Eka von Kalben
Lieber Herr Harms, ehe wir in die Mittagspause gehen, gebe ich der Ministerin, Frau von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es steht völlig außer Zweifel, dass sogenannte Taschengeldkonten für Kinder gut und sinnvoll sind. Für die Eröffnung eines solchen Kontos ist aber aus guten Gründen die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Warum? Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) obliegende Pflicht. Die Details sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst dabei ausdrücklich auch die Sorge für das Vermögen des Kindes. Sind beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt – um einen solchen Fall geht es hier ja –, müssen sie dieses sogenannte Pflichtrecht in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes ausüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie im Sinne der gemeinschaftlichen Vertretung versuchen, sich zu einigen. (Annabell Krämer [FDP]: So wie im Lehrbuch!) Was passiert, wenn Eltern dauerhaft getrennt leben? Da gibt es die Regel, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, in Angelegenheiten des sogenannten täglichen Lebens allein entscheiden kann. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind solche, die häufig vorkommen (Christopher Vogt [FDP]: Taschengeld!) und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Diese Regelung zu den Alltagsangelegenheiten ist so getroffen worden, und sie ist sinnvoll, da ansonsten eine Pflicht zur ständigen Kommunikation mit dem anderen Elternteil bestehen würde. Gerade bei Alltagsangelegenheiten – was zieht man an, was isst man? – hätte man eine erhebliche Erschwernis für den betreuenden Elternteil und könnte das Funktionieren der gemeinsamen Sorge insgesamt gefährden. Die Entscheidung, ein Taschengeldkonto zu eröffnen, wird aber nicht häufig getroffen, sondern nur einmal. Sie ist daher keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Daher ist dafür grundsätzlich die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
