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Christopher Vogt

FDP 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Frau Ministerin, ich bin leider oder Gott sei Dank kein Jurist, aber auch ich habe mich ein bisschen mit dem BGB beschäftigt. Da ist es ja so, dass auch der Kauf von einem Paar Schuhe eine einmalige Angelegenheit ist, man die Schuhe aber jeden Tag trägt. Sie ziehen sich auf die rechtliche Position zurück, dass es nur um die Eröffnung des Kontos gehe und der alltägliche Umgang mit dem Geld zweitrangig sei. Ich würde mich freuen, wenn die Landesregierung diese Haltung im Sinne der Kinder noch einmal überdenken könnte. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) – Vielen Dank. Um auf Ihr Beispiel einzugehen, das mit den Schuhen: Sie kaufen sich ja nicht nur ein paar Schuhe, tragen es dann zehn Jahre und haben nur dieses eine paar Schuhe. (Zurufe SPD und FDP) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Ich gebe Ihnen hier die Rechtslage wieder und werde gleich auch erläutern, warum wir die für richtig halten. (Zurufe SPD) Also, wo war ich stehen geblieben? Entschuldigung. – Da die Eröffnung des Taschengeldkontos als Rechtsgang einmalig ist und nur einmal getroffen wird und nicht häufig, permanent oder dauerhaft, ist das keine Angelegenheit des täglichen Lebens und fällt deshalb nicht unter diesen Paragrafen. Was passiert jetzt in einem solchen Fall? Bei einem funktionierenden Elternverhältnis können entweder beide Eltern persönlich bei der Bank erscheinen, oder aber ein Elternteil kann eine Vollmacht erteilen, dann erscheint nur der andere Elternteil. Ist die Kommunikation zwischen den Elternteilen schwierig, dann gibt es Wege. Der erste Schritt ist, dass das Jugendamt vermittelt, um eine Einigung zu erzielen. (Annabell Krämer [FDP]: Diesen bürokratischen Aufwand wollen wir doch gerade nicht! – Weitere Zurufe FDP) Wenn das nicht gelingt, kann das Familiengericht auf Antrag des einen Elternteils diesem die Entscheidung übertragen. Es ist also nicht so, dass die Eröffnung eines Taschengeldkontos derzeit nicht möglich ist. Es gibt einen Weg, so wie es bei anderen streitigen Entscheidungen einen Weg gibt. Am Ende kommt eine Entscheidung des Familiengerichtes, und nach unserer Kenntnis sind die Familiengerichte bislang mit solchen Fällen kaum bis gar nicht beschäftigt. Das scheint also kein Problem zu sein. (Zurufe SPD)

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