Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spare mir einfach mal die Einleitung. Jeder Femizid, der in unserem Land passiert, ist einer zu viel. (Beifall ganzes Haus) In nahezu jedem Fall hat der Schutzauftrag des Staates in einem gewissen Maße versagt, denn in der Mehrzahl der Fälle – es kam heute bereits mehrfach zur Sprache – war der Täter bereits aktenkundig wegen begangener häuslicher Gewalt. Wenn wir bedenken, dass 2021 nahezu 4.000 Frauen in Schleswig-Holstein Opfer von Gewalt in der Partnerschaft geworden sind, sollte es uns wirklich beschämen. Frauenfacheinrichtungen weisen immer wieder darauf hin, dass der Zeitraum nach der Trennung für Frauen mit Abstand der gefährlichste ist, und fordern eine intensivere Zusammenarbeit von Behörden und Facheinrichtungen. Dies soll ein Hochrisikomanagement sicherstellen. § 201 a Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz sieht vor, dass die Kontaktdaten gefährdeter Personen an eine geeignete Beratungsstelle zu übermitteln sind. Die Kollegin Raudies sagte es: Deshalb haben wir doch nachgeschärft, und zwar schon vor ziemlich langer Zeit, denn ursprünglich hatte dieses Gesetz einen sehr eng umgrenzten Anwendungsbereich. Bisher konnten personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn drei Tatbestände erfüllt waren: Erstens, eine Datenübermittlung wurde als wirklich konkrete Maßnahme zur Abwendung einer konkret bestehenden Gefahr erachtet. Zweitens, es bestand zur Tatzeit ein gemeinsamer Hausstand, und drittens, es wurde seitens der Polizei eine Wegweisung ausgesprochen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn eine Kleine Anfrage der Kollegin Raudies hat ergeben, dass in 70 Pro- (Annabell Krämer) zent der Fälle erfolgter Wegweisungen gemäß § 201 Landesverwaltungsgesetz in der ursprünglichen Fassung eine Beratung seitens der Betroffenen in Anspruch genommen wurde. Im Jahr 2021 erfolge jedoch nur in 23 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt – konkret in 850 von 3674 Fällen – eine Wegweisung, also eine Wohnungsverweisung. Für 2022 sehen die Anteile ähnlich aus. Das bedeutet, dass in drei Viertel der Fälle kein Datenaustausch und somit kein niedrigschwelliger Zugang zu einer Beratungsstelle bestand. Die Änderung des § 201 a Landesverwaltungsgesetz – konkret die Weiterentwicklung der Datenübermittlungsbefugnisse – war somit richtig und wichtig. Ein gemeinsamer Hausstand oder eine enge soziale Bindung ist somit zur Datenübermittlung nicht mehr erforderlich, sodass nun endlich auch in Fällen wie Stalking ein niedrigschwelliger Beratungszugang möglich ist. Die Kooperation zwischen Polizei, sonstigen Behörden und Facheinrichtungen wird gestärkt. Sämtliche personenbezogene Daten werden natürlich weiterhin gelöscht, sofern ein Beratungsangebot abgelehnt wird. Es ist wichtig, dass wir jetzt evaluieren, was diese Gesetzesänderung gebracht hat. Ich frage mich wirklich, warum das Projekt nicht schon lange in die Linie überführt und immer noch nicht flächendeckend ausgeweitet wurde. Diese Gesetzesänderung ist über ein Jahr alt. Warum kommen wir hier nicht endlich flächendeckend ins Handeln? (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Ministerin, dazu sind Sie heute wirklich Antworten schuldig geblieben. Wie wollen wir denn konkret wissen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Beratungsstellen entwickelt hat? Brauchen wir zusätzliche Schulungen für die Polizisten zur Sensibilisierung oder Identifikation der häuslichen Gewalt? Wie beurteilen die Beratungsstellen die Auswirkungen der Gesetzesänderung? Wie viele zusätzliche Datenübermittlungen, die nun unter dem neuen § 201 a Landesverwaltungsgesetz möglich sind, haben bereits stattgefunden? Wie hoch ist die Quote der Inanspruchnahme der Beratungsangebote? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Feststellung der 15 Hochrisikofälle, die im Pilotprojekt für ein verbessertes Hochrisikomanagement festgestellt wurden? Diese Antworten habe ich heute nicht gehört. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gewaltschutz in unserem Land muss stetig verbessert werden. Wir müssen unsere bestehenden Gesetze weiter evaluieren, Prozesse optimieren und – ich sage es mantramäßig – unsere Facheinrichtungen mit hinreichenden Mitteln ausstatten. Überfüllte Frauenhäuser in Schleswig-Holstein sind ein Beleg dafür, dass wir noch Aufgaben vor uns haben. Frauen, die Hilfe suchen, müssen diese auch bekommen und dürfen nicht vor verschlossenen Türen stehen oder aus überfüllten Häusern abgewiesen werden. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Wenn wir den Zugang hierzu niedrigschwelliger gestalten wollen, müssen wir natürlich im Umkehrschluss hinreichend Kapazitäten zur Verfügung stellen. Werte Kolleginnen und Kollegen von SchwarzGrün, ich wiederhole meine Forderung nach signifikanter Mittelaufstockung für die Frauenhäuser im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches bereits für das Jahr 2024. Für die Büchereien, Orchester und Theater haben Sie dieses verkündet. Für die Frauenhäuser gab es bisher nur warme Worte. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und erhöhen Sie endlich auch hierfür die Mittel. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW])
