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Dr. Bernd Buchholz

FDP 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist der erste Bericht der Frau Ministerin zu Integration und Zuwanderung nach dem Integrations- und Teilhabegesetz. Deshalb will ich wirklich nicht zu streng damit sein. Wir müssen ehrlich mit uns selbst sein, was der Bericht leistet und was nicht. Erst einmal ist Ihnen zu danken für die Fleißarbeit, die dahintersteckt, diese Daten alle zusammenzustellen. Ich sage auch: Ja, Ihr gesetzlicher Auftrag ist, drei Aufgaben mit diesem Bericht zu erfüllen. Erstens. Der Bericht soll die Bevölkerungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Formen der Zuwanderung darstellen. Das leistet der Bericht. – Übrigens, Frau Kollegin Midyatli, daraus wissen wir jetzt, dass im Jahr 2021 der Anteil der Erwerbsmigration nach Schleswig-Holstein insgesamt aus 355 Personen bestand. 2021 sind das 0,87 Prozent derjenigen, die in dem Jahr eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Das waren 40.500. Meine Damen und Herren, das ist die Realität der Erwerbsimmigration. Das zeigt, wie weit der Weg dahin ist, 14.000 oder 15.000 Menschen hierher zu bekommen. Wir müssen ehrlich sein: 2021 war ich noch in Verantwortung. Da gab es noch kein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. (Zurufe) – Nein, das gab es noch nicht. Das war gerade erst wirksam geworden. (Serpil Midyatli [SPD]: Das lag an den Kollegen da drüben!) – Ja, das lag an den anderen. Das macht nichts. – Ehrlich gesagt, wir reden hier vom Welcome Center und davon, wie viele Fachkräfte sind hier eingewandert. 355 waren es. Der zweite Teil der Aufgabe dieses Berichtes ist es, spezifische Strukturen und Maßnahmen sowie Leistungen im Land Schleswig-Holstein für Integration und Teilhabe darzustellen. Das leistet der Bericht auch. Ich finde, das ist ganz oft viel Lyrik und viel Darstellung der Ministerien. Die aus meiner Sicht wichtige dritte Aufgabe ist jedoch: Der Bericht soll den Stand der Integration (Dr. Bernd Buchholz) und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund anhand von Zielen und Indikatoren beschreiben. Wir müssen ehrlich sagen, das leistet der Bericht nicht, weil diese Indikatoren zum Teil gar nicht da sind. Ich mache das schlicht und ergreifend an einer Frage fest, die ich der Landesregierung im Sommer gestellt habe, und das ist eine legitime Frage, wenn man weiß, dass im Jahr 2015 und im Jahr 2016 aus Syrien relativ viele Menschen nach Schleswig-Holstein gekommen sind. Ich kann es Ihnen ziemlich genau sagen, wie viele es in diesen beiden Jahren waren, ich habe mir das zusammengestellt. Im Jahr 2015 waren es 14.400 Menschen, und im Jahr 2016 waren es 2.500 Menschen. Das sind insgesamt fast 17.000 Menschen aus Syrien in den Jahren 2015 und 2016. Die Frage war: Was ist mit denen eigentlich heute? Haben sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Haben die einen Sprachkurs gemacht? Haben die eine Arbeitsqualifikation? Sind die in Ausbildung, oder sind sie Bezieher von Leistungen geworden? – Und die Antwort ist einfach: Wir wissen es nicht. Wir wissen es nicht, weil wir nicht einmal wissen, ob diese Menschen noch im Land sind. Auf die Frage, wer von diesen Menschen mit einem Wohnsitz hier gemeldet ist, lautet die Antwort: Diese Daten werden nicht erhoben. Auf die Frage, wie viele Menschen wir aus diesen beiden Jahren in den Arbeitsprozess bekommen haben, verweist die Landesregierung darauf: Der Landesregierung liegen die angefragten Daten nicht vor, sie ist insoweit auf die Zulieferung der Bundesagentur angewiesen, die nach eigenen Vorgaben Daten erhebt und verarbeitet. Daher wurde in der Bundesagentur angefragt, ob die erbetenen Daten bereitgestellt werden können. Nach Mitteilung der Bundesagentur ist es jedoch nicht möglich, aus dem Datenpool die Daten für die Geflüchteten aus den Jahren 2015 und 2016 zu extrahieren. Meine Damen und Herren, anders ausgedrückt: Integration findet im Blindflug statt. Und das, Frau Ministerin, ist gar kein Vorwurf an Sie. Das müssen wir ändern. Das müssen wir ändern, weil wir einen realistischen Blick darauf bekommen müssen, was tatsächlich passiert. Ich stelle Ihnen das einmal dar: Ich habe mir die Mühe gemacht, anhand der Quellen der Bundesagentur, der Quellen aus Statista und anderen zusammenzustellen, wie viele Menschen aus den Asylhauptherkunftsländern kommen. Das ist nämlich die Zahl, die die Bundesagentur erhebt. Dort spricht man von Asylhauptherkunftsländern. Das sind die Länder Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia. Wie viele sind aus diesen Ländern in den letzten Jahren eigentlich nach Schleswig-Holstein gekommen? – Es sind insgesamt 104.106, davon 32.000 aus Syrien. Jetzt muss man gucken, ob die noch alle hier sind oder nicht. Dazu kann man bei statista.de gucken, wie viele aus diesen Ländern in Schleswig-Holstein zum Stichtag Ende 2022 gemeldet sind. Das sind nur noch 81.250. Jetzt setzen wir diese 81.250 einmal ist Verhältnis zu denen aus den Hauptherkunftsländern. Frau Kollegin von Kalben, es geht um Arbeitsmarktintegration. Das sind insgesamt 17.622 Menschen oder 21 Prozent, die am Ende im Jahr 2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das jetzt bitte auf der Zunge zergehen lassen: Davon hatten nur 4.469 Menschen einen Berufsschul- oder einen beruflichen Abschluss oder eine akademische Qualifikation. Das sind von den in den letzten zehn Jahren aus den Asylhauptherkunftsländern Eingereisten genau 5,5 Prozent. (Serpil Midyatli [SPD]: Und wie viele Selbstständige?) – Das kann ich nicht sagen. Das ergibt sich daraus nicht. Das weiß ich nicht. Meine Damen und Herren! Dies zeigt einmal mehr, wie notwendig der realistische Blick auf die Frage ist, wie Integration bei uns stattfindet.

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