Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wenden uns jetzt einer Frage zu, die besonders unsere jüngere Generation betrifft: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder un- (Annabell Krämer) abhängig von ihren Familienverhältnissen Zugang zu einem Bankkonto haben? Kinder aus getrennten Familien, bei denen beide Eltern das Sorgerecht haben, sind hier oft darauf angewiesen, dass beide Elternteile ein gutes Verhältnis zueinander pflegen. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann selbstverständlich bestimmen, wie viel Taschengeld es seinem Kind gibt, und kann dieses natürlich auch in bar aushändigen. Jetzt wird es tricky: Allerdings kann es in der Regel ohne Zutun des anderen Elternteils kein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen. Wie heißt es so schön im Gesetz: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ Dieser zugegebenermaßen etwa sperrige § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich der Taschengeldparagraf genannt. Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern in gewissem Umfang über kleine finanzielle Mittel verfügen können. Wie widersprüchlich ist es doch in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz? – Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern beziehungsweise das Elternteil und übrigens auch die Kreditinstitute verbunden ist. In diesem Fall werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung meines Erachtens benachteiligt. (Beifall FDP) Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird. Kinder lernen durch den Umgang mit einem eigenen Konto, ihren Kontostand im Blick zu behalten. Sie erlernen den Umgang mit EC-Karten, das kontaktlose Bezahlen oder den Umgang mit der BankApp. Diesen Zugang wollen wir mit unserem Antrag heute erleichtern. Zweitens zielt unser Antrag darauf ab, das tägliche Leben der Alleinerziehenden zumindest etwas zu entlasten. Denn manchmal ist das Verhältnis zum Expartner oder zur Expartnerin mehr als angespannt, und dann möchte man doch nicht in die Position geraten, um Unterstützung bitten zu müssen, die gegebenenfalls nicht oder nur mit erheblichem Aufwand gewährt wird. Drittens: Einmal ehrlich, ist es eigentlich begründbar, dass der Expartner oder die Expartnerin Zugriff auf ein Konto hat, das Geldbeträge verwaltet, die das andere Elternteil dort für sein Kind verwalten lässt? Gern wird auf § 107 BGB verwiesen, der die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – somit in der Regel der beiden gesetzlichen Vertreter – bei Geschäftsvorgängen verlangt, in der der Minderjährige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Aber besteht wirklich das Risiko rechtlicher Nachteile bei einem kostenlosen Taschengeldkonto ohne Kreditmöglichkeit? Die Verfügungsmöglichkeiten der Einzeltransaktionen werden unter Beachtung des Taschengeldparagrafen seitens der Banken begrenzt. Bei Erreichen der Volljährigkeit endet die Kontobeziehung übrigens automatisch, sofern sich der junge Erwachsene nicht erneut legitimiert und seine Willenserklärung zur Geschäftsverbindung abgibt. Sehr geehrte Damen und Herren, uns als FDP-Fraktion ist bewusst, dass es zur Umsetzung der Forderung dieses Antrages einige rechtliche Hürden zu nehmen gibt und dass dies nur eine von vielen Möglichkeiten sein sollte, die Situation für Alleinerziehende in unserem Land zu verbessern. Wir schlagen daher vor, diesen Antrag in den Finanzausschuss und den Sozialausschuss zu überweisen, um dort gemeinsam sowohl über die rechtlichen Hürden zu sprechen, sie zu definieren, als auch allgemein darüber zu sprechen, wie wir Alleinerziehende, Väter wie Mütter, noch besser unterstützen und von überbordender Bürokratie entlasten können. Mit nur einem Elternteil groß werden ist in unserem Land nicht exotisch. Wir sollten uns bewusst sein, dass das nahezu jedes zweite Kind betrifft. Insofern sollten wir uns einfach einmal intensiv mit diesem Thema beschäftigen, um zu sehen, wie wir das Leben von Alleinerziehenden ein kleines bisschen – außer mit monetären Zugeständnissen – erleichtern können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ausschussüberweisung. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
