Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Verlängerung der Richtlinie zu „Garantien für Beteiligungen an Firmen“ Das Finanzministerium informierte am 22. Januar 2024 darüber, dass die Richtlinie für das Mitarbeiterfinanzierungsprogramm, welches Garantien für den Fall übernimmt, dass Unternehmen insolvent werden und die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen können, überarbeitet und um fünf weitere Jahre verlängert werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2023 die Inanspruchnahme der Garantien des Freistaats für die Abschirmung von Mitarbeiterbeteiligungen/Darlehen nach diesem Programm entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Gehören Genossenschaften beispielsweise aus den Bereichen Wohnungsbau, Banken, Handel, Energie und Mobilität zu den in Punkt 2 der Richtlinie beschriebenen förderfähigen Unternehmen, wenn nein, warum nicht? 3. Kann grundsätzlich auch eine Genossenschaft den Zweck einer Arbeitnehmergesellschaft nach Punkt 4 der Richtlinie erfüllen, wenn sie der Zusammenschluss von förderfähigen Arbeitnehmern ist, wenn nein, warum nicht? 4. Wer sind aktuell die Mitglieder des Garantieausschusses und in welchem zeitlichen Rhythmus wechselt dieses?
