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Bina Braun

GRÜNE 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans hat die Jamaika-Koalition 2022 die Rahmenbedingungen festgelegt, wie sich SchleswigHolstein bis 2035 entwickeln soll. In diesem Landesentwicklungsplan wird Gemeinden auch vorgegeben, wie sehr sie in dieser Zeit wachsen dürfen; dies wird in Wohneinheiten ausgewiesen. Wenn wir in unserem Antrag nun davon sprechen, kleine Wohnungen und gemilderten Geschosswohnungsbau zu privilegieren, bezieht sich das auf die Anrechnung dieser Wohneinheiten auf die Vorgabe. Das lässt sich an einem Praxisbeispiel besser nachvollziehen: In unserem Dorf lebten zum Stichtag etwa 500 Menschen in 230 Wohneinheiten. Unser Dorf darf bis 2035 um zehn Prozent wachsen, das bedeutet: um 23 Wohneinheiten. Nun macht es aber einen großen Unterschied, ob ich ein Einfamilienhaus – gleich eine Wohneinheit – oder in einem alten Bauernhaus viele Wohnungen ausbaue. Genau dies ist bei uns der Fall. Im alten Gasthof, der bisher durch die gewerbliche Nutzung nicht als Wohneinheit zählte, sollten auf einen Schlag zehn Wohnungen entstehen. Derzeit würden diese auf das Kontingent angerechnet – mit zehn Wohneinheiten. Im Sinne der Schaffung von mehr Wohnraum und der Innenverdichtung ist dieser Umbau natürlich zu begrüßen. Dennoch hat diese Ankündigung bei dem einen oder anderen Gemeindevertreter leichte Schnappatmung zur Folge; denn viele Gemeinden möchten gern mehr Einwohner_innen ansiedeln. Sie erhoffen sich unter anderem mehr Mittel aus Umlagen und mehr Steuereinnahmen. Aus dieser Perspektive erscheint ein Einfamilienhaus, in das gleich mehrere Personen einziehen, zielführender. Oft geht es auch darum, dass die nächste Generation möglichst nebenan ein Haus bauen möchte. Wenn von den 23 möglichen Wohneinheiten bis 2035 schon einmal zehn wegfallen, dann hält sich die Begeisterung in der Gemeinde in Grenzen. Dem wollen wir mit unserem Vorschlag entgegentreten. Kleine Wohnungen bis 50 Quadratmeter sollen künftig nur noch als eine halbe Wohneinheit angerechnet werden. Auf diese Weise werden der Wohnungsausbau und somit die Innenverdichtung auch im ländlichen Raum attraktiver. Und ja, wir brauchen dringend mehr Wohnraum. Aber wir dürfen dabei nicht unser Flächeneinsparziel aus den Augen verlieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Immer mehr Neubaugebiete, immer mehr Flächenfraß an den Dorfrändern und das, während im Dorfkern die alten Gebäude verfallen – das ist nicht die Lösung. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Wer bei uns über Land fährt sieht sie häufig: schöne alte Gebäude, die viel zu groß für eine Familie sind. Allerdings könnte man in diesen Gebäuden gut mehrere Wohnungen schaffen. Bei diesen kleinen Wohnungen denken wir auch an Wohnraum für Geflüchtete. Die Kommunen stehen derzeit vor großen Herausforderungen, die Menschen unterzubringen. Viele von ihnen müssen über Jahre in Flüchtlingsunterkünften leben, und dies beeinträchtigt ihre Integrationschancen massiv. Eine weitere Zielgruppe ist besonders relevant, wenn es um Flächenverbrauch und effiziente Ressourcennutzung geht, und zwar ältere Menschen, die in ihrem Haus inzwischen ganz allein wohnen und denen es zu groß geworden ist. Ein Umzug scheitert häufig daran, dass die Menschen im Alter verständlicherweise nicht mehr so gern irgendwo ganz neu anfangen wollen. Unsere Gemeindevertretung hat ein Projekt angeschoben, um älteren Büger_innen die Möglichkeit zu geben, in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben. Auf einem gemeindeeigenen Grundstück soll ein kleines Mehrfamilienhaus mit sechs bis sieben Wohneinheiten entstehen, vier davon barrierearm – genau für diese Zielgruppe. Das ist mit gemildertem Geschosswohnungsbau gemeint: kleine Mehrfamilienhäuser, die sich zum Beispiel mit zweieinhalb Etagen gut in das Dorfbild einfügen. Auch den gemilderten Geschosswohnungsbau wollen wir noch stärker als bisher privilegieren, um Gemeinden zu motivieren, diese Wohnform mehr zu unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW]) Insgesamt geben wir den Gemeinden hiermit mehr Flexibilität, um auf die Herausforderungen reagieren zu können. Deshalb bitte ich um Zustimmung für diesen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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