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Dr. Bernd Buchholz

FDP 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Uijuijuijui! – Heiterkeit) Der ländliche Raum ist es wert; es ist ein lebenswerter Ort für die Menschen. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es auch in Zukunft so bleiben kann und dass die Menschen dort eine Perspektive haben. Genau hier kann mit dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angepackt werden – einem Instrument des Landesentwicklungsplans. Kommunen, die kein zentraler Ort sind oder eine Wohnfunktion haben, all diese sind davon betroffen. Es betrifft sie insbesondere bei der Ausweisung von B-Gebieten und beschränkt den Ausbau beziehungsweise die Schaffung von Wohnraum. Im Jahr 2021 wurde insoweit ein erster wichtiger Schritt gegangen, indem der sogenannte gemilderte Geschosswohnungsbau eingeführt worden ist – eine Privilegierung, um mehr Wohnraum, gerade auch mehr Mietwohnraum, vor Ort zu schaffen. Nun wollen wir nachlegen. Der Geschosswohnungsbau soll weiter gestärkt und der Bau von kleinen Wohneinheiten privilegiert werden, und zwar explizit für junge Menschen sowie für Seniorinnen und Senioren, weil sie ihn einfach leichter bewirtschaften können. Es geht also um die Schaffung seniorengerechten und generationengerechten Wohnraums. So können wir das langfristige Problem der Wohnraumknappheit in Teilen angehen, natürlich ergänzend zu den vielen anderen Maßnahmen, die notwendig sind und die ich bereits aufgezählt habe, zum Beispiel soziale Wohnraumförderung und Abbau von Bürokratie. Es wird dementsprechend weitere Maßnahmen geben müssen. Unser vorliegender Antrag ist für den ländlichen Raum in Schleswig-Holstein ein weiterer wichtiger Schritt, der die Handlungsoptionen der Kommunen vor Ort erweitert. Dies, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig und richtig. – Ich werbe um Ihre Zustimmung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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