Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung soll die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter in erheblichem Maße eingeschränkt werden. Als Begründung werden im Wesentlichen zwei Argumente angeführt: ihre aktuell überproportionale Berücksichtigung bei der Redezeit und die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Beide Argumente sind grundsätzlich zu bedenken, aber sie rechtfertigen mitnichten die jetzt vorgesehene außerordentlich restriktive Regelung. So haben die Wortmeldungen der vier fraktionslosen Abgeordneten dieses Hauses in den vergangenen Plenarsitzungen nicht einmal ansatzweise zu einer unangemessenen Verlängerung der Sitzungsdauer geführt. (Unruhe bei und Zurufe von der SPD: Doch!) Auch in Zukunft ist das nicht zu erwarten. Der Antrag versucht demnach, ein Problem zu lösen, das in der Praxis gar nicht existiert. Gleichzeitig greift er massiv in die verfassungsmäßigen Rechte eines Abgeordneten ein. 5 Minuten Redezeit pro Plenartag erlauben selbst bei einem Verzicht auf Kurzinterventionen maximal zwei Redebeiträge. Angesichts von zehn oder mehr Tagesordnungspunkten ist es damit unmöglich, auch nur zu den wichtigsten Themen der Sitzung zu sprechen. Ähnlich führt die Beschränkung auf 3 Minuten Redezeit in der Aktuellen Debatte zu einem faktischen Ausschluss von Teilen dieses Formats und verstößt so gegen die vom Verfassungsgericht Niedersachsen explizit formulierten Rechte fraktionsloser Abgeordneter. Hinsichtlich der Proportionalität der Redezeiten ist festzuhalten, dass unsere Geschäftsordnung eine solche grundsätzlich nicht kennt. Ansonsten müsste die SPD-Fraktion sechsmal so oft zu Wort kommen wie etwa die FREIEN WÄHLER. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten WüppesahlUrteil unmissverständlich darauf hingewiesen, dass bei der Bemessung der Redezeit eines fraktionslosen Abgeordneten das Gewicht und die Schwierigkeit des Verhandlungsgegenstands sowie die Gesamtdauer der Aussprache zu beachten sind. Beiden Kriterien wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Er sieht nicht einmal eine Unterscheidung zwischen halb- und ganztägigen Sitzungen vor. In anderen Bundesländern fallen die Regelungen dagegen deutlich differenzierter aus und räumen Fraktionslosen weitaus größere Möglichkeiten ein, und das mit Recht; denn Disparität ist ein zwangsläufiger Ausfluss des Demokratieprinzips, insbesondere des Minderheitenschutzes und der Rechte der Opposition. Meine Damen und Herren, wir als „Drei Farben“ halten die geplante Änderung der Geschäftsordnung (Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) für einen gravierenden Verstoß gegen die verfassungsmäßigen Rechte frei gewählter Abgeordneter. (Zuruf von der SPD) Eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist naheliegend. Eines steht jedenfalls jetzt schon fest – daran ändert auch Ihr Gelächter in dieser wichtigen Frage nichts –: Der Demokratie erweisen Sie damit einen Bärendienst. (Zuruf von der SPD: Das sagt gerade der Richtige!) Wer wie Sie geradezu inflationär von Demokratie spricht, aber im eigenen Hause demokratische Rechte drastisch einschränken will, der macht sich unglaubwürdig. Willy Brandt wollte einmal mehr Demokratie wagen. (Zuruf von der SPD: Der würde sich im Grab umdrehen! – Unruhe bei der SPD) Sie, meine Damen und Herren, wollen offensichtlich weniger. Danke schön. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
