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Hans Jürgen Noss

SPD 13.03.2024 Sitzungen 18/62

Vielen Dank, Herr Präsident – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zu einer etwas späteren Zeit, als ich vorgesehen hatte, bin ich hier und kann heute meinen Beitrag vortragen. Ich möchte mich dafür bedanken, dass jemand von Ihnen eingesprungen ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir beraten heute einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, in dem diese fordert, Straßenausbaubeiträge nach § 10 a KAG rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschaffen und den betroffenen Kommunen eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Betrag soll im Jahr 2024 der Haushaltssicherungsrücklage entnommen und in den Haushaltsplänen der Folgejahre (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) entsprechend veranschlagt werden. Diese Ausgleichszahlung soll dann regelmäßig an die Baupreissteigerungen im Tiefbau angepasst werden. So weit der Entschließungsantrag in aller Kürze. Dieser Antrag ist ein typischer Antrag, wie wir ihn von der AfD-Fraktion schon gewohnt sind. Mehrausgaben im Haushalt fordern, natürlich ohne eine vernünftige Gegenfinanzierung. So kann man natürlich keine solide Haushaltspolitik veranstalten, aber das sind wir von Ihnen schon immer gewohnt. Da dies ein typisches Oppositionsgetue ist, überrascht uns Ihr Antrag in keiner Weise. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich erinnere an die Diskussionen im Landtag, als es um die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge ging. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Können Sie lauter sprechen, Herr Kollege?) Der Gemeinde- und Städtebund hat sich dabei wiederholt gegen die Abschaffung der Beiträge ausgesprochen, vor einer Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen gewarnt und betont, dass man ein bewährtes System nicht ohne Not wegwerfen sollte. Bei einer damals durchgeführten Expertenanhörung haben die Anzuhörenden weit überwiegend die Position der Ampelparteien bestätigt. Unter anderem folgert Dr. Gerd Thielmann als Fachreferent des Gemeinde- und Städtebunds, dass das Argument von der Entlastung der Bürger Augenwischerei sei. Wenn nicht über Ausbaubeiträge, müsste der Straßenausbau über Steuern, die die Bürger ebenfalls zahlen müssten, finanziert werden. Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds RLP stellte fest, dass es sich bei den damaligen Gesetzesvorhaben der CDU und der AfD weniger um die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen als vielmehr um eine Umverteilung der Ausbaukosten zulasten der Mieter und zuungunsten der Grundeigentümer handele; denn Straßenausbaubeiträge kann der Vermieter nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Wenn es, wie der Steuerzahlerbund mitteilt, zutreffend ist, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2018 die Anliegerkosten zu 100 % übernimmt und zusammen lediglich 91 Millionen Euro ausgegeben hat, also etwa 15 Millionen Euro im Jahr, dann erscheint mir diese Aussage mehr als deutlich unrealistisch. Es gibt auch andere Zahlen dazu, dass sie 90 Millionen Euro im Jahr ausgegeben haben. Eines sollte an dieser Stelle auch einmal deutlich klargestellt werden: Die bloße Tatsache, dass ein Land die Entscheidung über eine Beitragserhebung auf die Kommunen schiebt, bedeutet nicht, dass die Beiträge in diesem Land abgeschafft sind. Die Bundesländer Niedersachsen, das Saarland, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein überlassen die Entscheidung mit einer KannRegelung den Kommunen. Bayern erstattet den Kommunen die anfallenden Kosten. Leider ist dort der Erstattungsbetrag zulasten der Kommunen aber sehr oft deutlich niedriger als die Kosten. Dass es die Bürger natürlich begrüßen, wenn sie nicht direkt zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, ist nachvollziehbar. Irgendjemand muss aber die Kosten übernehmen. Es ist in diesem Zusammenhang natürlich einfach, nach dem Staat – in diesem Fall nach dem Land – zu rufen, dass dieser die Kosten übernehmen soll. Zwischenzeitlich hat die CDU, genau wie Sie, bereits mehrere Anträge gestellt, um diese Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen, und gefordert, die entfallenen Beiträge hierfür sollten durch Zuweisungen des Landes ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollte hierfür ein Betrag von 75 Millionen Euro in einem Nachtragshaushalt des Landes zur Verfügung gestellt werden. Der GStB hat deutlich gesagt, dass 75 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen, um den Beitragsausfall auszugleichen. Die AfD fordert in ihrem Antrag eine Ausgleichszahlung von mindestens 90 Millionen Euro. Was die tatsächlich erforderlichen Ausgleichszahlungen betrifft, gibt es leider keine belastungsfähigen Aussagen. Es ist einfach so, es sind mehrere Zahlen, die dort im Raum stehen. Alle erheben für sich den Anspruch, dass sie nachgerechnet sind, was allerdings nicht so sein dürfte, aber es kann noch geboten werden, falls andere Beträge im Raum stehen. Es wird Sie nicht wundern, dass die Ampelfraktionen den vorliegenden Antrag der AfD ablehnen. Das war es. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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