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Jette Waldinger-Thiering

SSW 12.10.2023 Sitzungen 20/39

Vielen Dank, dass ich eine Zwischenfrage stellen darf, Frau Ministerin. – Gesetzt den Fall, Eltern teilen sich für die sorgeberechtigten Kinder unter 18 Jahren die Sorgeberechtigung; es läuft zwischen diesen Eltern nicht gut und man muss dem anderen Elternteil klarmachen, dass man ein Taschengeldkonto für ein Kind einrichten möchte, obwohl beide das Sorgerecht haben: Nun sagen Sie, das könnte noch weitere Probleme nach sich ziehen, wenn man das erlauben würde. Das eine sorgeberechtigte Elternteil könnte weitere Konten eröffnen. Dann ist meine Frage: Was wäre so schlimm daran, wenn Oma und Opa auf dieses eine Konto zusätzlich einzahlen würden? Mir wäre es viel wichtiger zu klären: Welchen Zugriff hätte dann das andere Elternteil, das auch sorgeberechtigt ist? Wenn es den Zugriff hätte, und wenn es dann das Konto leerräumt, obwohl man gedacht hat, dass da noch Geld auf dem Konto sein müsste, ist das ein Problem. Das sind meine Fragen. – Vielen Dank. – Es geht hier nur um die Eröffnung des Kontos. – Genau. – Ich muss noch einmal einen Schritt zurückgehen. Die elterliche Sorge ist ein Recht und eine Pflicht von beiden Elternteilen. Wenn die Eltern getrennt sind, gibt es eine Regelung, die besagt: Ihr müsst grundsätzlich alle Entscheidungen, die das Kind betreffen, immer gemeinsam treffen. Dann gibt es eine Ausnahmebestimmung, und diese Ausnahmebestimmung gilt für Dinge des täglichen Lebens, das sind Dinge, die häufig vorkommen und die keine größeren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Jetzt geht es um die Frage: Ist die Eröffnung des Taschengeldkontos eine Sache des täglichen Lebens, fällt es unter das eine, oder fällt es unter das andere? (Beate Raudies [SPD]: Das haben wir verstanden!) Im Augenblick ist die Rechtslage klar. Es fällt nicht unter die alltäglichen Dinge, weil es nur einmal vorkommt und weil es doch etwas ist, was man nicht jeden Tag macht. (Annabell Krämer [FDP]: Das wollen wir doch ändern! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das nennt sich Gesetzgebung!) – Ja. Das ist richtig. Wir haben nach unserer fachlichen Ansicht den Eindruck, dass es nicht nötig ist, das zu ändern, weil es erstens Folgeprobleme kreiert und zweitens nicht unbedingt dazu führt, dass es das Verhältnis zwischen den Elternteilen verbessern wird, wenn man einem Elternteil diese zusätzliche Alleinvertretungsbefugnis zuweist, weil man dann ein Eingriff in das Sorgerecht des anderen Elternteils vornimmt. Ziel im Familienrecht ist es immer, dass man versucht, dass die beiden Eltern, die gemeinsam das Sorgerecht haben, sich auch gemeinsam einigen. Dafür gibt es Instrumente.

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