39. Sitzung (WP20)
12.10.2023 · 183 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (29)FDP (25)SSW (19)CDU (15)GRÜNE (9)
Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eineinhalb Minuten nach zehn. Ich begrüße alle sehr herzlich. Ich hoffe, alle sind frisch und munter, und ich eröffne die heutige Sitzung. (Unruhe) Wenn das Gerede aufhört, dann kann man mir auch zuhören. Dafür wäre ich sehr dankbar. – Lassen Sie uns gemeinsam die besten Genesungswünsche an unsere Kollegin Sandra Redmann von der SPDFraktion geben, die heute weiterhin erkrankt ist. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind heute von der Landesregierung abwesend und entschuldigt Ministerpräsident Daniel Günther, Minister Dirk Schrödter, Ministerin Karin Prien und Minister Claus Ruhe Madsen. Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Von Herzen wünsche ich alles Gute und das Beste für das neue Lebensjahr, liebe Kollegin Sophia Schiebe. Wir hoffen, dass wir heute einen schönen Geburtstag bereiten können. (Beifall) Begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, und zwar Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Paulsen-Schule aus Niebüll. (Beifall) Dann ist auch unser Landeskirchlicher Beauftragter, Herr Dr. Teifke da, und wir begrüßen auch Mitarbeiter des Flüchtlingsbüros. (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 und 34 c) auf: Gemeinsame Beratung a) Irreguläre Migration deutlich reduzieren und Kommunen besser unterstützen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1475 Die Ergebnisse des Migrationsgipfels zeigen Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit (Präsidentin Kristina Herbst) Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1520 (neu) b) Bericht zum Migrationsgipfel vom 9. Oktober Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1510 (Unruhe) – Ich bitte um ein bisschen Aufmerksamkeit. Danke schön! Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig, dann verfahren wir so. Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ob Menschen Vertrauen in uns als politisch Verantwortliche haben, entscheidet maßgeblich darüber, ob unsere Demokratie funktioniert. Ich bin davon überzeugt, dass ein entscheidender Gradmesser hierfür die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten ist. Am Montag fand der Migrationsgipfel statt. Ich möchte damit beginnen, mich bei den kommunalen Vertretern und Vertreterinnen für diese ausgesprochen konstruktive und zielführende Sitzung zu bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und vereinzelt SPD) Mehr noch, ich möchte anerkennen, welch großartige Arbeit vor Ort geleistet wird, um die Unterbringung und Integration zu gewährleisten, denn das ist keine Selbstverständlichkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und FDP) Es ging bei dem Gipfel um Folgendes: Erstens. Schnellere Umsetzung der Forderungen der Kommunen, die wir nahezu vollständig erfüllt haben. Zweitens. Strukturen, die eine Integration möglich machen – unsere Integrationsstruktur und -strategie. Bevor wir uns mit diesen beiden konkreten Punkten auseinandergesetzt haben, habe ich dargestellt, mit wie vielen Menschen wir dieses Jahr noch rechnen, und das möchte ich Ihnen auch einmal darstellen. Bundesweit wird mit 350.000 Asylsuchenden gerechnet. Das bedeutet für Schleswig-Holstein 11.900 Personen. Wir haben in Schleswig-Holstein bereits rund 6.600 Asylsuchende aufgenommen und rechnen demnach mit weiteren 5.300 Personen. Dazu kommen Schutzsuchende aus der Ukraine, denn seit Ausbruch des Krieges sind in Schleswig-Holstein rund 35.000 Personen hier angekommen. Für die Planungssicherheit habe ich für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt einmal dargestellt, mit wie vielen Personen sie bei der Kreisverteilung bis Ende des Jahres rechnen können. Dann sind wir die einzelnen Forderungen durchgegangen. Die erste Forderung – mehr Kapazitäten auf Landesebene schaffen – erfüllen wir. Wir werden die Kapazitäten in den Landesunterkünften auf 10.000 Plätze erhöhen, durch neue Liegenschaften wie in Kiel und durch die Verdichtung bestehender Landesunterkünfte. Darüber hinaus bleiben wir bei der Zusage, dass wir, wenn notwendig, noch weitere Kapazitäten ausbauen werden. Auch der zweiten Forderung – Menschen mit schlechter Bleibeperspektive nicht in die Kreise zu verteilen –, entsprechen wir. Seit Montag werden keine Menschen mehr mit schlechter Bleibeperspektive in die Kommunen verteilt. Ausgenommen sind davon diejenigen, bei denen absehbar ist, dass eine Rückführung nicht vollzogen werden kann. Die dritte Forderung – die Ankündigungsfrist wieder anzupassen – erfüllen wir. Wir werden die Ankündigungsfrist ab dem 1. Dezember 2023 wieder auf vier Wochen verlängern. Zwischen Weihnachten und Neujahr werden keine Verteilungen stattfinden. Die vierte Forderung lautet, die Richtlinie zu temporären Gemeinschaftsunterkünften fertigzustellen und den Kommunen finanziell noch weiter entgegenzukommen. Dieser Forderung entsprechen wir. Die fünfte Forderung war eine Krisenmanagementstruktur. Ich habe darüber aufgeklärt, was es bereits an Strukturen gibt, und ich möchte Ihnen diese auch einmal darstellen, damit Sie im Bild sind. Wir haben tägliche Sonderlagen bei mir im Sozialminis- (Ministerin Aminata Touré) terium zu der aktuellen Fluchtsituation, und die werden wir weiter fortführen. Wir haben eine wöchentliche Befassung des Themas bei der Staatssekretärsbesprechung und auch im Kabinett. Auch dabei bleiben wir natürlich. Ich habe eine monatliche Sitzung mit den Landräten, den Oberbürgermeistern und den kommunalen Landesverbänden. Abseits dessen gibt es eine wöchentliche Abteilungsleiterrunde mit den zuständigen Ministerien und ab dieser Woche auch mit den Geschäftsführungen der kommunalen Spitzenverbände. Außerdem haben wir vereinbart, dass es in der Verantwortung der Landräte und Oberbürgermeister liegt, dass eine vernünftige und solidarische Verteilung in den Kreisen erfolgt. Forderungen wie der aus Pinneberg nach einer neuen quotalen Verteilung seitens des Landes wurde unisono eine Absage erteilt. Der zweite Schwerpunkt der Sitzung war: Die Kommunen haben sich gewünscht, dass es eine gemeinsame Integrationsstrategie gibt. Sie wissen, dass wir selbst eine Integrationsstrategie haben, die wir im Rahmen unserer interministeriellen Arbeitsgruppe erfüllen und in der wir an dem Integrationsgesetz arbeiten. Aber die Kommunen haben sich gewünscht, dass wir diese gemeinsam mit ihnen entwickeln. Dieser Bitte kommen wir nach. Die Schwerpunkte dieser Strategie umfassen die Themen Wohnen, Bildung, Kita, Arbeitsmarktintegration und Gesundheit. Wir haben vereinbart, dass wir eine monatliche Sitzung zu diesen Themen haben werden. Die erste wird am 7. November 2023 stattfinden. Dies wird bis zum April gehen. All diese Ergebnisse sollen in unser politisches Handeln einfließen. Am Ende des Prozesses werden wir eine ganzheitliche Integrationsstrategie für dieses Land haben. Das Ergebnis dieses Gipfels lässt sich sehen, und wir werden weiterhin gemeinsam an den Herausforderungen arbeiten. So viel zu meinem Bericht. Jetzt komme ich zu einigen Punkten der Fraktionsanträge. Erstens. Zu der Forderung, Sachleistungen statt Geldleistungen auszuzahlen, möchte ich sehr deutlich sagen: Diese Möglichkeit steht den Kommunen bereits heute zur Verfügung, das heißt, sie können – im Rahmen des Asylgesetzes – bereits Sachleistungen auszahlen. Der Grund, warum die Kommunen das nicht machen, ist der hohe Verwaltungsaufwand; es ist ein Irrsinn, das Ganze auszugestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir als Land werden die Kommunen also nicht dazu verpflichten, das auf den Weg zu bringen, und der Bund plant nicht, das Asylgesetz an dieser Stelle zu verschärfen. Zweitens sage ich zu dem Ansinnen, Sozialleistungen für Asylsuchende abzusenken: Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass sich das Existenzminimum für Menschen in Deutschland nur an den Gegebenheiten in Deutschland orientieren darf. Auch ich finde, daran muss man sich orientieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Losse-Müller [SPD]) Drittens sage ich zur Rückführung und zur Zusammenarbeit der Behörden bei straffällig gewordenen Asylsuchenden: Das Landesamt ist bereits mit Stellen aufgestockt worden – allein um 15 für Vollzugskräfte und um vier für das Rückführungsmanagement. Bei straffällig gewordenen Ausländer_innen wird alles darangesetzt, die Abschiebung aus einer Straf- oder Untersuchungshaft durchzuführen. Man muss feststellen: Nicht immer gelingt das, zum Beispiel, weil Dokumente fehlen, die Ausreisepflicht noch nicht vollziehbar ist oder aus vielen anderen Gründen. Wenn es notwendig ist – das wissen Sie auch –, wirkt hier in Schleswig-Holstein das Instrument der Abschiebehafteinrichtung. Bei der Aufenthaltsbeendigung hat die freiwillige Rückkehr grundsätzlich Vorrang vor staatlichem Zwang. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Haushaltsansatz für die freiwillige Rückkehr wird kontinuierlich erhöht; ich habe dazu im Innen- und Rechtsausschuss berichtet. Im Vergleich zu 2021 sind es 35 Prozent mehr. Das Landesamt baut aktuell ein AMIF-Projekt zur Stärkung der Rückkehrberatung; der Ausbau rückkehrvorbereitender Maßnahmen wird auf den Weg gebracht. Sie alle wissen, dass abseits dessen der Bund aktuell im Rahmen der Beschlüsse der MPK, aber auch der Regierung selbst an weiteren Maßnahmen arbeitet, was die Rückführung angeht. Unter anderem werden gerade Regelungen, die Rückführungen verhindern oder erschweren, angepasst. Viertens – zum Thema Beschleunigung und Digitalisierung der Asylverfahren –: Die Registrierung – weil das in der Zuständigkeit der Länder liegt – ist natürlich Voraussetzung dafür, dass Asylverfahren vom BAMF durchgeführt werden können. Hier in (Ministerin Aminata Touré) Schleswig-Holstein haben wir einen Stau; das muss man offen und ehrlich sagen. Was tun wir dagegen? – Wir haben weitere Kräfte eingesetzt, um den Registrierungsstau abzubauen. Wir setzen Zeitarbeits- und Nachwuchskräfte ein. Auch bei den unterschiedlichen Ressorts wurde abgefragt, was noch unterstützend beim Landesamt stattfinden kann. Zu den Punkten „gemeinsames europäisches Asylverfahren“ und „sichere Herkunftsstaaten“: Ja, wir brauchen eine gesamteuropäische Lösung. Dafür setzen wir uns alle gemeinsam sein. Dabei müssen Menschenrechte im Fokus stehen; sie dürfen nicht ausgehöhlt werden. Zu den sicheren Herkunftsstaaten werden wir uns verhalten, wenn es einen konkreten Vorschlag der Bundesregierung gibt. Sie kennen unsere jeweiligen Positionen dazu. Was ich aber außerdem, das heißt abseits dieses Aspektes, noch betonen möchte – –
Kristina Herbst
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Vogt? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.
Christopher Vogt FDP
Frau Ministerin, vielen Dank. – Der Presseberichterstattung habe ich entnommen, dass der Ministerpräsident sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz, die, wenn ich es richtig gelesen habe, heute und morgen stattfindet, dafür einsetze, dass nicht nur Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden – was die Koalition in der vergangenen Tagung abgelehnt hat und heute offenbar wieder ablehnen wird –, sondern dass er sich gemeinsam mit seinen Unionskollegen dafür einsetze, dass auch Indien und Armenien entsprechend eingestuft werden. Macht der Ministerpräsident das als Privatperson, als CDU-Landesvorsitzender oder als Ministerpräsident dieses Landes? Und: Ist die Position, die er offenbar vertritt, abgestimmt oder unabgestimmt? – Sie müssen sich keine Sorgen machen. Wir stimmen uns immer sehr intensiv ab, auch zu dieser Ministerpräsidentenkonferenz. Ich habe es gerade in meiner Rede gesagt: Wir als Koalitionspartner haben zu dieser Frage unterschiedliche Positionen. Im Rahmen der MPK wird dieses Thema eben auch bearbeitet. Wir werden uns ansehen, wie das Ergebnis ist. Wir Grüne haben gesagt: Wir möchten nicht, dass es im Rahmen dieser MPK-Beratung einen festen Beschluss gibt. Nichtsdestotrotz ist es so, dass es unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Ministerpräsidenten gibt, die sich für dieses Thema politisch einsetzen. Sie wissen ja, wie das Verhältnis in der Ministerpräsidentenkonferenz ist: Wir haben dort sehr viele CDU-Ministerpräsidenten, viele SPD-Ministerpräsidenten, einen linken und dann auch einen grünen. Natürlich vertreten die Ministerpräsidenten ihre Positionen – gemeinsam mit dem, was sie in ihren jeweiligen Koalitionen besprochen haben. Am Ende des Tages kommt es aber darauf an – das ist auch das, was wir politisch besprochen haben –, dass ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, über den man dann beraten kann. Die Bundesregierung hat bislang nicht vor – das ist mein Kenntnisstand –, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweiteren. Nichtsdestotrotz verweigern wir uns der Debatte nicht. Wir haben aber einen kritischen Blick darauf und werden kollegial und solidarisch, wie wir es in der Koalition immer tun, einen Entschluss zu dieser Frage finden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Harms? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gern.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt noch einmal ganz konkret: Der Ministerpräsident vertritt dort das Land Schleswig-Holstein und macht den Vorschlag, diese fünf Länder als sichere Herkunftsländer zu deklarieren. Ist dieser Vorschlag mit dem grünen Koalitionspartner abgestimmt oder nicht? Stimmt der grüne Koalitionspartner dieser Vorgehensweise zu, ja oder nein? – Wir haben folgendes Verfahren: Zeitgleich findet die Konferenz und damit auch die Beratung über (Ministerin Aminata Touré) dieses Thema statt. Deswegen kennt noch niemand das Ergebnis. Uns Grünen ist es wichtig, dass es keine finale Beschluss– – (Christopher Vogt [FDP]: Ist das die Position der Regierung, Frau Ministerin?) – Darf ich das vielleicht zu Ende führen? (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) – Okay. (Christopher Vogt [FDP]: Ist das die Position der Koalition?) Der entscheidende Punkt, den wir mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz mitgegeben haben, ist: Wir möchten nicht, dass es eine Festlegung gibt, sondern es soll, was das angeht, höchstens einen Prüfauftrag geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: „Prüfauftrag“? – Heiterkeit FDP und SSW)
Kristina Herbst
Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Harms? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.
Lars Harms SSW
Frau Ministerin, das war aber keine Antwort auf meine Frage. Ich hatte gefragt, ob der Vorschlag, den der Ministerpräsident des Landes SchleswigHolstein für das Land Schleswig-Holstein dort vorträgt, auch von den Grünen so getragen wird. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ich habe schon einmal gesagt, dass wir unterschiedliche Positionen dazu haben. Wir möchten nicht, dass es eine Vorfestlegung gibt. Wir möchten nicht, dass es final dazu kommt, dass diese Liste erweitert wird. Nichtsdestotrotz werden wir uns – wie mit allen Beschlüssen von Fachministerkonferenzen und der MPK – mit dem Beschluss beschäftigen. Ich möchte trotzdem an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz nicht das Organ ist, das final über diese Frage entscheidet. Wir brauchen dazu ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und parallel ein Bundesratsverfahren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist deswegen entscheidend und maßgeblich, ob sich die Bundesregierung auf den Weg machen wird. Laut Artikel 16 des Grundgesetzes braucht sie für die Aufnahme weiterer Staaten in diese Liste die Zustimmung der Bundesländer. Im Bundesratsverfahren werden wir uns zu dieser Frage positionieren. Sie kennen meine Antwort darauf: Wir Grünen haben einen kritischen Blick darauf; die CDU hat einen positiven Blick darauf. Wir wünschen uns – darauf haben wir uns geeinigt –, dass es einen Prüfauftrag und keine Vorfestlegung gibt. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Was ich mit Blick auf die aktuellen Debatten noch betonen möchte – – (Beate Raudies [SPD]: Was macht der MP denn dort?)
Kristina Herbst
Nun hat die Ministerin wieder das Wort; vielen Dank. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Was ich außerdem mit Blick auf die aktuellen Debatten betonen möchte: Gestern ist abseits des Punktes der Rückführung ein weiteres Thema bearbeitet worden. Robert Habeck ist es gestern gelungen, dass Geflüchtete und Geduldete künftig schneller und unkomplizierter Arbeit aufnehmen können. Das ist ein Riesenerfolg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf: Wow! Was der alles kann!) Das ist wichtig, auch für die Menschen selbst, weil sie es mehrheitlich wollen. Es war übrigens der Staat, der es jahrelang gesetzlich verhindert hat. Die neue Regelung ist ein Quantensprung. Damit wird ein Problem gelöst, das wir gesellschaftlich schlichtweg haben: den Fach- und Arbeitskräftemangel. (Ministerin Aminata Touré) Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes festhalten: Die Landesregierung und die Kommunen ziehen an einem Strang. Während wir im vergangenen Jahr über 30.000 Menschen aus der Ukraine und nur verhältnismäßig wenige Menschen aus anderen Ländern aufgenommen haben, ist es in diesem Jahr genau andersherum. In diesem Jahr sind rund 4.000 Menschen aus der Ukraine angekommen – wir rechnen mit weiteren 1.500 Personen –, während wir rund 6.500 Asylsuchende aufgenommen haben und mit weiteren 5.000 rechnen. Die Handlungsfähigkeit des Staates zeichnet sich meiner Meinung nach nicht dadurch aus, zu meinen oder zu wissen, was in der Zukunft passiert. Die Situation ist volatil. Wir wissen nicht, was in der Welt passiert und wie viele kriegerische Auseinandersetzungen oder Katastrophen noch kommen werden. Das zeigt uns die jetzige Weltlage auf dramatische Art und Weise. Die Handlungsfähigkeit des Staates zeichnet sich dadurch aus, bereit zu sein, in Szenarien zu denken, nachzusteuern, aus Fehlern zu lernen, es beim nächsten Mal besser zu machen und offen für den Austausch um die besten Lösungen zu sein. Lassen Sie uns – – (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])
Kristina Herbst
Frau – – Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Nein, ich lasse keine weitere Zwischenfrage zu. – Lassen Sie uns die Debatte nicht so führen, als ob es leicht sei, dieser Situation gerecht zu werden. Lassen Sie uns nicht vermeintlich einfache Antworten auf komplexe Fragen geben. Niemand macht es sich leicht, niemand lehnt sich zurück. Alle arbeiten nonstop auf Hochtouren, immer mit dem Anspruch, die besten Lösungen zu finden – im Sinne der Geflüchteten, im Sinne der Kommunen, im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir setzen gemeinsam mit den Kommunen auf pragmatische und nachhaltige Lösungen für Schleswig-Holstein, und wir tun das aus einem gemeinsamen Verantwortungsbewusstsein dafür, dass die Handlungsfähigkeit des Staates maßgeblich für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um fünf Minuten und 40 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDPFraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorneweg sagen: Bei der Aufnahme und der Versorgung zu uns kommender Menschen haben wir alle eine humanitäre Verantwortung, der wir alle nachkommen wollen – hier in diesem Hause, im Land, im Bund und in den Kommunen. Wenn der eine oder andere Vorschläge dazu macht, dann sollte er deswegen nicht in die inhumane Ecke gestellt werden. Ich bedanke mich insbesondere bei den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein, die in den letzten Monaten Herausragendes bei der Unterbringung und dem Versuch der Integration von vielen Menschen in diesem Land geleistet haben. Dafür gebührt ihnen Dank, Respekt und Anerkennung. (Beifall ganzes Haus) Frau Ministerin, die Entlastung der Kommunen nach der kollektiven Überlastanzeige, die vor einigen Wochen auch hier im Landtag Gegenstand der Debatte war, insbesondere die Aufstockung der Erstaufnahmekapazitäten, ist und war überfällig und bitter nötig. Sie ist mit dem Migrationsgipfel am vergangenen Montag zumindest in Teilen erfolgt. Das begrüßen wir als richtigen Schritt in die richtige Richtung. Er hätte allerdings viel früher erfolgen müssen, als er erfolgt ist. (Beifall FDP und SPD) Real stocken Sie die tatsächlichen Kapazitäten damit auf etwas mehr als 8.500 Plätze im Lande auf. Die 10.000 Plätze – das wissen wir – sind die theoretische Belegbarkeit. Wir wussten schon bei den 7.200 Plätzen, die vorher einmal angegeben worden sind, dass es in Wirklichkeit nur 6.500 waren. Wir sind also in einer Situation, in der bei den Erstaufnahmeeinrichtungen der richtige Schritt gemacht wird. Wir sind aber auch in einer Situation, in der wir alle nur hoffen können, dass wir mit dieser Maßnahme über den Winter kommen. Denn wir alle wissen, dass die Migrationsaktivitäten gerade im Mittelmeerbereich über den Winter etwas zurückge- (Dr. Bernd Buchholz) hen, aber im nächsten Frühjahr wieder in selber Art und Weise nach oben schießen können und werden. Deshalb ist es jetzt Ihre Aufgabe, Frau Ministerin, nicht dabei zu verharren, was Sie gemacht haben, sondern Planungen dergestalt aufzunehmen, dass man sich versichert, was im Frühjahr nächsten Jahres in welcher Größenordnung tatsächlich notwendig sein könnte. Ich sage Ihnen: Es geht jetzt darum, die Planungen für Standorte und für Erstaufnahmeeinrichtungen so zu schaffen, dass man mindestens 5.000 weitere Plätze im Lande avisiert. Die muss man nicht heute beschließen, aber die muss man in der Schublade haben. Man muss es heute planen, und nicht wie Sie immer der Entwicklung hinterherlaufen, sondern einmal vorneweg gehen. (Beifall FDP und SPD) Die Forderung nach Nichtverteilung von Menschen ohne Bleibeperspektive erneuern wir, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, insoweit, als Sie die zwar auch in ihren Antrag reinschreiben, allerdings mit einer deutlichen Relativierung. Da steht immer „soweit rückführbar“, und genau darum geht es. Im Wesentlichen geht es bei den Menschen ohne Bleibeperspektive natürlich um solche, die nach dem Dublin-Verfahren irgendwo anders einen Erstantrag gestellt haben. Die können nicht mehr zurückgeführt werden, wenn sie länger als sechs Monate in diesem Land sind. Deshalb geht es im Wesentlichen um die Frage der Beschleunigung dieser Verfahren, (Beifall FDP) damit man tatsächlich zu Rücküberstellungen nach dem Dublin-Abkommen kommen kann. Auf meine Fragen im Innen- und Rechtsausschuss antworten Sie dann immer: Wir separieren das nicht, wir machen da nichts, das ist alles Sache des BAMF. – Nein, Frau Ministerin! Es ist auch Sache Ihrer Landesbehörden, dafür zu sorgen, dass diese Verfahren schnell passieren und Rücküberstellungen gemäß Dublin überhaupt möglich sind. (Beifall FDP und SPD) Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Die Maßnahmen werden langfristig nicht ausreichen. Es bedarf einer stärkeren Steuerung der Zuwanderung, so ungern manche Leute das hören. Das geht auf der einen Seite sicherlich durch Maßnahmen des Bundes, insbesondere was die Außengrenzen und auch was die Frage der frühzeitigen Aufnahme von Arbeit angeht – das hat die Ministerin gerade gesagt. Da hat der Bund gestern geliefert. Das ist übrigens nicht nur in der Form von Robert Habeck gewesen, sondern von vielen anderen. Auch ich habe das vor vier Wochen hier im Landtag gesagt. Es ist richtig, dass sich der Bund in diese Richtung bewegt hat. Aber die Steuerung der Zuwanderung ist nicht nur Sache des Bundes, sondern es gibt auch Dinge, die im Lande passieren können und passieren müssen, um Zuwanderung zu begrenzen. Ich sage das hier, weil es in diesem Land ein funktionierendes Rückführungsmanagement in Wahrheit nach wie vor nicht gibt. In Wahrheit setzen Sie allein und ausschließlich auf die freiwillige Ausreise von Menschen, die in einer Größenordnung von 400 bis 500 Menschen pro Jahr tatsächlich gelingt. Es ist auch gut, dass man in diese Richtung geht. Aber wenn jedes Jahr 14.000 oder 15.000 kommen und 500 gehen, dann werden wir die Überlastung auf diese Art und Weise nicht in den Griff bekommen. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein vernünftiges und neu strukturiertes Rückführungsmanagement. Dafür, Frau Ministerin, hat der Bund Ihnen gestern in einem Kabinettsbeschluss eine Latte von Möglichkeiten aufgezeigt. Ihre Kommentierung war: Wir werden das prüfen. – Nein, Frau Ministerin! Sie werden es anwenden und umsetzen müssen. (Beifall FDP) Schleswig-Holstein muss aus meiner Sicht seinen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland nicht Anreize zur Einreise gerade in unser Land mitgibt. Diese sogenannten Pullfaktoren können wir schlicht und ergreifend nicht negieren; es gibt sie ja. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem ersten Halbjahr des Jahres 2023, Kollege Petersdotter, haben in Europa 30 Prozent aller Asylbewerber ihren Erstantrag in Deutschland gestellt. Das Land mit der zweithöchsten Aufnahmemenge ist Spanien mit 17 Prozent, und in Frankreich waren es 16 Prozent. Warum haben wohl so viele ihren Antrag bei uns gestellt? – Man muss sich doch wenigstens die Frage stellen, warum alle die Bundesrepublik Deutschland wie einen Magneten anziehend finden. Die Antwort ist relativ einfach: weil bei uns die Höhe der Leistungen, die man bekommt, eine andere als in anderen Ländern ist. Das ist jetzt kein Vorwurf, und ich negiere auch überhaupt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht Grundlagen für das Existenzminimum setzt. Aber wir müssen doch wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass dies einen Anreizfaktor schafft. Es sind 410 Euro, die man in Deutschland bekommt, während man in anderen Ländern weniger (Dr. Bernd Buchholz) bekommt. In Schweden bekommt man 180 Euro, in Großbritannien 210 Euro, in Griechenland 150 Euro und in Ungarn nur 60 Euro im Monat. Das ist die europäische Realität, und wer die so belässt, wird damit leben müssen, dass die Menschen alle in die Bundesrepublik Deutschland wollen. (Beifall FDP – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Machen wir uns nichts vor, meine Damen und Herren: Auch das Auszahlen eines Teils dieser Leistungen in Bargeld ist ein Faktor für Menschen, hierherzukommen. Auch wenn es von den 410 Euro nur die berühmten 182 Euro sind – der persönlich notwendige Bedarf –, die man in Geld ausgezahlt bekommt, muss man doch einfach zur Kenntnis nehmen, dass dies für einen Syrer ungefähr viereinhalb Monatsgehälter sind und für jemanden aus Afghanistan ein halbes Jahresgehalt. (Serpil Midyatli [SPD]: Afghanistan!)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Wenn man davon 50 Euro an Schlepper oder nach Hause überweisen kann, dann meine Damen und Herren, setzen wir damit einen Anziehungsmagneten für die Bundesrepublik Deutschland. Ich bin dankbar, meine Damen und Herren, dass die CDU-Ministerpräsidenten in ihrer Vorlage für die heutige Ministerpräsidentenkonferenz genau diesen Punkt adressieren. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten von Kalben?
Eka von Kalben GRÜNE
Herr Buchholz, zu Ihrer Argumentation habe ich zwei Fragen: Erstens. Was nützt bitte der Vergleich zu einem Einkommen in Syrien, wenn der Syrer oder die Syrerin in Deutschland in den Supermarkt gehen muss? Akzeptieren Sie, dass es vielleicht ein etwas schräger Vergleich ist, wenn man sagt, das sei ein höheres Einkommen, weil es ihm gar nichts nützt, wenn er hier lebt? (Zuruf FDP: Er kann es überweisen!) Zweitens. Sie sind Gott sei Dank jemand, der immer wieder darauf hinweist, dass wir verfassungskonform handeln sollen. Die Ministerin hat ausgeführt, dass es Rechtsprechungen gibt, auch vom Verfassungsgericht, zum Mindeststandard, den man in Deutschland braucht, um armutsfest überleben zu können. Auf welche Höhe sollte denn bitte Ihres Erachtens der Tagessatz oder der Monatssatz für Menschen, die hier einkaufen müssen, gesenkt werden? – Frau Kollegin von Kalben, ich finde, die Frage ist berechtigt. Im Übrigen ist auch keine einfache Antwort darauf zu geben. Deshalb muss es darum gehen, zunächst einmal zu akzeptieren, dass wir hier etwas wie einen Anreiz schaffen. Jetzt müssen wir auf europäischer Ebene klären, wer was wohin mit anpassen muss. Natürlich gibt es Kaufkraftunterschiede in den unterschiedlichen Ländern. Diese Kaufkraftunterschiede wollen wir auch gar nicht negieren. Wir wollen den Menschen, die hier sind, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Bedenken Sie bitte freundlicherweise: Bei den 280 Euro, die den notwendigen Bedarf darstellen, geht es nicht um den Supermarkt, sondern es geht um den tatsächlichen persönlichen zusätzlichen Bedarf. Das ist der Bereich des Taschengeldes in Höhe von 182 Euro, die jeder Asylbewerber und jede Asylbewerberin obendrein bekommt. Wenn man das in Cash bekommt, dann ist es doch naheliegend, dass der eine oder andere sagt: Das brauche ich nicht alles. Da schicke ich etwas nach Hause. – Wenn er zudem von Schleppern unter Druck gesetzt wird, dann nutzt er dieses Geld zudem zur Finanzierung dieser illegalen Strukturen. Das passiert. Das ist die Realität. Wenn wir sie nicht eindämmen, dann wird sie weiter so stattfinden. (Beifall FDP) Frau Ministerin, ein Weiteres ist mir auch noch wichtig. Die Ausländerbehörden in diesem Land sind unterbesetzt und in Wahrheit völlig überfordert. Das wissen wir alle. Das kann man jetzt den Kommunen überlassen und darauf hinweisen, dass die Kommunen für die Ausländerbehörden verantwortlich sind. Man kann aber auch die Frage stellen, ob das Land nicht etwas dafür tun kann, (Dr. Bernd Buchholz) dass die Überforderung der Ausländerbehörden ein Stück zurückgeht. Jeder, der einmal bei einem Kreis oder bei der Stadt Kiel war, der weiß, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in alle Abteilungen drängen, aber nicht in die Ausländerbehörde, weil das so ein Thema ist. Deshalb haben wir zurzeit diesen Missstand. Deshalb dauert die Erteilung von Erlaubnissen so lange. Deshalb dauern Verfahren so lange. Hinzu kommt, dass es in diesem Bereich keine Digitalisierung gibt, noch nicht einmal Standardformulare. Insofern muss alles immer neu gemacht werden. Frau Ministerin, Sie hätten allerdings die Möglichkeit, auch etwas zu tun, indem Sie einmal schauen, ob es nicht über alle Ausländerbehörden hinweg gemeinsame Dinge gibt, die man zentral bearbeiten kann. (Beifall FDP) Weshalb bündeln Sie nicht Kompetenzen, um in bestimmten Bereichen dafür zu sorgen, dass diese Kompetenzbündelung zum schnelleren Ablauf von Verfahren führt? Ich sage Ihnen das noch einmal: Bei den straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern macht uns Hamburg vor, wie man Kompetenzen bündelt und gemeinsame Einrichtungen schafft. Das geht noch in vielen weiteren Bereichen. Dazu sehe ich von Ihnen keinerlei Aktivitäten. Das ist schade. Das ist schlecht. Das wird den Themen nicht gerecht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt viele Möglichkeiten, auch im Land, dafür zu sorgen, dass eine Begrenzung stattfindet oder zumindest keine Pull-Faktoren mehr entstehen. Sie werden in den nächsten Wochen und Monaten erleben – das habe ich hier schon vor vier Wochen gesagt –, dass die aktuelle Situation es von uns erfordern wird, noch ganz andere Entscheidungen zu treffen. Natürlich wollen wir das auf europäischer Ebene einheitlich machen. Wenn Sie aber über Ihren Antrag so fett schreiben müssen, dass das die Handlungsfähigkeit ausdrückt, zeigen Sie bitte auch Handlungsfähigkeit, indem Sie als Landesregierung wenigstens zu bestimmten Fragen eine gemeinsame Haltung und einen gemeinsamen Weg haben. Den erkennen wir hier nicht. (Beifall FDP) Deshalb sind Sie nicht diejenigen, die in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, dass etwas vorangetrieben wird. Sie sind vielmehr Getriebene dieses Prozesses. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Seyran Papo das Wort.
Seyran Papo CDU
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ministerpräsidentenkonferenzen, DeutschlandPakt zwischen Regierung und Opposition, Migrationsgipfel. Wer in Deutschland heute Kommunal-, Landes- oder Bundespolitik macht, kommt um dieses Thema nicht herum. Auch die Bürgerinnen und Bürger treibt die Frage nach Migration und Integration um, und zwar zu Recht. Hier in Kiel, in unmittelbarer Nähe zu uns, im Niemannsweg, wird eine neue Landesunterkunft mit 800 Plätzen eingerichtet. Natürlich machen sich Anwohnerinnen und Anwohner Gedanken. Das ist doch klar und wenig überraschend. Unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker ist es, den Menschen zuzuhören und Ängste wahrzunehmen, aber auch Desinformationen und Vorurteilen klar und konsequent entgegenzutreten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor allem aber ist es unsere Aufgabe, Lösungen für die Herausforderungen und Probleme in unserem Land zu entwickeln. Nicht zuletzt bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen haben Umfragen gezeigt, dass 80 Prozent der dortigen Wählerinnen und Wähler eine andere Migrationspolitik wollen. In beiden Bundesländern war Migrationspolitik das Top-Thema, noch vor Inflation und Klima. Mit anderen Worten: Das Thema bewegt die Menschen mehr als alles andere. (Beifall CDU) Das sollten wir uns auch hier in Schleswig-Holstein zu Herzen nehmen und das Signal an die Menschen im Land senden, dass wir dem Thema und dem Ausmaß der Situation mit einer großen Ernsthaftigkeit begegnen und die Augen vor Problemen nicht verschließen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns hat die Botschaft erreicht, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Diesem kommen wir nach. (Zuruf SPD: Immerhin!) (Seyran Papo) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich danke Ihnen herzlich für den Aufschlag zum Thema, der sicherlich den einen oder anderen richtigen Impuls setzt. Wir sind aber doch schon viel weiter. (Zuruf SPD: Was?) Am vergangenen Montag hat ein Migrationsgipfel zwischen Land und Kommunen stattgefunden, bei dem sich Landesregierung, Kommunen, kreisfreie Städte und kommunale Landesverbände an einen Tisch gesetzt und ohne Scheuklappen darüber gesprochen haben, wie die Situation ist, was passieren muss und wie wir das gemeinsam angehen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ergebnisse können Sie unserem umfangreichen Antrag entnehmen. Ganz besonders wichtig ist mir Folgendes: Als Landespolitik müssen wir weitere Anstrengungen für eine konsequente und unverzügliche Rückführung von Personen unternehmen, die nicht in Deutschland bleiben können. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen die freiwillige Rückkehr von Personen ohne Bleibeperspektive fördern. Ausländerrechtliche Verfahren müssen unbedingt beschleunigt und konsequent digitalisiert werden. Als Land tun wir, was wir können. In unserem föderalen System sind wir aber drei im Bunde, nämlich die Kommunen, das Land und der Bund. Von Letzterem brauchen wir deutlich mehr Unterstützung. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wo wir gerade beim Bund sind, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Sie haben Ihre Forderung nach der Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten in Ihrem Antrag wiederholt. Ich wiederhole gern, was ich bereits sagte: Werben Sie bei Ihrer Partei, die im Bund mitregiert, doch gern dafür und auch darüber hinaus, zum Beispiel für ein Mehr an finanzieller Unterstützung und ein dynamisches System. So kommen wir gemeinsam voran. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Ukraine-Notkredite!)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich danke zunächst unserer Ministerin Touré für den ausführlichen Bericht über den Landesmigrationsgipfel am Montag mit den Kommunen und im Übrigen nicht nur für den Bericht, sondern auch dafür, dass dieses Spitzengespräch so schnell organisiert wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD: So schnell?) Das Gipfelergebnis sendet aus meiner Sicht ein wichtiges Zeichen: Wir zeigen demokratische Geschlossenheit in der Flüchtlingsfrage und bieten ganz konkrete Lösungen für bestehende Probleme vor Ort. Ich glaube, dass es auch ein wichtiges Zeichen an unsere Kommunen ist, dass wir die Belastungsgrenzen vor Ort sehen und gemeinsam nach Auswegen suchen. Dass die Aufnahme weiterer Geflüchteter eine Herausforderung, ist derzeit fast überall zu spüren. Wir zeigen hier und heute mit unserem Antrag noch einmal ganz deutlich: Wir stehen an der Seite der Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Gespräche am Montag und auch im Vorfeld haben sehr deutlich gemacht, dass die konkreten Probleme vor Ort unterschiedlich sind. Bei den einen fehlen Kita- und Schulplätze, dann gibt es vielerorts belastete Zuwanderungsbehörden, die mit den Anträgen nicht mehr hinterherkommen, und in vielen Städten und Gemeinden ist es der fehlende Wohnraum. Das Problem ist vielschichtig, deshalb kann die Lösung nicht die eine einfache Antwort sein. Wir brauchen mehrere pragmatische Maßnahmen als Lösungen, und diese müssen ganz genau zu den jeweiligen Problemen passen. Jede dieser einzelnen Herausforderungen muss für sich ernst genommen werden. Deshalb begrüße ich sehr, dass am Montag auch das Bildungsministerium, das Arbeitsministerium und auch das Gesundheitsministerium mit am Tisch saßen. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) Deswegen ist es genau richtig, jetzt sowohl kurzals auch mittelfristige Maßnahmen einzuleiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich würde gerne fortfahren. – Wir müssen die Unterbringungsfrage lösen und gleichzeitig Integrationszugänge in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung, Kita und Gesundheit absichern. Beides greift ineinander, nur beides zusammen genommen wird unsere Kommunen, unser System nachhaltig entlasten. Schleswig-Holstein stockt die Landesunterkünfte weiter auf 10.000 Plätze auf und wird sehr schnell eine gemeinsame Integrationsstrategie von Land und Kommunen auf den Weg bringen. Wir müssen jetzt ganz pragmatisch abarbeiten. Ein wichtiger Teil der Lösung ist aus meiner Sicht, endlich allen geflohenen Menschen zu erlauben, hier zu arbeiten und ihr eigenes Geld zu verdienen. Das würde sehr viele Menschen seelisch und finanziell entlasten, die endlich ein selbstbestimmtes Leben nach der Flucht führen möchten. Dadurch würden auch die Sozialsysteme und kommunalen Unterbringungsplätze entlastet, weil Familien sich selbst versorgen und eine eigene Wohnung mieten können. (Beate Raudies [SPD]: Wo denn?) Das ist der Knoten, der auch in der bundesweiten Debatte endlich gelöst werden muss; und wenn ich höre, was jetzt auf Bundesebene verhandelt wird, glaube ich, dieser Knoten ist gerade auch ein Stück weit geplatzt. (Beate Raudies [SPD]: Es sind trotzdem keine Wohnungen da!) Die von der Ampel angekündigten Arbeitserleichterungen gehen genau in die richtige Richtung. In der Regel soll die Beschäftigungserlaubnis nun asylsuchenden Menschen erteilt werden, es sei denn, eine Abschiebung ist absehbar umsetzbar, also terminiert oder ein Flug gebucht. Das ist ein Kompromiss, der Vieles erleichtern wird. Gleichzeitig wird im Kontext der Ministerpräsidentenkonferenz gerade von einigen Seiten darüber diskutiert, gegebenenfalls eine Arbeitspflicht zur gemeinnützigen Arbeit einzuführen. Mich und vielleicht auch einige andere erinnert das an die ehemaligen Arbeitsgelegenheiten, die damals im Übrigen einen sehr hohen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht haben. Aber man wird sehen, was genau damit gemeint ist. Aus meiner Sicht sollte es jetzt keinen Schlagabtausch über die stärksten Begriffe werden. Wenn es „Arbeitspflicht“ heißen soll und damit aber am Ende endlich das Recht zu Arbeiten verbunden ist, ist mir das gleich. Das Entscheidende ist, dass die vielen geflohenen Menschen, die seit Monaten und Jahren versuchen, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, diese auch endlich erhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man darf nicht suggerieren, dass geflohene Menschen nicht arbeiten wollen, denn das Gegenteil ist der Fall. Ich bitte darum, bei den Fakten zu bleiben. Den Menschen wird die Arbeitserlaubnis von den Zuwanderungsbehörden leider sehr oft nicht oder viel zu spät erteilt. Deswegen brauchen wir aus meiner Sicht primär auch eine Lösung für die vielen Leute, die rechtlich eigentlich nach drei Monaten arbeiten dürften, aber faktisch bei den Behörden monatelang darauf warten, dass sie für den konkreten Arbeits- oder Praktikumsplatz eine formale Zustimmung bekommen und die immer und immer wieder diese formale Zustimmung zu spät erhalten. Der Arbeitsplatz ist dann aber nun mal weg, wenn man drei, sechs oder gar neun Monate auf eine Zusage warten muss. (Martin Habersaat [SPD]: Neun Monate sind lang! Genau! – Es war nicht schnell mit dem Gipfel!) Kein Unternehmen in Schleswig-Holstein kann es sich leisten, so lange zu warten und Stellen unbesetzt zu lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Menschen stehen bei den Behörden Schlange, um arbeiten zu dürfen. Hier ist aber in den letzten Jahren ein echtes Bürokratiemonster entstanden, das wir abschaffen müssen. Dieser Verwaltungsaufwand ist in einem Land mit Fachkräftemangel nicht zu rechtfertigen. Deswegen war es so wichtig, dass Robert Habeck gestern sagte, dass das Ermessen der Zuwanderungsbehörden an dieser Stelle eingeschränkt werden soll. Das wird unsere Behörden enorm entlasten und muss schnellstens umgesetzt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich halte das für ganz entscheidende Punkte, um die aktuelle Lage endlich zu lösen und mehr Akzeptanz zu erreichen. Das Problem am FDP-Antrag – zu dem komme ich jetzt – ist, dass hier keine Lösungen vorgeschlagen werden, die zur Entlastung der Kommunen führen, sondern nur Punkte, die entweder schon durch die (Catharina Johanna Nies) Landesregierung umgesetzt werden oder zu zusätzlichen Belastungen führen. (Christopher Vogt [FDP]: Nein!) Die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten ist asylrechtlich problematisch. Sie wissen, dass ich das denke. Das Entscheidende ist aber: Die Menschen aus diesen Ländern bekommen alle ein absolutes Arbeitsverbot. Das bedeutet zusätzliche Bürokratie und Belastungen für Sozialsysteme und für die Menschen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Da hat Robert Habeck gestern auch schon zugestimmt!) Asylverfahren und Rückführungen beschleunigen sich nicht dadurch, falls das die Hoffnung der FDP wäre. Das hilft also nicht wirklich weiter. – Ich bin jetzt gerade bei Ihrem Antrag. Die Umstellung auf noch mehr Sachleistungsprinzip wäre ein enorm hoher Verwaltungsaufwand. Jeder Ort bräuchte Kleiderkammern, Lebensmittelkammern und so weiter. Das hilft auch nicht weiter. Bezahlkarten müssten nicht nur mit der Lebensmittelindustrie, sondern mit dem ganzen Einzelhandel abgestimmt werden und dort ja dann auch angenommen werden. (Beate Raudies [SPD]: Das hat es doch alles schon gegeben!) Außerdem können die Kommunen schon jetzt selbst entscheiden, fast alles als Sachleistung auszubezahlen. Lassen wir sie weiter selbst entscheiden. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist natürlich einfacher, wenn die Kommunen das selbst machen!) Zu dem FDP-Vorschlag, die Asylbewerberleistungen an europäische Standards anzugleichen: Wie soll denn das genau funktionieren? Sollen die Menschen hier genauso wenig Leistungen wie in einem Land mit viel geringeren Löhnen, Lebensmittel‑, Energie- und Mietpreisen erhalten? (Christopher Vogt [FDP]: Nein, das hat der Kollege erklärt! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie müssen zuhören, nicht nur ablesen, Frau Nies!) Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt in seinem Gutachten aus dem März 2023, dass die Sozialleistungssysteme der EU-Staaten kaum miteinander vergleichbar sind und deswegen auch die Höhe der Asylbewerberleistungen nicht in Bezug zueinander gesetzt werden kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Deswegen ist es alles kein Problem, und wir lassen es, wie es ist!) Die Sozialleistungen müssen laut Bundesverfassungsgericht ausreichen, um das Existenzminimum einer Person zu sichern, und zwar in Deutschland und nicht in Bulgarien. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Dr. Bernd Buchholz FDP
Exakt!) – Herr Buchholz, das ist unser Sozialstaatsprinzip und kein Pull-Faktor, den es abzuschaffen gilt.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Vogt? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich würde fortführen. (Christopher Vogt [FDP]: Klar!) Rückführungsmanagement: Unser schleswig-holsteinisches Rückführungsmanagement ist genau so effizient, wie es sein kann. Ihr FDP-Kollege Joachim Stamp ist als Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen dafür verantwortlich, auf Bundesebene die Rahmenbedingungen zu erleichtern und Verhandlungen mit Herkunftsländern über Migrationsabkommen zu führen. Das kann ihm die Landesregierung nicht abnehmen. Noch mal, Herr Buchholz, weil Sie diesen Punkt der Dublin-Überstellung immer so herausstellen: (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Ich frage mich, ob Sie das Verfahren kennen und würde das Verfahren gern noch einmal erklären. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Widerspruch FDP) Natürlich wird versucht, die Rücküberstellungsfrist von sechs Monaten einzuhalten. Das ist aber sehr schwierig. Erst einmal muss die BAMF-Entscheidung da und zugestellt sein, dann die zusätzlichen Überstellungsmodalitäten durch das BAMF. Danach bleiben meist noch zwei Monate oder vielleicht ein bisschen mehr für das Landesamt, um einen Flug zu buchen oder eine Landüberstellung zu organisieren, am besten ab Hamburg, am besten einen Direktflug, weil man sonst auch noch die Durchbeförderung durch das Zwischenland organisieren muss. Viele Linienfluggesellschaften nehmen keine Abzuschiebenden mit, und es gibt Vor- (Catharina Johanna Nies) gaben der Dublin-Überstellungsländer. Die sagen meistens: Ankunft nur bis 12 Uhr oder bis 14 Uhr, nur bestimmte Überstellungstage, und es gibt dann noch die Ankündigungsfrist des Überstellungslandes, die einzuhalten ist. Die liegt in der Regel bei zehn Tagen. (Annabell Krämer [FDP]: Ist das Ihr Ernst, was Sie da gerade erzählen?) – Ja, ich möchte das einfach einmal erklären, weil das die Fakten sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie bringen das Beispiel Österreich. Wissen Sie, dass Österreich seine Ankünfte pro Tag und pro Grenzübergang auf 20 bis 25 Personen beschränkt hat? (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Danach gibt es Sperrtage, Herr Buchholz. Bundesländer und andere EU-Länder stehen hier also in Konkurrenz zueinander. Nein, das Landesamt und das Land entziehen sich hier nicht ihrer Aufgabe durch die Kreisverteilung, denn das ist der Punkt. Es geht nämlich um Amtshilfe für die Ausländerbehörden, wenn dann die Dublin-Überstellung bei den Ausländerbehörden liegt. Die Arbeit landet am Ende eben wieder beim Landesamt. Deswegen finde ich das wichtig, das hier einmal klarzustellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Ja, genau, aber es hört sich so an, als sei das alles so einfach. Abschließend möchte ich sagen – dann komme ich zum Ende –, dass ich den Pragmatismus sehr begrüße, der bei dem Gipfel am Montag gezeigt wurde. Schleswig-Holstein packt an, und das müssen wir auch. Ich glaube, dass wir in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg sind, beides zu schaffen, die Kommunen durch kluge Maßnahmen zu entlasten und gleichzeitig das Asylrecht zu wahren. Dafür danke ich allen Beteiligten für ihre großen Anstrengungen und sage herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marion Schiefer [CDU])
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ton in der Asyldebatte wird seit Wochen immer schärfer. Manche scheuen auch nicht davor zurück, Dinge zu behaupten, die gar nicht der Wahrheit entsprechen. Auch das Darlegen und vor allem auch das Widerlegen dieser Behauptungen führen nicht zu einer Versachlichung der Debatte. Ganz im Gegenteil: Immer härter, immer schärfer, und dann ist der Weg zur Hetze, insbesondere von Rechtspopulistinnen und ‑populisten, auch nicht mehr weit. Ich bin aber davon überzeugt, wir hätten es in Schleswig-Holstein wirklich besser machen können. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir hätten aufgrund der Erfahrungen, des guten Netzwerks, der großen Bereitschaft der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Unternehmensverbände wie auch der Wohnungsunternehmen unseren Pakt für Geflüchtete erneuern können. (Zuruf: So ist es!) Unseren Antrag und unsere Forderung, die Landesunterkünfte deutlich auszubauen, haben Sie in Bausch und Bogen abgelehnt. Seit mehr als einem Jahr drängen wir schon darauf; jetzt endlich reagieren Sie, Frau Touré. Ich sage Ihnen aber auch deutlich: Der Preis dafür war zu hoch, (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Stimmung im Land ist dahin, die Kommunen sind frustriert. Die Kommunen mussten bis an ihre Belastungsgrenzen gehen und immer wieder auf die Landesregierung, auf Sie zukommen, um eine Lösung zu erarbeiten. Versprechen wurden nicht eingehalten, sie wurden vertröstet. Wenn sie gar nicht mehr weiterkamen – das haben gerade meine beiden Vorrednerinnen bewiesen –, dann wurde einfach auf den Bund verwiesen. Ich werde Sie heute auch zu dieser Einigung nicht abfeiern, denn nach Aussagen der Gemeinden und der Städte wird diese Atempause maximal bis zum Jahresende halten. Allein schon das Wort Atempause sagt, dass überhaupt gar kein langfristiges Konzept dahintersteht oder eine Weitsicht in Ihren Planungen besteht. Wie gesagt, das ist das, was immer wieder in der Berichterstattung und auch von den Kommunen und der Ministerin dargelegt wurde. Ich kann mir sehr gut vorstellen, was Sie jetzt denken, vielleicht sogar auch, was Frau Touré denkt: Wie kann man es denn besser machen? – Darum (Serpil Midyatli) geht es auch heute. Keine Belehrungen darüber, wie die Rechtslagen sind, denn die kennen wir, zumindest diejenigen, die sich schon seit Jahren damit beschäftigen. Das mache ich sehr gern. Eine verantwortungsvolle Ministerin, Frau Touré würde die Anzahl der Landesunterkunftsplätze auf 15.000 erhöhen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Eine verantwortungsvolle Ministerin, Frau Touré hätte die Geflüchteten mit geringer Bleibeperspektive erst gar nicht in die Kommunen umverteilt. (Beifall SPD und FDP) Eine verantwortungsvolle Ministerin würde eine unabhängige Verfahrensberatung in den Landesunterkünften einführen, die dabei unterstützt, die Verfahren zu beschleunigen, damit klar ist, wer bleiben darf, aber auch, wer wieder gehen muss. Denn klar ist: Wir werden die Akzeptanz für unser Asylrecht nur beibehalten, wenn diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, auch wieder gehen. (Beifall SPD und FDP) Eine verantwortungsvolle Ministerin, Frau Touré, würde die Anzahl der freiwillig ausgereisten Geflüchteten einmal genauer anschauen: Deutschlandweit haben wir die höchste Anzahl derjenigen, die erst gar nicht teuer in langwierigen Verfahren und am Ende von der Bundespolizei abgeschoben werden mussten, weil sie freiwillig ausgereist sind. Eine verantwortungsvolle Ministerin Frau Touré würde dann alles daransetzen, genau diese Arbeit der Diakonie stärker zu unterstützen. Ein kleiner Tipp: Die neue Flüchtlingsbeauftragte könnte Ihnen sogar dabei helfen, die weiß nämlich, wie es geht. Eine verantwortungsvolle Ministerin, Frau Touré, würde darauf drängen und den Bund dazu bringen – meine Unterstützung dazu hätten Sie –, diejenigen, die eine hohe Bleibeperspektive haben, durch ein beschleunigtes Asylverfahren anerkennen zu lassen. Das haben wir 2015 und 2016 auch gemacht. Eine verantwortungsvolle Ministerin, Frau Touré, würde dann – dazu würde ich Ihnen auch raten – das machen, was wir bei den Ukrainerinnen zum Beispiel auch gemacht haben, den Geflüchteten, die eine hohe Bleibeperspektive haben, die Möglichkeit geben, auch privat unterzukommen. Das würde zumindest den Druck auf die Kommunen vermindern. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eine verantwortungsvolle Ministerin, Frau Touré, würde die Herkunftsländer der Geflüchteten einmal ganz genau anschauen und fragen, wo die gerade herkommen. Dann würde eine verantwortungsvolle Ministerin vielleicht einen Vorwegerlass auf den Weg bringen, um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits jetzt schon anzuwenden. Dann sagen wir ihnen: Sucht euch einen sozialversicherungspflichtigen Job, dann dürft ihr bleiben, wenn nicht, dann müsst ihr wieder gehen! (Wortmeldung Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Serpil Midyatli SPD
Nein, danke schön. Eine verantwortungsvolle Ministerin, Frau Touré, würde nicht die Mitarbeitenden der Staatskanzlei und fast aller anderen hier genannten Ministerien fast das ganze Wochenende durcharbeiten lassen, würde es nicht zulassen, dass andere ihren Job machen. (Beifall SPD und FDP) Eine verantwortungsvolle Ministerin Frau Touré würde ihren Job selbst machen. (Beifall SPD – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Es wäre lächerlich, wenn es nicht stimmen würde, Herr Kollege Lasse Petersdotter. Es wäre lächerlich, wenn es nicht stimmen würde. Sie wurden und mussten im vergangenen Jahr mehrmals getrieben werden, um hier endlich einen Plan vorzulegen, der, wie wir alle schon ausdrücklich gesagt haben, nur kurzfristig die Probleme löst. (Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Jahre ist die Ministerin denn schon im Amt?) Den Punkt und das, was Sie so mit Halbsätzen immer wieder angebracht haben, eine langfristige Integrationsstrategie, haben Sie jetzt vereinbart. Sie wollen sich jetzt mit den Kommunen hinsetzen, um über Krippenplätze, Kitaplätze, Arbeitsmarktintegration und DaZ-Klassen zu sprechen – nach über einem Jahr! Nach über einem Jahr! Was haben Sie denn das ganze vergangene Jahr getan? Wir reden ja nicht das erste Mal darüber und haben genau auf diese Probleme aufmerksam gemacht. (Serpil Midyatli) Uns liegen heute mehrere Anträge vor. Ich will auf den Antrag von CDU und Grünen gar nicht so sehr im Detail eingehen, weil vieles von dem nur Wiederholungen von dem sind, was sowieso gemacht wird – übrigens nicht von Ihnen, sondern von anderen. Aber das können Sie ja am besten. Deswegen werden wir auch diesen Antrag ablehnen, weil vieles davon bereits auf den Weg gebracht ist. Es braucht keine Begrüßung von der CDU und von den Grünen. Ich möchte auf den FDP-Antrag in Gänze eingehen. Sie wissen genau, dass es einige Punkte gibt, denen wir als SPD-Fraktion nicht zustimmen können. Aber das ist Ihnen auch bewusst. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Weitere Zurufe) Mir wäre es wichtig, in die Debatte ein Stück weit mehr Sachlichkeit und Transparenz hineinzubekommen. Wir haben der Presse entnehmen können, dass die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer wieder thematisiert wird. In der Tat gibt es dazu eine Bundesratsinitiative. Die anderen Ministerpräsidenten waren wenigstens so fair oder so vorausschauend, Armenien aus dieser Initiative wieder herauszunehmen, nachdem es in Aserbaidschan und in Armenien so einiges an Konflikt gibt. Vielleicht können Sie dem Ministerpräsidenten einmal übermitteln, dass mit der Bundesratsinitiative Armenien nicht mehr als sicheres Herkunftsland erklärt werden soll. Das würde aber auch bedeuten, man hätte sich vorher einmal mit der Thematik auseinandergesetzt – was man nicht macht. (Widerspruch CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich kenne Ihren Wunsch, was Sachleistungen angeht. Ich habe mich mit den Kolleg_innen aus Hamburg verständigt. Ich habe mich ein wenig gewundert, dass das von Ihnen als Beispiel aufgelistet wird. In der Tat ist es so, dass es eine Geldkarte gibt. Das soll entbürokratisieren und schneller gehen. Kollege Buchholz, die Geflüchteten können sich das Geld aber auch auszahlen lassen, wenn sie wollen. Es ist eine Möglichkeit, eine Karte zu haben, auf der ein Guthaben ist. Wenn sie das nicht wollen, können sie aber auch gern sagen: Nee, ich will das Geld ausgezahlt bekommen. – Das ist also etwas anderes als das – was ich vermute –, was Sie wohl gemeint haben. Wenn ich – ich mache schon sehr lange Integrations- und Geflüchtetenpolitik in diesem Land – mit verschiedenen Organisationen, mit Migrantenselbstorganisationen, aber auch mit dem Flüchtlingsbeauftragten und den Ausländerbehörden spreche, stelle ich fest: Es gibt Personen und Menschen, die das System ausnutzen. Das weiß ich. Herr Buchholz, wir kommen, weil übergeordnet immer so viel im Raum steht, gar nicht erst dazu, sich einmal hinzusetzen und das sachlich zu besprechen. Wir wollen den meisten, die fliehen, Schutz gewähren. Gibt es einige wenige, die das System ausnutzen, geht in der Bevölkerung Akzeptanz verloren. Wir kommen aber gar nicht erst dazu, uns diese Fälle einmal genauer anzuschauen und Maßnahmen zu treffen, um das zu verhindern. Mir ist Folgendes wichtig zu sagen: Immer wieder steht im Raum, alle kämen nach Deutschland. Das stimmt nicht. Die meisten Geflüchteten zum Beispiel aus der Ukraine sind in Polen, weil sie in der Nähe ihres Herkunftslands bleiben wollen. (Zuruf FDP) Von den weltweit 70 Millionen Menschen, die sich auf der Flucht befinden, sind nicht alle in Deutschland. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Ich wünsche mir wirklich, (Annabell Krämer [FDP]: Wir reden von Asyl!) dass wir uns die Schwachstellen, die das System hat, einmal genauer anschauen. – Dahin kommen wir aber wohl nur dann, wenn wir unsere Humanität nicht infrage stellen. Das machen nicht Sie, aber andere außerhalb dieses Parlaments. Wir müssen schauen, wer diejenigen sind, die das System ausnutzen. Dazu bin ich bereit. Ich strecke meine Hand aus. Das habe ich schon immer getan. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam gute Lösungen finden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass, wenn die Kommunen an die Tür der Ministerin klopfen, sie sie nicht jedes Mal fast eintreten müssen, damit endlich gehandelt wird. Dann bleibt es dabei, dass Schleswig-Holstein das Vorzeigeland in der gesamten Republik bleibt, das immer gezeigt hat: Wir können Humanität. Wir können Unterbringung. Wir können Integration. – Die Gesellschaft in Schleswig-Holstein
Serpil Midyatli SPD
– ist dazu bereit. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diesen Weg endlich geht. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe zunächst einmal kurz auf den Koalitionsantrag ein, und zwar grundsätzlich. Ich finde es ein bisschen schwierig für uns alle, die wir diesen Antrag nicht geschrieben haben, das heißt die Opposition, am heutigen frühen Morgen einen mehr als fünfseitigen Antrag vorgelegt zu bekommen, (Beifall SSW, SPD und FDP) und dann sollen wir uns blitzschnell dazu verhalten. – Keine Angst, wir werden dem Antrag zustimmen. Das meiste, was darin steht, ist richtig. Dass wir toll finden, was die Kommunen machen, und das gut funktioniert, finde ich auch. In dem Antrag stehen auch ein paar alte Forderungen. Es wäre trotzdem schön, wenn wir solche Anträge etwas früher bekommen könnten. Dann könnten wir uns etwas besser darauf vorbereiten. Das ist nicht böse gemeint; es geht einfach darum, dass wir uns gegenseitig respektieren.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder ‑anmerkung des Herrn Abgeordneten Petersdotter?
Lars Harms SSW
Selbstverständlich gern. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. – Mir geht es nur um eine Anmerkung. Ich kann Ihre Einbringung sehr gut nachvollziehen. Wir werden weiterhin darum bemüht sein, das schneller hinzubekommen – auch bei anderen Anträgen. Es ist immer wieder eine Herausforderung, alles in diesen kurzen Fristen hinzubekommen. Gerade bei einem sechsseitigen Antrag kann ich Ihre Kritik sehr gut nachvollziehen. Das wollte ich einmal zurückgespiegelt haben, weil Sie das angesprochen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) – Das ist gut. Dann haben wir das Thema geklärt. Das finde ich in Ordnung. Sie mögen mir verzeihen, dass ich nicht auf jeden einzelnen Punkt Ihres Antrags eingehe. Ich werde aber versuchen, das eine oder andere, das in diesem Antrag steht, in meine Rede einzubinden. Ich finde, es ist noch viel zu wenig über den FDPAntrag gesprochen worden. Es gibt einen Unterschied zwischen einem Koalitionsantrag, der sich rein auf die Landesebene beschränkt – abgesehen von ein paar kleinen Forderungen an den Bund – und dem großen Rundumschlag der FDP, der sagt: Das ist unsere Haltung zu den und den Themen. – Das finde ich in Ordnung; daran kann man sich ganz gut abarbeiten. Ich sage schon jetzt: Wir finden den Antrag der FDP etwas unausgewogen. Wir können ihm nicht zustimmen. Er ist es dennoch wert, dass wir in der Debatte die Themen einmal durchgehen, um zu gucken: Was steckt dahinter? Wo kann man mitgehen? Wo kann man nicht mitgehen? Ich bin nämlich fest davon überzeugt: Irgendwann kommt der Tag, an dem wir Demokraten uns in irgendeiner Art und Weise zumindest im Groben einig werden müssen, um dem Rechtsradikalismus Einhalt zu gebieten. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb sollte man einfach einmal darauf gucken, was in dem Antrag steht. Gehen wir den Antrag einmal Punkt für Punkt durch. Hierin wird das Land aufgefordert, die Plätze in den Landesunterkünften auszubauen. Meine Damen und Herren, das ist eine wirklich richtige Geschichte. Es geht nicht nur um die 10.000 Plätze, die wir da haben. Die sind richtig gut, und kurzfristig helfen sie sicher. Aber wir müssen uns jetzt schon im Klaren sein, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir wissen schon jetzt, dass man sich auf EU-Ebene nicht im Nu auf ein großes Asylsystem einigen wird. So schnell wird es nicht gehen, auch wenn man auf dem Weg dorthin langsam voranschreitet. Deswegen wissen wir, dass wir in den nächsten (Lars Harms) Monaten, vielleicht sogar noch in den nächsten Jahren relativ viele Menschen haben werden, die zu uns kommen. Sie haben ein Anrecht darauf, vernünftig aufgenommen zu werden. Das setzt voraus, dass wir mehr als diese 10.000 Plätze zur Verfügung stellen können. Man muss ehrlicherweise auch sagen, dass wir lange versucht haben, die Menschen dezentral unterzubringen. Aber der Wohnraum ist so nicht mehr da. So ehrlich müssen wir sein. Bei allem guten Willen und allen Anstrengungen der Kommunen muss man einfach feststellen, dass das schon länger nicht mehr geht. Aus Sicht des SSW müssen wir wieder so denken wie 2015, nämlich kurzfristig alles mobil machen, was irgendwie geht, damit wir die Menschen unterbringen können, damit wir die Menschen betreuen können. Damit meine ich auch, dass wir ganz klar wieder über Kasernen, über größere Gebäude und möglicherweise auch über Container sprechen müssen, um die Situation zu entschärfen. Nichts ist schlimmer, als wenn wir das nicht schaffen, dass wir die Menschen wieder in Turnhallen unterbringen müssen, dass wir sie wieder in Zelten unterbringen müssen, und das im kalten Winter. Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb jetzt schon der Appell. 10.000 Plätze sind gut. Weiterarbeiten, mehr Plätze schaffen, damit wir allen einen vernünftigen Platz anbieten können! (Beifall SSW, SPD und Marion Schiefer [CDU]) Meine Damen und Herren, die meisten dieser Menschen werden bleiben. Deshalb sollten sie sich integrieren können. Deshalb finde ich es ein bisschen schwierig – damit sind wir bei dem Punkt, der den Koalitionsantrag betrifft –, dass wir Menschen mit formalrechtlich schlechter Bleibeperspektive längerfristig, vielleicht auch dauerhaft in Erstaufnahmeeinrichtungen oder anderen gesonderten Einrichtungen unterbringen wollen. Ich glaube, das ist definitiv der falsche Weg. Die Menschen werden nämlich bleiben, wenn ich sie nicht rückführen kann, weil kein Rückführungsabkommen da ist, weil das Dublin-Abkommen nicht funktioniert – weiß der Geier warum –, wenn sie also formalrechtlich nicht die Kriterien erfüllen, dableiben zu können. Das führt nämlich nur dazu, dass ich Leute von Arbeit abhalte, dass ich sie von Integration abhalte. Das ist eigentlich nicht der richtige Weg. Deswegen müssen wir dringend noch einmal darüber nachdenken, ob wir das wirklich so machen wollen. Jetzt gucke ich mir Punkt 2 des Antrags an. Da habe ich mir mehrfach ein Fragezeichen an den Rand gemalt oder auch einmal das Wort „nein“ notiert. Ich verstehe diesen Ansatz nicht. Solange die Bundesregierung keine weiteren Rückführungsabkommen mit anderen Staaten hat – und das ist derzeit der Fall –, müssen die Leute weiter verteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass sie über lange Zeiträume hier sind. Rücküberstellungen nach Dublin III geschehen da, wo es möglich ist. Aber da, wo sich Staaten wehren – wie es zum Beispiel Italien oder Polen momentan tun –, muss man realistisch bleiben. Ein absolutes No-Go ist für uns der letzte Satz unter Punkt 2 des FDP-Antrags. Wir lehnen Abschiebehafteinrichtungen ab. Denn es gehören keine Menschen in Abschiebehafteinrichtungen, die nichts verbrochen haben. Dabei bleibt es. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Punkt 3 des FDP-Antrags erschließt sich mir noch weniger. Es gibt keine europäischen Standards, an denen man sich orientieren kann. Es gibt viele nationale Standards. Wir handeln nach deutschem Recht, und es gibt keinesfalls die einfache Rechnung: Wir nehmen rumänische Standards plus deutsche Standards, teilen das Ganze durch zwei, und dann haben wir etwas geschaffen. Das funktioniert so nicht. Wir handeln nach deutschem Recht und deutschen Standards. Es verbietet sich der Vergleich mit anderen Ländern, die wirtschaftlich nicht so gut gestellt sind wie wir. Bei Punkt 4 wird es spannend, da wären wir kompromissbereit. Guthabenbasierte Kreditkarten können eventuell sinnvoll sein, und zwar dann, wenn man Bürokratie abbaut. In den Erstaufnahmeeinrichtungen sitzen Menschen, die die ganze Zeit Bargeld auszahlen. Da kann man sich schon fragen, ob es nicht besser ist, dass man mit einer Kreditkarte entsprechende Auflagen macht. Das macht Sinn. Im Antrag wird allerdings gefordert, dass grundsätzlich auf Sachleistungen umgestiegen werden soll. Wir sind dagegen. Denn das würde zu einem Bürokratieausbau sondergleichen führen. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erinnere mich – ich bin ja älteren Semesters – noch gut an das Geächze der Verwaltung, als wir so etwas hatten. Damals war ich Kommunalpolitiker. Die wussten damals weder ein noch aus, die haben gearbeitet wie die Pferde, um das irgendwie hinzukriegen mit diesen blöden Gutscheinen und den ganzen Verteilaktionen. Das brauchen wir nicht. Wir brauchen weniger Verwaltung, damit sich die (Lars Harms) Leute, die damit beschäftigt sind, um andere Dinge kümmern können. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gehen wir einmal davon aus, dass es eine Geldkarte gibt, die man nur als Geldkarte benutzen und mit der man kein Geld abheben kann. Dann passiert genau das Gleiche wie vor 30 Jahren. Dann geht man als Asylbewerber zu einem Enthusiasten, zum Beispiel zu Lars, und sagt: „Lars, ich habe hier für 182 Euro eine Karte. Wie ist es, willst du nicht zufälligerweise bei Karstadt oder Famila einkaufen?“ Dann würde ich antworten: „Ja, komm, du gehst mit der Karte mal mit. Ich kaufe für 80 Euro ein, und du bekommst 80 Euro in bar von mir zurück. Hallelujah, lauf los!“ – Genauso ist es gewesen. (Zurufe) Wenn man über eine solche Karte diskutiert, kann man darüber nur unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus diskutieren. Natürlich soll es dann auch möglich sein, mit solchen Karten ganz normal Geld am Bankautomaten abzuheben. Punkt 5 des FDP-Antrags, der eine Zentralisierung und Digitalisierung von Leistungen und Verfahren der Ausländerbehörden sowie die Einrichtung der GERAS vorschlägt, können wir zustimmen. Dieser Punkt steht ja auch im Antrag der Koalition. Die Erfahrungen mit der Tötung in Boostedt zeigen, dass wir uns auch in Schleswig-Holstein neu aufstellen müssen. Deshalb ist es schön, dass sich die Koalition darauf auf dem Migrationsgipfel geeinigt hat. Die weiteren Maßnahmen, die im zweiten Abschnitt des FDP-Antrags aufgelistet werden, lehnen wir ab. Weitere sogenannte sichere Herkunftsländer, wie sie momentan gestaltet sind, sind für uns keine Option, schon gar nicht, wenn dies wie derzeit zu unterschiedlichen Fristen im Asylverfahren und zu Arbeitsverboten führt, sie sind absolut inakzeptabel. Davon wollten wir eigentlich weg; wir wollten doch, dass die Leute arbeiten können. Wir finden es befremdlich, dass der Ministerpräsident auf Bundesebene eine Position vertritt und einen konkreten Vorschlag macht, der mit seinem grünen Koalitionspartner nicht abgestimmt ist; das konnten wir gerade merken. Gerade in dieser Frage hätten wir mehr Rückgrat vom grünen Koalitionspartner erwartet. Ich hoffe, dass Sie in der Lage sind, da noch etwas zum Guten zu ändern. Denn dieser Weg ist falsch. Wir brauchen unter solchen Bedingungen keine neuen sicheren Herkunftsstaaten. Punkt 2 des zweiten Abschnitts des FDP-Antrags mutet aktuell illusorisch an. Die Asylverfahren dauern oft zu lange; dafür gibt es natürlich Gründe. Der Hauptgrund ist, dass die Verfahren in unserem Bundesland nicht zentral gebündelt sind, wodurch die Kommunalverwaltungen entlastet werden könnten. Das ist das Problem. Es ist eine administrative Frage. Frau Nies hat eben angesprochen, dass einige Ausländerbehörden hoffnungslos überlastet sind. Wenn sie hoffnungslos überlastet sind, können sie keine Entscheidungen treffen. Das führt dazu, dass die Menschen für sich keine Entscheidungen treffen können. Es gibt keine Entscheidung, damit gibt es auch keinen Ausbildungsplatz, damit gibt es keinen Praktikumsplatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Verfahren zentral gestaltet werden.
Lars Harms SSW
Ich komme zum Schluss. – Punkt 3 mit „einheitlichen europäischen Standards“ ist Tinnef: Die gibt es nicht. Meine Damen und Herren, bei allen Kompromissen, die wir schließen müssen, gibt es für uns einen Grundsatz, der wichtig ist und unsere Asyl- und Zuwanderungspolitik weiter ausmachen sollte: Das ist Menschlichkeit. Die Verfahren dürfen sich gern verbessern, aber sie müssen für die Menschen, die zu uns kommen, fair bleiben. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Kurzbeiträgen. Als Erstes hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ein bisschen gegen einen autosuggestiven Politikansatz bei diesem Thema wehren. Diese Autosuggestion ist mir heute Morgen an einigen Stellen aufgefallen. Frau Nies, der Integrationsgipfel ist nicht schnell zustande gekommen. Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich – jedenfalls in (Martin Habersaat) meinem Wahlkreis – letztes Jahr im Sommer über die Lage beklagt, letztes Jahr im Sommer! (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie können sich doch nicht ernsthaft hier hinstellen und sagen, neun Monate auf ein Praktikum zu warten, sei empörend lange, aber 15 Monate auf einen Migrationsgipfel zu warten, sei verblüffend schnell! (Beifall SPD und FDP)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Nies?
Martin Habersaat SPD
Ich lasse gern Zwischenfragen zu. (Beifall FDP und SSW) Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sehr nett von Ihnen. – Sie sprechen von 15 Monaten Wartezeit. Hat Ministerin Touré zwischenzeitlich nicht mit Landräten, Bürgermeister_innen und kommunalen Landesverbänden immer und immer wieder zusammengesessen? Es gab zu der Frage im September 2023 die fünfte und jetzt die sechste Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden, seit Ministerin Touré ihr Amt angetreten hat. Im April dieses Jahres wurde die Grundlage gelegt. Letztes Jahr gab es eine Vereinbarung, um die Herrichtungsrichtlinie auf den Weg zu bringen. Vor sechs Wochen gab es ein großes Treffen, um über das 34-Millionen-EuroPaket zu sprechen. Dazu gab es jetzt den Gipfel am Montag. Das ist die Antwort auf einen Brief der Oberbürgermeister_innen und Landräte gewesen, der vor wenigen Wochen verschickt wurde.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, formulieren Sie bitte Ihre Frage. – So oft und so schnell zu reagieren, finde ich bewundernswert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Martin Habersaat SPD
Dann haben wir offenbar unterschiedliche Definitionen zu der Frage, was eine schnelle Reaktion ist. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es wäre auch folgendes Denkmodell möglich: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stoßen vor Ort auf Schwierigkeiten, die Landesregierung nimmt diese Schwierigkeiten wahr und kümmert sich. Wenn das so wäre, müssten diese Bürgermeisterinnen und Bürgermeister keine Brandbriefe an das Land schreiben. (Beifall SPD und SSW) – Das war die Antwort auf die Frage. Ich komme zum zweiten Punkt der Autosuggestion: Die Regierung sei in besonderem Maße handlungsfähig. Dazu rate ich, sich die Rede der Sozialministerin noch einmal anzuhören. In jedem einzelnen Punkt, Frau Touré, haben Sie gesagt, Sie seien auf Druck der Kommunen zu einem Ergebnis gelangt. Zu keinem einzigen Punkt haben Sie eine eigene Initiative vorgestellt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Frau Nies, meine Zwischenfrage an Sie hätte einen dritten Punkt der Autosuggestion betroffen, nämlich die große Unterschiedlichkeit der Probleme vor Ort. Mir ist keine größere Kommune in Schleswig-Holstein bekannt, keine – und an der Stelle hätte ich Sie gebeten, mir eine zu benennen –, die kein Problem mit ausreichenden Kitaplätzen hat. Mir ist keine Kommune bekannt, die kein Problem an den Schulen damit hätte, die Basisstufe ausreichend darzustellen. Mir ist auch keine Kommune bekannt – obwohl ich zugeben muss, dass sich mein Tätigkeitsbereich auf den Hamburger Rand konzentriert –, die kein Problem damit hätte, Menschen unterzubringen und genug Wohnraum zu schaffen. Diese Probleme sind nicht unterschiedlich über das ganze Land verteilt, sondern das sind die Big Points, die auf dem Tisch liegen. (Vereinzelter Beifall SPD und FDP – Lasse
Lasse Petersdotter GRÜNE
Das liegt nicht an Frau Touré, Herr Kollege!) Man kann sich hier hinstellen und sagen, es sei leicht, als Opposition alles zu kritisieren und immer alles schlecht zu finden, was die Regierung mache. Aber wir hatten für „Schleswig-Holstein packt an“ schon einmal eine Blaupause und sogar höhere Zahlen in den Jahren 2015 und 2016. Da hat es doch auch funktioniert, und da waren die Grünen doch dabei. Warum nehmen Sie das nicht zum Maßstab Ihres Handelns? (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da war die SPD dabei! – Zurufe SPD: Ja!) (Martin Habersaat) – Ja, wir waren gemeinsam dabei. Dann machen Sie das doch auf dem Niveau! Machen Sie es doch, und tun Sie nicht so, als ob ein Bruchteil dessen heute eine gute Idee wäre, Frau von Kalben! (Anhaltender Beifall SPD)
Kristina Herbst
Als nächster hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort. (Unruhe – Glocke Präsidentin)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier nicht in ein Klein-Klein verfallen, wenn es darum geht, auf das eine oder das andere zu reagieren, sondern ich möchte gern wissen, wo denn tatsächlich die Lösungen liegen, die Sie – insbesondere Sie, Frau Nies – vorzuschlagen haben. Welche Lösungen schlagen Sie denn vor? (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Sich hier hinzustellen und zu sagen, warum alles nicht geht, löst das Problem nicht, Frau Nies. (Beate Raudies [SPD]: Genau, das habe ich gestern gesagt!) Und ehrlicherweise frage ich mich, warum zum Beispiel das Thema „Umstellung auf Sachleistungen“ nicht nur in Bayern, sondern auch in einem SPD-geführten Hamburg, in einem SPD-geführten Niedersachsen und in einem SPD-geführten Saarland derzeit angegangen wird, aber in SchleswigHolstein unmöglich ist. Warum ist das so? Weil es nur hier diese Bürokratiegeschichten gibt? (Zurufe) Warum ist das so? – Ich verstehe das nicht. (Lars Harms [SSW]: Die haben genügend Beamte dafür! – Weitere Zurufe) Liebe Frau Nies, dass Sie versuchen, mir das Dublin-Verfahren zu erklären, finde ich interessant. Ich versuche, Ihnen einmal etwas anderes zu erklären. Schauen Sie einmal in § 18 Absatz 2 Nummer 2 des Asylgesetzes. Da steht drin, was eigentlich die Idee von Dublin war, nämlich sogar schon nur bei Anhaltspunkten unmittelbar an der Grenze Leute sofort in das Land zurückschicken, in dem das Asylverfahren stattfinden muss, und zwar nicht erst nach Prüfung und nach Abstimmung, sondern bereits dann, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dann darf sofort jemand zurückgebracht werden. Sie reden immer von der gleichmäßigen Belastung in Europa. Wie wollen wir denn zu einer gleichmäßigen Belastung mit Zureisenden in Europa kommen, wenn wir nicht dafür sorgen, dass wenigstens da, wo die entsprechenden Asylverfahren laufen müssen, diese auch stattfinden? Also muss es doch auch eine Veränderung dieses Verfahrens geben. (Beifall FDP) Da können Sie sich nicht einfach hinstellen und sagen: Ja, das tut uns leid, dann hat man nur noch zwei Monate, und dann bekommt man keinen Flug gebucht. – Also ich bekomme immer noch einen Flug gebucht, auch innerhalb von zwei Tagen. Das sollten die Anstrengungen sein. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch absurd! Das ist doch wirklich absurd, was Sie hier vortragen! – Weitere Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, das ist jetzt Polemik, aber – (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Wir können doch nicht ernsthaft mit solchen Formalien auf die Probleme der Zeit antworten.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Nies?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ich jederzeit. (Beifall FDP) Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz herzlichen Dank, Danke für diesen Applaus. – Herr Buchholz, das, was Sie gerade gesagt haben, entspricht nicht dem, was ich in meiner Rede gesagt habe. Ich habe versucht, darauf hinzuweisen, dass der Einflussbereich der Landesbehörden, unter anderem bei Dublin-Rücküberstellungen, so dezidiert eingeengt ist, wie ich das dargestellt habe. Aber der Einflussbereich Ihres FDP-Kollegen Joachim Stamp auf Bundesebene, der als Sonderbevollmächtigter dafür verantwortlich ist, dass genau sol- (Dr. Bernd Buchholz) che Rahmenbedingungen bei den Überstellungsländern, bei den Ländern, die die Leute aufnehmen sollen, geändert oder ausgeweitet werden können, ist sehr viel größer. Darauf habe ich hingewiesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das erste ist: Joachim Stamp ist unser gemeinsamer Beauftragter, denn wir bilden doch immer noch eine gemeinsame Bundesregierung in Berlin. (Beifall FDP) Das Zweite ist: Herr Stamp soll sich gerade um Abkommen mit Drittstaaten kümmern, nicht mit europäischen Staaten. Dublin ist Europa, Drittstaaten sind die anderen. Immer schön auseinanderhalten! Das eine hat mit dem anderen leider gar nichts zu tun. (Beifall FDP) Aber Sie sagen zu Recht: Ja, das eine ist so notwendig wie das andere. Ich sage Ihnen: An all diesen Fronten müssen wir arbeiten. Ich sage Ihnen auch: Es gibt auch Möglichkeiten, hier im Land etwas zu tun, indem man diese Verfahren beschleunigt, man muss es nur wollen. (Beifall FDP) Wissen Sie was: Ich habe den Eindruck, Sie wollen das nicht. Sie wollen es in Wahrheit nicht, liebe Koalitionäre. Das frage ich jetzt auch einmal: Sie formulieren in Ihrem Antrag – ich finde es erstaunlich, dass Sie sich dazu hinreißen lassen –, dass der Landtag „weitere Anstrengungen des Landes für eine konsequente und unverzügliche Rückführung bei Personen“ erbittet, „die nicht in Deutschland bleiben können“. Welche meinen Sie denn? Sagen Sie hier doch einmal als Koalition, was Sie meinen! (Beifall FDP) Sie haben noch nicht einmal eine Einigkeit über das, was der liebe Robert gestern in Berlin mit verhandelt hat – und was man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen muss, liebe Frau Nies: Da wird ein Haftgrund durch Einreiseverstöße geschaffen; das schafft demnächst einen Abschiebehaftgrund. Das ist das, was der Bund gestern beschlossen hat. Da werden drakonische Maßnahmen beschlossen, die Haftgründe schaffen, und wir im Land nutzen nicht einmal eine Ausreiseeinrichtung, die Abschiebehafteinrichtung nutzen wir schon gar nicht. Das ist nicht das Rückführungsmanagement, was man erwarten darf. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP)
Kristina Herbst
Als nächstes hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Um auf einzelne Inhalte einzugehen, ist die Zeit zu kurz. Mir ist aber wichtig zu sagen, dass es klar ist, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben können. Bei Sachleistungen, sicheren Herkunftsländern und so weiter müssen wir die Debatte sicherlich auch führen. Ich werbe aber sehr dafür – und das adressiere ich, wenn auch ungern, klar an die SPD –, sich darüber Gedanken zu machen, in welchem Stil, in welcher Rolle und mit welchem Ziel man diese Debatte führt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich finde es bemerkenswert, wie man mit Ihren eigenen Regierungserfahrungen eine Rhetorik an den Tag legen kann, in der Sie sagen, man tue nichts, man arbeite nicht, man übernehme keine Verantwortung. Geht es irgendwo noch eine Nummer drunter, oder geht es nur noch eine Nummer drüber? Dass das Ganze mit vielen realen Entwicklungen nichts zu tun hat, sehen wir, wenn wir uns an die zweite Kommunalvereinbarung erinnern, die im September letzten Jahres entwickelt worden ist. Im Juli 2022 ist diese Regierung gewählt worden, der erste Gipfel war im November letzten Jahres. Jetzt sich hier hinzustellen und zu sagen, „Das hat jetzt neun Monate, soundso lange gedauert, und Sie machen ja gar nichts!“, finde ich wirklich übel. Im September letzten Jahres wurden beschlossen: 10 Millionen Euro für die Jugendhilfe, 3 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit, 6,5 Millionen Euro für die Vorhaltekosten, 9 Millionen Euro für die Herrichtung von Wohnraum, die Fortsetzung der Aufnahmepauschale, 10 Millionen Euro für die Betreuung von Kindern. – Und Sie gefallen sich hier in einer Rhetorik von: Da passiert nichts! Was glauben Sie denn, wem das etwas bringt? Wem, glauben Sie, bringt es etwas, eine Rhetorik zu fahren, dass der Staat nicht handelt, dass der Staat zu nichts in der Lage ist? (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Da streite ich mich gern den ganzen Tag mit der FDP darüber, was richtig und was falsch ist, und (Lasse Petersdotter) mit dem SSW tue ich das auch gern. Aber man sieht wenigstens, dass man unterschiedliche Auffassungen hat. Und das bei einer SPD, dessen Bundesinnenministerin in dieser Phase nichts Besseres zu tun hat, als einen Landtagswahlkampf zu führen, die sich seit Mai – – (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Thomas Hölck [SPD]: Das ist ja wohl unglaublich! – Weitere Zurufe SPD) Eine Bundesinnenministerin, die sich seit Mai diesen Jahres nicht mit den Kommunen und nicht mit den Ländern getroffen hat, (Zurufe SPD) die sich seit Mai nicht einmal mit den Menschen unterhalten hat und in keinem Austausch war! Wenn Sie sagen, das Land habe so viel Geld, man brauche gar nichts zu machen, dann frage ich mich, warum Sie so isoliert sind in der SPD. Jedes SPDregierte Bundesland fordert eine strukturelle Entlastung. Man kann auch so kritisch gegenüber einer eigenen Regierung sein. Die finanzielle Unterstützung in einer schwarz-roten Bundesregierung war besser als jetzt, und das ist ein Problem. Man hatte wenigstens Pauschalen, man hatte wenigstens Möglichkeiten, pro Kopf zu rechnen, weil man eine Reaktion auf die Realität hatte und nicht ein ewiges: beim nächsten Mal reden wir wirklich darüber, außerdem gibt es jetzt 1 Milliarde Euro. Das genügt nicht, und das kann man auch so ehrlich sagen, wenn das der eigene Laden ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern auf viele Aspekte eingehen, das kann ich jetzt nicht. Aber ich will ganz grundlegend sagen: Das Thema Migration ist seit vielen Jahren schon eines der herausragendsten Themen in Deutschland, aber auch in ganz Europa. Man merkt, fast alle europäischen Staaten haben ihre Migrationspolitik in den letzten Jahren teilweise radikal geändert. Das gehört zur Wahrheit dazu. Das machen diese aus guten Gründen. Mich treibt das zumindest sehr um, und ich glaube, wir müssen gucken, wie wir die Debatten führen. Mich treibt sehr um, dass nicht nur die Zukunft unseres Landes von dieser Frage stark abhängt, sondern auch die des Kontinents sowie der Zusammenhalt in der EU und auch der Zustand unserer Demokratie. Wir haben im nächsten Jahr Wahlen in Ostdeutschland. Mich besorgt in diesen Tagen vor allem, dass unsere Demokratie droht, nachhaltig Schaden zu nehmen, und dass Populisten und Rechtsradikale in unserem Land auf dem Vormarsch sind. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen immer mit im Kopf haben, dass es um die Akzeptanz leider nicht gut bestellt ist. Wir müssen Humanität und Ordnung in Einklang bringen. Das Ziel muss doch sein, die irreguläre Migration zu reduzieren, und genau das ist der Kern unseres Antrags, ebenso natürlich auch, die Kommunen besser zu unterstützen, als die Landesregierung es bisher tut. Deshalb stellen wir seit vielen Monaten entsprechende konkrete Forderungen. Der Migrationsgipfel war dahin gehend gut, dass man sich zusammengesetzt und an einer Lösung gearbeitet hat, aber wir alle wissen: Das wird nur für die nächsten Monate reichen. Es wird weitere Maßnahmen brauchen. Deswegen machen wir dazu Vorschläge, und das werden wir auch weiterhin machen. Aber, meine Damen und Herren, wir machen auch Vorschläge dazu, wie man die irreguläre Migration reduzieren kann. Sie haben uns als Koalition heute Morgen oder gestern Abend einen Antrag vorgelegt. Da steht: Handlungsfähigkeit. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Für die nächsten Monate haben wir jetzt Lösungen, aber es wird weitere Aufgaben geben. Sie haben allerdings auch „Geschlossenheit“ in den Titel geschrieben. Ich finde, wenn man das Thema Geschlossenheit schon im Antragstitel betonen muss, dann zeigt das in der Debatte: Es gibt diese Geschlossenheit der Landesregierung nicht. Meine Damen und Herren. Ich bin dankbar, dass man jetzt in Berlin und in vielen Bundesländern die Signale verstanden hat, dass man sich zusammensetzen und dass man an Lösungen arbeiten muss – SPD, Grüne und FDP jetzt im Bundeskabinett, gemeinsam mit der Union, gemeinsam mit den Ländern. Es findet gerade eine MPK statt. Wir kennen doch die Papiere. Wir lesen das doch in der Zeitung und bekommen es zugeschickt, was die Unionsleute und die Sozialdemokraten vorschlagen. (Christopher Vogt) Wir müssen uns nichts vormachen, zwei Dinge werden kommen: Das eine ist, es wird mehr sichere Herkunftsstaaten geben. (Beifall FDP) Das zweite ist, es wird wahrscheinlich bundesweit Sach- statt Geldleistungen geben. Ich habe Respekt vor anderen Meinungen. Man kann darüber streiten, aber wir müssen jetzt nicht so tun, als wenn die Vorschläge, die wir machen, völlig irre Themen oder Vorschläge sind. Union und SPD werden das auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschließen. Sie machen das aus guten Gründen. Es wird diese und weitere Lösungen brauchen, damit wir die Akzeptanz in unserem Land wieder hinbekommen. Das will ich deutlich sagen: Dieses Klein-Klein, das wir heute wieder aufgeführt haben, holt niemanden ab und löst keine Probleme, sondern wir müssen uns ehrlich machen und fragen: Was brauchen wir jetzt? Wir können gern darüber streiten, aber wirklich nicht in diesem Klein-Klein, sondern wir müssen das gemeinsam lösen.
Christopher Vogt FDP
Wir müssen das gemeinsam lösen in der Koalition, im Bund, in den Ländern, damit die Akzeptanz in unserem Land wieder besser wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Bevor wir fortfahren, würde ich gern gemeinsam mit Ihnen auf der Tribüne die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Friedrich-PaulsenSchule aus Niebüll herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Der nächste auf der Rednerliste ist der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Petersdotter, anderen Populismus vorzuwerfen und dann mit populistischen Sujets zu kommen, dass Minister alles allein regeln müssten und sonst nichts machen dürften, ist nicht gerade förderlich. Ihre Minister waren auch in Wahlkämpfen. (Beifall SPD) Zum Thema, ein träges Bild über Politik zu geben: Ich könnte jetzt alle Ihre Minister aufzählen, die gleichzeitig für andere Sachen kandidierten, aber ihr Ministeramt nicht zurückgegeben haben. Ich glaube, das schenken wir uns mal. Zum Thema, was man – auch in Bezug auf die Monate – besser machen kann: Wir hatten im Frühjahr 2015 unter 1.000 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nun raten Sie einmal, wie viele Plätze wir ein Jahr später in den Erstaufnahmeeinrichtungen hatten. Na? Keine Zahlen? – Eigentlich müsste der geschätzte Kollege Peter Lehnert das wissen. Dem habe ich das nämlich zu verdanken. Er hat ja die Zahlen zu Containern scharf abgefragt. Ein Jahr später hatten wir 20.000 Plätze, die wir innerhalb kürzester Zeit durch Verdichten der Wohncontainerbelegung auf 28.000 hätten erhöhen können. Dass sich dann nach einer längeren Vorbereitungszeit die Zahl von 10.000 Plätzen nicht ausreichend anfühlt, ist nach der Erfahrung, die wir damals gemacht haben, glaube ich, selbstverständlich. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich kann dir die Drucksache nachher geben, Lasse. Das brauchst du nicht zu googeln. Ein weiterer Punkt: Wir haben uns damals auch mit dem Bund gestritten. Der Bund wollte damals 500 Millionen Euro geben – 1 Milliarde Euro, aber 500 Millionen Euro als Darlehen. Frau Heinold wird sich noch daran erinnern. Torsten Albig hat das öffentlich kritisiert. (Zuruf Lukas Kilian [CDU)] – Sie waren damals noch gar nicht dabei! – Er hat das an der Stelle öffentlich kritisiert. Wenn wir schon daran erinnern: Wir haben damals trotzdem alle zusammen gesagt: Wir warten nicht darauf, dass das finanziert wird, wir bauen die Kapazitäten jetzt. (Beifall SPD und SSW) Deshalb haben wir innerhalb von zwei Monaten Tausende von Plätze geschaffen. Wir haben im Wochentakt Berichte darüber gekriegt, wo welche Plätze sind. Natürlich haben wir nicht alle umverteilt, Frau von Kalben. Das hätten wir gern gewollt. – Wo ist sie denn jetzt? Sie wollte doch wissen, wofür wir als SPD stehen. – Natürlich finden wir (Dr. Kai Dolgner) nach wie vor die dezentrale Unterbringung richtig. Aber es geht einfach nicht mehr. Das mussten wir damals auch einsehen. Da hatten wir in der Zentrale nämlich 12.500 Plätze belegt. Wir haben da übrigens auch nach Bleibeperspektive sortiert. Nun soll Frau von Kalben nicht so tun, als ob wir unsere Auffassung geändert hätten. Das haben wir nicht. Aber wir waren immer dafür, dass wir nicht den Menschen vor Ort die Probleme hinkarren, sodass da dann Menschen sind, die wir nicht unterbringen können. Genau das stärkt nämlich die Populisten. Deshalb haben wir damals in Kauf genommen, auch leerstehende Container zu haben und zu viel Geld ausgegeben zu haben. Das wurde uns ja auch vorgeworfen, wir hätten viel zu viel Geld für die Container bezahlt. Das haben wir damals als Konsolidierungsland gemacht und nicht mit noch 1 Milliarde Euro im Ukraine-Notkredit. Genau das ist es, was wir Ihnen vorwerfen, nämlich, dass Sie das nicht als Top-Thema sehen, sondern so nebenbei behandeln und sich treiben lassen.
Dr. Kai Dolgner SPD
Dass man Finanzverhandlungen mit dem Bund führen muss, ist doch vollkommen normal. Das machen übrigens auch alle SPD-geführten Länder. Aber unsere Aufgabe hier ist es nicht, Verhandlungen mit dem Bund zu führen. Wir sind die Opposition. Wir gucken, was Sie machen und was damals gemacht worden ist, und da ist ein deutliches Defizit zu erkennen. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort. (Beate Raudies [SPD]: Frau Präsidentin, ich verzichte!) – Das ist gut. – Entschuldigung. Dann hat jetzt zur Verwendung der Restredezeit, die die Ministerin mit der Überziehung ihrer Redezeit von sechs Minuten zur Verfügung gestellt hat, die Abgeordnete Birte Glißmann von der CDUFraktion das Wort.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es waren unterschiedliche Kernthemen, die wir diskutiert haben, und die Diskussionen zeigen, dass wir alle gemeinsam gefordert sind, dass wir – ohne Frage – als Land gefordert sind, dass wir aber auch die europäische Ebene und den Bund fordern müssen. Wir alle wissen nur zu gut, dass die Kommunen ohnehin am stärksten gefordert sind. Ich glaube, da hilft auch keine Vergangenheitsbewältigung, sondern vielmehr der Blick nach vorn, und die Frage, wie wir mit konkreten Lösungen die vielfältigen Probleme und Herausforderungen lösen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]: Es gibt gute Beispiele aus der Vergangenheit! Das ist keine Bewältigung!) An dieser Stelle möchte ich auf die vorliegenden Anträge zurückkommen, insbesondere auf unseren Antrag. Soeben ist wieder das Thema „irreguläre Migration“ angesprochen worden, und Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten insoweit keine Antworten. Dem ist nicht so. Wenn Sie unseren Antrag, der zugegebenermaßen recht umfangreich ist, aufmerksam lesen, dann wissen Sie: Das Bekenntnis zum gemeinsamen europäischen Asylkompromiss – wir begrüßen ihn – ist entscheidend für die Begrenzung der irregulären Migration. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Es geht um rechtsstaatliche Verfahren an den Außengrenzen und um deren Schutz. Als CDU können wir natürlich kein Geheimnis daraus machen, dass wir uns durchaus eine stärkere Kontrolle an den deutschen Grenzen vorstellen können. Wir wollen dort die Schleierfahndung ermöglichen, um den Schleppern in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene tatsächlich das Handwerk zu legen. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich komme gern auf das beliebte Thema „sichere Herkunftsstaaten“ zurück; wir haben ja schon intensiv darüber diskutiert. Die Ministerin hat schon zu der Frage ausgeführt, wie sich der Ministerpräsident in der heutigen MPK dazu verhalten wird. Es ist keine Überraschung, dass wir unterschiedlicher Auffassung sind. Das ist übrigens vollkommen in Ordnung; das gehört dazu. Die Ministerin hat (Birte Glißmann) auch sehr deutlich gesagt: Wenn es eine Entscheidung der Bundesregierung zur Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten gibt, dann wird sich Schleswig-Holstein selbstverständlich dazu verhalten. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch keine Position!) Also, liebe FDP, leisten Sie Ihren Beitrag dazu, dass die Bundesregierung sich entsprechend positioniert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Kollegin Glißmann, ich habe Ihren Antrag gelesen – mehrfach übrigens. (Zuruf SPD: Das hilft!) – Ja, das hilft manchmal. Deshalb will ich die Formulierungen zu dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem noch einmal hinterfragen. In Ihrem Antrag wird formuliert: Der Landtag stellt fest, dass man sich auf europäischer Ebene verständigt habe. – Dort steht aus meiner Sicht nichts von „befürworten“. Weiter heißt es in Ihrem Antrag: „Wir befürworten, dass damit erstmalig eine Vereinheitlichung der Steuerung des Zuzugs … organisiert werden soll.“ Welche, steht dort nicht. Darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass jetzt von der Koalition der europäische Asylkompromiss vollends mitgetragen wird, oder nicht? – Sie haben die Formulierung vorgetragen, wie sie in unserem Antrag steht. Es sind harte Verhandlungen; da brauche ich Ihnen wahrscheinlich nichts vorzumachen. Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche Auffassungen. Als Koalition sind wir uns aber einig, dass es Lösungen auf europäischer Ebene braucht und dass das GEAS einen Teil dazu beitragen wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt aber nicht, dass die Koalitionspartner alle Punkte, die in das GEAS aufgenommen beziehungsweise darin vereinbart worden sind, jetzt quasi als ihr Flaggschiff nach vorne tragen; das gehört nicht dazu. Es geht um die Bekräftigung: Wir brauchen eine europäische Lösung. – Darüber muss im Rahmen des GEAS weiterverhandelt werden; das war nur ein Aufschlag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Frage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Dr. Buchholz?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Kollegin Glißmann, das vermag ich total zu verstehen. Ich beneide Sie nicht um die Abstimmungsverhandlungen in Ihrer Koalition. – Meine Frage ist aber sehr konkret: Bedeutet das, dass in einem Bundesratsverfahren die Landesregierung von Schleswig-Holstein dem europäischen Asylkompromiss GEAS zustimmen wird, ja oder nein? – Herr Dr. Buchholz, wir haben in diesem Hohen Haus schon mehrfach besprochen, dass über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat dann entschieden wird, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, und das ist aktuell eben noch nicht der Fall. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Dann würde ich gern mit dem Thema Rückführungsmanagement weitermachen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Dazu gibt es unterschiedliche Lösungsvorschläge; auch das ist vollkommen klar. Ich finde es richtig, dass wir uns hier über unterschiedliche Möglichkeiten streiten, wie wir besser werden können. Darum geht es doch. Niemand behauptet, dass wir schon perfekt seien. Die Ministerin hat aber schon deutlich gemacht, dass wir weitere Vollzugskräfte eingestellt haben. Natürlich brauchen wir am Ende ein Durchschlagen des Knotens, der darin besteht, dass unsere Asyl- (Birte Glißmann) verfahren zu lange dauern, dass zu wenig rückgeführt wird und dass gerade von denjenigen, die in unserem Land straffällig geworden sind, zu wenige rückgeführt werden. Da stehen wir vollkommen beieinander. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen Punkt möchte ich noch klarstellen: Lieber Kollege Harms, GEAS und GERAS kann man durchaus einmal verwechseln; das sind aber zwei unterschiedliche Systeme. Sie haben gesagt, GERAS würden wir positiv begleiten. Hierzu möchte ich klarstellen: Wir bleiben bei unserer Auffassung. Wir haben im Innen- und Rechtsausschuss intensiv darüber diskutiert und sind nach wie vor der Auffassung, dass die Lösung für einen Stadtstaat nicht ohne Weiteres auf ein Flächenland wie SchleswigHolstein übertragen werden kann, weswegen wir GERAS nicht befürworten. Was wir allerdings befürworten, ist die Reduzierung der sogenannten Pull-Faktoren. Ja, diese Notwendigkeit sehe ich auch. Aber gerade vor dem Hintergrund der massiven Belastung für die Kommunen wird auch das nur mit ihnen gemeinsam gelingen. Wenn zum Beispiel der Kieler Oberbürgermeister in der Presse prominent sagt: „Wir wollen keine Chipkarten, weil das für uns zu viel Aufwand ist“, dann sollten wir als Land uns angesichts der ohnehin bestehenden Belastung doch als Letzte hinstellen und sagen: Wir wollen das aber! Wir halten das für richtig! Deswegen gilt auch in diesem Punkt: Nur gemeinsam mit den Kommunen! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Punkt sei mir gestattet, bevor wir wieder mit Vergangenheitsbewältigung starten: Wir haben zwei Anträge vorliegen, den der FDP und unseren Alternativantrag. Von der SPD ist heute zwar viel gesagt worden. Aber ehrlich gesagt frage ich mich schon, wo angesichts der entscheidenden Fragestellungen, über die wir heute diskutieren, Ihr Alternativantrag ist, wo Ihre Lösungsvorschläge sind. (Lachen Beate Raudies [SPD] – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Davon habe ich nämlich noch nichts gelesen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Losse-Müller das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Schleswig-Holstein immer noch sehr breiten Konsens darüber, dass wir für eine humane und offene Flüchtlingspolitik stehen. (Beifall SPD und FDP) Das ist nicht nur bei den Grünen, der SPD und der FDP so, sondern auch bei der CDU; das will ich ausdrücklich anerkennen. Der Ministerpräsident hat sich immer wieder für eine offene, humane Flüchtlingspolitik ausgesprochen. Ich kann Ihnen sagen – als Vertreter der schleswigholsteinischen SPD, die an dieser Stelle eine andere Position vertritt als viele andere Landesverbände der SPD –, was für uns damit verbunden ist beziehungsweise was das für uns bedeutet: In der Frage, wie wir mit den Kommunen, wie wir mit den Menschen in unserem Land umgehen, stellen wir besondere Ansprüche auch an uns selbst. Wenn wir wollen, dass eine offene und humane Flüchtlingspolitik Akzeptanz in der Bevölkerung findet, dann ist es unsere Pflicht, dafür sorgen, dass die Kommunen sich nicht bei uns beschweren müssen, weil sie keine Kapazitäten mehr haben. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Dann müssen wir mehr tun, dann müssen wir mutiger sein, dann müssen wir besser werden. Aus den Erfahrungen von 2015 und 2016 wissen wir, wie hart und schwierig das ist. Wir haben in der Landesregierung harte Auseinandersetzungen geführt. Wir mussten auf der Leitungsebene schwierige Konflikte miteinander aushalten um die Frage: Ist es okay, dass wir jetzt sagen, dass wir mehr Plätze brauchen, auch wenn es vielleicht verwaltungstechnisch noch nicht gerechtfertigt ist? Die Antwort auf die Frage, wie oft ich mich mit wem getroffen habe, sagt noch nichts über das Engagement aus. Die wichtige Frage ist vielmehr, welche Entscheidungen ich danach getroffen habe. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Habe ich gesagt: „Ich muss jetzt die Sicherheitsreserve aufbauen. Ich muss jetzt die Container kaufen, auch wenn das nicht das Schönste ist.“? Habe (Thomas Losse-Müller) ich geplant? Deswegen ist die Frage, womit wir für das nächste Jahr rechnen, so wichtig. Es geht darum, ob wir die Entscheidung über 15.000, vielleicht sogar 20.000 Plätze heute treffen müssen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Können wir uns darauf einigen? Wir haben damals gesagt, dass wir höhere Zahlen als der Bund erwarten, weil wir wussten, dass das kommt. Das ist in der Tat die Frage, die wir uns stellen müssen. Wenn wir eine humane und offene Flüchtlingspolitik wollen, dann geht es nicht, dass der Ministerpräsident mit einer Haltung in die MPK geht und der Koalitionspartner sagt: „Das stimmt nicht, das wollen wir gar nicht, und wir warten erst einmal ab, was da kommt.“ Dann brauche ich eine abgestimmte Haltung in der Flüchtlingsfrage. Wenn ich eine offene und humane Flüchtlingspolitik will, dann darf ich keine Vorschläge machen, von denen ich weiß, dass sie an der Zahl der Flüchtlinge, die kommen werden, nichts ändern. Die meisten Menschen, die nach Schleswig-Holstein kommen, fliehen vor Krieg. Von den 70 Millionen Kriegsgeflüchteten auf der Welt kommt nur ein sehr kleiner Teil zu uns.
Thomas Losse-Müller SPD
Die Diskussion über Pull-Effekte ist eine politische Diskussion.
Thomas Losse-Müller SPD
Aber sie wird die Zahl der Flüchtlinge und die Aufgabe in diesem Land nicht ändern. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich vorhin schon davon gesprochen habe, dass in vielen Bereichen Kompromisse notwendig sein werden. Ich will einen konkreten Vorschlag für die Verhandlungen machen, die jetzt geführt werden. Ich gehe davon aus, dass es sich nicht verhindern lässt, dass weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten deklariert werden. Ob das so ist, weiß ich nicht, aber ich gehe einmal davon aus. Wenn dem so ist, dann, finde ich, müsste man in den Beratungen darüber reden, ob man die zwei schlimmsten Nachteile, die Menschen dadurch haben – außer natürlich, dass ihr Asylantrag zu Beginn erst einmal abgelehnt wird –, aufheben kann. Da spielen zwei Punkte für mich eine Rolle. Der erste Punkt betrifft die Tatsache, dass, wenn man als Mensch, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, einen Widerspruch einlegt, man nur eine Woche lang Zeit hat, den zu formulieren. Man muss sich einen Anwalt suchen, alles formulieren, Belege vorlegen und weiß der Geier, was. Das hat eine Woche lang Zeit. Jeder andere Asylbewerber hat vier Wochen Zeit. Es wäre schön, wenn die beiden Asylbewerber gleichbehandelt werden würden. Das wäre es wert, in den Verhandlungen darauf zu drängen, dass wenn man schon Staaten als sicher ausweist, zumindest alle die gleichen Verfahrensmöglichkeiten haben. (Beifall SSW) Der zweite Punkt, meine Damen und Herren, betrifft die Arbeitsverbote, weil die ja automatisch damit verbunden sind. Nun wissen wir alle, dass die Menschen jetzt schon eine relativ geringe Wahrscheinlichkeit haben, anerkannt zu werden. Sie werden also keinen festen Aufenthaltstitel haben. Aber wir wissen, dass die Menschen bleiben, jedenfalls zu einem Teil, derzeit wahrscheinlich sogar zu einem Großteil. Trotzdem sagen wir ihnen: „Du hältst dich hier auf, möglicherweise über Jahre, aber wir lassen dich nicht arbeiten.“ – Das kann es doch nicht sein! (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, meine Damen und Herren, müssen wir doch in die Verhandlungen reingehen und sagen: „Ja, wenn ihr denn unbedingt die sicheren Herkunftsstaaten ausweiten wollt, dann lasst die Leute bitte schön aber auch – egal, wann sie hierhergekommen sind und welchen Status sie haben – hier arbeiten, sodass sie wenigstens die Zeit, die sie hier verbringen – kurz, lange, wie auch immer – nutzen und die Möglichkeit haben, etwas Geld zu verdienen. Wenn sie es dann nach Hause schicken, ist das auch schön, das hilft den Menschen dort. Eine bessere (Lars Harms) Entwicklungshilfe kann man im Übrigen gar nicht haben, meine Damen und Herren. Worum es mir dabei geht, ist: Wenn wir schon wissen, dass wir Kompromisse machen, dann kann man vielleicht auch mal schauen, ohne immer auf das große Schild „sichere Herkunftsstaaten“ zu gucken, welche Inhalte da sind und ob es Einflussmöglichkeiten gibt. Es würde sich lohnen – das ist meine Aufforderung an die Regierenden –, in diesen Beratungen dafür Sorge zu tragen, dass es mit den Fristen besser läuft und dass endlich diese unsäglichen Arbeitsverbote aufgehoben werden. Dann ist der Begriff sicherer Herkunftsstaat wesentlich erträglicher, als er es jetzt ist. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Vielen Dank. – Für die Fraktionen erteile ich zunächst das Wort der Abgeordneten Beate Raudies von der SPD.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem Februar 2018, dem Jahr, in dem die IstanbulKonvention in Kraft getreten ist, gab es in Schleswig-Holstein mindestens 47 Fälle, in denen Partnerschaftsgewalt eskalierte. Das hat der Landesverband Frauenberatung anhand von Medienberichten ermittelt. 30 Frauen, zwei Kinder und drei Männer wurden getötet, weitere 14 Frauen und fünf Männer wurden körperlich schwer verletzt. Von diesen Gewalttaten waren mindestens 51 minderjährige Kinder betroffen, von denen 21 direkt in das Tatgeschehen als Zeugen involviert waren. Schreckliche Zahlen. In vielen dieser Fälle, so die Aussage des LFSH, waren Behörden im Vorfeld über häusliche Gewalt und Bedrohung informiert. Oft hat eine betroffene Frau schon einmal Hilfe gesucht, oder andere Einrichtungen hatten Kenntnis von der Situation. Trotzdem konnte der Gewaltexzess nicht verhindert werden. Warum nicht? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Artikel 51 Absatz 1 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik, durch gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen sicherzustellen, dass – Zitat – „eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um die Gefahr unter Kontrolle zu bringen und erforderlichenfalls für koordinierte Sicherheit und Unterstützung zu sorgen“. Wesentliches Instrument zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist – da sind sich fast alle einig – die Schaffung eines effektiven und wirksamen Hochrisikomanagements. In jedem Einzelfall sollen die Gefährdungssituation analysiert werden, erforderliche Informationen von beteiligten Institutionen gesammelt, zusammengeführt und daraus die notwendigen Maßnahmen koordiniert eingeleitet und überwacht werden. Möglichst alles, was an unterschiedlichen Stellen bekannt ist, soll an alle zur Kenntnis gegeben werden. Dafür sollen Polizei, Frauenfacheinrichtungen und alle anderen staatlichen Ebenen, (Beate Raudies) aber auch private Akteure noch besser als bisher zusammenarbeiten. Soweit die Theorie. Beschlossen hatte die Landesregierung die Einführung dieses Hochrisikomanagements im Januar 2022. Die entsprechende Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, die Voraussetzung für den Datenaustausch war, hat dieses Haus schon im März 2022 einstimmig beschlossen. Soweit die rechtliche Lage. Dann gab es ein sechsmonatiges Pilotprojekt in den Polizeidirektionen Flensburg und Ratzeburg. Nach der Evaluierung sollte dieses Hochrisikomanagement anlaufen. Seitdem hat der Landtag von diesem Thema nichts mehr gehört. Deswegen haben wir den Bericht erbeten. Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, Frau Ministerin, dass Sie uns diesen heute gegeben haben. Uns interessierten vor allem die Ergebnisse des Pilotprojekts und die Konsequenzen, die die Landesregierung daraus zog. Ich gestehe: Nun stehe ich hier, ich armer Tor, und bin so schlau als wie zuvor. Wem es anders geht, der möge es gleich sagen. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Es gibt den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens, der sich in der endgültigen Abstimmung befindet. Man will landesweit das Hochrisikomanagement implementieren. Die Polizei hat hierzu einen Erlass entworfen. – Toll. Und was steht darin? Um was geht es? Was bedeutet das vor Ort für die einzelnen Polizeidirektionen, für die einzelnen Beratungsstellen? Das wird nur funktionieren, wenn wir landesweit ein flächendeckendes und gleichmäßig aufgestelltes Angebot an Beratungsstellen hätten, was wir aber nicht haben. Das ist einer der Punkte, die uns die Bedarfsanalyse sehr klar vor Augen geführt hat. Welche Maßnahmen stellen Sie sich vor? Wer soll das umsetzen? Mit wie viel Geld und wie viel Personalressourcen muss das hinterlegt werden, damit das dann auch funktioniert? Ich hatte gehofft, dass wir das heute hören. Insofern werden wir uns dieses Thema im Sozial- oder auch im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal auf die Tagesordnung holen und uns dann mit den Details beschäftigen. Da war mir vorhin deutlich zu wenig Butter bei die Fische, Frau Ministerin. Täterarbeit ist wichtig. Aus früheren Opfern werden vielleicht irgendwann Täter. Ob das meine erste Priorität wäre, weiß ich aber nicht. Der Wissenstransfer ist natürlich wichtig. Das muss man regeln. Das als Ergebnis ist mir aber zu wenig, Frau Ministerin. Insofern freue ich mich, wenn wir in den Ausschüssen noch weiter dazu beraten. Für mich ist die wichtigste Aufgabe, die wir mit diesem Hochrisikomanagement verbinden, wie wir den Tod weiterer Menschen, vor allen Dingen von weiteren Frauen, in unserem Land verhindern können. Das war mir heute noch nicht genug. – Danke schön. (Beifall SPD und FDP)
Eka von Kalben
Das Wort hat Frau Katja Rathje-Hoffmann von der CDU.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vielen Dank für diesen wichtigen Zwischenbericht. Es ist nur ein Zwischenbericht. Ich bin mir sicher, dass wir mehr hören werden, sobald diese Aktion abgeschlossen ist. Die Ermordung und die Misshandlung von Frauen in der jüngsten Vergangenheit haben uns alle sehr berührt, sie haben uns beunruhigt, und sie haben uns auch schockiert. Der Fall der schweren Gewalt gegen eine junge Frau aus Rendsburg, der im Innen- und Rechtsausschuss am 27. September 2023 auf der Tagesordnung stand, hat das deutlich gezeigt. Das ist leider kein Einzelfall. Wir stellen immer wieder fest, dass Frauen insbesondere in und nach Trennungssituationen nicht ausreichend geschützt sind, obwohl die Behörden über Gewalt und Drohungen informiert waren und das Gewaltschutzgesetz in Anspruch genommen worden ist. Das muss uns zu denken geben. Schleswig-Holstein hat sich als eines der ersten Bundesländer auf den Weg gemacht, die IstanbulKonvention umzusetzen und mit Leben zu füllen, und zwar mit dem Ziel, Gewalt gegen Frauen aus dem Alltag zu verbannen und zu verhindern. Zu viele Frauen wurden oder sind Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens entweder häusliche oder sexualisierte Gewalt. Das verlangt nach einem strukturierten Verfahren und Vorgehen gegen alle Formen von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Deswegen ist es nur gut und angeraten, ein wirksames Hochrisikomanagement einzurichten. Laut Artikel 51 der Istanbul-Konvention benötigen wir Gefährdungsanalysen und ein Gefährdungsmanagement, um damit ein flächendeckendes Hochrisikomanagement in Fällen (Katja Rathje-Hoffmann) häuslicher Gewalt zu etablieren. Die Anpassung des Hochrisikomanagements bedeutet auch, dass es einen Bedarf gibt, den polizeilichen Erlass zum Einschreiten in Fällen von häuslicher Gewalt zu überarbeiten. Die hilfreichen Erfahrungen aus dem KIK-Netzwerk, das es in Schleswig-Holstein seit mehr als 20 Jahren in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt gibt, konnten hier gut einfließen. 2021 startete der interdisziplinäre Fachaustausch Hochrisiko als Kooperationsgremium zur Begleitung und Entwicklung des fachübergreifenden Hochrisikomanagements, und zwar mit dem Ziel, die Optimierung und Standardisierung des Verfahrens mit den Kooperationspartnern zu verbessern sowie die Schwachstellen zu lokalisieren und zu beseitigen. Besonders im Fokus steht hier eine ausreichend fundierte und abgesicherte Gefahrenprognose sowie die Einbindung von Netzwerkpartnern unter Berücksichtigung des Landesverwaltungsgesetzes bei der Datenübermittlung an nichtstaatliche Stellen. Anfang dieses Jahres fand eine interdisziplinäre Evaluation eines gemeinsamen Leitfadens statt, die noch in diesem Jahr fertiggestellt werden soll. Die Ministerin wies vorhin darauf hin. Beide Pilotprojekte, in Flensburg und in Ratzeburg, werden auch nach dem Ablauf der Testphase weiter fortgesetzt, weil die Erfahrungen damit sehr gut waren. Dafür wurde bereits im Jahr 2022 das Landesverwaltungsgesetz entsprechend geändert, um die Datenübermittlung personenbezogener Daten an geeignete Beratungsstellen und öffentliche Stellen zu ermöglichen, vorausgesetzt, die betroffene Frau stimmt dem zu. So kann eine handhabbare Grundlage für die verschiedenen Netzwerkpartner in den Fallkonferenzen ermöglicht werden. Ein Handlungsleitfaden befindet sich in der Ausarbeitung. Es geht um einen Leitfaden und einen Fachaustausch Hochrisiko, an dem alle Kooperationspartner beteiligt sind. Der polizeiliche Erlass dazu befindet sich in der Finalisierung. Meine Damen und Herren, das alles tun wir, um Frauen in Schleswig-Holstein besser zu schützen; denn die Häufigkeit der Fälle hat uns vor Augen geführt, dass das bitter notwendig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Als nächste hat Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Ich danke zunächst der SPD für diesen Berichtsantrag, den wir sehr gern mittragen, denn die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit allen Beteiligten bereits mit Hochdruck an der Umsetzung des Hochrisikomanagements. Der Ministerin danke ich für die Darlegung des aktuellen Sachstands und den Akteur_innen für ihre Arbeit und ihr Engagement für ein Hochrisikomanagement in Schleswig-Holstein. Das Thema ist wichtig, aktuell und sehr komplex. Deswegen können wir auch in diesem Haus nicht oft genug darüber sprechen. Die Zahlen häuslicher Gewalt steigen, und in zu vielen Fällen geht es dabei bis zur Tötung von Frauen und auch ihrer Kinder. Immer dann, wenn es vorher Anzeichen für eine akute Gefährdungslage gab, ist es besonders schlimm, weil wir merken, dass unser Präventionssystem noch nicht gut genug greift. Wenn wir nach einer Tat lesen, dass die Frau sich vormals mehrmals an Polizei, Gericht, Jugendamt oder Frauenfacheinrichtung gewandt hat und es dennoch zu einem Angriff kommen konnte, stellt sich die Frage: Warum? – Diese Frage ist berechtigt und notwendig. Warum wurde die Gefährdung vorher nicht gesehen? Hat sich vorher niemand verantwortlich gefühlt? Warum wurden bestehende Schutzmaßnahmen wie Adressenschutz, Kontakt- und Näherungsverbote oder Ordnungshaft nicht eingesetzt? Und wenn sie eingesetzt worden sind: Warum haben sie nicht zu dem notwendigen Schutz geführt? – All diese Fragen müssen wir uns nicht nur gefallen lassen, wir müssen sie uns auch selbst stellen. Das tun wir auch, dass tut unsere Polizei und tun unsere Gerichte. Im Grunde sind wir auch hier wieder bei dem einen Punkt, den wir im Kontext der Istanbul-Konvention so oft betonen: Gewalt ist keine Privatsache, Gewalt geht alle etwas an. Auch eine Arbeitsverwaltung, ein sozialpsychiatrischer Dienst, ein Jugendamt müssen Gefährdungen sehen und aufzeigen, wenn sie Anzeichen dafür sehen. Alle Behörden müssen in das Hochrisikomanagement einbezogen werden. In Schleswig-Holstein wird gerade daran gearbeitet, Systemlücken zu identifizieren, Behörden stärker für die Mechanismen häuslicher Gewalt zu sensibi- (Catharina Johanna Nies) lisieren, verantwortliche Ansprechpersonen in den beteiligten Stellen zu benennen und zu schulen und die Dinge endlich beim Namen zu nennen. Denn wenn es um Partnerschafts- oder auch innerfamiliäre Gewalt geht, dann ist das häusliche Gewalt und muss auch so benannt werden. Das sind nicht bloß Familienstreitigkeiten, wenn eine Person eine andere bedroht oder angreift, egal in welchem Setting. Nichts ist gefährlicher, als von Familienstreitigkeiten zu sprechen und dem Täter das Gefühl zu geben, nicht verantwortlich gemacht zu werden. Es verharmlost, und damit passiert das Gegenteil dessen, was wir brauchen, nämlich eine realistische Gefährdungseinschätzung, das Ernstnehmen und Ächten von Gewalt. Schleswig-Holstein braucht ein landesweites Hochrisikomanagement, und genau an dieser Ausweitung wird gearbeitet. Unsere Polizei, Gerichte und Jugendämter brauchen effektive Methoden, um die Gefährdung einer Person einschätzen zu können und dafür zu sorgen, dass in einer Gefährdungslage effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Das Hochrisikomanagement, wie es in Flensburg und Ratzeburg modellhaft aufgebaut wurde, schafft diese Möglichkeiten. Es schafft klar definierte Prozesse, verantwortliche Personen in den Behörden und eine Vernetzung über Fallkonferenzen, über die einzelne Erkenntnisse gezielt und datenschutzgerecht ausgetauscht werden können. Das brauchen wir in ganz Schleswig-Holstein, und zwar so schnell, wie es geht. Das Ziel sollte sein, im nächsten Jahr darauf hinzuarbeiten, ein ineinandergreifendes System zu haben. Außerdem brauchen wir endlich bundesgesetzliche Änderungen, damit häusliche Gewalt in sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen der Familiengerichte nicht mehr unberücksichtigt bleiben kann. Es bedeutet darüber hinaus, dass wir konkrete Regelungen so anpassen müssen, dass Kontakt- und Näherungsverbote auch effektiv kontrolliert und staatlich durchgesetzt werden können. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Erst dann werden Täter_innen sich nicht mehr ermutigt fühlen, weiterzumachen. Unser Staat muss konsequenter bei häuslicher Gewalt handeln. Das ist die politische Botschaft, die wir senden müssen. In diesem Haus spüre ich immer wieder eine große Einigkeit in dieser Frage und eine große Bereitschaft, mit vereinten Kräften mehr Schutz und mehr Prävention aufzubauen. Ich hoffe, dass wir auch in der Frage des Hochrisikomanagements und der Ausweitung geschlossen und geeint handeln werden. Arbeiten wir weiter Hand in Hand dafür. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, vereinzelt SPD und FDP)
Eka von Kalben
Liebe Abgeordnete! Es ist sehr schön, dass Sie Ihre Gespräche alle so leise führen. Wenn aber so viele Menschen Vier-Augen-Gespräche führen, gibt es so ein Gemurmel, und man versteht die Rednerin doch nicht mehr so gut. Die nächste Rednerin, der wir zuhören wollen, ist Annabell Krämer von der FDP.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spare mir einfach mal die Einleitung. Jeder Femizid, der in unserem Land passiert, ist einer zu viel. (Beifall ganzes Haus) In nahezu jedem Fall hat der Schutzauftrag des Staates in einem gewissen Maße versagt, denn in der Mehrzahl der Fälle – es kam heute bereits mehrfach zur Sprache – war der Täter bereits aktenkundig wegen begangener häuslicher Gewalt. Wenn wir bedenken, dass 2021 nahezu 4.000 Frauen in Schleswig-Holstein Opfer von Gewalt in der Partnerschaft geworden sind, sollte es uns wirklich beschämen. Frauenfacheinrichtungen weisen immer wieder darauf hin, dass der Zeitraum nach der Trennung für Frauen mit Abstand der gefährlichste ist, und fordern eine intensivere Zusammenarbeit von Behörden und Facheinrichtungen. Dies soll ein Hochrisikomanagement sicherstellen. § 201 a Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz sieht vor, dass die Kontaktdaten gefährdeter Personen an eine geeignete Beratungsstelle zu übermitteln sind. Die Kollegin Raudies sagte es: Deshalb haben wir doch nachgeschärft, und zwar schon vor ziemlich langer Zeit, denn ursprünglich hatte dieses Gesetz einen sehr eng umgrenzten Anwendungsbereich. Bisher konnten personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn drei Tatbestände erfüllt waren: Erstens, eine Datenübermittlung wurde als wirklich konkrete Maßnahme zur Abwendung einer konkret bestehenden Gefahr erachtet. Zweitens, es bestand zur Tatzeit ein gemeinsamer Hausstand, und drittens, es wurde seitens der Polizei eine Wegweisung ausgesprochen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn eine Kleine Anfrage der Kollegin Raudies hat ergeben, dass in 70 Pro- (Annabell Krämer) zent der Fälle erfolgter Wegweisungen gemäß § 201 Landesverwaltungsgesetz in der ursprünglichen Fassung eine Beratung seitens der Betroffenen in Anspruch genommen wurde. Im Jahr 2021 erfolge jedoch nur in 23 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt – konkret in 850 von 3674 Fällen – eine Wegweisung, also eine Wohnungsverweisung. Für 2022 sehen die Anteile ähnlich aus. Das bedeutet, dass in drei Viertel der Fälle kein Datenaustausch und somit kein niedrigschwelliger Zugang zu einer Beratungsstelle bestand. Die Änderung des § 201 a Landesverwaltungsgesetz – konkret die Weiterentwicklung der Datenübermittlungsbefugnisse – war somit richtig und wichtig. Ein gemeinsamer Hausstand oder eine enge soziale Bindung ist somit zur Datenübermittlung nicht mehr erforderlich, sodass nun endlich auch in Fällen wie Stalking ein niedrigschwelliger Beratungszugang möglich ist. Die Kooperation zwischen Polizei, sonstigen Behörden und Facheinrichtungen wird gestärkt. Sämtliche personenbezogene Daten werden natürlich weiterhin gelöscht, sofern ein Beratungsangebot abgelehnt wird. Es ist wichtig, dass wir jetzt evaluieren, was diese Gesetzesänderung gebracht hat. Ich frage mich wirklich, warum das Projekt nicht schon lange in die Linie überführt und immer noch nicht flächendeckend ausgeweitet wurde. Diese Gesetzesänderung ist über ein Jahr alt. Warum kommen wir hier nicht endlich flächendeckend ins Handeln? (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Ministerin, dazu sind Sie heute wirklich Antworten schuldig geblieben. Wie wollen wir denn konkret wissen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Beratungsstellen entwickelt hat? Brauchen wir zusätzliche Schulungen für die Polizisten zur Sensibilisierung oder Identifikation der häuslichen Gewalt? Wie beurteilen die Beratungsstellen die Auswirkungen der Gesetzesänderung? Wie viele zusätzliche Datenübermittlungen, die nun unter dem neuen § 201 a Landesverwaltungsgesetz möglich sind, haben bereits stattgefunden? Wie hoch ist die Quote der Inanspruchnahme der Beratungsangebote? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Feststellung der 15 Hochrisikofälle, die im Pilotprojekt für ein verbessertes Hochrisikomanagement festgestellt wurden? Diese Antworten habe ich heute nicht gehört. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gewaltschutz in unserem Land muss stetig verbessert werden. Wir müssen unsere bestehenden Gesetze weiter evaluieren, Prozesse optimieren und – ich sage es mantramäßig – unsere Facheinrichtungen mit hinreichenden Mitteln ausstatten. Überfüllte Frauenhäuser in Schleswig-Holstein sind ein Beleg dafür, dass wir noch Aufgaben vor uns haben. Frauen, die Hilfe suchen, müssen diese auch bekommen und dürfen nicht vor verschlossenen Türen stehen oder aus überfüllten Häusern abgewiesen werden. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Wenn wir den Zugang hierzu niedrigschwelliger gestalten wollen, müssen wir natürlich im Umkehrschluss hinreichend Kapazitäten zur Verfügung stellen. Werte Kolleginnen und Kollegen von SchwarzGrün, ich wiederhole meine Forderung nach signifikanter Mittelaufstockung für die Frauenhäuser im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches bereits für das Jahr 2024. Für die Büchereien, Orchester und Theater haben Sie dieses verkündet. Für die Frauenhäuser gab es bisher nur warme Worte. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und erhöhen Sie endlich auch hierfür die Mittel. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW])
Eka von Kalben
Das Wort hat die Abgeordnete Jette WaldingerThiering vom SSW.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es klingt immer etwas technisch, wenn wir als Politikerinnen und Politiker fordern, die Istanbul-Konvention müsse umgesetzt werden. Deswegen möchte ich noch einmal kurz darauf eingehen, worum es dabei geht. Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie wurde 2011 als völkerrechtlicher Vertrag ausgearbeitet, 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit Ablaufen der deutschen Vorbehalte im Februar 2023 in Deutschland vollumfänglich gültig. Der deutsche Staat hat sich damit auf allen staatlichen Ebenen dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Warum war das nötig? – Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. In den vorangegangenen Beziehungen versuchten die Täter oftmals, Gewalt als Form von Kontrolle auszuüben. Frauen werden (Jette Waldinger-Thiering) getötet, wenn sie sich aus dieser Kontrolle lösen wollen. Diese Gewalt resultiert meist aus Besitzansprüchen, die diese Partner und Ex-Partner oder manchmal auch Verwandte gegenüber den Frauen hegen. Ebenfalls technisch klingt der Begriff eines Hochrisikomanagements. Hierbei geht es um Sicherheitseinschätzungen bei häuslicher Gewalt oder in engen sozialen Beziehungen. Es geht darum, diese sogenannten „Hochrisikofälle“ zu erkennen und schwerste Eskalationen zu verhindern. Dafür müssen unsere Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften sensibilisiert sein, personenbezogene Daten zwischen Behörden besser kommuniziert werden, Forschungsergebnisse berücksichtigt werden und schließlich ein gemeinsames, interdisziplinäres Vorgehen aller beteiligten Akteure sichergestellt sein. Beteiligte Akteure sind übrigens auch – das ist mir dabei ganz wichtig – Kitas und Schulen, denn auch Bildungseinrichtungen müssen mit Gewaltschutzkonzepten umgehen lernen. Dies alles muss schließlich grenzüberschreitend funktionieren, denn die Fälle hören nicht an Ländergrenzen auf. Mein Eindruck ist bisher, dass die Landesregierung das gemeinsam mit dem Parlament tut und das auch ernst meint. Ich habe mich da bislang vom Ministerium gut informiert gefühlt, sowohl in Kleinstrunden wie auch in den Ausschussterminen meiner Kollegen. Wir wurden über die Pilotphasen ins Bild gesetzt, über die Evaluation der Pilotregionen informiert und schließlich über die Erarbeitung des gemeinsamen Leitfadens und den weiteren Zeitrahmen orientiert. Das Land setzt hier unter anderem auf das landesweite Netzwerk KIK, das Kooperations- und Interventionsprojekt bei häuslicher Gewalt, und wir als SSW unterstützen dieses auch. Ich möchte außerdem festhalten, dass ich immer wieder sehr dankbar für die Hinweise des Landesverbands Frauenberatung bin. Dieser hat im Innenund Rechtsausschuss vorletzte Woche weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt und damit einhergehend eine Aufarbeitung der Tötungsdelikte im Kontext Partnerschaftsgewalt gefordert. Sie weisen darauf hin, dass es nicht reicht, bloß zu ermitteln, wer die Täter sind. Vielmehr muss man darauf schauen, was hätte getan werden können, um diese Taten zu verhindern, um daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Gab es etwa Warnhinweise wie beispielsweise vorangegangene Gewalt und Bedrohung? War diese behördlich bekannt? Und was wurde vonseiten der Behörden getan, um die Betroffenen zu schützen? – Nur so kann man Schutzlücken erkennen und wirkliche Interventionen ermöglichen. Es gibt viele Fälle, anlässlich derer man den zügigen Ausbau eines Hochrisikomanagements fordern und auch machen muss. Wir alle haben da sicherlich verschiedene auch sehr aktuelle Beispiele im Hinterkopf. Aber – das steht für mich hier im Vordergrund –: Diese Taten sind immer im Kontext geschlechtsspezifischer Macht- und Kontrollverhältnisse zu sehen. Es geht hierbei nicht um Einzelfälle, so tragisch, grauenvoll und fürchterlich sie auch sind. Wir haben es hier mit einem gesamtgesellschaftlichen und strukturellen Problem zu tun. Genau so müssen wir diesem auch begegnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wenden uns jetzt einer Frage zu, die besonders unsere jüngere Generation betrifft: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder un- (Annabell Krämer) abhängig von ihren Familienverhältnissen Zugang zu einem Bankkonto haben? Kinder aus getrennten Familien, bei denen beide Eltern das Sorgerecht haben, sind hier oft darauf angewiesen, dass beide Elternteile ein gutes Verhältnis zueinander pflegen. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann selbstverständlich bestimmen, wie viel Taschengeld es seinem Kind gibt, und kann dieses natürlich auch in bar aushändigen. Jetzt wird es tricky: Allerdings kann es in der Regel ohne Zutun des anderen Elternteils kein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen. Wie heißt es so schön im Gesetz: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ Dieser zugegebenermaßen etwa sperrige § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich der Taschengeldparagraf genannt. Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern in gewissem Umfang über kleine finanzielle Mittel verfügen können. Wie widersprüchlich ist es doch in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz? – Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern beziehungsweise das Elternteil und übrigens auch die Kreditinstitute verbunden ist. In diesem Fall werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung meines Erachtens benachteiligt. (Beifall FDP) Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird. Kinder lernen durch den Umgang mit einem eigenen Konto, ihren Kontostand im Blick zu behalten. Sie erlernen den Umgang mit EC-Karten, das kontaktlose Bezahlen oder den Umgang mit der BankApp. Diesen Zugang wollen wir mit unserem Antrag heute erleichtern. Zweitens zielt unser Antrag darauf ab, das tägliche Leben der Alleinerziehenden zumindest etwas zu entlasten. Denn manchmal ist das Verhältnis zum Expartner oder zur Expartnerin mehr als angespannt, und dann möchte man doch nicht in die Position geraten, um Unterstützung bitten zu müssen, die gegebenenfalls nicht oder nur mit erheblichem Aufwand gewährt wird. Drittens: Einmal ehrlich, ist es eigentlich begründbar, dass der Expartner oder die Expartnerin Zugriff auf ein Konto hat, das Geldbeträge verwaltet, die das andere Elternteil dort für sein Kind verwalten lässt? Gern wird auf § 107 BGB verwiesen, der die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – somit in der Regel der beiden gesetzlichen Vertreter – bei Geschäftsvorgängen verlangt, in der der Minderjährige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Aber besteht wirklich das Risiko rechtlicher Nachteile bei einem kostenlosen Taschengeldkonto ohne Kreditmöglichkeit? Die Verfügungsmöglichkeiten der Einzeltransaktionen werden unter Beachtung des Taschengeldparagrafen seitens der Banken begrenzt. Bei Erreichen der Volljährigkeit endet die Kontobeziehung übrigens automatisch, sofern sich der junge Erwachsene nicht erneut legitimiert und seine Willenserklärung zur Geschäftsverbindung abgibt. Sehr geehrte Damen und Herren, uns als FDP-Fraktion ist bewusst, dass es zur Umsetzung der Forderung dieses Antrages einige rechtliche Hürden zu nehmen gibt und dass dies nur eine von vielen Möglichkeiten sein sollte, die Situation für Alleinerziehende in unserem Land zu verbessern. Wir schlagen daher vor, diesen Antrag in den Finanzausschuss und den Sozialausschuss zu überweisen, um dort gemeinsam sowohl über die rechtlichen Hürden zu sprechen, sie zu definieren, als auch allgemein darüber zu sprechen, wie wir Alleinerziehende, Väter wie Mütter, noch besser unterstützen und von überbordender Bürokratie entlasten können. Mit nur einem Elternteil groß werden ist in unserem Land nicht exotisch. Wir sollten uns bewusst sein, dass das nahezu jedes zweite Kind betrifft. Insofern sollten wir uns einfach einmal intensiv mit diesem Thema beschäftigen, um zu sehen, wie wir das Leben von Alleinerziehenden ein kleines bisschen – außer mit monetären Zugeständnissen – erleichtern können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ausschussüberweisung. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Hildebrand von der CDU.
Dagmar Hildebrand CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einem Taschengeldkonto können Kinder lernen, mit Geld umzugehen. Der Antrag der FDP zielt darauf ab, Kindern auch dann ein solches Konto zu ermöglichen, wenn nur der alleinerziehende Elternteil zustimmt. Die Frage der Kontoeröffnung für Kinder bestimmen jedoch die Regulierungen des Kreditwesengesetzes. Dementsprechend geht es hier um Bundesrecht, bei dem die Landesregierung – wie von den Liberalen gefordert – allenfalls für eine inhaltliche Anpassung auf Bundesebene werben kann. Die Liberalen verlangen genau diesen Einsatz im Rahmen einer Bundesratsinitiative. In der Sache ist dieses Vorgehen nicht verkehrt und durchaus sinnvoll. Wenn Kinder lernen zu sparen, zu haushalten und selbstständig zu sein, dann sind dies wichtige Erfahrungen für die Zukunft und für ihr Leben. Auch und gerade in Zeiten des digitalen Bezahlens bleibt der Umgang mit physisch vorhandenem Geld zumindest für die ganz Kleinen relevant, denn Kindern wird klar, dass Münzen und Scheine sich nicht von selbst vermehren und dass Geld, das ausgegeben ist, auch wirklich weg ist. Für die älteren Kinder oder die Jugendlichen gibt es aber noch etwas mehr, nämlich das sogenannte Taschengeldkonto. Es können Gelder eingezahlt werden. Es kann Geld abgehoben werden. Es können auch Daueraufträge oder Überweisungen getätigt werden. Daneben kommt auch eine Kreditkarte als Prepaid-Version in Betracht, bei der also ein bestimmter Betrag aufgeladen wird. Auch diese Karte ist, ähnlich wie ein Kindergeld- oder Taschengeldkonto, nur auf Guthabenbasis zu führen. Bei der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2009 hatten immerhin 63 Prozent der 14- bis 17-Jährigen so ein Girokonto. Trennungskinder, bei denen ein Elternteil möglicherweise nicht mehr erreichbar ist oder seine Unterschrift konsequent verweigert, sind ausgeschlossen. Das ist unmöglich. Wir denken, da muss es eine Korrektur oder eine Änderung geben. Es darf nicht sein, dass Trennungskinder kein Taschengeldkonto haben. Ihnen darf es nicht erschwert werden, die pädagogischen Effekte des Einsatzes eines derartigen Kontos zu lernen. (Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP]) Für eine weitere Beschäftigung mit diesem Thema, das mit Sicherheit noch weitere Fragen aufwirft, stimmen wir daher der Überweisung in den Sozialausschuss und auch gern in den Finanzausschuss zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Eka von Kalben
Die nächste Rednerin ist Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bedanke mich bei der FDP-Kollegin Krämer für diesen Antrag, weil er ein Anlass ist, die Situation Alleinerziehender genau anzuschauen. Das Thema Taschengeldkonto erscheint auf den ersten Blick sehr klein; schauen wir genauer hin, erkennen wir, es ist nur ein Beispiel von vielen Herausforderungen in der Alltagssituation alleinerziehender Elternteile, die das Sorgerecht mit anderen Elternteilen teilen. Im Jahr 2022 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 1,57 Millionen alleinerziehende Familien in Deutschland. Von den rund 13 Millionen Kindern unter 18 Jahren leben inzwischen 18 Prozent mit nur einem Elternteil im Haushalt. 85 Prozent der alleinerziehenden Elternteile sind Mütter. Auf ihnen lag und liegt auch heute noch die Hauptlast der Erziehung. Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht sind wichtige, aber eben auch sehr komplexe Rechtsbereiche. Bei nicht wenigen sind die Familienverhältnisse herausfordernd. Aktuelle Regelungen passen nicht unbedingt zu der Lebenswirklichkeit. Dass Eltern nach einer Trennung weiterhin verantwortungsvoll und fair miteinander umgehen, wäre gut und wünschenswert und ist oftmals so. Aber es ist aus unterschiedlichen Gründen leider nicht immer der Fall. Dabei geht es nicht um Eltern, die trotz Trennung einen partnerschaftlichen Umgang miteinander pflegen. In diesen Fällen wird es einfacher sein, sogenannte einvernehmliche Lösungen zu finden, wie es das Sorgerecht vorschreibt, und die Unterschrift beider Elternteile zum Beispiel für die Eröffnung eines Kontos zu organisieren. Schwieriger wird es für jene Alleinerziehende, die kaum Kontakt zu dem anderen Elternteil haben, weil dieses weit weg lebt, oder für jene, die diesen (Catharina Johanna Nies) Kontakt bewusst meiden, weil die Vergangenheit zum Beispiel von häuslicher Gewalt geprägt war. Es ist zum einen wichtig, dass häusliche Gewalt in den sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen der Familiengerichte künftig stärker als bisher berücksichtigt wird. Zum anderen müssen wir derzeitige Regelungen bei einem geteilten Sorgerecht aber auch daraufhin überprüfen, ob und wie praktikabel sie eigentlich für Alleinerziehende und wie kindgerecht sie sind. Nicht nur die Eröffnung eines Kontos für das eigene Kind, sondern auch eine Reise ins Ausland, medizinische Entscheidungen oder die Frage der Änderung des Nachnamens des Kindes nach erneuter Heirat des alleinerziehenden Elternteils, das alles können immer wieder echte Herausforderungen für Kinder und für Alleinerziehende werden, denn hierzu braucht es jeweils die Zustimmung beider Elternteile im Fall eines gemeinsamen Sorgerechtes beziehungsweise des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Das Namensrecht wird derzeit auf Bundesebene überarbeitet. Hierbei sollen die Rechte des Kindes in der Bestimmung seines Nachnamens beziehungsweise bei einer Namensänderung künftig gestärkt werden. Das halte ich für richtig. Auch in anderen Bereichen könnte durchaus nachjustiert werden, um Regelungen an Lebensrealitäten anzupassen. Im gemeinsamen Sorgerecht wird zwischen Angelegenheiten von „erheblicher Bedeutung“ und Angelegenheiten des „täglichen Lebens“ unterschieden. Bei ersterem sollen die Eltern einvernehmliche Entscheidungen treffen. Die Frage ist, ob ein Konto mit einer eigenen Bankkarte wichtig für den Alltag Jugendlicher ist. Ist zu lernen, mit Geld umzugehen, eine Frage des täglichen Lebens? – Taschengeld ist wichtig für Kinder, denn es eröffnet eigenständige Handlungsspielräume, und es lehrt den Umgang mit Geld. Unsere Welt ist digital, und ein großer und steigender Anteil von Bezahlvorgängen läuft mit Karte. Es ist wichtig, dass Kinder dies lernen und verstehen. Taschengeld gehört zu den alltäglichen Dingen, die ein Elternteil allein entscheiden darf, bei dem das Kind überwiegend lebt, aber eine Kontoeröffnung fällt unter Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung und kann nur mit Unterschrift beider Elternteile eröffnet werden. Das passt nicht wirklich zusammen. (Unruhe)
Eka von Kalben
Einen Moment bitte, Frau Nies. – Könnten Sie Ihre Gespräche bitte einstellen? – Danke. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch die Vollmacht und damit die Verfügungsgewalt über das Taschengeldkonto eines nicht volljährigen Kindes haben dann beide Elternteile, egal, wer darauf einzahlt. Um dies anders zu handhaben, würde es derzeit rechtlich nur eine Lösung geben, nämlich den Weg zum Gericht und ein langjähriges Verfahren zum Sorgerechtsentzug. Das ist kompliziert und kann Elternteile und Kinder sehr belasten. Ich fände es wünschenswert, einen anderen Weg zu ermöglichen und darüber zu diskutieren. Aus meiner Sicht macht es Sinn, sich einzelne Beschränkungen Alleinerziehender genauer anzuschauen. Ich fände es schön, im Sozialausschuss darüber detaillierter zu beraten. Deshalb bitte ich um Überweisung des Antrags, gern an mehrere Ausschüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW)
Eka von Kalben
Für die SPD hat Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Wir stimmen dem Antrag der FDP, aber selbstverständlich auch einer Ausschussüberweisung zu. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Schaffung von Kinderkonten, sogenannten Taschengeldkonten, für alleinerziehende Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht einzusetzen. Diese Initiative ist von Bedeutung, wenn wir die Zukunft aller unserer Kinder stärken wollen. Die vorgeschlagene Änderung des Kreditwesengesetzes wäre ein bedeutender Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Unterstützung für Alleinerziehende. (Vereinzelter Beifall SPD, FDP und SSW) Sie ermöglicht es dem alleinerziehenden Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, Taschengeldkonten für ihre Kinder zu eröffnen, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils einholen zu müssen. Dies trägt zu einer erhöhten finanziellen (Sophia Schiebe) Sicherheit bei und erleichtert den Alltag für diese Familien erheblich. Es ist unstrittig, dass Alleinerziehende oft vor erheblichen finanziellen Herausforderungen stehen. Die Verantwortung für die Bedürfnisse ihrer Kinder allein zu tragen, kann eine enorme Belastung sein. Die Möglichkeit, Kinderkonten ohne Zustimmung des anderen Elternteils zu eröffnen, würde den Zugang zu finanziellen Ressourcen erleichtern und die finanzielle Stabilität der Familie stärken. Dies wiederum hat positive Auswirkungen auf das Wohl der Kinder. Taschengeldkonten ermöglichen es den Kindern, erste Erfahrungen im Umgang mit Geld zu sammeln. Sie lernen, wie man spart, Geld einzahlt und abhebt. Dies sind grundlegende Fähigkeiten, die im Erwachsenenalter unerlässlich sind. Kinder, die früh lernen, wie man Geld verwaltet, sind besser auf die finanziellen Herausforderungen im späteren Leben vorbereitet. Taschengeldkonten fördern die Unabhängigkeit. Wenn Kinder ihr eigenes Geld haben, können sie Entscheidungen über Ausgaben treffen. Dies lehrt sie Verantwortung und Selbstkontrolle. Eltern und Elternteile können die Möglichkeit nutzen, um mit ihren Kindern darüber zu sprechen, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll mit seinem Geld umzugehen, und dass es klug sein kann, einen Plan für seine Finanzen zu haben. Zudem lehren Taschengeldkonten Kinder den Wert des Sparens. Wenn sie regelmäßig Geld auf ihr Konto einzahlen, sehen sie, wie ihr Guthaben wächst. Dies kann dazu beitragen, ein Bewusstsein für langfristige finanzielle Ziele zu entwickeln. Kinder können lernen, auf größere Anschaffungen hinzusparen. Auch können Taschengeldkonten dazu beitragen, finanzielle Fehltritte zu vermeiden. Wenn Kinder frühzeitig die Bedeutung von Finanzplanung wie auch Sparen verstehen, sind sie weniger anfällig für impulsives Ausgeben und Verschuldung. Schließlich fördern Taschengeldkonten die Kommunikation zwischen Eltern, Elternteilen und Kindern über Finanzen. Eltern können ihren Kindern dabei helfen, finanzielle Entscheidungen zu treffen, und ihnen Ratschläge geben. Dies kann dazu beitragen, eine solide Grundlage für finanzielles Wissen zu schaffen. In der heutigen Zeit, in der die Herausforderungen für Familien vielfältig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zu ergreifen, die das Leben von Alleinerziehenden und ihren Kindern erleichtern. Die Schaffung von Kinderkonten ohne die Notwendigkeit der Zustimmung beider Elternteile ist eine solche Maßnahme. Sie trägt zur finanziellen Stabilität bei und fördert die finanzielle Bildung der Kinder. Ich hoffe, dass der Antrag nach der Ausschussberatung angenommen wird und eine Bundesratsinitiative daraus entsteht. Es ist an der Zeit, unsere Verantwortung gegenüber Alleinerziehenden und ihren Kindern wahrzunehmen und ihnen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie verdienen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt in die richtige Richtung gehen und für eine gerechtere und unterstützendere Gesellschaft sorgen! – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende des SSW, Lars Harms.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Rede sieht genauso aus wie die Reden aller meiner Vorredner. Insofern schließe ich mich den Argumenten an. Wir vom SSW hätten dem FDP-Antrag schon heute zustimmen können. Einer Ausschussüberweisung stehen wir aber auch nicht entgegen. Ich finde, das ist ein vernünftiger Antrag. Das habt ihr gut gemacht. – Schöne Mittagspause alle zusammen! (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Lieber Herr Harms, ehe wir in die Mittagspause gehen, gebe ich der Ministerin, Frau von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es steht völlig außer Zweifel, dass sogenannte Taschengeldkonten für Kinder gut und sinnvoll sind. Für die Eröffnung eines solchen Kontos ist aber aus guten Gründen die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Warum? Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) obliegende Pflicht. Die Details sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst dabei ausdrücklich auch die Sorge für das Vermögen des Kindes. Sind beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt – um einen solchen Fall geht es hier ja –, müssen sie dieses sogenannte Pflichtrecht in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes ausüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie im Sinne der gemeinschaftlichen Vertretung versuchen, sich zu einigen. (Annabell Krämer [FDP]: So wie im Lehrbuch!) Was passiert, wenn Eltern dauerhaft getrennt leben? Da gibt es die Regel, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, in Angelegenheiten des sogenannten täglichen Lebens allein entscheiden kann. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind solche, die häufig vorkommen (Christopher Vogt [FDP]: Taschengeld!) und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Diese Regelung zu den Alltagsangelegenheiten ist so getroffen worden, und sie ist sinnvoll, da ansonsten eine Pflicht zur ständigen Kommunikation mit dem anderen Elternteil bestehen würde. Gerade bei Alltagsangelegenheiten – was zieht man an, was isst man? – hätte man eine erhebliche Erschwernis für den betreuenden Elternteil und könnte das Funktionieren der gemeinsamen Sorge insgesamt gefährden. Die Entscheidung, ein Taschengeldkonto zu eröffnen, wird aber nicht häufig getroffen, sondern nur einmal. Sie ist daher keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Daher ist dafür grundsätzlich die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Eka von Kalben
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Vogt zu? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Ministerin, über die Rechtslage sind wir uns einig, deswegen wollen wir sie ja an die Lebensrealität anpassen. Das ist ja der Sinn des Antrags. Ich stimme Ihnen zu, dass die Eröffnung eines Taschengeldkontos keine tägliche Angelegenheit ist. Es geht nicht darum, dass jeden Tag ein neues Konto eröffnet werden kann, sondern darum, dass man im Streitfall leichter an ein Taschengeldkonto kommt, damit man an das Taschengeld täglich herankommen kann und damit täglich umgehen kann. Das ist doch eine tägliche Angelegenheit. Es geht nicht um die Eröffnung des Kontos, sondern darum, dass man täglich mit dem Geld umgehen kann, damit man das wie andere Kinder lernt. Es geht uns darum, das im Streitfall zu erleichtern. Das ist doch eine tägliche Angelegenheit und passiert nicht nur einmal. (Beifall FDP, SPD und SSW) – Die Auszahlung des Taschengeldes und der Umgang mit dem Taschengeld sind eine alltägliche Angelegenheit, aber die Eröffnung eines Kontos geschieht nur einmal. Das sind zwei rechtlich getrennte Vorgänge.
Eka von Kalben
Erlauben Sie eine Nachfrage? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja.
Christopher Vogt FDP
Frau Ministerin, ich bin leider oder Gott sei Dank kein Jurist, aber auch ich habe mich ein bisschen mit dem BGB beschäftigt. Da ist es ja so, dass auch der Kauf von einem Paar Schuhe eine einmalige Angelegenheit ist, man die Schuhe aber jeden Tag trägt. Sie ziehen sich auf die rechtliche Position zurück, dass es nur um die Eröffnung des Kontos gehe und der alltägliche Umgang mit dem Geld zweitrangig sei. Ich würde mich freuen, wenn die Landesregierung diese Haltung im Sinne der Kinder noch einmal überdenken könnte. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) – Vielen Dank. Um auf Ihr Beispiel einzugehen, das mit den Schuhen: Sie kaufen sich ja nicht nur ein paar Schuhe, tragen es dann zehn Jahre und haben nur dieses eine paar Schuhe. (Zurufe SPD und FDP) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Ich gebe Ihnen hier die Rechtslage wieder und werde gleich auch erläutern, warum wir die für richtig halten. (Zurufe SPD) Also, wo war ich stehen geblieben? Entschuldigung. – Da die Eröffnung des Taschengeldkontos als Rechtsgang einmalig ist und nur einmal getroffen wird und nicht häufig, permanent oder dauerhaft, ist das keine Angelegenheit des täglichen Lebens und fällt deshalb nicht unter diesen Paragrafen. Was passiert jetzt in einem solchen Fall? Bei einem funktionierenden Elternverhältnis können entweder beide Eltern persönlich bei der Bank erscheinen, oder aber ein Elternteil kann eine Vollmacht erteilen, dann erscheint nur der andere Elternteil. Ist die Kommunikation zwischen den Elternteilen schwierig, dann gibt es Wege. Der erste Schritt ist, dass das Jugendamt vermittelt, um eine Einigung zu erzielen. (Annabell Krämer [FDP]: Diesen bürokratischen Aufwand wollen wir doch gerade nicht! – Weitere Zurufe FDP) Wenn das nicht gelingt, kann das Familiengericht auf Antrag des einen Elternteils diesem die Entscheidung übertragen. Es ist also nicht so, dass die Eröffnung eines Taschengeldkontos derzeit nicht möglich ist. Es gibt einen Weg, so wie es bei anderen streitigen Entscheidungen einen Weg gibt. Am Ende kommt eine Entscheidung des Familiengerichtes, und nach unserer Kenntnis sind die Familiengerichte bislang mit solchen Fällen kaum bis gar nicht beschäftigt. Das scheint also kein Problem zu sein. (Zurufe SPD)
Eka von Kalben
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Frage von Frau Krämer? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja.
Annabell Krämer FDP
Liebe Frau Ministerin, ganz ehrlich, wir wollen doch den Menschen das Leben erleichtern, wo es sinnvoll ist. Wir wollen doch unsere Gerichte nicht mit so einem Gedöns beschäftigen. Glauben Sie mir, alleinerziehende Personen haben andere Dinge im Kopf als gegebenenfalls die Einrichtung eines Taschengeldkontos vor Gericht einzuklagen. (Beifall FDP, SPD, SSW und Kristina Herbst [CDU]) Wir machen doch Politik für die Lebenswirklichkeit unserer Menschen. Wir reden hier Plenartagung für Plenartagung über Entbürokratisierung, und Sie weisen uns jetzt allen Ernstes die Lösung auf, dass Alleinerziehende doch gern vor das Familiengericht ziehen sollen? Mein Antrag zielt darauf ab, dass das Gelder sind, die ein Elternteil seinem Kind zubilligt. Das Geld kommt nicht von dem andern Elternteil. Der andere Elternteil kann ja auch ein Taschengeldkonto eröffnen. Es geht doch auch um den Zugriff auf das Taschengeldkonto. Sie möchten doch nicht, dass Ihr getrennt lebender Ehepartner, wenn Sie zu dem kein gutes Verhältnis haben, auch noch den Zugriff auf diese Ressourcen hat. Das ist doch an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Ich muss ehrlich sagen: Dann verstehe ich auch, wenn die Menschen mit unserer Politik nicht mehr klarkommen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD –
Lars Harms SSW
Hoffentlich hören viele Alleinerziehende bei diesem Thema zu! –
Annabell Krämer FDP
Dafür habe ich gesorgt! – Heiterkeit) – Sie haben gerade das Beispiel gebracht, dass dann das andere Elternteil auch noch ein Konto eröffnen könnte. Das ist ja gerade nicht der Fall. Selbst wenn man Ihrer Regelung folgt, wäre nur der eine Elternteil berechtigt, ein Konto zu eröffnen. Wenn es eine Sache des alltäglichen Lebens ist, darf das nur der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind dauerhaft wohnt. Insofern ist das nicht die Lösung des Problems. Ich würde gern noch weitere Punkte erwähnen, bei denen aus fachlicher Sicht darauf hingewiesen wird, dass das eventuell mehr Probleme schaffen könnte. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: „Eventuell mehr Probleme schaffen könnte“ – mehr Konjunktiv geht nicht!) Eine Änderung dahin gehend, dass der alleinerziehende Elternteil allein ein Konto für das Kind eröffnen darf, der andere Elternteil dies aber ohne (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Zustimmung des alleinerziehenden Elternteils nicht dürfte, wäre ein erheblicher Eingriff in die elterliche Sorge des anderen, sprich des ausgeschlossenen Elternteils. Es besteht kein Grund, einen Elternteil zu bevorzugen. Das würde auch zu neuen Problemen führen. (Zurufe SPD und FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Lasst uns abstimmen, das bringt nichts!) Der alleinerziehende Elternteil könnte dann nämlich sogar nicht nur eines, sondern eine Vielzahl von Konten eröffnen, ohne dass der andere, der auch sorgeberechtigt ist, überhaupt davon weiß. Gerade wenn das Verhältnis zwischen den Eltern schon schwierig ist, wäre eine solche gesetzliche Alleinvertretungsbefugnis kontraproduktiv. Sie hätte ein erhebliches Streitpotenzial und würde damit weder den Eltern noch dem Kind nutzen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Im Ergebnis ist daher eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches durch die Regelung einer Alleinvertretungsbefugnis in einem solchen Fall nicht notwendig, sie wäre der Sache nicht dienlich, und nach unseren Erkenntnissen gibt es dafür auch keine praktische Notwendigkeit. (Zuruf Beate Raudies [SPD])
Eka von Kalben
Ein Moment, bitte. Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Nachfrage? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Vielen Dank, dass ich eine Zwischenfrage stellen darf, Frau Ministerin. – Gesetzt den Fall, Eltern teilen sich für die sorgeberechtigten Kinder unter 18 Jahren die Sorgeberechtigung; es läuft zwischen diesen Eltern nicht gut und man muss dem anderen Elternteil klarmachen, dass man ein Taschengeldkonto für ein Kind einrichten möchte, obwohl beide das Sorgerecht haben: Nun sagen Sie, das könnte noch weitere Probleme nach sich ziehen, wenn man das erlauben würde. Das eine sorgeberechtigte Elternteil könnte weitere Konten eröffnen. Dann ist meine Frage: Was wäre so schlimm daran, wenn Oma und Opa auf dieses eine Konto zusätzlich einzahlen würden? Mir wäre es viel wichtiger zu klären: Welchen Zugriff hätte dann das andere Elternteil, das auch sorgeberechtigt ist? Wenn es den Zugriff hätte, und wenn es dann das Konto leerräumt, obwohl man gedacht hat, dass da noch Geld auf dem Konto sein müsste, ist das ein Problem. Das sind meine Fragen. – Vielen Dank. – Es geht hier nur um die Eröffnung des Kontos. – Genau. – Ich muss noch einmal einen Schritt zurückgehen. Die elterliche Sorge ist ein Recht und eine Pflicht von beiden Elternteilen. Wenn die Eltern getrennt sind, gibt es eine Regelung, die besagt: Ihr müsst grundsätzlich alle Entscheidungen, die das Kind betreffen, immer gemeinsam treffen. Dann gibt es eine Ausnahmebestimmung, und diese Ausnahmebestimmung gilt für Dinge des täglichen Lebens, das sind Dinge, die häufig vorkommen und die keine größeren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Jetzt geht es um die Frage: Ist die Eröffnung des Taschengeldkontos eine Sache des täglichen Lebens, fällt es unter das eine, oder fällt es unter das andere? (Beate Raudies [SPD]: Das haben wir verstanden!) Im Augenblick ist die Rechtslage klar. Es fällt nicht unter die alltäglichen Dinge, weil es nur einmal vorkommt und weil es doch etwas ist, was man nicht jeden Tag macht. (Annabell Krämer [FDP]: Das wollen wir doch ändern! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das nennt sich Gesetzgebung!) – Ja. Das ist richtig. Wir haben nach unserer fachlichen Ansicht den Eindruck, dass es nicht nötig ist, das zu ändern, weil es erstens Folgeprobleme kreiert und zweitens nicht unbedingt dazu führt, dass es das Verhältnis zwischen den Elternteilen verbessern wird, wenn man einem Elternteil diese zusätzliche Alleinvertretungsbefugnis zuweist, weil man dann ein Eingriff in das Sorgerecht des anderen Elternteils vornimmt. Ziel im Familienrecht ist es immer, dass man versucht, dass die beiden Eltern, die gemeinsam das Sorgerecht haben, sich auch gemeinsam einigen. Dafür gibt es Instrumente.
Eka von Kalben
Frau Waldinger-Thiering möchte noch eine Nachfrage stellen, ehe wir das im Ausschuss beraten. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Bitte.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Ich möchte noch einmal nachhaken. Das alles ist mir sehr wohl bekannt. Aber wir wollten den Alleinerziehenden, die hauptverantwortlich für die Erziehung der Kinder sind, eine Erleichterung an die Hand geben. Das ist unser Punkt. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) – Ich glaube – etwas Persönliches –, es gibt einige hier in diesem Hohen Haus, die so etwas durchgemacht haben. Wenn Sie sagen, dann sollte man vielleicht das Jugendamt – das jetzt schon komplett überlastet ist – auch noch mit so einer Frage belasten oder vielleicht vor Gericht ziehen, geht das an der Realität vorbei. Es gibt andere Dinge, die ein Alleinerziehender machen würde, bevor er vor Gericht zieht, um ein Taschengeldkonto für seine Kinder zu eröffnen. Insofern: Sie haben meine Frage ausführlich beantwortet. Vielen Dank dafür. Unsere Auffassung ist: Wir wollen das ändern, damit wir den Alleinerziehenden mehr Möglichkeiten geben. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Eka von Kalben
Frau Waldinger-Thiering, Sie müssen trotzdem stehen bleiben, falls Frau von der Decken darauf reagieren möchte. Möchten Sie darauf reagieren oder fortfahren, Frau Ministerin? – Nein. Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU) Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner von der SPD gemeldet.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wundern sich vielleicht, warum ich mich um ein Uhr noch einmal zu Wort gemeldet habe, aber, Frau Ministerin, das war wirklich ein Beispiel dafür, wie man keine Probleme löst. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir reden hier nur über Fälle im gemeinsamen Sorgerecht, bei denen das Verhältnis bereits schwierig ist, denn da, wo es nicht schwierig ist, ist es kein Problem, die Unterschrift zu bekommen. Die Gefahr, dass es noch schwieriger werden könnte, wenn ein Elternteil ein Konto allein eröffnen kann, ist vielleicht nicht ganz so groß, weil die Alternative ist, vor Gericht zu gehen – falls Sie Angst haben, dass das das Verhältnis der ehemaligen Ehepartner noch weiter zerrütten würde. Von mir aus können wir auch über größere Reformen im BGB reden. Wir reden hier nicht über die unveränderlichen Regelungen im Grundgesetz. Ich habe manchmal den Eindruck gehabt, dass Sie dieser Auffassung sind und dass Moses eine dritte Tafel runtergeholt hat: Die Eröffnung von Taschengeldkonten sei so wichtig, dass die Eltern das für alle Zeiten nach dem Sorgerecht nur gemeinsam machen dürfen. Ihre Botschaft hat noch einen weiteren Aspekt, nämlich den kleinen Baustein, dass dann, wenn das Kind hauptsächlich bei einem selbst ist, man sich auch um das alleinige Sorgerecht bemühen soll – das ist dann die Aufforderung –, dann ist nämlich alles viel einfacher. Wir wollen aber doch familienpolitisch, dass das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird. Das heißt, wir müssen die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts so einfach wie möglich und nicht so schwer wie möglich machen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie haben das an den Gesichtern von vielen hier gesehen, die im Alltag ein bisschen etwas damit zu tun haben. Sie haben hier Hürden aufgemacht. Sie aber hier machen Politik, das ist hier keine juristische Vorlesung. Sie machen Politik, Sie können Gesetze anregen. Sie schaffen direkt als Ministerin Regeln. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie können Gesetze im Landtag anregen, und Sie können an der Gesetzgebung im Bundesrat direkt teilnehmen. Sie sehen diese Instrumentarien, und dann stellen Sie sich nach dem Motto hier hin: Ja, also, das derzeitige Gesetz ist eigentlich das bessere. Alles andere hat ein hohes Risiko. – Schon bei dem hohen Risiko dachte ich mir: Sie sagen, es könnte eventuell hohe Risiken haben. Viel schlimmer geht Bedenkenträgerei nicht: Das könnte eventuell Risiken haben! (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich frage mich die ganze Zeit: Welche Risiken waren das denn? Ich habe Sie vielleicht verkehrt verstanden. Das Hauptrisiko war, dass bei einer eh schon zerrütteten Beziehung zum ehemaligen Ehepartner selbst dann, wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, die Gefahr besteht, dass dieser sagt: (Dr. Kai Dolgner) Jetzt ist aber endgültig Schluss, ich mache jetzt nur noch Opposition gegen dich, weil du ein Taschengeldkonto eröffnet hast. Soll ich einmal sagen, wie das geht? Das geht ganz anders, nämlich, dass sich zum Beispiel einer die Rosinen herauspickt. Meist ist einer finanzstärker. Dieser verwöhnt dann das Kind und sagt: Warum kann Mama das eigentlich nicht mit dir machen? So geht das mit dem Zerrütten, und das ist übrigens in Deutschland nicht verboten, aber die Eröffnung eines sogenannten Taschengeldkontos. Die Argumentation ist vom Inhalt her komplett nicht nachvollziehbar.
Dr. Kai Dolgner SPD
Ich bin der Auffassung, dass die rechtlichen Hürden zu beseitigen sind. Wenn Sie der Auffassung nicht sind, dann stimmen Sie doch einfach der Ausschussüberweisung zu. Dann können wir die Experten befragen –
Eka von Kalben
Herr Dolgner, Ihre Redezeit ist jetzt vorbei.
Dr. Kai Dolgner SPD
ob diese ganzen Risiken überhaupt bestehen. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Hauke Göttsch CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das erste Quartal dieses Jahres vor. Was die konkreten Beschlüsse und die Statistik angeht, verweise ich auf den vorliegenden Bericht. Der Petitionsausschuss hat in diesem Quartal zwei Bürgersprechstunden durchgeführt, in Harrislee und in Lübeck. Vielen Dank an dieser Stelle an die Abgeordnete Hildebrand und den Abgeordneten Jepsen für die erfolgreiche Durchführung der Bürgersprechstunden. (Beifall CDU, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese wurden auch super im Petitionsausschuss vorbereitet. Ich freue mich, dass unser Ausschuss in der letzten Woche Besuch von Abgeordneten des Petitionsausschusses aus Mecklenburg-Vorpommern hatte. Bei diesem Treffen ging es um die Behandlung von Petitionen und um unsere Erfahrungen mit öffentlichen Petitionen, die es in Mecklenburg-Vorpommern nicht gibt. Diese Gespräche sind in meinen Augen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und ihren Ausschüssen sehr wichtig. Ich kann mir ein Treffen mit den Petitionsausschüssen weiterer Bundesländer gut vorstellen. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Wege seines Selbstbefassungsrechts hat der Petitionsausschuss beschlossen, sich aufgrund der vielen eingegangenen Petitionen den Unterbringungsund Arbeitsbedingungen in den Maßregelvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins zuzuwenden. Am letzten Montag, also Montag in dieser Woche, haben wir mit einer Delegation den Maßregelvollzug in Neustadt besucht. Wir konnten uns in den Gesprächen und auf einem Rundgang ein eigenes Bild vom Maßregelvollzug machen. Es herrscht eine starke Überbelegung, sodass die Patienten teilweise in Drei- bis Vierbettzimmern untergebracht sind. Ein Neubau, der Mitte kommenden Jahres fertiggestellt sein wird, wird zu Verbesserungen führen. Allerdings kann man damit rechnen, dass es zu einem Anstieg von aufzunehmenden Patienten kommt. Somit wird es weiterhin eine Überbelegung geben. Bei den anschließenden Sprechstunden hatten wir die Gelegenheit, uns mit vielen Maßregelvollzugspatienten persönlich zu unterhalten. Ich glaube, ich (Hauke Göttsch) spreche für alle Kolleginnen und Kollegen: Es ist wichtig und notwendig, dass der Ausschuss auch zu den Menschen fährt, die nicht unbedingt eine eigene Lobby haben. (Beifall CDU, FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ein großes Problem für Maßregelvollzugspatienten, die vor einer Entlassung stehen, ist es, dass sie mit anderen Gruppen bei dem Erhalt der Eingliederungshilfe konkurrieren. Hier muss die Eingliederungshilfe mit anderen Bundesländern für diejenigen abgestimmt werden, die aus anderen Bundesländern zu uns gekommen und hier eingewiesen worden sind. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der Besuch hat mich sehr berührt und auch nachdenklich gestimmt. Abschließend möchte ich noch von einer aktuellen Petition berichten, die ein gänzlich anderes Thema behandelt. Ein Petent beschwerte sich darüber, dass die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde eines Kreises den gesetzlichen Pflichtumtausch seines Führerscheins für ihn unzumutbar hinausgezögert habe. Der Petitionsausschuss konnte den Unmut des Petenten über die lange Bearbeitungszeit seines Antrags nachvollziehen. Das Verkehrsministerium hat den Ausschuss unterrichtet, dass die Verfahrensdauer im Wesentlichen auf der verzögerten Arbeit der führerscheinausstellenden Behörde in Niedersachsen beruhte. Letztendlich konnte der neue EU-Führerschein an den Petenten ausgehändigt werden. Dieser Fall zeigt, dass es manchmal auch sehr hilfreich ist, den Bürgerinnen und Bürgern die einzelnen Verfahrensschritte näher zu erläutern, um behördliches Handeln besser zu verstehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche guten Appetit. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Wenn ich darf, ergänze ich noch, dass ich es sehr schön fand, dass Sie als Petitionsausschuss dieses Mal auf der NORLA einen Stand hatten.
Hauke Göttsch CDU
Wenn ich da noch kurz etwas zu sagen darf: Das war nach langen Jahren das erste Mal, dass der Petitionsausschuss einmal wieder da war. Wir werden aufarbeiten, wie das angekommen ist. Ich möchte mich auch da bedanken. Viele aus dem Petitionsausschussbüro waren vor Ort, aber auch viele Abgeordnete, die sich den Fragen der Bürger gestellt haben. Ich habe Rückmeldungen von Bürgern bekommen, die sehr froh darüber waren, dass das Petitionswesen überhaupt einmal dargestellt wurde. Das war schon eine sehr sinnvolle Sache: Der Petitionsausschuss geht auch zu den Bürgern. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Annabell Krämer
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen fortfahren. (Tobias Koch [CDU]: Wir sind da!) – Ihr sei da? Wunderbar. Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, darf ich Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Wohnungsbau im ländlichen Raum stärken – wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterentwickeln Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1374 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Michel Deckmann.
Michel Deckmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist eine wesentliche Frage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Es be- (Michel Deckmann) darf vieler Maßnahmen, um mehr Wohnraum zu schaffen, der günstig ist und gute Qualität hat. Die soziale Wohnraumförderung, die Konstruktion praxistauglicher Förderkulissen, der Abbau von Bürokratie bei Neubau und Sanierung – das sind wichtige Maßnahmen. Aber es bedarf weiterer, teilweise auch kleinteiliger Werkzeuge, um die Gesamtsituation zu verbessern. Denn wenn wir Wohnungsbau betreiben wollen, darf es uns nicht bloß um unsere großen Städte gehen; nein, wir müssen auch an den ländlichen Raum denken, wir müssen auch das kleine Dorf adressieren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wie ist die Situation in unseren Dörfern? Wie wird dort eigentlich Wohnungsbau betrieben? – Klassischerweise weisen die Kommunen ein Baugebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser aus. Das ist gut so; dafür gibt es großen Bedarf. Die Menschen ziehen aufs Dorf, gründen eine Familie, bauen das Haus nach ihren Wunschvorstellungen oder kaufen ein Eigenheim und passen es anschließend an. Die Kinder wachsen in diesen Räumlichkeiten auf; teilweise ist der Platz zu knapp. Doch irgendwann ziehen die Kinder aus. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden älter. Es wird schwerer, das Haus zu bewirtschaften. Das Problem: Passender Wohnraum – unter anderem für Seniorinnen und Senioren – auf dem Land ist knapp. Die Situation der Kinder ist übrigens nicht viel besser. Kaum ist die Ausbildung fertig und man möchte auf dem Dorf wohnen bleiben – schwierig. Mietwohnungen oder kleine Wohneinheiten sind ebenfalls eher Mangelware. Welche Folgen hat dies für uns? – Die Älteren bleiben vor Ort. Die Jungen haben es schwer, wieder aufs Dorf zu kommen. Und wenn die Senioren tatsächlich in passenden Wohnraum umziehen wollen, dann müssen sie häufig ihr intaktes soziales Umfeld verlassen. Für viele ist das verständlicherweise eine viel zu hohe Hürde, denn die heimischen Strukturen werden geliebt. Man hat die sozialen Strukturen, die Freunde, die Treffpunkte, die Vereine vor Ort und so weiter. Gleichzeitig sind aber die jungen Menschen nicht mehr da; viele kommen dauerhaft nicht zurück. Eine Folge für die Gesellschaft vor Ort: Das Ehrenamt trocknet immer weiter aus. Die Arbeitgeber vor Ort stehen vor der Herausforderung, Nachwuchskräfte zu gewinnen. Die Gefahr eines vergreisten Dorfes steigt deutlich an. Unser Ansatz, dem entgegenzuwirken, ist: Lassen wir nicht mehr nur die Kirche im Dorf, sondern auch die Menschen! (Heiterkeit und Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
Uijuijuijui! – Heiterkeit) Der ländliche Raum ist es wert; es ist ein lebenswerter Ort für die Menschen. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es auch in Zukunft so bleiben kann und dass die Menschen dort eine Perspektive haben. Genau hier kann mit dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angepackt werden – einem Instrument des Landesentwicklungsplans. Kommunen, die kein zentraler Ort sind oder eine Wohnfunktion haben, all diese sind davon betroffen. Es betrifft sie insbesondere bei der Ausweisung von B-Gebieten und beschränkt den Ausbau beziehungsweise die Schaffung von Wohnraum. Im Jahr 2021 wurde insoweit ein erster wichtiger Schritt gegangen, indem der sogenannte gemilderte Geschosswohnungsbau eingeführt worden ist – eine Privilegierung, um mehr Wohnraum, gerade auch mehr Mietwohnraum, vor Ort zu schaffen. Nun wollen wir nachlegen. Der Geschosswohnungsbau soll weiter gestärkt und der Bau von kleinen Wohneinheiten privilegiert werden, und zwar explizit für junge Menschen sowie für Seniorinnen und Senioren, weil sie ihn einfach leichter bewirtschaften können. Es geht also um die Schaffung seniorengerechten und generationengerechten Wohnraums. So können wir das langfristige Problem der Wohnraumknappheit in Teilen angehen, natürlich ergänzend zu den vielen anderen Maßnahmen, die notwendig sind und die ich bereits aufgezählt habe, zum Beispiel soziale Wohnraumförderung und Abbau von Bürokratie. Es wird dementsprechend weitere Maßnahmen geben müssen. Unser vorliegender Antrag ist für den ländlichen Raum in Schleswig-Holstein ein weiterer wichtiger Schritt, der die Handlungsoptionen der Kommunen vor Ort erweitert. Dies, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig und richtig. – Ich werbe um Ihre Zustimmung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Bina Braun.
Bina Braun GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans hat die Jamaika-Koalition 2022 die Rahmenbedingungen festgelegt, wie sich SchleswigHolstein bis 2035 entwickeln soll. In diesem Landesentwicklungsplan wird Gemeinden auch vorgegeben, wie sehr sie in dieser Zeit wachsen dürfen; dies wird in Wohneinheiten ausgewiesen. Wenn wir in unserem Antrag nun davon sprechen, kleine Wohnungen und gemilderten Geschosswohnungsbau zu privilegieren, bezieht sich das auf die Anrechnung dieser Wohneinheiten auf die Vorgabe. Das lässt sich an einem Praxisbeispiel besser nachvollziehen: In unserem Dorf lebten zum Stichtag etwa 500 Menschen in 230 Wohneinheiten. Unser Dorf darf bis 2035 um zehn Prozent wachsen, das bedeutet: um 23 Wohneinheiten. Nun macht es aber einen großen Unterschied, ob ich ein Einfamilienhaus – gleich eine Wohneinheit – oder in einem alten Bauernhaus viele Wohnungen ausbaue. Genau dies ist bei uns der Fall. Im alten Gasthof, der bisher durch die gewerbliche Nutzung nicht als Wohneinheit zählte, sollten auf einen Schlag zehn Wohnungen entstehen. Derzeit würden diese auf das Kontingent angerechnet – mit zehn Wohneinheiten. Im Sinne der Schaffung von mehr Wohnraum und der Innenverdichtung ist dieser Umbau natürlich zu begrüßen. Dennoch hat diese Ankündigung bei dem einen oder anderen Gemeindevertreter leichte Schnappatmung zur Folge; denn viele Gemeinden möchten gern mehr Einwohner_innen ansiedeln. Sie erhoffen sich unter anderem mehr Mittel aus Umlagen und mehr Steuereinnahmen. Aus dieser Perspektive erscheint ein Einfamilienhaus, in das gleich mehrere Personen einziehen, zielführender. Oft geht es auch darum, dass die nächste Generation möglichst nebenan ein Haus bauen möchte. Wenn von den 23 möglichen Wohneinheiten bis 2035 schon einmal zehn wegfallen, dann hält sich die Begeisterung in der Gemeinde in Grenzen. Dem wollen wir mit unserem Vorschlag entgegentreten. Kleine Wohnungen bis 50 Quadratmeter sollen künftig nur noch als eine halbe Wohneinheit angerechnet werden. Auf diese Weise werden der Wohnungsausbau und somit die Innenverdichtung auch im ländlichen Raum attraktiver. Und ja, wir brauchen dringend mehr Wohnraum. Aber wir dürfen dabei nicht unser Flächeneinsparziel aus den Augen verlieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Immer mehr Neubaugebiete, immer mehr Flächenfraß an den Dorfrändern und das, während im Dorfkern die alten Gebäude verfallen – das ist nicht die Lösung. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Wer bei uns über Land fährt sieht sie häufig: schöne alte Gebäude, die viel zu groß für eine Familie sind. Allerdings könnte man in diesen Gebäuden gut mehrere Wohnungen schaffen. Bei diesen kleinen Wohnungen denken wir auch an Wohnraum für Geflüchtete. Die Kommunen stehen derzeit vor großen Herausforderungen, die Menschen unterzubringen. Viele von ihnen müssen über Jahre in Flüchtlingsunterkünften leben, und dies beeinträchtigt ihre Integrationschancen massiv. Eine weitere Zielgruppe ist besonders relevant, wenn es um Flächenverbrauch und effiziente Ressourcennutzung geht, und zwar ältere Menschen, die in ihrem Haus inzwischen ganz allein wohnen und denen es zu groß geworden ist. Ein Umzug scheitert häufig daran, dass die Menschen im Alter verständlicherweise nicht mehr so gern irgendwo ganz neu anfangen wollen. Unsere Gemeindevertretung hat ein Projekt angeschoben, um älteren Büger_innen die Möglichkeit zu geben, in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben. Auf einem gemeindeeigenen Grundstück soll ein kleines Mehrfamilienhaus mit sechs bis sieben Wohneinheiten entstehen, vier davon barrierearm – genau für diese Zielgruppe. Das ist mit gemildertem Geschosswohnungsbau gemeint: kleine Mehrfamilienhäuser, die sich zum Beispiel mit zweieinhalb Etagen gut in das Dorfbild einfügen. Auch den gemilderten Geschosswohnungsbau wollen wir noch stärker als bisher privilegieren, um Gemeinden zu motivieren, diese Wohnform mehr zu unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW]) Insgesamt geben wir den Gemeinden hiermit mehr Flexibilität, um auf die Herausforderungen reagieren zu können. Deshalb bitte ich um Zustimmung für diesen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, teile ich Ihnen mit, dass für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Rasmus Vöge gemäß § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt hat, dass er an der heutigen Nachmittagssitzung nicht teilnehmen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Vertreterinnen und Vertreter der Senioren Union Eutin. – Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ferner begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam Herrn Dr. Wilko Teifke, den Landeskirchlichen Beauftragten. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort nun dem Abgeordneten Thomas Hölck.
Thomas Hölck SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, was die Koalition uns für Anträge vorlegt. (Michel Deckmann [CDU]: Reichen Sie mal einen eigenen Antrag ein!) „Der ländliche Raum hat großes Potenzial für die Schaffung von Wohnraum.“ Das ist die Aussage in diesem Antrag. Es ist einmal festzustellen: Wohnungen gehören dahin, wo sie gebraucht werden. Das ist vorrangig das Hamburger Umland, das sind all die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten; dahin gehören Wohnungen in erster Linie und nicht in den ländlichen Raum. (Widerspruch CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tobias Koch [CDU]: Aha! –
Michel Deckmann CDU
SPD, Gegner des ländlichen Raumes!) Ich füge hinzu: Mit dem Antrag allein wird keine einzige Wohnung gebaut. (Werner Kalinka [CDU]: Durch Ihre Rede auch nicht! – Unruhe CDU) Ich frage mich allerdings auch, was das zu dem jetzigen Zeitpunkt soll, mit dem Landesentwicklungsplan. Der ist gerade 1,5 Jahre in Kraft. Jetzt etwas zu fordern, was einen großen Prozess auslösen würde, um den Entwicklungsplan wieder anzupassen, passt eigentlich nicht in das Konzept des Entwicklungsplanes und auch nicht in die Regionalplanung. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Dann schreiben Sie: „Nicht zuletzt unterstützen kleinere Wohneinheiten auch die Ziele des Landes Schleswig-Holstein, den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten.“ Aha. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau darum geht es! Es geht um den Flächenbedarf!) Im LEP steht: „Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, decken den örtlichen Bedarf. Dort können … im Zeitraum 2022 bis 2036 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31. September 2020 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 Prozent in den Ordnungsräumen … und von bis zu 10 Prozent in ländlichen Räumen … gebaut werden … Es ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen. Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen oder durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, werden nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet.“ Sie wollen die Anrechnung von Dauerwohnungen auf die Hälfte reduzieren. Das bedeutet in der Konsequenz: Mehr Wohnungsbau wird zugelassen. – Das finde ich nicht schlecht; aber mit dem reduzierten Flächenverbrauch wäre ich da sehr vorsichtig. Das alles soll mit einer nächsten Änderung des Landesentwicklungsplans stattfinden. Man muss dann dazu sagen, wann das geschehen soll. Davor scheut sich die Koalition. (Unruhe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist so, dass im Moment Regionalpläne aufgestellt werden. Es werden bis Ende November 2023 die Stellungnahmen für die Regionalpläne abgegeben. Und jetzt schon soll eine Änderung des LEP vorgenommen werden. Das passt nicht zueinander, das passt auch nicht zu den Stellungnahmen und auch denen nicht, die sich gerade die Gedanken über die Regionalpläne machen. (Thomas Hölck) Man kann sich fragen, warum die bisherige und vorherige Ministerin – die dieselbe geblieben ist – das nicht schon vorher gemacht und in den LEP eingebracht hat. Das muss sich diese Regierung fragen. Wenn man jetzt den ländlichen Raum als Potenzial für den Wohnungsbau entdeckt hat, müssen Sie auch einmal ein paar Worte zur Infrastruktur verlieren. Was ist denn mit Kitas, was ist mit Schulen? Was ist mit den Pendlerströmen? Was ist mit Abwasserversorgung, was ist mit Wasser? (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das alles lassen Sie hier außer Acht. Das ist zu wenig. (Werner Kalinka [CDU]: Was meinst du eigentlich?)
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Deckmann?
Michel Deckmann CDU
Vielen Dank. – Zuallererst nehme ich tatsächlich erstaunt zur Kenntnis – –
Annabell Krämer
Moment, Herr Kollege! Wir warten einen Moment, bis ein bisschen Ruhe eingekehrt ist. – Ich gucke einmal nach links und nach rechts. Wunderbar, jetzt geht es los.
Michel Deckmann CDU
Zuallererst habe ich erstaunt zur Kenntnis genommen, dass sich die SPD jetzt auch offiziell gegen den nördlichen Landesteil positioniert, indem sie sagt, da müsste kein Wohnraum geschaffen werden. Das sehen die Menschen vor Ort, glaube ich, ganz gewaltig anders. (Beate Raudies [SPD]: „Vorrangig“ hat er gesagt, zuhören!) Darüber hinaus würde ich gerne einmal die Frage stellen: Kennen Sie das Instrument einer sogenannten Teilfortschreibung?
Thomas Hölck SPD
Natürlich kenne ich das. (Tobias Koch [CDU]: Hey! – Weitere Zurufe CDU) Ich habe mich hinsichtlich des Wohnungsbaus nicht gegen den nördlichen Raum ausgesprochen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass Wohnungsbau vorrangig dort stattfinden muss, wo die Wohnungen gebraucht werden. Das sind die angespannten Wohnungsmärkte, und dann kann man über die Fläche nachdenken. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist doch überall im Land so! Was erzählen Sie denn! – Unruhe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schaut man auf die kommunale Ebene, sieht man, dass es gerade die Grünen sind, Frau von Kalben, die häufig Verhinderer der wohnbaulichen Entwicklung sind. (Michel Deckmann [CDU]: Die sind hier nicht die Verhinderer!) In Wedel schaffen Sie es nicht, sich gegen einen Bürgerentscheid zu positionieren, der eine zweijährige Planungspause zur Folge hat. Es war vorgesehen, da hunderte Wohnungen zu bauen. In Reinbek haben sich die Grünen erfolgreich für ein Bürgerbegehren gegen ein Baugebiet eingesetzt. In Ahrensburg haben sich die Grünen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes gegen die Ausweisung weiterer Wohnbaupotenzialflächen ausgesprochen. Überall dort, wo dringend Wohnraum benötigt wird, sind die Grünen die großen Verhinderer, und jetzt wollen Sie in die Flächen drängen. (Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist wirklich ein Widerspruch an sich. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gerade auch, was die Versiegelung von Flächen angeht, passt das nicht zueinander. Darüber sollten Sie einmal nachdenken. (Beifall SPD – Zuruf Michel Deckmann [CDU]) Bevor wir jetzt anfangen, den LEP fortzuschreiben, und versuchen, ihn zu verändern, sollte man erst einmal die Grünen verändern, damit das nicht weiter stattfindet. (Anhaltende Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Thomas Hölck) Dort, wo Wohnraum besonders benötigt wird, verhindern Sie Wohnraum (Michel Deckmann [CDU]: Rednerische Bruchbude!) und versuchen jetzt, in der Fläche weiter zu kompensieren, was dort eben teilweise nicht hinpasst. Sie hätten die Chance gehabt, in Reinbek, in Wedel, in Ahrensburg mehr zu tun. Das haben Sie verhindert. (Michel Deckmann [CDU]: Kein Applaus von der SPD! – Heiterkeit CDU – Demonstrativer Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) – Ja, einige brauchen ein bisschen länger, um das zu bearbeiten (Lachen Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Unruhe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und es für richtig zu erachten. – Ich bin nicht gegen Ihren Antrag, (Zurufe CDU: Ah! – Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Frage ist aber, ob der jetzige Zeitpunkt der richtige Zeitpunkt ist. Wann soll die Teilfortschreibung stattfinden? Wie wird das Verfahren sein?
Annabell Krämer
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.
Thomas Hölck SPD
Insofern muss man das den Leuten auch genau sagen, und dann kann man auch über den Inhalt reden. (Michel Deckmann [CDU]: Sagen, ohne zu reden!) So ist das verfrüht und ohne Grundlage. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort. (Lukas Kilian [CDU]: Können Sie kurz zusammenfassen, was Sie vorhin gesagt haben?)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss ich meine siebenseitige, vorgefertigte Rede doch beiseitelegen. (Zurufe: Oh! Ah!) Kollege Hölck, ich bin da – weiß Gott! – weniger kritisch als Sie, weil ich den Grundansatz der Koalitionsfraktionen gut finde. Auch im ländlichen Raum haben wir uns mit dem Landesentwicklungsplan – das müssen wir ehrlich sagen – manchmal schon ein Korsett angelegt, das durch Landesplanung verhindert, dass wir in bestimmten Bereichen das, was vor Ort eigentlich gewünscht wird, realisieren können. Das in einem gewissen Maße aufzuheben, finde ich nicht nur nicht falsch, sondern goldrichtig. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wiewohl der Kollege Hölck natürlich recht damit hat, dass er sagt: Wenn wir hier im Landtag immer darüber reden, dass wir Wohnungsbaugebiete ausweisen müssen, und dann in den Kommunen vor Ort feststellen, dass die Grünen das verhindern – übrigens nicht nur die Grünen, sondern mancherorts auch die CDU, das gilt insbesondere für Ahrensburg – – (Lukas Kilian [CDU]: In Reinbek war es ein FDP-Mann, mein Freund!) – In Reinbek war es auch der FDP-Mann, ja. Man kann nicht auf kommunaler Ebene immer verhindern, was notwendig ist, und dann im Landtag sagen, was eigentlich notwendig wäre. (Zuruf Michel Deckmann [CDU]) Da wäre es bei den Regionalplänen eigentlich ganz klug, Frau Innenministerin, nicht immer nur das entgegenzunehmen, was uns die Kommunen zurufen, um das in die Regionalpläne reinzuschreiben, sondern auch unter der Landesperspektive klare Ziele zu formulieren, die wir in die Regionalpläne reinschreiben. (Beifall FDP) Das passiert jetzt nach meiner Kenntnis dankenswerterweise ein bisschen im Hintergrund, und ich bin wirklich sehr dankbar dafür, Frau Innenministerin, dass Sie das tun. Ich will unabhängig von Ihrem Antrag, Kollege Deckmann, der ja die Privilegierung von kleineren Wohnungen und des Geschosswohnungsbaus etwas stärker macht als bisher vorgesehen – das finde ich (Dr. Bernd Buchholz) ja, wie gesagt, ganz gut –, darauf hinweisen, dass es in einem Tourismusland wie Schleswig-Holstein die Situation gibt, dass an der Ostseeküste ein Tourismusort Schwierigkeiten hat, im Ort selbst, in dem es sehr teuer ist, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterzubringen. So kommen die Hoteliers gemeinsam auf die Idee, im Nachbarort – 300 Einwohnerinnen und Einwohner – einen Bau erstellen zu wollen, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – quasi mit dem Fahrrad zur Arbeit fahrend – wohnen können. Und wer steht auf der Bremse? – Die Landesplanung. Weil damit das Maß an Zuwachs im Wohnungsbau überschritten würde. Da sage ich: Wenn wir hiermit ein kleines bisschen mehr Flexibilität schaffen, dann brauchen wir in der Landesplanung insgesamt mehr Flexibilität, und zwar dadurch, dass wir von Experimentierklauseln und all diesen Dingen auch einmal Gebrauch machen und nicht immer in Zielabweichungsverfahren reinlaufen. (Beifall FDP) Ich will es nicht zu lange ausdehnen, Herr Kollege Deckmann. Ich gratuliere dazu, dass Sie es mit den Grünen hinbekommen haben, diesen Antrag zu machen. Das scheint mir diesmal ein Erfolg der Union zu sein. Das freut mich. Es ist ein Schritt, allerdings ein kleiner Schritt. Bis wir die Flexibilität erreicht haben, die wir im Bereich der Landesplanung brauchen, um das Wohnraumthema stärker angehen zu können, wie wir es bei den Gewerbeflächen auch haben, haben wir alle noch eine ganze Menge zu arbeiten. – Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ländliche Raum hat in den vergangenen Jahren eine enorm positive Entwicklung hinter sich. Mehr Menschen sind auf das Land oder in kleinere Städte gezogen. Laut einer aktuellen Studie vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung verzeichnen derzeit bundesweit rund zwei von drei Landgemeinden Wanderungsgewinne. Vor einem Jahrzehnt galt dies nur für rund jede vierte Gemeinde auf dem Land. Ein jahrzehntelanger Trend, der die Städte wachsen ließ, ist nun gedreht. Bemerkenswert und ebenso entscheidend ist dieser Trend für den Erhalt der Lebensqualität bei uns. Nur wenn es gelingt, die Attraktivität vom Leben auf dem Land sowie in der Stadt gleichwertig zu halten, stärkt das die Lebensqualität in unserem Land insgesamt. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, und es ist daher gut, dass die Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Der vorliegende Antrag bezieht sich vor diesem Hintergrund auf die Entwicklung des Wohnungsbaus auf dem Land, ein Thema, das meiner Meinung nach oft viel zu wenig Beachtung findet. Die Herausforderungen sind auch hier groß und unterscheiden sich dennoch deutlich von der Situation in einer Großstadt. Grundstücke und freie Flächen sind in vielen Fällen vorhanden, die Krux ist jedoch, dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete zum einen nur wenige Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind – der Antrag nennt dies oft gemilderte Geschosswohnungen – und zum anderen das Hindernis besteht, dass ausschließlich die sehr engen Bedarfe der eigenen Gemeinde berücksichtigt werden. Das liegt natürlich an der grundlegenden Struktur der jeweiligen Zuständigkeiten. Mit einem „Weiter so“ kommen wir in diesem Zusammenhang aber nicht weiter. Meines Erachtens bräuchte es ein Förderprogramm des Landes zur Wiederbelebung von nicht genutztem Wohnraum auf dem Land. Bei mir an der Westküste wurde vorgetragen, dass es durchaus Interesse gibt, ehemalige landwirtschaftliche Betriebe in Wohnraum umzuwandeln. Leider stellen die Vorschriften dazu oftmals ein enormes Hindernis dar, die sind nämlich im Außenbereich. Zudem wären da noch die Supermärkte. Auch die gibt es auf dem Land und in ländlichen Regionen. Das sind moderne Filialen auf einer großen Fläche, Wohnraum gibt es da aber nicht, aber er wäre auch hier möglich. Auch das muss in die Planung. Hier bräuchte es tatsächlich Anreize von der Politik, übrigens auch der Kommunalpolitik, um in dieser Konstellation Wohnungsbau zu ermöglichen. Wenn man landwirtschaftliche Betriebe umbaut, wenn man Supermärkte nutzt, wenn man große, alte Häuser umbaut und daraus Mehrfamilienhäuser macht, würde der Flächenverbrauch reduziert. Die von mir genannten Beispiele beziehen sich ganz bewusst auf Bestandsimmobilien. Wie gesagt: Anders als in der Stadt sind die Flächen darüber hinaus oftmals vorhanden, und Gebäude gibt es ebenfalls zuhauf; man müsste sie in einigen Fällen eben nur zum Wohnen ertüchtigen dürfen. (Lars Harms) Natürlich kann man dazu, wie es im Antrag beschrieben ist, den Landesentwicklungsplan, der übrigens nicht einmal zwei Jahre alt ist, noch einmal überarbeiten. Zusätzlich dazu wäre aber eine echte Stellschraube, dass das Land finanzielle Anreize gibt und wir endlich mit dem Bürokratieabbau in Gang kommen. Es nützt nichts, wenn wir eine super Planung haben, die Investoren aber das Problem haben, dass sie die Häuser trotzdem nicht bauen können, weil wir super viele Vorschriften haben, die es ihnen nahezu unmöglich machen, den Bau voranzutreiben. Meine Damen und Herren, es ist also ein großes Rad, das wir zu drehen haben. Deswegen glaube ich schon, dass es richtig ist, hier mit einem kleinen Schritt anzufangen, nämlich mit der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans. Ich glaube, das ist sehr klug. Wir sollten bei der Überarbeitung vielleicht auch gucken, ob die Verteilung zwischen den einzelnen Dörfern, so wie sie jetzt geregelt ist, immer vernünftig ist, oder nicht – Stichwort „Verkehrsanbindung“, aber auch „Leitungsnetze“. Wie sind die aufgeteilt? Wie kann man es möglichst günstig hinkriegen? – Das mögen dann aber die Planer machen. Der Ansatz, den Landesentwicklungsplan zu überarbeiten, ist richtig. Insofern danken wir für den Antrag und werden ihm auch zustimmen. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für einen Kurzbeitrag erteile ich der Abgeordneten Eka von Kalben das Wort.
Eka von Kalben GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, dass ich mich wirklich sehr über diesen Antrag, der in der Koalition erarbeitet wurde, gefreut habe, weil wir hier schon seit Jahren immer wieder über einen Zielkonflikt reden. Auf der einen Seite müssen wir Flächen sparen und erhalten, auch um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen, auf der anderen Seite haben wir in vielen Diskussionen darauf hingewiesen, dass wir zu wenig Unterkünfte haben. Wir haben zu wenig Wohnraum für die Menschen, die schon hier leben, und auch zu wenig Wohnraum für diejenigen, die noch zu uns kommen – gerade heute Morgen haben wir ja darüber diskutiert. Ich war ein bisschen irritiert, weil jedenfalls mir nicht so ganz klar war, was die Position der SPD dazu ist. Eigentlich sagen Sie ja, dass gerade Sie für den Wohnungsbau stehen, und deshalb habe ich überhaupt nicht verstanden, dass Sie an diesem Punkt diese scharfe Kritik äußern. Natürlich haben auch wir im Hamburger Rand ländliche Gebiete, von denen wir wollen, dass dort mehr Wohnungen entstehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir haben beim Flächensparen bisher immer nicht über Wohnungsbau, sondern über Häuserbau gesprochen. Es ging ganz viel um das Einfamilienhaus, das gebaut werden muss. Das gönne ich auch jedem. Nicht, dass ich jetzt wieder falsch verstanden werde! Nicht, dass es dann wieder heißt, die Grünen würden alles verhindern! Es wurde ja schon aufgeklärt, dass es vor Ort sehr viele Interessengruppen gibt, die sich manchmal gegen Wohngebiete wehren – das sind manchmal auch diejenigen, die gerade erst vor ein paar Jahren dorthin gezogen sind und kein Wohngebiet neben sich haben wollen. (Zuruf: Das sind manchmal die Grünen!) – Das sind leider nicht alles Grünenwähler. Wenn das alles Grünenwähler wären, stünden wir ganz anders da. Natürlich gibt es auch berechtigte Schutzgebiete. Es kann doch nicht sein, dass man jetzt auf einmal, nachdem wir verhauen wurden, weil wir die Bürgerbegehren irgendwie einschränken, sagt, dass es nicht auch manchmal ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gegen ein neues Wohngebiet geben kann. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Dieser Antrag bietet die Möglichkeit, genau das zu machen, was wirklich sinnvoll ist, nämlich leerstehende Gebäude zu beseitigen, anstatt neue Fläche zu versiegeln. So kann Wohnraum geschaffen werden, aber nicht nur im Sinne von Einfamilienhäusern, die es auch weiterhin geben soll, sondern auch für meine Generation, für Leute, die alleine sind, für Studierende und so weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich Sie noch einmal, in sich zu gehen und diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW)
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zweifellos brauchen wir mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein. Es muss mehr gebaut werden. Gleichzeitig verfolgen wir als Landesregierung das Ziel, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme in unserem Land bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag zu reduzieren. Dabei bleiben Flächenverbräuche für Photovoltaikfreiflächenanlagen und Zuwegungen zu Windkraftanlagen auf der Grundlage des Koalitionsvertrages unberücksichtigt. Dass es bei der Erreichung dieser beiden Ziele zu Konflikten kommt, ist offensichtlich. Deshalb müssen wir die wohnbauliche Entwicklung in unserem Land möglichst flächensparsam steuern. Das läuft über die Raumordnungspläne mit ihren landesplanerischen Festlegungen. Die Schwerpunkte für den Wohnungsbau und der wohnbauliche Entwicklungsrahmen stehen hier im Fokus. Zurzeit gelingt es im ländlichen Raum in den zentralen Orten und Stadtrandkernen, auf den Siedlungsachsen und in den Gemeinden mit einer ergänzenden überörtlichen Versorgungsfunktion am besten, Wohnen, Arbeiten und Versorgungsinfrastruktur zusammenzubringen. Mehrfamilienhäuser und verdichtetes Bauen tragen hier dazu bei, möglichst wenig neue Flächen in Anspruch zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat es beim Geschosswohnungsbau deutliche Zunahmen gegeben. In den Jahren 2019 bis 2022 sind in Schleswig-Holstein rund 26.000 neue Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen entstanden. Das sind fast 50 Prozent aller neuen Wohneinheiten im Land. Damit sind vielerorts Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus umgesetzt worden. Unsere Gesellschaft verändert sich und mit ihr die Wohnansprüche. Wir brauchen mehr Wohnungen für die wachsende Zahl älterer Menschen und für Menschen mit geringem Haushaltseinkommen. Wir brauchen mehr Wohnungen für Geflüchtete und junge Leute, die in einer Ausbildung oder im Studium sind. Meine Damen und Herren, diese Wohnungen sollten wir nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum, in den kleinen Gemeinden bauen, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) damit zum Beispiel junge Menschen eine Ausbildung auf dem Land in Erwägung ziehen, damit sich ältere Menschen räumlich verkleinern können, aber nicht den Wohnort wechseln müssen, und damit Kommunen bei ihrer wohnbaulichen Entwicklung kluge bauliche Lösungen ausloten können. Die Landesregierung begrüßt daher den Antrag der Regierungsfraktionen, den Wohnungsbau im ländlichen Raum zu stärken und den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterzuentwickeln. In ländlichen Regionen soll mehr Geschosswohnungsbau möglich sein; denn auch dort gibt es erkennbar Bedarfe. Zudem gibt es Potenziale, die wir an geeigneten Standorten nutzen sollten. Ich denke hier an Gemeinden mit notwendiger Versorgungsinfrastruktur und an Standorte, an denen sich Mehrfamilienhäuser gut in die dörfliche Struktur einfügen. Ich weiß, es gibt in der Kommunalpolitik auch Vorbehalte gegenüber dem Geschosswohnungsbau. Daher haben sich viele Kommunen bislang dafür entschieden, ihren wohnbaulichen Entwicklungsrahmen eher für Ein- und Zweifamilienhäuser als für den Bau von Mehrfamilienhäusern zu nutzen. Dabei hat die Landesregierung bereits 2021 mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans begonnen, um die Rahmenbedingungen für den Geschosswohnungsbau zu verbessern. Seitdem werden Wohnungen in Mehrfamilienhäusern nur noch zu zwei Dritteln auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Diese Quote sollten wir in der Tat weiter verringern und die Wohneinheiten nur noch zur Hälfte anrechnen. Das wollen wir auch für kleinere Wohneinheiten umsetzen. Ziel muss es sein, flächensparsam für mehr Wohnraum im ländlichen Raum zu sorgen. Deshalb werden wir im Rahmen einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans die Privilegierung des Geschosswohnungsbaus und die Privilegierung kleinerer Wohneinheiten angehen. Wir wollen, dass die Kommunen mehr Spielraum in ihrer wohnbaulichen Entwicklung haben. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt FDP und SSW)
Rixa Kleinschmit CDU
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schweinehaltung in Schleswig-Holstein hat sehr harte Jahre hinter sich. Durch verschiedene Einflüsse wie zum Beispiel die Veränderung der Ess- und Kochgewohnheiten während Corona und die Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest sind die Preise für Schweinefleisch in den Jahren zwischen 2020 und 2022 ins Bodenlose gefallen. Einige Betriebe haben in und nach diesen Jahren temporär nicht mehr aufgestallt. Viele Betriebe aber haben die Schweinehaltung komplett eingestellt. Dieser Schritt ist endgültig, unwiederbringlich. Dadurch ist die Zahl der schweinehaltenden Betriebe massiv gesunken. Vergleicht man sie heute mit der vor zehn Jahren, hat sich die Zahl nahezu halbiert. Die Gründe für diesen letzten, finalen Schritt der Betriebsaufgabe liegen aber nicht nur auf der Einkommensseite. Schwer lasten auf der ganzen Branche die unklaren und unsicheren Rahmenbedingungen. Seit vielen Jahren wird über die Zukunft der Tierhaltung und insbesondere der Schweinehaltung in Deutschland diskutiert. Es gab viele gute und sinnvolle Ansätze, einen breiten Konsens über Nutzerund Schützergruppen. Insbesondere die Ziele der Borchert-Kommission haben den Betrieben wirklich Hoffnung gemacht. Das hat viel Kraft, viel Zeit und viele Nerven bei allen Beteiligten gekostet. Und jetzt? Jetzt muss es umgesetzt werden. Jetzt kommt nichts oder viel zu wenig. Oder die Pläne landen in der Schublade. Oder es wird auf Zeit gespielt. Oder die zugesagten Gelder werden in hohem Maße gekürzt oder ganz vakant gestellt. Die Dramatik dieser Entwicklung zeigt sich nicht nur in der Verunsicherung der Betriebe, sondern wird auch durch die Niederlegung der Arbeit der Borchert-Kommission Ende August dieses Jahres deutlich. Dies ist ein Armutszeugnis. (Beifall CDU) Es kann nicht sein, dass ein Betrieb, der Umbaumaßnahmen zugunsten des Tierwohls plant, nicht weiß, wie er dies planungssicher machen kann, ob der Stall, so wie er heute genehmigt wird, in zehn Jahren überhaupt noch betrieben werden kann, ob die vermeintlich kleine Maßnahme zugunsten von mehr Tierwohl ein großes Genehmigungsverfahren, das den gesamten Standort infrage stellt, nach sich zieht. Damit die Betriebe mit diesen Zielkonflikten der verschiedenen Themengebiete nicht alleingelassen werden, müssen die betroffenen Rechtsgebiete wie Bau- und Immissionsschutzrecht mit dem Anspruch an das Tierwohl zusammen gedacht und ressortübergreifend noch enger abgestimmt werden. Ein erster Schritt in Richtung Transparenz der Haltungssysteme ist die Einführung der Haltungskennzeichnung. Leider ist diese absolut nicht weitgehend genug, da sie zurzeit nur das Frischfleisch aus der Schweinemast betrifft. Damit es zu keiner weiteren Wettbewerbsverzerrung kommt, ist es notwendig, schnellstmöglich auch die anderen Produktgruppen, Tierarten sowie verarbeitete Produkte und Importprodukte zu erfassen. In diesem Zusammenhang sehen wir die ersten Entwürfe zur geplanten Förderung von investiven und laufenden Maßnahmen für Tierwohlverbesserung grundsätzlich positiv, aber mit vielen Kritikgründen und Fragezeichen wie zum Beispiel bei den engen Bestandsobergrenzen. Warum sollen die laufenden Mehrkosten nur bis zu einer gewissen Tierzahl im Stall gefördert werden? Dadurch verwässert sich die Förderung und werden die Möglichkeiten von Tierwohlmaßnahmen für große Bestände massiv reduziert. Außerdem ist immer noch nicht klar, wie groß die Gesamtförderung sein wird. Vor dem Hintergrund, dass Stallbaumaßnahmen nicht von heute auf morgen entschieden, geplant und beantragt werden und Förderung in diesem langen Prozess eine wichtige Rolle spielt, hat dies nichts mit Planungssicherheit zu tun. (Rixa Kleinschmit) Sie merken, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Dieses Thema hat viele Aspekte, und ich bitte alle, sich für den Fortbestand der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein einzusetzen. (Beifall CDU, Oliver Kumbartzky [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Unsere Betriebe machen einen sehr guten Job und haben es verdient, dass sie die Planungssicherheit und Wertschätzung bekommen, die ihnen zustehen. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Oliver Kumbartzky [FDP])
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort. (Zuruf FDP: Da bin ich mal gespannt!)
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! (Oliver Kumbartzky [FDP]: Moin!) – Herr Kumbartzky, wir kommen gleich dazu. (Vereinzelte Heiterkeit) Viel Zeit ist ins Land gegangen, seit der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung im Jahr 2015 seine „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ vorgelegt und darin festgestellt hat, dass die Tierhaltung in Deutschland so, wie sie damals war, nicht zukunftsfähig ist. Immerhin hat dieses Gutachten und das vehemente Engagement Professor Dr. Grethes und anderer dazu geführt, dass die damalige CDU-geführte Bundesregierung sich dieses Themas angenommen hat. Wenn auch zunächst nur geredet wurde, eine Kommission gebildet und das Thema Kennzeichnung nur halbherzig angegangen wurde, so markiert dieses Gutachten doch einen Wendepunkt. Die Einsicht in der Fachwelt und auch in großen Teilen der Landwirtschaft war: So geht es nicht weiter. Wir brauchen eine verpflichtende Haltungskennzeichnung und einen Umbau der Tierhaltung. Damit können wir die Tierhalterinnen und Tierhalter nicht allein lassen. Das muss von der Gesellschaft mitgetragen werden, auch finanziell. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Wir haben die von der Borchert-Kommission vorgetragenen Vorschläge unterstützt und tun dies weiterhin, insbesondere die Forderung nach einem eigenen Instrument zur Finanzierung des Umbaus, um verlässlich und unabhängig von jährlichen Haushaltsverhandlungen Tierhalterinnen und Tierhaltern die nötige Sicherheit für den Einstieg in den Umbau zu geben. Bäuerinnen und Bauern, die seit Jahren von der Schweinehaltung leben, brauchen eine verlässliche Perspektive für die Zukunft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Jahrelang war die angestrebte Perspektive wachsen und nochmals wachsen, und das bei teils desaströsen Erlösen, die aus diesem System resultieren. Das Ganze war nicht unbedingt zum Wohle der Tiere. Hierüber sind wir allerdings teils unterschiedlicher Meinung. Dieser Weg kann und muss sich jetzt ändern. Die Gesellschaft ändert sich. Die Anforderungen an die Tierhaltung ändern sich. Um nach vorn zu schauen, muss sich folglich auch die Haltung der Tiere ändern: hin zu mehr artgerechter Haltung mit mehr Platz, mehr Frischluft und Stroh – als Beispiele genannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste große Schritt ist von Berlin aus gemacht. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist am 24. August 2023 in Kraft getreten. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) – Vielen Dank. – Die Bundesregierung ist hiermit auf europäischer Ebene vorangegangen. Die EUKommission hat diesem Gesetz zugestimmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Oliver Kumbartzky [FDP] und Lars Harms [SSW]) Wir haben es schon gehört: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gilt in dieser Form nur für frisches Schweinefleisch und unterscheidet fünf verschiedene Haltungsformen von nur Stall – Stufe 1 – bis Bio – Stufe 5. Für die Neuausrichtung der Betriebe sind im Bundeshalt 1 Milliarde Euro für die nächsten Jahre vorgesehen. Für den gesamten Umbau der Tierhaltung hatte die Borchert-Kommission circa 4 Milliarden Euro veranschlagt. Leider wurde diesem Wunsch vonseiten des Bundesfinanzministeriums in Berlin nicht entsprochen. Darauf hat sich letztlich die Borchert-Kommission aufgelöst – sehr zu unserem Bedauern. An einem Finanzierungskonzept muss jetzt allerdings weiter- (Dirk Kock-Rohwer) gearbeitet werden. Um den schweinehaltenden Betrieben die Umstellung zu erleichtern, werden ab 2024 Fördermittel für Investitionen in den Umbau der Stallungen bereitgestellt, (Oliver Kumbartzky [FDP]: Hört, hört!) aber gebunden an eine Tierhaltungsobergrenze von zwei Großvieheinheiten pro Hektar und in der Förderhöhe abnehmend mit steigenden Tierzahlen. Des Weiteren werden laufende Mehrkosten bezuschusst, die durch die veränderte Haltung entstehen, und auch im Bauplanungsrecht und beim Immissionsschutz wurden erste Veränderungen vorgenommen. Jetzt muss dieses Gesetz auf andere Tierarten und auf europäischer Ebene ausgedehnt werden, damit auch dort der Umbau der Tierhaltung voranschreitet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, werden wir nicht umhinkommen, auch die Tierzahlen zu reduzieren. Bessere Entlohnung für artgerechtere Haltung mit erhöhtem Platzangebot ist dazu ein richtiger Weg und eine Perspektive für die Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
In Vertretung für die erkrankte Sandra Redmann, der wir auf diesem Wege noch einmal gute Besserung wünschen, erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Thomas Losse-Müller, das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich vorstellen, wenn man diese Rede für Sandra Redmann halten darf, dass es Diskussionen gab, wer das Recht dazu hat. Sie kennen die Reden der Kollegin Redmann, die sind amüsant. (Lukas Kilian [CDU]: Ja, da hast du Schwein gehabt!) – Nein, ich habe nicht Schwein gehabt, sondern ich habe mit folgenden Argumenten in der Fraktion für mich geworben: Mein Lieblingsessen ist Schweinekotelett. Das habe ich öffentlich dokumentiert. (Vereinzelter Beifall – Zurufe: Hey!) Als mein Cousin, der Schweinebauer war – (Christopher Vogt [FDP]: Noch ein Jahr, und du kriegst ein Parteiausschlussverfahren! – Vereinzelte Heiterkeit) – Raub mir nicht die Zeit, es ist zu wichtig! – Als mein Cousin, der Schweinebauer war, einmal ein Wochenende mit seiner Frau in den Urlaub fahren wollte, war ich der Einzige in der Familie mütterlicherseits, dem er den Hof für zwei Tage anvertraut hat. Dirk Kock-Rohwer weiß, was das heißt. (Vereinzelter Beifall) Zugegebenermaßen stand ich unter der Aufsicht meiner Tante, die sehr hart war. Und ich habe mit Faktenwissen über Schweinefleisch geglänzt. Sie wissen nämlich vielleicht nicht, dass Schweinefleisch das klimafreundliche Fleisch ist. 21,7 Kilogramm CO für ein Kilo 2 Bio-Rindfleisch, aber nur 5,7 Kilogramm CO für 2 ein Kilo Schweinefleisch: besser als Rehwild und Hühnchen. Deswegen darf ich hier vor Ihnen stehen. (Beifall und Heiterkeit)
Annabell Krämer
Die Erheiterung war wahrscheinlich angebracht, aber ich bitte jetzt um etwas Ruhe, sonst muss der Kollege gegenanschreien.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede unsere Auffassung zu Ihrem Antrag kurz mit einem Satz zusammenfassen. Ich bleibe auch bei diesem Thema zu 100 Prozent dabei: ein Landtagsantrag, den kein Schwein mehr braucht. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich will Ihnen zugutehalten, dass der Antrag bereits mehrfach geschoben wurde und Sie eventuell einfach nicht mehr auf dem neuesten Stand sind. Sie fordern im Wortlaut fast das, was im Änderungsund Entschließungsantrag auf Bundesebene steht. Schön wären ja mal ein paar neue, eigene Ideen Ihrerseits und Maßnahmen, die Sie auf Landesebene anpacken wollen. Aber auch da bitten Sie lediglich die Landesregierung, sich einzusetzen. Ich zitiere: „… die Arbeit des ministeriumsübergreifenden Arbeitskreises zur schnellen und abgestimmten Umsetzung der Vorgaben, insbesondere in den Bereichen des Bau‑, Emissions- und Immissionsschutzes, zu intensivieren und im Ausschuss zu berichten.“ (Thomas Losse-Müller) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich wirklich, was Sie glauben, was Ihr Minister den lieben langen Tag so macht, dass Sie ihm ständig solche Anträge bescheren müssen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sowohl im Bundesrat, im Ausschuss, auf der AMK als auch in vielen Gesprächsrunden wurde und wird das alles doch bereits gemacht. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Und brauchen Sie wirklich einen Landtagsantrag, damit der Landwirtschaftsminister Ihnen das berichtet? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Das lässt ziemlich tief blicken. Sie können das Thema doch einfach selbst auf die Tagesordnung des Umwelt- und Agrarausschusses setzen. Der Ausschussvorsitzende, Heiner Rickers, wird Ihnen da sicher gern behilflich sein. (Vereinzelter Beifall CDU) Ständig beantragen Sie hier Dinge, die schon längst in Arbeit sind, und tun so, als ob das ohne Ihren Antrag nicht laufen würde. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Vielleicht bekommen Sie ein Fleißsternchen, wenn Sie in jeder Tagung einen Antrag vorlegen? (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Noch schöner wäre es, er würde auch Sinn machen. Dann gibt es vielleicht sogar einen Schweinchenstempel. (Heiterkeit SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, endlich befindet sich der Umbau der Tierhaltung in der Umsetzung – eine notwendige und sicher keine einfache Aufgabe. Wir brauchen, wie es richtig im Entschließungsantrag der Koalition auf Bundesebene heißt, eine klima- und umweltgerechte, tiergerechte sowie ökonomisch tragfähige Tierhaltung. Das ist genau das, was unsere Betriebe in Schleswig-Holstein brauchen. Dafür ist ein Bündel an Maßnahmen notwendig wie zum Beispiel das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und bau- und emissionsschutzrechtliche Veränderungen, die diesen notwendigen Weg möglich machen. Wir müssen sowohl den Verbraucher_innen die notwendige Transparenz bieten als auch den tierhaltenden Betrieben Planungssicherheit. Dafür ist viel auf dem Weg. Das ist gut so. Die dauerhafte Finanzierung muss ebenfalls sichergestellt werden. Da besteht Einigkeit. Noch ist nicht klar, in welcher Form. Da werden wir uns natürlich einbringen können und müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend bleibt zu sagen, dass Ihr Antrag viel zu spät kommt. Wir können ihn aber gern im Ausschuss diskutieren. Wir verschließen uns einer Debatte nicht, schließlich ist das ein wichtiges Thema. Wenn Sie in der Sache abstimmen wollen, werden wir den Antrag jedoch ablehnen. Das haben wir hinreichend begründet. – Mit den Worten der Kollegin Sandra Redmann! (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.
Oliver Kumbartzky FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Oppositionsführer ganz herzlich zu seiner agrarpolitischen Jungfernrede gratulieren. Das war inhaltlich saustark, (Beifall FDP, SPD und SSW) vor allem im Vergleich zu einer vorvorherigen Legislaturperiode. Da gab es schon einmal einen Oppositionsführer, der hat sich mit dem Thema der Schweinefleischpflicht in öffentlichen Kantinen blamiert; wir erinnern uns. (Lukas Kilian [CDU]: Das war eine Sauerei! – Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf CDU: Alles für die Klimaneutralität!) Er ist später MP geworden, Herr Losse-Müller. Mal schauen! Ich will jetzt auch keine Wortspiele von mir geben, dafür sind das Thema und vor allem auch die Lage viel zu ernst. Wir werden, ich sage das gleich zu Beginn, dem Antrag zustimmen, (Beifall CDU, FDP, SSW und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) wenngleich er quasi schon abgearbeitet ist. Er ist ja vor der Sommerpause eingereicht worden, da war das noch nicht so weit. Einige Punkte sind noch offen. Ich gehe jetzt darauf ein. Die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland und eben auch in Schleswig-Holstein (Oliver Kumbartzky) wird leider immer kleiner. Diese Misere hat mehrere Gründe. Es ist genannt worden: ASP, Corona, aber eben auch die Politik der vergangenen GroKoJahre im Bund. Da sind nämlich regelmäßig nationale Standards im Vergleich zum EU-Binnenmarkt immer weiter angehoben worden. Es ist gut, dass das unter Jamaika und unter der jetzigen Regierung hier nicht mehr so gemacht wird, auf Ampelebene hoffentlich auch nicht mehr, denn wir müssen sehen, dass unsere Landwirte in einem EU-Binnenmarkt mit Landwirten aus unseren Nachbarländern konkurrieren. Dafür brauchen sie eben vergleichbare und faire Wettbewerbsbedingungen. Das ist ein Thema, das wir unbedingt anpacken müssen. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU, Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Thomas Losse-Müller [SPD]) Gleichzeitig geht es um die Wertschätzung der Verbraucherinnen und Verbraucher für die hochwertigen Lebensmittel, die hier in Deutschland produziert werden. Dazu dient unter anderem die Bildungsoffensive der Landesregierung. Herr Schwarz, Sie reden nachher noch einmal darüber, aber ich würde jetzt schon einmal kurz dazu sagen – dann spare ich mir das Zu-Protokoll-Geben nachher –, dass wir diese Initiative absolut unterstützen und begrüßenswert finden und ihr sehr viel Erfolg wünschen. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christopher Vogt [FDP]) Für die eben erwähnte Steigerung der Wertschätzung ist das staatliche Tierhaltungskennzeichen ein gutes Projekt. Es ist gut, dass die Ampel das jetzt in Berlin umgesetzt hat, weil man die hohe Qualität der Produkte aus der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland erkennen kann; das wird transparent gemacht. Aber es ist nur ein Baustein. Wir brauchen darüber hinaus verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Nutztierhalter. Da müssen wir auf allen Ebenen Bürokratie abbauen, statt immer neue Auflagen zu schaffen. Es ist zum Beispiel gut, dass das Baurecht jetzt angepasst wurde, damit Tierhalter ihren Bestand nicht verringern müssen, wenn sie höhere Tierhaltungsstufen erreichen wollen. Das war eine Diskussion, die in Berlin sehr lange gedauert hat. Ich bin froh, dass sich die FDP da unterm Strich durchsetzen konnte. Wir haben gerade den Kollegen von den Grünen gehört, der am liebsten hätte, die Ställe würden immer kleiner – nicht die Ställe, also die Anzahl der Tiere würde immer kleiner. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein riesiger Unterschied!) – Der Kollege Habeck hat hier einmal gesagt: Man kann auch zehn Schweine schlecht halten. Es ist immer eine Frage des Haltungsmanagements. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU – Zurufe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christopher Vogt [FDP]) Dann das Thema Imissionsschutzrecht, das Sie auch im Antrag ansprechen. Da ist in der Tat noch etwas zu tun. Da sind auch die Länder gefordert. Da bedarf es dringend einer Priorisierung des Tierwohls, damit Ställe tatsächlich gebaut und umgebaut werden können. Wichtig ist, dass die Betriebe, wenn sie ihren Stall umbauen, den auch über die gesamte Abschreibungsdauer hinweg abschreiben können, damit sie fest kalkulieren können. Es nützt ja nichts, wenn man investiert und drei Jahre später schon wieder eine neue Regierung kommt und noch schärfere Auflagen macht. Das kann es auch nicht sein. Wir brauchen da Planungssicherheit und Verlässlichkeit, gerade beim gesetzgeberischen Rahmen. Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Eine langfristig wirtschaftliche Perspektive für unsere Schweinehalter kann nur mit marktwirtschaftlichen Lösungen sichergestellt werden. Am Ende muss jede Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland auch von den Konsumenten mitgetragen werden. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist auf den Weg gebracht. Wir sollten uns nun gemeinsam dafür einsetzen, dass bereits erreichte Erfolge, zum Beispiel mit der Initiative Tierwohl, nicht unter den Tisch fallen, sondern dass die weiter bestehen und genutzt werden. Wir sollten zusehen, dass wir so eine Kennzeichnung europaweit hinbekommen. Das wäre im Sinne des europäischen Binnenmarkts. Statt eines unkoordinierten Versuchs, jetzt Probleme mit Geld zuzuschütten, brauchen wir schleunigst ein solides Finanzierungsmodell zur Förderung von Tierwohlställen und entsprechende Planungssicherheit für zukunftsorientierte Investitionen. Da, Herr Kock-Rohwer, ist jetzt Ihr Parteifreund auf Bundesebene, Cem Özdemir, gefragt, dass er endlich einmal ein Finanzierungsmodell vorlegt. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist denn für Finanzen zuständig? – Weitere Zurufe) (Oliver Kumbartzky) – Nein, das wird auf Bundesebene auch ziemlich hart diskutiert, aber da erwarten alle Vorschläge von Cem Özdemir. Es bringt nichts, nur groß zu fordern, sondern man muss auch einmal liefern. Wir sollten überlegen, ob wir einen Bestandsschutz für Vorschriften erwägen, die die landwirtschaftliche Umstrukturierung betreffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit; wie gesagt, wir stimmen zu. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU)
Annabell Krämer
Für die SSW-Fraktion hat nun der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Meine Damen und Herren! Ich muss Sie vorab erst einmal enttäuschen. Diejenigen, die länger dabei sind, können sich erinnern: In der letzten Legislaturperiode hat mein Vorgänger Flemming Meyer hier bei einer Debatte zur Schweinehaltung gesungen. Das tue ich nicht, weil das saugefährlich wäre, und zwar für unser Trommelfell. (Heiterkeit Lars Harms [SSW] – Zurufe) Aber ich kann vorab sagen: Zustimmung zum heute vorliegenden Antrag auch vom SSW. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn die Krise, in der unsere Schweinehalter stecken, ist nicht neu, aber sie hat gerade in den letzten Jahren ganz immens an Fahrt aufgenommen. Seit vielen Jahren sehen wir das Sterben der Betriebe. Laut Statistikamt Nord ist die Zahl der schweinehaltenden Betriebe nur bei uns in Schleswig-Holstein in den letzten 20 Jahren von 2.540 auf 520 Betriebe gesunken. Das ist ein Rückgang von 80 Prozent. Der Bestand der Schweine ist in dem Zeitraum um rund 40 Prozent zurückgegangen. Das sind dramatische Zahlen. Wer heute in der Branche arbeitet, fragt sich, wie es morgen weitergehen soll. Hier schlägt wieder das alte Motto zu: Wer nicht wachsen will, der muss weichen! Das ist ein Irrweg, liebe Kolleginnen und Kollegen, der die Landwirtschaft viel zu lange diktiert hat. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Lars Harms [SSW]) Die Krisen der letzten Jahre haben die Situation weiter verschlechtert. Durch die Afrikanische Schweinepest ist die Nachfrage nach Schweinefleisch eingebrochen, große Absatzmärkte wie beispielsweise China sind ebenfalls weggebrochen. Durch den Corona-Lockdown in den Schlachtzentralen während der Pandemie hat sich sogar ein ganz neuer Begriff gebildet, der sogenannte Schweinestau. Die Energiekrise und der Krieg in der Ukraine haben wie auch in allen anderen Lebensmittelbereichen die Produktionskosten zudem explodieren lassen. Das ist die Situation, der sich die schweinehaltenden Betriebe betriebswirtschaftlich ausgesetzt sehen. Dazu kommt, dass die Nachfrage nach Fleisch im Allgemeinen in den letzten Jahren stetig zurückgegangen ist. Insbesondere beim Schweinefleisch ist der Rückgang am stärksten zu verzeichnen. Hier ist der Verzehr allein in den letzten zehn Jahren um rund 25 Prozent zurückgegangen. Die Gründe für den Rückgang sind also sehr unterschiedlich. Die Inflation und die gestiegenen Preise wirken sich entsprechend auf das Kaufverhalten aus. Wir verzeichnen auch eine Zunahme des Verzehrs pflanzlicher Produkte. Für die schweinehaltenden Betriebe und ihre Familien ist diese Entwicklung verheerend. Es geht um finanzielle Belastungen, Verlustängste und eine ungewisse Zukunft. Das sind keine Voraussetzungen, unter denen man einen Betrieb gern weiterführen möchte oder kann – schon gar nicht neu starten möchte. Zudem hat die Landwirtschaft mit einem Imageproblem zu kämpfen. Seit Jahren wächst der gesellschaftliche Druck, mehr für Tierwohl sowie Umwelt- und Klimaschutz zu tun. Diesen Forderungen versucht die Landwirtschaft seit Jahren nachzukommen. Aber dieser Transformationsprozess lässt sich nicht von heute auf morgen umsetzen. Ähnlich wie bei der Mobilitäts- oder Energiewende ist es ein Prozess, der langwierig und teuer ist. Aber diese Zeit und vor allem die nötigen Mittel können die Betriebe nicht ohne Weiteres überbrücken oder selbst zur Verfügung stellen. Die Umstellung zu mehr Tierwohl, vor allem also der Um- oder Neubau der Ställe, kostet einfach Geld. Mehr Platz heißt weniger Tiere, das wiederum bedeutet weniger Einnahmen. Wenn wir also Tierwohl stärker in der Produktion verankern wollen, dann müssen wir den Landwirten entsprechende Hilfen anbieten. Die bisher in den Raum gestellte Milliarde für mehr Tierwohl bei der Schweineproduktion darf kein einmaliger Scheck sein. Der Bedarf geht weit darüber hinaus. Wenn wir wollen, dass Tierwohl in unserer Landwirtschaft fest verankert ist, dann müssen wir den (Christian Dirschauer) Landwirten ein entsprechendes Angebot machen. Die Erhöhung der Standards für Umwelt- und Klimaschutz oder Tierwohl wirken sich entsprechend auf die Produktion aus. Wollen wir Qualität vor Quantität, dann müssen wir uns das etwas kosten lassen. Unsere Landwirte befinden sich gleichzeitig in einer wirtschaftlichen Konkurrenz mit anderen europäischen Produzenten. Das heißt, auch hierfür müssen wir Lösungen finden und Unterstützung anbieten. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) – Danke. – Die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Lebensmittelhandel und Gastronomie ist ein Weg, der gemeinsam eingeschlagen wurde, um eine schrittweise Verbesserung in Richtung Tierwohl zu ermöglichen. Die Landwirte über einen Fonds für mehr Tierwohl zu entlohnen, sichert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Auch wenn die Initiative Tierwohl bei Tierschutzorganisationen durchaus nicht unumstritten ist, so geht sie nach unserer Auffassung doch in die richtige Richtung. Sicherlich kann und muss mehr für Tierwohl getan werden, aber sie ist ein Anfang. Wie gesagt: heute Zustimmung vom SSW. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Erkenntnis, dass die Schweinehaltung in Schleswig-Holstein deutlich auf dem Rückzug ist, ist nicht neu und wird regelmäßig durch die Statistik bestätigt. Das ist ein ernsthafter Hintergrund. Es geht um Existenzen. Auch wenn die Umfragen nicht repräsentativ sind, so zeigen Abfragen unter den Schweinehaltern, der Interessengemeinschaft der Schweinhalter Deutschlands e.V., aber auch unter den Sauenhaltern, die mein Haus selbst durchgeführt hat, deutlich, dass die Schweinehalter in Deutschland trotz der aktuell sehr viel besseren wirtschaftlichen Lage ein düsteres Bild für ihre Zukunft zeichnen. Daher ist es umso wichtiger, dass sich Politik aktiv mit den Zukunftsperspektiven der Schweinehaltung auseinandersetzt. Vor allem bedarf es einer Verlässlichkeit. In diesem Sinne habe ich mich auch auf der AMK in Kiel vor drei Wochen mit meinen Länderkolleginnen und Länderkollegen gegenüber dem Bund eingesetzt und erneut ein tragfähiges Konzept zum Umbau der Tierhaltung im Sinne der Borchert-Kommission gefordert. Dazu gehört auch eine angemessene, verlässliche und gesicherte Finanzierung der Transformation der Tierhaltung. Meine Damen und Herren, eben wurde zwischen den beiden Ressorts, BMEL und Bundesfinanzministerium, hin- und hergespielt. Das ist immer noch eine Bundesregierung. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist nunmehr für frisches Schweinefleisch und damit die Schweinemast in Kraft getreten. Der Bund hat auf der AMK deutlich gemacht, dass er gewillt ist, nun zügig die nächsten Schritte einzuleiten, um die Schweinhaltung in Gänze, weitere Tierarten, auch verarbeitete Lebensmittel sowie Außer-Haus-Verpflegung mit in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aufzunehmen. Von einer Aufnahme der Importe ist keine Rede. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass der Lebensmitteleinzelhandel in seinen Überlegungen hinsichtlich der Umstellung auf höhere Haltungsstufen bereits viel weiter ist. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aufgrund von Beschlüssen im Rahmen der AMK und der UMK – lieber Kollege Goldschmidt – sowie dem Beschluss des Bundestages zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz liegen nun auch die erforderlichen Grundlagen für die notwendige Konkretisierung der Haltungsformen und der immissionsschutzrechtlichen Zulassung der entsprechenden Anlagen vor. Zur AMK in Kiel hat die Ad-hocExpertengruppe Immissionsschutz und Tierwohl einen Vorschlag für Vollzugshinweise zur Technischen Anleitung Luft – TA Luft –, insbesondere für Tierwohlställe, erarbeitet und einen Zwischenbericht vorgelegt. Nun wird mit Nachdruck an einem fachlichen Vorschlag für die Ausgestaltung der Vollzugshilfe gearbeitet. Nach der Überarbeitung der Vollzugshinweise zur TA Luft und einer zu erfolgenden Abstimmung innerhalb der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz soll der Bericht den Fachministerkonferenzen zur weiteren Beratung zugeleitet werden. Dies wird zusätzlich ein Stückchen Sicherheit für den Umbau der Schweinehaltung geben. (Minister Werner Schwarz) Aber, meine Damen und Herren, trotz dieser Klarstellungen sagt mir unser Sohn: Vater, ich warte bis Ultimo mit jeglichen Umbaumaßnahmen, und dann entscheide ich: – Umbauen oder Aufhören! – Diesen Ausspruch höre sehr oft aus der praktischen Tierhaltung. In Schleswig-Holstein begleiten wir diese Entwicklung mit einer Taskforce, dem Arbeitskreis Umbau der Schweinehaltung. Mein Haus arbeitet in Zusammenarbeit mit dem Innen- und dem Umweltministerium sowie der Landwirtschaftskammer und den landwirtschaftlichen Verbänden daran, weitere Hindernisse zu lokalisieren und nach Lösungswegen suchen. Diese Gruppe trifft sich bereits regelmäßig, arbeitet intensiv, hat zuletzt am vergangenen Freitag getagt und sich dabei unter anderem mit den Ergebnissen der AMK in Kiel auseinandergesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen: Die wesentlichen Punkte haben wir im Blick. Mir ist die schwierige Lage, in der sich die schweinehaltenden Betriebe befinden, durchaus bewusst, und sie wird mir nahezu täglich angetragen. Als Landwirtschaftsminister werde ich mich daher weiter dafür einsetzen, dass wir weitere Schritte für den Umbau der Nutztierhaltung hin zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung gehen und dass die Belange der Tierhalter dabei Berücksichtigung finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Dänemark hat einen sogenannten Infrastrukturplan 2035 beschlossen. Was hat das mit Schleswig-Holstein zu tun? – Eine ganze Menge. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute in unserem Parlament darüber sprechen. Künftig sollen die dieselbetriebenen Züge auf dem Jyllandskorridor durch elektrische Triebzüge ersetzt werden, aber auch in ganz Deutschland und Dänemark. Den Grund dafür muss ich Ihnen nicht weiter erläutern. Allerdings ist die Herausforderung, dass es zwischen dem deutschen und dem dänischen Bahnnetz Unterschiede hinsichtlich Spannungen und Stromfrequenzen gibt. Das hat zur Folge, dass die DSB in Zukunft die entsprechenden Strecken ohne IC-Züge bedienen müsste. Das bedauern wir sehr. Wir bedauern auch sehr, dass Dänemark einen Alleingang im Einkauf gemacht hat. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Halt in Flensburg fiele weg. Das Oberzentrum des nördlichen Landesteils wäre somit nicht mehr angebunden. Zehn tägliche Verbindungen nach Århus gehörten der Vergangenheit an. Für den Norden Schleswig-Holsteins bedeutete dies eine deutliche Schlechterstellung. Auch die Fehmarnbelt-Region wäre mit Blick auf die Bestellung von Regionalzügen schlechtergestellt, und das käme dem grenzüberschreitenden Schienenverkehr nicht zugute. Für uns als SSW ist völlig klar, dass es ein Interesse des Landes sein muss, den Status quo mindestens im Jyllandskorridor zu erhalten und im besten Fall natürlich eine Verbesserung anzustreben. Es freut (Sybilla Nitsch) mich zu hören, dass der Verkehrsminister diesbezüglich bereits im Austausch mit dem dänischen Verkehrsministerium ist und dass wir neue Regionalzüge bestellt haben. Der Fairness halber muss man darauf hinweisen, dass die Absprache bereits in der letzten Wahlperiode getroffen wurde. Damit haben die Menschen in der Grenzregion jedoch noch nicht viel gewonnen. Denn passt das Tauwerk nicht zum Schiff, zerschellt es am nächsten Riff. Die derzeitigen Pläne sehen Tinglev als Umsteigebahnhof für Reisen von und nach Schleswig-Holstein vor. Im Vergleich zu derzeit bestehenden Verbindungen von Flensburg bedeutet dies einen zusätzlichen Umstieg und eine längere Gesamtreisezeit. In diesem Zusammenhang hat Minister Madsen letzte Woche passend formuliert: Wir erleben derzeit einen großen Wunsch nach einer Mobilitätswende. – Ja, auch Menschen im Großraum Flensburg haben den Wunsch nach einer Mobilitätswende. Gerade mit Blick auf das 49-Euro-Ticket zeigt sich, dass dieses gut angenommen wird und es für viele Menschen zu einem festen Bestandteil im Alltag geworden ist. Abgesehen vom Alltag gibt es in Bezug auf die Mobilität einen weiteren wichtigen Faktor zu berücksichtigen, nämlich die Ferien- und Urlaubszeiten. Wir sind zweifelsohne ein bedeutsamer Urlaubsstandort. Gleiches gilt für Dänemark. Der Tourismusverband in Schleswig-Holstein stellt fest, dass der Bahnanteil bei Urlaubsreisen nach Schleswig-Holstein und damit auch oft weiter nach Dänemark im Bundesvergleich extrem gering ist. Der Verband weist aber darauf hin, dass die Bahnnachfrage wüchse, wenn ein entsprechendes Angebot da wäre. Da haben wir als Politik eine Verantwortung, weil das Potenzial für den nördlichen Landesteil vorhanden ist. Tatsächlich bedeutet das auch, dass wir als Land ein Drehkreuz bei uns im nördlichen Landesteil brauchen. Da liegt das Oberzentrum Flensburg natürlich sehr nahe. Zudem braucht es eine Verlängerung der Verbindung aus Schleswig-Holstein bis nach Fredericia – im besten Fall, wenn man von der jetzigen Lösung ausgeht. Denn dort besteht seit Jahrhunderten das wichtige Drehkreuz für den Bahnverkehr. Dort gibt es eine gute Anbindung an weitere Ziele in Dänemark und Skandinavien. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur wenn beide Regionen mitgedacht werden, also Sydslesvig und Sønderjylland, macht sich der Nutzen bemerkbar. Apropos Regionen, wir bekommen in SchleswigHolstein eine weitere Grenzregion mit Dänemark. Es ist sinnvoll, schon heute die Bedarfe für die Fehmarnbeltregion mitzudenken. Schließlich können wir es uns nicht leisten, in wenigen Jahren die gleichen Fragestellungen wieder hin und her zu wenden. 2029 soll der Fehmarnbelttunnel für den Verkehr freigegeben werden. Daher ist es wichtig, auch hier dafür zu sorgen, dass wir für die Regionalverbindung gegebenenfalls gemeinsam Verkehre bestellen. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gleiche gilt für den Jyllandskorridor, wenn man herausfindet, dass Verbindungen nach Fredericia gegebenenfalls nicht möglich sind. Es muss eine der Hauptaufgaben für die Infrastrukturplanung in den Grenzregionen zusammen mit Dänemark sein, dass man ernsthaft überlegt, in Zukunft gemeinsam zu planen, gemeinsam Verkehre zu bestellen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir so ein politisches Desaster nicht noch einmal erleben. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Lukas Kilian das Wort. (Zurufe)
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden in dieser Plenardebatte über grenzüberschreitenden Bahnverkehr, morgen geht es um die Landesgrenze zu Hamburg und die Anbindung von Geesthacht nach Bergedorf, heute sprechen wir über die Anbindung nach Tinglev in Dänemark. Bislang konnte man im Grenzverkehr viele wichtige Ziele ohne Umstiege erreichen, im Flensburger Bahnhof starten oder enden, und die Züge fuhren nach Dänemark. Die Dänische Staatsbahn fuhr grenzüberschreitend in den Norden. Ich danke der Kollegin, die das eben deutlich dargestellt hat. Es lag Spannung in der Luft: Leider hat die Dänische Staatsbahn für diese Verbindung neue Züge (Lukas Kilian) bestellt, die technisch nicht mehr in der Lage sind, in Deutschland zu fahren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unglaublich!) Unser Verkehrsminister, Claus Madsen, fand dazu klare Worte. Im NDR sagte er: „Das ist ein Riesenrückschritt.“ – Ich stimme ihm voll zu. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Für uns ist klar: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit braucht auch gute grenzüberschreitende Verbindungen. Nationale Endstationen passen nicht zu Europa. Apropos Europa, wenn ich mir anschaue, was in Europa alles geregelt ist, dann frage ich mich, wie es sein kann, dass kein einheitliches Stromsystem im Bahnverkehr geregelt ist. Das ist etwas, was man im Nachgang einer solchen Debatte vielleicht einmal angehen sollte. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Aber ich bin froh, dass wir nun die Entscheidung der dänischen Regierung zur Mitfinanzierung der mehrsystemfähigen Züge der Linie RE 7 haben. In diesem Zusammenhang danke ich unserem Verkehrsminister, aber auch Johannes Callsen, der intensiv mit Dänemark konferiert hat, dass wir zu dieser einheitlichen Lösung gekommen sind. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir wollen aber mehr. Daher bitten wir die Landesregierung, die Möglichkeiten einer Verlängerung der deutschen Züge über Tinglev hinaus in Richtung Fredericia in Zusammenarbeit mit Dänemark zu untersuchen und anzustreben. Doch auch unsere Regierung muss handeln. Wir haben auch andere Themen, die wir als Koalitionsfraktionen in diesem Antrag gemeinsam mit dem SSW ansprechen, zum Beispiel die Generalsanierung der Strecke Hamburg-Padborg. Dafür müssen wir uns beim Bund einsetzen. Auch hier geht es darum, dass eine sehr wichtige Verkehrsverbindung bei der Deutschen Bahn nicht in einer Liste von Streckenabschnitten vorgesehen ist, die generalsaniert werden sollen. (Beifall SSW und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Frau Kollegin, es ist schön, dass Sie Regionalpolitik betrachten. Ich hoffe, dass wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag alle gemeinsam Lobbyarbeit für ganz Schleswig-Holstein betreiben, weil auch diese Verbindung für unser Land sehr wichtig ist. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Neben der Anbindung nach Tinglev werden wir auch durch den Fehmarnbelttunnel eine weitere Bahnverbindung nach Dänemark bekommen. Hier gilt es – auch das hat die Kollegin eben angesprochen –, frühzeitig gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit wir nicht vor dem gleichen Problem stehen. Ich freue mich daher, dass unsere Länder da schon sehr intensiv zusammenarbeiten und dass auch der Verkehrsminister in intensiven Abstimmungsgesprächen mit der dänischen Seite ist. Ich freue mich darüber, dass unsere Länder zusammenwachsen und danke der Landesregierung und allen Mitarbeiter_innen im Wirtschaftsministerium und im Verkehrsministerium, aber nicht nur auf unserer Seite, sondern auch auf dänischer Seite für das konstruktive Arbeiten, auf dass man das Thema beim Fehmarnbelttunnel besser hinbekommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Im echten Norden Politik zu machen, hat einige Besonderheiten. Wir haben das Meer vor dem Landtag, wir diskutieren über Fischbrötchen, Krabben und Schweinswale im Plenum, und ein relevanter Teil der Landesfläche ist Grenzregion Dänemarks. Diese Grenzregionen so gut miteinander zu vernetzen, wie es möglich ist, und dafür zu sorgen, dass es sich möglichst nicht nach einer Grenze anfühlt, ist unsere politische Aufgabe hier, und ein gutes Verkehrssystem, das die Länder miteinander verbindet, ist dafür eigentlich das naheliegendste Mittel. Doch gerade im öffentlichen Verkehr ist dieses so naheliegende Mittel immer wieder eine Herausforderung. Das liegt daran, dass Bahnverbindungen zwischen Ländern abgestimmt werden müssen, dass Tickets manchmal nur für eine Region gelten, (Nelly Waldeck) dass Halte von Fernverkehrsbetreibern an der Grenze nicht eingeplant werden. Einen Erfolg möchte ich an der Stelle aber nicht unerwähnt lassen: Das Deutschlandticket ist mit Gültigkeit in der Grenzregion geplant worden. Da ist es einmal gelungen, und ich kenne viele Personen, die von dieser Gültigkeit wirklich profitieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Einer der entscheidenden Aspekte für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist aber, dass beide Seiten an einem Strang ziehen, und diesen Willen kann man Dänemarks Regierung in diesem Fall nun wirklich einmal nicht zusprechen, als entschieden wurde, den Nahverkehr so zu bestellen, dass die dänischen Nahverkehrszüge künftig nicht mehr in Schleswig-Holstein fahren können. Diese Entscheidung hinterlässt gravierende Folgen für unseren Nahverkehr und für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Es ist gut, dass inzwischen ein Kompromiss gefunden werden konnte und die schleswig-holsteinischen Züge weiter bis Tinglev fahren. Mehr als das ist es aber nicht: ein Minimalkompromiss. Tinglev ist weder Verkehrsknoten noch Wunschhaltepunkt für viele Fahrgäste. Die Neustrukturierung bedeutet mehr Umsteigen und längere Fahrzeiten. Wir wollen, dass es schnelle und attraktive Verbindungen nach Dänemark gibt, und dazu bedarf es einer direkten Verbindung, und zwar an die Orte, an die Fahrgäste auch tatsächlich fahren wollen, und die liegen weiter oben im Norden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir wollen, dass Schleswig-Holstein sich dafür einsetzt. Wir brauchen aber auch Dänemark dazu, um das gemeinsam zu tun. Mit dem Bau der Fehmarnbeltquerung erhält Schleswig-Holstein nun eine zweite Grenzregion. Doch inwieweit grenzüberschreitendes Zusammenleben und Arbeiten tatsächlich in dieser Region stattfinden wird, hängt im Kern von der Frage ab, wie schnell und günstig es ist, zwischen den Ländern hin und her zu fahren. Deswegen ist es auch wichtig, frühzeitig über Nahverkehrsangebote zwischen den Ländern zu verhandeln, und auch darum bitten wir die Landesregierung heute. Es muss auch klar sein, dass bei den Gesprächen noch viele Faktoren offen sind für genau diese Strecke. Dazu zählt zum Beispiel die Frage, ob es exorbitant hohe Trassengebühren geben wird, um den Tunnel zu refinanzieren. Dann wird es gravierend schwieriger, dort eine günstige Nahverkehrsstrecke zu etablieren. Es ist wichtig, dass diese Gespräche bereits stattfinden, aber bis sie zum Abschluss kommen, muss insbesondere dieser Faktor noch geklärt werden. Bei aller Freude über eine potenziell neue Grenzregion dürfen wir den Bahnverkehr in der alten Grenzregion nicht vergessen. Bislang sieht es so aus, als würde die neue Bahnstrecke nicht zu zusätzlichem Fernverkehr führen, sondern bestehender von der alten Trasse auf die neue verlagert werden. Grenzüberschreitender Fernverkehr und Nachtzüge – alle Erfolge der Jütlandroute – werden ab 2029 über die Fehmarnbeltquerung abgewickelt werden. Die Konsequenz wäre eine deutliche Abnahme der Bahnverbindungen über Flensburg nach Dänemark. Das erste deutliche Zeichen dieser Planung ist, dass die Strecke Hamburg–Padborg im Ausbau- und Sanierungsplan des Bundes nicht vorkommt. Insofern hängen diese Forderungen sehr eng miteinander zusammen. Und es geht noch weiter: Wenn wir Fernverkehrshalte auf dieser Strecke im Grenzbereich haben wollen, dann brauchen wir vor allem Fahrzeitgewinne und Kapazität auf der Strecke. Diese sind genau auf der Strecke von Hamburg nach Flensburg sehr deutlich zu erreichen. Deswegen ist es wichtig, dass sich das Bundesverkehrsministerium dieser Strecke weiterhin annimmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Deswegen sollten wir die Vernachlässigung der Jütlandroute in der Form als Schleswig-Holstein nicht hinnehmen. Ich möchte, dass wir neben der Fehmarnbeltquerung zusätzliche Bahnverbindungen schaffen und nicht einfach nur eine Verlagerung der bestehenden Verkehre auf die Fehmarnbeltquerung erreichen. Dieses Signal sollten wir hier in den nächsten Jahren zusammen deutlich senden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)
Annabell Krämer
Begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Mitglieder der Frauenunion Rendsburg-Eckernförde. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) (Vizepräsidentin Annabell Krämer) In den Startlöchern steht nun für die SPD-Fraktion der Kollege Niclas Dürbrook, dem ich hiermit das Wort erteile.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute drei Stunden dauert es momentan noch von Flensburg nach Kopenhagen. Das ist eine ziemlich attraktive Verbindung Richtung Dänemark, die von vielen gern genutzt wird. Künftig wird es absehbar sehr viel länger dauern. Grund dafür ist, dass Dänemark künftig auf die Züge verzichtet, die beiderseits der Grenze unterwegs sein können. Ich finde die neue Formulierung, die im gemeinsamen Antrag der Koalition und des SSW steht, sehr viel treffender als die Formulierung, die es davor gab. Jetzt leitet dieser Antrag ja mit dem Wort „bedauert“ ein. Vorher stand da „begrüßt“. Ehrlich gesagt, trifft das den Kern der Situation hier ein bisschen genauer. Ich weiß, dass es auch den Änderungsantrag der FDP gab, der an der Stelle überraschenderweise wortgleich ist. Ich glaube, man muss die dänische Entscheidung nicht verstehen. Es zeigt sich an der Stelle aber leider sehr eindrücklich, welcher von beiden Partnern an diesen Verbindungen, über die wir heute reden, letztlich das größere Interesse hat. Nachdem es im Sommer kurzzeitig ganz düster für die grenzüberschreitende Verbindung aussah, ist Dänemark nun zumindest zur Kofinanzierung der neuen schleswig-holsteinischen Züge bereit, die künftig als verlängerter RE 7 nach Dänemark fahren. Das wird in dem neuen Antrag, der uns vorliegt, zu Recht begrüßt, wie wir finden. Das ist natürlich besser als nichts, aber es hat nach wie vor einen großen Haken: Künftig enden die Züge in der Metropole Tinglev. Von dort aus geht es nur noch über einen zeitraubenden Umstieg weiter, und die attraktive Verbindung Richtung Kopenhagen ist dann auf einen Schlag sehr viel weniger attraktiv. Tatsächlich könnte es eine Lösung sein, den schleswig-holsteinischen RE 7 nicht nur nach Tinglev, sondern weiter nach Fredericia fahren zu lassen. Darüber mit Dänemark zu sprechen, finden wir richtig, und den Teil des Antrags unterstützen wir ausdrücklich. Soviel zur ersten der beiden Grenzregionen, über die wir heute reden. Im zweiten Teil des Antrags geht es um die künftige Verbindung über den Fehmarnbelt. Das ist sozusagen eine Grenzregion im Entstehen, wenn man sich die Situation vor Ort anguckt. Ich muss sagen, den Teil des Antrags finde ich persönlich weniger gelungen. Ich weiche jetzt ein bisschen vom Manuskript ab, weil sich das noch auf den alten Antrag bezog. Im neuen Antrag steht: „Darüber hinaus begrüßt der Landtag die Aktivitäten der Landesregierung, um die Fertigstellung der Fehmarnbelt-Querung im Jahr 2029 sicherzustellen.“ Ich bin über diesen Satz wirklich gestolpert, weil mir diese Aktivitäten – mit Verlaub – nicht bekannt sind. Ich kenne keine Aktivitäten dieser Landesregierung, die die pünktliche Fertigstellung bis 2029 garantieren. Im Gegenteil: Das Einzige, was ich vom Verkehrsminister, den ich gerade nicht sehe, zur Planungsverzögerung der Bahn, was diese Strecke angeht, wahrgenommen habe, ist ein donnerndes Schweigen. Hier im Landtag zu beschließen, dass man dieses donnernde Schweigen begrüßt, finde ich – offen gestanden – ein bisschen sehr hoch gegriffen. (Beifall SPD und FDP) Ich glaube, alle, die sich mit der Situation einmal näher beschäftigt haben, wissen: 2029 liegt nur noch knapp fünf Jahre in der Zukunft, und bei dem Planungsfortschritt sowohl am Sundtunnel, aber auch beispielsweise beim Streckenabschnitt bei Bad Schwartau, der sich heute noch nicht einmal im Planungsverfahren befindet, ist man noch weit weg von einer realistischen Fertigstellung bis 2029. Die Folge wäre ein Tunnel unter dem Belt, der in einer unfertigen Anbindung endet. Nicht umsonst plant die Deutsche Bahn gerade deswegen momentan die irrwitzige Kurzzeitelektrifizierung der alten Fehmarnsundbrücke, die absehbar für künftigen Verkehr überhaupt nicht geeignet ist. Man will eine Brücke elektrifizieren, von der man schon jetzt weiß, dass diese Brücke, die man jetzt mit viel Aufwand saniert hat, spätestens dann, wenn die Güterzüge darüberfahren, wieder kaputtgefahren wird. Das ist irrwitzig, aber man tut es ja gerade, weil man sich selbst aufseiten der Bahn relativ sicher ist, dass man den Tunnel bis 2029 nicht rechtzeitig fertigstellen wird. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat darum kürzlich, vor zwei Wochen, das Bundesverkehrsministerium noch einmal eindringlich aufgefordert, mit Dänemark darüber zu verhandeln, was eigentlich passieren soll, wenn die deutsche Hinterlandanbindung 2029 noch nicht fertig ist. Das beträfe ganz entscheidend auch den Schienenpersonennahverkehr, über den wir heute reden, wenn die Züge nicht schon direkt hinter dem Tunnel auf Fehmarn enden sollen. (Niclas Dürbrook) Die Landesregierung sollte sich genau in die Gespräche einklinken, die das Bundesverkehrsministerium jetzt mit der dänischen Seite führen soll. Dazu braucht es heute sicherlich keinen Landtagsbeschluss. Die Herstellung von Klarheit darüber, was nach 2029 am Belt passiert, sollte die Hinterlandanbindung nicht fertiggestellt sein, ist entscheidende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Schienenverkehrs, über den wir heute reden. Deswegen werden wir uns zu dem Antrag des SSW, der CDU und der GRÜNEN mit viel Bedauern enthalten; der zweite Teil ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich geärgert. Ich habe mich dramatisch geärgert über die Entscheidung der dänischen Staatsbahnen, 100 Züge in dem Wissen zu kaufen, dass sie in Deutschland nicht einsetzbar sein werden. Deshalb habe ich einen Änderungsantrag gestellt. Diesen haben die Antragsteller mittlerweile übernommen, was sich sehr positiv finde. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es für die dänische Seite ganz einfach gewesen wäre, eine andere Entscheidung zu treffen. Wir haben zum selben Zeitpunkt 40 Züge desselben Typs bestellt. Lieferant ist jeweils Alstom; das Unternehmen baut auch „Coradia Stream“. 23 der 40 Züge, die wir bezahlt haben, sind in beiden Netzen einsetzbar. Es wäre also für die dänische Seite ein Leichtes gewesen, auch ein paar davon zu kaufen und nicht 100, die von Tinglev aus zum Sackbahnhof nach Sonderborg fahren müssen. Die Entscheidung der dänischen Staatsbahnen, ein Stück weit zugelassen durch die dänische Regierung, hat mich geärgert. Sie ärgert mich nach wie vor, weil sie, liebe Kollegin Nitsch, auch Auswirkungen auf die Frage haben dürfte, was am Belt tatsächlich möglich sein wird. Diese 100 Züge sind ja nicht gekauft worden, um nur auf der Jütlandroute eingesetzt zu werden, sondern mit diesen 100 Zügen kann im ganzen dänischen Netz gefahren werden. Auf der Strecke der Beltquerung sind sie aber nicht einsetzbar. Da solche Züge nicht eine Lebensdauer von acht bis zehn, sondern in der Regel von 30 Jahren haben, wissen wir schon heute, dass entweder wir die entsprechenden Züge zur Verfügung stellen müssen und Dänemark mitbestellt oder aber nichts an grenzüberschreitendem Verkehr stattfinden wird. Das ist extrem bedauerlich. Ich finde, dass die Landesregierung dies in ihren Gesprächen mit der dänischen Staatsregierung auch deutlich machen muss, weil das ein Stück weit ein Affront ist. Vielleicht hat die dänische Regierung aber einfach nur auf die NAH.SH-Zahlen geschaut. Diese sollten auch uns ein bisschen ernüchtern, Kolleginnen und Kollegen. Im Jahr 2022 hat die NAH.SH untersucht, wie viele Menschen dort tatsächlich unterwegs sind, und festgestellt, dass im Durchschnitt 43 Reisende den grenzüberschreitenden Zug genutzt haben. Bei insgesamt neun Verbindungen waren es damit pro Tag sage und schreibe 387 Personen. Der Aufwand, den wir getrieben haben, um dafür extra Züge zu kaufen, ist schon gewaltig. Wir müssen einmal sehr deutlich sagen, dass wir viel Geld für eine Strecke ausgeben, die dann doch mit 387 Personen am Tag nicht unbedingt zu den am stärksten befahrenen gehört. – So viel zu diesem Teil. Kollegin Nitsch, ich werde jetzt meinen Änderungsantrag zurückziehen. Trotz der nicht ganz unberechtigten Kritik des Kollegen Dürbrook werden wir Ihrem Antrag zustimmen. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Ich habe nämlich überhaupt nichts dagegen, dass mit Dänemark darüber verhandelt wird, wie man aus diesem Desaster etwas Besseres machen kann. Zunächst gilt es zu schauen, dass wir wenigstens bis Fredericia kommen. Nach Kopenhagen kommen wir nicht mehr so leicht; aber zu versuchen, erst einmal unproblematisch wenigstens bis nach Fredericia zu kommen, ist allemal richtig. Kollege Dürbrook hat natürlich völlig recht, wenn er feststellt, dass die Landesregierung in Bezug auf die Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung überhaupt nichts sicherstellt. Das tun nämlich die Vorhabenträger beziehungsweise diejenigen, die schon an der Fehmarnbeltquerung bauen – oder eben auch nicht. Das stimmt alles. Auf der anderen Seite sind Gespräche mit Dänemark über die Frage notwendig, wie die grenzüberschreitenden Verkehre gestaltet werden können. Deshalb sage ich: In der Sache ist das Ziel, diese Gespräche zu führen, richtig. Deshalb unterstütze ich auch den Antrag. Wir sollten hier nur nicht so tun, als ob die Landesregierung maßlos daran (Dr. Bernd Buchholz) arbeite, die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung sicherzustellen. Kollege Dürbrook, eine klitzekleine Antwort auf die Frage, was eigentlich 2029 passiert, sollte die deutsche Seite nicht fertig sein, kann man heute schon geben. Dafür gibt es ein paar klare Dinge: Im Planfeststellungsbeschluss für die Fehmarnbeltquerung steht: Solange auf deutscher Seite – zwischen Hamburg und Puttgarden – kein genügender Lärmschutz existiert, dürfen die Güterzüge in der vorgesehenen Form nicht durch den Belt fahren. – Auch das ist eines der schwierigen Themen, die wir bearbeiten müssen. Der letzte Punkt, den die CDU-Fraktion in den Antrag hineingepfriemelt hat, die Landesregierung solle sich beim Bund für eine Generalsanierung der Strecke Hamburg–Padborg einsetzen, hat mit der sonstigen Antragsformulierung nichts zu tun, ist aber nicht falsch. Ein grenzüberschreitendes Thema ist das in Wahrheit nicht. Es handelt sich aber um eine wichtige Verbindung in unserem Land. Deshalb bin ich immer dafür, darüber zu reden. Was die Erfolgsaussichten angeht, Kollege Kilian, wünsche ich Ihnen viel Spaß; denn im Verhältnis zu den Strecken, die von der Deutschen Bahn tatsächlich für eine Generalsanierung ausgewählt worden sind, handelt es sich eben doch um eine gering befahrene Strecke. Aber den Versuch sollten wir auf jeden Fall wagen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Peer Knöfler [CDU])
Sybilla Nitsch SSW
In der Debatte sind ein, zwei Fragen aufgeworfen, die mich dazu bewogen haben, noch einmal nach vorn zu gehen und deutlich zu machen, warum wir die Wichtigkeit sehen, die entsprechenden Bemühungen auch politisch zu flankieren und das nicht nur den Ministerien, die entsprechende Gespräche führen sollen, zu überlassen. Die jetzige Situation im Flensburger Raum ist weiß Gott nicht perfekt; das muss man tatsächlich sagen. Das erklärt möglicherweise die relativ geringe Auslastung. Man müsste vielleicht darüber sprechen, die Bahninfrastruktur im Großraum Flensburg so umzubauen, dass er für den Fernverkehr attraktiver wird; in den Regionalplänen wird das vorgeschlagen. Perspektivisch müssen wir einen Fernbahnhof in Flensburg-Weiche bekommen. (Beifall SSW) Komme ich von Husum, dann ist es für mich natürlich nicht attraktiv, erst nach Flensburg zu fahren und von dort eine Verbindung nach Dänemark zu wählen. Leider Gottes ist es so, dass viele Menschen aus dem nördlichen Landesteil gleich nach Padborg oder nach Tinglev fahren und die Direktverbindung wählen. Diese Feststellung gehört zur Wahrheit dazu. Die Lösung, die mit NAH.SH, dem Land und dem dänischen Verkehrsministerium gefunden worden ist, hat – bei allen Tränen, die wir vergießen – auch ein paar Vorteile für den Nahverkehr im nördlichen Landesteil, weil er durchaus attraktiver wird, wenn man von Rendsburg, Schleswig oder anderen Orten aus eine direkte Nahverkehrsverbindung nach Tinglev hat und von dort aus weiter nach Sonderborg fahren kann. Man muss hier in aller Ehrlichkeit erwähnen, dass das ein Vorteil ist. Bezugnehmend auf die Fehmarnbeltquerung und die Ausführungen des Kollegen Dürbrook dazu muss ich sagen: Klar, es liegt nicht in der Natur des SSW, Begrüßungsanträge zu stellen. Aber natürlich begrüßen wir es, dass die Landesregierung das Ziel hat, dass die Fehmarnbeltquerung im Jahr 2029 fertiggestellt wird. Wenn wir davon ausgehen, dass sie – hoffentlich – fertiggestellt wird, dann ist es umso wichtiger, jetzt schon, ein paar Jahre vorher, dafür zu sorgen, dass die dänische und die deutsche Seite die Möglichkeit haben, diese Verkehre gemeinsam zu bestellen. Wenn sie mit ihren Überlegungen erst 2028 oder 2029 anfangen, dann ist es einfach zu spät. Dann droht genauso ein Desaster, wie wir es jüngst auf dem Jütlandkorridor erlebt haben. Es ist so, dass dänische Verkehrsunternehmen bereits Interesse angemeldet haben. Es gibt wohl auch die Option, Regionalzüge von Schleswig-Holstein auf der Route durchzuziehen. Das muss jetzt ge- (Sybilla Nitsch) klärt werden, damit es auch dort eine regionale Anbindung gibt. Die Fehmeraner sagen: Auch wir möchten nach Seeland und weiter nach Kopenhagen angebunden sein. – Das ist notwendig, damit das Ganze wirklich Sinn ergibt.
Sybilla Nitsch SSW
Das als Bemerkung von mir. Herzlichen Dank an dieser Stelle auch für die Zusammenarbeit mit den GRÜNEN und der CDU. – Danke. (Beifall SSW)
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat vorhin so eindrücklich seine Verbindung zur Schweinehaltung dargestellt. Nun möchte ich gerne meine Verbindung für die Vertretung zu dieser Rede darstellen. Ich bin Europaminister und habe ein großes Interesse daran, eine Verbindung zwischen Deutschland und Dänemark aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. (Beifall) Und ich fahre auch gerne mit der Bahn. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!) Sehr geehrte Damen und Herren, in der letzten Woche haben wir endlich Klarheit aus Kopenhagen bekommen. Die Dänemark-Option für die neuen Züge auf der Strecke Hamburg–Flensburg kann gezogen werden. Das ist eine gute Nachricht. Das dänische Transportministerium hat zugestimmt, dass unsere Züge so ausgerüstet werden können, dass sie bis nach Tinglev fahren. Aber, da gebe ich dem SSW recht, richtige Freude löst die Nachricht nicht aus. Wir diskutieren nur über dieses Thema, weil Dänemark ein anderes Stromsystem hat und damit solch einen Schritt erzwingt. (Zuruf SPD: Das ist doch unglaublich!) An diesem Fall wird aber auch deutlich, dass der Bahnverkehr in Europa noch weiter zusammenwachsen muss. Es hilft uns nicht, dass wir in zwei benachbarten Staaten unterschiedliche Stromsysteme verwenden und damit den grenzüberschreitenden Verkehr erschweren. In diesem Fall konnten wir immerhin einen Erfolg verbuchen. Obwohl die Dänen sich zurückziehen, haben wir es geschafft, dass es weiterhin einen grenzüberschreitenden Verkehr gibt. Die Landesregierung wird nun Gespräche mit dem dänischen Verkehrsministerium zu dem Thema aufnehmen, ob eine Verlängerung der Züge über Tinglev hinaus möglich wäre. Bisher können die relevanten Ziele in Dänemark wie Kolding und Fredericia aus Flensburg umsteigefrei erreicht werden. Das wäre in Zukunft nur noch bei wenigen Fernverkehrszügen der Fall. Ob alternativ ein Regionalexpress fahren kann und sollte, muss gut überlegt werden, denn eine Verlängerung bis Fredericia wäre eine ziemlich lange Strecke für einen Regionalverkehr und daher aus betrieblicher Sicht durchaus herausfordernd. Ob Fredericia ein kluger Endpunkt wäre, müsste ebenfalls geprüft werden. Eine Alternative für einen attraktiveren Grenzverkehr könnte sein, den RE 7 stündlich statt wie bisher geplant im Zweistundentakt fahren zu lassen. Das wäre noch einmal vor dem Hintergrund der von MdL Dr. Buchholz genannten Zahlen zu betrachten. So würden stündliche Umsteigemöglichkeiten in Tinglev entstehen, nicht nur nach Norden, sondern auch in Richtung Sonderburg. All das liegt auf dem Tisch und wird für die gemeinsamen Entscheidungen mit Dänemark vorbereitet. Wir brauchen dabei nicht nur Dänemark an unserer Seite, sondern auch die entsprechenden Finanzmittel. Ein attraktiver grenzüberschreitender ÖPNV sorgt dafür, dass mehr Menschen vom Auto auf den Zug umsteigen. Das entlastet nicht nur den Grenzübergang und vermindert die Staugefahr, sondern sorgt auch – wie jedes verbesserte ÖPNV-Angebot – für mehr Klimaschutz. Wir denken den grenzüberschreitenden Bahnverkehr auch an anderer Stelle neu. Schon in ein paar Jahren wird es neben Flensburg–Tinglev und Niebüll–Tondern eine weitere Zugverbindung in Richtung Dänemark geben: durch den Fehmarnbelttunnel. Dafür müssen wir eine neue Vereinbarung über einen grenzüberschreitenden Nahverkehr auf den Weg bringen. Die NAH.SH führt in unserem Auftrag bereits Gespräche mit der dänischen Seite. Sie (Minister Werner Schwarz) sehen also: Das Thema wird rechtzeitig bearbeitet. Die Landesregierung ist dem SSW-Antrag bereits voraus. (Zurufe SSW: Oh!) Auch hier müssen Themen wie die Taktfrequenz und die Finanzierung geklärt werden, genauso wie die Frage, welche Fahrzeuge eingesetzt und beschafft werden können. Bis zur Eröffnung des Tunnels 2029 bleibt uns noch genug Zeit, um das zu besprechen. Die Gespräche werden wir jetzt vertiefen und die Planungen aufnehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peer Knöfler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir reden heute nicht das erste Mal über Jugendberufsagenturen, aber in unserem Koalitionsvertrag steht: „Wir wollen in allen Regionen des Landes Jugendberufsagenturen als effizientes Unterstützungssystem einrichten.“ So haben wir es letztes Jahr im Mai dort niedergeschrieben. Nachdem seit 2015 in 14 Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins Jugendberufsagenturen aufgebaut wurden, die inzwischen an 20 Standorten vertreten sind, hatten wir uns zuletzt zur Aufgabe gemacht, diese Jugendberufsagenturen in regelmäßigen Austausch zu bringen. Auf dem Fach- und Vernetzungstag im September 2023 wurde die strukturelle Vielfalt der 14 Jugendberufsagenturen sichtbar. Jugendberufsagenturen sind für alle Beteiligten ein Erfolg. Sie bilden als erste Anlaufstelle für junge Menschen eine Brücke zwischen Schule und Ausbildung. Darüber reden wir sehr oft. Nach der Aufbauphase der Jugendberufsagenturen muss es jetzt darum gehen, gemeinsam mit allen Rechtskreisen und Kooperationspartnern einen Qualitätsrahmen mit Standards zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit für alle Jugendberufsagenturen festzulegen und weiterzuentwickeln. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Hierfür sollte ab 2025 eine dauerhafte Vernetzungsstruktur geschaffen werden und ein jährliches Fachund Vernetzungstreffen stattfinden. In dem Änderungsantrag wird von 2024 geredet; ich denke – wir haben das vorhin auch schon besprochen –, darüber können wir sicherlich auch im Ausschuss noch diskutieren. Denn: Wir müssen dafür werben beziehungsweise auch sorgen, dass die Jugendberufsagenturen von den Jugendlichen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder Job sind, auch wirklich aufgesucht werden. Wir müssen dafür sorgen, dass junge Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf gefördert und begleitet werden. Wir müssen für eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten im Übergangsbereich sorgen, sozusagen ein Übergangsmanagement schaffen und festigen. Seit Jahren hören wir immer wieder vom Fachkräftemangel. Seit Jahren reden wir – auch hier – immer wieder darüber: Wie kann es sein, dass Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden können? Wie kann es also sein, dass wir immer mehr Jugendliche direkt in die Arbeitslosigkeit verlieren? Wie kann es sein, dass unsere Jugendlichen keine Perspektive sehen, keinen Willen verspüren, sich in unserem System zu integrieren und mitzuarbeiten? – Da spreche ich nicht von der neuen Work-LifeBalance oder Ähnlichem. – Wie kann es sein, dass immer mehr Jugendliche ohne Schulabschluss die Schule verlassen? (Peer Knöfler) Der Bund – das ist mein Kenntnisstand von heute – möchte junge Menschen unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen, ab dem Jahr 2025 vom Verantwortungsbereich der Jobcenter einfach in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit überführen. Durch diesen Wechsel der Zuständigkeit von der Jugendberufsagentur zur Agentur für Arbeit wären massive negative Auswirkungen auf die Zielgruppe zu erwarten, da die Jugendberufsagenturen weit mehr leisten als nur Beratung und Ausbildungsvermittlung. In den meisten Fällen sind zunächst eine Stabilisierung und Aktivierung erforderlich. Dafür sind die Jugendberufsagenturen ausgebildet und mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren in der Region gut vernetzt. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Zugang zu diesen bestehenden Unterstützungsstrukturen muss weiterhin niedrigschwellig möglich sein, da ansonsten berufliche Integration behindert sowie Verarmung, soziale Ausgrenzung und Radikalisierung junger Menschen befördert würden. Dabei unterstützt auf jeden Fall auch das YouConnectSystem zum digitalen Datenaustausch zwischen den Rechtskreisen, damit eine gemeinsame Fallarbeit effizienter gestaltet werden kann. Und noch einmal: Es ist zu befürchten, dass bei einem Wechsel dieser Zuständigkeiten insbesondere die Jugendlichen, die Unterstützung am dringendsten benötigen, den Weg zu den Agenturen für Arbeit nicht finden werden. Darum kann ich bei diesen Überlegungen auf keinen Fall mitgehen. Ich denke, das können alle hier nicht, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Aber vielleicht werden die Bundesschwingungen in die richtige Richtung ja bald irgendwann einmal final fixiert werden. Wir haben dafür gesorgt, dass das Netz der Jugendberufsagenturen auf- und ausgebaut wurde und hier auch ein Austausch stattfindet. Genau hier sollten wir ansetzen, die Qualität der Beratung weiter verbessern und ermitteln, wie wir Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 besser erreichen, wie wir sie dazu motivieren können, sich für einen handwerklichen, gastgewerblichen oder sozialen Beruf zu entscheiden. Es ist eigentlich egal, wofür sie sich entscheiden – Hauptsache, eine Berufsausbildung und dadurch dauerhaft im Arbeitsmarkt. Wir müssen ihnen helfen, einen Berufszweig zu finden, der mit ihren Vorstellungen und Qualifikationen übereinstimmt, sie ermutigen, ihren Abschluss nachzuholen oder sich gar weiterzuqualifizieren, um den Start ins Berufsleben doch noch zu schaffen. Genau hierfür brauchen wir die Jugendberufsagenturen mit der Zuständigkeit für Personen bis mindestens 25 Jahre. Vor einer Erweiterung auf die über 25-Jährigen ist es sicherlich wichtiger, die Jugendberufsagenturen in alle Regionen, auch dorthin, wo sie noch nicht vorhanden sind, auszuweiten, und sich dann mit dem anderen Thema zu beschäftigen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peer Knöfler CDU
Es wäre wichtig –das ist mein letzter Satz –, dass wir uns gerade nach der Coronazeit darüber einig sind, die Jugendberufsagenturen physisch anzubieten und virtuelle Jugendberufsagenturen nur als Ergänzung zu sehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Kollege Martin Habersaat hat hier beim letzten Mal, als wir über Jugendberufsagenturen gesprochen haben, ein Zitat von Olaf Scholz vorgetragen. Darin hat der Bundeskanzler gesagt, wie stolz er auf die Jugendberufsagenturen in Hamburg ist. (Zuruf SPD) Nun wissen die alteingesessenen Abgeordneten, dass es damals nicht der Hamburger Bürgermeister war, der die Jugendberufsagenturen bei uns im Land eingeführt hat, sondern die Küstenkoalition und maßgeblich unsere ehemalige grüne Abgeordnete Ines Strehlau, die sich wie keine Zweite für berufliche Bildung und auch die Jugendberufsagenturen eingesetzt hat. (Zurufe SPD: Oh! Ah!) – Das hat Martin Habersaat beim letzten Mal übrigens auch gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Malte Krüger) Jugendarbeitslosigkeit scheint in Deutschland kaum ein Problem zu sein. Nach jüngsten Zahlen liegt sie im EU-Schnitt bei 14 Prozent, in Deutschland aber nur bei 5,1 Prozent. Damit stehen wir im Vergleich am besten da. Auch die Zahlen im bundesdeutschen Vergleich zeigen, dass Schleswig-Holstein mit gut 5,3 Prozent knapp über dem gesamtdeutschen Schnitt liegt. Der schleswig-holsteinische Trend ist in den letzten Jahrzehnten nun einmal äußerst positiv. Waren 2005 noch 13,7 Prozent der 15- bis 25-Jährigen arbeitslos, hat sich diese Quote mehr als halbiert. Das ist erst einmal ein gutes Zeichen. Die Kollegin Uta Röpcke hat bereits im Dezember letzten Jahres darauf hingewiesen, dass es Jugendlichen und jungen Erwachsenen aber schwerfällt, ihre eigenen Zukunfts- und Ausbildungsperspektiven richtig einzuschätzen. Multiple Konfliktlagen verstärken dieses Phänomen. Eine gute Beratung ist von entscheidender Bedeutung. Ich bin auch der Überzeugung, dass junge Menschen eine so hohe Vielfalt an Angeboten haben, dass sie sich kaum entscheiden können. Uta Wenzel und ich waren neulich bei der Meister_innenfeier in Flensburg, und ich glaube, wir erinnern uns beide noch an eine junge Frau, die dort ihren dritten Meisterintitel stolz gezeigt hat. Das zeigt ein bisschen, dass es sehr viele Möglichkeiten gibt. Als sie gefragt worden ist, warum sie nun drei gemacht hat, sagte sie: „Es sind einfach so viele interessante Angebote da.“ – Das meine ich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dann braucht es eben eine gute Beratung. Oft gibt es Zweifel, ob man ein und denselben Beruf 40 Jahre lang ausüben will. Ehrlich gesagt: Ich hatte diese Zweifel auch und konnte mir nicht vorstellen, 40 Jahre lang als Lehrer zu arbeiten. Das mag auch ein Grund gewesen sein, warum ich Abgeordneter geworden bin. (Vereinzelte Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn fünf Jahre Abgeordneter kann man noch überschauen, 40 Jahre Lehrer ist schon eine andere Nummer. Gute Beratung ist der Schlüssel, und mit der Einführung der Jugendberufsagenturen 2015 ist ein Meilenstein gesetzt worden. Hier ein Zitat von Ines Strehlau: „Die Jugendberufsagenturen gewährleisten eine engmaschige Begleitung. Die Jugendlichen stehen im Zentrum, Agentur für Arbeit, Jugendhilfe, Jobcenter und Schulen bilden unter einem gemeinsamen Dach ein Unterstützungsnetzwerk um sie herum. So fällt kein Schüler und keine Schülerin auf dem Weg von der Schule in den Beruf durch das Raster.“ – Zitatende. – Das Zitat ist tatsächlich ein Zitat von Ines Strehlau und nicht vom Bundeskanzler. Ich kann das nur dreimal unterstreichen. Die mittlerweile 14 Agenturen mit ihren 20 Standorten leisten einen wichtigen Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene. Daran wird nicht gerüttelt. Im Gegenteil: Wir möchten mit dem vorliegenden Antrag rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Jugendberufsagenturen stärken, indem wir einheitliche Standards setzen. Mit dem Antrag soll nun ein Qualitätsrahmen durch die Landesregierung entwickelt werden. Dieser wird der Diversität der Jugendberufsagenturen gerecht, indem lokale Besonderheiten weiterhin berücksichtigt werden können. Wir werden den Fachtag der Jugendberufsagenturen verstetigen und dadurch den Erkenntnissen der Wissenschaft gerecht werden. Nur ein Austausch kann den Erfolg der Agenturen aufrechterhalten. Dadurch wird es möglich sein, die Strukturen noch weiter auszubauen und noch gezielter auch in die ländliche Fläche hinein eine Beratung und Vermittlung sicherzustellen – Herr Knöfler hat gerade darauf hingewiesen. Die Verlagerung der Beratung und Vermittlung von jungen Bürgergeldempfänger_innen in den Rechtskreis der Arbeitsagenturen ist mittlerweile nach berechtigter Kritik vom Tisch. Da unterscheiden wir uns ein bisschen: Ich habe schon Signale vernommen, dass der Bund reagiert hat und das Ganze so nicht machen will. – Hoffentlich! Um sicherzugehen, sollten wir als Land in unserem Antrag die Forderung aufrechterhalten, dass Beratung und Vermittlung sowie weitere Leistungen in Bezug auf den Beruf zwingend aus einer Hand kommen müssen. Dies bleibt nun also weiterhin in den Jobcentern und den Jugendberufsagenturen – hoffentlich. Es gibt noch den Änderungsantrag des Kollegen Habersaat. Erst einmal vielen Dank für diesen Änderungsantrag! Ich habe ihn mir angeschaut und finde, er enthält ein paar valide Punkte. Andere halte ich aber für nicht so valide, und deshalb möchte ich hier beantragen, dass wir beide Anträge in den Bildungsausschuss überweisen. (Malte Krüger) Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Quote arbeitsloser junger SchleswigHolsteiner_innen erfolgreich unten halten! Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, dass junge Menschen in diesem Land effektiv und zielorientiert beraten und in den Arbeitsmarkt integriert werden! – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Als wir im letzten Jahr über dieses Thema sprachen, geschah das, weil ich einen Antrag gestellt hatte, in dem es mir darum ging, Qualitätsstandards für unsere Jugendberufsagenturen einzuführen, (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und mir daran gelegen war, landesweit möglichst ähnliche Bedingungen in den Jugendberufsagenturen zu erarbeiten. Damals konnten sich CDU und Grüne mitnichten dazu durchringen, das in irgendeiner Form zu unterstützen. Stattdessen haben sie getan, was sie nicht selten tun: Sie haben etwas beantragt, was sowieso schon in Planung war. Sie haben beantragt, es möge einen Fachtag zum Thema Jugendberufsagenturen geben, der zu diesem Zeitpunkt längst geplant war, und zwar nicht vom Ministerium, sondern von der Arbeitsgemeinschaft der Jugendberufsagenturen. Aber geschenkt! Der Fachtag hat inzwischen stattgefunden. Nach meiner Beobachtung hat ein Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages daran teilgenommen, und ich habe eine Menge gelernt, als ich da war. (Vereinzelte Heiterkeit SPD) Die Erkenntnisse haben sich allerdings offenbar auch auf anderem Wege an andere weiterverteilt, und jetzt finden auch Sie Qualitätsstandards für Jugendberufsagenturen gut. Insofern: Herzlichen Glückwunsch, das ist ein Schritt nach vorne! (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Dieser Fachtag hat mir so gut gefallen, dass ich mir gut vorstellen könnte, ihn fortan jährlich durchzuführen, und ich habe noch nicht verstanden, warum Sie ihn erst 2025 einsetzen und dann jährlich machen wollen. Aber geschenkt! Das können Sie mir im Ausschuss erklären. Interessant waren bei diesem Fachtag Plakate von allen Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein, auf denen Wünsche und Handlungsaufforderungen an die Politik formuliert waren. Ein Wunsch, der mehrfach zu lesen war, war, dass der Arbeitsausschuss zwischen Land und Kommunen zum Thema Jugendberufsagenturen wieder den Betrieb aufnehmen möge. Ich hatte gar nicht mitbekommen, dass der ausgesetzt worden war, und habe mich dafür interessiert, was denn damit war. Und siehe da! Das erste Mal tagte der Arbeitsausschuss am 30. Juli 2014 – das war noch zu Zeiten der Küstenkoalition auf Einladung des damaligen Staatssekretärs Loßack –, und das letzte Mal tagte der Arbeitsausschuss im November 2021 auf Einladung des SHIBB unter der Aufsicht des damaligen Wirtschaftsministers Bernd Buchholz. (Zuruf FDP: Aha!) Was ist seitdem passiert? Warum tagt dieser Arbeitsausschuss nicht mehr? – Seitdem hat im Wesentlichen Karin Prien die Verantwortung für das Thema übernommen. Ich weiß nicht, ob das damit zusammenhängt, muss aber feststellen, dass dem Runden Tisch Inklusion ein ähnliches Schicksal beschieden war zum dem Zeitpunkt, als Karin Prien die Verantwortung dafür übernommen hat. Da ist dieser quasi aus der Welt verschwunden. Ich kenne ja auch die Taktfrequenz, in der die Ministerinnen Prien und Touré die Arbeitsgruppe tagen lassen, die das Recht auf Ganztag an den Grundschulen umsetzen soll. Da ist jährlich noch häufig. Das finde ich etwas bedauerlich. Insofern darf da gerne ein bisschen mehr Schwung sein. Wenn ich in meinen Änderungsantrag geschrieben habe, dass ich mir mehr flächendeckende physische Präsenz wünsche, dann meine ich damit, dass virtuelle Berufsagenturen eine Notlösung sein sollen, dass junge Menschen eher einen Ort brauchen, zu dem sie hingehen können. Ich weiß, dass mein Heimatkreis Stormarn ein weißer Fleck auf der Landkarte ist. Seien Sie versichert, dass ich daran arbeite! Es gibt aber noch andere weiße Flecken. Zum Beispiel bräuchten wir auch eine Schüler-IT, damit die Jugendberufsagenturen besser arbeiten können. Das haben Sie sich mit dem Koalitionsvertrag vorgenommen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen. Da könnten Sie jetzt auch einmal große Fortschritte schaffen. (Martin Habersaat) Zur Frage, wie der Bund mit den unter 25-Jährigen umgeht, ist aus meiner Sicht alles geklärt. Es lohnt sich aber ein Blick auf die über 25-Jährigen. Herr Knöfler, ich verstehe nicht, warum man darauf warten muss. Warum sollte man nicht in Kiel jemanden im Alter von mehr als 25 Jahren beraten, wenn es in Stormarn noch keine Jugendberufsagentur gibt? (Beifall SPD und FDP) Vielleicht kriegen wir auch das im Ausschuss hin. Wenn wir über rechtskreisübergreifende Arbeit reden, müssen wir natürlich auch daran arbeiten, dass rechtskreisübergreifende Arbeit sogar auf Landesebene stattfindet. Momentan stelle ich fest, dass im Graben zwischen Bildungs- und Sozialministerium die Arbeitssicherheit für Lehrkräfte gelandet ist, die Schulpflicht für Jugendliche in Erziehungseinrichtungen, das Recht auf Ganztag, der Übergang von der Kita in die Grundschule. Insofern haben Sie einige Gelegenheiten zu beweisen, dass Sie das mit der rechtskreisübergreifenden Arbeit im Land hinbekommen. Dann schaffen wir es, auf die dringend benötigte nächste qualitative Stufe zu kommen. Herr Krüger, diese habe nicht ich gefordert, sondern die hat Ministerin Prien beim Fachtag der Jugendberufsagenturen gefordert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und FDP)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit der Jugendberufsagenturen ist auch in Zeiten geringer Jugendarbeitslosigkeit wichtig, weil es gerade darum geht, dass im Zusammenspiel zwischen Jugendhilfe, Jobcenter und Schulen junge Leute nicht durchs Rost fallen, was leider immer wieder passiert, weil sie keinen schulischen Abschluss hinbekommen und in der Zeit, in der sie berufliche Tätigkeiten aufnehmen könnten, irgendwie verlorengehen. Genau das ist die Aufgabe von Jugendberufsagenturen. Als wir das damals eingeführt haben, gab es ein datenschutzrechtliches Problem, weil andere die Daten aus einer Schule nicht mitnehmen konnten und deshalb nicht wussten, wo diejenige beziehungsweise derjenige geblieben ist. Es ist der Sinn von Jugendberufsagenturen, das zu ermöglichen und sich in Fallkonferenzen jedes einzelne dieser Schicksale anzuschauen und daraus perspektivisch einen positiven Lebensweg zu machen. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir das weiterentwickeln. Herr Kollege Knöfler, ich bin voll und ganz dafür, dem auch einen Qualitätsrahmen zu geben. Es war in der Tat so, dass Kollege Habersaat das vor einem Jahr noch vehement abgelehnt hat. Warum das so war, weiß ich nicht. Man kann aber auch zu einer besseren Erkenntnis kommen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Ich komme auf den zweiten Spiegelstrich eures Antrags zu sprechen. Ich finde es sehr gut, dass wir diesen Antrag insgesamt in den Bildungsausschuss überweisen. Erstens kann sich der Kollege Vogt dann einmal sehr intensiv mit dem Thema beschäftigen. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Zweitens möchte ich Ihnen den zweiten Spiegelstrich noch einmal vorlesen. Da heißt es: „Der Landtag bittet die Landesregierung, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren … zu prüfen, wie Jugendberufsagenturen in Netzwerken sowie bei Veranstaltungen und Aktivitäten im Kontext des Übergangs SchuleBeruf stärker einbezogen und deren Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere gegenüber allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, intensiviert werden kann.“ – Hä? (Vereinzelt Heiterkeit FDP und SPD) Herr Kollege Knöfler, was wollen Sie jetzt? – Sie wollen prüfen, wie Jugendberufsagenturen in Netzwerken stärker einbezogen werden können. Da würde ich antworten: einladen. (Martin Habersaat [SPD]: Damit ist die Prüfung schon erledigt!) Zweitens geht es darum, wie die allgemeinbildenden Schulen besser über die Arbeit der Jugendberufsagenturen informiert werden können. Die Antwort lautet: indem die Jugendberufsagenturen dort hingehen und über ihre Arbeit erzählen. – Wir können das im Bildungsausschuss aber gerne noch intensiv prüfen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Sprecht im Ausschuss noch einmal darüber! Ich bin nicht Mitglied im Bildungsausschuss. Vielleicht ist mir der intellektuelle Mehrwert dieses Spiegelstrichs auch nicht geläufig geworden. (Dr. Bernd Buchholz) (Peer Knöfler [CDU]: Das mag sein!) Ich bin auch dafür, die Fachtage zu intensivieren. Das finde ich gut. Den letzten Spiegelstrich könnt und solltet ihr streichen, weil diese Überlegungen von Hubertus Heil vom Tisch sind, ehrlicherweise zu Recht vom Tisch sind. Ich habe überhaupt nicht verstanden, wie man auf diese Idee kommen konnte. (Beifall FDP) – Wir wissen jetzt, dass es geprüft worden ist, weil die Einsparungsthemen, die auf dem Tisch lagen, schon so waren, dass man sich fragen musste, wo man die Millionen einsparen kann. Es war jedenfalls der falsche Ansatz, darüber nachzudenken, bei den unter 25-Jährigen eine Veränderung vorzunehmen. Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist von „möglichst flächendeckend“ die Rede. Auf diesen Begriff reagiere ich immer etwas zögerlich. Ich bin sehr wohl dafür, dass wir auch in unserem Heimatkreis, in Stormarn, eine Jugendberufsagentur bekommen. Daran sollten wir gemeinsam weiter arbeiten. Das tun wir ja auch. „Möglichst flächendeckend“ klingt aber immer so, als ob man im Dithmarschen noch zwei oder drei mehr möchte. (Peer Knöfler [CDU]: Wo ist denn jetzt der Vorschlag?) – Der Vorschlag ist, im Ausschuss darüber zu reden, was gemeint ist. (Zuruf CDU: Toller Vorschlag!) Wir sind mit dem Ausrollen der Jugendberufsagenturen bis auf Stormarn verdammt weit gekommen. Wenn wir Stormarn noch dabei haben, dann haben wir für meine Begriffe im Land Schleswig-Holstein schon verdammt viel erreicht. Dann haben wir im Land Schleswig-Holstein genügend Standorte, die auch für alle einigermaßen gut erreichbar sind. Warum man nicht mit prüfen kann, welche Erfahrungen Hamburg mit den über 25-Jährigen gemacht hat, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Ich täte das gerne. Insoweit bin ich dankbar, dass diese beiden wichtigen Anträge mit dem Klärungsbedarf, den ich vorhin aufgezeigt habe, im Bildungsausschuss einer intensiven Arbeit zugeführt werden, damit die Arbeit der Jugendberufsagenturen im Lande noch mehr verbessert werden kann. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD – Zuruf CDU: Sie sind herzlich willkommen! – Christopher
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es steht mittlerweile außer Frage, dass die Jugendberufsagenturen einen wertvollen Beitrag für junge Menschen leisten, um diesen den Start am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt niedrigschwellig zu ermöglichen. Damit haben sich die Jugendberufsagenturen zu einem Erfolgsmodell entwickelt, nicht nur bei uns, sondern bundesweit. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der regionalen Akteure mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der jeweiligen kommunalen Ebene sowie die Unterstützung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen erleichtert jungen Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und bietet ihnen damit eine echte Perspektive. Daher möchte ich als Erstes auf den letzten Punkt des Antrags eingehen. Mit der Ankündigung, dass der Bund die Arbeitsförderung für junge Menschen unter 25 Jahren aus dem SGB II ausgliedern will und sie stattdessen in die BA und damit nach SGB III überführen will, hat bundesweit für Unverständnis und Kritik gesorgt. Auch wir vom SSW haben diese Entscheidung scharf kritisiert. Mit einem solchem Wechsel wäre eine wichtige Beratungshilfe weggebrochen. Das hätte gerade junge Menschen getroffen, die besonders auf diesen integrierten Ansatz angewiesen sind. Mittlerweile hat die Ampelkoalition ihren Fehler rückgängig gemacht. Und das ist auch gut so. Die Kuh ist nun vom Eis, und die Jugendberufsagenturen können ihre erfolgreiche Arbeit im Sinne der jungen Menschen fortsetzen. Darauf kommt es an. (Beifall SSW) Mit dem Abschlussbericht der Evaluation der JBA in Schleswig-Holstein von 2019 haben wir eine Grundlage, um unsere Agenturen weiterzuentwickeln. Gleichwohl weise ich darauf hin, dass sich der Bericht auf die Arbeit von seinerzeit acht JBA bezieht. Heute haben wir 14 JBA in Schleswig-Holstein, die sich inzwischen auf 20 Standorte verteilen. Das hebe ich hervor, weil es noch einmal den Erfolg der JBA bei uns im Land deutlich macht (Jette Waldinger-Thiering) und uns zeigt, dass sie in der Fläche verankert sind und angenommen werden. Damit haben sie sich als wichtige Beratungsstätten integriert, und ich bin fest der Meinung, dass gerade die Präsenz vor Ort für ihren Erfolg ausschlaggebend ist. Einen Qualitätsrahmen mit entsprechenden Standards zu entwickeln, kann aus Sicht des SSW nicht verkehrt sein. Wir wissen um den Erfolg und die langjährige Erfahrung mit den JBA in Hamburg. Daher sollten wir uns nicht scheuen, über den Tellerrand zu schauen, um zu sehen, was wir von unserem Nachbarn lernen und gegebenenfalls übernehmen können. Bei der Weiterentwicklung der JBA sollten wir den Fehler vermeiden, den Rahmen zu eng zu gestalten. Das soll heißen: Die JBA haben je nachdem, wo sie sind, unterschiedliche Anforderungen oder sogar Herausforderungen. Es ist eben nicht egal, ob sich die JBA in einer Stadt oder in einem Flächenkreis befindet. Ebenso spielt es eine Rolle, ob eine JBA in einer strukturschwachen oder ‑starken Region angesiedelt ist. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass wir, wenn es um Qualitätsrahmen mit Standards geht, diese gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren vor Ort weiterentwickeln müssen. Nur so kann es gelingen, dass der praxisnahe Bezug und der integrative Ansatz weiter gewährleistet und verbessert werden. In diesem Zusammenhang weise ich auf einen Punkt hin, der aus unserer Sicht bei der Weiterentwicklung der Standards nicht unerheblich ist: Es geht um die jungen Menschen, die während ihrer Betreuung den Kreis beziehungsweise den JBA-Standort wechseln. Nach unserer Erkenntnis gibt es einen Bruch. Entsprechende Informationen über Ortswechsel werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht von einer JBA zur anderen weitergeleitet. Hier brauchen wir eine praxistaugliche Lösung für einen vereinfachten Informationsfluss. Nach dem Motto „Tu Gutes und rede darüber“ sollten auch die JBA jährlich einen Fach- und Vernetzungstag veranstalten. In diesem Jahr konnten sie sich präsentieren und auf ihre Arbeit und strukturelle Vielfalt aufmerksam machen. Im Gegensatz zur Koalition sollten sie unserer Auffassung nach bereits im September des nächsten Jahres damit beginnen und nicht erst 2025. Warum warten? – Ich glaube, die JBA möchten loslegen und ihr Netzwerk ausweiten und für sich und ihre Arbeit Reklame machen. Das machen sie nicht zum Selbstzweck, sondern für junge Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen sind. Deshalb beantrage ich, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen. Ich möchte noch einmal sagen – mein Name steht auch auf dem Antrag von Martin Habersaat. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion im Bildungsausschuss. (Beifall SSW, SPD und FDP – Zuruf Martin Habersaat [SPD])
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Frau Professorin Dr. Kerstin von der Decken, in Vertretung für die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Berufswahl ist eine wichtige, in der Regel weitreichende Entscheidung im Leben eines jungen Menschen. In Zeiten, in denen sich die Arbeitswelt immer schneller verändert, fällt diese Entscheidung vielen Jugendlichen zunehmend schwer. Die Landesregierung unternimmt viel, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern, und hat schon vor Jahren mit dem Landeskonzept Berufliche Orientierung darauf reagiert. So soll die Berufsorientierung schulartübergreifend gestärkt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Seminarfach Berufliche Orientierung an den Gymnasien und der „Stärken Parcours“, den in der Jahrgangsstufe 7 alle Gemeinschaftsschulen verbindlich durchführen. Über diese Angebote zur allgemeinen Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler hinaus haben wir aber auch eine individuelle Unterstützung für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen dieser Schritt besonders schwerfällt. Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler im Abgangsjahrgang, die keine Anschlussperspektive nach dem Schulbesuch haben und diese auch im weiteren Verlauf nicht finden. Die Jugendberufsagenturen im Land bieten ein passgenaues und wirksames Beratungsangebot für genau diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern an. Sie sind so erfolgreich, weil sie in dezentraler Verantwortung mit großem Handlungsspielraum und verschiedenen örtlichen Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Neben den Schulen sind das zum Beispiel die Jugendmigrationsdienste, Arbeitgeberorganisationen, die Jugendgerichtshilfe, aber (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) auch die Bundesagentur und die örtlichen Jobcenter. Diese rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht einen ganzheitlichen Blick auf die individuellen Herausforderungen jeder und jedes Einzelnen. In den regionalen Netzwerken agieren die Jugendberufsagenturen sehr eigenständig – passend zu den Rahmenbedingungen vor Ort. Die können in Kiel oder Neumünster anders sein als in Nordfriesland. Die erste Jugendberufsagentur eröffnete 2015. Mittlerweile gibt es in 14 Kreisen und kreisfreien Städten eine Jugendberufsagentur, teilweise mit mehreren Standorten. Dadurch erhalten junge Menschen in Schleswig-Holstein an insgesamt 20 Standorten Unterstützung. Darüber hinaus gibt es auch virtuelle Jugendberufsagenturen. Nur im Kreis Steinburg gibt es derzeit noch keinen Standort. Die Jugendberufsagenturen sind zurzeit in ihrer Ausgestaltung und ihrem Angebot noch sehr unterschiedlich aufgestellt. Mit der Richtlinie über die Förderung von Jugendberufsagenturen unterstützt das SHIBB die Etablierung und Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen, damit wir zu einer flächendeckenden Umsetzung des Konzeptes in allen Regionen kommen. Die Vielfalt der unterschiedlichen Jugendberufsagenturen ist auch auf der Fach- und Vernetzungstagung vor einem Monat, am 11. September 2023, sichtbar geworden. Diese Tagung wurde im Ergebnis der 2019 erfolgten Evaluation der Jugendberufsagenturen von vielen Akteuren gewünscht. Wir haben auch dort noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig eine gute Kommunikation und Vernetzung ist. Deshalb werden wir eine dauerhafte Vernetzungsstruktur schaffen und den Fach- und Vernetzungstag jährlich durchführen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Um die qualitative Arbeit der Jugendberufsagenturen noch aussagekräftiger darzustellen und natürlich zu verbessern, sollten alle Standorte das gemeinsam entwickelte JBA-Monitoringsystem einsetzen. Dieses Monitoringsystem wurde Ende 2022 fertiggestellt und ist ein Ergebnis der Evaluation von 2019. Außerdem wird an einem Kriterienkatalog mit Qualitätsstandards zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit gearbeitet. Dieser soll bei der Neugründung, dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen Hinweise für eine erfolgreiche Arbeit geben. Die sehr enge Zusammenarbeit der Jugendberufsagenturen mit den allgemein- und berufsbildenden Schulen und regionalen Ausbildungsbetrieben ist ein wichtiger Erfolgsfaktor und muss ebenfalls weiter ausgebaut und verbessert werden. Allen Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein sollten das Angebot der Jugendberufsagenturen und der für sie erreichbare Standort bekannt sein. Die Nutzung des Angebotes muss niedrigschwellig möglich sein. Das Bildungsministerium unterstützt bei der Information an Schulen. Ich danke an dieser Stelle allen engagierten Lehrkräften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendberufsagenturen und den zahlreichen Kooperationspartnern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie alle bieten jungen Menschen eine Perspektive, wo vorher keine war. Das ist von unschätzbarem Wert. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Die Ministerin hat ihr Redezeit um eine Minute und neun Sekunden ausgeweitet. Das würde jetzt jeder Fraktion zur Verfügung stehen. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht werden möchte. Insofern liegen dann auch keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/1477, sowie den Änderungsantrag, Drucksache 20/1514, dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Somit ist das einstimmig beschlossen worden, und der Antrag ist überwiesen. Wir machen mit Tagesordnungspunkt 37 weiter: Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1059 Ich erteile nun dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Ich mache darauf aufmerksam: Die Reden der Fraktionen werden zu Protokoll gegeben. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, Ihnen heute unsere Bildungsoffensive Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, kurz BiLEV, vorstellen zu dürfen. Unsere breit angelegte BiLEV nimmt Fahrt auf. Am 22. Mai 2023 haben wir sie mit einer Auftaktveranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert. Im 100-Tage-Programm wurde die Bildungsoffensive angekündigt und sehr schnell von meinem Haus in enger Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium in die konkrete Umsetzung gebracht. Diese Bildungsoffensive antwortet auf gesamtgesellschaftliche Fragestellungen und erfüllt ein großes Anliegen aller Beteiligten des Dialogprozesses zur Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Sie trägt dazu bei, Wissen über die Zusammenhänge moderner landwirtschaftlicher Produktion und dem weiteren Weg unserer Lebensmittel bis auf den Teller in die Gesellschaft zu transportieren, also nicht nur Landwirtschaft, sondern auch Ernährung und Verbraucherschutz. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Mir persönlich ist die BiLEV sehr wichtig, denn es geht um einen wissenskundigen Blick junger Menschen auf unsere Landwirtschaft, ganz im Sinne des Leitbildes der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, also im Sinne der Strategie „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ unseres Landes. Wir haben Urteils- und Handlungskompetenzen für den eigenen Lebensalltag vermittelt. Unsere Landwirtschaft ist der wirtschaftliche und gesellschaftliche Motor der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins. Sie ist in einem stetigen Wandel und geht aktiv neue Herausforderungen an: Themen wie Tierwohl, klimagerechtes Wirtschaften und Digitalisierung stehen ebenso vorn wie ein Bewusstsein für die Bedeutung der Ernährungssicherung, gerade in diesen geopolitisch unruhigen Zeiten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben heute vielfach nur ein unscharfes Bild davon, wie moderne Landwirtschaft funktioniert und wie gesunde Lebensmittel produziert werden. Leider ist dieses Bild bei einigen Menschen negativ besetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, hier setzt die Bildungsoffensive an. Der Themendreiklang aus Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz wird interaktiv erfahrbar. Die BiLEV leistet einen wichtigen Beitrag dazu, plakative Fehlinformationen fachlich fundiert einzuordnen. Es geht dabei um eine zielgruppen- und bedarfsgerechte Ansprache junger Menschen, also bewusst der Sekundarstufen I und II. Dabei ist sie mehr als ein Hoferlebnis mit allen Sinnen. Sie ergänzt mit fächerspezifischen, anspruchsvollen Lernangeboten für ältere Schülerinnen und Schüler das wichtige Basisprojekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“. Es geht darum, im eigenen Lebensalltag ausreichend Wissen für das eigene Handeln zu haben, also anspruchsvolle Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Unser Ziel ist ein informierter Bürger, der in der Lage ist, sich ein Urteil zu bilden und damit seine Ernährungsentscheidung für sich selbst zu fällen.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Martin Habersaat zu? Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Selbstverständlich.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich finde die Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung im Bereich Ernährung und Landwirtschaft total umfänglich, gut gelungen und richtig. (Beifall CDU und FDP) Wenn ich allerdings an Schulen unterwegs bin, dann begegnet es mir häufig, dass zur Verbraucherbildung auch Fragen zu Globalisierung und Mode und Fragen zu Einwegmode und dergleichen aufkommen. Bei DialogP-Veranstaltungen ist meist die Frage: „Werden eigentlich Finanzfragen in der Schule richtig behandelt? Kann man einen Handyvertrag lesen?“, und dergleichen. Rund um das Internet kommt immer wieder die Frage zu TikTok, zum Beispiel: „Was passiert mit meinen Daten? Wo liegen die?“, und dergleichen. Meine Frage an die Landesregierung ist: Werden diese anderen Bereiche, die für die Verbraucherbildung so wichtig sind, genauso intensiv behandelt werden, wie Ernährung und Landwirtschaft das jetzt erfahren haben? (Minister Werner Schwarz) – Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Diese Frage ist durchaus berechtigt. Wir haben den Aufschlag gemacht, dass wir mit Landwirtschaft und Ernährung anfangen. Es steht dem nichts im Wege, diese Themen später einzufügen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, die Europa-Universität Flensburg für die Begleitung der Konzeptionierung der vielfältigen Lerninhalte zu gewinnen. Im Projekt werden authentische Lernorte mit spezifischen Lerninhalten verbunden. Einer der Schwerpunkte der Lerneinheiten wird beispielsweise deutlich machen, wie regionale, saisonale Lebensmittel erzeugt werden und was eine gesunde und nachhaltige Ernährungsweise bedeutet. Damit stärkt die BiLEV die regionale Wertschöpfung und unterstützt die engagierten Direktvermarkterinnen und ‑vermarkter im Land. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um über den Start der BiLEV breit zu informieren, wurde sie im Rahmen der Lehrerveranstaltung des Bauernverbandes zur diesjährigen NORLA als Themenschwerpunkt aufgegriffen. Aktuell sind wir dabei, viele teilnehmende Betriebe zu gewinnen. Dies sind Landwirtinnen und Landwirte, aber auch verarbeitende Betriebe oder Gastronomen. Am Dienstag hat Staatssekretärin Dr. Stenke aus dem Bildungsministerium zusammen mit meiner Staatssekretärin Sie genau zu diesem Thema ins MLLEV eingeladen. Wie mir berichtet wurde, war es ein intensiver Austausch über das Konzept unserer Bildungsoffensive unter der fachkompetenten Begleitung der Europa-Universität Flensburg. Auch Ihnen ist es wichtig, dass wir die wichtigen Themen Landwirtschaft, Ernährungssicherung, Tierhaltung, Klimaanpassung, gesunde Ernährung und Verbraucherschutz in konkreten Lernangeboten abbilden. Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Interesse. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Das tragende Element der BiLEV ist das breit aufgestellte Akteursnetzwerk: PROHVIEH, Demeter e.V., die Landjugend, FEINHEIMISCH e.V. oder der Lindhof der CAU, die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, um nur einige zu ernähren. (Heiterkeit – Andrea Tschacher [CDU]: Nennen!) – Zu nennen! Es bildet die Basis für die Entwicklung des Bildungskatalogs, der zeitnah an die Schulen gegeben werden soll. Derzeit befinden wir uns sehr erfolgreich im Pilotbetrieb zusammen mit Betrieben und mit Schulgruppen, um das Programm bedarfsgerecht auszurichten. Um dem hohen Qualitätsanspruch methodisch und fachlich gerecht zu werden, wurden die Anbietenden in speziellen Workshops geschult: 58 Betriebe mit über 100 Personen haben mittlerweile daran teilgenommen. Eine Vielzahl an Vereinen, Verbänden und Institutionen aus unserem Land bringen ihre jeweilige Expertise und ihre Erfahrung ein. Sie alle verbindet, dass sie sich in genau dem beschriebenen Themendreieck bewegen. Ich bedanke mich für dieses Engagement und ermutige unsere Partnerinnen und Partner, nicht nachzulassen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Zugleich rufe ich an dieser Stelle dazu auf, dass weitere interessierte landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Betriebe aus der Lebensmittelverarbeitung, Gastronomie oder Direktvermarktung ebenfalls Teil dieses Projektes werden. Je größer und vielseitiger unser Netzwerk wird, desto besser werden die verschiedenen Themenbereiche und ihre Verzweigungen landesweit abgebildet. Ich setze auch auf Ihre Unterstützung hier aus dem Haus für die BiLEV. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Der Minister hat seine Redezeit um zwei Minuten zwölf Sekunden ausgedehnt. Die stehen den Fraktionen rein theoretisch zur Verfügung. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Sollen wir unsere schriftlichen Reden verlängern? – Heiterkeit) Die Reden sind zu Protokoll gegeben worden. Mir ist zu Ohren gekommen, dass Ausschussüberweisung beantragt worden ist. Der Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/1059, soll somit dem Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen werden. (Zurufe: Und Bildungsausschuss! Sonst können wir uns das ganz sparen!) – Wenn jemand noch etwas zur Geschäftsordnung sagen möchte? – Also federführend dem AgrarUmweltausschuss, mitberatend – – (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) (Martin Habersaat [SPD]: Das kann doch nicht wahr sein! – Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) – Herr Abgeordneter, möchten Sie etwas zur Geschäftsordnung sagen?
Martin Habersaat SPD
Ja, Frau Vizepräsidentin. – Es geht hier um Bildung. In Wirklichkeit geht es um Bildung, auch wenn es die ganze Zeit so scheint, als gehe es nur um Landwirtschaft, ausschließlich um Landwirtschaft, um Milch, um Äpfel und dergleichen. Es geht um Bildung. Deswegen bitte ich darum, den Bildungsausschuss federführend einzusetzen. (Beifall)
Jette Waldinger-Thiering
Also federführend dem Bildungsausschuss, mitberatend dem Umwelt- und Agrarausschuss. (Zurufe) Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe kann nichts ergeben. Also ist das somit einstimmig beschlossen worden. (Zurufe und Unruhe) Also: Wenn man die Möglichkeit hat abzustimmen, dann nimmt man die Hände hoch. Wenn man das nicht möchte, dann ist alles gut. – So, wir machen weiter (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nächstes Mal stimmen wir elektronisch ab! – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) mit dem Tagesordnungspunkt Nummer 40, Erster Integrations- und Zuwanderungsbericht 2022 zur Umsetzung des Gesetzes – – Herr Abgeordneter!
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Ich werde meine Enthaltung zu der Abstimmung eben – die wurde ja nicht abgefragt – dem Präsidium dann schriftlich mitteilen. Vielen Dank. Kein Problem.
Jette Waldinger-Thiering
Ich notiere es hier: Der Abgeordnete Christopher Vogt hat sich enthalten. (Heiterkeit – Zuruf: Dann haben wir das ja! – Manfred Uekermann [CDU]: Ich finde schon, dass man vernünftig abfragen sollte! Das ist das Mindeste!) – Ja, Herr Abgeordneter, natürlich sollen wir die Enthaltungen auch abfragen. Aber wenn alle die Hände hochgenommen haben (Zuruf FDP: Er nicht!) – Dann werden wir das in Zukunft ganz anders machen. Dann muss jeder im Plenarsaal anwesend sein, damit jeder auch abstimmt. (Serpil Midyatli [SPD]: Einfach eine normale Abstimmung!) – Ja. (Anhaltende Unruhe) So, wir machen jetzt weiter. Ich rufe Tagesordnungspunt 40 auf: Erster Integrations- und Zuwanderungsbericht 2022 zur Umsetzung des Gesetzes zur Integration und Teilhabe vom 23. Juni 2021 Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1452 Ich erteile das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen viel über Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden, aber wenig darüber, wie sie durch gelungene Integration auch Teil dieser Gesellschaft wurden und werden. Deshalb freue ich mich, heute darüber zu sprechen, dass wir nun den ersten Integrations- und Zuwanderungsbericht vorlegen. Auf über 160 Seiten haben wir die erste umfassende Datenbasis ganz speziell für unser Bundesland. Dieser Bericht ist uns als Landesregierung extrem wichtig. Wir fördern als Land Integration ganzheitlich, und der Bericht bezieht sich auf Maßnahmen von der Staatskanzlei über das Wirtschaftsministerium bis hin zu meinem Ministerium. Ich möchte mich im Folgenden auf wenige, aber zentrale Ergebnisse beschränken. Zuerst ein Blick in den öffentlichen Dienst. Als Land haben wir eine Vorbildfunktion. Der Anteil der Nachwuchskräfte mit Migrationsgeschichte lag 2019 bei 21 Prozent, 2014 waren es lediglich 15 Prozent. Unser Ziel ist (Ministerin Aminata Touré) es, dass sich die Vielfalt in der Gesellschaft noch mehr in der Verwaltung widerspiegelt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin sehr froh darüber, dass es hier in die richtige Richtung geht. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte die gleichen Chancen haben wie andere Kinder, denn jedes Kind soll in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Immer mehr Schulkinder mit Migrationsgeschichte besuchen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Hier ist der Anteil von 31 Prozent auf 41 Prozent gestiegen. Aber viel wichtiger als der gymnasiale Abschluss ist überhaupt der Abschluss. Da hat sich der Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, verringert. Statt 14 Prozent im Jahr 2019 lagen wir 2021 bei neun Prozent. Das ist eine extrem gute Entwicklung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem müssen wir festhalten: Schulerfolg und die Teilhabe am Arbeitsmarkt sind noch immer stark von sozialer Herkunft und Sprachkenntnissen abhängig. Mit Sprint, DaZ-Programm und landesgeförderten Sprach- und Integrationskursen tun wir vieles für die Sprachförderung hier im Land. Aber was auch ganz deutlich ist: Mit den STAFFKursen können wir die EOK-Kurse des Bundes nicht ersetzen. Deshalb fordern wir als Land, dass der Bund dauerhaft in die Finanzierung einsteigt, sie erhöht und die Strukturen für diese Kurse vereinfacht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bericht zeigt auch, wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte sich in und für unsere Gesellschaft engagieren. So waren es 2018 14,3 Prozent, die sich ehrenamtlich engagiert haben, vier Jahre später sind wir schon bei über 22 Prozent, Menschen, die motiviert sind zu gestalten, und es auch tun. Zusätzlich wirken sie als Multiplikator_innen und machen anderen Mut, Projekte umzusetzen. Mit MaTZ fördert das Land Projekte, die die Teilhabe von Zugewanderten an gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen voranbringen, aber auch solche, die das Zusammenleben vor Ort verbessern. Gerade Migrationsselbstorganisationen nehmen diese Landesförderung in Anspruch. Das ist genau das, was wir wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, Integration bedeutet, Strukturen aufzubauen, die die Vielfalt in unserer Gesellschaft unterstützen. Dieser Bericht zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind und sehr gute Voraussetzungen hier im Land haben, um voranzukommen. Deshalb ist es sehr gut, dass es diesen Bericht nun alle zwei Jahre geben wird, dass wir die Entwicklung so weiter eng begleiten können. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir hier in SchleswigHolstein ein gesellschaftliches Miteinander haben, das Integration fördert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Fakt in Kombination mit dem Bericht macht für mich ganz deutlich: Wir können hier in Schleswig-Holstein Großartiges erreichen, wenn wir ein Klima haben, das wir aufrechterhalten und aufbauen. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam an dieser Vielfalt arbeiten und diese stärken! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Seyran Papo das Wort.
Seyran Papo CDU
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir zum ersten Mal die Chance, gemeinsam den Integrations- und Zuwanderungsbericht zu thematisieren, einen der besonders wichtigen Bausteine des noch jungen Integrations- und Teilhabegesetzes. Der Bericht mit knapp 160 Seiten gibt für viele Bereiche Aufschluss über wichtige Fragen und liefert eine Reihe an eindrucksvollen Statistiken. Folgenden Indikator möchte ich hier ausdrücklich hervorheben, da dieser für die allgemeine Arbeit aller Fachbereiche sicherlich hilfreich ist und mit zu einem Schlussbaustein der Integration und der Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen gehört. Die Quote der arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellt uns vor eine große Aufgabe. Die Arbeitslosenquote der in Schleswig-Holstein lebenden Ausländer ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gesunken, aber mit knapp fünf Prozent weiter über dem Bundesdurchschnitt und noch zu hoch. Gleiches gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dies ist der dreifache Wert im Vergleich zu Inländern in Schleswig-Holstein. Die Erwerbslosigkeit verursacht Folgeproblematiken, die ich mit großer Sorge betrachte. Kinder und Jugendliche leben dadurch häufiger in Armut, die (Seyran Papo) Armutsrisikoquote ist deutlich erhöht. Kriminalität spielt eine andere Rolle. Die gesamte gesellschaftliche Integration und Teilhabe werden eingeschränkt. Es ist notwendig, dass wir gemeinsam für die jungen Menschen das Übergangsmanagement zwischen Schule und Erwerbsleben optimieren und versuchen, die Arbeitslosenquote zu senken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Zum Bespiel mit einer Jugendberufsagentur!) Arbeitslosigkeit und der Rückgriff auf Transferleistungen sollten minimiert werden. Im großen Bedarf an Arbeits- und Fachkräften kann eine Chance liegen. Außerdem möchte ich das Themenfeld Bildung und Sprachförderung an Schulen anreißen. Denn Sprache ist und bleibt der wichtigste Baustein für Integration – das muss man immer wieder betonen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insbesondere das Mehrstufenmodell des DaZ-Unterrichts und die Sprint-Maßnahmen, sprich die Sprachintensivförderung in der frühkindlichen Bildung vor dem Schuleintritt sind erfolgreich. Die Arbeit, die das Bildungsministerium dort geleistet hat, ist beeindruckend. Ich bekomme das in meinem Wahlkreis regelmäßig mit. Die Lehrerinnen und Lehrer leisten hier viel Arbeit. Das waren zwei kurze Einblicke in den Bericht, der noch viel mehr Chancen und Leuchttürme aufzeigt. Ich habe den Eindruck, dass das Land mit viel Kraft und Ideen viele Stellschrauben bewegt, und lege Ihnen ans Herz, dass Sie sich – wenn noch nicht geschehen –diesen Bericht anschauen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Zunächst einmal danke ich Frau Ministerin Touré und den Fachleuten in Ihrem Ministerium für den vorliegenden schriftlichen Integrations- und Zuwanderungsbericht. Auf über 160 Seiten werden hier die Ansätze schleswig-holsteinischer Migrations- und Teilhabepolitik ausführlich beschrieben. Es wird aufgezeigt, wo wir noch Lücken haben und nachbessern müssen, vor welchen Herausforderungen wir stehen und dass Integration und Teilhabe eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts sind und sein müssen, um eine interkulturelle Öffnung der Regelstrukturen und Regeldienste zu erreichen. Damit ist eine wichtige Faktenbasis geschaffen worden, um zu ermitteln, mit welchen Schritten wir die Ziele unseres Integrations- und Teilhabegesetzes von 2021 Schritt für Schritt erreichen können. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch wenn viele das Integrations- und Teilhabegesetz als ein stumpfes Schwert empfinden – ein Gesetz ist immer nur so schwach oder stark, wie die Politik, die Behörden und die Menschen es anwenden. In dem Gesetz steht zum Beispiel: „Der Zugang zu Integrationsangeboten wird mit Beginn des Aufenthalts in Deutschland geschaffen.“ Das heißt, der Zugang zu Sprachkursen, zu Anpassungsqualifizierungen, zu Teilhabeangeboten soll für jede Person von Beginn an da sein. Im Gesetz heißt es weiter: „Bei allen Maßnahmen ist auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen zu achten.“ Dieser Grundsatz sollte in allen Bereichen unserer Integrationsarbeit umgesetzt werden. Und nach dem Gesetz unterstützt das Land Maßnahmen, die „den Zugang zu ausländerrechtlichen Informationen gewährleisten und landesweit analog wie digital ausbauen“. Das ist ein Bekenntnis zur Digitalisierung der Zuwanderungsbehörden und der Antragstellung bei Verlängerung eines Aufenthaltspapiers oder einer Beschäftigungserlaubnis. Wie weit sind wir mit diesen Zielen und Maßnahmen? – Nicht überall so weit, wie wir es gern wären, und wir sind auch regional unterschiedlich aufgestellt. Der Bericht skizziert die Ausgangslage, und wir werden nun Schritt für Schritt auch mit der Weiterentwicklung des Integrations- und Teilhabegesetzes weitere Öffnungen und Verbesserungen vorantreiben. Insbesondere in der aktuellen Zeit und angesichts des gefühlten Rechtsrucks in der Gesellschaft müssen wir positiv über Einwanderung und Integration sprechen. Wir müssen darüber sprechen, dass es um Menschen geht, um Menschenrechte und einen würdigen Umgang miteinander. Bei all den Debat- (Catharina Johanna Nies) ten muss klar sein: Je restriktiver die Integrationspolitik eines Bundeslandes ist, desto mehr Probleme wird es mit Zuwanderung geben, je offener und integrationsorientierter, desto mehr positive Erfahrungen können Menschen miteinander machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Ich möchte, dass wir positive Erfahrungen machen, wir als gesamte Gesellschaft, die Menschen, die zu uns kommen, und die Menschen, die hier schon leben. Wenn wir eine erfolgreiche Integrationspolitik machen wollen, wenn wir Menschen wollen, die selbst eine Wohnung mieten, die ihr eigenes Geld verdienen und Steuern zahlen, voll am Bildungswesen partizipieren und sich politisch beteiligen, mit in die Verantwortung gehen für diese Gesellschaft, unsere Umwelt und Natur, und wenn wir eine diverse Arbeitnehmer_innen- und Unternehmen_innenschaft haben wollen, dann müssen wir auch danach handeln, mit dem öffentlichen Dienst weiter vorangehen und strukturelle Hürden in der Zuwanderungsverwaltung konsequent abbauen. Wir benötigen nachhaltige Strukturen in der Migrationsarbeit, mit personeller Kontinuität und langfristiger Planungssicherheit. Ein Blick in unser Integrationsund Teilhabegesetz lohnt sich. Dieser erste Begleitbereich dazu zeigt, dass vieles schon gut läuft und es noch einiges zu tun gibt. Lassen Sie uns diesen positiven Kurs halten und darauf weiter selbstbewusst aufbauen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte am Beginn meiner Ausführungen gern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums im Namen der gesamten SPD-Fraktion ganz herzlich danken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Das ist nicht einfach nur so daher gesagt, sondern ich bin wirklich froh, dass wir erkannt haben, dass Integration eine Querschnittsaufgabe ist. Da herrscht mittlerweile große Einigkeit. Ich weiß aus diversen internen Verhandlungsrunden, was das bedeutet. Wenn alle zuständig sind, fühlt sich am Ende meistens niemand wirklich zuständig. Da sind wir ein großes Stück vorangekommen, daher wirklich: Meinen Dank. Was die Zahlen angeht, müssen wir uns wahrscheinlich auch noch beim Statistikamt Nord und beim Sachverständigenrat bedanken. Es sind viele Daten zusammengetragen worden, die andere für uns erheben. Die Landesregierung ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst, Integration ist keine Einbahnstraße. Der Ansatz der Landesregierung, dass Integration respektiert, gestaltet und vor allem gelebt werden soll, ist die Kernaussage, die sich durch den Bericht zieht. Ehrlich gesagt, da sind wir aber erst am Anfang, und es wird sich auch erst im Prozess zeigen, wie weit wir hier kommen. Noch ist es deutlich zu früh, eine Bilanz zu ziehen. Da teile ich die Meinung meiner Vorrednerin. Wie gesagt, wir werden das weiter beobachten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Bericht schreiben Sie, Sie nehmen das Integrations- und Teilhabegesetz, das 2021 verabschiedet worden ist, um einen ganzheitlichen Anspruch gewährleisten zu können. So weit, so gut, aber dass ein intensiver Prozess der Beteiligung vorausgegangen ist und die Hinweise alle aufgenommen worden sind, um das Ganze, das Gesetz, ausdrücklich besser zu machen, dem muss ich widersprechen. Wir hatten eine Anhörung zum Integrations- und Teilhabegesetz, und davon ist so gut wie nichts aufgenommen worden. Der SSW als Servicedienstleister hat dann noch einmal in dieser Legislatur den Integrations- und Teilhabebericht eingebracht, zumindest mit Änderungsvorschlägen dazu. Sie können sich gern noch einmal die Anhörungsergebnisse anschauen. Es gibt in diesem Integrations- und Teilhabegesetz einen konkreten Punkt, dieser betrifft den Expertenrat oder den Beirat. Lars Harms, ich weiß gar nicht, ob der Beirat nun endlich eingerichtet worden und ob er zusammengekommen ist. (Zuruf Lars Harms [SSW]) – Nein, auch noch nicht. Okay. Das Gesetz, das man zum Anlass genommen hat, hat man noch gar nicht richtig erarbeitet. Alles klar, damit müssen wir eben auch zurechtkommen, aber das steht wahrscheinlich einmal wieder auf einer anderen Bilanzkarte. (Serpil Midyatli) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weder die Forderungen nach klaren Handlungskriterien noch die Kritik sind damals in das Gesetz aufgenommen worden. Von daher bleibt hier auch noch einiges zu tun. Frau Ministerin, Sie haben vorgestellt, was eine der größten Aufgaben ist, und da liegt die ganze Vielfalt der Möglichkeiten, die Sie als Arbeitgeberin haben, vor allem als größte Arbeitgeberin Land mit einer Vorbildfunktion, um eine moderne und vielfältige Gesellschaft auf die Beine zu stellen. Aber in dem Bericht verweisen Sie auf einen Bericht, den Sie 2013 gegeben haben. 2017 ist das zum Thema vielfältige Verwaltung in einen anderen Bericht mit eingepflegt worden. Ehrlich gesagt, mehr steht da nicht drin. Zahlen, Daten, Fakten haben wir dazu auch nicht. Deswegen finde ich es wirklich mehr als bedauerlich, denn hier hätte die Landesregierung wirklich freie Hand, um die gewünschte Vielfalt respektvoll zu gestalten und Diversität zu leben. Da wird noch einiges zu tun sein. (Beifall SPD und Lars Harms [SSW]) Für mich persönlich ziehe ich drei Punkte heraus, die mir total fehlen: Sie sagen erstens, es fehlen knapp 15.000 Fachkräfte, die zu uns einwandern sollen. Aber mit keinem Ton sagen Sie, wie Sie das tatsächlich gestalten wollen. Dass das Welcome Center das nicht schaffen wird, das wissen wir jetzt schon. Herr Buchholz weiß auch, wovon ich rede. Also, wie wollen Sie dafür sorgen, dass 15.000 Fachkräfte nach Deutschland kommen? Zweitens. Wie schaffen Sie es, im Bereich DaZ den Defiziten, die Sie aufgelistet haben, was den Fachkräftemangel angeht, entgegenzuwirken? Ein Punkt ist mir gerade erst zugespielt worden. Einige Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion schreiben jetzt schon Bundestagskollegen an und sagen: Uns fehlen DaZ-Plätze, uns fehlen Krippen- und Kitaplätze. Dafür möge sich doch der Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner einsetzen, vor allem, weil die Aufnahmekapazitäten in wenigen Tagen schon aufgebraucht sein werden. Frau Kollegin Glißmann, das haben wir zum Beispiel heute Morgen diskutiert. Sie sind jetzt tatsächlich schon so dreist, die Aufgaben, die Sie erfüllen müssen, Krippe, Kita, DaZ, Unterkünfte, direkt an den Bundestagskollegen abzugeben. Dazu fällt mir nichts mehr ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist der erste Bericht der Frau Ministerin zu Integration und Zuwanderung nach dem Integrations- und Teilhabegesetz. Deshalb will ich wirklich nicht zu streng damit sein. Wir müssen ehrlich mit uns selbst sein, was der Bericht leistet und was nicht. Erst einmal ist Ihnen zu danken für die Fleißarbeit, die dahintersteckt, diese Daten alle zusammenzustellen. Ich sage auch: Ja, Ihr gesetzlicher Auftrag ist, drei Aufgaben mit diesem Bericht zu erfüllen. Erstens. Der Bericht soll die Bevölkerungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Formen der Zuwanderung darstellen. Das leistet der Bericht. – Übrigens, Frau Kollegin Midyatli, daraus wissen wir jetzt, dass im Jahr 2021 der Anteil der Erwerbsmigration nach Schleswig-Holstein insgesamt aus 355 Personen bestand. 2021 sind das 0,87 Prozent derjenigen, die in dem Jahr eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Das waren 40.500. Meine Damen und Herren, das ist die Realität der Erwerbsimmigration. Das zeigt, wie weit der Weg dahin ist, 14.000 oder 15.000 Menschen hierher zu bekommen. Wir müssen ehrlich sein: 2021 war ich noch in Verantwortung. Da gab es noch kein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. (Zurufe) – Nein, das gab es noch nicht. Das war gerade erst wirksam geworden. (Serpil Midyatli [SPD]: Das lag an den Kollegen da drüben!) – Ja, das lag an den anderen. Das macht nichts. – Ehrlich gesagt, wir reden hier vom Welcome Center und davon, wie viele Fachkräfte sind hier eingewandert. 355 waren es. Der zweite Teil der Aufgabe dieses Berichtes ist es, spezifische Strukturen und Maßnahmen sowie Leistungen im Land Schleswig-Holstein für Integration und Teilhabe darzustellen. Das leistet der Bericht auch. Ich finde, das ist ganz oft viel Lyrik und viel Darstellung der Ministerien. Die aus meiner Sicht wichtige dritte Aufgabe ist jedoch: Der Bericht soll den Stand der Integration (Dr. Bernd Buchholz) und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund anhand von Zielen und Indikatoren beschreiben. Wir müssen ehrlich sagen, das leistet der Bericht nicht, weil diese Indikatoren zum Teil gar nicht da sind. Ich mache das schlicht und ergreifend an einer Frage fest, die ich der Landesregierung im Sommer gestellt habe, und das ist eine legitime Frage, wenn man weiß, dass im Jahr 2015 und im Jahr 2016 aus Syrien relativ viele Menschen nach Schleswig-Holstein gekommen sind. Ich kann es Ihnen ziemlich genau sagen, wie viele es in diesen beiden Jahren waren, ich habe mir das zusammengestellt. Im Jahr 2015 waren es 14.400 Menschen, und im Jahr 2016 waren es 2.500 Menschen. Das sind insgesamt fast 17.000 Menschen aus Syrien in den Jahren 2015 und 2016. Die Frage war: Was ist mit denen eigentlich heute? Haben sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Haben die einen Sprachkurs gemacht? Haben die eine Arbeitsqualifikation? Sind die in Ausbildung, oder sind sie Bezieher von Leistungen geworden? – Und die Antwort ist einfach: Wir wissen es nicht. Wir wissen es nicht, weil wir nicht einmal wissen, ob diese Menschen noch im Land sind. Auf die Frage, wer von diesen Menschen mit einem Wohnsitz hier gemeldet ist, lautet die Antwort: Diese Daten werden nicht erhoben. Auf die Frage, wie viele Menschen wir aus diesen beiden Jahren in den Arbeitsprozess bekommen haben, verweist die Landesregierung darauf: Der Landesregierung liegen die angefragten Daten nicht vor, sie ist insoweit auf die Zulieferung der Bundesagentur angewiesen, die nach eigenen Vorgaben Daten erhebt und verarbeitet. Daher wurde in der Bundesagentur angefragt, ob die erbetenen Daten bereitgestellt werden können. Nach Mitteilung der Bundesagentur ist es jedoch nicht möglich, aus dem Datenpool die Daten für die Geflüchteten aus den Jahren 2015 und 2016 zu extrahieren. Meine Damen und Herren, anders ausgedrückt: Integration findet im Blindflug statt. Und das, Frau Ministerin, ist gar kein Vorwurf an Sie. Das müssen wir ändern. Das müssen wir ändern, weil wir einen realistischen Blick darauf bekommen müssen, was tatsächlich passiert. Ich stelle Ihnen das einmal dar: Ich habe mir die Mühe gemacht, anhand der Quellen der Bundesagentur, der Quellen aus Statista und anderen zusammenzustellen, wie viele Menschen aus den Asylhauptherkunftsländern kommen. Das ist nämlich die Zahl, die die Bundesagentur erhebt. Dort spricht man von Asylhauptherkunftsländern. Das sind die Länder Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia. Wie viele sind aus diesen Ländern in den letzten Jahren eigentlich nach Schleswig-Holstein gekommen? – Es sind insgesamt 104.106, davon 32.000 aus Syrien. Jetzt muss man gucken, ob die noch alle hier sind oder nicht. Dazu kann man bei statista.de gucken, wie viele aus diesen Ländern in Schleswig-Holstein zum Stichtag Ende 2022 gemeldet sind. Das sind nur noch 81.250. Jetzt setzen wir diese 81.250 einmal ist Verhältnis zu denen aus den Hauptherkunftsländern. Frau Kollegin von Kalben, es geht um Arbeitsmarktintegration. Das sind insgesamt 17.622 Menschen oder 21 Prozent, die am Ende im Jahr 2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das jetzt bitte auf der Zunge zergehen lassen: Davon hatten nur 4.469 Menschen einen Berufsschul- oder einen beruflichen Abschluss oder eine akademische Qualifikation. Das sind von den in den letzten zehn Jahren aus den Asylhauptherkunftsländern Eingereisten genau 5,5 Prozent. (Serpil Midyatli [SPD]: Und wie viele Selbstständige?) – Das kann ich nicht sagen. Das ergibt sich daraus nicht. Das weiß ich nicht. Meine Damen und Herren! Dies zeigt einmal mehr, wie notwendig der realistische Blick auf die Frage ist, wie Integration bei uns stattfindet.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Wir müssen aber entsprechende Indikatoren entwickeln, die es uns ermöglichen, dass wir uns tatsächlich einen realistischen Blick auf den Stand der Integration verschaffen; diesen haben wir bisher nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich vorab beim Sozialministerium beziehungsweise bei allen zuarbeiten- (Lars Harms) den Ministerien und Behörden für diesen Bericht bedanken. Er ist der erste seiner Art, sehr umfassend und in seiner thematischen Ausrichtung weit gefasst. Manchmal habe ich das Gefühl gehabt: weit gefasst, aber dadurch unkonkret. Das mag an seinem Bezugspunkt, dem Integrations- und Teilhabegesetz, wie es jetzt ausgestaltet ist, liegen. An einigen Stellen ist der Bericht überraschend genau. Er unterscheidet beispielsweise intensiv zwischen den verschiedenen Formen von Migration und zeigt so die vielfältigen – und berechtigten – Gründe, warum Menschen zu uns kommen: Erwerbs- und Bildungsmigration, humanitäre Migration, Spätausgesiedelte, jüdische Zuwanderung aus den ehemaligen Sowjetrepubliken oder Zuwanderung deutscher Staatsangehöriger; so etwas gibt es nämlich auch. Die Auflistung von Zu- und Fortzügen aus den einzelnen Staaten insgesamt und des damit einhergehenden Wanderungssaldos, der am Ende bleibt, finde ich ebenfalls aufschlussreich. Aber danach bleibt der Bericht an vielen Stellen zu vage. Tatsächlich sammeln sich hier auf 160 Seiten Themen aus so vielen verschiedenen Bereichen, dass sich eine Ausschussüberweisung und die Thematisierung dort selbsterklärend anschließen müssen. Denn wir wandern in der Lektüre des Berichts zwischen verschiedenen Migrationsindikatoren – von der interkulturellen Öffnung der Verwaltung sowie der Bildung und Sprachförderung an den Schulen über die Landespolizei, die Beratungsstellen und das Ehrenamt im Sport bis hin zu Arbeitsmarkt, Gesundheit und Einbürgerung –, wobei kaum auf die konkrete Umsetzung eingegangen wird. Der Integrationsbeirat – er ist wichtig – wird genau an einer Stelle genannt, nämlich dort, wo beschrieben wird, dass die Landesregierung vorsieht, diesen ab Sommer 2023 einzurichten; allerdings hat das immer noch nicht stattgefunden. Ein weiteres, sehr konkretes Thema hätte das Welcome Center sein können. Aber das ist laut Bericht einfach weiterhin „geplant“. Gewundert habe ich mich außerdem über einen Satz zur Reform des Integrations- und Teilhabegesetzes. Diese sei in der parlamentarischen Befassung für das Jahr 2024 geplant. Na, das ist ja drollig! (Heiterkeit SPD) Wir als SSW hatten am 5. Oktober 2022, also vor ziemlich genau einem Jahr, einen Änderungsantrag zum Integrations- und Teilhabegesetz eingereicht, an den sich bereits eine Plenardebatte – wir haben hier also schon darüber geredet – angeschlossen hat. Und: Wir haben dazu sogar eine schriftliche und eine mündliche Anhörung im Innenausschuss durchgeführt. Die parlamentarische Befassung hat also schon stattgefunden. Es wäre gut, wenn das Ministerium das vielleicht auch zur Kenntnis nähme. (Beifall SSW und SPD) Die zentralen Ergebnisse des Berichts lassen sich in aller Kürze vielleicht so zusammenfassen: Es ist weiterhin so, dass der Bildungserfolg auch in Schleswig-Holstein stark von der sozialen Herkunft und deutschen Sprachkenntnissen abhängt. Es ist weiterhin so, dass wir einen massiven Fachkräftemangel haben. Es ist weiterhin so, dass zu wenige Sprach- und Integrationskurse zur Verfügung stehen. Es ist weiterhin so, dass Integration in verschiedensten Bereichen, sei es Kultur, Sport oder Arbeit, besser umgesetzt werden muss. Es ist weiterhin so, dass wir wohnräumliche Segregation verhindern müssen, um Teilhabe zu ermöglichen. Es ist weiterhin so, dass Armut ein alles entscheidender Faktor ist. Und – das gilt leider auch für einige der gerade angesprochenen Bereiche –: Es ist weiterhin so, dass uns an vielen wichtigen Stellen die Informationen fehlen. Ich sage das vor allem bezogen auf den Bereich Gesundheit. Der Bericht bleibt auf den Seiten 115 und 116 so inhaltslos, dass es wert ist, ihn hier zu zitieren: „Die Datenlage zum Gesundheitsstatus von Menschen mit Migrationshintergrund ist in Deutschland noch unzureichend. Menschen mit Migrationshintergrund unterscheiden sich stellenweise in ihrem Inanspruchnahmeverhalten von Leistungen des medizinischen und pflegerischen Versorgungssystems von der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund.“ Das war’s! Das sind die Ausführungen zum Thema Gesundheit von Menschen mit Migrationshintergrund. (Serpil Midyatli [SPD]: Die werden nicht krank!) Wir haben seit 1949 Migration, verfügen aber nicht über Informationen dazu. Das ist schon ziemlich bitter. Der Bericht spiegelt für mich genau die Kritik wider, die wir am bisherigen Integrations- und Teilhabegesetz immer formuliert haben: Es ist zu vage. (Lars Harms) Angesichts des Informationsdefizits kann es gar nicht anders sein. Wir als SSW haben unsere Vorschläge bereits über unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes eingebracht: bedarfsgerechter und kostenfreier Zugang zu Sprachkursen unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus; Ausweitung des Zugangs zu Berufsschulen für volljährige Geflüchtete, damit sie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine schulische Ausbildung, eine vernünftige Ausbildung machen können; vereinfachte Anerkennung von Schulabschlüssen und Berufsausbildungen; Ausbau von Gesundheitsleistungen; Verbesserungen im Pflegebereich, gerade für Menschen mit Sprachbarrieren. Es gibt also genügend, was man machen kann. Insofern ist der Bericht richtig klasse. Er zeigt nämlich, dass das, was wir bisher im Rahmen des Integrations- und Teilhabegesetzes gemacht haben, bei Weitem nicht ausreichend ist. Es wird Zeit, dass wir dieses Gesetz endlich an die Realität anpassen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Martin Habersaat gemeldet.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe stark, dass im nächsten Bericht Perspektiv-Kitas nicht mehr nur als vage Möglichkeit in einer fernen Zukunft erwähnt werden, sondern dass tatsächlich schon über deren konkrete Arbeit berichtet werden kann; das wäre immerhin ein Teilerfolg. Tatsächlich sind wir uns sicherlich alle einig, dass der Übergang von der Kita zur Grundschule und das Screenig von Viereinhalbjährigen, über das wir hier schon mehrfach gesprochen haben, natürlich besonders Kindern mit Migrationshintergrund zugutekommen. Es ist wichtig, dass wir auch insoweit Fortschritte machen. Ich finde es erschütternd, dass wir seit anderthalb Jahren bezogen auf diesen Bereich immer nur Ankündigungen hören. (Beifall SPD) Was leistet der Bericht? Bezogen auf den DaZ-Bereich wird aufgeschrieben, was passiert. Was der Bericht nicht leistet, ist, irgendeine Perspektive oder Verbesserungsansätze aufzuzeigen. Ich nenne ein Beispiel. Die Schulen mit DaZ-Basisstufen beklagen sich, dass sie zwar für die DaZBasisstufe Personal bekommen, aber nicht für die Teilintegration der Schülerinnen und Schüler in die anderen Klassen. Konkret: Sie haben in einer DaZBasisstufe 20 Kinder, die Deutsch lernen. Diese Kinder sollen aber wann immer möglich auch am Unterricht der anderen Klassen teilnehmen. Nun verteilen Sie die 20 auf die anderen Klassen und haben, wenn nur zwei Parallelklassen vorhanden sind, möglicherweise plötzlich 30 statt 20 Schüler im Musik-, im Sport- oder im Kunstunterricht sitzen. Dafür gibt es aber kein weiteres Personal. Diese Regelung sollte man überarbeiten; man könnte sie auch überarbeiten. Ich höre von Schulen – auch das ist ein Punkt, den es zu bearbeiten gilt –, dass es Schwierigkeiten gibt, bei Schülerinnen und Schülern in der DaZ-Basisstufe weitere Förderbedarfe anerkennen zu lassen, um gegebenenfalls Förderlehrkräfte dazuzubekommen. Das sollte man sich noch einmal ansehen. Ein ganz neues Kapitel schlage ich für den Bereich „Lehrkräfte mit im Ausland erworbener Qualifikation“ vor. Auch das hat ja mit Migration und Integration zu tun. Wir brauchen diese Kräfte. Erstens ist aber im Ministerium mehr als eine halbe Stelle notwendig, die sich um deren Anerkennung kümmert. Wir brauchen zweitens Ressourcen für die Schulen, die diesen Lehrkräften dabei helfen, in das deutsche Schulsystem zu finden; so möchte ich es einmal formulieren. Das können unsere Lehrkräfte nicht nebenbei leisten, insbesondere dann nicht, wenn es um die Vermittlung von Deutschkenntnissen geht, die nun einmal erforderlich sind, wenn man unterrichten möchte. Das alles, was ich hier schildere, ist noch harmlos im Vergleich zu dem, was Kollegin Glißmann und Kollege Balasus geschildert haben; leider sind beide nicht mehr da. Sie haben an den Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Stegner einen Brief geschrieben. Darin heißt es, dass Kitas und Schulen sich in einer „verschärften Lage“ befänden und die DaZ-Klassen voll seien. Nicht nur das, es ist von „unhaltbaren Zuständen“ die Rede, meine Damen und Herren. Unhaltbare Zustände an unseren Kitas und Schulen – festgestellt von der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion und dem bildungspolitischen Sprecher der CDULandtagsfraktion. Unhaltbare Zustände an unseren Schulen! (Beifall SPD, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) (Martin Habersaat) Liebe Landesregierung, ich verlange, dass Sie diese unhaltbaren Zustände sofort beheben! – Vielen Dank. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Serpil Midyatli gemeldet.
Serpil Midyatli SPD
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist kurz vor Feierabend. Aber mir ist es ganz besonders wichtig, noch einmal auf einen Punkt einzugehen. Wir haben die ganze Zeit wieder genau das gemacht, was wir in der Integrationsdebatte auch sonst immer tun: Wir waren wieder komplett defizitorientiert. Das ist auch wichtig, um zu sehen, in welchen Bereichen insbesondere wir als Politik reagieren müssen. Aber hier ging es ja nicht nur darum, eine Defizitbeschreibung vorzunehmen, sondern es war ein Integrations- und Zuwanderungsbericht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Bernd Buchholz, Sie haben sich die Zahlen angeschaut – ich auch –: Wenn man sich die Gesamtzahl der Menschen mit Migrationsgeschichte und ‑hintergrund und die einzelnen Bereiche anschaut, sieht man, dass die aller-, allermeisten schon voll integriert sind. Es sind schon Schleswig-Holsteininnen und Schleswig-Holsteiner. Da hat etwas sehr gut funktioniert; das liegt natürlich zum Teil auch an unserem Land. Vielleicht lohnt es sich auch, in diesem Bereich einmal genauer hinzuschauen: Mal gucken, warum hat es gerade bei dem sehr gut funktioniert? – Vielleicht können wir auch daraus etwas ableiten. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! Ja!) Gerade in dieser Debatte, so aufgeheizt und aufgehetzt, wie die Diskussion gerade im Land geführt wird – wirklich! – und bei den Zahlen der Rechtspopulisten, die so alarmierend sind! Das wird der eine oder andere von Ihnen vielleicht nicht nachvollziehen können, aber: In meiner Community reden wir sehr ernsthaft darüber, wie lange wir hier noch in Sicherheit leben können. Ich rede da von uns, die das alles mitbekommen, die der deutschen Sprache sehr wohl mächtig sind, deren Kinder in Sportvereinen und Schulen unterwegs sind. Das ist nämlich auch etwas: Wenn wir immer nur defizitorientiert sind, immer nur schauen, was nicht funktioniert, fühlen sich alle anderen, die sich schon längst als Deutsche und Schleswig-Holsteinerinnen fühlen, total ausgeschlossen und sagen: Hey Leute, wir sind aber auch irgendwie ein Teil dieser Gesellschaft! Das ist mir besonders wichtig, wenn wir Berichte machen – es geht hier um einen ganzheitlichen Bericht und die Einleitung in dem Bericht der Ministerin war ja auch so –, dass wir auf unsere Gesellschaft in Schleswig-Holstein schauen. Die Gesellschaft ist bunt, die ist vielfältig, die ist divers. Es wäre wirklich großartig, wenn wir diesen Teil auch einmal abbilden könnten, (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) wenn wir diesen Teil vielleicht auch einmal hochleben lassen könnten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Im November letzten Jahres haben wir hier schon einmal über dieses Thema gesprochen, und ich habe berichtet, was wir auf unserem Hof mit Schulklassen so alles veranstalten. Jetzt haben wir einen schriftlichen Bericht der Landesregierung vorliegen, und ich danke dem Minister und den Mitarbeitenden seines Hauses, des Bildungsministeriums und weiterer Häuser für diese Zusammenstellung der Aktivitäten zur Verbraucher_innenbildung. Das erklärte Ziel ist Handlungskompetenz. Die Schüler_innen werden auch in die Lage versetzt, bewusste, mit viel Hintergrundwissen belegte Entscheidungen bezüglich ihres Konsums zu treffen. Dazu bedarf es eines Verständnisses der Realitäten, wie sie auf landwirtschaftlichen Betrieben, in der Lebensmittelverarbeitung und in der Vermarktung vorliegen. Dieses Verständnis wird am besten durch Anschauung geweckt. So verliert das Produkt im Supermarkt seine Anonymität und bekommt ein Gesicht, eine Geschichte. Ich halte das Konzept der außerschulischen Lernorte für sehr sinnvoll und begrüße den landesweiten und fächerübergreifenden Ansatz sowie die Einbindung der Europa-Universität Flensburg als wissenschaftliche Begleitung. Ich begreife das Ganze als Work in Progress; es ist kein Abschlussbericht, der uns vorliegt, sondern gibt den Arbeitsstand wieder. Am letzten Dienstag wurde den zuständigen Mitgliedern aller Fraktionen bei einem Treffen im MLLEV der derzeitige Sachstand der BiLEV - Bildungsinitiative Landwirtschaft, Ernährung, Verbraucher - erläutert. Mit den Akteurinnen des Netzwerks, Frau Dr. Peuker von der Europa-Universität in Flensburg und der Staatssekretärin aus dem MLLEV, Frau Benett-Sturies, sowie der Staatssekretärin aus dem Bildungsministerium, Frau Dr. Stenke, hatten wir einen sehr angeregten Austausch. Anhang Protokoll Es ist erstaunlich, was in der kurzen Zeit auf die Beine gestellt wurde. Man konnte das Engagement der Beteiligten förmlich mit den Händen greifen. Wir haben gehört, wie die Qualifizierung sowohl von Lehrkräften als auch von Anbieter_innen an den Lernorten voranschreitet. In vier Veranstaltungen wurden mehr als 100 Personen geschult und qualifiziert, von 58 unterschiedlichen Betrieben aus Produktion und Verarbeitung. Dazu gehört eine Didaktisierung der themenspezifischen Lerninhalte, die teilnehmende Betriebe liefern können, durch entsprechend pädagogisch befähigtes Personal. Es steckt also weit mehr dahinter als nur den Schüler_innen mal einen Bauernhof zu zeigen und ein paar Kälber oder Lamas streicheln zu lassen. Am Themenfeld Landwirtschaft und Ernährung lässt sich hervorragend fächerübergreifendes, multiperspektivisches Lernen umsetzen, wie das Schaubild auf Seite 8 des Berichtes sehr schön darstellt. Technik, Arbeitswelt, ethische Fragen, naturwissenschaftliche und ökologische Zusammenhänge, ökonomische Zusammenhänge wie Markt und Preisbildung, all dies lässt sich ganz praktisch miteinander verknüpfen. Ich hoffe, dass die Schulen im Land fleißig von dem Angebot Gebrauch machen und es in den Schulalltag und schulinternen Fachcurricula hineinfließen lassen werden. Es ist geeignet, nicht nur das Fach Verbraucher_innenbildung zu bereichern, sondern auch andere schulische Fächer können von den Projekten profitieren. Ich danke den Akteur_innen, die sich mit konkreten Bildungsangeboten beteiligen und so einen Beitrag leisten, dass Lernen durch Begreifen im wahrsten Sinne des Wortes an möglichst vielen authentischen Lernorten umgesetzt werden kann. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass schon in jungen Jahren das Wissen entsteht, welche Auswirkung, welche Verantwortung schon beim Einkauf besteht, für unsere Umwelt, für Biodiversität, für die Auswirkung auf das Klima und auf die eigene Ernährungsgrundlage. Um ein besseres Verständnis von Nachhaltigkeitsaspekten in Landwirtschaft und Ernährung geht es inhaltlich bei diesem Konzept, aber der Schwerpunt der Umsetzung liegt bei den Schulen. (Dirk Kock-Rohwer) Ich halte es daher für angebracht, dass sich auch der Bildungsausschuss mit der Thematik beschäftigt, und beantrage die Überweisung in diesen Ausschuss, mitberatend in den Agrar- und Umweltausschuss. - Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für den Bericht. Verbraucher_innenbildung ist ein wichtiges Thema, über das wir noch viel intensiver sprechen sollten. Denn sie klärt auf und schafft insbesondere bei jungen Leuten ein Bewusstsein für eine selbstbestimmte, gesunde und verantwortungsvolle Lebensführung. Heute ist es bei all den schnellen Entwicklungen und Veränderung sowie der mannigfaltigen Herausforderungen wahrscheinlich besonders wichtig, dass Schüler_innen jeden Alters lernen, bewusst mit der Vielfalt an Angeboten und Entscheidungen umzugehen. Sie dabei zu unterstützen und ihnen das Handwerkszeug für ein gutes Leben mitzugeben, ist eine wichtige Aufgabe. Lieber Herr Minister Schwarz, Sie sind vom Parlament durch die Zustimmung von CDU und Grünen in ihrem Antrag aus dem November 2022 mit der Bildungsoffensive beauftragt worden. Häkchen dran. Jetzt unterstützen wir die Bildungsoffensive dem Grundsatz nach. Ich finde es gut, dass Sie gute und zahlreiche Akteure gewinnen konnten. Bitte erlauben Sie mir dennoch zwei grundsätzliche Kritikpunkte. Leider konzentrieren Sie sich mit Ihrer Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung aus meiner Sicht zu sehr auf den Bereich Landwirtschaft. Die Tatsache, dass Verbraucherschutz im Landwirtschaftsministerium verortet ist, heißt nicht, dass sich Verbraucherschutz vorrangig mit Landwirtschaft befassen muss. Verstehen Sie mich nicht falsch, das sind wichtig Themen. Die Produktion von Lebensmitteln, Klimaanpassung, die Bedeutung regionaler Produkte, eine gesunde und nachhaltige Ernährung oder auch Lebensmittelverschwendung sollten Schülerinnen und Schülern nähergebracht werden. Und: Landwirtschaft ist wichtig für Schleswig-Holstein. Landwirte üben einen wichtigen und sehr anspruchsvollen Beruf aus, der durch zahlreiche Regelungen, schwierige Märkte und große Unsicherheiten gekennzeichnet ist. Der ständige Veränderungsdruck, dem Landwirte ausgesetzt sind, ist enorm. Dass sich die Landwirtinnen und Landwirte diesem Druck – auch oftmals öffentlichem Druck – in ihrem Beruf stellen, dafür möchte ich mich bei ihnen bedanken. Dennoch denke ich, dass diese Bildungsoffensive nur ein kleiner Ausschnitt der Verbraucherbildung ist. Es erscheint mir grundsätzlich sinnvoll, wenn nicht jedes Fachministerium eigene Bildungsoffensiven starten kann. Ansonsten verzetteln wir uns. Mir ist aber noch nicht ganz klar, welche Evidenzen es gibt, dass der Bereich Landwirtschaft und Ernährung eine besondere Stellung einnehmen soll. Wenn Sie bei Jugendlichen fragen, wo das Interesse im Bereich des Verbraucherschutzes liegt, dann bekommen Sie folgende Antworten zu hören: Was muss ich über Kaufverträge wissen? Wie beziehe ich meine erste eigene Wohnung? Welche Versicherungen brauche ich, welche vielleicht nicht? Wie habe ich mein Geld im Griff, um mich nicht zu verschulden? Cookies sind neben der gesunden Ernährung wichtig, aber doch auch, wenn es um Datensicherheit im Netz geht. Was muss ich beim OnlineShopping beachten? Wie erkenne ich nachhaltige Kleidung? Wie schütze ich mich in den sozialen Medien vor Hatespeech oder Lovescamming? Verbraucher_innenbildung ist an Schulen zu Recht breit aufgestellt. Es soll das gesamte Leben junger Menschen beleuchten und ihnen bei den schwierigen Themen das wichtige Know-how für ein eigenständiges Leben mitgeben. Das tun Sie mit ihrer Bildungsoffensive leider nur bedingt. Ich fände es also gut, wenn die Bildungsoffensive viele Bereiche des Verbraucherschutzes umfasst. Seit 2009 ist Verbraucherbildung nun – zumindest in einigen Schulformen – ein eigenes Fach. Das war ein wichtiger Schritt. Leider ist es aber immer noch ein Kann-Thema. Wir brauchen mehr Verbindlichkeit und ein flächendeckendes Angebot. Warum Gymnasien dieses Fach nicht anbieten, erschließt sich mir zum Beispiel nicht. Aber das können ja unsere Bildungspolitiker_innen noch einmal an anderer Stelle diskutieren. Im nächsten Jahr wird es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geben, in die Lehrende, Lernende, Eltern und Verbraucherschutzorganisationen eingebunden werden. Das ist ein guter Moment, um das Thema Verbraucherschutz hier erneut zu diskutieren und thematisch zu erweitern.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Die Bildungsinitiative „Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz“ ist in Zusammenarbeit zwischen Landwirtschafts- und Bildungsministerium gewachsen und hat seinen Ursprung im Dialogprozess „Zukunft der Landwirtschaft“. (Christian Dirschauer) In den letzten Jahren haben wir häufig über diesen Dialogprozess diskutieret. Das Verhältnis der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Landwirtschaft und zur Lebensmittelproduktion hat sich in den letzten Jahren verändert. Einst waren sie der unantastbare Motor im ländlichen Raum, doch mittlerweile hat sich der gesellschaftliche Blick auf die Produktion von Lebensmitteln verändert, und das hat auch die Landwirtschaft zu spüren bekommen. Der Druck hat stetig zugenommen. Ob es um die Nährstoffeinträge in unsere Gewässer, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder um Tierwohl geht – das ist ein Auszug des umfangreichen Themenkatalogs, zu dem unsere Landwirtschaft Stellung nehmen und sich zum Teil auch rechtfertigen muss. Der Wunsch vonseiten der Bürgerinnen und Bürger, bei der Produktion von Lebensmitteln eigene Erfahrungen zu sammeln, ist gerade in den letzten Jahren gestiegen. Ob es der Schrebergarten ist, SoLaWi oder andere Formen der Produktion von Feldfrüchten: Wir verzeichnen ein Umdenken auch in der Gesellschaft. Die Wertschätzung für selbstproduzierte Lebensmittel ist gestiegen – auch, weil jedem damit bewusst wird, unter welchen Umständen Lebensmittel produziert werden und welcher Arbeitseinsatz damit verbunden ist. Aber nicht alle haben die Möglichkeit, entsprechende Erfahrungen mit der Produktion von Lebensmitteln zu machen. Hier setzt die Bildungsinitiative an, gerade um jungen Menschen an Schulen – insbesondere der Sekundarstufen I und II – die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild von Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung und Verbraucherschutz zu machen. Wir halten diesen Ansatz für richtig und angebracht, auch weil der Landwirtschaft damit im direkten Gespräch die Möglichkeit gegeben wird, Vorurteile auszuräumen. Auch können sich junge Menschen einen Eindruck verschaffen, unter welchen Voraussetzungen und Erschwernissen die Landwirtschaft heute produziert. Nach dem Motto vom Acker bis zum Teller können sie sich ein ganzheitliches Bild verschaffen. Hierzu werden spezifische Bildungsangebote an authentischen Lernorten – also direkt bei den Betrieben – entwickelt. Maßgeblich für die Konzeptentwicklung und das Projektmanagement ist hier die Europa-Universität Flensburg. Das begrüße ich sehr. Nicht nur weil ich Flensburger bin, sondern auch weil ich weiß, dass die EUF hierfür der richtige Partner ist, denn sie verfügt über die notwendige Expertise für dieses Konzept. Davon konnten wir uns jüngst erst vergewissern. Daher danke ich dem Landwirtschaftsministerium für die Einladung zur Präsentation und Projektdarstellung. Die EUF ist beauftragt, ein Konzept für das Schuljahr 2023/24 zu erstellen. Dank des Vortrages von Frau Professorin Dr. Peucker haben wir einen umfangreichen Einblick in den konzeptionellen Aufbau der Bildungsinitiative bekommen. Es handelt sich dabei um ein in sich evaluierendes und lernendes System in Bezug auf Umsetzung und Wirkung. Die qualifizierten Teilnehmer, also die Betriebe, scharren schon mit den Hufen und erwarten die Schulen. Wir begrüßen auch die leichte Zugänglichkeit für die Schulen zu den verschiedenen Akteuren und Lernorten. Nun ist es an ihnen, das Angebot entsprechend ihrer Anforderungen zu nutzen. Ich gehe davon aus, dass auch den Schulen der dänischen Minderheit ein solches Angebot entsprechend gemacht wird. Gleichzeitig freue ich mich natürlich auch über Angebote in dänischer und friesischer Sprache, die es hoffentlich auch geben wird. Wir sehen hier durchaus den Mehrwert sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Landwirtschaft. Wenn wir uns dafür aussprechen, den Dialogprozess „Zukunft in der Landwirtschaft“ fortzuführen, dann sehen wir die Bildungsinitiative auch in diesem Fahrwasser. Eine dauerhafte Verstetigung des Projektes ist durchaus in unserem Sinne.
