Kathrin Anklam-Trapp
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 18/8949 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Aus der in der Drucksache 18/8949 enthaltenen Vorschlagsliste ist ein stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 18/8949 Herr Harald Jenet vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Herrn Harald Jenet zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Meine Damen und Herren, ich bedanke mich. Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz – LFAG –) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/7536 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/8947 – Die CDU hat eine erweiterte Redezeit von 3 Minuten und die Fraktion der FREIEN WÄHLER von 1 Minute. Die erste Plenarberatung fand in der 51. Sitzung am 28. September 2023 statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss überwiesen. Das Anhörverfahren wurde im Innenausschuss durchgeführt. Für die CDU hat Fraktionsvorsitzender Gordon Schnieder das Wort.
