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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

12.10.2023 Sitzungen 20/39

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zweifellos brauchen wir mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein. Es muss mehr gebaut werden. Gleichzeitig verfolgen wir als Landesregierung das Ziel, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme in unserem Land bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag zu reduzieren. Dabei bleiben Flächenverbräuche für Photovoltaikfreiflächenanlagen und Zuwegungen zu Windkraftanlagen auf der Grundlage des Koalitionsvertrages unberücksichtigt. Dass es bei der Erreichung dieser beiden Ziele zu Konflikten kommt, ist offensichtlich. Deshalb müssen wir die wohnbauliche Entwicklung in unserem Land möglichst flächensparsam steuern. Das läuft über die Raumordnungspläne mit ihren landesplanerischen Festlegungen. Die Schwerpunkte für den Wohnungsbau und der wohnbauliche Entwicklungsrahmen stehen hier im Fokus. Zurzeit gelingt es im ländlichen Raum in den zentralen Orten und Stadtrandkernen, auf den Siedlungsachsen und in den Gemeinden mit einer ergänzenden überörtlichen Versorgungsfunktion am besten, Wohnen, Arbeiten und Versorgungsinfrastruktur zusammenzubringen. Mehrfamilienhäuser und verdichtetes Bauen tragen hier dazu bei, möglichst wenig neue Flächen in Anspruch zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat es beim Geschosswohnungsbau deutliche Zunahmen gegeben. In den Jahren 2019 bis 2022 sind in Schleswig-Holstein rund 26.000 neue Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen entstanden. Das sind fast 50 Prozent aller neuen Wohneinheiten im Land. Damit sind vielerorts Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus umgesetzt worden. Unsere Gesellschaft verändert sich und mit ihr die Wohnansprüche. Wir brauchen mehr Wohnungen für die wachsende Zahl älterer Menschen und für Menschen mit geringem Haushaltseinkommen. Wir brauchen mehr Wohnungen für Geflüchtete und junge Leute, die in einer Ausbildung oder im Studium sind. Meine Damen und Herren, diese Wohnungen sollten wir nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum, in den kleinen Gemeinden bauen, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) damit zum Beispiel junge Menschen eine Ausbildung auf dem Land in Erwägung ziehen, damit sich ältere Menschen räumlich verkleinern können, aber nicht den Wohnort wechseln müssen, und damit Kommunen bei ihrer wohnbaulichen Entwicklung kluge bauliche Lösungen ausloten können. Die Landesregierung begrüßt daher den Antrag der Regierungsfraktionen, den Wohnungsbau im ländlichen Raum zu stärken und den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterzuentwickeln. In ländlichen Regionen soll mehr Geschosswohnungsbau möglich sein; denn auch dort gibt es erkennbar Bedarfe. Zudem gibt es Potenziale, die wir an geeigneten Standorten nutzen sollten. Ich denke hier an Gemeinden mit notwendiger Versorgungsinfrastruktur und an Standorte, an denen sich Mehrfamilienhäuser gut in die dörfliche Struktur einfügen. Ich weiß, es gibt in der Kommunalpolitik auch Vorbehalte gegenüber dem Geschosswohnungsbau. Daher haben sich viele Kommunen bislang dafür entschieden, ihren wohnbaulichen Entwicklungsrahmen eher für Ein- und Zweifamilienhäuser als für den Bau von Mehrfamilienhäusern zu nutzen. Dabei hat die Landesregierung bereits 2021 mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans begonnen, um die Rahmenbedingungen für den Geschosswohnungsbau zu verbessern. Seitdem werden Wohnungen in Mehrfamilienhäusern nur noch zu zwei Dritteln auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Diese Quote sollten wir in der Tat weiter verringern und die Wohneinheiten nur noch zur Hälfte anrechnen. Das wollen wir auch für kleinere Wohneinheiten umsetzen. Ziel muss es sein, flächensparsam für mehr Wohnraum im ländlichen Raum zu sorgen. Deshalb werden wir im Rahmen einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans die Privilegierung des Geschosswohnungsbaus und die Privilegierung kleinerer Wohneinheiten angehen. Wir wollen, dass die Kommunen mehr Spielraum in ihrer wohnbaulichen Entwicklung haben. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt FDP und SSW)

Protokoll ↗