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Plenarprotokoll 18/62

13.03.2024 · 150 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (25)CDU (14)AfD (12)FREIE WÄHLER (9)GRÜNE (8)fraktionslos (6)FDP (6)

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich zur 62. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Kollege Ralf Schönborn und Kollegin Lana Horstmann, die auch die Redeliste führen wird. Für die heutige Plenarsitzung haben sich die Abgeordneten Roger Lewentz, Dr. Helmut Martin, Joachim Paul, Karina Wächter und Michael Wäschenbach entschuldigt. Seitens der Landesregierung haben sich Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig, die Staatssekretäre Andy Becht und Dr. Fedor Ruhose sowie Staatssekretärin Heike Raab entschuldigt. Wir dürfen jemandem nachträglich zu einem runden Geburtstag gratulieren. Am 28. Februar ist Nico Steinbach 40 Jahre jung geworden. Herzlichen Glückwünsch! (Beifall im Hause) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Beschlussempfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 wurden am 12. März 2024 verteilt. Die Frist zwischen der Verteilung der Beschlussempfehlungen und der zweiten Beratung ist daher mit der Feststellung der Tagesordnung gemäß § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung abzukürzen. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch, auch nicht gegen die Tagesordnung an sich. Ich stelle fest, dass mit der Fristverkürzung die Tagesordnung so festgestellt ist. Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/8972 – Für die antragstellenden Fraktionen spricht zur Begründung Abgeordneter Haller.

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Martin Haller SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zeit ist auch im Parlament ein knappes Gut, auch wenn hin und wieder anderes behauptet wird. Im Parlament muss die Redezeit begrenzt, bemessen und verteilt werden. Erst die Begrenzung der Redezeit ermöglicht es, dass sämtliche Tagesordnungspunkte angemessen behandelt werden können und keine endlosen Debatten stattfinden. Die aktuelle Redeordnung hatte der Landtag in seiner Geschäftsordnung zu Beginn dieser Wahlperiode am 16. Februar 2022 beschlossen. Der parlamentarischen Praxis des Landtags entspricht es seit jeher, die Fraktionen zum maßgeblichen Bezugspunkt der Redezeitfestlegung zu bestimmen. Ausdruck hiervon ist die Regelung in § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung, in der es heißt, dass für die Gestaltung und die Dauer der Aussprache von einer gleichen Grundredezeit von 5 Minuten für jede Fraktion auszugehen ist. Gewissermaßen als Reserve und Auffangvorschrift ist in derselben Vorschrift festgelegt, dass jedes Mitglied des Landtags bis zu 3 Minuten sprechen darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Zwischenzeit haben sich die Grundlagen allerdings ganz erheblich verändert, weil dem Landtag aktuell vier fraktionslose Mitglieder angehören. So viele fraktionslose Abgeordnete gejetzigen System führt die gegenwärtige Redezeitfestlegung zu einer überproportionalen und aus unserer Sicht unverhältnismäßigen Berücksichtigung fraktionsloser Abgeordneter. Konkret führt es nämlich dazu, dass auf vier fraktionslose Mitglieder eine Redezeit von 12 Minuten entfällt, und zwar für jeden Beratungsgegenstand, während die Fraktionen nur jeweils 5 Minuten Redezeit für sich beanspruchen können. Das heißt, vier fraktionslosen Abgeordneten steht mehr als das Doppelte an Redezeit zur Verfügung als zum Beispiel einer SPD-Fraktion mit 39 Mitgliedern oder einer CDU-Fraktion mit 31 Mitgliedern. Eine solche Redezeitprivilegierung fraktionsloser Abgeordneter verzerrt völlig die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und führt dazu, dass die politische Debatte schlicht und ergreifend nicht mehr repräsentativ ist. Darum geht es natürlich auch, dass wir hier eine repräsentative Debatte führen. Ein weiterer Punkt: Morgen haben wir acht Tagesordnungspunkte sowie drei Themen in der Aktuellen Debatte zu besprechen. Für den morgigen Plenarsitzungstag würde das bedeuten – wenn wir nichts ändern –, dass auf die fraktionslosen Kollegen eine mögliche Gesamtredezeit von 132 Minuten entfallen würde. Das sind 2 Stunden und 12 Minuten ausschließlich für fraktionslose Mitglieder des Landtags. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein auch nur einigermaßen kalkulierbarer zeitlicher Ablauf unserer Plenarsitzungen wäre damit schlicht und ergreifend nicht mehr gewährleistet. Hier geht es auch darum, dass der Landtag arbeitsfähig bleiben muss, selbst dann, wenn er eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten zu behandeln hat. Unter diesen Bedingungen sind Änderungen der Redezeit unseres Erachtens nicht nur geboten, sondern geradezu zwangsläufig. Künftig wird es also so sein, dass fraktionslose Abgeordnete je Verhandlungstag ein frei verfügbares Redezeitkontingent von 5 Minuten beanspruchen können. Kurzinterventionen werden auf dieses Redezeitkontingent angerechnet. Für eine Aktuelle Debatte gibt es ein weiteres zusätzliches Redezeitkontingent von 3 Minuten. Diese Maßnahmen sind einerseits notwendig, um die erforderliche Balance im System der Redezeitverteilung wiederherzustellen. Andererseits lassen die Änderungen das Rederecht der fraktionslosen Abgeordneten – das ist uns hier allen miteinander sehr wichtig – in der Substanz unberührt. Dass die Redezeit reduziert wird, ist gerade notwendig und unausweichlich, um wieder zu einer gerechten und repräsentativen Redezeitfestlegung zurückzukehren. Betonen will ich aber auch, dass kein fraktionsloser Abgeordneter von einem Format ausgeschlossen wird, weder von der Aktuellen Debatte noch von Kurzinterventionen. Bei Kurzinterventionen erfolgt aber eine Anrechnung auf die Redezeit, weil andernfalls jede Redezeitbegrenzung ihre Wirksamkeit schnell wieder verlieren würde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Brandl.

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Martin Brandl CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die freie Rede und das Rederecht der Abgeordneten sind ein sehr hohes Gut. Sie sind unter den höchsten Gütern, die den frei gewählten Abgeordneten in einer Demokratie und im Landtag zustehen. Genau deshalb ist es wichtig, dass in einer Frage der Redezeitänderung, der Redeordnungsänderung und im Zweifel auch der Redezeitbegrenzung gut abgewogen wird und man Änderungen auch gut begründet. Das ist hier ausdrücklich der Fall. Kollege Haller hat die Gründe sehr sachgerecht dargestellt und Ihnen auch die Abwägungen dargestellt. Es ist aus gutem Grund so, dass das Parlament Redezeiten einteilt und wir uns in Fraktionen organisieren. Es sichert letztendlich die Arbeitsfähigkeit dieses Parlaments. An der Stelle ist auch klar herauszustellen, dass es selbstverständlich einen Unterschied zwischen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten gibt und auch geben muss. Die Disparität, die sich durch die aktuelle Situation zwischen Fraktionen und Fraktionslosen entwickelt hat und weiterentwickeln könnte – Kollege Haller hat die Szenarien dargestellt –, gilt es deshalb jetzt in geordnete Bahnen zu lenken, weshalb die CDU-Fraktion diesen Änderungsentwurf der Geschäftsordnung ausdrücklich mit eingebracht hat und diesen auch mitträgt. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Abgeordneter Wefelscheid für die FREIEN WÄHLER hat das Wort. – Entschuldigung, Abgeordneter Lohr für die AfD-Fraktion.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich relativ kurz fassen und nicht noch einmal die einzelnen Punkte wiederholen. Was ist für uns als AfD-Fraktion wichtig? – Wichtig ist, dass die Rede nicht zu sehr eingeschränkt wird, was ein angemessenes Verhältnis bei Redeverteilungen angeht. Wir als kleinere Fraktion haben logischerweise mehr Redeanteile auf einzelne Abgeordnete als größere Fraktionen. Deshalb muss der Maßstab bei den fraktionslosen Abgeordneten auch in der Relation zu den großen Fraktionen angepasst sein. Wir unterstützen den Änderungsantrag. Danke schön. (Beifall des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es wäre jetzt zu viel des Guten, alle Argumente, die die PGF-Kollegen Martin Haller und Herr Brandl schon richtigerweise ausgeführt haben, noch einmal neu aufzuzählen. Wir schließen uns als FREIE WÄHLER-Fraktion vollumfänglich insbesondere dem Vortrag vom Kollegen Haller an. Damit war alles gesagt. Wir haben den Antrag mit eingebracht und werden ihn auch mit beschließen. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht der fraktionslose Abgeordnete Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung soll die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter in erheblichem Maße eingeschränkt werden. Als Begründung werden im Wesentlichen zwei Argumente angeführt: ihre aktuell überproportionale Berücksichtigung bei der Redezeit und die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Beide Argumente sind grundsätzlich zu bedenken, aber sie rechtfertigen mitnichten die jetzt vorgesehene außerordentlich restriktive Regelung. So haben die Wortmeldungen der vier fraktionslosen Abgeordneten dieses Hauses in den vergangenen Plenarsitzungen nicht einmal ansatzweise zu einer unangemessenen Verlängerung der Sitzungsdauer geführt. (Unruhe bei und Zurufe von der SPD: Doch!) Auch in Zukunft ist das nicht zu erwarten. Der Antrag versucht demnach, ein Problem zu lösen, das in der Praxis gar nicht existiert. Gleichzeitig greift er massiv in die verfassungsmäßigen Rechte eines Abgeordneten ein. 5 Minuten Redezeit pro Plenartag erlauben selbst bei einem Verzicht auf Kurzinterventionen maximal zwei Redebeiträge. Angesichts von zehn oder mehr Tagesordnungspunkten ist es damit unmöglich, auch nur zu den wichtigsten Themen der Sitzung zu sprechen. Ähnlich führt die Beschränkung auf 3 Minuten Redezeit in der Aktuellen Debatte zu einem faktischen Ausschluss von Teilen dieses Formats und verstößt so gegen die vom Verfassungsgericht Niedersachsen explizit formulierten Rechte fraktionsloser Abgeordneter. Hinsichtlich der Proportionalität der Redezeiten ist festzuhalten, dass unsere Geschäftsordnung eine solche grundsätzlich nicht kennt. Ansonsten müsste die SPD-Fraktion sechsmal so oft zu Wort kommen wie etwa die FREIEN WÄHLER. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten WüppesahlUrteil unmissverständlich darauf hingewiesen, dass bei der Bemessung der Redezeit eines fraktionslosen Abgeordneten das Gewicht und die Schwierigkeit des Verhandlungsgegenstands sowie die Gesamtdauer der Aussprache zu beachten sind. Beiden Kriterien wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Er sieht nicht einmal eine Unterscheidung zwischen halb- und ganztägigen Sitzungen vor. In anderen Bundesländern fallen die Regelungen dagegen deutlich differenzierter aus und räumen Fraktionslosen weitaus größere Möglichkeiten ein, und das mit Recht; denn Disparität ist ein zwangsläufiger Ausfluss des Demokratieprinzips, insbesondere des Minderheitenschutzes und der Rechte der Opposition. Meine Damen und Herren, wir als „Drei Farben“ halten die geplante Änderung der Geschäftsordnung (Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) für einen gravierenden Verstoß gegen die verfassungsmäßigen Rechte frei gewählter Abgeordneter. (Zuruf von der SPD) Eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist naheliegend. Eines steht jedenfalls jetzt schon fest – daran ändert auch Ihr Gelächter in dieser wichtigen Frage nichts –: Der Demokratie erweisen Sie damit einen Bärendienst. (Zuruf von der SPD: Das sagt gerade der Richtige!) Wer wie Sie geradezu inflationär von Demokratie spricht, aber im eigenen Hause demokratische Rechte drastisch einschränken will, der macht sich unglaubwürdig. Willy Brandt wollte einmal mehr Demokratie wagen. (Zuruf von der SPD: Der würde sich im Grab umdrehen! – Unruhe bei der SPD) Sie, meine Damen und Herren, wollen offensichtlich weniger. Danke schön. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Für eine Kurzintervention hat Abgeordneter Haller das Wort.

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Martin Haller SPD

Herr Frisch, das war an der Stelle schon eine ziemliche intellektuelle Zumutung, die Sie hier geboten haben, weil ich glaube, (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) dass wir die Dinge sehr sachlich und abgewogen dargestellt haben. Ich glaube, es ist verhältnismäßig. Ja, es ist so, das führt nicht dazu, dass wir – das haben wir auch nie gesagt – ein ganz konkretes Problem haben, dass Sie ständig die Redezeit überzogen haben, aber die theoretische Möglichkeit ist da. Der Punkt ist einfach, wir brauchen klare Regeln, die für diesen Parlamentsbetrieb gelten, damit wir gemeinsam eine Tagesordnung planen können. Wir sind der festen Überzeugung, dass das, was wir vorschlagen, verhältnismäßig ist. Herr Frisch, wenn Sie sich hier als der Superdemokrat aufspielen, was aufgrund Ihrer Äußerungen, die Sie hier schon getätigt haben, an dieser Stelle sowieso schon eine Zumutung ist, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Es gibt den Beschluss in diesem Hause zu Ihrer geplanten, gewünschten oder sonstigen Vereinigung, die „Drei Farben“. Welcher Farbton das ist, ich gehe einmal davon aus, er wird sich im braunen Bereich bewegen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Wie dem auch sei, (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) es gehört aber auch dazu, dass man demokratische Entscheidungen akzeptiert, lieber Kollege. Schauen wir doch einmal, was Sie das letzte Mal beantragt haben, wenn Sie sich hier wieder selbst als „Drei Farben“ titulieren: Sie haben beantragt, dass Sie mehr Geld wollen. Nichts anderes. Ihnen geht es ums Geld! Um mehr geht es doch gar nicht. (Anhaltend starker Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Sie haben an keiner Stelle eine Ausweitung Ihrer parlamentarischen Wirkrechte – das wäre noch ein sinnvolles Argument gewesen, das möchte ich an der Stelle sagen – beantragt. Ihnen ging es als Einziges darum, der Landtag spart Geld, weil wir nicht mehr der Fraktion angehören, und deswegen kann der Landtag das Geld doch uns geben. Herr Frisch, ganz ehrlich, das ist peinlich, und das ist auch unter Ihrem intellektuellen Niveau. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Herr Joa, ich darf Sie bitten, in Ihrer Ausdruckweise die Grundformen des Anstands zu wahren. Jetzt hat Abgeordneter Frisch zur Erwiderung das Wort.

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Michael Frisch fraktionslos

Vielen Dank, Herr Präsident. – Dass ich jetzt erwidern kann, ist der Tatsache geschuldet, dass wir noch die alte Geschäftsordnung haben. Es ist zum Beispiel nicht klar geregelt, wie das mit Antworten auf Kurzinterventionen ist, ob das zu der fünfminütigen Redezeit dazu gezählt wird oder nicht. (Unruhe bei der SPD) Das heißt, wir haben keine Regelung, die in allen Punkten eindeutig ist. Wenn Sie einmal schauen, wie andere Landtage das handhaben, (Zuruf von der SPD: Wir sind in Rheinland-Pfalz!) dann werden Sie sehr schnell sehen, dass das, was Sie tun, an die aller, aller unterste Grenze dessen geht, was verfassungsmäßig vielleicht gerade noch zulässig ist. Wir bezweifeln das erheblich. Wir behalten uns selbstverständlich vor, das verfassungsrechtlich nachprüfen zu lassen, (Zurufe von der SPD: Wer ist wir? –

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Benedikt Oster SPD

Ja, wer ist wir? Einzelkämpfer!) aber vom Tenor her ist die Sache doch klar. Sie haben offensichtlich Angst davor, dass hier Leute zu oft reden. Sie haben letzten Endes Angst vor zu viel Demokratie; (Heiterkeit bei der SPD) denn Herr Haller hat selbst eingeräumt, dass es kein Problem gewesen ist, was hier in den vergangenen Sitzungen an Redebeiträgen der Fraktionslosen gehalten worden ist. (Zurufe von der SPD) Das wäre auch in Zukunft so gewesen. Sie wollen eine drastische Einschränkung der parlamentarischen Rechte fraktionsloser Abgeordneter. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Herr Haller, wir können uns nennen wie wir wollen. Dass Sie das in den Schmutz ziehen, fällt auf Sie selbst zurück. (Zurufe von der SPD) Wir können uns unabhängig davon, was der Landtag beschließt, als eine Gruppe von Parlamentariern zusammenschließen, die fraktionslos sind. (Widerspruch bei der SPD –

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Martin Haller SPD

Das regelt die Geschäftsordnung!) Sie müssen das nicht anerkennen, Sie müssen uns keine Rechte einräumen, und natürlich ging es uns nicht ums Geld, sondern es ging uns darum, Möglichkeiten für die parlamentarische Mitarbeit zu erweitern. (Unruhe bei der SPD) Herr Haller, das zeigt Ihre Gedankengänge. Dass Sie in den Kategorien Macht und Geld denken, ist völlig klar. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie haben das doch geschrieben, den Brief! Ich habe das nicht geschrieben!) Sie bekommen als SPD-Fraktion beileibe genug Geld. Wir wollten einfach nur etwas Unterstützung erhalten. Wir müssen uns im Moment jeden Raum quasi erbetteln, damit wir uns einmal treffen können. (Zurufe von der SPD: Oh!) – Ja, das zeigt wieder Ihre Reaktion. Schön, dass Sie das so machen. Ich nehme das zur Kenntnis. Ich glaube, dass auch die Bürger das wahrnehmen. Das ist die Arroganz der Macht, die einem hier entgegentritt, und sonst nichts. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos – Zuruf von der SPD: Nicht in diesem Hohen Hause! – Glocke des Präsidenten)

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Hendrik Hering

Zur Klarstellung: Derzeit gibt es Fraktionen und fraktionslose Abgeordnete, aber sonst nichts. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Natürlich!) Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Hartenfels das Wort.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es vorweg klarzustellen: Bisher war die Geschäftsordnung gegenüber den fraktionslosen Abgeordneten sehr, sehr großzügig. Das ist in der Tat der Fall. Daher habe ich viel Verständnis dafür, dass man zu einer neuen und anderen Regelung kommt, auch wenn diese Regelung, finde ich, relativ restriktiv ausgefallen ist. Deshalb möchte ich zwei, drei Anmerkungen oder Anregungen mitgeben, weil das Ganze natürlich schon hinter dem Pflug ist, auch wenn wir noch nicht abgestimmt haben. Zum einen erschließt sich mir der Anlass der Änderung nicht so richtig. Das kann nicht an dem Redeverhalten der bisherigen fraktionslosen Abgeordneten liegen. Wer ganz nüchtern in die Protokolle schaut, wird feststellen, dass das nicht zu irgendwelchen endlosen Debatten geführt, sondern sich eher in dem Rahmen bewegt hat, den wir gerade beschließen. Wenn etwas zu endlosen Tagesordnungspunkten geführt hat, dann war das der extensive Gebrauch von blauen Karten. Die sind aber nicht von fraktionslosen Abgeordneten verwendet worden, sondern das waren ganz andere Akteure in diesem Kreis. Das wissen wir alle. Für die ändert sich natürlich nichts. Da habe ich eher die Angst, dass es punktuell immer noch zu endlosen Tagesordnungspunkten kommen kann. Das ist die eine Anmerkung. Als Zweites eine Anregung: Ich finde es schon unglücklich, dass man die blauen Karten mit der Gesamtredezeit verknüpft, weil die blauen Karten doch eine ganz andere Intention haben. Da geht es doch eigentlich um das Salz in der Suppe. Wenn mir zum Beispiel Marco Weber in seinem Redebeitrag eine politische Spitze mitgibt, ist das doch das Salz in der Suppe. Das ist doch schön. Dann ist es doch gut, wenn ein bisschen Debatte entsteht. Deshalb haben wir doch die blauen Karten eingeführt. Dann finde ich es nicht angemessen und vor allen Dingen auch nicht zielführend, wenn man das auf die Redezeit anrechnet. Ich glaube, da wäre es einfach im Sinne der blauen Karten klüger gewesen zu sagen, dass wir das auf maximal ein bis zwei blaue Karten pro Plenartag begrenzen, damit dieses Instrument nicht die Qualität verliert, die es eigentlich für jeden Abgeordneten haben soll. Das ist eine Anregung für die Zukunft, wenn es noch einmal eine neue Geschäftsordnung geben sollte. Ich finde, die beiden Fragestellungen sollte man entzerren und das nicht auf die Redezeit anrechnen. Noch ein dritter Punkt. Meine Eltern hätten dazu gesagt, das gehört eigentlich ein Stück weit zur guten Kinderstube. Es wäre schön gewesen, wenn man die vier Abgeordneten wenigstens nach dem Entwurf, der entwickelt worden ist, einfach einmal gefragt hätte, wie sie das sehen, weil sie die Hauptbetroffenen von der neuen Regelung sind. Ich verstehe nicht – damit bricht man sich doch keinen Zacken aus der Krone –, dass man das erst über die Plenareinladung bekommt. Wie gesagt, meine Eltern hätten dazu gesagt, das ist keine gute Kinderstube. Man sollte schon noch ein bisschen miteinander reden. Das wäre doch nicht dramatisch gewesen. Dann hätte man schon das eine oder andere als Anmerkung im Vorfeld weitergeben können. Ich wünsche mir also für die nächste Legislaturperiode, dass man vielleicht wieder ein bisschen großzügiger ist, was den einzelnen Abgeordneten in diesem Gremium betrifft. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Es gibt noch eine Rede des Abgeordneten Brandl.

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Martin Brandl CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein paar Punkte nicht unwidersprochen stehen lassen. Herr Frisch, es gibt hier keine Beschneidung der demokratischen Rechte. Punkt! Das ist noch einmal klar festzuhalten. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zweitens: Die Zurufe haben Sie hoffentlich gehört und verstanden. Es gibt auch keine Beschneidung der Antwortrechte auf Kurzinterventionen. Wenn auf Sie tatsächlich eine Kurzintervention erfolgen sollte, dann dürfen Sie unabhängig von diesen 5 Minuten auch antworten. Genau das ist an der Stelle nicht eingeschränkt. Lieber Kollege Hartenfels, dann zu den Kurzinterventionen und blauen Karten. Die haben wir zu Beginn dieser Periode schon eingeschränkt. Wir haben an der Stelle die Antwortzeit von 3 auf 2 Minuten reduziert. Wir haben sie auch stärker in das Ermessen des Präsidenten gelegt und eine Anregung im Hinblick auf vier Kurzinterventionen gemacht. Vor dem Hintergrund ist auch diese Anregung schon angekommen, und wir haben diese Dinge deutlich reduziert und angepasst. Zu guter Letzt, dass Sie nicht informiert worden wären. Wir haben ein hervorragendes Parlamentarisches Informationssystem, in dem das alles schon in der letzten Woche stand. Es war zudem noch in der Zeitung zu lesen. Vor dem Hintergrund bleibe ich dabei: Diese Änderungen sind angemessen, abgewogen und passen in unsere demokratische Landschaft. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die „Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz“, Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/8972 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei vier Gegenstimmen angenommen. Ich weise Sie darauf hin, dass die Änderungen der Geschäftsordnung mit der Beschlussfassung durch den Landtag in Kraft treten. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Möglichst schnell!) Das ist üblich. Bei jeder Änderung der Geschäftsordnung wird so verfahren. Dann verfahren wir auch bei dieser Änderung der Geschäftsordnung so. Das heißt, ab dem nächsten Tagesordnungspunkt gilt die geänderte Geschäftsordnung. Dann kommen wir zu Punkt 2 a) der Tagesordnung: Straßenausbaubeiträge auch in Rheinland-Pfalz abschaffen Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 18/8989 – dazu: Straßenausbaubeiträge ab 1. Januar 2025 abschaffen – Kompensationsmodell für Kommunen in den Doppelhaushalt 2025/2026 überführen Alternativantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9052 – Hier hat die AfD-Fraktion von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Für die antragstellende Fraktion hat Abgeordneter Dr. Bollinger das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist trauriges Schlusslicht bei den Straßenausbaubeiträgen. Schuld daran sind die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen. Sie haben sich bisher geweigert, die ungerechten und ineffizienten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Ende Februar hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen die dortigen Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Rheinland-Pfalz ist dadurch das letzte Bundesland, das seine Städte und Gemeinden per Gesetz dazu zwingt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. In acht Bundesländern gibt es gar keine Straßenausbaubeiträge mehr, in sieben anderen können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die ungerechten Beiträge noch erheben. In diesen Ländern fallen die Beiträge wie die Fliegen. Kaum noch eine Kommune will Ausbaubeiträge beibehalten. Nur noch bei uns müssen die Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erheben. Wir als AfD-Fraktion hatten im Jahr 2018 als erste Landtagsfraktion gefordert, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Wir geben keine Ruhe, bis die ungerechten und ineffizienten Straßenausbaubeiträge abgeschafft sind. Das versprechen wir den Bürgern erneut. Straßenausbaubeiträge sind ungerecht. Bürger und Betriebe müssen unter anderem für Ausbaumaßnahmen an Straßen zahlen, die sie niemals benutzen. Durch die Umstellung auf sogenannte wiederkehrende Beiträge, kurz WKB, sind die beitragspflichtigen Grundstücke von den auszubauenden Straßen entkoppelt. Erhöht sich durch einen Ausbau die Verkehrsbelastung, ist das eigentlich ein Nachteil für die Grundstücke an der Straße. Bezahlt werden muss trotzdem, und das ist ungerecht. Nur ein Sondervorteil kann einen Beitrag rechtfertigen. Doch worin liegt der Sondervorteil bei Straßenausbaubeiträgen? – Praktiker sagen, es gibt ihn gar nicht. Nur Juristen sagen, der Sondervorteil sei eine Fiktion, also eine unwiderlegbare Annahme, die in Wirklichkeit gar nicht zutrifft. Straßenausbaubeiträge sind ineffizient. Sie verursachen erhebliche Bürokratie. Erhebungskosten von 20 bis 30 % des Aufkommens sind keine Seltenheit. In Neuwied, wo ich herkomme, sind es nach unserer Großen Anfrage zu diesem Thema sogar 48 %. Meine Damen und Herren, wiederkehrende Beiträge sind sogar noch verwaltungsintensiver als Einzelbeiträge, zumal viel mehr Bürger betroffen sind. Die öffentliche Verwaltung wie auch die Wirtschaft klagen über Fachkräftemangel. Schaffen wir endlich die ungerechten Straßenausbaubeiträge ab. Dadurch wird Personal frei, das an anderer Stelle besser eingesetzt werden kann, zum Beispiel um kommunale Ausschreibungen voranzutreiben oder Anliegen von Bürgern und Betrieben schneller zu bearbeiten. Gegen mehr Gerechtigkeit und eine verschlankte Verwaltung stellt sich die Landesregierung quer. Sie will stattdessen die Straßenausbaubeiträge beibehalten, schlimmer noch, die Ampelregierung hat alle Kommunen gezwungen, auf die besonders schädlichen wiederkehrenden Beiträge, die WKB, umzustellen. Diese verpflichtende Umstellung wurde zum Jahresbeginn fällig. Diese Umstellung hat die Kommunen mehr als 5 Millionen Euro gekostet. Meine Damen und Herren, das Geld ist zum Fenster hinausgeworfen. Sie wissen nämlich ganz genau, dass die Straßenausbaubeiträge über kurz oder lang abgeschafft werden. Die teure WKB-Reform, die alles nur schlimmer macht, ist so unnötig wie ein Kropf. Durch die WKB-Reform sinkt der Gemeindeanteil, und im Gegenzug steigt der Anliegeranteil. Das heißt, die Bürger müssen nun insgesamt sogar deutlich höhere Straßenausbaubeiträge zahlen als zuvor. Zwar ist die einzelne Summe niedriger als der Einmalbeitrag, aber dafür fallen jährlich Beiträge an, wenn Straßen ausgebaut werden. Durch den höheren Anliegeranteil und die jährliche Wiederkehr sind die WKB mittelfristig für die Bürger und Betriebe deutlich teurer als die Einfachbeiträge. Die WKB sind ein Taschenspielertrick der Landesregierung, der Bürger, Betriebe und kommunale Verwaltungen belastet. Wir hingegen fordern Entlastung. Wir fordern, die ungerechten, ineffizienten Straßenausbaubeiträge endlich abzuschaffen. Natürlich muss das Land die Kommunen finanziell für den Einnahmeausfall entschädigen. Wir halten 90 Millionen Euro für angebracht. Im großen Nordrhein-Westfalen beträgt die gesamte Entschädigung 65 Millionen Euro. Entsprechend kann sich jeder ausrechnen, dass 90 Millionen Euro in Rheinland-Pfalz mehr als nur der Ausgleich sind, und genau das wollen wir. Wir wollen mehr, als nur Straßenausbaubeiträge abschaffen und Bürger entlasten. 90 Millionen Euro Ausgleichszahlungen für die Kommunen bedeuten, dass verstärkt Gemeindestraßen saniert werden können. Mit unserem Antrag verschwinden Schlaglöcher und kommunale Haushaltslöcher. Die Verwaltungskosten sinken, und unsere Bürger werden entlastet. Derzeit ist Rheinland-Pfalz Letzter bei den Straßenausbaubeiträgen. Werden wir wenigstens Nachzügler, und schaffen wir die ungerechten und ineffizienten Straßenausbaubeiträge endlich ab. Stimmen Sie bitte dem vorliegenden Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Realschule plus Neustadt/Wied. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüßen wir Schülerinnen und Schüler im Leistungskurs Sozialkunde des Gymnasiums Traben-Trarbach. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Weiterhin haben wir eine Gruppe aus dem Hunsrück zu Gast. Das sind der SPD-Ortsverein Kirchberger Land, Gäste und Ehrenamtliche des „Café Mosaik“ Kirchberg sowie des Vereins Berufliches und Soziales Lernen im Hunsrück e. V. aus Sohrschied. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Nun spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Junk.

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Position ist klar: Die CDU-Fraktion ist für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. (Beifall der CDU) Straßenausbaubeiträge geben in Kommunen Anlass für Unzufriedenheit und Streit bei unseren Kommunalpolitikern genauso wie bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Darüber hinaus erzeugen sie einen hohen Verwaltungsaufwand, führen zu jeder Menge Rechtsstreitigkeiten und stellen erhebliche finanzielle Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Ich betone es daher noch einmal: Es ist richtig und wichtig, dass wir die Straßenausbaubeiträge abschaffen. (Beifall der CDU) Das war so seit Jahren unsere Position, das ist unsere Position, und das bleibt auch unsere Position. Die Straßenausbaubeiträge müssen weg. (Beifall der CDU) Jedem Bürger in Rheinland-Pfalz musste spätestens bei der Landtagswahl 2021 klar sein, mit der CDU in der Regierungsverantwortung gäbe es heute keine Straßenausbaubeiträge mehr. (Beifall der CDU) Ein Blick auf die Fakten und die Historie zeigt, vor mehr als fünf Jahren haben wir als CDU im Jahr 2019 einen umfangreichen Gesetzentwurf eingebracht, und Sie, meine Damen und Herren von SPD, FDP und den Grünen, haben diesen abgelehnt. Wie gesagt, wir haben die Abschaffung zum Schwerpunktthema unseres Landtagswahlkampfs gemacht. Wir haben es bei den Haushaltsberatungen 2023/2024 eingebracht, es wurde wiederum von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich kündige Ihnen bereits heute an, die Straßenausbaubeiträge werden auch Schwerpunktthema im Landtagswahlkampf 2026 sein. Wir werden das Thema auf der Agenda halten. Die Gründe für die Abschaffung liegen auf der Hand. Erstens: Straßenausbaubeiträge verursachen einen immensen Verwaltungsaufwand. Als die Landesregierung vor einigen Jahren die Einführung der wiederkehrenden Beiträge bis 2024 pflichtgemäß auf den Weg brachte, musste ich als damaliger Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zunächst einmal eine Vollzeitstelle für das ganze Umstellungsverfahren schaffen. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Hört, hört!) Bei den ersten Bescheiden hatten wir in einer 900-Seelen-Gemeinde gleich mehrere Hundert Widersprüche, Verfahren über nahezu alle Instanzen, Petitionen. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Es war ein enormer Aufwand, und ich rede nur von einer der seinerzeit 45 Kommunen. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Kurzum, alle im Parlament reden ständig von Bürokratieabbau und, hier haben wir es mit einem absoluten Bürokratiemonster zu tun. (Beifall der CDU) Zweitens: Alle anderen Bundesländer haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Wir haben keine Beiträge mehr in Bayern. Hamburg verzichtet auf die Erhebung, da die Verwaltungskosten höher sind als die zu vereinnahmenden Beiträge, und nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen sind wir tatsächlich das letzte Bundesland, das seine Bürger zwingt, Beiträge für kommunale Straßen zu zahlen. Drittens: Die Beiträge belasten die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie sind nichts anderes als eine reine kommunale Straßensteuer, ungerecht und unsozial. Nun noch einmal zur aktuellen Situation in Nordrhein-Westfalen. Wenn man sich NRW genau ansieht, stellt man fest, dass eigentlich keine neuen Erkenntnisse vorliegen; denn NRW übernimmt bereits seit einigen Jahren die kompletten Straßenausbaubeiträge zu 100 % für Straßen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen worden sind. Das ist also jetzt schon seit sechs Jahren der Fall, und die neuerliche Pressemitteilung, die jetzt herausgegeben wurde, ist der Tatsache geschuldet, dass die Konsequenz dieser Vorgehensweise, die Umsetzung der eingeleiteten Schritte sowie der im Koalitionsvertrag vereinbarten Dinge formal geregelt werden soll, dass es von einem Sonderprogramm, das seit einigen Jahren Gültigkeit hatte, hin zu einem Beitragserhebungsverbot umgestellt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat den bisher einzig seriösen, rechtlich tragfähigen und durchfinanzierten Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dazu stehen wir, und das tragen wir auch weiterhin mit. (Beifall der CDU) Wir sehen das Parlament aber nicht als eine populistische Showbühne für nachträgliche Entschließungsanträge an, und genauso wenig stützen wir die Position rechter Trittbrettfahrer. Deshalb, aus dieser Haltung heraus, lehnen wir den Entschließungsantrag ab. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Es liegen zwei Kurzinterventionen vor. Zunächst hat Kollege Steinbach und danach hat Dr. Bollinger das Wort.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Junk, zunächst möchte ich etwas zur Sachlichkeit beitragen. Ich glaube, alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eint, dass es schönere Dinge gibt, als Beiträge von ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erheben. Zur Realität und Umsetzbarkeit von großen Infrastrukturmaßnahmen einer Gemeinde gehört aber auch, dass es seriöse Finanzierungsgrundlagen geben muss. Wenn man auf der einen Seite immer nach mehr und mehr ruft – mehr im KFA, mehr für die Gemeinden, mehr hier, mehr da, alle Gebühren und Beiträge sollen abgeschafft werden –, dann frage ich mich schon, wie eine seriöse Haushaltspolitik in einer Gemeinde aussehen soll, wenn wir all Ihren Vorschlägen folgen sollen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Richtig gut!) Eines glaube ich auch infrage zu stellen, nämlich dass Sie extra einen Mitarbeiter einstellen mussten, um Ausbaubeiträge festzusetzen. Das kann nur zwei Dinge bedeuten. Entweder haben Sie in den Jahrzehnten vorher keine Beiträge festgesetzt. Das wage ich zu bezweifeln. Zweitens glaube ich, die Digitalisierung ist heute auch in der Kommunalverwaltung so weit fortgeschritten, dass man mittels eines Flächenkatasters und eines Beitrags, der sich aus der Baumaßnahme ergibt, relativ schnell Beitragsbescheide erstellen kann, die nicht automatisch dazu führen, dass Stellen dafür geschaffen werden müssen. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Ich brauche keinen Zwischenruf. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Deswegen verjähren sie in Gerolstein, weil die SPD es nicht hinkriegt!) Ich kenne es aus eigener Erfahrung, wie so etwas funktioniert, und es ist kein Hexenwerk. Ich betone noch einmal, es gibt Angenehmeres. (Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) Zur Seriosität gehört aber auch dazu, dass ein Straßenausbauprojekt, ein Straßenbauprojekt, eine Agenda, die man in der eigenen Gemeinde hat, immer auch einen Gemeindeanteil erfordert, der nach meinem Dafürhalten gern möglichst hoch sein darf, wenn man gesunde Kommunalfinanzen vor Ort hat, der auf der anderen Seite aber auch einen so hohen Investitionsbedarf erfordert, dass es mit einem Hunderte Millionen schweren Förderprogramm seitens des Landes, das erforderlich wäre, wie ich glaube, nicht realistisch ist, in der Fläche die Infrastruktur in Wert zu halten. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja, 100 % würde ich sagen! Was ein Quatsch, was ein Quatsch!) Deswegen, liebe Kollegen von der CDU, (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) machen Sie sich insofern ehrlich. Wenn Sie Dinge fordern, dann sagen Sie auch, wie Sie sie bezahlen wollen (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Durch die Haushaltssicherungsrücklage!) – dann können wir sachliche Diskussionen darüber führen –, aber behaupten Sie nicht Dinge, die einer Grundlage entbehren. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Nun hat Abgeordneter Dr. Bollinger das Wort. Herr Junk, bitte lassen Sie erst Herrn Dr. Bollinger reden, dann können Sie geschlossen auf beide Kurzinterventionen antworten. Ich gebe Ihnen ausreichend Zeit. Herr Bollinger hat das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Junk, Sie sind bei den Debatten, bei den Anhörungen in der letzten Wahlperiode nicht dabei gewesen. Deshalb darf ich Sie einmal informieren. Als wir 2018 erstmalig die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf Basis der Ergebnisse einer Großen Anfrage gefordert haben, wurde das von Ihrer Seite – ich glaube, es war damals Kollege Reichert – als populistisch abgelehnt. Na ja, daran sieht man natürlich, wer hier der populistische Trittbrettfahrer ist. Das ist die Copy-und-Paste-Union, die der AfD nachgesprungen ist. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ha, ha! Ihr schafft noch nicht einmal einen Gesetzentwurf!) – Nein, wir waren die Ersten. Sie haben dann gesehen, dass das ein heißes Thema ist und sich drangehängt. Das sehen wir aber auch bei vielen anderen Themen. Ich muss nur Zuwanderung sagen. Herr Schnieder, genau auf den Gesetzentwurf wollte ich jetzt auch zu sprechen kommen. Der ist im Ausschuss gewesen, wir hatten dazu eine Expertenanhörung. Wir hatten eine unbürokratische Pauschale vorgeschlagen, um Bürokratie abzubauen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja, die war Schrott!) und Sie hatten die absolute Schnapsidee, dass man für jeden Straßenausbau beim Land einen Antrag mit einem achtseitigen Formular stellen muss. Der hätte dann beantwortet werden müssen, hätte vom Land freigegeben werden müssen. Das heißt, Sie hätten zusätzliche Bürokratie aufbauen müssen. Das haben Ihnen auch die kommunalen Ansprechpartner bei der Anhörung um die Ohren gehauen. Das ist das eine. Das andere ist, das hätte natürlich für noch mehr Bürokratie gesorgt, und es hätte für Zeitverzug gesorgt, (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) bis das dann überwiesen ist. Ich glaube, Sie sind sonst immer selbst der Auffassung, dass das Land hier für die Kommunen kein wirklich zuverlässiger Ansprechpartner ist. Das haben wir auch gesagt. Wir haben zwei Gesetzentwürfe, zwei gute, seriöse Gesetzentwürfe eingebracht, und das werden wir jetzt auch wieder tun, wenn diesem Antrag nicht entsprochen wird. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Seriös war noch nie was!) Ich appelliere aber noch einmal an das Haus. Ich glaube, die richtige Lösung ist – da ist die CDU schließlich mittlerweile unserer Auffassung, (Heiterkeit der Abg. Martin Brandl und Gordon Schnieder, CDU) das ist schön, und die Freien Wähler sind es auch –, dass wir endlich die Straßenausbaubeiträge abschaffen, um unsere Bürger zu entlasten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt hat zur Erwiderung Abgeordneter Junk das Wort.

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Dennis Junk CDU

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Steinbach, Sie haben gesagt, die CDU-Fraktion solle ehrlich einen Vorschlag machen, wie man die Dinge finanziert. Einen ehrlichen Vorschlag habe ich in der Praxis immer gemacht, indem ich die Prioritäten richtig gesetzt habe, und die Prioritäten wären, wenn die CDU an der Regierung wäre, deutlich anders als bei Ihnen. Insofern mache ich mir über das Finanzierungsproblem überhaupt keine Sorgen, aus der Erfahrung heraus. (Beifall der CDU) Es ist nämlich bei jedem Haushalt so, dass man entscheiden kann, wofür man das Geld ausgibt. Das ist auch hier der Fall. Eine Sache hat mir meine Oma beigebracht, nämlich dass man sich am besten immer nur zu Dingen zu Wort meldet, von denen man auch selbst, vielleicht aus der Erfahrung, eine Ahnung hat. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Es war, als diese wiederkehrenden Beiträge jetzt bis 2024 eingeführt werden sollten, so, dass man in jeder Verwaltung geschaut hat, wie bekommen wir das, was vorher nicht notwendig, sondern freiwillig möglich war, jetzt bis 2024 systematisch geregelt? Bisher war es nämlich so, es wurde nur punktuell abgerechnet. Natürlich hatten wir für diese punktuellen Dinge einzelne Teilbereiche, bei denen Mitarbeiter dafür zuständig waren. Bei 45 Ortsgemeinden mit über 400 km2 Fläche, 30.000 Einwohnern, brauchen Sie mir nicht zu erklären, wie man so etwas systematisch angeht. Wir haben das in Wittlich-Land mit dem entsprechenden Personal hinbekommen und sind heute auf dem Weg und in der Lage, das umzusetzen. So wie Sie das jetzt hier dargestellt haben, dass das alles überhaupt gar kein Problem gewesen wäre, ist es aber mitnichten. Ich sage Ihnen noch eines, weil Sie immer sagen, Sie sind auch von der kommunalen Basis. Ich bin selbst momentan ehrenamtlicher Ortsbürgermeister, und ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister ist etwas anderes als ein hauptamtlicher Bürgermeister. Deswegen brauchen Sie mir da auch nicht den Unterschied zu erklären. Wenn Sie Verantwortung für eine Verwaltung tragen und die Dinge auf den Punkt bringen müssen, (Abg. Nina Klinkel, SPD: Hat er doch!) dann müssen Sie sich darum kümmern. Das haben wir gemacht. (Beifall der CDU) Deswegen noch einmal: Wir brauchen als CDU-Landtagsfraktion von Ihnen keine Nachhilfe in Sachen Finanzen. Wir haben eben drüben beim Landkreistag gesessen: 300 Millionen Euro, die jetzt wieder fehlen, nach einem Jahr des neuen Finanzausgleichs. Insofern, schauen Sie sich die Pressemitteilung des Landkreistags von heute an. Da sehen Sie, was die von Ihrer Haushaltspolitik halten, nämlich gar nichts, über alle Parteien hinweg. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Noss.

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Hans Jürgen Noss SPD

Vielen Dank, Herr Präsident – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zu einer etwas späteren Zeit, als ich vorgesehen hatte, bin ich hier und kann heute meinen Beitrag vortragen. Ich möchte mich dafür bedanken, dass jemand von Ihnen eingesprungen ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir beraten heute einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, in dem diese fordert, Straßenausbaubeiträge nach § 10 a KAG rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschaffen und den betroffenen Kommunen eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Betrag soll im Jahr 2024 der Haushaltssicherungsrücklage entnommen und in den Haushaltsplänen der Folgejahre (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) entsprechend veranschlagt werden. Diese Ausgleichszahlung soll dann regelmäßig an die Baupreissteigerungen im Tiefbau angepasst werden. So weit der Entschließungsantrag in aller Kürze. Dieser Antrag ist ein typischer Antrag, wie wir ihn von der AfD-Fraktion schon gewohnt sind. Mehrausgaben im Haushalt fordern, natürlich ohne eine vernünftige Gegenfinanzierung. So kann man natürlich keine solide Haushaltspolitik veranstalten, aber das sind wir von Ihnen schon immer gewohnt. Da dies ein typisches Oppositionsgetue ist, überrascht uns Ihr Antrag in keiner Weise. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich erinnere an die Diskussionen im Landtag, als es um die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge ging. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Können Sie lauter sprechen, Herr Kollege?) Der Gemeinde- und Städtebund hat sich dabei wiederholt gegen die Abschaffung der Beiträge ausgesprochen, vor einer Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen gewarnt und betont, dass man ein bewährtes System nicht ohne Not wegwerfen sollte. Bei einer damals durchgeführten Expertenanhörung haben die Anzuhörenden weit überwiegend die Position der Ampelparteien bestätigt. Unter anderem folgert Dr. Gerd Thielmann als Fachreferent des Gemeinde- und Städtebunds, dass das Argument von der Entlastung der Bürger Augenwischerei sei. Wenn nicht über Ausbaubeiträge, müsste der Straßenausbau über Steuern, die die Bürger ebenfalls zahlen müssten, finanziert werden. Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds RLP stellte fest, dass es sich bei den damaligen Gesetzesvorhaben der CDU und der AfD weniger um die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen als vielmehr um eine Umverteilung der Ausbaukosten zulasten der Mieter und zuungunsten der Grundeigentümer handele; denn Straßenausbaubeiträge kann der Vermieter nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Wenn es, wie der Steuerzahlerbund mitteilt, zutreffend ist, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2018 die Anliegerkosten zu 100 % übernimmt und zusammen lediglich 91 Millionen Euro ausgegeben hat, also etwa 15 Millionen Euro im Jahr, dann erscheint mir diese Aussage mehr als deutlich unrealistisch. Es gibt auch andere Zahlen dazu, dass sie 90 Millionen Euro im Jahr ausgegeben haben. Eines sollte an dieser Stelle auch einmal deutlich klargestellt werden: Die bloße Tatsache, dass ein Land die Entscheidung über eine Beitragserhebung auf die Kommunen schiebt, bedeutet nicht, dass die Beiträge in diesem Land abgeschafft sind. Die Bundesländer Niedersachsen, das Saarland, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein überlassen die Entscheidung mit einer KannRegelung den Kommunen. Bayern erstattet den Kommunen die anfallenden Kosten. Leider ist dort der Erstattungsbetrag zulasten der Kommunen aber sehr oft deutlich niedriger als die Kosten. Dass es die Bürger natürlich begrüßen, wenn sie nicht direkt zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, ist nachvollziehbar. Irgendjemand muss aber die Kosten übernehmen. Es ist in diesem Zusammenhang natürlich einfach, nach dem Staat – in diesem Fall nach dem Land – zu rufen, dass dieser die Kosten übernehmen soll. Zwischenzeitlich hat die CDU, genau wie Sie, bereits mehrere Anträge gestellt, um diese Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen, und gefordert, die entfallenen Beiträge hierfür sollten durch Zuweisungen des Landes ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollte hierfür ein Betrag von 75 Millionen Euro in einem Nachtragshaushalt des Landes zur Verfügung gestellt werden. Der GStB hat deutlich gesagt, dass 75 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen, um den Beitragsausfall auszugleichen. Die AfD fordert in ihrem Antrag eine Ausgleichszahlung von mindestens 90 Millionen Euro. Was die tatsächlich erforderlichen Ausgleichszahlungen betrifft, gibt es leider keine belastungsfähigen Aussagen. Es ist einfach so, es sind mehrere Zahlen, die dort im Raum stehen. Alle erheben für sich den Anspruch, dass sie nachgerechnet sind, was allerdings nicht so sein dürfte, aber es kann noch geboten werden, falls andere Beträge im Raum stehen. Es wird Sie nicht wundern, dass die Ampelfraktionen den vorliegenden Antrag der AfD ablehnen. Das war es. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Herr Bollinger, Sie haben sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich erachte den Beratungsgegenstand als erschöpft und lehne sie ab. Als Nächstes erteile ich Abgeordneter Blatzheim-Roegler das Wort zur Rede.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über den Antrag der AfD „Straßenausbaubeiträge auch in RheinlandPfalz abschaffen“. Auch werde ich gleich auf den Entschließungsantrag der FREIEN WÄHLER „Straßenausbaubeiträge ab 1. Januar 2025 abschaffen – Kompensationsmodell für Kommunen in den Doppelhaushalt 2025/2026 überführen“ eingehen. Die Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist nicht neu, und die Argumente für oder gegen die Erhebung sind es im Grunde auch nicht. Wenn ich mir diese beiden Anträge anschaue, dann muss ich feststellen, das ist klassische Politik der selbsternannten Alternativen, ohne eigene Ideen populistische Forderungen in den Raum zu stellen. Es wurde schon erwähnt, dass die CDU in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht hat. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie können gerne noch einmal nachschauen – Drucksache 17/8673 –, dort hieß es auch: „Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird künftig verzichtet.“ Kollege Junk hat es auch noch einmal angedeutet. Dazu muss man aber auch sagen, der federführende Innenausschuss hat sich am 19. Juni 2019 in einer Anhörung mit Experten ausführlich mit dem erwähnten Gesetzentwurf der CDU und dem Für und Wider einer Abschaffung dieses Beitrags beschäftigt, und insbesondere die Vertreter der Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz haben sich klar für die bisherige Praxis ausgesprochen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist das!) Die Erhaltung des gemeindlichen Straßennetzes und die hierzu erforderlichen Ausbaumaßnahmen kosten Geld, ja. Die Gemeinden und Städte als zuständige Träger der Straßenbaulast müssen dieses Geld zur Verfügung stellen. So ist die gesetzliche Lage, und die entsprechenden Finanzmittel müssen bereitgestellt werden. Natürlich kann man sich eine ganz andere Frage stellen. Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit der höchsten Straßendichte der meisten Gemeinden. Vielleicht kann man sich auch einmal anschauen, an welcher Stelle man vielleicht auch sinnvolle Straßenbaupolitik macht. Wer die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordert, muss tragbare und vor allen Dingen langfristige Alternativen auflegen. Genau hier ist der vorliegende Entschließungsantrag, sind beide Entschließungsanträge mehr als unzureichend. Ein pauschaler Verweis auf eine alternative Finanzierung durch das Land ohne einen Vorschlag der Gegenfinanzierung ist da in keiner Weise hilfreich. Im Übrigen unterstützt der Haushaltsgesetzgeber den kommunalen Straßenbau und die kommunalen Straßensanierungen in jedem Landeshaushalt mit einem erheblichen Beitrag. Gut, Sie haben dem Haushalt noch nie zugestimmt. Fragen Sie sich an der Stelle also einmal, ob es nicht sinnvoll ist, diese Beiträge, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, auch einfach einmal in den Blick zu nehmen. Konstruktive Opposition sieht jedenfalls anders aus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Eine Alternative für unsere Gemeinden und Städte ist dieser zusammengeschusterte Antrag der AfD erst recht nicht, das gilt auch für den der FREIEN WÄHLER. Ich möchte ein, zwei Argumente gegen eine Erhebung der Straßenausbaubeiträge darstellen. Es wird gesagt, die Beiträge stellen eine unzumutbare finanzielle Belastung dar. Mit der Entscheidung für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge und dem Verzicht auf einmalige Beiträge werden erhebliche Belastungen einzelner Grundstückseigentümer vermieden. Durch Ratenzahlungen und Stundung bis hin zum Erlass der Beitragsschuld können Bürgerinnen und Bürger zusätzlich entlastet werden. Wissen Sie, ich mache auch seit dem Jahr 1984 Kommunalpolitik. Ich lebe in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, die dieses Modell schon sehr frühzeitig freiwillig eingeführt hat, und ja, es gibt auch einmal schwierige Entscheidungen oder Probleme, bei denen sich die Verwaltung auch noch einmal mit den Bürgerinnen und Bürgern an einen Tisch setzen muss. Das ist bisher auch immer gut gelungen. Insofern haben wir da eine Menge Erfahrung, und wir sind damit gut gefahren. Andere Kommunen musste man erst zum Jagen tragen, sage ich jetzt einmal. Jedenfalls ist aber klar, diese Form der Beitragserhebung ist auf jeden Fall einem anderen Modell vorzuziehen. Der von den Kommunen mitgeteilte Aufwand erreicht insgesamt lediglich 16 % der Beitragseinnahmen. Daraus lässt sich ein generelles Missverhältnis, wie hier auch einmal behauptet, zwischen Ertrag und Aufwand also nicht ableiten. Was würde passieren, wenn die Straßenausbaubeiträge heute abgeschafft würden? – Alle Bürgerinnen würden belastet und die Eigentümer entlastet. Das hat der Kollege auch schon angemerkt. Am stärksten würden nämlich die Eigentümerinnen und Eigentümer mehrerer vermieteter Immobilien und große Wohnungsbaugesellschaften entlastet. Kurz, wir – – (Glocke des Präsidenten) – Bin ich schon fertig? (Heiterkeit im Hause)

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Das Thema ist so spannend. (Unruhe im Hause) – – lehnen diese beiden Anträge ab. (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Beide beweisen, ehrliche Politik ist mit Ihnen nicht zu machen. Der CDU würde ich raten, beim nächsten Landtagswahlkampf mit Blick auf die letzten verlorenen Landtagswahlkämpfe vielleicht noch einmal zu überlegen, (Unruhe im Hause) welche Themen die Bürgerinnen und Bürger (Glocke des Präsidenten) wirklich betreffen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis. – Bitte, Sie haben das Wort.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der nächste Landtagswahlkampf in zwei Jahren wirft offenbar seine Schatten voraus. Kollege Junk, Sie sprechen schon an, wie Sie dann strategisch in die Wahl gehen wollen. Das ist natürlich bemerkenswert mit Blick auf den Ausgang beim letzten Mal, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU – Weitere Zurufe aus dem Hause) aber entsprechende Ratschläge von uns brauchen Sie nicht. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Herr Kollege Schnieder, wissen Sie, es ist in Ordnung, dass Sie das amüsiert. Das gönne ich Ihnen auch, weil ich Ihnen als liberaler Mensch Ihre Lebensfreude ganz grundsätzlich von Herzen gönne. (Unruhe bei und Zurufe von der CDU – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Am Ende hat es bei uns die letzten 30 Jahre meistens zum Regieren gereicht, bei Ihnen leider nicht. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Insofern schauen wir dann am Ende wieder, (Abg. Torsten Welling, CDU: Sehr sachliches Argument!) wer auf welche – – – (Unruhe im Hause) Wenn sich der Kollege so amüsiert, darf ich mich doch in einer lebhaften Debatte gerne daran beteiligen und das dem Kollegen von Herzen gönnen. Ansonsten ist es grundsätzlich bei den Straßenausbaubeiträgen so – das ist dann wieder einmal der Unterschied zwischen Verantwortung und der kommunikativen Freiheit, die man als Opposition hier hat –, dass die Freien Demokraten bekanntermaßen große Sympathie dafür haben, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wenn man in Verantwortung ist, muss man dann gleichzeitig erklären, wie man es finanzieren möchte, (Unruhe im Hause) dass man Bürgerinnen und Bürger entlastet, und daran fehlt es auch in dieser Debatte wieder. Die AfD-Fraktion schätzt das Volumen auf 90 Millionen Euro. Die FREIEN WÄHLER sagen, die Landesregierung soll das einmal ausrechnen. Insgesamt haben wir an anderer Stelle vor gar nicht allzu langer Zeit – wir werden es morgen auch wieder tun – auch in diesem Hause darüber debattiert, wie es in den kommunalen Haushalten aussieht. Wer mehr entlasten möchte, der muss also erklären, wo und wie er das seriös finanzieren will. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Herr Kollege Schnieder, ich habe gerade mit Interesse gehört, dass Sie das aus der Rücklage finanzieren wollen. Ich weiß, wir sagen es Ihnen immer wieder einmal, aber diese Rücklage ist ein Geldtopf, der endlich ist. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Dr. Jan Bollinger, AfD) Wenn ich Straßenausbaubeiträge abschaffen will, sind das aber dauerhafte Einnahmeverluste. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: 8 Milliarden Überschuss im letzten Jahr!) Ich muss also schlicht und ergreifend auch erklären, wie ich dauerhaft – nicht aus einem Einmalgeldtopf, sondern dauerhaft – diese Mittel zur Verfügung stellen möchte. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Haben wir schon oft gemacht!) Hinsichtlich der Entwicklung bei den Straßenausbaubeiträgen haben wir uns dafür eingesetzt, dass es entsprechend die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge gibt, weil die Einmalbeiträge in der Tat unter Umständen zu ganz erheblichen Friktionen führen, (Zuruf des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER) weil Menschen typischerweise in so ein Haus ziehen, wenn so eine Straße gebaut ist. Wenn sie dann grundlegend saniert werden muss, ist das typischerweise eher in einer Lebensphase, in der man nicht mehr die großen Investitionen plant und mitunter schon im Ruhestand ist. Diese Problematik, die mit den Einmalbeiträgen durchaus überfordernd werden konnte, haben wir abgeschafft. Die Landesregierung hat hinsichtlich der Kosten die entsprechenden Mittel für die Kommunen zur Verfügung gestellt, um diese Umstellung auch für die kommunalen Haushalte neutral bewerkstelligen zu können. Das ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Ehrlich gesagt, seitdem wir auf wiederkehrende Beiträge umgestellt haben, hat das Thema in der politischen Debatte für Bürgerinnen und Bürger doch weitgehend an Relevanz verloren, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Zwölf Wochen! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Stimmt doch gar nicht! Überall Klagen!) weil das, was mit Einmalbeiträgen passieren konnte, nämlich dass Menschen plötzlich einen Beitragsbescheid bekommen, der sie in ihrer konkreten Situation finanziell überfordert, schlicht und ergreifend nicht mehr passiert. Das haben wir erreicht. Wir werden das Thema im Blick behalten – das sage ich als Freier Demokrat an der Stelle auch ganz klar – und uns die entsprechenden Möglichkeiten anschauen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Ich habe Sie leider nicht verstanden, Herr Schnieder. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ob Ihr Parteitag das widerrufen würde, den Beschluss?) – Lieber Herr Schnieder, unser Parteitag hat sich, wenn Sie unser Wahlprogramm lesen möchten, klar dazu bekannt, dass die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge der richtige Schritt ist. Das können Sie im Landtagswahlprogramm zur letzten Wahl nachlesen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Ich habe im Übrigen darauf hingewiesen, wir behalten das Thema im Blick. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie müssen sich hier nur irgendwann einmal entscheiden. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Wenn Sie mit dem Anspruch, den Sie hier immer wieder einmal artikulieren, ernst genommen werden möchten, (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Marcus Klein, CDU) dann müssen Sie dafür sorgen, dass Ihnen irgendjemand einmal glaubt, dass Sie auch nur im Entferntesten seriöse Haushaltspolitik machen können. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die kann man nicht damit machen, dass man eine Rücklage, die einmal da ist, zehnmal ausgeben will. Das ist doch die fiskalische Realität, und die Menschen im Land wissen es doch. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Streit. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch mit neuer Geschäftsordnung ist Stimmung im Haus. Mit der Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die Straßenausbaubeiträge endgültig abzuschaffen, hat Rheinland-Pfalz nun die rote Laterne. Die Freien Wähler haben die Abschaffung in ihrem Landtagswahlprogramm postuliert, und ich müsste jetzt einmal nachschlagen, wo es denn bei der FDP steht, Herr Fernis. Wir erhalten auf jeden Fall Schützenhilfe von Rainer Brüderle und dem Steuerzahlerbund, (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ja, das stimmt!) der seinem Ärger in den vergangenen Wochen Luft machte. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Fangen wir einmal mit dem Geschäftsführer des Steuerzahlerbunds an. Er sprach von „Engstirnigkeit“ seitens der Grünen und der SPD – – (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Keine Ahnung hat der Mann!) – „Keine Ahnung.“ Danke. (Heiterkeit des Redners – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD) – – sowie von „Zwangs-Sonderopfer[n]“, die die Betroffenen zu entrichten hätten. FDP-Mann Rainer Brüderle, Präsident des Bundes der Steuerzahler, bezeichneDinosaurier“. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

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Martin Haller SPD

Der Bund der Steuerzahler! – Zuruf von der SPD: Bund der Steuerverweigerer!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, recht haben sie. (Unruhe im Hause) Doch während Grün und Rot zumindest ihrer Linie treu bleiben, kommt die Haltung der rheinland-pfälzischen FDP-Fraktion für mich überraschend; denn womit haben gleich die Liberalen in ihrem Landtagswahlprogramm auf Seite 55 geworben? – Ich darf zitieren, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Freien Demokraten streben eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an.“ (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Aha! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten – Anhaltend Unruhe im Hause – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ist doch kein Geheimnis! Was ist denn daran neu?) Mein Mitarbeiter, Dr. Syndikus, hat mir jetzt in die Rede geschrieben: Aber sei’s drum; denn die jüngere Geschichte hat bekanntlich gezeigt, dass Ampelkoalitionen Schäden am Rückgrat verursachen. – (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Das würde ich jetzt nicht so sagen. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Dann sagen Sie es doch nicht!) Für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion ist hingegen klar: (Abg. Martin Haller, SPD: Das war ein Rohrkrepierer!) Die Straßenausbaubeiträge müssen endlich abgeschafft werden. Die Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen, – – (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Herr Haller, ich glaube, Sie sind eben angefasst worden, und es ist irgendetwas Giftiges in Sie getreten, oder? (Heiterkeit des Redners –

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Martin Haller SPD

Ja, Wahnsinn! Das war ein echter Schenkelklopfer, Herr Kollege!) – Von Herrn Lohr oder das jetzt? (Abg. Martin Haller, SPD: Das von Ihnen gerade! – Glocke des Präsidenten) – Okay. – – künftig auf die Straßenausbaubeiträge zu verzichten, hat die rheinlandpfälzische Landesregierung endgültig zum Geisterfahrer gemacht. Trotz allem fiel die jüngste Reaktion unseres Innenministers auf ein mögliches Aus für die Straßenausbaubeiträge ernüchternd aus. Von Entlastung der Bürger könne keine Rede sein, sondern lediglich von einer Konsumumverteilung innerhalb der Gemeinde. Konsumumverteilung innerhalb der Gemeinde. Genau das kann aber vermieden werden, indem die Landesregierung die gängige Praxis beendet, mit eigentlich zu verausgabenden Haushaltsmitteln Jahr für Jahr den eigenen Sparstrumpf in Form der Haushaltssicherungsrücklage anzufüttern. Meine Damen und Herren, wir sprechen mittlerweile von 3,6 Milliarden Euro in der Rücklage. Ich kann Ihnen aber versichern, vor den Landtagswahlen aus diesem Topf gönnerhaft Klientelpolitik zu betreiben, ist ein Manöver, das wir Freien Wähler entlarven werden. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, bis zu den Beratungen für den Doppelhaushalt 2025/26 zu ermitteln, welcher Erstattungsbedarf, inklusive der zu erwartenden Kostensteigerungen, seitens der Kommunen benötigt wird, um den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen. Auf dieser Basis muss dann ein entsprechendes Kompensationsmodell in den kommenden Doppelhaushalt überführt werden, damit die Straßenausbaubeiträge auch in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2025 endlich der Vergangenheit angehören. Die Straßenausbaubeiträge sind ein Relikt vergangener Tage. Sie sind nicht mehr zeitgemäß und außerdem ungerecht; (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) denn die mittlerweile wiederkehrenden Beiträge müssen auf alle Baumaßnahmen gezahlt werden, die in einer Abrechnungseinheit anfallen. Das kann aber mitunter dazu führen, dass Geld für Leistungen entrichtet werden muss, von denen der Beitragszahler überhaupt nicht profitiert. Auch in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen beim Thema „Grundsteuer“ muss die Landesregierung jetzt zeigen, dass sie keine eigentümerfeindliche Politik betreibt. Nachdem fast überall die Hebesätze gestiegen sind, stellt sich mittlerweile heraus, dass es vielerorts zu Belastungsverschiebungen zuungunsten von Wohngrundstücken kommt, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) so in Bitburg und Bad Kreuznach. In Bitburg steigt die Belastung für die Wohngrundstücke im Verhältnis zu den Gewerbegrundstücken um 1 Million Euro pro Jahr. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge könnte die Landesregierung ein gegenteiliges Signal senden; denn eine Sache ist klar: Die Bürger möchten nicht mehr hören, was alles nicht geht, und der Mechanismus, die Opposition für ihre fehlenden Gegenfinanzierungsvorschläge zu kritisieren, läuft angesichts der stetig wachsenden Rücklage ins Leere. Die Straßenausbaubeiträge müssen jetzt fallen, und die Mittel zur Kompensation für die Kommunen (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) stehen der Landesregierung in Hülle und Fülle zur Verfügung. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Oh! – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Der rheinland-pfälzische Sonderweg ist den betroffenen Bürgern nicht länger zu erklären. Die Landesregierung ist mit ihrer Entscheidung, an der verpflichtenden Erhebung der Straßenausbaubeiträge festzuhalten, im bundesdeutschen Vergleich endgültig zur Anomalie geworden. Es wird Zeit, dass sie das einsieht. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In meinem Instagram-Feed begegnen mir mit großer Regelmäßigkeit zwei Lieblinge, über die ich sehr lachen kann. Sie heißen Siegfried & Joy, und sie heißen nicht zufällig so, sondern sie zaubern. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Sie stellen sich zum Beispiel in Berlin mit einem goldenen Tuch vor eine Bushaltestelle, verdecken den Bus, und zack, nach 20 Sekunden ist er weg. Ja, der ist abgefahren. (Abg. Martin Haller, SPD: Ein echter Klassiker!) An einen so billigen Zaubertrick erinnert mich der Antrag der AfD. Er ist pure Augenwischerei. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Er ist pure Augenwischerei, weil er offensichtlich über ökonomische Grundkenntnisse zu verfügen scheint, die allerdings mit denen in unserer realen Welt nichts zu tun haben. Wenn ein Unternehmen für eine Gemeindestraße bezahlt werden muss, dann ist das allgemein Steuergeld. Wenn man darauf verzichten möchte – was man tun kann –, dass diejenigen, die daraus einen gewissen Vorteil ziehen, Anlieger dieser Straße zu sein, zu einem gewissen Anteil mitfinanzieren, also es abschafft, dann schafft man es nicht weg, sondern schafft eine Belastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) weil die Rechnung am Ende bezahlt werden muss. (Abg. Martin Haller, SPD: Geld aus der Rücklage!) Was Sie vorschlagen, ist nichts anderes als eine Umverteilung. Bezahlt werden wird es am Ende aber von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deswegen ist das Abschaffenmotiv eine bloße Augenwischerei gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Sie haben damit keinen Vorteil generiert. (Abg. Sven Teuber, SPD: Umverteilung!) Im Gegenteil, es ist eine Umverteilung, die für die Gemeinden und die kommunale Selbstverwaltung einen Nachteil generiert. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Unsinn!) Deshalb lehnen wir es ab. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

Ist das Geld in der Rücklage auch Steuergeld? Ist ja verrückt!) Das Prinzip, dass jemand an Kosten beteiligt wird, von denen er auch etwas mehr Nutzen als die Allgemeinheit hat, finde ich alles andere als ungerecht. Das Zweite ist – das sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen – Ihre Behauptung, dass der Aufwand bei dieser Erhebung von Eigenbeiträgen so unangemessen hoch sei. Ich verweise auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der AfD zu diesem Thema. Dort können wir die Belastungen aus den Jahren 2020 und 2021 im Verhältnis auf 5 oder 6 % der Beitragseinnahmen beziffern. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Na, na, das waren ganz andere Zahlen!) Ihre Behauptung, Rheinland-Pfalz ist das einzige Land, strafen Sie Lügen, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) wenn Sie Ihre Blicke aus dem Fenster richten, zum Beispiel auf Ihr oft als Vergleich herangezogenes Bundesland Hessen. Dort erheben mehr als die Hälfte der Gemeinden Straßenausbaubeiträge. (Abg. Iris Nieland, AfD: Dort besteht kein Zwang! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sie müssen es aber nicht!) Insofern ist es ein Prinzip, das tatsächlich die Kosten im Sinne einer gerechteren Verteilung an die Bürgerinnen und Bürger bringt und im Übrigen – das ist mir wichtig, weil wir heute Mittag noch öfter über das Thema des Verhältnisses von Land und Kommunen reden – von den Kommunen ausdrücklich auch in der Vergangenheit als Instrument begrüßt worden ist, weil es einen Teil der kommunalen Gestaltungs- und Selbstverwaltungshoheit unterstützt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Deshalb ist im Übrigen der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf unisono von den nordrhein-westfälischen kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt worden, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Aha! –

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Martin Haller SPD

Ganz schön schlau von denen!) weil man darin genau das gesehen hat, nämlich dass man kommunale Selbstverwaltung unnötig reduziert. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde sagen, wir positionieren uns an der Seite der Kommunen, und das ist gut, weil es auch in Zukunft das gerechtere Prinzip ist, um Straßenausbau in Rheinland-Pfalz gut und solide zu finanzieren. Ihr Abschaffen ist nichts anderes als Umverteilen. Damit täuschen Sie die Menschen. Das kann man nicht zulassen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/8989 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zum Antrag der FREIEN WÄHLER. Wer dem Alternativantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/9052 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Pragmatisch handeln, Landwirtschaft entlasten: Agrarsektor profitiert vom Verzicht auf stillgelegte Flächen auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/9028 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Pragmatisch handeln, Landwirtschaft entlasten“, wir konnten in den letzten Wochen viele Landwirte auf den Straßen, aber auch in Veranstaltungen und Gesprächen als Abgeordnete, als Verbandsvertreter erleben, wie sie nach unserer Meinung, nach Meinung der FDP, zwei grundsätzliche Dinge angemahnt haben. Sie haben einmal Vertrauen in die Landwirtschaft, Vertrauen in ihren erlernten Beruf und dessen Ausübung angemahnt. Sie haben zudem Vertrauen und Verlässlichkeit angemahnt, Verlässlichkeit in einer Agrarpolitik, die darauf beruht, dass Entscheidungen nicht nur über ein Jahr, zwei Jahre oder drei Jahre, sondern vielleicht über zehn oder 20 und mehr Jahre Verlässlichkeit und Vertrauen mit sich bringen. Wir haben schon öfter im Ausschuss, aber auch hier in diesem Plenarsaal über das Instrumentarium der Gemeinsamen Agrarpolitik diskutiert. Ich möchte noch einmal ein paar Dinge, aber auch eines der Dinge, die in unserer Überschrift stehen, die spiegelbildlich für das stehen, was die Landwirtschaft in den letzten zwei Jahren in der Gemeinsamen Agrarpolitik bewegt hat, erwähnen. Es hat die Landwirtschaft bewegt, dass 4 % ihrer Agrarfläche aus der Produktion genommen werden sollten. Es hat sie im Rahmen eines Ukraine-Kriegs bewegt, der seit über zwei Jahren auch die Landwirtschaft bewegt. Das Thema der Nahrungsmittelproduktion hat sie bewegt. Die 4 % haben aber auch dahin gehend bewegt – wir konnten es in den letzten zwei Wochen noch einmal thematisch in den Zeitungen in der Berichterstattung erleben –, dass in Rheinland-Pfalz jeden Tag über 8,5 ha Fläche verbraucht werden und somit der landwirtschaftlichen Produktion nicht zur Verfügung stehen. Wenn wir über 4 % reden – ich habe es hier schon öfter getan –, reden wir in Deutschland über die gesamte Herausnahme einer landwirtschaftlichen Produktionsfläche, der kompletten Agrarfläche, der Feldfläche von RheinlandPfalz und dem Saarland, die wir nicht mehr als Landwirte zur Verfügung bzw. aus der Produktion genommen hätten. Mit der Regelung, die am 29. Februar im Bundeskabinett beschlossen worden ist, ist auch beschlossen worden, keine zusätzlichen Kürzungen in der ersten Säule vorzunehmen. Es steht jedem Landwirt frei – man kann über den Zeitpunkt diskutieren, aber die EU-Kommission hat es ermöglicht, und Deutschland, die Bundesrepublik, hat es wahrgenommen und in die Umsetzung gebracht –, dass ein Landwirt die 4 % nach wie vor auf freiwilliger Basis stilllegen kann. Er kann auch mehr stilllegen. Auch jedes weitere Prozent über 4 % wird dementsprechend über die erste Säule zusätzlich gefördert bei einer Stilllegung von 5 oder 6 %, aber er kann seine Fläche auch wieder der Nahrungsmittelproduktion zuführen. Eines der Themen, das uns künftig meiner Meinung nach und nach der der FDP-Fraktion bewegen sollte – ich habe es eben genannt –, ist das Thema „Flächenverbrauch“, wenn wir in Deutschland weiterhin eine Agrarwirtschaft betreiben wollen, die jeglicher Produktionsausrichtung Rechnung trägt, ob es konventionell, biologisch oder ökologisch ist; denn auch bei den biologischen, ökologischen landwirtschaftlichen Betrieben gehen 8,5 ha pro Tag verloren. Alle zehn Tage ist einem Haupterwerbsbetrieb die Grundlage entzogen, Landwirtschaftsfläche bzw. seine Betriebsfläche zu bewirtschaften. Daher sind auf der Tagesordnung weitere Themen, die uns weiterhin politisch begleiten werden. Wir vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz haben schon im letzten Jahr gerade für die Hofnachfolge eine Hofübernahmeprämie initiiert, um ein Signal zu setzen und zu zeigen, wenn Betriebsleiter den Hof übernehmen wollen, auch außerhalb der Landwirtschaft in die Landwirtschaft einsteigen – ich habe aktuell eine Anfrage eines jungen Ehepaars aus dem Landkreis Birkenfeld, das dort einen Betrieb gekauft hat –, welche Fördermöglichkeiten dort über die Hofübernahmeprämie und weitere einzelbetriebliche Fördermaßnahmen möglich sind. Das sind positive Beispiele, dass junge Betriebsleiter in die Landwirtschaft sogar hineingehen, Betriebe kaufen und dort anfangen wollen, Landwirtschaft zu betreiben. Daher glaube ich, die Zukunft der rheinlandpfälzischen Landwirtschaft ist zum Beispiel mit der Hofübernahmeprämie, aber auch mit der Fortführung der einzelbetrieblichen Förderung, auch mit den Rahmen, die dort gesteckt sind, gut aufgestellt worden. Zum Abschluss möchte ich, da auch der Innenminister im Rahmen einer Neujahrsveranstaltung bei mir im Landkreis war und meine wortgewaltige letzte Rede im Januar-Plenum kommentiert hatte, an der Stelle sagen, vielleicht bin ich dort von der Phonzahl und von der Wortwahl ein bisschen zu laut gewesen. Ich denke, dass ich jetzt im Rahmen war. Daher glaube ich, war die letzte Rede im Januar zum Thema „Landwirtschaft“ übers Ziel hinaus. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete Rauschkolb.

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Jaqueline Rauschkolb SPD

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Die Aussetzung der 4-%-Quote und die eingeräumten Ausnahmen waren in der aktuellen Situation sicher richtig. Wir müssen aber auch an die Zukunft denken und daran, dass ökologische Effekte, die das Ganze hatte, nicht hinten herunterfallen. Das heißt also, auch dort brauchen wir für die Zukunft einen Kompromiss. Wenn man sich anschaut, welche Fremdwörter fallen – für die, die noch nicht so in dem Landwirtschaftskontext sind –, ist es zum Beispiel GLÖZ 8. Ich glaube, die meisten, die hier sitzen, haben noch nie davon gehört, wie diese einzelnen Förderrichtlinien aussehen. Für die, die das einmal wissen wollten: GLÖZ 8 heißt guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand. Ich finde es in Debatten wichtig, wenn wir über Dinge sprechen, dass wir uns auch damit beschäftigen können. Der eigentliche Teil des Ackerlands ist dann nicht produktiv. Die Ausnahmen kamen aber sehr spät. Das hat Kollege Weber schon gesagt. Viele Dinge konnten am Ende gar nicht mehr ausgesät werden. Daher ist diese Hängepartie schwierig. Es ist in der Diskussion, dass man die Aussetzung auch über die gesamte Förderperiode bis 2027 so lässt. Ich bin gespannt. Es tagen gerade aktuell die Agrarministerinnen und Agrarminister. Marco Weber hat es auch schon gesagt, und wir alle sehen das in den Debatten: Es braucht eine größere Verlässlichkeit. Wenn man sich die Investitionen und die Höhe der Investitionen, die in dem Bereich zum Tragen kommen, anschaut, dann sind es Investitionen, die für Generationen sind. Wir planen oft von Legislaturperiode zu Legislaturperiode. Es ist natürlich schwierig, wenn man auf der Bank sitzt und einen Kredit haben möchte und nicht weiß, ob der Stall oder das, was man gerade baut und kauft, auch in ein paar Jahren noch so förderfähig und so ist, dass man die Investition tätigen kann. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass das jetzt gemacht wurde, aber es ist auch nur ein kleines Puzzlestück. Wir sehen es an den Forderungen. Es gibt einen elfseitigen Forderungskatalog vom Deutschen Bauernverband an die Agrarministerkonferenz. Darin stehen viele Dinge und viele kleine Einzelteile. Deswegen kann das nur ein Puzzle sein. Es gibt im Moment mehr Flexibilität in der aktuellen Zeit, in dieser unsicheren Zeit, und es sind bestimmte Dinge, die jetzt erlaubt sind, die auch einige Unternehmen anbauen. Bei mir im Wahlkreis gibt es einige, die Kichererbsen oder Lupinen anbauen. Es gibt auch dort Betriebe, die sie direkt vor Ort verwerten, die diesen Markt erkannt haben. Es gibt aber auch Befürworterinnen und Befürworter, die diese Aussetzung nicht wollten. Es gibt auch Menschen und Verbände, die gesagt haben, es ist wichtig, dass Biodiversität erhalten wird und diese Flächen am Ende dazu da sind, dass sich die Arten zurückziehen können. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn ich bei Bauernverbandssitzungen bin, gibt es Bauern, die sagen: Na ja, das ist nicht so schlimm. Das ist vielleicht eh nicht das Gelände, das wir gut anbauen können. Es ist nicht so schlimm, wenn dort ein Blühstreifen oder anderes entsteht. – Ich will damit nur ausdrücken, es gibt, auch in den Verbänden selbst, unterschiedliche Haltungen dazu. Bei mir im Wahlkreis gibt es eine sehr, sehr gute Blaupause mit dem MoKo-Projekt, in dem sich sehr viele Betriebe zusammengeschlossen haben, um gemeinsam Anträge zu stellen, um gemeinsam viele Hektar ihrer Fläche für Blühstreifen, Grünwasserstreifen und vieles andere zusammenzuschließen und das zu vereinfachen. Was im Moment vor uns hergetragen wird, ist das Thema „Bürokratieabbau“. In solchen Kooperativen, wie es im Donnersbergkreis passiert, kann das am Ende auch zum Tragen kommen, und viele Unternehmen und Betriebe schließen sich an. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich glaube, vor zehn, 20 Jahren konnte man noch nicht damit rechnen, dass BUND und andere überhaupt einmal an einem Tisch sitzen und es diesen Schulterschluss Artenvielfalt gibt. Den gibt es heute, und das sollte man als große Chance ergreifen, weil es am Ende die Landwirtschaft ohne eine Vielfalt der Arten nicht mehr geben wird. Auch die Böden der Zukunft müssen so aufgestellt sein. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich will aber auch noch einmal betonen, es kann am Ende mit den Voraussetzungen, die Marco Weber schon genannt hat – Extremwetter, Preissteigerungen und vieles andere –, und der Situation, in der sich viele Landwirtinnen und Landwirte gerade befinden, nur im Dialog gehen. Wir haben in den letzten Wochen viel über Papiere und Abkürzungen wie ZKL, die BorchertKommission und viele andere Sachen geredet. Diese Papiere sind da, und ich glaube, es ist jetzt wichtig, dass es eine Perspektive gibt, dass man nicht sagt, wir machen wieder eine Arbeitsgruppe, sondern wir wirklich dem Thema die Aufmerksamkeit geben und schauen: Was können wir machen? Wo können wir konkret Bürokratie abbauen? Wo können wir digitaler werden? Wo sind wir schon digital? Wo können wir in der Landwirtschaft effektiver werden? Wo können wir viele Lösungen, die da sind, an Forschung und Innovation übernehmen? Ich glaube, wichtig ist, im Dialog zu bleiben, und es ist wichtig, eine Perspektive zu geben, sodass junge Menschen sagen: Das ist noch ein Beruf, den ich ergreifen möchte. Es gibt sehr tolle Initiativen wie „Lernort Bauernhof“, in meinem Wahlkreis das Hofgut Neumühle, die sehr tolle Dinge machen, wo eine Bauernhof-Kita entstehen soll, um schon die Kleinsten heranzuführen. Das ist einfach wichtig für uns alle. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was auch schon gesagt wurde, für uns alle, die wir vielfach kommunal unterwegs sind, ist das Thema „Flächenkonkurrenz“ ein großes. Man wird überall gefordert. Es soll Gewerbegebiete geben. Es soll Neubaugebiete geben. Es soll vieles andere geben. Wir müssen am Ende zusammen schauen, dass es so ist, dass es eine Ausgewogenheit gibt. Dazu wird es viel Dialog und Kompromiss brauchen, aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns am Ende auch damit beschäftigen. Danke. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das ist zunächst der Rotary Club aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind zudem Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Leistungskurses Sozialkunde der IGS Remagen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Ludwig.

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Michael Ludwig CDU

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Bauern, Winzer und Forstwirte sind bereits jetzt fester Bestandteil im gesellschaftlichen Miteinander. Die Landwirtschaft leistet auch jetzt schon einen Beitrag zu gesteigerter Klimaeffizienz durch die Erzeugung erneuerbarer Rohstoffe, die Bindung von Kohlenstoff mittels Bewirtschaftung von Boden und Wald sowie die Produktion von Bioenergie. Sie gibt einen Beitrag zum Klimaschutz. Daher ist es unerlässlich, unseren Landwirtinnen und Landwirten, die hervorragend ausgebildet sind, mit Vertrauen, Respekt, Wertschätzung und Dankbarkeit zu begegnen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Wir hatten das Gefühl, dass diese Wertschätzung bei den Beschlüssen, die zum Thema „Steuer und Agrardiesel“ getroffen wurden, nicht in dem Maße umgesetzt wurde, wie wir uns das vorgestellt haben. (Beifall der CDU) Es wurde bereits zurückgerudert. Respekt, Wertschätzung und Dankbarkeit machen jedoch nicht satt und lösen auch nicht die Probleme, die allenthalben bei den Entscheidungen, wähle ich den Beruf des Landwirts, übernehme ich den Hof, oder bei Investitionen in die Zukunft eines Betriebs bestehen. Eben wurde es zur Hofübernahmeprämie schon gesagt: 39 Anträge wurden gewährleistet und bewilligt. Das ist ein guter Anfang. Es fehlt aber nach wie vor häufig an Planungssicherheit und damit an der wirtschaftlichen Perspektive für diese Anerkennung. Natürlich haben wir an der Stelle EU-Recht. Wir setzen uns dafür ein, dass nationale Alleingänge unterlassen werden. Es braucht europäische Regelungen für den vereinheitlichten europäischen Agrarbinnenmarkt, und wir müssen die Vorschriften eins zu eins umsetzen und nicht verschärfen. Jede Verschärfung bedeutet einen Sargnagel für bäuerliche Familienbetriebe. (Beifall der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN) Wir erachten es auch als notwendig, bereits jetzt über die GAP-Vorschriften nach 2027 zu diskutieren, damit wir genau das haben, was wir fordern, nämlich Planungssicherheit. Die 4-%-Regelung: Klar, wir haben uns in Brüssel bei diesem Thema enthalten, und insofern sind die Entscheidungen in Berlin dann glücklicherweise doch so getroffen worden, dass die Flexibilität für die Landwirtschaft erhalten blieb. Wir haben aber in Brüssel nicht das Abendland gerettet. Insofern würde ich mir natürlich wünschen, dass wir in Brüssel konsequenter für die Belange unserer heimischen Landwirtschaft eintreten. (Beifall der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN) Pragmatisches Handeln bedeutet auch, dass wir uns von Dingen wie Wetter oder Kalender lösen. Gute landwirtschaftliche Praxis arbeitet nach Wetter und nicht nach Kalender. An der Stelle gibt es genügend Flexibilität, die wir einfordern könnten, sei es bei der Ausbringung von Gülle, sei es beim Befahren von Feldern. Ein Nachtfrost zur falschen Kalenderzeit muss Ausbringung möglich machen, ohne dass man dafür große Genehmigungen braucht. (Beifall der CDU) Pragmatismus heißt Planungssicherheit. Hierzu gehört eine Reduktion überbordender Bürokratie in der Landwirtschaft. Uns ist auch klar, dass dies nicht hier vor Ort entschieden wird. Es muss aber – das auch gerne gemeinsam – von Mainz nach Berlin und von Berlin nach Brüssel getragen werden. Antragsverfahren müssen vereinfacht werden. Landwirtschaft muss nach guter fachlicher Praxis erfolgen. Wir müssen wegkommen von doppelten Dokumentationspflichten. Notwendige Pflanzenernährung und Pflanzenschutz müssen sichergestellt werden, und wir brauchen europaweit vergleichbare Sozialund Umweltstandards. Was wir insbesondere brauchen, ist die Möglichkeit einer Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe. Lassen Sie mich abschließend aus den Unterlagen der ZKL zitieren: „Die Ökologisierung einer ökonomisch ertragsstarken Landwirtschaft am Gunststandort Deutschland hat ihren Preis. Sie zu unterlassen ist teurer. Sehr viel teurer[, und zwar] für die Landwirtschaft, für die Volkswirtschaft und für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft auch in [der] Zukunft.“ Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass unsere Landwirte einen entsprechenden Ausgleich für das, was sie ökologisch leisten, bekommen. Danke sehr. (Beifall der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete BlatzheimRoegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 29. Februar hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die von der EUKommission vorgeschlagene Flexibilisierung bei der Umsetzung von Brachflächen – wir haben gelernt, den sogenannten GLÖZ-Standard 8 – national umzusetzen. Das betrifft, um einmal den Bogen der Aktuellen Debatte der FDP auf RheinlandPfalz zu lenken, auch unser Bundesland. Landwirtinnen und Landwirte haben nun drei Optionen zur Erfüllung des GLÖZ-Standards 8. Danach müssen sie 4 % ihrer Ackerflächen entweder für nicht produktive Flächen und Landschaftselemente, für Stickstoff bindende Pflanzen – sogenannte Leguminosen – oder für Zwischenfrüchte nutzen. Ebenso beinhaltet ist, dass sowohl die Zwischenfrüchte als auch die Stickstoff bindenden Pflanzen in dem Fall nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße diese Entscheidung jetzt nicht uneingeschränkt (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) und weise darauf hin, dass die Umsetzung des Kommissionsvorschlags ihren Preis hat. Brachflächen sind für die Artenvielfalt wichtig. Das hat Kollegin Rauschkolb eben schon herausgestellt. Sie dienen als Rückzugsort für Tierund Pflanzenarten. Dieser Beitrag zum Artenschutz und zur biologischen Vielfalt fällt nun vielerorts vielleicht weg. Es geht aber nicht nur darum, ob und welche Tier- und Pflanzenarten aufgrund der Klimakrise verschwinden. Es geht um die Ressourcen, die wir als Menschen in Zukunft zur Verfügung haben werden. Es werden sich neue Tierund Pflanzenarten bilden. Darum hat keiner Sorge, der die Erdgeschichte kennt. Der Planet kann ohne uns Menschen leben, wir Menschen aber nicht ohne diesen Planeten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Die von der Bundesregierung angekündigten Gespräche mit Landwirtschaft und Umweltverbänden, um gute, praxisgerechte Lösungen für den Schutz der Artenvielfalt auszuarbeiten, sind ein wirklich guter Schritt in die richtige Richtung. Der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft bietet dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Wir Grüne unterstützen die Zusage der Bundesregierung, dass man weiterhin klar zu den vereinbarten Zielen der Biodiversität steht. Gesunde Böden und biologische Vielfalt sind die Überlebensversicherung unserer Landwirtschaft und wie gesagt die Zukunft der Menschheit. Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe mit einem effektiven und praxistauglichen Schutz der Artenvielfalt, des Klimas, des Tierwohls und der Umwelt zusammenbringen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ein unverhältnismäßiges Regelungswirrwarr ohne nachhaltige Lenkungswirkung muss aber zeitnah abgestellt werden. Deshalb ist es gut, dass auf der heute beginnenden Agrarministerinnen- und Agrarministerkonferenz in Erfurt Bund und Länder über Prioritäten beim Bürokratieabbau diskutieren und Vorschläge – hoffentlich gute, liebe Daniela Schmitt – (Heiterkeit im Hause) auf den Tisch bringen, wie Landwirtinnen und Landwirte von Bürokratie entlastet werden. Ich glaube, das haben auch die Gespräche mit den Bauern und Bäuerinnen in den letzten Wochen, auch nach dieser Entscheidung zu GLÖZ 8, gezeigt. Die Erwartung ist schon – das kann ich auch absolut gut nachvollziehen und unterstütze es auch –, dass es zeitnah zu Vorschlägen kommt; denn, auch das wurde gesagt, natürlich braucht man in der Landwirtschaft eine gewisse Planungssicherheit. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn es auf der Agrarministerkonferenz und bei den Gesprächen, die die Bundesregierung jetzt mit den Umweltverbänden führt, zügig zu Lösungen kommt. Die Landwirte haben völlig recht. Gerade die Verknüpfung von Vorschriften auf verschiedenen staatlichen Ebenen – wir haben hier die EU, wir haben hier den Bund, das Land weniger – führt teilweise zu nicht mehr nachvollziehbaren Anforderungen. Landwirte und Landwirtinnen wollen nämlich auf dem Feld oder im Stall stehen und nicht ewig am Schreibtisch sitzen. Da muss die Politik sie unterstützen. Damit sie genau dafür mehr Zeit haben, muss die Arbeit im Büro einfacher werden. Das würde ich unserer Landwirtschaftsministerin gerne mit vielen Grüßen an die AMK für morgen mitgeben. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren der FDP-Fraktion, werter Herr Weber, ich hätte nicht gedacht, dass Sie sich so schnell nach dem Beginn der Bauernproteste trauen, eine Aktuelle Debatte zur Landwirtschaft zu beantragen. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Warum das?) Als Teil der Ampel in Bund und Land wird die FDP von vielen Landwirten und Teilen der Gesellschaft zu Recht als die große Enttäuschung und als Partei von Heuchlern und Karrieristen wahrgenommen. (Zurufe der Abg. Jaqueline Rauschkolb und Hans Jürgen Noss, SPD, sowie Marco Weber, FDP) Sie haben es mitbekommen, seit Januar gehen Tausende Landwirte in Deutschland und ganz Europa auf die Straße. Ausgelöst wurden diese Proteste durch die unverhältnismäßigen und unverschämten Sparpläne der Bundesampel. Die Kfz-Steuerbefreiung sollte entfallen und schrittweise auch die Agrardieselrückerstattung. Wir reden über insgesamt rund 440 Millionen Euro jährlich, die die Bundesregierung mit dieser Maßnahme bei der Landwirtschaft aufgrund der Haushaltskrise einsparen will. (Abg. Marco Weber, FDP: Schön abgelesen!) Damit gefährdet die Bundesampel viele bäuerliche Existenzen und leistet ihren ganz eigenen Beitrag zum Thema „Höfesterben“. Gerade jetzt, in dieser für die Landwirtschaft sehr schwierigen Zeit, ist diese zusätzliche Belastung nicht hinnehmbar. Meine Damen und Herren, die FDP spielt dabei eine besonders unrühmliche Rolle; (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) denn während die Grünen alles Heimatverbundene wenigstens ganz offen hassen, geriert sich die ehemals freiheitliche Partei FDP gerne als Verteidiger der Landwirtschaft. Doch diese Maske haben Sie sich in diesem Jahr endgültig vom Gesicht gerissen. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Spätestens beim Thema „Agrardiesel“ hätte Ihre rote Linie erreicht sein müssen. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Sie sind aber wieder einmal umgefallen, Herr Weber. Deshalb steht die FDP in den Umfragen dort, wo sie steht, und zwar zu Recht. (Abg. Sven Teuber, SPD: Machen Sie sich einmal keine Sorgen um die FDP!) „Pragmatisch handeln, Landwirtschaft entlasten: Agrarsektor profitiert vom Verzicht auf stillgelegte Flächen“, so überschreibt die FDP-Fraktion die heutige Aktuelle Debatte; denn ganz klar, wo derart viel Zerstörung seitens der EU und der Bundesregierung wütet wie im Bereich der Landwirtschaft, da ist es leicht, über kleine Erfolge zu reden und diese ins Schaufenster zu stellen. Meine Damen und Herren, um es gleich zu sagen: Selbstverständlich begrüßen wir als AfD-Fraktion die Entscheidung der EU-Kommission, das Aussetzen der Pflichtbrache für 2024 zu ermöglichen. Während vom Staat bis zu 700 Euro je Hektar an die Landwirte gezahlt werden, um Flächen stillzulegen, verhungern in anderen Gebieten der Erde Menschen. (Abg. Marco Weber, FDP: Stimmt gar nicht!) Ideologische Flächenstilllegungen müssen aus unserer Sicht deshalb grundsätzlich und nicht nur temporär abgeschafft werden. Was wir außerdem in der Landwirtschaft brauchen, ist ein konsequenter Bürokratieabbau weg von realitätsfernen Regularien, mehr Entscheidungsfreiheit und – ebenso wichtig – Planungssicherheit. Was die Branche dementsprechend von uns fordert, ist eine tiefgreifende Entlastung, um noch effizienter Nahrungsmittel anbauen zu können. Ernährungssicherheit ist hierbei ein weiteres wichtiges Stichwort. Meine Damen und Herren, mit der heutigen Debatte versuchen die Ampelfraktionen den Bürgern gleich in mehrfacher Hinsicht erneut Sand in die Augen zu streuen. Auf die Doppelmoral der FDP bin ich bereits eingegangen. Zweitens zeigte der erneute Streit in der Bundesregierung, ob und in welcher Form das Aussetzen der Pflichtbrache in Deutschland umgesetzt werden soll, wieder ein Stück weit die Handlungsunfähigkeit der Ampel; denn während die Umsetzung in Österreich innerhalb kürzester Zeit entschieden wurde, schaffen es die Grünen-Minister Özdemir und Lemke nur auf den allerletzten Drücker, sich diesbezüglich zu einigen. Drittens sind die von den Ampelvertretern bejubelten kleinen Erfolge allenfalls die viel zitierten winzigen Tropfen auf den großen, heißen Felsen aus Bürokratie und weiterem Ungemach, das aus Brüssel droht. Das gilt im Übrigen auch für die Hofübernahmeprämie; (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) denn auch wenn wir den Fortbestand eines Hofs durch die Übergabe an die nächste Generation fördern und unterstützen, bleiben die strukturellen Probleme in der Landwirtschaft bestehen: Einschränkungen durch Düngeverordnung, Drohkulisse durch das Renaturierungsgesetz der EU, das ebenfalls gravierende Einschnitte in der Landwirtschaft bedeuten wird, völlig ausufernde Bürokratie, Vorgaben und Dokumentationspflichten, unter denen der Landwirt immer mehr zum Antragswirt wird, die vermurkste Einführung des Wassercents, der keine Lenkungswirkung entfaltet, und eine EU-Pflanzenschutzverordnung, die nur mit großer Mühe vorerst rechtzeitig abgewendet werden konnte. All diese Beispiele zeigen, an welcher Stelle es dringend nötig ist, für Entlastung zu sorgen. Mehr zu unseren konkreten Forderungen kommt in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Ministerin Schmitt. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Nein, Herr Schwab!) – Entschuldigung. Abgeordneter Schwab hat für die FREIEN WÄHLER das Wort. (Abg. Sven Teuber, SPD: Kannst die AfD fragen, wie die Landwirte ohne die EU-Fördermittel auskommen!) Jetzt hat Abgeordneter Schwab ungestört das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere heimische Landwirtschaft war bereits ein Schwerpunktthema in den beiden Plenarsitzungen im Januar. Die Stimmung innerhalb und außerhalb der Parlamente war aufgeheizt. Die Bauernproteste hatten Gott sei Dank Wirkung gezeigt. Inzwischen hat sich die allgemeine Erregung etwas gelegt, scheinbar läuft alles wieder seinen gewohnten Lauf. Doch, ist das alles wirklich so? – Ich sage, nein. Die Landwirte demonstrieren weiter, und zwar nicht nur in Deutschland. Schon seit einigen Wochen sind zum Beispiel die Bauern in Belgien, Frankreich, Polen und Spanien auf der Straße, weil sie der Meinung sind, dass die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union hinten und vorne nicht funktioniert. Es gibt durchaus Gründe, dies so zu sehen. (Abg. Marco Weber, FDP: Die haben Angst vor der Spitzenkandidatin!) Wir als zuständige Politiker müssen also dranbleiben, auch wenn unsere Möglichkeiten auf Landesebene begrenzt sind. Wenn wir die Proteste mit der gebührenden Distanz betrachten, müssen wir einräumen, dass viele Probleme vertagt, aber nicht gelöst sind. Kostendruck und ruinöser Wettbewerb bleiben existenzbedrohende Faktoren; auch für Sie, Herr Weber. Der vorübergehende Verzicht auf die von der EU eigentlich vorgeschriebene Flächenstilllegung unter bestimmten Voraussetzungen ist bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein, gilt dieser Verzicht doch nur für das laufende Jahr und nur dann, wenn Landwirte statt der Zwangsbrache auf 7 % ihrer Ackerfläche stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen, Erbsen oder Zwischenfrüchte anbauen. Frau Blatzheim-Roegler, hier empfehle ich Ihnen, noch einmal nachzulesen. Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 10 ha Ackerland schon ab 2025 wieder gezwungen sind, 4 % ihrer Ackerfläche stillzulegen, und das in einer Zeit, in der in den Medien ganz offen über die Stabilität der Versorgungsketten gesprochen und offene Fragen gestellt werden, wie lange wir angesichts der Weltlage überhaupt noch unsere Grundversorgung sicherstellen können. Dazu kommen oft unverständliche Entscheidungen auf EU-Ebene. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So hat jüngst das Votum des EU-Parlaments für ein Freihandelsabkommen mit Chile vor allem die Viehbauern in Frankreich auf die Palme gebracht. Da muss man sich die Frage stellen, warum unsere Landwirte mit einer fast planwirtschaftlichen Regulierungswut konfrontiert werden, wenn auf der anderen Seite die Tore für Billigimporte immer weiter geöffnet werden. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Im Blick behalten müssen wir unter anderem Getreidelieferungen aus der Ukraine, die höchstwahrscheinlich mit Brestan 60 in Berührung kamen. Dies werden wir aber zunächst im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau thematisieren. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass man hierzulande offenbar anstrebt, den ohnehin scharfen EU-Vorgaben auf nationaler Ebene noch eins draufzusetzen. Ich erinnere daran, dass man in Berlin über die heute thematisierte Ausnahmeregelung alles andere als begeistert war. Ich bin übrigens nicht der einzige, der sich fragt, ob Flächenstilllegungen angesichts der aktuellen Lage überhaupt noch zeitgemäß sind, zumal nicht klar ist, ob Lieferungen von außerhalb der EU pünktlich und in ausreichender Menge eintreffen könnten. Abschließend möchte ich daran erinnern, zentrale Forderungen unserer Bauern wurden immer noch nicht erfüllt. Ich meine damit nicht nur die ehrliche Rücknahme der Streichung der Erstattung für Agrardiesel. Entbürokratisierung, steuerliche Erleichterungen und ein Programm für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in der Europäischen Union sind nur drei Beispiele für die vielen Herausforderungen, die zeitnah angegangen werden müssen. Ich teile da die Einschätzung des Deutschen Bauernverbands und der Verbände auf Landesebene. Michael Ludwig hat dies ebenfalls bestens betont. FREIE WÄHLER und CDU haben die Probleme erkannt. Ich danke Herrn Weber für dieses Thema und wünsche ihm in seiner Ampel die notwendige Überzeugungskraft zum Wohle unserer Bäuerinnen und Bauern. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Landwirtschaftsministerin Schmitt hat das Wort.

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Daniela Schmitt

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich klarstellen, die Agrarministerkonferenz beginnt morgen in Erfurt. Deswegen bitte ich meine Abwesenheit in diesem Hohen Hause zu entschuldigen. Wir werden mit vielen Anregungen auch von der heutigen Debatte in Erfurt für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz kämpfen. Meine Damen und Herren, ich begrüße ausdrücklich, dass die EU den Landwirtinnen und Landwirten mit der Ausnahmeregelung entgegengekommen ist. Wenn der Bundesrat in der nächsten Woche der Verordnung zustimmt, bedeutet dies für unsere rheinland-pfälzischen Landwirtinnen und Landwirte, dass sie nicht zwingend Flächen stilllegen müssen. Sie können die Anforderungen des GLÖZ-Standards Nummer 8 mit Zwischenfrucht- und Leguminosenanbau erfüllen. Ich begrüße diese Flexibilisierung für die Landwirtinnen und Landwirte. Je nach ackerbaulichem Schwerpunkt kann diese Regelung für die Betriebe wirtschaftlich eine Erleichterung darstellen. Etwas kritischer sehe ich den späten Zeitpunkt der Entscheidung auf der EU-Ebene; denn in den Betrieben stand der Anbauplan schon lange fest. Wer sich jetzt diese Regelung zunutze machen will, muss einiges umplanen und Arbeit hineinstecken. Das zeigt, wie weit die politische Ebene in Brüssel und Berlin manchmal von der Realität in den Höfen und Betrieben entfernt ist. Hier müssen wir weiter dafür kämpfen. (Beifall bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landwirtinnen und Landwirte brauchen künftig mehr Planungssicherheit. In diesem Sinne ist der Wunsch des Berufsstands nach einer Verstetigung dieser Ausnahme nachvollziehbar. Sie wollen diese Debatte im nächsten Jahr nicht erneut führen. Das betrifft weitere Bedingungen bei der GAP. Genau über diese Themen werden wir morgen auf der Agrarministerkonferenz debattieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich sagen, Landwirtinnen und Landwirte erbringen in der aktuellen Förderperiode Agrarumwelt- und Klimaschutzleistungen in einem noch nie da gewesenen Umfang. Für diese Leistungen müssen sie angemessen entlohnt werden, das heißt, nicht nur Förderung vom Bund, von der EU und vom Land, sondern auch eine angemessene Wertschätzung und ein Verbraucherverhalten in der Breite der Gesellschaft. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Meine Damen und Herren, nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine und den damit einhergehenden Auswirkungen sind es besondere Zeiten. Das wurde in der Debatte angesprochen. Deswegen brauchen wir Anpassungen. Das will ich betonen. Wir müssen reagieren und auf diese besonderen Herausforderungen eingehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn uns der Austausch mit den Landwirtinnen und Landwirten in den letzten Monaten anlässlich der Demonstrationen und Kundgebungen eines gezeigt hat, dann ist es dies: Sie brauchen mehr Planungssicherheit. Deswegen sage ich noch einmal, wichtig sind die Direktzahlungen in der derzeitigen Höhe. Das ist ein wichtiger Baustein. Abseits der GAP stehen wir für die Landwirtschaft ein. Die vielen Gespräche in den vergangenen Wochen und Monaten, das Gespräch der Ministerpräsidentin mit den Bauernverbänden haben uns bestätigt, dass wir in Rheinland-Pfalz mit unserem Kurs der Agrarpolitik auf einem richtigen Weg unterwegs sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht mit Wertschätzung des Berufsstands los und geht bis zur Erkenntnis, Nachhaltigkeit geht nur mit Wirtschaftlichkeit. Das ist ein wichtiger Punkt. Deswegen stellen wir in RheinlandPfalz ganz klar die junge Generation in den Mittelpunkt unseres Handelns, wenn wir an die Förderprogramme denken. Die Hofübernahmeprämie wurde angesprochen. Die Investitionszuschläge sind zu nennen. All das soll junge Menschen motivieren, in die Nachfolge der Betriebe einzusteigen. Wir setzen zudem auf technologischen Fortschritt. Wir wollen die Chancen von Forschung und Innovation im Agrarsektor nutzen. Wir legen Wert auf einen praxisgerechten agrarpolitischen Rahmen. Dazu gehört für uns das Thema „Bürokratievereinfachung“. Darüber werden wir morgen mit einem Antrag, bei dem Rheinland-Pfalz dabei ist, auf der Agrarministerkonferenz debattieren; denn es wurde zu Recht gesagt, die Landwirte wollen auf den Acker, sie wollen in den Hof und nicht an den Schreibtisch. Wir setzen uns weiter für das Thema „steuerliche Erleichterungen“ ein. Ich bin dankbar für erste Signale aus Berlin zum Thema „Tarifglättung und Risikorücklage“. Ich bin dankbar, erste Signale zum Thema „Einlenken der CDU“ zum Thema „Wachstumschancengesetz“ zu vernehmen. Das kommt der Landwirtschaft und den Betrieben zugute. Dafür kämpfen wir weiter. Den Kurs setzen wir in Rheinland-Pfalz fort. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Das bestätigt uns als FDPFraktion, dass wir dieses Thema heute gesetzt haben. Es ist angesprochen worden, wir als FDP und ich als Marco Weber lassen uns den Mut nicht nehmen, in schwierigen Zeiten das Thema „Landwirtschaft“ im Landtag zu setzen, solange wir die Möglichkeit haben. Das wird noch viele Jahre der Fall sein. Wir werden weiterhin für die Landwirtschaft kämpfen. Das lassen wir uns nicht von einer Fraktion in Abrede stellen, die es nicht schafft, mit Verbänden in Gespräche einzutreten, weil sich Verbände Gesprächen mit Ihrer Fraktion verwehren. Landwirte stellen sich nicht mit Ihnen auf Bildern und bei Demonstrationen hin, bei denen Ihre Fraktion mit Fraktionsmitgliedern Demonstrationen mit Zwischenrufen und Herumgepöbel kapern will, wie es Kollege Paul in Koblenz am 8. Januar mit mehreren Mitstreitern gemacht hat, um solche Aktionen zu stören. Wir werden weiterhin für die Landwirtschaft, den ländlichen Raum, den Tourismus, die Kulturlandschaft und die einzelnen Familienbetriebe – „Lebt der Hof, lebt das Land!“ – kämpfen. Dafür steht die FDP. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Abgeordneter Ludwig hat für die CDU-Fraktion das Wort.

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Michael Ludwig CDU

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Marco, bei uns ist das ähnlich, vielen Dank. Ich wiederhole das nicht. Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich hätte eine Bitte, vielleicht können Sie bei Ihren Gesprächen das Stichwort „Vertrauen“ mitnehmen, Vertrauen in diejenigen, die das größte Interesse an der Qualität des Bodens, des Tierwohls und der Biodiversität haben. Zum Zweiten würden wir uns wünschen, dass die Regelungen, die für dieses Jahr ausgesetzt sind, möglicherweise in eine dauerhafte Regelung führen könnten. Das würde der Landwirtschaft und den geänderten Bedingungen, die wir in Europa und der Welt vorfinden, nutzen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete BlatzheimRoegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte auf einen Aspekt der Aktuellen Debatte eingehen. Im Titel steht „Pragmatisch handeln“. Wir haben von den überbordenden Bürokratiehürden gesprochen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Anfang der Woche – das haben Sie sicher mitbekommen – fand die internationale Fachmesse für Wein, die ProWein, in Düsseldorf statt. Ein Trend, der da zu beobachten ist, ist Wein ohne Alkohol. Das macht sich in der Fastenzeit besonders gut. Wer alkoholfreien Wein trinken will, kann es bisher nur konventionell, weil die Entalkoholisierung in der EU-Öko-Verordnung bisher nicht erlaubt ist. Das kann man eigentlich niemandem erklären. Ich bin froh und dankbar, dass die Bundesregierung hier pragmatisch handelt und mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten einen Antrag gestellt hat, damit die Entalkoholisierung von Biowein EU-rechtlich zugelassen wird. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Landwirte da draußen richten, die immer noch regional für ihre Belange auf die Straße gehen und für eine bessere Zukunft ihrer Branche und auch unserer Gesellschaft kämpfen. Die AfD steht im Gegensatz zu den Antragstellern konsequent an der Seite der Landwirte. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Vor wenigen Wochen hat unsere Bundestagsfraktion Anträge ins Parlament eingebracht, die die Landwirtschaft enorm entlasten würden. Unter anderem haben unsere Kollegen folgende Vorschläge gemacht: Vorantreiben des sofortigen Bürokratieabbaus, keine Vereinbarung von internationalen Wirtschaftsabkommen gegen die deutsche Landwirtschaft, keine Fleischsteuer auf heimische Produkte, Etablierung eines sofortigen aktiven Wolfbestandsmanagements zur Sicherung der Weidetierhaltung, Verzicht auf verpflichtende Flächenstilllegungen und Nutztierverbote in der Agrar- und Forstpolitik (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) sowie eine verursachergerechte Neubewertung der Nitratmessstellen, darüber hinaus Freigabe der ökologischen Vorrangflächen zur Lebensmittelproduktion und Rückgabe der Souveränität der guten fachlichen Praxis an die Landwirte im Bereich des Pflanzenschutzes. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass heimisch und regional erzeugte Produkte auch gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel von volatilen Preisschwankungen ausgenommen werden. Meine Damen und Herren, diese und weitere Maßnahmen, die ich aus Zeitgründen nicht alle hier nennen kann, würden den Landwirten verlässliche Rahmenbedingungen und erhebliche Entlastungen bringen. Lieber Herr Weber, ich glaube Ihnen, dass Sie sich von Herzen und mit Herzblut für die Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Betriebe einsetzen. Allerdings – das wissen Sie selbst – können Sie durch die unglückliche Konstellation mit der Ampel (Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) in vielen wichtigen Fragen keine guten Entscheidungen treffen. (Beifall bei der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Rauschkolb das Rederecht.

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Jaqueline Rauschkolb SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss noch einmal etwas dazu sagen, weil die Landwirtinnen und Landwirte Ihre Unterstützung überhaupt nicht wollen. Die wollen Sie gar nicht dabeihaben. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Damian Lohr AfD

So ein Quatsch!) Die haben eindeutig bei jeder Versammlung, bei jeder Demonstration klargemacht, dass sie sich eindeutig gegen rechts positionieren. (Abg. Damian Lohr, AfD: So ein Quatsch!) Um einmal aufzuklären, Sie haben schön vorgelesen, aber in Ihrem Wahlprogramm steht: Keine Subventionen, kein Europa. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Sven Teuber SPD

So ist es!) Finde den Fehler. Man kann sich schön hier hinstellen und heuchlerisch so tun, als ob man die Landwirtinnen und Landwirte unterstützt. Mir war es wichtig, noch einmal aufzuklären, was eigentlich Ihre Position ist. Man kann sich hier so schön drankuscheln an die Landwirtschaft, diese Sachen kapern, das alles noch instrumentalisieren, sich in Whatsapp-Gruppen schleichen, aber wir sind dazu da, das aufzudecken. Das tun wir immer da, wo es notwendig ist. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Marco Weber, FDP, und Damian Lohr, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ich schaue noch einmal ins Rund, ob Wortmeldungen vorliegen. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Punkt 2 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Der ÖPNV in Rheinland-Pfalz braucht Planungssicherheit – Finanzielle Zukunft tragfähig machen auf Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9000 – Das Wort hat Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Meldung über das drastische Sparprogramm beim Mainzer ÖPNV hat die Woche schon aufhorchen lassen. Der geplante Großausbau des Straßenbahnnetzes in Mainz wird ebenso ausgesetzt wie der Kauf neuer Busse und zusätzlicher Straßenbahnen. Der Grund: ein riesiges Finanzdefizit von 54 Millionen Euro, zurückzuführen auf die Kostenexplosion im ÖPNV. Gegenüber der Presse fordert der Vorstandsvorsitzende der Mainzer Stadtwerke, Daniel Gahr – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Es muss eine langfristige Finanzierungsstrategie durch dauerhafte öffentliche Zuschüsse von Stadt, Land und Bund gefunden werden.“ Aha. Dem nicht genug, wird aktuell gestreikt. Ver.di fordert für die Tarifbeschäftigten der privaten Omnibusbetriebe 3.000 Euro Einmalzahlung und 500 Euro monatliche Lohnsteigerungen. So berechtigt diese Forderung auch sein mag – das möchte ich an der Stelle überhaupt nicht bewerten –, ist allerdings klar, das Geld für diese Lohnsteigerungen muss irgendwo herkommen. Wir wissen alle, die wir hier sitzen, dass in den Verkehrsverträgen, die zwischen den Kommunen und den Busunternehmen abgeschlossen wurden, nur zweieinhalb Prozent Personalkostenentwicklung eingepreist wurden. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Anders als in anderen Bundesländern wie Hessen oder Baden-Württemberg gibt es in Rheinland-Pfalz keine vom Land zu refinanzierende Klausel, mit der unvorhersehbare Lohnkosten ausgeglichen werden können. Das Problem daran: Genau eine solche Klausel, auch Rheinland-Pfalz-Index genannt, wurde aber vonseiten der Politik seit Jahren versprochen. Genau das weiß auch ver.di. Bei ihren aktuellen Forderungen verweist ver.di gerade auf dieses Versprechen, die politische Zusage für einen sogenannten Index, wie ihn Staatssekretär Andy Becht bereits 2020 versprochen hatte. Nur weil dieses Versprechen überhaupt im Raum steht, kann ver.di aktuell so agieren. Schon im Sommer 2021 habe ich zu diesem Thema hier im Plenum gesprochen und stelle erneut fest, dass ich meinen damaligen Appell wiederholen muss. Fakt ist, der Rheinland-Pfalz-Index wurde den Arbeitgebern zugesagt und bis heute nicht umgesetzt. Dabei wurde die Wichtigkeit dieses Indexes bereits von der damaligen Mobilitätsministerin Anne Spiegel am 14. Juli 2021 im Plenum betont. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, Zitat Anne Spiegel: „Mit diesem Index, meine sehr geehrten Abgeordnete, soll bei langlaufenden Verträgen sichergestellt werden, dass die Vergütung der Busunternehmen und der Beschäftigten durch die Aufgabenträger über die Jahre angemessen angepasst wird.“ Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer äußerte sich ebenfalls im Rahmen des SPDLandtagswahlkampfs, auf der „Wir mit ihr“-Tour im Februar 2021 im Gespräch mit Michael Köhler. Ich habe mir das Video angesehen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Alle?) – Ich habe mir dieses Video angesehen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Alle 56?) – Da war Lana Horstmann noch im Gespräch, das war dann die Jana von der Betriebsgewerkschaft. Ich habe es mir angeschaut. Da sagten Sie, Frau Dreyer: „Der Verkehrsminister hat ja den RLP-Index auch zugesagt, und da bleiben wir auch hinten dran. Das ist auch total wichtig, weil am Ende geht es natürlich auch um ordentliche Tarifverträge und gute Bezahlung, um Nachwuchs als Busfahrer und Busfahrerinnen zu finden.“ Meine Damen und Herren, dieser damalige rheinland-pfälzische Verkehrsminister Wissing hat sich nicht nur mit dem ungedeckten Schüttelscheck, (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) den er hier hinterlassen hat, aus dem Staub gemacht, sondern letztlich die finanziellen Probleme im ÖPNV durch sein Deutschlandticket noch größer gemacht. Bravo, FDP! Hinten dran bleiben zu wollen, wie Frau Dreyer es ausdrückte, schrieb sich die Landesregierung bereits 2021 auf die Fahne. Davon ist bis heute wenig zu spüren. Stattdessen bekamen die Kommunen eine Förderrichtlinie, die es ermöglichte, 50 % der Personalkostensteigerungen erstattet zu bekommen. Die anderen 50 % mussten die Kommunen jedoch selbst tragen. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Also hallo!) Gewichtige Stimmen aus der Praxis fordern seit Jahren den Rheinland-PfalzIndex. Zwischenzeitlich zweifelten Sie, Frau Ministerin Eder, sogar an, ob es überhaupt einen Index geben müsse, obwohl die Stimmen der Verbände deutlich waren. Stattdessen stellte der Verband Mobilität & Logistik RheinlandPfalz e. V., kurz MOLO, einen eigenen Index für Rheinland-Pfalz vor. In der damaligen Presseberichterstattung vom 6. Juli ist zu lesen: „Der Verband Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz (MOLO) hat für den Busverkehr des Landes unter dem Namen ‚Molo-RLP-Index‘ einen Vollkosten-Index erstellt, der dabei helfen soll, die Verkehrsunternehmen in Zeiten gravierender Kostenveränderungen krisenfest zu machen. Bis heute fehle in Rheinland-Pfalz ein Index, der die tatsächlichen Kostenveränderungen des Busgewerbes wiedergibt.“ Dieser ausgearbeitete Vorschlag für einen Rheinland-Pfalz-Index liegt der Landesregierung somit seit Frühjahr 2023 vor. Da frage ich mich: Warum ist seitdem nichts passiert? Ich frage Sie, Frau Ministerin Eder, und ich frage Sie, Frau Ministerpräsidentin Dreyer, erstens: Wann halten Sie endlich Ihr Versprechen? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, bei der CDU und bei der AfD) Zweitens: Wann wird es einen Rheinland-Pfalz-Index geben? (Zuruf aus dem Hause: 26!) Drittens: Wie wird dieser ausgestaltet sein? Viertens: Welche Gelder planen Sie zur Rettung des ÖPNV im Land ein? Fünftens: Wann gibt es über diese Fragen endlich Klarheit für die Verbände, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und alle, die letztlich den ÖPNV nutzen möchten? Diese Fragen müssen endlich beantwortet werden. Geben Sie uns bitte hier und heute die konkreten Antworten darauf. Helfen Sie mit, den Streik zu beenden und den Tarifkonflikt zu befrieden. Ich bin gespannt auf Ihre Antworten. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Oster.

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Benedikt Oster SPD

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Wir haben als Land in den letzten Jahren sehr viel in dem Bereich ÖPNV – ich sage auch bewusst – Schrägstrich SPNV investiert, angestoßen und bereits gemacht. Da liegt der erste Unterschied zu Ihnen, Herr Wefelscheid. Sie klammern den Bereich ÖPNV aus, sprechen isoliert darüber. Ich jedoch glaube, wenn man in diese Debatte geht, dann muss man immer den SPNV-Bereich mit einschließen; denn er wird am Ende des Tages zusammen in einem Kontext und aus einem Guss finanziert und gestaltet. Wir nehmen als Land Rheinland-Pfalz Millionenbeträge in die Hand, um allein das Deutschlandticket zu sichern. Mit keiner Silbe haben Sie das erwähnt. (Abg. Martin Brandl, CDU: Rolphen!) Wir sind im SPNV-Bereich deutschlandweit nach wie vor Vorreiter mit unserem Rheinland-Pfalz-Takt. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wir haben in den letzten Jahrzehnten mit unseren ÖPNV-Konzepten zusätzliche Strecken im ÖPNV-Bereich ausgeweitet und – ich sage das bewusst – den Menschen in den ländlichen Regionen damit eine Perspektive aufgezeigt; (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) denn – jetzt werde ich deutlich – jahrelang war die Aussage doch Folgende gewesen: Die in den Städten, die haben einen ÖPNV, und wir auf dem flachen Land kommen nicht von A nach B. (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Das wurde jahrelang im Kontext gesehen, diskutiert und uns immer wieder vorgeworfen. Jetzt haben wir für die Menschen ein Angebot geschaffen. Das sollte man auch erst einmal ein Stück weit anlaufen lassen. Dass die Regionallinien zu 100 % vom Land bezahlt werden, haben Sie in Ihrer Rede mit keiner Silbe erwähnt. Das lassen Sie in der heutigen Diskussion alles aus. Deshalb sagen wir, das ist viel zu kurz gesprungen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sag das denen, die streiken!) Natürlich steht der gesamte Bereich ÖPNV vor herausfordernden Zeiten. Das streitet niemand ab, das ist so, aber das ist kein Problem, das in RheinlandPfalz entstanden oder hausgemacht ist, nein, das ist ein bundesweites Problem. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Wir haben keinen Index!) In allen Ländern steht der ÖPNV vor schwierigen Aufgaben. Wir haben es heute schon gehört, ob es Corona ist, ob es die steigenden Benzinpreise sind, die in der Vergangenheit gestiegenen Lohnkostensteigerungen – bei denen wir als SPD ganz klar und uneingeschränkt sagen, die sind wichtig und gut, da wollen wir keinen anderen Zungenschlag reinbekommen –, das hat in der Branche natürlich für einen großen Umbruch gesorgt. Herr Wefelscheid, jetzt kommt meine Kernfrage an Sie zurück, Sie haben auch Fragen gestellt: Wo holen Sie die Selbstverständlichkeit her, dass das Land den ÖPNV komplett allein finanzieren muss? Diese Frage erschließt sich mir nicht; (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Aus dem Versprechen Ihrer Ministerin!) denn wenn man sich die Thematik anschaut, muss man wissen, dass im ÖPNV auch der Schülerverkehr integriert ist. Dafür sind schlichtweg die Kreise zuständig. Das ist gesetzlich so geregelt. Daher sollte man das dann auch ein Stück weit erwähnen. Das ist dann – ich habe es vorhin schon einmal gesagt, Herr Wefelscheid – alles ein Stück weit zu kurz gesprungen In der Finanzierungsfrage kann man diskutieren und einsteigen. Ja, da sehe ich die Kommunen, Bund, Land und – ich füge hinzu – die EU mit in der Pflicht, dass man die Finanzierung langfristig auf tragfähige Beine stellt. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Was hat das mit der EU zu tun?) Jetzt werden sich viele fragen: Warum sagt er denn „die EU“? – Dann hören Sie zu. Wenn zum Beispiel die EU die Forderungen unterbreitet, dass bei der Busbeschaffung besondere Standards gegeben sein müssen, und das macht sie, dann soll sie sich auch bei der Ausfinanzierung von neuen Bussen beteiligen. Deshalb ist es auch hier wieder zu kurz gesprungen, zu sagen, nur das Land sei in der Verantwortung, den ÖPNV auf tragfähige Beine zu stellen. Das müssen am Ende des Tages alle Träger machen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Zu den Streiks kann man und könnte man viel sagen, sowohl jetzt auf rheinlandpfälzischer Seite als auch was die GDL auf Bundesebene macht. Ich persönlich glaube, das ist in der gesamten Thematik gerade alles auch ein Stück weit Wasser auf die Mühlen getragen; denn eigentlich wollen wir mehr Menschen auf Bus und Bahn lenken. Mit dieser Thematik aber, die gerade so im Fokus steht und so negativ diskutiert wird, glaube ich eher, dass die Leute sich ein Stück weit davon abwenden. Deshalb glaube ich – damit will ich es auch bewenden lassen –, dass man gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen muss. Wir verschließen uns dem nicht und werden dem auch immer offen gegenüberstehen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns noch Gäste im Landtag begrüßen. Jetzt sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Donnersbergkreis auf der Tribüne. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Auszubildende der Schule für Pflegeberufe des Bildungsinstituts der Barmherzigen Brüder in Trier sowie Teilnehmende von Sprachkursen der Trierer Akademie für Sprachvermittlung und Integrationsförderung, herzlich willkommen in Mainz! (Beifall im Hause) Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wolf.

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Markus Wolf CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im ÖPNV laufen die Kosten davon. Lösungsansätze gibt es nicht. Es wird gestreikt, weil die Landesregierung ihre Versprechen nicht einhält. Das ist die Situation im ÖPNV in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Die Landesregierung und der Rheinland-Pfalz-Index, ein Fortsetzungsroman mit allerdings immer demselben Titel: versprochen, gebrochen. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, Leidtragende sind die Busfahrerinnen und Busfahrer und die ÖPNV-Nutzer in Rheinland-Pfalz. Die aktuellen Streiks liegen mit in Ihrer Verantwortung, meine Damen und Herren von der Landesregierung. Das muss man in dieser Deutlichkeit auch an dieser Stelle sagen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Gleichlautend äußern sich ver.di und die Arbeitgeber, und das nicht erst in den vergangenen Tagen. Das ist ein ungewöhnlicher Vorgang, aber er wird durch die Landesregierung geflissentlich ignoriert. Ja, bereits seit 2020 ist das Problem bekannt, und mit der Zusage des damals zuständigen Staatssekretärs Andy Becht für die Kostenübernahme durch das Land und die Einführung eines Rheinland-Pfalz-Indexes schien eine Lösung nah, aber nein, die Zusage wurde bis heute nicht eingehalten, und deshalb haben wir heute die Streiks. Diese Landesregierung verhält sich wie ein Trittbrettfahrer, obwohl sie eigentlich im Führerhaus den Karren mit aus dem Dreck ziehen müsste. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Begonnen hat alles mit der gebrochenen Zusage von Staatssekretär Becht. Wie ging es aber weiter? In der Sitzung des Landtags vom 14. Juli 2021 führte die damalige Klimaministerin Anne Spiegel aus – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –: „Vor etwa einem Jahr hat Staatssekretär Becht vom Wirtschaftsministerium den auch damals schon mit Streik drohenden Tarifparteien im privaten Omnibusgewerbe versprochen, einen Rheinland-Pfalz-Index aufzustellen. Dabei handelt es sich um einen komplexen Prozess, an dem auch der Busfahrerinnen und Busfahrer. Deshalb braucht es hier einen RheinlandPfalz-Index.“ – Hätte es mehr gebraucht? (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Im Plenum am 11. November 2021 sagte die damalige Staatssekretärin Katrin Eder, man werde sich am Hessen-Index orientieren – ich zitiere wieder mit Ihrer Erlaubnis –: „Deswegen werden wir den Hessen-Index weiterentwickeln, aber wir rechnen damit – da wir eine gute Vorlage aus Hessen haben und der Erfinder des Hessen-Indexes an der Mediation beteiligt war –, dass wir zu einem schnellen Konsens kommen können, sodass wir uns dann endlich auch stimmt, wieder nichts passiert. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Das Versprechen von Staatssekretär Becht. Bei Anne Spiegel hieß es, dringend notwendig, von der Landesregierung versprochen, und wir arbeiten daran. Bei Staatssekretärin Eder hieß es, Konsens ist unterwegs, Weiterentwicklung des Hessen-Indexes. Passiert ist nichts. Ein Erkenntnisproblem sehe ich nicht, aber wo ist drei Jahre später die Umsetzung? Zählen Zusagen der Landesregierung gar nichts mehr? Zuverlässigkeit und Planbarkeit bleiben so auf der Strecke und bringen Unsicherheit in die Tarifverhandlungen. Vertreter der Arbeitgeber und von ver.di sind heute auf der Tribüne. Sie haben sich in aller Deutlichkeit geäußert. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER –

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Martin Brandl CDU

Hört, hört!) Haben Sie genau zugehört? Haben Sie in einer der Plenarreden der Vertreterinnen der Landesregierung die Jahreszahl 2026 gehört? 2020 eine schnelle Lösung versprechen, dasselbe 2021 wiederholen und dann 2024 insbesondere aus finanziellen Erwägungen eine Lösung auf mindestens 2026 verschieben, das schlägt dem Fass den Boden aus. Meine Damen und Herren, so geht man nicht mit Gewerkschaften, so geht man nicht mit Arbeitgebern um, (Beifall der CDU) aber so scheint das Geschäftsmodell der Ampel zu sein: Große Ankündigungen, schnelle Überschriften, aber wenn dann die Schecks eingelöst werden sollen, schlägt man sich in die Büsche. Sie kommen mir vor wie ein Schwarzfahrer, der jetzt mehrmals ertappt wurde, aber anstatt einfach einmal das Ticket zu bezahlen und eines für die Zukunft zu lösen, hofft man, dass es beim nächsten Mal auch wieder nicht auffällt. Ich kann Ihnen versprechen, es wird auch in Zukunft nicht klappen, meine Damen und Herren. Arbeitgeber und ver.di haben Ihr Spiel längst durchschaut, (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) oder warum werden morgen über 1.000 ver.di-Vertreter vor dem Finanzministerium demonstrieren? Warum eigentlich vor dem Finanzministerium und nicht vor dem Klimaministerium? – Vielleicht weil es sich bei den Beteiligungen des Landes an den Lohnsteigerungen von 22 Millionen Euro – Sie sagen, massive Kraftanstrengungen – um Geld handelt. (Glocke der Präsidentin) – Entschuldigung, ein Satz noch. Gleichzeitig haben Sie Haushaltsausgabereste von 3,3 Milliarden Euro und eine Haushaltssicherungsreserve von 3,6 Milliarden Euro. Gehen Sie dieses Problem an, lösen Sie es. (Glocke der Präsidentin) Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete BlatzheimRoegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen schon einmal zusagen, in den nächsten eineinhalb restlichen Plenartagen werden noch andere Grüne sprechen. (Heiterkeit im Hause) Ja, ich komme mir hier irgendwie als Alleinunterhalterin vor. Die können auch noch etwas reden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der ÖPNV gehört zur Daseinsvorsorge. Er sichert den Zugang zu Mobilität, ist ein Beitrag – ganz, ganz wichtig – zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land und leistet einen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Hierfür ist ein attraktives Angebot mit verlässlichen Rahmenbedingungen für alle Partnerinnen und Partner unerlässlich. Weil hier immer so viel über ÖPNV-Konzepte geredet wird von den Menschen, die sich, glaube ich, noch nicht so lange damit befassen, muss ich sagen, ich war seit der vorletzten Legislaturperiode mit dem Startschuss zur Erarbeitung dieser ÖPNV-Konzepte dabei. Vielleicht noch einmal für den Hintergrund, das Land hat damals beschlossen, oder wir hatten es im Koalitionsvertrag beschlossen, dass wir insbesondere dort, wo es keine Schienenverbindungen im Land gibt, einen ÖPNV auf die Beine stellen wollen, der zuverlässig und in einer höheren Taktung fährt, sodass der Unterschied vor allem – ich sage es jetzt einmal – zwischen dem Süden des Landes und dem Norden des Landes – im Süden gab es schon immer viele SPNV-Strecken, im Norden nicht – ein Stück weit aufgebaut wurde, (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Aber das ist doch am Thema vorbei! Es fehlt das Geld!) wir die regionalen Achsen im ländlichen Raum, in den Regionen von RheinlandPfalz, in denen es keine Schienenverbindungen gibt, erarbeiten und – das war neu – diese durch Regionalisierungsmittel finanzieren. Ich sage das hier an der Stelle und komme nachher noch einmal darauf zurück. Es war aber ein neuer Ansatz. Ja, ich habe auch vor zehn Jahren in meinem Kreistag die Skepsis mitbekommen nach dem Motto, auf dem Land fährt man Auto, da hat man ein Auto, und man fährt Auto. Punkt. Es gibt aber Menschen, die kein Auto fahren, damals wie jetzt. Das trifft vor allem junge Menschen, das trifft ältere Menschen. Das trifft auch Menschen, die temporär vielleicht nach einem Schlaganfall nicht in der Lage sind, Auto zu fahren. Es trifft vor allem Familien mit mehreren Kindern, in denen es vielleicht nur ein Auto, aber zwei, drei, vier Kinder gibt und einer zum Fußball, einer zum Basketball, einer zum Ballett und einer zum Jugendfeuerwehrtraining will. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Deshalb müssen wir es doch finanzieren, Mensch!) Das war der Hintergrund und ist nach wie vor das Ziel, dass wir nämlich einen ÖPNV und ein Mobilitätsangebot überall im Land zur Verfügung stellen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Die Welt hat sich in den letzten zehn Jahren mit Krisen und vor allem enormen Preissteigerungen an verschiedenen Stellen geändert. Wir sehen, dass die ÖPNV-Finanzierung für die Kommunen ein echtes Problem ist. Das Land trifft die Mehrkosten auch im SPNV. Insofern ist es richtig, dass wir dieses Thema hier und heute diskutieren. Das möchte ich betonen, das ist kein ausschließlich rheinland-pfälzisches Problem. Das trifft andere Bundesländer, andere Kommunen genauso. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ausgaben des Landes und der Kommunen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Energie, Material, Personalkosten, all das stellt für die Haushalte eine erhebliche Herausforderung dar. Allein im Bereich Energie und Personal sind die Kosten zwischen 2022 und 2024 um rund 25 % gestiegen. Obwohl in den letzten Jahren, wie dargelegt, die strukturellen Kosten rasant in die Höhe gestiegen sind, hat es nicht annähernd eine angemessene Erhöhung der Mittelausstattung durch den Bund gegeben. Es ist klar im Grundgesetz geregelt, dass aus Bundessteuern Regionalisierungsmittel an die Länder gezahlt werden müssen, damit sie den Auftrag Schienenpersonennahverkehr und im gummibereiften ÖPNV die Regiolinien bezahlen können. Es ist nicht Aufgabe der Länder, das aus eigenen Mitteln zu finanzieren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Glocke der Präsidentin) Das wird aus Gemeinschaftssteuern finanziert. Wir Grüne haben einen Vorschlag in der Debatte gemacht. Wir wollen eine Reform der Schuldenbremse, um einen Deutschlandinvestitionsfonds für Bund, Land und Kommunen möglich zu machen. (Glocke der Präsidentin) Gerade die Kommunen sind als Herzkammer unserer Demokratie der Ort, an dem jede und jeder direkt spürt, wenn der Bus oder der Zug nicht fährt. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir können gerade live zuschauen, wie die sogenannte Energiewende scheitert. Spannend bleibt nur die Frage, ob es an der Finanzierung oder an den Gewerkschaften scheitert, oder ob Claus Weselsky das im Alleingang schafft. Hauptthema in dieser Debatte soll die Finanzierung sein. Halten wir zunächst einmal fest, dass zwar die Mitglieder der Landesregierung immer tolle Reden über die Bedeutung der Verkehrswende und die wichtige Rolle des ÖPNV (Abg. Sven Teuber, SPD: Halten!) halten – genau –, dass die Landesregierung zur Finanzierung des ÖPNV aber nichts beiträgt. Die einzigen originären Landesmittel, die fließen, sind der Finanzierungsbeitrag des Landes für das Deutschlandticket. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt doch gar nicht, Regionallinien! – Unruhe bei der SPD) Die Zahlen und Daten zum Deutschlandticket zeigen aber, dass es zwar bei den Nutzern beliebt ist, aber nur wenige Autofahrer deshalb auf Bus und Bahn umgestiegen sind. In den ländlichen Regionen ist es wegen des schlechten Angebots praktisch niemand. (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch völliger Blödsinn! Guck mal nach Bernkastel-Wittlich!) Auch sonst dürfen wir uns aber über den mangelnden Umstiegswillen nicht wundern; denn die Bahn ist so unzuverlässig wie niemals zuvor, selbst wenn gerade einmal kein Streik ist. Hauptgrund noch vor dem Personalmangel ist die schlechte Infrastruktur. Zurück aber zu der mangelnden Finanzausstattung. Einige Verkehrsbetriebe außerhalb von Rheinland-Pfalz haben bereits ein drastisches Sparprogramm beschlossen. So sollen die Wiesbadener Verkehrsbetriebe 17 Millionen Euro im Jahr einsparen und wollen das mit einer drastischen Verdünnung der Buslinien bewerkstelligen. In Rheinland-Pfalz haben nun die Mainzer Verkehrsbetriebe den Anfang gemacht. Dabei ist die Situation überall gleich. Die Einnahmen sind durch das Deutschlandticket gedeckelt. Die Kosten für Personal und Energie steigen dagegen rasant. Ohne Gegenmaßnahmen hätte sich in Mainz das Defizit von 16,5 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 53,8 Millionen Euro im Jahr 2028 mehr als verdreifacht. Der Chef der Mainzer Verkehrsbetriebe betont, dass seine Zahlen mehr oder weniger auf alle Verkehrsbetriebe in Deutschland umzurechnen sind. Wir können sie also als Vorlage für den ÖPNV in ganz Rheinland-Pfalz nehmen. Im Zweifelsfall sieht es im ländlichen Raum noch schlechter aus. In Mainz sollen nun 14 Millionen Euro eingespart werden. Das bedeutet in Mainz keine weitere Anschaffung von E- und Wasserstoffbussen, die nicht zumindest zu 75 % gefördert werden. Frau Ministerin Eder, bitte erzählen Sie uns also nichts mehr von E-Bussen, ohne uns genau vorzurechnen, wie die Mehrkosten aufgebracht werden können. Für die Fahrgäste noch viel wichtiger, es wird in Mainz keinen weiteren Ausbau des Bus- und Bahnangebots geben, insbesondere keinen Straßenbahnausbau. Entsprechend werden auch keine Fahrgastzuwächse mehr einkalkuliert, das heißt keine neuen Fahrgäste, die vom Auto umsteigen, keine Verkehrswende. Frau Ministerin Eder, bitte streichen Sie also das Wort „Verkehrswende“ aus Ihrem Wortschatz, solange Sie uns nicht genau vorrechnen können, wie die Mehrkosten aufgebracht werden. Selbst die Beibehaltung des Status quo in Mainz ist nur möglich, wenn 15 % Landeszuschuss zum Defizit einkalkuliert werden. Wie gesagt, der Chef der Mainzer Verkehrsgesellschaft hält die Zahlen für übertragbar auf andere Verkehrsbetriebe in ganz Rheinland-Pfalz und Deutschland. Die rechtlichen Grundlagen für einen Landeszuschuss sind bereits mit dem Landesnahverkehrsgesetz von 2021 gegeben. Auch nach drei Jahren ist aber immer noch kein Landesgeld an die ÖPNV-Aufgabenträger geflossen, und vom Landesnahverkehrsplan hat man auch schon seit einigen Monaten nichts Neues mehr gehört. Werter Herr Wefelscheid, nachdem die Landesregierung die versprochene Beteiligung an der Finanzierung des ÖPNV über drei Jahren verzögert hat, können wir jetzt auch noch ein paar Wochen warten. In Teil zwei der Debatte erkläre ich Ihnen, warum. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist Abgeordneter Weber von der FDPFraktion.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme die nächsten zwei Tage noch öfter. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Der öffentliche Personennahverkehr ist gerade für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz eine enorme, aber auch wichtige Herausforderung. In Großstädten ist das alles selbstverständlich. Da kommt natürlich der Bus, außer es wird wieder einmal gestreikt. Da fährt vielleicht sogar eine Straßenbahn oder eine U-Bahn, so erzählt man sich in der Eifel. Man kommt relativ schnell und verlässlich in die Stadt und kommt in der Stadt verlässlich auch schnell von A nach B. Auf dem Land sieht das aber leider anders aus. Da hält der Bus nicht an jeder Milchkanne, und wenn er das doch tut, fährt der Bus gerne einmal ganz oder fast leer durch die Gegend, das alles mehr oder weniger bezahlt durch die öffentliche Hand, über Steuergelder, egal ob kommunale, Landes- oder Bundesgelder. Die kommunalen Haushalte ächzen dann unter dieser Belastung, angespannt zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Da wünscht sich manche Kommune, mancher vor Ort, zwar eine engere Taktung; denn eine engere Taktung, so der Gedanke, sorgt für ein attraktiveres Angebot und damit für eine stärkere Nutzung. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Bei den Vorrednern habe ich vermisst, dass das Angebot in ganz RheinlandPfalz in den letzten Jahren – das war der Wunsch aller Politischen in diesem Raum und in der politischen Landschaft in Rheinland-Pfalz – (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) ganz stark ausgeweitet und attraktiver gestaltet wurde. Das ist in den letzten Jahren, seit 2015, aufgrund des großen politischen Willens auch in RheinlandPfalz umgesetzt worden. Die Hoffnung war dabei, ein attraktiver ÖPNV sorgt für mehr Umsteiger weg vom motorisierten Individualverkehr. Die gleitende Langfristprognose des Bundesverkehrsministeriums sagt da leider etwas anderes. Auch bei einem massiven Ausbau des ÖPNV wird der motorisierte Individualverkehr weiter zunehmen, weil das Thema ist, dass man im ländlichen Raum nicht vor der Bäckerei, nicht vor dem Getränkehandel und auch nicht vor dem Drogeriemarkt eine Bushaltestelle hat und somit immer, sobald man den Busverkehr in Anspruch nimmt, nur ein gewisses Potenzial an Individualität zur Verfügung hat. Das sind die Fakten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aktuelle Debatte der FREIEN WÄHLER zielt wieder einmal darauf ab, dass das Land den Kommunen irgendetwas bezahlen soll. Die FREIEN WÄHLER unterschlagen hierbei immer wieder, auch das Geld der Landesregierung ist natürlich das Geld der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, es ist das Steuergeld. Was die FREIEN WÄHLER heute auch nicht geschafft haben, ist das, was das Land bis jetzt immer wieder in den ÖPNV investiert hat. Das kann man im Haushalt schön nachlesen. Diese Zahlen sind unserer Meinung nach beeindruckend. Sowohl in die Schiene als auch im ÖPNV in die Busverkehre, die glücklicherweise auch mit den Schülerverkehren kollidieren, wird über eine halbe Milliarde Euro, werden aktuell über 500 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz in diese Bereiche hineinfinanziert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist deshalb gut, dass mit dem digitalen Deutschlandticket endlich zugleich eine Datengrundlage geschaffen wird, um zu sehen, welche Busse die Menschen wirklich nutzen. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hat mit der Einführung des 49-Euro-Tickets die bislang größte Reform beim ÖPNV in Deutschland ermöglicht. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Auch dieser Punkt gehört zur Ehrlichkeit der Debatte über den ÖPNV dazu. Herr Kollege Wefelscheid, das kann man alles von Ihrer Seite aus negieren. Man kann es auch nur am Rande erwähnen, aber dass es – ich wiederhole es gerne – bundesweit gelungen ist, mit dem 49-Euro-Ticket eine große Reform im ÖPNV-Bereich hinzubekommen, gehört zur Ehrlichkeit der Diskussion dazu. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, einfach mehr Geld in das System hineinzugießen, beseitigt nur kurzfristig die Symptome, aber nicht das Problem. Wenn wir analytisch an die Sache herangehen, müssen wir auch nach Jahren des Ausbaus des ÖPNV Zwischenergebnisse ziehen und wahrnehmen. Ich glaube, wir müssen dann analysieren, ob es nicht klüger ist, modernere Konzepte umzusetzen, als den ÖPNV und große Busse durch den ländlichen Raum fahren zu lassen. Ich glaube, das ist eine der Hauptaufgaben, die in den nächsten Jahren im Vordergrund stehen sollte. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Hartenfels. Bitte.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für diese Aktuelle Debatte. Ich finde es sehr wichtig, dass das gerade zu den Zeiten, in denen viele Menschen auf die Straßen gehen und für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, hier im Landtag thematisiert wird. Vielen Dank in Richtung FREIE WÄHLER, aber auch vielen Dank für das Zuspitzen und den Finger auf die Wunde legen, weil wir schon die Hausaufgaben, die wir in einer Aktuellen Debatte diskutieren, adressieren müssen. Es geht immerhin bundesweit um 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den kommunalen Verkehrsunternehmen, die gerade jetzt natürlich sehr in Aufregung sind, wie es weitergeht, was sie erreichen können, welche Versprechungen von der Politik gehalten werden und welche auch nicht. Deshalb möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin aus einer Pressemitteilung von ver.di aus den letzten Tagen zitieren, um das Problem noch einmal für die Menschen zuzuspitzen, die es betrifft. Es betrifft nicht die Abgeordneten in diesem Raum. Zitat aus der ver.di-Pressemitteilung: „Der Bus kommt zu spät und der Busfahrer kann keine reguläre Pause machen. Oder er muss nach zwei Nachtschichten gleich wieder ran. Die Straßenbahn fällt aus, weil die Tramfahrerin krank ist. Ersatz gibt es keinen. Die beschriebenen Probleme sind keine Einzelfälle, sondern ein flächendeckender Ausdruck der schlechten Arbeitsbedingungen und des daraus folgenden Personalmangels im ÖPNV. Die Branche hat massive Probleme, Stellen zu besetzen, die Fluktuation der Beschäftigten ist überdurchschnittlich hoch und bald gehen geburtenstarke Jahrgänge in Rente.“ In dem Zitat wird schon angedeutet – Herr Oster hat eingefordert, man muss sich das Problem noch ein bisschen größer anschauen –, wenn man sich das Problem noch größer anschaut, dann wird es noch dunkler und dadurch nicht heller. Ver.di hat gemeinsam mit der Klimaallianz eine Studie in Auftrag gegeben, die die Perspektive nach vorne gerichtet hat. Da wurde gesagt und festgehalten, bis zum Jahr 2030 werden etwa 60.000 Beschäftigte in Rente gehen, die ersetzt werden müssen. Gleichzeitig hat die Politik vollmundig behauptet oder angestrebt, dass die Fahrgastzahlen verdoppelt werden sollen, die aktuell jeden Tag bei knapp 30 Millionen liegen. Verdoppelt! Das bedeutet laut Studie noch einmal ein zusätzliches Personalbedarfsvolumen von um die 85.000 Menschen mit Kosten von etwa 4 Milliarden Euro, wenn man das wirklich realisieren würde. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtgemengelage ist es wichtig, dass wir darüber diskutieren, wie wir für eine – ich würde einmal sagen – systemrelevante Branche, für die Daseinsvorsorge im städtischen, aber auch im ländlichen Raum, eine Perspektive für die Planbarkeit geben können, die Hand und Fuß hat, die die FREIEN WÄHLER zu Recht in ihrem Titel der Aktuellen Debatte eingefordert haben, und welche Hausaufgaben dafür von der Landesregierung, aber auch von den gesamten Akteuren im Umfeld gemacht werden müssen. Da sieht es auch nicht gut aus. Wer sich den Haushalt 2024 des Bundes angesehen hat, da wird im Bereich des Schienenverkehrs und ÖPNV mächtig gestrichen. Deshalb noch einmal ausdrücklich der Appell von dieser Stelle: Die Forderungen der Gewerkschaft ver.di sind sowohl was den Inflationsausgleich als auch die besseren Arbeitsbedingungen betrifft, umfassend zu unterstützen, aber vor allen Dingen ist auch der Index vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz endlich zu realisieren. Vielen Dank.

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder.

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Katrin Eder

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine gute öffentliche Verwaltung ist gekennzeichnet von einer guten Aktenführung. Deshalb möchte ich, wenn Sie erlauben, aus einem Schreiben des Landkreistags, geschrieben von Frau Dr. Franke, die Sie wahrscheinlich alle noch kennen, vom 4. August 2022 an die Landkreise zitieren. Unterschriften leisteten die Tarifparteien, die KSV’en und das Land. Man vereinbarte darin, wie mit Schreiben vom 20. Juli 2022 angekündigt, dass Land, Städtetag und Landkreistag den Tarifparteien in Aussicht stellen, dass das Land für seine Gremien bzw. der Landkreistag und der Städtetag seinen Mitgliedern und den Aufgabenträgern folgende Refinanzierungsvorschläge empfehlen und zur Zustimmung zuleiten werden. Erstens: Hier geht es um eine Beteiligung von Land und kommunalen Aufgabenträgern an den Mehrkosten der Manteltarifvertragsänderung. Jetzt frage ich Sie: Sind 22 Millionen Euro vonseiten des Landes und noch einmal vonseiten der kommunalen Aufgabenträger eigentlich nichts? – Ich kenne wirklich keine Branche, in der sich die öffentliche Hand finanziell so in die Finanzierung eines Tarifvertrags eingemischt hat. Das war erstens. Zweitens: Land und kommunale Aufgabenträger stellen sicher, dass die Finanzierungszusage in einem optimierten, für die Unternehmen rechtssicheren Verfahren erfüllt wird und unnötige zeitliche Verzögerungen bei der Auskehrung der Mittel, die sich zulasten der Liquidität der Arbeitgeber auswirken können, weitestmöglich vermieden werden. – Das haben wir erfüllt. Drittens: Die entsprechenden Förderbestimmungen sollen durch einen geeigneten Index ergänzt werden, der den üblichen einschlägigen Preissteigerungen in Zukunft ausreichend Rechnung trägt. Die Tarifvertragsparteien legen hierzu dem Land und den kommunalen Aufgabenträgern ihre Vorstellungen für einen solchen Index vor. Ziel ist es, auf dieser Basis eine verbindliche Tarifvereinbarung bis 2026 im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen zu erzielen. – Bis 2026! Das ist ein Schreiben, das alle Beteiligten in diesem Konflikt im August 2022 bekommen haben. Ich halte noch einmal fest: 22 Millionen Euro jedes Jahr vonseiten des Landes und der kommunalen Aufgabenträger für die Mehrkosten des Manteltarifvertrags. Diese Regelung läuft Ende 2026 aus. Für den Fall danach werden wir dann einen Rheinland-Pfalz-Index als objektive Messgröße als Nachfolgeregelung gültig haben. Wir sind kein Tarifpartner. Lohnerhöhungen sind ausschließlich zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auszuhandeln. Dabei bleibt es. Damit bedanke ich mich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Eder, das haben Sie schön aus dem Papier vorgetragen. Das Ding hat nur einen Hasenfuß, weil es die retroperspektivische Betrachtung der Tariflohnsteigerungen der zurückliegenden Jahre betrifft. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Nein!) Als man das gemacht hat, ist man wohl davon ausgegangen, dass man eine gewisse, ich sage einmal, Tarifhöhe bis zum Jahr 2026 hat. Jetzt haben Sie aber eine andere Situation. Sie haben die Situation, dass die Busfahrer jetzt streiken. Die wollen 3.000 Euro sofort und im Monat 500 Euro zusätzlich. Sie können natürlich sagen, wir machen das so, wie es in dem Papier steht, das ist alles geduldig. Da können Sie sich ein Beispiel an Herrn Habeck nehmen. Der hat einmal gesagt, Unternehmen sind nicht insolvent, sondern sie hören nur auf zu verkaufen. So kann man es auch machen. (Zuruf der Ministerpräsidentin Malu Dreyer) Die Busunternehmen sind nicht insolvent, sondern sie hören nur auf zu fahren. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Das ist nämlich die Situation, vor der Sie dann stehen werden. Frau Blatzheim-Roegler, weil Sie gesagt haben, Sie machen das seit vielen Jahren. Ich tue das auch. Ich war früher im Beirat der KEVAG, schon 2009. Die kennen Sie. Ja, da war RWE Mehrheitsgesellschafter. Daher weiß ich – wir hatten damals den ÖPNV bei der KEVAG –, wie schwierig es ist, schwarze Zahlen zu schreiben. Mein Anliegen war mit die Rekommunalisierung gewesen, weil es die politische Zielsetzung war, einen besseren ÖPNV anzubieten. Wir haben aber jetzt landauf, landab die Situation, in der politisch gewollt – das war auch Wille der Landesregierung – ist, dass ausgebaut werden soll. Wir haben hier gehört, wie toll es mittlerweile ist, dass man auf dem flachen Land mehr Busse hat und die Anbindung besteht, aber es ist doch vollkommen klar, dass die Gesellschafter da nicht ohne Ende Geld hineinstecken können, weil sie Kommunalhaushalte haben, die defizitär sind. Sie haben eine Aufsichtsbehörde im Nacken. Daher werden wir in Situationen kommen, in denen sich auch regionale Busunternehmen, Gesellschaften in kommunaler Trägerschaft überlegen müssen, dass sie zum Beispiel Angebote reduzieren. Jetzt sind wir bei Marco Weber. Dann kann man das sagen, wie es die FDP gefordert hat, man kann in die Zahlen schauen, ob das überhaupt sinnvoll ist mit dem ÖPNV, oder ob man nicht doch wieder dazu übergehen muss, Straßen zu bauen und Auto zu fahren. So habe ich zumindest Marco Weber verstanden, die neue Linie der Ampel. Das ist aber nicht die Zielsetzung des gesamten Hauses, sondern das ist die der FDP. Wir wollen insgesamt, dass der ÖPNV attraktiv bleibt, und das geht nur, wenn Sie das Problem lösen; (Glocke der Präsidentin) sonst fährt da kein Bus mehr. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht in der zweiten Runde Abgeordneter Wolf.

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Markus Wolf CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist schon interessant, der Debatte zu folgen, wenn man die drei Koalitionsfraktionen vernimmt, von denen sich, wenn ich es richtig gehört habe, keine auch nur in einer Silbe zum Busfahrerstreik, zum Rheinland-Pfalz-Index, zu den aktuellen Tarifverhandlungen geäußert hat. (Beifall der CDU) Das ist sehr spannend und wird den Problemen, die dort zu bewältigen sind, nicht gerecht. Frau Eder, Sie sagen, wir haben 22 Millionen Euro gegeben, und die Kommunen müssen 22 Millionen Euro geben. – Ja, das stimmt. Kollege Wefelscheid hat aber richtigerweise gesagt, das war die Retrospektive. Wir haben im Moment die Situation, dass beide Tarifpartner sagen, ohne ein Signal der Landesregierung können wir diesen Konflikt nicht lösen. Sie – das habe ich heute wieder vernommen – ducken sich weg. Sie wollen vor 2026 keine Verantwortung übernehmen, und dann nur vielleicht. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Zuruf der Staatsministerin Katrin Eder) Das wird der Sache nicht gerecht. Jeder Streik, der jetzt folgt, ist auch in Ihrer Verantwortung. (Beifall der CDU) Ich möchte noch einmal auf die Zahlen eingehen, weil sie am Ende der Rede zu kurz kamen. Natürlich sind 22 Millionen Euro aus dem Haushalt viel Geld. Wenn wir aber sagen, wir müssen dort mehr tun, wenn wir sehen, dass die kommunalen Defizite von 45 Millionen Euro im ÖPNV-Bereich im Jahr 2017 für die Haushaltsplanung 2024 auf 264 Millionen Euro gestiegen sind, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Hört, hört!) dann fliegen die Kosten aus dem Rahmen. Wenn wir bei einem Landeshaushalt über Haushaltsausgabereste von 3,3 Milliarden Euro und eine Haushaltssicherungsreserve von 3,6 Milliarden Euro reden, dann ist das nicht ein kleiner Topf, Herr Kollege Fernis, (Abg. Sven Teuber, SPD: Was wollen Sie denn noch ausgeben?) sondern dann sitzt man auf dem Geld und will es für die Probleme, die dieses Land hat, nicht ausgeben. (Beifall der CDU) Nehmen Sie das Geld in die Hand. Lösen Sie die Probleme. Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht. Das wäre sachgerechte Politik. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete BlatzheimRoegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift dieser Aktuellen Debatte heißt: „Der ÖPNV in Rheinland-Pfalz braucht Planungssicherheit – Finanzielle Zukunft tragfähig machen“. Ich habe dazu geredet, selbstverständlich, natürlich auch vor dem Hintergrund, dass man die Probleme nicht nur isoliert sehen kann. Frau Eder hat wunderbar erklärt, Stichwort „Rheinland-Pfalz-Index“, Stichwort „was das Land gegeben hat“, und in Vereinbarung mit den Kommunen. Die andere Seite, die genauso wichtig ist, betrifft aber die Frage: Wie können wir den Menschen in der Stadt und auf dem Land auch weiterhin zuverlässig ein Mobilitätsangebot zur Verfügung stellen, das sie nutzen können? Ich finde es schon ein bisschen schäbig, wenn Sie, sehr geschätzter Herr Kollege Wolf, sagen, wir tun so, als hätten wir nichts damit zu tun. Nein, die Welt ist ein bisschen komplexer, und auch das Thema „ÖPNV“ und „SPNV“ hat viele Facetten. Eines ist mit Sicherheit richtig: Die Probleme, die wir durch die UkraineKrise, durch andere Krisen, durch die Inflation haben, waren vor zehn Jahren natürlich nicht zu sehen. Ich gebe auch Kollegen Weber völlig Recht. Natürlich muss man immer wieder einmal prüfen: Sind die Konzepte noch richtig? Muss man nachsteuern? Das ist aber natürlich ein Teil des politischen Geschäfts, und darüber – das weiß ich auch – muss die Landesregierung, müssen aber natürlich auch wir als Parlamentarier mit unseren Kommunen ins Gespräch kommen, und das läuft. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Landeszuschuss für den ÖPNV ist notwendig, um zumindest das bestehende Angebot an Bus- und Bahnverkehr in Rheinland-Pfalz aufrechtzuerhalten. Ich glaube, das ist im ersten Teil meiner Rede doch deutlich geworden. Herr Wefelscheid, allerdings halte ich es für ausgesprochen kurzsichtig, ausgerechnet in diesen Tagen eine Debatte darüber führen zu wollen; denn gleich zwei Gewerkschaften – die der Busfahrer im privaten Omnibusgewerbe und die GdL der Lokführer – führen gerade einen erbitterten Tarifstreit mit Streiks. Guter Lohn für gute Arbeit! – Diese Forderung könnte zwar auch von der AfD kommen, im Bereich des ÖPNV, der doch zur Daseinsfürsorge zählen soll, ist mein Verständnis für Streiks allerdings eng begrenzt. Mit den Wellenstreiks, mit denen ein Notfahrplan unmöglich gemacht werden soll, schießt Herr Weselsky eindeutig über das Ziel hinaus. In dieser Situation kann eine Aktuelle Debatte im Landtag von den Tarifparteien schnell missverstanden werden, nach dem Motto „Es ist egal, was der Tarifabschluss kostet, der Steuerzahler wird schon bezahlen“. Mir ist allerdings wichtig, dass der ÖPNV nicht kaputtgespart werden darf. Darum bin ich für einen Landeszuschuss. Den verschiedenen Gewerkschaften sollte das genauso wichtig sein. Daher appelliere ich an sie: Bitte mäßigen Sie sich. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 18/8949 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Aus der in der Drucksache 18/8949 enthaltenen Vorschlagsliste ist ein stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 18/8949 Herr Harald Jenet vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Herrn Harald Jenet zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Meine Damen und Herren, ich bedanke mich. Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz – LFAG –) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/7536 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/8947 – Die CDU hat eine erweiterte Redezeit von 3 Minuten und die Fraktion der FREIEN WÄHLER von 1 Minute. Die erste Plenarberatung fand in der 51. Sitzung am 28. September 2023 statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss überwiesen. Das Anhörverfahren wurde im Innenausschuss durchgeführt. Für die CDU hat Fraktionsvorsitzender Gordon Schnieder das Wort.

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Gordon Schnieder CDU

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Freisbach, Bosenbach, monatelange Zerreißpartien mit den Kommunalaufsichten, Vorgaben des Innenministers erst in die eine, dann in die andere Richtung, erzwungene Steuererhöhungen auf Druck des Landes, Urteile des Verfassungsgerichtshofs zum Landesfinanzausgleichsgesetz vor allem aus den Jahren 2012 und 2020. Meine Damen und Herren, all das ist Ausdruck Ihrer kommunalfeindlichen Politik. (Beifall der CDU) Umso ironischer klingen da bis heute die Worthülsen der SPD. Sie sprachen von etwas Historischem, von einem engen Austausch des Landes und von der Schaffung zukunftsfähiger und finanzieller Spielräume; (Zuruf von der SPD: So ist das! –

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Sven Teuber SPD

Ist ja schön, dass Sie es auch verstanden haben!) alles Aussagen trotz krachenden Scheiterns des neuen Finanzausgleichs. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD) Das klingt für viele unserer Kommunen wie die reinste Satire. Sie verkennen einmal mehr den Ernst der Lage unserer Städte, Landkreise und Gemeinden. Die Realität in unserem Land sieht vielerorts ganz anders aus. Dabei ist unsere kommunale Ebene von zentraler Bedeutung für unser Land. Diese Ebene ist es doch, die unsere Heimat liebenswert macht und zukunftsgerichtet gestalten will. Das kostet Geld, Geld, das Sie nicht zur Verfügung stellen wollen, das uns die Zukunft unserer Heimat aber wert sein muss. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Es gab so viele Warnungen, die von Ihnen immer wieder in den Wind geschlagen wurden. Erst heute vermeldete der Landkreistag erneut, dass die Kreishaushalte 2024 dramatisch abstürzen, mit einem Fehlbetrag von über 250 Millionen Euro, davon 130 Millionen Euro kassenwirksam. Gespannt bin ich jetzt schon auf die Kassenstatistik 2023. All die finanziellen Probleme, all der Unmut vor Ort haben einen gemeinsamen Grund: die mangelnde finanzielle Ausstattung durch das Land. (Beifall der CDU) Frau Ministerin Ahnen, schließlich können wir bereits jetzt feststellen, dass auch das neue, von Ihnen so hoch gelobte Landesfinanzausgleichsgesetz mit Ansage gescheitert ist. Aus diesem Grund haben wir bereits im September einen Gesetzentwurf zur Änderung eingebracht. Die im Innenausschuss durchgeführte Expertenanhörung hat noch einmal die erhebliche Dimension des Problems aufgezeigt. Zusammenfassend lässt sich dabei feststellen, dass der kommunale Finanzausgleich in seiner jetzigen Form vollkommen unzureichend ist und damit unausweichlich dazu führt, dass viele Kommunen in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft stark unterfinanziert bleiben. Trotz großer eigener Anstrengungen, die auch auf Druck der Kommunalaufsichten vielerorts noch einmal erheblich ausgeweitet worden sind, bleiben die Kommunen mit viel zu wenigen Mitteln sprachlos zurück. Wir müssen uns ehrlich machen und das Gesetz dringend reformieren. (Beifall der CDU –

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Sven Teuber SPD

Machen Sie sich doch einmal ehrlich! – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Eine Evaluation erst 2026, wie von der Landesregierung vorgeschlagen, ist viel zu spät. Ganzen Dörfern geht bis dahin die Luft aus, noch mehr Räte schmeißen ihr Mandat hin, und Bürgermeister resignieren, weil sie immer mehr zu Mangelverwaltern anstatt zu Gestaltern werden. Deshalb müssen wir jetzt gegensteuern, um nicht erneut ein Fiasko zu erleiden. Wir müssen den Finanzausgleich weiter aufstocken. (Abg. Sven Teuber, SPD: Wo leben Sie eigentlich? – Weitere Zurufe von der SPD) Wir müssen endlich den angemessenen Finanzbedarf zugrunde legen. Wir brauchen eine realitätsorientierte Finanzierung, eine Anpassung des Korridorverfahrens mit einer zusätzlichen Festlegung für freiwillige Leistungen und eine Härtefallregelung, die es uns ermöglicht, schwache Kommunen einzelfallbezogen zu unterstützen. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, das schafft der derzeitige Finanzausgleich nicht. Er trägt nicht zur Stärke und Stabilität unserer kommunalen Familie bei, sondern treibt sie immer weiter in den finanziellen Abgrund. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ich war auch in der Anhörung! Dort haben sie etwas anderes gesagt!) Es fehlen die notwendigen Spielräume, die unsere Kommunen zu dem machen, was sie sein sollen: eine Heimat für unsere Bürger, in der auch vor Ort noch entschieden werden kann, was benötigt, was angeschafft wird. Nicht ohne Grund haben viele Kommunalpolitiker kein Interesse mehr, sich einzubringen, treten zurück oder bei der Kommunalwahl erst gar nicht mehr an. Sie wollen nicht nur ein Abnicker sein, um dann auch noch für die erzwungenen Steuererhöhungen vor Ort die Prügel einzustecken. (Beifall der CDU) Wenn wir die Verdrossenheit auf die Politik nicht weiter mehren wollen, müssen wir jetzt handeln. Deshalb fordere ich Sie auf, stimmen Sie unserer Gesetzesänderung heute zu, und ersparen Sie uns bitte Ihre Taschenspielertricks. Berichten Sie uns nicht nur, in welcher Höhe die Einnahmenseite des KFA seit Beginn der Amtszeit von Ihnen, Frau Dreyer, gestiegen ist, sondern zeigen Sie endlich auch einmal den Anstieg auf der Ausgabenseite im gleichen Zeitraum auf. Das ist doch ein Einfaches, und wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann tun Sie es endlich! (Beifall der CDU) Erzählen Sie uns nichts von finanziellen Eintagsfliegen wie KIPKI, Kita-Investitionsunterstützung oder der Einmalzahlung zur Bewältigung der Migrationspolitik. (Zurufe von der SPD) Meine Damen und Herren, in Richtung des kommunalen Entschuldungsprogramms sage ich hier in aller Klarheit abschließend erneut, das von uns allen hier gemeinschaftlich im Landtag angestoßene PEK ist kein Allheilmittel. Es ist, wie es der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick gegenüber der RHEINPFALZ so treffend festgestellt hat, eine Wiedergutmachung für eine jahrzehntelange kommunale Unterfinanzierung dieser Landesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU –

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Marcus Klein CDU

So ist es! Genau so ist es!) Über diese Zeit wurden die Kommunen durch eine verfassungswidrige und unzureichende Finanzausstattung in die Schuldenfalle getrieben. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Die Hoffnung, dass sich mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz doch noch etwas zum Besseren wenden könnte, ist längst zerschlagen. Unsere Vorschläge liegen Ihnen mit unserer Gesetzesänderung vor. Die Haushaltssicherungsrücklage – heute schon mehrfach erwähnt – von 3,6 Milliarden Euro, über 8 Milliarden Euro Überschuss in den letztjährigen Haushalten, der Abbau der Landesschulden in den vergangenen Jahren über 5 Milliarden Euro, das macht deutlich, es ist ausreichend Geld für unsere Kommunen vorhanden. Selbst die Kommunalen der SPD haben doch längst gemerkt, dass für Kleinprojekte in den Ortsgemeinden kein Geld mehr vorhanden ist. Ansonsten würden mich die Almosen, die Sie mit dem Dorfbudget in Ihrem Kommunalwahlprogramm verteilen wollen, noch mehr irritieren, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Zurufe der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Nico Steinbach, SPD) Die Kommunen, unsere Ortsgemeinden würden diese Maßnahmen gerne selbst umsetzen und hätten dies auch schon längst getan, wenn sie denn über eine ausreichende Finanzmittellage verfügen würden, meine Damen und Herren. Lassen Sie unsere Kommunen nicht weiter im Regen stehen. (Glocke der Präsidentin) Herr Minister, jetzt nehme ich Sie beim Wort, was Sie heute hier schon gesagt haben: (Glocke der Präsidentin) Positionieren Sie sich an der Seite unserer Kommunen. Unser Land braucht den politischen Zusammenhalt dringender denn je, (Glocke der Präsidentin) und um den Frieden zu wahren, brauchen wir die starke Gemeinschaft von Land und Kommunen. Stimmen Sie zu. Vielen Dank. (Anhaltend starker Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort. Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion Kollege Stein.

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Markus Stein SPD

(Vereinzelt Beifall bei der SPD) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem uns in den vergangenen 8 Minuten von der CDU wieder einmal ein allzu düsteres und erkennbar wahlkampfmotiviertes Bild beim Thema „Kommunalfinanzen“ gezeichnet wurde, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der CDU: Oh!) ordne ich das hier einmal ein. Meine Damen und Herren, eines vorweg: Kern des bestehenden kommunalen Finanzausgleichs ist es, den rheinland-pfälzischen Gemeinden nach einem verfassungskonformen System jene Mindestfinanzausstattung zuzusichern, von der auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 sprach. Das aktuelle Landesfinanzausgleichsgesetz, das Sie ändern wollen, liebe CDU, ist also das Resultat dieser Rechtsprechung, die sehr konkrete Aussagen darüber getroffen hat, wie die zur Erfüllung der eigenen und der übertragenen kommunalen Aufgaben erforderlichen Mittel durch das Land gesichert werden sollten. Die Aussagen aus der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf haben auch genau das bestätigt. Wir sind mit dem bereits geltenden LFAG auf dem richtigen Weg, während verschiedene Punkte des CDU-Gesetzentwurfs nicht nur kritisch kommentiert, sondern teilweise sogar inhaltlich klar widerlegt wurden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Zunächst einmal können Sie die Summe der Kosten Ihrer Änderungsvorschläge nicht einmal annähernd beziffern. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf: „Die Kosten sind durch die Landesregierung zu ermitteln.“ Damit sind Sie auch nicht in der Lage zu benennen, wie Sie mit den Mehrbelastungen umgehen, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) wie Sie sie kompensieren wollen, meine Damen und Herren; (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Rücklage! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) denn eines wurde in der Anhörung sehr klar gesagt – das ist auch wichtig –, „dass sich Land und Kommunen immer aus demselben Steuertopf finanzieren müssen“. (Unruhe bei der SPD und bei der CDU – Glocke der Präsidentin)

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Kathrin Anklam-Trapp

Kolleginnen und Kollegen, noch einmal ein bisschen Ruhe für den Redner, wenn ich bitten darf.

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Markus Stein SPD

Eines wurde in der Anhörung sehr klar gesagt, nämlich „dass sich Land und Kommunen immer aus demselben Steuertopf finanzieren müssen“, und Gelder der Kommunen sind auch immer Gelder des Landes und umgekehrt, meine Damen und Herren. Wer ständig Mehrausgaben fordert, ohne solide Gegenfinanzierungen darzustellen, oder sie noch nicht einmal benennen kann, betreibt auch ein Stück Augenwischerei, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, der KFA bemisst sich der Rechtsprechung folgend an der Mindestfinanzausstattung der Kommunen. Diese Mindestfinanzausstattung ist keine politische, sondern in allererster Linie eine statistischmathematisch ermittelte Zahl. Wenn das Land die Mindestfinanzausstattung ermittelt, bedient es sich jener Zahlen, die von den Kommunen selbst kommen. Die Ermittlung der Mindestfinanzausstattung orientiert sich an den Ist-Zahlen der Jahresrechnungsstatistik. Man schaut also nicht auf die aktuellen Zahlen der kommunalen Haushaltsplanung, sondern in die Meldedaten zur Jahresrechnungsstatistik, oder einfach gesagt: Die Mindestfinanzausstattung des KFA bemisst sich immer an den nachgewiesenen Finanzbedarfen der Kommunen aus Vorjahren. Der KFA ist naturgemäß nachgelagert. Aktuelle Haushaltsbelastungen durch Inflation, Energiekosten, Personalkosten, Unterhaltungsaufwendungen etc. können also nicht tagesaktuell abgebildet werden, sondern fließen in künftige Berechnungen mit ein. Auch das wurde in der Anhörung bestätigt, wie auch die Anerkennung anderer Maßnahmen der Landesregierung, die viel eher geeignet sind, tagesaktuelle Sonderbelastungen zu kompensieren. Dazu zählen die Übernahme kommunaler Liquiditätskredite – historisch – in Höhe von 3 Milliarden Euro, die auch zu Zinsentlastungen führt, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) ein Kraftpaket, Herr Schnieder, zur Abmilderung der Folgen des UkraineKriegs mit 200 Millionen Euro Landesgeldern, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Einmalig!) ein Klimaschutzprogramm KIPKI mit 250 Millionen Euro (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Was machen wir denn 2025?) oder, wenn wir auch einmal in die Vergangenheit blicken, Herr Schnieder – das haben viele vielleicht vergessen –, die Übernahme von Gewerbesteuerausfällen auf kommunaler Ebene während der Corona-Pandemie. All das sind periodisch geeignete Instrumente, um die Kommunen gezielt zu entlasten, und sie müssen immer in die Debatte mit einbezogen werden. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Übrigens wird das von uns angewandte System des Korridorverfahrens, mit dem der Mindestfinanzbedarf ermittelt wird, nicht nur auch in Hessen und Thüringen angewandt, sondern wurde von den dortigen Verfassungsgerichten bereits bestätigt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Stimmt ja nicht! Schon lange abgeschafft in Thüringen!) – Nicht abgeschafft. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Schon in Thüringen abgeschafft und in Hessen ausgesetzt!) Wenn Sie sich die Rechtsprechung der Staaten Thüringen und Hessen betrachten, wissen Sie, dass die dort angewandten Verfahren (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie wissen, dass es nicht angewandt wird!) verfassungskonform sind. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das ist der Maßstab, Herr Schnieder. Auch das zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg. Man muss sich sogar fragen, ob einzelne Änderungswünsche im CDU-Gesetzentwurf den Vorgaben des VGH entsprechen. Daran lässt sich nämlich zweifeln; denn wer zum Beispiel fordert, die Schlüsselzuweisung B in die Umlagegrundlage bei der Kreisumlage aufzunehmen, entzieht den kreisangehörigen Gemeinden und Städten gerade jene KFA-Mittel des Landes, die sie bedarfsorientiert erhalten. Sollten also Ortsgemeinden Umlage auf diese Zuweisung an ihren Landkreis leisten, die sie vom Land eigentlich für ihren eigenen konkreten Finanzbedarf erhalten? – Nicht nach unserer Auffassung; denn das widerspricht auch der Forderung des VGH nach einer bedarfsorientierten Ausschüttung der Mittel. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Letzter Punkt: Sie fordern viel, sind jedoch nicht in der Lage, die konkreten Kosten und eine solide Gegenfinanzierung zu benennen. Wir sind bei TOP 4, und ich glaube, die Haushaltssicherungsrücklage wurde mittlerweile schon mindestens fünfmal für verschiedene Dinge in Anspruch genommen. (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn das so weitergeht, haben wir die Haushaltssicherungsrücklage heute am Ende des Plenartags komplett aufgelöst und Ausgaben in einem Jahr finanziert. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, so ist es! – Glocke der Präsidentin) Wichtig ist, die Landesregierung setzt bereits das um, was der VGH fordert – davon sind wir überzeugt –, eine am Mindestfinanzbedarf orientierte bedarfsgerechte Verteilung, so wie es der VGH forderte und wie wir es bereits anwenden. Es gibt keinen Grund, das LFAG zu ändern. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Danke schön. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer Kurzintervention erteile ich CDU-Kollegen Gordon Schnieder das Wort.

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Gordon Schnieder CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege, der VGH hat von einer bedarfsgerechten Ausstattung gesprochen. Deswegen brauchen wir einen angemessenen Bedarf, den wir ermitteln, und keinen Mindestbedarf, der ist schiefgegangen. Sie wissen es genau, Thüringen hat das System längst abgeschafft, in Hessen ist es ausgesetzt. In Hessen fehlte über 1 Milliarde Euro im Jahr, weil dieses Verfahren nicht zielführend ist, und das merken wir auch hier. Deswegen wird es auch hier nicht hinhauen. (Zurufe der Abg. Pia Schellhammer und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie dann darauf abstellen – – – Deswegen habe ich gesagt, lassen Sie die doch Eintagsfliegen sein. Wir sind für KIPKI dankbar, wir haben mitgemacht. Wir finden es auch gut, dass die 200 Millionen Euro im Jahr 2023 ausgegeben worden sind, für die Asylbewerber, für die Kommunen in diesem Jahr eingesetzt werden. Was ist denn aber ab 2025? Sie haben keine Lösung. Wir haben doch eine negative Kassenstatistik. Erstes Halbjahr 2023 minus 610 Millionen Euro. Ein Fünftel der übernommenen Liquiditätskredite war bis dahin aufgelaufen. Deswegen noch einmal: große Spannung, wie die Kassenstatistik 2023 insgesamt aussieht. Wenn Sie das mathematische Verfahren nehmen und die Zahl, wie der Korridor ausgestaltet wird, das hat der Gesetzgeber entschieden, und er ist zu niedrig. Wenn Sie an der Seite der kommunalen Spitzenverbände stehen, die das gesagt haben, dann gehen Sie auf Quantile. Sie haben nichts zu befürchten. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, Schlüsselzuweisung B: Wer sich ein bisschen im System auskennt, das ist die Schlüsselzuweisung, die am Ende der Kette steht. Wenn nicht genug im Topf drin ist, ist nachher am Ende nicht mehr genug zu verteilen. Die Schlüsselzuweisung B im alten System war immer umlagepflichtig. Wenn Sie es nicht mehr machen – es ist die Umlage B der Verbandsgemeinden –, dann treffen Sie die Ortsgemeinden, die sowieso nicht genug haben. Deswegen ist genau in diesem Punkt ein Umsteuern genauso notwendig. Machen Sie sich ehrlich, und wenn Sie Zahlen von uns erwarten, bringen Sie Ihre Zahlen. Bringen Sie die Ausgabesteigerung der letzten Jahre. Sie verweigern sich dem seit Jahren. Sie verweigern seit Jahren ein Gesetzgebungsabschätzungsverfahren, wohin die ganze Reise geht. Sie verweigern es. Sie packen Ihre Zahlen aus, die Ihnen gerade schön sind. Dass aber die Gemeinden draußen vor die Hunde gehen, dass wir Leute haben, die hinschmeißen, die nicht mehr kommunalpolitisch aktiv sein wollen, das negieren Sie; denn wir reden wenn das Land schlecht, und wenn müssen wir sagen, wie wir es finanzieren. Ich habe es oft genug gesagt, 8 Milliarden Euro Überschuss hattet Ihr in den letzten Jahren, mindestens 5 Milliarden Euro eigene Schuldentilgung. Ihr kriegt die PS nicht auf die Straße und habt noch 3,3 Milliarden Euro Haushaltsausgabereste, und in der Sicherungsrücklage liegen 3,6 Milliarden Euro. (Zurufe von der CDU: So ist es! Jawohl!) Das Geld ist da, Ihr müsst nur die richtigen Prioritäten setzen, meine Damen und Herren. (Starker Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Stein das Wort.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Kollege Schnieder, da ist es wieder, das Bild, das Sie zeichnen, es sei alles Politik. Die Frage, wie viel Geld wir in den Topf geben, ist eine politische Entscheidung, (Zurufe von der CDU: Sicher! Was denn sonst? – Weitere Zurufe von der CDU) hängt an der guten Laune der Finanzministerin oder der Ministerpräsidentin. Meine Damen und Herren, es gibt eine über 900 Seiten starke Dokumentation, die sich ausschließlich mit der Frage beschäftigt, wie dieser kommunale Finanzausgleich gerechnet wird. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) Das sind über 900 Seiten Dokumentation von Menschen – das sage ich jetzt und kann ich nur für mich sagen –, die sich mit dem Thema weitaus besser auskennen in der statistischen Mathematik, als ich das jemals können werde. Man muss am Ende klar sagen, es gibt Bundesländer, in denen die Verfassungsgerichtshöfe, die Staatsgerichtshöfe, klare Entscheidungen getroffen haben. Es gibt eine über 900 Seiten starke Dokumentation, die übrigens auch auf die Frage des Korridorverfahrens eingeht, auf den 50-100-Deckel, den wir als Gesetzgeber natürlich verabschiedet haben. Natürlich ist das die Aufgabe des Gesetzgebers. Ich wette, wenn wir einen anderen Korridor gewählt hätten, dann wäre der genauso falsch, einfach nur, weil es darum geht, Politik zu machen, weil es darum geht, ein Stimmungsbild zu verzerren. Meine Damen und Herren, Eintagsfliegen, das ist ein Begriff, den man sicherlich aus Oppositionssicht gerne nehmen kann. Was es für das Land Rheinland-Pfalz bedeutet, 3 Milliarden Euro zur Entschuldung in die Hand zu nehmen – die Sie übrigens hier im Parlament mitgetragen haben –, das können Sie doch nicht als Eintagsfliege ansehen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Herr Schnieder, zumal die Zinsbelastung gerade jetzt in diesen Zeiten etwas ist, was sich sehr deutlich in den kommunalen Haushalten machen würde. Da ist es sehr gut, dass wir die Schulden übernehmen, weil das einfach auch strukturell eine Entlastung unserer Kommunen bedeutet. Ich glaube also, das Wichtige ist, wir haben eine Evaluierung dieses kommunalen Finanzausgleichs. Er ist nicht politisch gewürfelt, sondern ganz klar sachlich und mathematisch erstellt. Sie sollten aufhören, bei der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, dass das hier alles nur Politik ist, sondern am Ende ist es ein System, das bereits durch zwei Gerichtshöfe gedeckt ist. Danke schön. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU – Unruhe bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Unruhe im Saal. – Als nächste Rednerin hat die Fraktionsvorsitzende des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollegin Schellhammer, das Wort zur Rede, und im Rund bitte ich um ein bisschen Aufmerksamkeit.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir alle wollen Kommunen, in denen es sich gut leben lässt. Wir wollen moderne Schulen, wir wollen eine intakte Infrastruktur, wir wollen saubere Energie aus Sonne und Wind und eine zuverlässige Wärmeplanung, Mobilfunk an jeder Milchkanne und Glasfaser bis an jedes Haus. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum und eine Verwaltung, die die Digitalisierung lebt, und wir wollen Sportplätze und sanierte Schwimmbäder. All das sind keine Extrawünsche, all das ist eine Basis für ein gutes Leben vor Ort. Das ist auch die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts, ein Land, das funktioniert. Wir Grüne wissen, dass das alles natürlich nicht zum Nulltarif passiert, und wir wissen deshalb auch, wie wichtig die finanzielle Ausstattung unserer Städte, Dörfer und Kreise ist, und auch deswegen treibt uns diese Diskussion selbstverständlich um. Aus persönlichen Gesprächen, auch wenn wir vor Ort unterwegs sind, wissen wir, dass die Sorgen in manchen Kommunen natürlich da sind, und deshalb haben wir auch Kraftanstrengungen unternommen. Dieses Jahr wird historisch sein, weil wir in diesem Jahr 3 Milliarden Euro kommunale Altschulden übernehmen. Damit werden die Kommunen erheblich entlastet. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Wir haben selbstverständlich auch bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs eine ordentliche Schippe draufgepackt. Das alles haben wir getan, auch aus der Motivation heraus, dass wir möchten, dass es vor Ort in unseren Kommunen funktioniert. Das LFAG sieht gerade ein Instrument vor, das es ermöglicht, darüber zu diskutieren, sieht dieser LFAG wirklich den entsprechenden Bedarf vor, nämlich die sogenannte Finanzausgleichskommission. Die muss man erwähnen, da sitzen nämlich Vertreter:innen der Landesregierung und (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Sehr gut!) Vertreter:innen der kommunalen Familie zusammen und werden beraten. Sie werden beraten, ob und, wenn ja, wo nachgesteuert werden muss, und diese Kommission tagt auch im Vorfeld des nächsten Doppelhaushalts. Jetzt müssen wir schauen, ob all das, was wir bislang unternommen haben, ausreicht, ob und wie die Reform insgesamt trägt. Das aber schon zehn Monate nach dem Inkrafttreten zu sagen, halten wir für viel zu vorschnell. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir haben uns in der Anhörung genau angeschaut, was die Expert:innen zu Ihrem Gesetzentwurf sagen. Sie haben insbesondere auch kritisiert, dass Sie in Ihrem Gesetz einen jährlichen Mindestaufwuchs vorsehen. Das ist sozusagen ein komplett anderes System als das, was uns letztendlich der VGH auch ins Stammbuch geschrieben hat, nämlich eine klare Bedarfsorientierung. Sie kombinieren also die Bedarfsorientierung, die uns der VGH ins Stammbuch geschrieben hat, wieder mit einem Instrument, das sich an den Steuereinnahmen orientieren soll, also ein Mindestaufwuchs pro Jahr. Das ist unserer Meinung nach nicht zielführend. Das kombiniert zwei Systeme, die so nicht kombinierbar sind. Mit dem Gesetz haben Sie letztendlich unbezifferbare Mehrausgaben vorgelegt. Unbezifferbare Mehrausgaben, das ist nichts anderes als ein ungedeckter Scheck, mit dem die CDU Kommunalwahlkampf machen möchte. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Weil wir es vorhin in der Diskussion zum Thema „ÖPNV“ und jetzt auch wieder durch Ihre Zwischenrufe gehört haben, Sie haben die Haushaltsreste erwähnt. Schauen wir uns doch einmal an – das sind übertragene, gebundene Mittel –, was sich denn da für Projekte finden. Das sind Hochwasserschutzprojekte, das ist der Breitbandausbau, es sind Baumaßnahmen zum Beispiel an der Uni Mainz. (Zurufe der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Gordon Schnieder, CDU) All das sind die übertragenen Haushaltsreste, die Sie hier für Ihren ungedeckten Wahlkampfscheck verausgaben wollen. Das lassen wir nicht zu. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Auch Ihre monokausale Erklärung, an all dem, was jetzt aus den Kommunen an Kritik kommt, ist nur das Land schuld, das ist wirklich absolut monokausal, (Abg. Torsten Welling, CDU: Zutreffend!) weil in Ihrer Erwähnung überhaupt nicht vorkommt, dass wir alle, alle öffentlichen Haushalte, von der Inflation, von den Tarifabschlüssen und von der Energiekrise betroffen sind. All diese Entwicklungen, die wir noch gar nicht sehen konnten, als wir den KFA so konzipiert haben, all das führen Sie auf eine unliebsame Landesregierung zurück. (Abg. Marcus Klein, CDU: Aber wir sehen es doch jetzt! Und da wir es jetzt sehen, müssen wir jetzt was machen!) Das ist monokausal, das ist unterkomplex, und das ist einer Opposition auch nicht würdig. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Der vorliegende Gesetzentwurf bringt uns in dieser Diskussion einfach nicht weiter. Es sind die üblichen Reflexe. Es gibt keine seriöse Gegenfinanzierung. Wir sehen, dass wir finanzielle Herausforderungen haben. Das betrifft aber alle öffentlichen Haushalte. Deswegen finden wir es gut, dass wir insgesamt bundesweit eine Diskussion haben, zu der sich zum Beispiel auch schon CDU-Ministerpräsidenten geäußert haben, nämlich zu den Fragen: Wie gehen wir insgesamt mit unseren öffentlichen Haushalten weiter um? Brauchen wir eine Reform der Schuldenbremse? Brauchen wir einen Investitionsfonds für Bund, Land und Kommunen, weil wir einen Investitionsstau haben? (Glocke der Präsidentin) Diese Diskussion finde ich zielführend, aber Ihr Gesetzentwurf ist es nicht. Wir sind offen für Anpassungen, aber für Ihren Gesetzentwurf nicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.

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Iris Nieland AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! „Schwimme, wer schwimmen kann, und wer zu plump ist, geh[t] unter!“ Ich zitiere dieses Wort unseres großen Nationaldichters Friedrich Schiller; denn diese Zeile passt außerordentlich gut zur aktuellen Lage unserer Kommunen. Wir beziehen dieses Schillerwort in dieser Debatte auf die Lage unserer Kommunen. Sehr geehrte Kollegen, hierzulande können nur ganz wenige Kommunen schwimmen und sich finanziell über Wasser halten. Ingelheim ist so ein Beispiel. Jedoch droht mittlerweile sogar der Kreis Mainz-Bingen, der ebenfalls von Ingelheims hohen Gewerbesteuereinnahmen profitierte, unterzugehen. Selbst den einst finanziell starken Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Sehr geehrte Kollegen, die Frage ist doch: Wie bekommen die Kommunen finanziell wieder Boden unter die Füße? Die Landesregierung hat mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich eine falsche Lösung vorgelegt. Kernpunkt des neuen Ampel-KFA sind letztlich Steuererhöhungen zulasten unserer Bürger und Betriebe. Die Ampelregierung hat die Städte und Gemeinden genötigt, die Grundsteuern und Gewerbesteuern zu erhöhen. Ausgerechnet in einer Rezession werden Bürger und Betriebe finanziell noch stärker belastet. Sehr geehrte Kollegen, der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ändert daran nichts. Die Nivellierungssätze auf Gewerbesteuer und Grundsteuer bleiben zu hoch. Mitunter wollen Sie sogar noch höhere Hebesätze in den Kommunen. Genau das geht in unserer wirtschaftlichen Lage überhaupt nicht. Richtig ist, der neue KFA ist falsch. Wir hatten dazu die Anhörung im Innenausschuss. In einem Punkt waren sich die Experten in der Anhörung einig. Der neue KFA muss schnellstens evaluiert werden, und deshalb muss diese Evaluierung noch in diesem Jahr beginnen. Zudem muss dieser KFA so schnell wie möglich nachgebessert werden, aber nicht so, wie hier im Gesetzentwurf. Auch das ist ein Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss. Die Ampel und die CDU sind sich fast einig. Die einen erzwingen über den KFA höhere Grundsteuern und Gewerbesteuern, und die anderen wollen daran wenig ändern. Zum Glück gibt es eine Alternative. Wir von der AfD fordern, Bürger und Betriebe zu entlasten. Unsere Städte und Gemeinden können ihre Grundsteuer und Gewerbesteuer wieder senken, wenn die Landesregierung endlich das Konnexitätsprinzip bei Asyl, ÖPNV und Kita strikt umsetzt. (Beifall der AfD) Das Konnexitätsprinzip, wer bestellt, der bezahlt. Die Landesregierung fordert von den Kommunen viel, damit sie selbst im hellen Licht glänzen kann. Hingegen müssen die Kommunen die Kredite auftreiben, um die neuen Landesaufgaben zu bezahlen. Natürlich führt eine solche Politik zu Steuererhöhungen vor Ort, vor allem bei der Grundsteuer. Die Anhörung im Innenausschuss hat konkrete Zahlen zu Kita und ÖPNV genannt. Bei den konkreten kommunalen Asylkosten hatten wir von der AfD im vergangenen Jahr gefordert, diese Zahlen zu ermitteln. Sie haben das abgelehnt nach dem Motto „Augen zu, Ohren zu, und am besten auch den Mund zu“. Immer höhere Steuern und immer kleinlichere Einschränkungen, immer mehr Bürokratie, das sind die Klötze an den Beinen, die selbst den stärksten Schwimmer unter Wasser ziehen. Ingelheim und der Kreis Mainz-Bingen als unsere finanzstärksten Kommunen können sich finanziell nicht mehr über Wasser halten. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Das stimmt doch gar nicht! Unsinn!) Unsere Wirtschaft wandert aus, und selbst der Durchschnittsverdiener hat konkrete Abstiegsängste. Um was geht es, in einem Satz zusammengefasst? – Sie von der Landesregierung lassen die Kommunen im Stich nach dem Motto „Schwimme, wer schwimmen kann, und wer zu plump ist, geh[t] unter!“. aber nicht mit uns, nicht mit uns, dafür steht die Alternative für Deutschland. Wir lassen die Kommunen in Deutschland nicht untergehen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs ist jetzt ungefähr seit einem Jahr in Kraft, und bisher liegen uns noch keine Abschlüsse der Kommunen nach dem neuen Verfahren vor. Obwohl diese Abschlüsse noch gar nicht vorliegen, also das erste Jahr noch nicht finanziell vollständig abgearbeitet ist, ist die CDU-Fraktion hier schon im letzten Jahr mit einem Gesetzentwurf angetreten und hat gesagt, wir müssen da Veränderungen vornehmen. Das ist in der Tat bemerkenswert, weil der Gesetzentwurf natürlich faktenfrei ist. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Die Faktenfreiheit zeigt sich auch daran, dass er mit etwas endet, das ich Ihnen hier schon beim letzten Mal gesagt habe und das in dieser Debatte immer wieder angesprochen wurde, nämlich damit, dass er noch nicht einmal eine Angabe dazu enthält, wie hoch die Kosten Ihrer gewünschten Regelung denn sein sollen. So kann man doch nicht allen Ernstes behaupten, man wolle hier in irgendeiner Form seriöse, ernst zu nehmende Finanzpolitik betreiben. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann hat eine Anhörung im Innenausschuss stattgefunden. Irgendwie ist es auch der CDU-Fraktion nicht gelungen, einen Anzuhörenden zu benennen, der wirklich gesagt hat: Jawohl, so sollte man das machen, das ist die wirklich richtige Lösung. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann sind darin auch ein paar Dinge, bei denen man sagen muss, das passt einfach auch hinten und vorne nicht zusammen. Sie sagen, es soll einen Mindestaufwuchs dieser Finanzausgleichsmasse geben. Da haben Sie einmal 1 % reingeschrieben. Irgendeine Faktengrundlage dafür haben Sie natürlich genauso wenig wie irgendeine Vorstellung davon, was das alles kostet; aber sich hier vorne hinstellen und sagen, mehr Geld, das ist natürlich eine vergleichsweise leichte Forderung. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Dabei sprechen Sie natürlich nicht darüber, was die letzten Jahre alles passiert ist. Allein im Moment – das wird erst jetzt administrativ abgearbeitet –, dass die Kommunen mit 3 Milliarden Euro entschuldet werden. Diese 3 Milliarden Euro unterschlagen Sie einfach, wenn Sie sagen, na ja, die Schulden des Landes haben sich positiv entwickelt, die der Kommunen sind im Übrigen auch gesunken, allerdings in der Tat im Verhältnis weniger als die Landesschulden. Wir kehren jetzt aber doch genau dieses Verhältnis um, weil wir nämlich die Kommunen um 50 % ihrer Altschulden entschulden und genau diese 3 Milliarden Euro als Schulden des Landes übernehmen. Das wird doch dazu führen, dass natürlich die Landesschulden auch wieder ansteigen. Dafür haben wir uns gemeinsam entschieden und das im Übrigen hier auch entsprechend verankert. Nur, das in so einer Debatte einfach zu unterschlagen, ist doch auch nicht seriös. Dass wir gerade vor Kurzem 200 Millionen Euro zusätzlich für das Thema „Fluchtaufnahme und Integration“ zur Verfügung gestellt haben , weil wir entsprechend reagieren – – – (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Einmal!) – Ja, Herr Schnieder, da sagen Sie „einmal“. Genau, einmal, weil wir mit einer Haushaltsrücklage, die nun einmal auch nur einmal da ist, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja!) seriös umgehen (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und sie nicht in einer Plenarsitzung dreimal ausgeben wollen. Sie haben sie heute nämlich zum dritten Mal anzapfen wollen. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Genau! Immer wieder! Rücklagen, Rücklagen, Rücklagen!) Das ist schlicht und ergreifend der Unterschied, ob man hier entsprechend Verantwortung hat oder nicht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Weil der Verfassungsgerichtshof zitiert wurde: Der wird immer ein Stück weit geschickt zitiert, weil dann gesagt wird, der Verfassungsgerichtshof hat den kommunalen Finanzausgleich als verfassungswidrig angesehen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: In Gänze!) und unterfinanziert ist er auch. Das eine hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, das andere nicht. In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz findet sich deutliche Kritik daran, dass es keine aufgaben- und bedarfsbezogene Bemessung der entsprechenden Mittel für den kommunalen Finanzausgleich gibt, und es wird gefordert, dass eine solche aufgaben- und bedarfsgerechte Finanzierung hergestellt wird. In dieser Entscheidung findet sich mit keinem Wort die verfassungsgerichtliche Feststellung, die Finanzausgleichsmasse sei vorher zu niedrig gewesen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Zur Höhe hat sich der Verfassungsgerichtshof schlicht nicht verhalten. Dementsprechend ist das einfach etwas, was man da auch nicht hineininterpretieren kann, dass die Kommunen verfassungswidrig unterfinanziert gewesen seien. (Zuruf von der SPD – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Diese Aufgabe ist dann mit wirklich großer Anstrengung bewältigt worden, in sehr kurzer Zeit ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen, das genau diese Bedarfsermittlung zugrunde legt und die Mittel neu festsetzt. Sie sind dabei im Übrigen auch erhöht worden, wiederum durch die Koalition auf Vorschlag der Landesregierung. Es ist also doch tatsächlich ein Weg, auf dem wir sind. Im Übrigen waren die Finanzierungssalden – das steht am Anfang in Ihrem eigenen Gesetzentwurf – positiv. Dann sagen Sie, da gab es Einmaleffekte von BioNTech, um dann wenigstens ehrlich selbst festzustellen, selbst wenn man die rausrechnet, waren sie immer noch positiv. (Abg. Markus Stein, SPD: Ganz genau!) Auch diese Betrachtung ist also doch schlicht und ergreifend so, dass wir doch sehen, wir sind auf dem richtigen Weg. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir werden das für die Zukunft im Übrigen, das sage ich auch ganz klar, weiter intensiv im Blick haben müssen. Ich glaube in der Tat, dass wir darüber reden müssen, ob wir mit Blick auf fundamental veränderte Rahmenbedingungen, weil wir eine Inflation hatten, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht hatten, dort noch einmal draufschauen müssen, vermutlich vor dem Jahr 2026, aber seriös. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Schauen wir doch bitte gemeinsam darauf, wenn wir die Abschlüsse nach dem ersten Jahr des neuen KFA haben, verbunden mit einer Steuerschätzung für die Zukunft. (Glocke der Präsidentin) Das ist, wie man so etwas seriös angeht, und nicht mit populistischen Schnellschüssen vor der Kommunalwahl, wie hier von der Union. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ach was! Unsinn! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Natürlich lehnen wir Ihren kostenmäßig nicht bezifferbaren Antrag entsprechend ab. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die heutige Pressemitteilung des Landkreistags anschaut – 2024 fehlen auf Ebene der Landkreise in Rheinland-Pfalz 250 Millionen Euro –, dann ist der vorliegende Gesetzentwurf der CDU nur zu begrüßen; (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) denn er betrifft ein unausgegorenes Gesetz mit vielen Schwächen und inhaltlichen Fehlern. Die Ampelregierung will das LFAG natürlich über die Zeit bis nach der nächsten Landtagswahl bringen, und deshalb ist die Evaluation erst 2026 vorgesehen. Die Taktik, die dahintersteckt, durch die Erhöhung der Nivellierungssätze erhalten die Verbandsgemeinden und Kreise mehr Geld auf Kosten der Gemeinden, und dann werden die Gemeinden wegen dieses Exodus an eigenen Mitteln von der Kommunalaufsicht gezwungen, Grundund Gewerbesteuern zu erhöhen. Die Überlegungen der Landesregierung: Damit wird die kommunale Familie ohne Geld des Landes auf Kosten der Steuerzahler bis 2026 steigende Einnahmen haben. Hinzu kommen dann noch die neuen Grundsteuersätze aufgrund der Grundsteuerreform und die dadurch erhöhten Grundstücksbewertungen, die das LFAG in einem anderen Licht erscheinen lassen. Meine Damen und Herren, das ständige Wiederholen in Plenum und Presse, man habe mit der Schuldenübernahme von 3 Milliarden Euro, den Landesmitteln für den kommunalen Finanzausgleich von über 300 Millionen Euro im Jahr 2023, den KIPKI-Mitteln von 240 Millionen Euro und den nicht zu vergessenden Mitteln für die Flüchtlingsbewältigung mit über 200 Millionenen Euro Landesmitteln doch alles, was zu leisten war, für die Kommunen getan, kann nur den unbedarften Zeitgenossen überzeugen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist das!) Die Fachleute in der Anhörung im Innenausschuss am 7. Februar dieses Jahres kommen zu einem ganz anderen Ergebnis. Selbst die von der SPD vorgeschlagenen Experten haben Klartext gesprochen. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU ist deshalb zu begrüßen. Eine deutliche Erhöhung der Landesmittel für den Finanzausgleich ist anzustreben, um die stetige Erhöhung der Anforderungen und die Veränderung der Qualitätsvorgaben des Landes – beispielhaft beim KiTa-Gesetz, das sich heute in der Pressemitteilung des Landkreistags wiederfindet, und beim ÖPNV – umsetzen zu können. Der Einmaleffekt BioNTech wurde viel zu hoch bewertet. Der Rechnungshof bemängelt die realitätsfernen Inflationsvorgaben des Landes. Die Bedarfsermittlung auf Datenbasis der Jahre 2017 bis 2019 mit der entsprechenden Fortschreibung ist angesichts der letzten Jahre nicht zielgenau gewesen. Eine zusammenfassende Erhöhung bei der Bedarfsermittlung wäre zielführender. Das Mindestmaß an freiwilligen Leistungen als Vorgabe des VGH-Urteils ist nicht gewährleistet, usw., usw., usw. Diese Liste ließe sich beliebig fortführen. Ja, ich vergaß, dann kommen noch die üblichen Argumente der Ampelkoalition: Der Landesfinanzausgleich ist nur ein subsidiäres Finanzierungsinstrument, und er ist keine fiskalische Rundumversicherung für Kommunen. Das Totschlagargument, das Gesetz habe sich an dem hessischen Vorgehen orientiert, um verfassungskonform zu sein, hat sich ebenfalls mit der Anhörung der Experten als ein Vergleich von Äpfel und Birnen herausgestellt. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestehen Sie sich doch einfach einmal ein, so einfach, wie Sie es sich gemacht haben, sind die kommunalen Haushalte nicht zu sanieren. Wer den Kommunen, Städten und Landkreisen 30 Jahre Geld vorenthalten hat, wer ständig neue Anforderungen und Ideen formuliert, die dann von den Bürgern und Verwaltungen vor Ort umgesetzt werden müssen, ohne das Konnexitätsprinzip zu beachten, wer ohne Not nicht einmal einen Härtefallfonds von 30 Millionen Euro einrichten kann, um kleinste Regelungslücken und Härtefälle auszugleichen, aber auf der anderen Seite 3,6 Milliarden Euro an Rücklagen hortet, der muss sich nicht nur den Fragen der Bürger stellen, sondern sich angesichts der Expertenanhörung auch selbst kritisch hinterfragen. Meine Fragen an die Experten im Ausschuss nach der Ausgestaltung eines Härtefallfonds wurden wie folgt beantwortet – ich zitiere –: Es wäre schön, wir bräuchten keinen. – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat das denn gesagt? Das ist doch kein Zitat!) Das System müsste aber anders strukturiert sein. Ein kommunaler Finanzausgleich gleicht nicht alles aus, aber bei 60 % unausgeglichenen Haushalten im Ist der kommunalen Gebietskörperschaften ist keiner da, der ausreichend zahlen kann. Auch meine Frage nach dem Wirken und den Möglichkeiten einer Finanzausgleichskommission, die Sie eben angesprochen haben, Frau Schellhammer, wurde klar beantwortet. Die kommunale Seite muss in einem solchen Gremium nicht der Zaungast sein, sondern über eine entsprechende Rolle mit entsprechenden Rechten verfügen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mensch, Mensch, Mensch!) Die Einberufung muss zudem zeitnah erfolgen, sonst fühle ich mich wieder an den Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz erinnert, der zehn oder zwölf Jahre – um genau zu sein – nicht einberufen wurde. Jetzt hatten wir ihn konstituiert. Ob er seitdem, seit einem Jahr, noch einmal getagt hat, weiß ich gar nicht. Abschließend gestatten Sie mir noch den Hinweis auf eine Besonderheit in unserem Land. Landrat Metzdorf hat in seinem Statement eine Besonderheit des luxemburgischen Grenzraums angesprochen und sagte, es fehlen 80 Millionen Euro auf der Einnahmeseite, was daran liegt, dass die Einkommenssteueranteile der in Luxemburg beschäftigten Grenzpendler nicht den deutschen Wohnsitzkommunen zugeordnet werden. 80 Millionen. Der Luxemburger Staat plant, die Anzahl der Grenzgänger in den nächsten 20 Jahren zu verdreifachen. Wenn jetzt 80 Millionen Euro fehlen, wie viel werden dann in 20 Jahren fehlen? Zusammenfassend darf ich feststellen, wir benötigen erstens einen Härtefallfonds, zweitens eine inflationsfeste, genaue Bedarfsberechnung, drittens ein echtes Konnexitätsprinzip und viertens eine Sonderlösung für den Grenzraum zu Luxemburg. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie alle habe ich aufmerksam den Debatten dieses Nachmittags gelauscht, und ich habe insgesamt drei Themen identifiziert, die mit der Frage der kommunalen Finanzen in enger Berührung stehen. Das erste waren die Straßenausbaubeiträge. Dort hat die CDU geraten, man möge sie abschaffen, und zur Frage, wie man das dann mit dem Geld macht: Das kann das Land ersetzen. – Schlapp dreistelliger Millionenbetrag. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) Es wurde hier über den ÖPNV diskutiert, und es wurde ein Problem aufgerissen, das erkennbar gar nicht so existiert. Das hat Kollegin Eder deutlich gemacht. Selbst wenn es aber existierte, so wäre es auch kein Thema; denn man kann einen dreistelligen Millionenbetrag nehmen und das Problem damit lösen. Dann kommt als drittes der Vorschlag – wir sind noch nicht am Ende dieses Tages –: Der KFA ist auch komplett falsch. Das wissen wir jetzt schon nach einem knappen Jahr. – Kühne These. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das hat auch die Anhörung bei Weitem nicht bestätigt. Auch die Vergleiche mit Hessen sind nicht zutreffend. Das wurde auch erläutert und ist zum Glück dokumentiert. Es reicht, wenn ich darauf verweise. Wie einfach ist aber die Lösung? – Wir nehmen noch einmal einen dreistelligen Millionenbetrag – vermutlich werden Sie es darunter nicht machen, Herr Abgeordneter Schnieder –, und dann addieren wir das alles einmal zusammen, und bis zum Ende des Tages und bevor die Sonne untergegangen ist, ist die Haushaltsrücklage durch die CDU einfach weg, und ab morgen ist nichts mehr da. Dann brauchen wir uns nicht mehr zu treffen. Das ist Ihre Politik. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Dann ist alles gelöst. Es darf jetzt nur nicht noch ein Problem auftreten. Das ist weder seriös, noch hilft es Kommunen in diesem Land, bei einer solchen unplanbaren, unseriösen Politik auch nur irgendwie anzunehmen, sie könnten ein solides Fundament errichten. Deshalb ist es gut, dass das Landesfinanzausgleichsgesetz erneuert wurde. Es wurde nach Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs erneuert. Es wurde nicht nach Überlegungen erneuert, die sich innerhalb der Vorstellungen der Landesregierung entsponnen haben, sondern das hessische Modell wurde durch den VGH angelehnt, und daran wurde das Gesetz entwickelt. Es macht Sinn, dass wir diesem Gesetz zumindest zutrauen und dann auch gerne kritisch bewerten. Dazu wüsste ich ein paar Anmerkungen, bei denen wir sehen, dass es nicht all das an Wirkungen entfaltet, was sicherlich im Interesse aller Gebietskörperschaften notwendig wäre. Die Bilanz aber heute schon zu ziehen, es jetzt mit Halbwissen zu verändern und am Ende neue verfassungsrechtliche Risiken – das ist auch in der Debatte deutlich geworden – einzubauen oder gar noch einmal andere Verteilungen anzuwenden, deren Wirkung Sie selbst nicht abschätzen können, wird kein sinnvoller Weg sein, sondern wir werden dieses Gesetz – so sieht es das vor – nach einem gewissen Zeitraum ordentlich evaluieren, und wir werden – auch das ist neu – über die Bedarfssituation regelmäßig mit den Kommunen in einer paritätischen Kommission beraten. Dann werden wir das in die entsprechenden Landeshaushaltsgesetze eingießen. Das ist ein Weg, den haben wir auch mit den Kommunen so besprochen, und der macht Sinn und gibt Planbarkeit. Der heißt nicht, zwischendurch immer einmal wieder das Ruder herumzureißen und an den Steuerschrauben zu drehen; denn das macht am Ende die kommunale Landschaft nur wuschig, weil sie dann nämlich nicht mehr wissen, auf was sie sich verlassen können. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Dass wir darüber hinaus sehr wohl veränderte Bedarfe sehen, hat diese Landesregierung an mehreren Stellen deutlich gemacht. Dieses Jahr 2024 hat damit begonnen, dass es mit Zustimmung dieses Hauses möglich wurde, kommunale Finanzen um mehr als eine halbe Milliarde Euro in diesem Jahr zu verstärken, durch ein Klima- und Investitionspaket an die Kommunen und durch zusätzliche Leistungen dort, wo wir einen massiven zusätzlichen Bedarf sehen, nämlich durch die Fluchtbewegungen in Europa und am Ende die Leistungen, die die Kommunen zu erbringen haben. Für beides hat diese Landesregierung Vorschläge gemacht. Für beides hatte sich die Koalition an dieser Stelle für die Kommunen entschieden. Das ist eine verlässliche Politik, und auch darauf werden sich die Kommunen in Zukunft verlassen können, dass wir solche Veränderungen sehen, Reaktionsmechanismen bestimmen, sie aber am Ende nicht im Ungefähren lassen, so wie Sie mit dem Hinweis, die Kosten sind durch die Landesregierung zu ermitteln, ergo „Ich weiß selbst nicht, wie viel es kostet“, sondern wir ermitteln die Kosten in der Tat besser selbst. Auf der Grundlage kann dann ein Parlament sicher entscheiden. (Vereinzelt Unruhe bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Das ist eine gute und solide Haushaltspolitik und eine solide Politik für die Kommunen in diesem Land. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Darüber hinaus ist damit auch noch nicht alles beschrieben, sondern es wäre weiter damit fortzusetzen, dass es dann in der Tat eine historische Schuldübernahme von 3 Milliarden Euro gibt, die in der Republik ihresgleichen sucht. Wir würden uns wünschen, wenn auch noch die andere Hälfte seitens des Bundes beigesteuert wird, aber erst einmal schafft auch das noch einmal Spielräume. Im Übrigen sind die für die Kommunen auch dreistellig, und auch das ist seriös ermittelt. Insofern ist das der richtige Weg, und den werden wir weiter so gehen. Vorschläge, die am Ende heißen „Wir wissen selbst nicht, was wir tun“, sind schwierige Vorschläge, die man einem Parlament und einer seriösen Politik vielleicht besser nicht zumuten sollte. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/7536 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER in zweiter Beratung abgelehnt. Die dritte Abstimmung entfällt. Somit ist der Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/8153 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses –Drucksache 18/9013 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/8932 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten, die AfD 1 Minute, und die FREIEN WÄHLER haben ebenfalls 1 Minute. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Benedikt Oster. Sie haben 5 Minuten.

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Benedikt Oster SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein etwas sperriger Begriff verbirgt sich hinter diesem Gesetz, aber es ist ein wichtiges Gesetz, das wir heute mit auf den Weg bringen. Wir haben im Dezember hier ausführlich darüber gesprochen. Im Innenausschuss gab es gestern eine Anhörung, informell dann noch einmal im Rechtsausschuss, und heute beraten wir es abschließend im Plenum. Die Sachlage ist eigentlich relativ klar. Der Bund hat den Ländern verpflichtend vorgeschrieben, bis ins Jahr 2032 eine gewisse Anzahl an Flächen auszuweisen. Ich sage es bewusst, ich halte diese Vorgehensweise des Bundes für absolut lobenswert; denn damit sind dann die Blockierer und Bremser in den anderen Bundesländern auch einmal ein Stück weit gefordert, in das Zeitalter der Windkraft aufzubrechen. (Zurufe der Abg. Michael Frisch und Matthias Joa, fraktionslos) Für uns als Land heißt das konkret, 2,2 % unserer Landesfläche für Windkraft auszuweisen. Ich sage zugleich, der Bund hat gesagt, bis ins Jahr 2032. Die Landesregierung hat ein sehr ambitioniertes Ziel und will diese Ziele noch zwei Jahre früher, also bereits im Jahr 2030 erreichen. Man kann also festhalten: Die Ziele sind klar, und ich bin mir sicher, dass hier im Hause, im Plenum relativ wenige an diesem Ziel oder an diesen Parametern zweifeln werden, bis auf die Truppe rechts außen. Was wir da im Ausschuss bei der Anhörung gehört haben, gerade auch von dem Anzuhörenden, da muss man schon sagen – – – Na ja, besser, wenn man keinen weiteren Satz darüber verliert. Die FREIEN WÄHLER haben Zustimmung signalisiert. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben doch eh keine Ahnung!) Liebe CDU, ich glaube, auch bei Ihnen habe ich im Kern des Gesetzes ein Stück weit oder, das kann man auch sagen, viel Übereinstimmung gehört. Lediglich bei der Frage, ob wir das Ganze jetzt in einem einstufigen oder zweistufigen Verfahren machen, gab es unterschiedliche Auffassungen. Das ist Ihr gutes Recht. Wir als SPD-Fraktion halten den vorgeschlagenen Weg des zweistufigen Verfahrens für einen richtigen und wichtigen; denn auch das hat die Anhörung gesagt: Dadurch bekommen wir Planungssicherheit. Wir werden also in einem ersten Schritt 1,4 % bis Ende 2026 erreichen und dann in einem zweiten Schritt 2,2 % unserer Landesfläche. Ebenfalls wichtig – das wurde in der Anhörung gesagt –, diese Vorgehensweise gibt uns Trägern, also den Planungsregionen, Planungssicherheit, und man weiß einfach verbindlich, woran man ist. Ich habe heute eine E-Mail der Vorsitzenden der Planungsregion Trier bekommen. Dahinter stehen auch CDULandräte. Sie sagt auch noch einmal: Bitte folgt nicht dem Änderungsantrag der CDU. Er würde uns überfordern in der gesamten Thematik. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Er wird unsere ganzen Planungen in Sachen Windkraft, die wir bereits begonnen haben, über den Haufen werfen. Deshalb bitte, bleibt bei dem Plan der Landesregierung. – (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt. Ich glaube, da erwecken Sie einen falschen Eindruck. Sie tun so, als wäre eine rote Linie eingezogen und als dürfte man keine weiteren Windkraftanlagen oder zumindest Gebiete ausweisen, wenn wir das zweistufige Verfahren machen würden. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich glaube, deshalb ist das der entscheidende Satz in meiner Rede: Wer bereits jetzt und heute mehr als 1,4 % seiner Flächen ausweisen will, der ist herzlich dazu eingeladen, und dem steht nichts, aber auch nichts im Wege. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Des Weiteren gibt es andere Länder, die auch den Weg des zweistufigen Verfahrens wählen. Noch viel wichtiger ist aber – das ist elementar wichtig am heutigen Tage –, würden wir heute keine gesetzliche Regelung treffen und dem Bund nicht bis Ende April verpflichtend melden, dann würden bundesgesetzliche Regelungen greifen, und es würde ein Wildwuchs entstehen. Wollen Sie das allen Ernstes? Das kann nicht im Interesse der Kommunen und auch nicht im Interesse von Ihnen sein. Ich glaube, deshalb muss man es abschließend noch einmal auf den Punkt bringen. In dem Entschließungsantrag kommen Sie jetzt plötzlich um die Ecke und sagen, am besten noch bis 2027 das Ganze machen. – Das Land ist schon zwei Jahre schneller. Sie wollen dann noch einmal schneller sein. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ihr seid zu langsam unterwegs!) Das würde die Kommunen vor Ort überfordern. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ihr seid halt zu langsam unterwegs!) Ihren Überbietungswettbewerb werden wir an dieser Stelle nicht mitmachen. Wir sagen es klar: Das Gesetz ist ambitioniert, aber es ist zielorientiert und vor allen Dingen – das muss man noch einmal sagen – gibt es den Akteuren vor Ort Planungssicherheit. Danke schön. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die CDU-Fraktion ist Abgeordneter Markus Wolf. 8 Minuten maximal.

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Markus Wolf CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wollen wir nur das von Berlin Vorgegebene in Gesetzestext gießen, oder wollen wir gestalten? (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Wollen wir beherzt vorangehen und dem Beispiel von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen folgen, oder wollen wir bis 2030 brauchen? (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist die Frage!) Für die Landtagsfraktion der CDU kann ich die Frage beantworten: Wir wollen vorankommen bei der Energiewende. (Beifall der CDU –

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Benedikt Oster SPD

Jetzt plötzlich!) Meine Damen und Herren, deshalb haben wir diesen Änderungsantrag zum Landeswindenergiegebietegesetz eingebracht. Die Landesregierung und Sie als Ampelkoalition werden mit Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf die selbst gesteckten Klimaziele nicht erreichen. Wir reichen die Hand, mit unserem Vorschlag tatsächlich voranzukommen. (Unruhe bei der SPD) Ich darf aus der Anhörung des Innenausschusses, aus der Stellungnahme von Markus Pauly von JUWI zitieren: (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) „Die Ausweisung von Windenergiegebieten sollte deshalb in einem Schritt spätestens bis zum Jahr 2027 erfolgen. Damit kann Rheinland-Pfalz den Beispielen anderer Bundesländer folgen und seinem Anspruch als Vorreiter in der Energiewende gerecht werden! Die im Entwurf des [Landeswindgebietegesetzes] vorgesehenen Regelungen werden diesen Ansprüchen bisher nicht gerecht. Eine Zielverfehlung wird damit immer wahrscheinlicher.“ Klare Aussage. (Beifall bei der CDU) Im Übrigen ist das ein Anzuhörender, der durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt wurde. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ach ne!) Mit Ihrem vorliegenden Vorschlag prophezeit Ihnen Ihr eigener Anzuhörender, dass Sie Ihre Klimaziele nicht erreichen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ach ja!) Ähnlich äußert sich der Anzuhörende Horst Meierhofer, Geschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen. Ich darf zitieren: „von 3,9 im Jahr 2022 auf 8,9 GW ist, glaube ich, nicht mehr realistisch, dass man das schaffen kann.“ Deshalb will ich es Ihnen in aller Deutlichkeit vorhersagen: Sie werden die notwendigen Zubauzahlen nicht erreichen, die Sie für das 2030-Ziel notwendig erreichen müssten. (Beifall bei der CDU) Gerade in Anerkenntnis dieser Tatsache wäre doch aber ein ambitionierteres Vorgehen notwendig. Aber nein, man feiert sich für zwei Jahre schnellere Umsetzung als die bundesrechtlich vorgegebene. Zwei Jahre schneller als verpflichtet heißt aber auch fünf Jahre langsamer als Baden-Württemberg, heißt fünf Jahre langsamer als Nordrhein-Westfalen und heißt elf Jahre langsamer als Hessen. Die waren nämlich schon 2019 so weit. Ist das Ihre Ambition? Ist das Ihr Deutschlandtempo? (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Man könnte jetzt viel über den Prüfbericht des Bundesrechnungshofs ausführen, aber nur so viel: Entscheidend für eine gelingende Energiewende sind ein ambitionierter Zubau regenerativer Energien, der dazugehörende passgenaue Netzausbau und ein realistischer, ideologiefreier Blick auf Reservekraftwerke. Der ersten Herausforderung beim Zubau der Windkraft werden Sie schon nicht gerecht, weil Sie in Energiedebatten immer gerne zurückschauen und uns Vorhaltungen machen. Hier sind Sie es ganz allein. Die rheinland-pfälzische Ampel setzt ein Gesetz der Bundesampel um, und trotzdem haben Sie sich nicht auf eine ambitioniertere Vorgehensweise einigen können. Frau Bätzing-Lichtenthäler, Sie werden im Trierischen Volksfreund zitiert, Ihre Koalition lasse sich in dieser Frage nicht auseinandervereinzeln. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Allein, dass Sie darauf hinweisen müssen, ist doch Beleg genug für die innere Zerrissenheit innerhalb der Ampel. (Beifall der CDU – Zuruf und Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Sie hatten schlicht nicht den Mut für mehr. Sie hatten nicht den Mut und die Kraft für mehr. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Suchen Sie erst einmal eine Einigkeit zwischen Partei und Fraktion, da haben Sie genug zu tun!) Andere CDU-geführte Bundesländer schaffen es teils deutlich schneller. Denken Sie darüber nach, und kehren Sie einmal vor Ihrer eigenen Tür, meine Damen und Herren. Wir reichen die Hand. Konkret schlagen wir vor, die aktuell vorgesehene Zwischenstufe aus dem Gesetz zu streichen. Wir wollen, dass bereits Ende 2027 die 2,2-%-Bundesvorgabe erreicht wird. Dazu müssen die Planungsgemeinschaften das aufwendige und langwierige Verfahren zur Aufstellung eines regionalen Raumordnungsplans nicht zweimal angehen. Es werden keine anderen Flächen herauskommen, nur einfach schneller. (Beifall der CDU) Natürlich muss es auch bei diesem Vorgehen die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen einzelnen Regionen mit unterschiedlichen Flächenpotenzialen geben. Natürlich stellt unser Vorschlag manche Planungsgemeinschaft vor Herausforderungen, aber auch hierfür gibt es Lösungen. Benachbarte Bundesländer stellen ihren Planungsgemeinschaften passgenaue Vorarbeiten bzw. personelle Unterstützung in Form zusätzlicher Planstellen zur Verfügung, damit die Verfahren beschleunigt werden können. Ähnliches muss auch in Rheinland-Pfalz möglich sein, wollen Sie Ihren eigenen Ansprüchen einmal gerecht werden. Ich will auch dazu aus der Anhörung zitieren. Dr. Gregor Ischebeck vom Landesverband Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz/Saarland: „Dass eine sachgerechte regionale Flächenverteilung in einem einstufigen Verfahren unter Vorziehung des Gesamtflächenziels möglich ist, zeigt die Vorgehensweise in anderen Bundesländern.“ Sie sehen, es geht. Man muss es nur wollen und die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen. (Beifall bei der CDU) Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist klar: Wir brauchen weniger Bürokratie. Wir brauchen Planungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Projektierer. Vor allem brauchen wir mehr erneuerbare Energien; denn eine sichere, stabile, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung ist die Grundlage des Wohlstands in Rheinland-Pfalz. Legen wir dafür den Grundstein. Werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU –

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Benedikt Oster das Wort. 2 Minuten. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Haben wir Dich überzeugt?)

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Benedikt Oster SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da muss ich an zwei Stellen doch noch einmal nachjustieren, weil ich echt davon ausging, dass wir im Plenum, im Ausschuss, in der Diskussion gar nicht so weit auseinanderliegen. Wenn man aber jetzt mit dieser Pauschalkritik um die Ecke kommt und das wirklich so ins Bild rückt, als wäre in den letzten Jahrzehnten hier nichts in Sachen Windkraft gelaufen, dann muss man zwei Dinge noch einmal einordnen. Erst einmal kommt das jetzt von Ihnen, von einer Partei, die sich auf Bundesebene sicherlich nicht gerühmt hat, dass sie auf dem Beschleunigungsstreifen in Sachen Windkraft war. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Helmut Schmidt war schuld!) Ich will an der Stelle aber nicht zurückschauen. Viel fataler finde ich es aber, wenn Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, als gäbe es hier zwischen den Koalitionspartnern bei der Debatte, also bei der Debatte, irgendeine Unstimmigkeit. Das ist so an den Haaren herbeigezogen. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Da sollten Sie sich erst einmal fragen: Ihr Landesvorsitzender war jahrelang der gewesen, der bei jeder BI gegen Windkraft vor Ort dagegengerannt ist. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui! –

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Jens Guth SPD

So sieht’s aus! So sieht’s aus! Jawohl! – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Deshalb frage ich provokativ: Wie ist das Verhältnis in Ihrer Fraktion zu Ihrem Landesvorsitzenden? Das ist die entscheidende Frage. (Beifall der SPD sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Jens Guth, SPD) Letzter Satz an dem Tag, weil ich das jetzt in der Rede nicht verstanden habe – damit wir es noch einmal einordnen –: Das heutige Gesetz, da geht es um die Flächenausweisung, dass wir Flächen vorhalten. Weil Sie die ganze Zeit von Ausbauzielen gesprochen haben: (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja, da brauchst Du erstmal Flächen für!) Ausbauziele sind das eine. Ja, die kommen dann aber im nächsten Step. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Genau! Deswegen ist es zu langsam!) In dem Gesetz, das wir heute verabschieden, geht es lediglich darum, wie viel Prozent der Landesfläche wir ausweisen. (Beifall der SPD –

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung Abgeordneter Markus Wolf von der CDU-Fraktion. (Abg. Jens Guth, SPD: Jetzt sagt er, dass er es verstanden hat! Vielen Dank, Herr Oster, ich habe es jetzt verstanden!)

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Markus Wolf CDU

– Akustisch habe ich den Kollegen Oster verstanden. Inhaltlich teile ich die Aussage nicht. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Och!) Ich habe nicht Pauschalkritik geübt an allem, was in den letzten Jahren gelaufen ist. (Zuruf von der SPD: Oh!) Man muss aber doch anerkennen, dass Sie Ihre eigenen Ziele – verankert im Koalitionsvertrag – schlicht nicht erfüllen. (Beifall der CDU) Dreimal in Folge – 2021, 2022, 2023 – unter 100 MW, im letzten Jahr 123. Sie wollten jeweils 500 erreichen. Kollege Oster hat die Anhörung angesprochen. Herr Meierhofer hat in der Anhörung klar ausgeführt, wenn Sie diese Bugwelle, die Sie vor sich herschieben, jetzt aufholen müssten, dann sind wir eher schon bei 800 MW Zubau im Jahr. Dafür brauchen Sie auch die Flächen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Wenn Sie die CDU kritisieren, ja, auch dort gab es unterschiedliche Meinungen, gibt es auch heute unterschiedliche Meinungen. Wir haben diesen Antrag aber einstimmig in der Fraktion beschlossen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Er war nicht da, der Christian!) haben den heute eingebracht, weil wir dazu stehen. Es waren alle Abgeordneten da. (Abg. Jens Guth, SPD: Was sagt denn der Landesvorsitzende? Der sagt das Gegenteil!) Deswegen können Sie sicher sein, dass das die gemeinsame Position der CDU Rheinland-Pfalz ist. (Beifall der CDU – Unruhe der CDU und der SPD) Wir haben auch in der Vergangenheit im Rhein-Hunsrück-Kreis mit Bertram Fleck bewiesen, dass die CDU Windkraft kann und wir erneuerbare Energie können. Das wird auch in Zukunft so bleiben. (Anhaltend Unruhe der CDU und der SPD – Glocke des Präsidenten) Herr Oster, wenn Sie über die Gebiete sprechen, Sie haben in der Anhörung ganz klar von JUWI erklärt bekommen, wenn Sie die Gebiete erst Ende der 20er-Jahre ausgewiesen bekommen, dann dauert das Verfahren ab dort noch einmal vier, fünf, sechs Jahre. (Zuruf von der SPD) Das heißt, der Ausbau wird später stattfinden. Er wird auf der gleichen Fläche stattfinden, aber er wird später stattfinden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ne, eben nicht!) Deswegen sind wir überzeugt, ein einstufiges Verfahren, das schnell Rechtssicherheit bietet und dann den Ausbau gewährleistet, das wäre der Weg, um die Energiewende wirklich voranzubringen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Dann können Sie vielleicht auch einmal Ihre eigenen Ziele erreichen. (Beifall der CDU –

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Rednerfolge fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem Fabian Ehmann das Wort. Sie haben 5 Minuten. (Abg. Martin Brandl, CDU: Den Grünen ist es recht, dass das langsamer geht!)

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Landeswindenergiegebietegesetz machen wir Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bund hat den Ländern mit diesem Windenergieflächengesetz erstmals verbindliche Flächenziele für Windenergie vorgegeben. Das ist ein Erfolg der Bundesregierung. Das hätte sich die CDU in der Bundesregierung nie getraut. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Vorgaben erfüllen wir in Rheinland-Pfalz mit dem Windenergiegebietegesetz, ich nenne es auch das Reben-Rüben-Rotoren-Gesetz. Wir haben aktuell schon 1,2 % der Fläche für die Windenergie gesichert. Um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, das sind etwa 33.600 Fußballfelder. Wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass bis spätestens 2030 mindestens 2,2 % der Landesfläche gesichert werden. Wir ziehen das Bundesziel um zwei Jahre vor. Dann wären wir bei weit über 60.000 Fußballfeldern für die Windenergie. Das ist nahezu eine Verdopplung in den nächsten sechs Jahren. Das ist ein großer Erfolg für den Ausbau der Windenergie und unseren Weg zur Klimaneutralität. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diesen Weg gehen wir mit Gründlichkeit, Rechtssicherheit und Akzeptanz, sodass die Windenergie in jeder Kommune sicher und schneller ankommt. Dabei ist die Grundlage für das nächste Gesetz eine Flächenanalyse, die im Innenministerium aktuell erarbeitet wird. Auf Basis dieser Flächenanalyse werden wir das 2,2-%-Ziel auf unsere fünf Planungsgemeinschaften verteilen. Diese Flächenanalyse beinhaltet die Ergebnisse des Dialogs Artenschutz und Windenergie aus dem Klimaschutzministerium. Damit wird direkt sichergestellt, dass die Planungsgemeinschaften wissen, welche Flächen für den Artenschutz konfliktarm sind, sodass wir im Anschluss die Genehmigungsverfahren beschleunigen können. Wir sorgen mit dieser Flächenanalyse dafür, dass die Akzeptanz für den Ausbau vor Ort gestärkt wird; denn die Planerinnen und Planer sowie die Kommunalpolitiker und -politikerinnen ziehen beim Ausbau der Windenergie gemeinsam mit uns vielmehr an einem Strang, wenn wir ihnen auf Basis einer fundierten Flächenanalyse vorlegen, welches einzelne Potenzial ihre Region zum Ausbau der Windenergie beisteuern kann. Dass die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien bei uns groß ist, hat uns die Studie aus dem Klimaschutzministerium gezeigt. Fast 90 % der Menschen in Rheinland-Pfalz wünschen und unterstützen den verstärkten Ausbau der Windenergie. Das ist ein Rückhalt für unsere Klimapolitik. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Flächenanalyse für den schnellen und rechtssicheren Ausbau der Windenergie zügig kommt, damit wir zeitnah das nächste Gesetz mit dem 2,2-%-Ziel auf den Weg bringen können. Dieses Gesetz ist nicht das einzige, das wir für den Ausbau der Windenergie erreicht haben. Wir haben im letzten Jahr die Anzahl der genehmigten Windenergieanlagen verdoppelt. Wir haben die Genehmigungsverfahren beschleunigt, auf die SGD hochgezogen, und wir haben im Landesentwicklungsprogramm die Mindestabstände reduziert. Ich komme jetzt zum Antrag der CDU. Wir begrüßen Ihre neu entdeckte Eile und Begeisterung für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist eine gute Entwicklung; denn die erneuerbaren Energien und der Klimaschutz sind unverzichtbar für unseren Wirtschaftsstandort und den Wohlstand in Rheinland-Pfalz. Ich hoffe, dass Ihre Unterstützung von der CDU kein Strohfeuer, sondern ein echter und für immer andauernder Kurswechsel ist. Es ist noch gar nicht so lange her, da hat Ihr Landesvorsitzender, den ich hier gerade nicht sehe, die Windräder hier an diesem Pult als – ich zitiere – Pleitenotlage für Kommunen oder Zerstörung von alten Naturlandschaften bezeichnet. (Beifall bei der AfD –

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Jens Guth SPD

Hört, hört! – Weitere Zurufe von der SPD) – Ja, so war das. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten) Im vorliegenden Entwurf der Regierung steht nirgendwo eine Einschränkung für Kommunen und Planungsgemeinschaften, schon heute – das hat Benedikt Oster gesagt – schneller und mehr Flächen auszuweisen. Vor zwei Wochen war ich zum Beispiel bei der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, bei der schon 3,3 % der Fläche für die Windenergie im Raumordnungsplan beschlossen wurden. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Sind Sie mit 100 % zufrieden?) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie Ihre neu entdeckte Eile und Begeisterung für die Erneuerbaren ernst meinen, dann erwarte ich bzw. erwarten wir, dass sich jeder Kommunalpolitiker und jede Kommunalpolitikerin von Ihnen vor Ort in den Kommunen hinter jedes Windenergieprojekt stellt und in den kommunalen Räten für die Erneuerbaren streitet, gerne mit uns an der Seite. Dann haben Sie wirklich Glaubwürdigkeit errungen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir stimmen dem Gesetz der Regierung natürlich zu. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag der CDU ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist Abgeordneter Schönborn. Sie haben 6 Minuten.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wind-an-Land-Gesetz lässt uns praktisch keinen Spielraum mehr. Wir müssen auf Biegen und Brechen 2,2 % unserer Landesfläche für Windkraftwerke opfern. Zusätzlich schreibt der durch das Wind-an-Land-Gesetz neu formulierte § 249 Abs. 5 Baugesetzbuch vor, alle anderen Ziele der Raumordnung, die dem Windflächenziel entgegenstehen, sind diesem völlig unterzuordnen. In seiner schriftlichen Stellungnahme für den Innenausschuss ist Professor Dr. Spannowsky auf diesen Aspekt eingegangen, und er nennt als Beispiele für die Ziele der Raumordnung, die nun der Windkraft bedingungslos unterzuordnen sind, Vorranggebiete, die dem Schutz streng geschützter Arten oder Habitate dienen, oder solche, die dem Trinkwasserschutz dienen, ferner der Schutz grenzüberschreitender Biosphärenreservate oder die Sicherung national bedeutsamer Rohstofflager. Diese Probleme hat die Ampel gesehen, weshalb sie in § 4 des uns vorliegenden Gesetzentwurfs eine vom Bundesgesetz abweichende Regelung formuliert. Dieser Taschenspielertrick, ein Begriff, den wir heute in Bezug auf die Landesregierung schon öfter gehört haben, ist allerdings bei allen juristischen Experten, die im Innenausschuss angehört wurden, auf Ablehnung gestoßen, unabhängig davon, ob sie für oder gegen den Ausbau der Windkraft sind. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Im Konfliktfall gilt der harte Grundsatz, Bundesrecht bricht Landesrecht, und § 4 Landeswindgesetz ist nichtig. Meine Damen und Herren, der Bund will uns zwingen, unsere Heimatlandschaft zu zerstören. Doch warum? Herr Mock, einer der Experten im Innenausschuss, hat klar aufgezeigt, dass die weitere Errichtung von Windkraftwerken keine Lösung für das Klimaproblem darstellt; denn Windenergie sei nicht im Sinne des Klimaschutzes, wenn man die Lieferketten und Vorkettenprodukte mit berücksichtige. Dass die Windkraft noch nicht einmal zur Energiesicherheit beiträgt, hat uns der Bundesrechnungshof bestätigt. Zitat aus dem aktuellen Bericht der Rechnungsprüfer: „Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der [durch Erneuerbare erzeugte] Strom zu teuer und Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten.“ (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Laut Bundesrechnungshof haben sich die Risiken seit 2021 verschärft. Insbesondere weist der Bundesrechnungshof auf den gewaltigen Rückstand im Netzausbau für die Energiewende hin, der mittlerweile 6.000 km beträgt. Damit bestätigt er nachträglich zwei Experten aus dem Innenausschuss, die ebenfalls darauf hingewiesen haben, dass die Ausweisung von Flächen nutzlos sei, wenn man mit dem Netzausbau nicht hinterherkomme. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Neben Herrn Mock war das auch der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises. Fazit: Mit dem Bau neuer Windkraftwerke gefährden wir die Netzstabilität. Die Destabilisierung unserer Stromversorgung geht der CDU aber ganz offensichtlich nicht schnell genug; so deute ich den vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Meine Damen und Herren, der Bund will uns nur noch die Entscheidung überlassen, ob wir die von ihm geforderten Flächen über das Landesentwicklungsprogramm bereitstellen, über die regionalen Raumordnungspläne oder, dritte Möglichkeit, ob jede Gemeinde einzeln handeln muss. Ich frage mich, ob wir das Diktat des Bundes so einfach akzeptieren und unsere Landschaft zerstören. Ich denke, das dürfen wir auf keinen Fall; denn es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes. Den neuen § 249 Abs. 5 des Baugesetzbuchs habe ich genannt. Der schrankenlose Vorrang der Windkraft missachtet offenkundig alle Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, sodass erhebliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen. Dies gilt umso mehr, als, wie Professor Dr. Spannowsky in seiner schriftlichen Stellungnahme ausgeführt hat, die konkurrierenden Ziele, die untergeordnet werden sollen, zu einem großen Teil auf höherrangigem EU-Recht beruhen. Als Beispiel genannt seien die Vorranggebiete, die dem Schutz von Arten und Habitaten dienen sollen. Ein weiterer verfassungsrechtlich fragwürdiger Punkt ist die ungleiche Behandlung der Bundesländer durch das Bundesgesetz. Rheinland-Pfalz soll, wie schon erwähnt, 2,2 % der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung stellen. Bayern braucht dagegen nur 1,8 % zur Verfügung zu stellen. Dabei ähneln sich Bayern und Rheinland-Pfalz hinsichtlich vieler relevanter Faktoren, insbesondere hinsichtlich der Bevölkerungsdichte. Nirgendwo in der Gesetzesvorlage für den Bundestag wird die Ungleichbehandlung begründet. Die Anhörung im Innenausschuss ergab keine überzeugenden Gründe, warum Rheinland-Pfalz mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung stellen sollte als Bayern. Die Regelung war offensichtlich willkürlich. Übrigens sind all diese Prozentzahlen in den Bundes- und Landesgesetzen kleingerechnet, weil die Rotoren aus dem Windgebiet herausragen dürfen. Ich nenne ein Weiteres. Eine klare Ableitung all dieser Prozentzahlen aus den Ausbauzielen der Regierungen oder aus energiepolitischen Notwendigkeiten existiert schlichtweg nicht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Jetzt ist es aber mal gut!) Dass unsere Landesregierung dem skandalösen Wind-an-Land-Gesetz im Bundesrat zugestimmt hat, macht einen fassungslos. Wir brauchen diesen Irrweg aber nicht bis zum bitteren Ende weiterzugehen. Lehnen wir die Ausführung eines allem Anschein nach verfassungswidrigen Bundesgesetzes heute im Landtag ab, lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ab, und prüfen wir dagegen eine Klage gegen das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes vor dem Bundesverfassungsgericht. Werter Herr Wolf, ich will noch etwas sagen. (Glocke des Präsidenten) Es ist noch gar nicht so lange her, da hat die örtliche CDU in meinem Heimatdorf gegen die geplanten Windkraftwerke demonstriert. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute das Landeswindenergiegebietegesetz. Was sich sehr kompliziert anhört, ist eigentlich ganz einfach und zugleich enorm wichtig. Nicht erst der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat erneut gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir unsere Energieversorgung auf möglichst viele Säulen stützen. Eine ganz wichtige ist die Windenergie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage aus meiner Sicht, aus Sicht der FDP und aus Sicht der CDU, dass wir in der Vergangenheit einen anderen Blickwinkel bei dem Thema „Windenergie“ gehabt haben. Ich muss mich heute persönlich noch daran gewöhnen, mir Windkraftanlagen oder Windenergieanlagen in der Eifel von der Anzahl her anzuschauen. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Markus Wolf, CDU) Ich habe großes Verständnis dafür, wenn Bürger Bedenken gegen Windkraftanlagen haben, dass sie die Landschaft verschandeln, laut sind, und wir Fragen der Entsorgung klären müssen. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Eines ist klar, wir alle wollen Strom, sicher, verlässlich, bezahlbar aus unserer Steckdose. Dafür brauchen wir einen Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Was regelt das Gesetz? – Der Bund verfolgt das Ziel, dass bis 2032 2 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Heruntergebrochen auf Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass wir verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 % der Landesfläche von Rheinland-Pfalz auszuweisen, bis zum 31. Dezember 2032 sodann 2,2 %. Wir können uns in Rheinland-Pfalz über Zubaurekorde bei Windenergie freuen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man erlebt vor Ort eine andere Diskussion, wie sie hier im Landtag gerade von der CDU geführt wird. Man erlebt vor Ort eine andere Diskussion, so wie sie heute im Pressespiegel zu lesen war, dass die CDU angeblich diese Ampel treibt. Herr Wolf hat heute eine Diskussion gestartet oder versucht zu starten, dass es einen Dissens in der Ampel in Rheinland-Pfalz bei diesem Punkt gibt, 1,4 oder 2,2 %. Es gibt keinen Dissens in diesem Punkt innerhalb der Ampel, sondern es gibt einen Dissens der CDU zwischen der kommunalen Basis und der Landtagsfraktion. (Beifall der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landtagsfraktion hat nur eines im Blick, Überschriften zu setzen, um den Wahlkampf vorzubereiten. Nur, wenn man dann im Verbandsgemeinderat sitzt und über Flächennutzungspläne spricht, erlebt man seit vier Jahren, dass die CDU vor Ort schon eine ganz andere Haltung hat wie die CDULandtagsfraktion Rheinland-Pfalz. (Zuruf des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Es hindert doch keinen daran – das haben die Vorredner gesagt –, dass künftig mehr Windkraft vor Ort möglich ist. Es ist auch möglich, dass Flächennutzungspläne geändert werden können und somit auch mehr Windkraft vor Ort ausgebaut werden kann. Nur, wenn es vor Ort in die kommunale Ebene geht und in die regionale Planungsgemeinschaft reingeht, (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) da zitiere ich die Vorsitzende der Regionalen Planungsgemeinschaft aus der Region Trier – die E-Mail ist angekommen, so habe ich den Eindruck –, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hört, hört!) die darauf hinweist und bittet, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) diesen Zwischenschritt mit 1,4 % gerade für die Region Trier zu machen, um die Beteiligten und die Umsetzung in der Regionalen Planungsgemeinschaft zu gewährleisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass das Ziel, gemeinsam schnellstmöglich so viel erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz wie möglich zu erzeugen, als gemeinsames Ziel – bis auf eine Fraktion – eigentlich für alle Fraktionen steht. Aus der Perspektive der CDU kann man das so machen, um die Überschrift zu setzen, aber ich finde es unklug, über die Köpfe der Bürger diesen Dissens hier im politischen Raum auszutragen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) weil wir die Mitnahme der Bürger brauchen. Es gibt viele Bürger, die Sorgen und Nöte haben. Die müssen wir mitnehmen und können sie nicht einfach ignorieren. (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Schnieder, ich kann mich noch daran erinnern, dass wir zusammen im Wald auf einem Wagen gestanden haben (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und Sie sich ganz klar, ganz klar vor Ort in der Verbandsgemeinde Gerolstein sehr, sehr zurückhaltend über den Windkraftausbau vor Ort geäußert haben. Jetzt wollen Sie in einem Beschluss auf 2,2 % hinaus. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hört, hört!) Das ist der neue Schnieder, der sich hier im Landtag von Rheinland-Pfalz präsentiert und die Bürger vor Ort ignoriert. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU – Weitere Zurufe aus dem Hause)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen uns weiter auf die Debatte konzentrieren und vielleicht den Geräuschpegel etwas nach unten fahren. Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER. Sie haben 6 Minuten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hören wir einmal, was die FREIEN WÄHLER zu sagen haben! – Weitere Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) Kollege Dr. Streit hat das Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Dr. Streit, bitte.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zurufe aus dem Hause)

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Matthias Lammert

Herr Dr. Streit, Sie haben das Wort.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Als ehemaliger Landrat eines Flächenkreises mit mehr als 250 Windkraftanlagen und aktuell 40 weiteren in der Projektierung kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass die zielgerichtete Flächenausweisung ein unverzichtbarer Baustein für einen Energieerzeugungswandel ist. Der Eifelkreis war schon vor zehn Jahren 100 % erneuerbare Energieregion. Wir müssen aber gleichzeitig – ich betone es noch einmal –, alle Bestrebungen in die oberste Priorität setzen, die auf einen Ausbau der Speicherung des durch den Wind bei uns erzeugten Stroms abzielen. Unsere Forderung nach mehr Landesmitteln für die Erforschung neuer Speichertechnologien und Investitionen in flankierende Pilotprojekte zur Schaffung kurzfristiger Speicherkapazitäten wurde hier im Landtag mit den Stimmen der Ampelkoalition abgelehnt. Wenn auch die Freien Wähler dem vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüberstehen, heißt das noch nicht, dass damit die Energieprobleme der Zukunft auf einem guten Lösungsweg sind. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmen aber zu!) Schnellere und einfachere Genehmigungen, die Priorisierung der Windenergie im gutachtlichen Abwägungsprozess, die Einbindung der unteren Naturschutzbehörde direkt am Anfang des Verfahrens, wie es Landrat Boch gefordert hat, sind dabei nur einige Erkenntnisse der Expertenanhörung im Innenausschuss. Einig sind sich die Freien Wähler mit den vortragenden Experten Roland Wernig, Chefplaner der Planungsgemeinschaft der Region Trier, und Lennart Siefert, Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein. Die Planungsgemeinschaften als Ansprechpartner sind besser geeignet als die vielen einzelnen Kommunen, wenngleich die Einbindung der Gemeinde vor Ort als wichtig erachtet werden muss. Auch die Vorgabe des öffentlichen Interesses der erneuerbaren Energien mit Vorrang vor anderen Schutzgütern wird geregelt und nunmehr umgesetzt. Die Frage des Für und Wider einer Überhangregelung sei juristisch zu bewerten. Hier bietet das Gesetz auf jeden Fall noch Nachbesserungsbedarf. Eine Überhangregelung darf aber nicht dazu führen, dass manche Planungsgemeinschaften mit weniger Fläche planen, als sie eigentlich könnten und danach dann den Austausch mit anderen suchen. Das ist absolut kontraproduktiv. Insoweit können wir FREIEN WÄHLER dem von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag zustimmen, der ambitioniertere Ziele in der Flächenausweisung fordert. Der einhelligen Meinung fast aller Experten steht die Meinung der Landesregierung in Sachen Stufigkeit entgegen. Mit dem Argument des rechtssicheren Wegs und der Umsetzung in acht Bundesländern möchte die Landesregierung mit der Zweistufigkeit – 2027 und dann 2030 ff. – vor allem Ruhe im Land. 2026 sind die Landtagswahlen, und eine allzu abrupte Flächenfestlegung bis Ende 2027 birgt sicher die Gefahr, dass sich viele Adressaten überstrapaziert fühlen. Dennoch haben die Experten mehrheitlich für die Einstufigkeit plädiert. Es ist auch nicht einzusehen, was 1,4 % der Landesfläche bis Ende 2027 und dann später bis 2,2 % bringt. Es sind doppelte Verfahren und ein langsamerer Ausbau der Windenergie. Einerseits benötigen die Genehmigungsverfahren für die angedachten Projekte, die erst im zweiten Zwischenziel eine Flächeneinstufung erfahren, viel zu lange. Mit der Formulierung von Vorranggebieten kann dann immer noch je nach Region eine Prioritätenliste erstellt werden. Als gute Beispiele wurden von den Experten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Sachsen genannt. In diesem Punkt können wir ebenfalls dem eingebrachten Änderungsantrag zustimmen, der ein Vorziehen des Zielkorridors insgesamt auf 2027 fordert. Die Rolle der Planungsgemeinschaften gilt es abschließend weiter zu stärken, natürlich auch mit der Förderung der personellen Ressourcen durch das Land. Wer sollte sonst die Bundesvorgaben der Flächenausweisung fristgerecht erledigen können? Nicht vergessen möchte ich den Hinweis der Experten, neben der Flächenausweisung für Windräder auch an der erforderlichen Infrastruktur zu arbeiten. Stromtrassen gehören zur Energiewende, sonst kann die erzeugte Stromenergie nicht transportiert bzw. nicht zu jeder Tageszeit genutzt werden. Abschließend betone ich aber nochmals unsere Forderung nach einer schnellen und umfassenden Förderung der Erforschung alternativer Speichertechnologien, sonst verpufft unsere ganze Windenergie, und die Windräder werden zentral abgestellt. Dann waren unsere ganzen Bemühungen, das Windenergiegebietegesetz schnell umzusetzen, den aufgewirbelten Wind nicht wert. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Joa. Sie haben maximal 5 Minuten.

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Matthias Joa fraktionslos

Geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Energie, günstige, bezahlbare Energie für unsere Industrie ist ein, wenn nicht gar der entscheidende Wettbewerbsfaktor, zumindest dann, wenn wir weiterhin zu den führenden Wirtschaftsnationen in der Welt gehören wollen. Unser Wirtschaftsminister und ausgewiesener Fachexperte Robert Habeck hat gerade letzte Woche die USA kritisiert, dass Energie dort zu billig wäre. Währenddessen sind Hunderte Unternehmen gerade dabei, ihre Produktion aus Deutschland wegzuverlagern. Der Standort Deutschland verliert immer mehr an Wettbewerbsfähigkeit, und auch die Industrieproduktion hat ihren Höhepunkt lange erreicht. Um den gefährlichen Trend zur Abwanderung zu brechen, müssten zuerst, wenn man es rational sieht, alle Kernkraftwerke reaktiviert werden, was wiederum dämpfend auf den Strompreis wirken würde. Doch gerade dies wird aus ideologischen Gründen nicht geschehen. Lieber opfert man den Wohlstand des Landes. Die Grundidee der Energiewende ist zwar richtig, die Umsetzung jedoch ist ein Desaster. Niemand würde ohne entsprechende Förderung in RheinlandPfalz diese Windräder bauen. Kostengünstig etwa ist der Strom aus OffshoreWindanlagen oder Anlagen, die im Norden Deutschlands stehen. Windenergie aus Rheinland-Pfalz jedoch könnte sich ohne entsprechende staatliche Eingriffe niemals auf dem Markt durchsetzen. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Wolf, gerade in Bad Dürkheim wohnen viele Gutverdiener. Viele arbeiten bei BASF oder bei Zulieferern. Sie generieren hohe Steuereinnahmen. Die Verschandelung unserer Kulturlandschaft mit ineffektiven Windrädern werden sie trotzdem ertragen. Doch Sie und Ihre Fraktion tragen mit dem Ansinnen, die Grünen noch zu überholen, zur Zerstörung unserer Industrie und gerade auch in der Region zur Vertreibung der BASF bei. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei diesen Energiepreisen wird der Standort Ludwigshafen keine langfristige Zukunft haben können und viele weitere Unternehmen auch nicht. Bei BASF wird der Standort Ludwigshafen aktuell aus dem Ausland quersubventioniert. Der Standort selbst schreibt Hunderte Millionen an Verlust. Kein Vorstand wird dies gegenüber seinen Anteilseignern ewig weiterführen können, und über kurz oder lang werden noch mehr Jobs verloren gehen. Man will aber neue Windräder, statt mutig zu sein und das Versagen in der Vergangenheit endlich aufzuarbeiten. Da kann der Rechnungshof warnen, da können Experten ein zu geringes Stromangebot bemängeln, da kann sich unsere Industrie ins Ausland orientieren, mehr Windräder, das ist die Lösung und die Losung der CDU in Rheinland-Pfalz. Die bittere Wahrheit jedoch ist, mit jedem Windrad, mit jedem Netzeingriff, mit jedem Stromimport aus dem Ausland wird der Standort Deutschland weniger attraktiv, zumindest solange uns noch keine entsprechenden Speicher zur Verfügung stehen. (Heiterkeit des Abg. Jens Guth, SPD – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben vergessen, worauf unser Wohlstand beruht. Wir denken, wir haben ein Recht auf Wohlstand, ein Naturgesetz. Wir sind ein reiches Land und bleiben ein reiches Land, wohl auf ewig. Doch die Realität wird alle einholen, auch die CDU. Den Menschen im Land erweist man hiermit einen Bärendienst. Es bleibt nur eines: alle Länder auf der ganzen Welt zu überzeugen, es ebenso zu machen wie Deutschland. Doch niemand wird Deutschland folgen. Vielmehr wird unser Land als Negativbeispiel dienen, dank der Politik, die all dieses Elend erst über unsere einstmalig leistungsfähige Volkswirtschaft gebracht hat. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Joa, zum Glück haben Ihre Ausführungen nichts mit der Realität zu tun. Das ist immer wieder beruhigend festzustellen. Gerade in ökonomischer Hinsicht ist die Realität so, dass Atomkraftwerke überhaupt nicht mehr am Markt zu platzieren wären. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Das funktioniert nur in den Ländern, zum Beispiel in Frankreich, in denen dann massiv öffentliche Mittel reingeknallt werden, damit man das überhaupt noch darstellen kann. (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Insofern, zum Glück entscheidet das der Markt und nicht die AfD. Kommen wir aber zurück zur Windenergie. Ich möchte für den Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion werben, insbesondere vor dem Hintergrund: Wählen wir ein einstufiges oder ein zweistufiges Verfahren? Das zweistufige Verfahren ist einfach das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. Wenn man das im Rahmen des Verfahrens erkennt, sollte man den Mut haben zu sagen, wir gehen wieder zurück auf das einstufige Verfahren. Was meine ich damit? Es war schon bemerkenswert bei der Anhörung, wenn man das Ganze noch einmal nachliest, dass sich die Akteure am Markt der Windkraft, nämlich zum einen die Betreiber in Verbindung mit den Fachverbänden, eindeutig positioniert haben, weil sie die Situation vor Ort natürlich kennen und gesagt haben: Liebe Landesregierung, bitte, bitte, bitte, wenn Ihr Euer Ziel, 2030 100 % erneuerbare Energie im Strombereich, ernst nehmen wollt, müsst Ihr das einstufige Verfahren wählen, weil Ihr sonst vom Zeitfenster her, vom Zeitkorridor her einfach zu langsam seid und damit der Zubauschub einfach zu spät stattfindet. Sie können den Kopf schütteln. Die Fachexperten, die für uns die Windräder bauen, draußen auf dem Land, haben sich da eindeutig positioniert, – – (Zuruf des Staatsministers Michael Ebling) – Das ist so, ist im Protokoll nachzulesen, Herr Innenminister, ist nachzulesen. – – sowohl von JUWI als auch von den Fachverbänden. Vor diesem Hintergrund: Was wäre denn so schlimm daran, sich noch einmal zu drehen und zu sagen, das Ziel von 1,2 % ist in der Tat nicht ambitioniert? Führen wir uns noch einmal die Zahlen vor Augen. Im Moment haben wir 1,2 % der Fläche ausgewiesen. Die Landesregierung will ambitioniert in drei Jahren von 1,2 auf 1,4 % zulegen – das ist natürlich wahnsinnig ambitioniert –, um dann in den nächsten drei Jahren bis 2030 noch einmal 0,8 % draufzulegen, und das in einem sehr wohl aufwändigen Verfahren. Dann macht man dieses Verfahren aber nicht nur einmal, die Landesregierung will dieses aufwändige Verfahren dann zweimal durchziehen. Das erschließt sich bei nüchterner Betrachtung dieser Zahlen überhaupt nicht: 1,2 %, 1,4 %, 2,2 %. Liebe Landesregierung, machen Sie bitte ein einstufiges Verfahren daraus. Nur das stellt sicher, dass wir überhaupt in die Nähe dieses 100-%-Ziels kommen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das geht doch nicht! Wir müssen Ende April dem Bund liefern!) Das Ziel ist sowieso schon weg aus meiner Einschätzung heraus. Wenn wir uns dem annähern wollen, dann müssen wir auf das einstufige Verfahren wechseln. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das geht doch fachlich nicht!) Das haben uns die Fachleute in der Anhörung auch mit auf den Weg gegeben. Deswegen noch einmal mein Appell, bitte auch im Rahmen des Parlaments den CDU-Änderungsantrag zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ende des vergangenen Jahres – es ist vielleicht ein wenig untergegangen, ich will es deswegen gerne noch einmal erwähnen – hat das Statistische Bundesamt festgestellt, dass die Windkraft in Deutschland die Kohle als wichtigsten Energieträger bei der Stromerzeugung abgelöst hat. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine wunderbare Botschaft gewesen. Das bestätigt, dass auch wir hier auf einem guten, vor allem auf einem richtigen Weg sind, um die Erneuerbaren zu stärken und die Leistung bei der Windenergie weiter zu verdoppeln. Das ist das Ziel. Dazu gehört es, dass wir die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen, aber das sollten wir rechtssicher tun. Wir sollten es auch mit Augenmaß tun. Meine Damen, meine Herren, die Frage, einstufig oder zweistufig, kommt mir ein bisschen wie eine Geisterdebatte vor. Das eine ist: Warum macht es Bayern, warum macht es genauso Hessen, warum machen es Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern genauso wie wir? – Wahrscheinlich weil sie den gleichen Anspruch haben, sich nicht, wie gerade vorgeführt, in kleinen Prozentzahlen zu verlieren, sondern es ist sich schon noch einmal zu vergewissern, zum einen, welche Flächen haben wir heute schon verfügbar? Das, was verfügbar ist, ist etwas mehr als 50 % durch Windkraftanlagen genutzt. Das heißt, wir haben noch über 40 % zu nutzen. Insofern ist die Fläche nicht der Flaschenhals für den weiteren Ausbau. Das Zweite ist, wenn wir uns dem Ziel weiter nähern wollen – das wollen wir doch gemeinsam tun, dass wir nämlich spätestens 2030 2,2 % haben –, dann bedeutet der hier gerade so minimalistisch beschriebene Schritt zwischen 1,4 und 2,2 % eine Ausweisung von 20.000 ha Fläche. Das ist zweimal so viel, wie die Landeshauptstadt Mainz Fläche hat. Das ist keine Kleinigkeit, und das kann man nicht einfach auf die Regionalplanung umlegen. Das wäre weder rechtssicher, noch würde es zum Ziel führen. Deswegen ist alles, was hier dem Wort redet, wir mögen es doch schneller machen und vorziehen, ein Spiel mit dem Risiko von Planungssicherheit und am Ende ein Spiel mit dem Risiko, ob wir das Ziel überhaupt schaffen. Dafür ist das Ziel zu wichtig. Wir wollen nämlich den Ausbau. Wir wollen ihn deshalb mit den Kommunen gemeinsam auf rechtssicheren Pfaden. Da ist die Zweistufigkeit der bessere, der logische Wert. Im Übrigen findet man dafür auch ausreichend Argumente aus der Anhörung. Insofern ist es gut, dass wir es machen; im Übrigen wie die meisten anderen Flächenländer in Deutschland auch. Ich füge hinzu, man sollte wenigstens einmal eine Sekunde – bevor man hier kühnen Zielen, nämlich es ganz schnell zu machen, das Wort redet – darüber nachdenken, was es im Übrigen auslöst, falls man das Ziel nicht erreichen sollte. Es würde nämlich die Privilegierung der Windkraft nach dem Baugesetzbuch des Bundes bedeuten und damit die vollkommen ungesteuerte Entwicklung des Windkraftausbaus auch in unserem Bundesland. Meine Damen, meine Herren, wir dürfen jetzt alle raten, welche Fraktionen es als allererstes in diesem Hause thematisieren würden, wenn wir den Windkraftausbau außerhalb der kommunalen Planungshoheit ungesteuert laufen ließen. Das wollen wir auch nicht, aber dann sollte man hier nicht mit dem Feuer spielen, sondern in der Tat die Argumente wägen. Es ist planungssicher, rechtssicher, es sind zwei Stufen zu machen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb tun wir es und werden damit auch nicht Flächenziele gefährden, sondern werden es gemeinsam mit regionalen Planungsbehörden erreichen. Da ich es schon fast angedroht hatte, noch ein Wort zu dem kommunalen Aspekt dieser Debatte zu verlieren: Auch da zeigt sich – wie wir es heute im Übrigen schon einmal hatten –, die kommunalen Planungsbehörden und die kommunalen Regionalplanerinnen und -planer sind ausdrücklich für diesen Weg, um sich nicht überfordert und überrollt zu sehen. Insofern lohnt es sich also auch hier, auf die kommunale Seite zu hören. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ausdrücklich tun, weil es letztendlich auch die regionalen Planungsbehörden und ihre kommunale Steuerung stärkt. Ich werde mir erlauben, dann in Zukunft immer zu schauen, wie die einzelnen Planungsgemeinschaften und deren politische Vertreterinnen und Vertreter immer über die einzelnen Planungsziele abgestimmt haben. Wenn ich mir das hier so betrachte, wird das mit großen Mehrheiten gelingen; eine gute Grundlage also, den Windkraftausbau entschieden anzugehen. Vielen Dank an die, die heute einem wichtigen Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Matthias Lammert

Wir sind am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/8932 – ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/8153 – in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunkts 5. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8766 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9014 – Hierzu ist im Ältestenrat ohne Aussprache vereinbart worden. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/8766 – in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen noch zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich darf Sie zur morgigen Plenarsitzung um 9.30 Uhr einladen. Ebenfalls darf ich Sie noch zum Parlamentarischen Abend des Unternehmerverbands Handwerk einladen. Da findet jetzt der Sektempfang statt. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 18.39 Uhr

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