Eka von Kalben
Als nächste hat Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Ich danke zunächst der SPD für diesen Berichtsantrag, den wir sehr gern mittragen, denn die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit allen Beteiligten bereits mit Hochdruck an der Umsetzung des Hochrisikomanagements. Der Ministerin danke ich für die Darlegung des aktuellen Sachstands und den Akteur_innen für ihre Arbeit und ihr Engagement für ein Hochrisikomanagement in Schleswig-Holstein. Das Thema ist wichtig, aktuell und sehr komplex. Deswegen können wir auch in diesem Haus nicht oft genug darüber sprechen. Die Zahlen häuslicher Gewalt steigen, und in zu vielen Fällen geht es dabei bis zur Tötung von Frauen und auch ihrer Kinder. Immer dann, wenn es vorher Anzeichen für eine akute Gefährdungslage gab, ist es besonders schlimm, weil wir merken, dass unser Präventionssystem noch nicht gut genug greift. Wenn wir nach einer Tat lesen, dass die Frau sich vormals mehrmals an Polizei, Gericht, Jugendamt oder Frauenfacheinrichtung gewandt hat und es dennoch zu einem Angriff kommen konnte, stellt sich die Frage: Warum? – Diese Frage ist berechtigt und notwendig. Warum wurde die Gefährdung vorher nicht gesehen? Hat sich vorher niemand verantwortlich gefühlt? Warum wurden bestehende Schutzmaßnahmen wie Adressenschutz, Kontakt- und Näherungsverbote oder Ordnungshaft nicht eingesetzt? Und wenn sie eingesetzt worden sind: Warum haben sie nicht zu dem notwendigen Schutz geführt? – All diese Fragen müssen wir uns nicht nur gefallen lassen, wir müssen sie uns auch selbst stellen. Das tun wir auch, dass tut unsere Polizei und tun unsere Gerichte. Im Grunde sind wir auch hier wieder bei dem einen Punkt, den wir im Kontext der Istanbul-Konvention so oft betonen: Gewalt ist keine Privatsache, Gewalt geht alle etwas an. Auch eine Arbeitsverwaltung, ein sozialpsychiatrischer Dienst, ein Jugendamt müssen Gefährdungen sehen und aufzeigen, wenn sie Anzeichen dafür sehen. Alle Behörden müssen in das Hochrisikomanagement einbezogen werden. In Schleswig-Holstein wird gerade daran gearbeitet, Systemlücken zu identifizieren, Behörden stärker für die Mechanismen häuslicher Gewalt zu sensibi- (Catharina Johanna Nies) lisieren, verantwortliche Ansprechpersonen in den beteiligten Stellen zu benennen und zu schulen und die Dinge endlich beim Namen zu nennen. Denn wenn es um Partnerschafts- oder auch innerfamiliäre Gewalt geht, dann ist das häusliche Gewalt und muss auch so benannt werden. Das sind nicht bloß Familienstreitigkeiten, wenn eine Person eine andere bedroht oder angreift, egal in welchem Setting. Nichts ist gefährlicher, als von Familienstreitigkeiten zu sprechen und dem Täter das Gefühl zu geben, nicht verantwortlich gemacht zu werden. Es verharmlost, und damit passiert das Gegenteil dessen, was wir brauchen, nämlich eine realistische Gefährdungseinschätzung, das Ernstnehmen und Ächten von Gewalt. Schleswig-Holstein braucht ein landesweites Hochrisikomanagement, und genau an dieser Ausweitung wird gearbeitet. Unsere Polizei, Gerichte und Jugendämter brauchen effektive Methoden, um die Gefährdung einer Person einschätzen zu können und dafür zu sorgen, dass in einer Gefährdungslage effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Das Hochrisikomanagement, wie es in Flensburg und Ratzeburg modellhaft aufgebaut wurde, schafft diese Möglichkeiten. Es schafft klar definierte Prozesse, verantwortliche Personen in den Behörden und eine Vernetzung über Fallkonferenzen, über die einzelne Erkenntnisse gezielt und datenschutzgerecht ausgetauscht werden können. Das brauchen wir in ganz Schleswig-Holstein, und zwar so schnell, wie es geht. Das Ziel sollte sein, im nächsten Jahr darauf hinzuarbeiten, ein ineinandergreifendes System zu haben. Außerdem brauchen wir endlich bundesgesetzliche Änderungen, damit häusliche Gewalt in sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen der Familiengerichte nicht mehr unberücksichtigt bleiben kann. Es bedeutet darüber hinaus, dass wir konkrete Regelungen so anpassen müssen, dass Kontakt- und Näherungsverbote auch effektiv kontrolliert und staatlich durchgesetzt werden können. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Erst dann werden Täter_innen sich nicht mehr ermutigt fühlen, weiterzumachen. Unser Staat muss konsequenter bei häuslicher Gewalt handeln. Das ist die politische Botschaft, die wir senden müssen. In diesem Haus spüre ich immer wieder eine große Einigkeit in dieser Frage und eine große Bereitschaft, mit vereinten Kräften mehr Schutz und mehr Prävention aufzubauen. Ich hoffe, dass wir auch in der Frage des Hochrisikomanagements und der Ausweitung geschlossen und geeint handeln werden. Arbeiten wir weiter Hand in Hand dafür. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, vereinzelt SPD und FDP)
