgeblasen und nun wird geschätzt. Die von uns mit den Haushaltsverhandlungen geforderte Verlängerung der Aushilfskräfte für die Finanzämter wurde abgelehnt. Die Kommunen brauchen eine hundertprozentige Erfüllungsquote für die Messbetragsbescheide, um den Hebesatz zu ermitteln. Das wissen Sie. 2024 sollten diese komplett den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um die Folgebescheide für 2025 zu erlassen. Laut „Freiem Wort“ vom 29.01.2024 gibt es seitens des Thüringer Finanzministeriums keinen Zweifel am Gelingen der Grundsteuerreform bis 2025. Die Steuerreform sei unkompliziert und schnell per Computer lösbar. Das wird von den Realitäten in den Finanzämtern und in den Kommunen allerdings nicht geteilt. Die Verharmlosung dieser komplexen Thematik, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beobachtet haben, steht im krassen Gegensatz zu den Erfahrungen der Mitarbeiter, die mit überlasteten Hotlines und einem Mangel an fachlich ausgebildeten Aushilfskräften kämpfen. Die Herausforderungen zeigen, dass wir von einer erfolgreichen Reform weit weg sind. Zudem fordert das Bundesverfassungsgericht alle sieben Jahre eine Neubewertung, was darauf hindeutet, dass das Problem auch noch 2029 besteht, ohne dass eine Abschaffung der Grundsteuer ernsthaft in Betracht gezogen wird. Die AfD wird die Abschaffung der Grundsteuer als Ziel in ihr Wahlprogramm 2024 aufnehmen. Wir werden dieses Chaos, was die Bürger Thüringens derzeit erleben, beenden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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