landtag.ltsh.de ↗

Katja Rathje-Hoffmann

CDU 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vielen Dank für diesen wichtigen Zwischenbericht. Es ist nur ein Zwischenbericht. Ich bin mir sicher, dass wir mehr hören werden, sobald diese Aktion abgeschlossen ist. Die Ermordung und die Misshandlung von Frauen in der jüngsten Vergangenheit haben uns alle sehr berührt, sie haben uns beunruhigt, und sie haben uns auch schockiert. Der Fall der schweren Gewalt gegen eine junge Frau aus Rendsburg, der im Innen- und Rechtsausschuss am 27. September 2023 auf der Tagesordnung stand, hat das deutlich gezeigt. Das ist leider kein Einzelfall. Wir stellen immer wieder fest, dass Frauen insbesondere in und nach Trennungssituationen nicht ausreichend geschützt sind, obwohl die Behörden über Gewalt und Drohungen informiert waren und das Gewaltschutzgesetz in Anspruch genommen worden ist. Das muss uns zu denken geben. Schleswig-Holstein hat sich als eines der ersten Bundesländer auf den Weg gemacht, die IstanbulKonvention umzusetzen und mit Leben zu füllen, und zwar mit dem Ziel, Gewalt gegen Frauen aus dem Alltag zu verbannen und zu verhindern. Zu viele Frauen wurden oder sind Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens entweder häusliche oder sexualisierte Gewalt. Das verlangt nach einem strukturierten Verfahren und Vorgehen gegen alle Formen von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Deswegen ist es nur gut und angeraten, ein wirksames Hochrisikomanagement einzurichten. Laut Artikel 51 der Istanbul-Konvention benötigen wir Gefährdungsanalysen und ein Gefährdungsmanagement, um damit ein flächendeckendes Hochrisikomanagement in Fällen (Katja Rathje-Hoffmann) häuslicher Gewalt zu etablieren. Die Anpassung des Hochrisikomanagements bedeutet auch, dass es einen Bedarf gibt, den polizeilichen Erlass zum Einschreiten in Fällen von häuslicher Gewalt zu überarbeiten. Die hilfreichen Erfahrungen aus dem KIK-Netzwerk, das es in Schleswig-Holstein seit mehr als 20 Jahren in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt gibt, konnten hier gut einfließen. 2021 startete der interdisziplinäre Fachaustausch Hochrisiko als Kooperationsgremium zur Begleitung und Entwicklung des fachübergreifenden Hochrisikomanagements, und zwar mit dem Ziel, die Optimierung und Standardisierung des Verfahrens mit den Kooperationspartnern zu verbessern sowie die Schwachstellen zu lokalisieren und zu beseitigen. Besonders im Fokus steht hier eine ausreichend fundierte und abgesicherte Gefahrenprognose sowie die Einbindung von Netzwerkpartnern unter Berücksichtigung des Landesverwaltungsgesetzes bei der Datenübermittlung an nichtstaatliche Stellen. Anfang dieses Jahres fand eine interdisziplinäre Evaluation eines gemeinsamen Leitfadens statt, die noch in diesem Jahr fertiggestellt werden soll. Die Ministerin wies vorhin darauf hin. Beide Pilotprojekte, in Flensburg und in Ratzeburg, werden auch nach dem Ablauf der Testphase weiter fortgesetzt, weil die Erfahrungen damit sehr gut waren. Dafür wurde bereits im Jahr 2022 das Landesverwaltungsgesetz entsprechend geändert, um die Datenübermittlung personenbezogener Daten an geeignete Beratungsstellen und öffentliche Stellen zu ermöglichen, vorausgesetzt, die betroffene Frau stimmt dem zu. So kann eine handhabbare Grundlage für die verschiedenen Netzwerkpartner in den Fallkonferenzen ermöglicht werden. Ein Handlungsleitfaden befindet sich in der Ausarbeitung. Es geht um einen Leitfaden und einen Fachaustausch Hochrisiko, an dem alle Kooperationspartner beteiligt sind. Der polizeiliche Erlass dazu befindet sich in der Finalisierung. Meine Damen und Herren, das alles tun wir, um Frauen in Schleswig-Holstein besser zu schützen; denn die Häufigkeit der Fälle hat uns vor Augen geführt, dass das bitter notwendig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Katja Rathje-Hoffmann Protokoll ↗