landtag.ltsh.de ↗

Beate Raudies

SPD 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem Februar 2018, dem Jahr, in dem die IstanbulKonvention in Kraft getreten ist, gab es in Schleswig-Holstein mindestens 47 Fälle, in denen Partnerschaftsgewalt eskalierte. Das hat der Landesverband Frauenberatung anhand von Medienberichten ermittelt. 30 Frauen, zwei Kinder und drei Männer wurden getötet, weitere 14 Frauen und fünf Männer wurden körperlich schwer verletzt. Von diesen Gewalttaten waren mindestens 51 minderjährige Kinder betroffen, von denen 21 direkt in das Tatgeschehen als Zeugen involviert waren. Schreckliche Zahlen. In vielen dieser Fälle, so die Aussage des LFSH, waren Behörden im Vorfeld über häusliche Gewalt und Bedrohung informiert. Oft hat eine betroffene Frau schon einmal Hilfe gesucht, oder andere Einrichtungen hatten Kenntnis von der Situation. Trotzdem konnte der Gewaltexzess nicht verhindert werden. Warum nicht? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Artikel 51 Absatz 1 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik, durch gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen sicherzustellen, dass – Zitat – „eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um die Gefahr unter Kontrolle zu bringen und erforderlichenfalls für koordinierte Sicherheit und Unterstützung zu sorgen“. Wesentliches Instrument zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist – da sind sich fast alle einig – die Schaffung eines effektiven und wirksamen Hochrisikomanagements. In jedem Einzelfall sollen die Gefährdungssituation analysiert werden, erforderliche Informationen von beteiligten Institutionen gesammelt, zusammengeführt und daraus die notwendigen Maßnahmen koordiniert eingeleitet und überwacht werden. Möglichst alles, was an unterschiedlichen Stellen bekannt ist, soll an alle zur Kenntnis gegeben werden. Dafür sollen Polizei, Frauenfacheinrichtungen und alle anderen staatlichen Ebenen, (Beate Raudies) aber auch private Akteure noch besser als bisher zusammenarbeiten. Soweit die Theorie. Beschlossen hatte die Landesregierung die Einführung dieses Hochrisikomanagements im Januar 2022. Die entsprechende Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, die Voraussetzung für den Datenaustausch war, hat dieses Haus schon im März 2022 einstimmig beschlossen. Soweit die rechtliche Lage. Dann gab es ein sechsmonatiges Pilotprojekt in den Polizeidirektionen Flensburg und Ratzeburg. Nach der Evaluierung sollte dieses Hochrisikomanagement anlaufen. Seitdem hat der Landtag von diesem Thema nichts mehr gehört. Deswegen haben wir den Bericht erbeten. Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, Frau Ministerin, dass Sie uns diesen heute gegeben haben. Uns interessierten vor allem die Ergebnisse des Pilotprojekts und die Konsequenzen, die die Landesregierung daraus zog. Ich gestehe: Nun stehe ich hier, ich armer Tor, und bin so schlau als wie zuvor. Wem es anders geht, der möge es gleich sagen. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Es gibt den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens, der sich in der endgültigen Abstimmung befindet. Man will landesweit das Hochrisikomanagement implementieren. Die Polizei hat hierzu einen Erlass entworfen. – Toll. Und was steht darin? Um was geht es? Was bedeutet das vor Ort für die einzelnen Polizeidirektionen, für die einzelnen Beratungsstellen? Das wird nur funktionieren, wenn wir landesweit ein flächendeckendes und gleichmäßig aufgestelltes Angebot an Beratungsstellen hätten, was wir aber nicht haben. Das ist einer der Punkte, die uns die Bedarfsanalyse sehr klar vor Augen geführt hat. Welche Maßnahmen stellen Sie sich vor? Wer soll das umsetzen? Mit wie viel Geld und wie viel Personalressourcen muss das hinterlegt werden, damit das dann auch funktioniert? Ich hatte gehofft, dass wir das heute hören. Insofern werden wir uns dieses Thema im Sozial- oder auch im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal auf die Tagesordnung holen und uns dann mit den Details beschäftigen. Da war mir vorhin deutlich zu wenig Butter bei die Fische, Frau Ministerin. Täterarbeit ist wichtig. Aus früheren Opfern werden vielleicht irgendwann Täter. Ob das meine erste Priorität wäre, weiß ich aber nicht. Der Wissenstransfer ist natürlich wichtig. Das muss man regeln. Das als Ergebnis ist mir aber zu wenig, Frau Ministerin. Insofern freue ich mich, wenn wir in den Ausschüssen noch weiter dazu beraten. Für mich ist die wichtigste Aufgabe, die wir mit diesem Hochrisikomanagement verbinden, wie wir den Tod weiterer Menschen, vor allen Dingen von weiteren Frauen, in unserem Land verhindern können. Das war mir heute noch nicht genug. – Danke schön. (Beifall SPD und FDP)

Alle Reden von Beate Raudies Protokoll ↗