landtag.ltsh.de ↗

Dagmar Hildebrand

CDU 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einem Taschengeldkonto können Kinder lernen, mit Geld umzugehen. Der Antrag der FDP zielt darauf ab, Kindern auch dann ein solches Konto zu ermöglichen, wenn nur der alleinerziehende Elternteil zustimmt. Die Frage der Kontoeröffnung für Kinder bestimmen jedoch die Regulierungen des Kreditwesengesetzes. Dementsprechend geht es hier um Bundesrecht, bei dem die Landesregierung – wie von den Liberalen gefordert – allenfalls für eine inhaltliche Anpassung auf Bundesebene werben kann. Die Liberalen verlangen genau diesen Einsatz im Rahmen einer Bundesratsinitiative. In der Sache ist dieses Vorgehen nicht verkehrt und durchaus sinnvoll. Wenn Kinder lernen zu sparen, zu haushalten und selbstständig zu sein, dann sind dies wichtige Erfahrungen für die Zukunft und für ihr Leben. Auch und gerade in Zeiten des digitalen Bezahlens bleibt der Umgang mit physisch vorhandenem Geld zumindest für die ganz Kleinen relevant, denn Kindern wird klar, dass Münzen und Scheine sich nicht von selbst vermehren und dass Geld, das ausgegeben ist, auch wirklich weg ist. Für die älteren Kinder oder die Jugendlichen gibt es aber noch etwas mehr, nämlich das sogenannte Taschengeldkonto. Es können Gelder eingezahlt werden. Es kann Geld abgehoben werden. Es können auch Daueraufträge oder Überweisungen getätigt werden. Daneben kommt auch eine Kreditkarte als Prepaid-Version in Betracht, bei der also ein bestimmter Betrag aufgeladen wird. Auch diese Karte ist, ähnlich wie ein Kindergeld- oder Taschengeldkonto, nur auf Guthabenbasis zu führen. Bei der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2009 hatten immerhin 63 Prozent der 14- bis 17-Jährigen so ein Girokonto. Trennungskinder, bei denen ein Elternteil möglicherweise nicht mehr erreichbar ist oder seine Unterschrift konsequent verweigert, sind ausgeschlossen. Das ist unmöglich. Wir denken, da muss es eine Korrektur oder eine Änderung geben. Es darf nicht sein, dass Trennungskinder kein Taschengeldkonto haben. Ihnen darf es nicht erschwert werden, die pädagogischen Effekte des Einsatzes eines derartigen Kontos zu lernen. (Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP]) Für eine weitere Beschäftigung mit diesem Thema, das mit Sicherheit noch weitere Fragen aufwirft, stimmen wir daher der Überweisung in den Sozialausschuss und auch gern in den Finanzausschuss zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

Alle Reden von Dagmar Hildebrand Protokoll ↗