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Michael Ebling

13.03.2024 Sitzungen 18/62

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ende des vergangenen Jahres – es ist vielleicht ein wenig untergegangen, ich will es deswegen gerne noch einmal erwähnen – hat das Statistische Bundesamt festgestellt, dass die Windkraft in Deutschland die Kohle als wichtigsten Energieträger bei der Stromerzeugung abgelöst hat. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine wunderbare Botschaft gewesen. Das bestätigt, dass auch wir hier auf einem guten, vor allem auf einem richtigen Weg sind, um die Erneuerbaren zu stärken und die Leistung bei der Windenergie weiter zu verdoppeln. Das ist das Ziel. Dazu gehört es, dass wir die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen, aber das sollten wir rechtssicher tun. Wir sollten es auch mit Augenmaß tun. Meine Damen, meine Herren, die Frage, einstufig oder zweistufig, kommt mir ein bisschen wie eine Geisterdebatte vor. Das eine ist: Warum macht es Bayern, warum macht es genauso Hessen, warum machen es Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern genauso wie wir? – Wahrscheinlich weil sie den gleichen Anspruch haben, sich nicht, wie gerade vorgeführt, in kleinen Prozentzahlen zu verlieren, sondern es ist sich schon noch einmal zu vergewissern, zum einen, welche Flächen haben wir heute schon verfügbar? Das, was verfügbar ist, ist etwas mehr als 50 % durch Windkraftanlagen genutzt. Das heißt, wir haben noch über 40 % zu nutzen. Insofern ist die Fläche nicht der Flaschenhals für den weiteren Ausbau. Das Zweite ist, wenn wir uns dem Ziel weiter nähern wollen – das wollen wir doch gemeinsam tun, dass wir nämlich spätestens 2030 2,2 % haben –, dann bedeutet der hier gerade so minimalistisch beschriebene Schritt zwischen 1,4 und 2,2 % eine Ausweisung von 20.000 ha Fläche. Das ist zweimal so viel, wie die Landeshauptstadt Mainz Fläche hat. Das ist keine Kleinigkeit, und das kann man nicht einfach auf die Regionalplanung umlegen. Das wäre weder rechtssicher, noch würde es zum Ziel führen. Deswegen ist alles, was hier dem Wort redet, wir mögen es doch schneller machen und vorziehen, ein Spiel mit dem Risiko von Planungssicherheit und am Ende ein Spiel mit dem Risiko, ob wir das Ziel überhaupt schaffen. Dafür ist das Ziel zu wichtig. Wir wollen nämlich den Ausbau. Wir wollen ihn deshalb mit den Kommunen gemeinsam auf rechtssicheren Pfaden. Da ist die Zweistufigkeit der bessere, der logische Wert. Im Übrigen findet man dafür auch ausreichend Argumente aus der Anhörung. Insofern ist es gut, dass wir es machen; im Übrigen wie die meisten anderen Flächenländer in Deutschland auch. Ich füge hinzu, man sollte wenigstens einmal eine Sekunde – bevor man hier kühnen Zielen, nämlich es ganz schnell zu machen, das Wort redet – darüber nachdenken, was es im Übrigen auslöst, falls man das Ziel nicht erreichen sollte. Es würde nämlich die Privilegierung der Windkraft nach dem Baugesetzbuch des Bundes bedeuten und damit die vollkommen ungesteuerte Entwicklung des Windkraftausbaus auch in unserem Bundesland. Meine Damen, meine Herren, wir dürfen jetzt alle raten, welche Fraktionen es als allererstes in diesem Hause thematisieren würden, wenn wir den Windkraftausbau außerhalb der kommunalen Planungshoheit ungesteuert laufen ließen. Das wollen wir auch nicht, aber dann sollte man hier nicht mit dem Feuer spielen, sondern in der Tat die Argumente wägen. Es ist planungssicher, rechtssicher, es sind zwei Stufen zu machen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb tun wir es und werden damit auch nicht Flächenziele gefährden, sondern werden es gemeinsam mit regionalen Planungsbehörden erreichen. Da ich es schon fast angedroht hatte, noch ein Wort zu dem kommunalen Aspekt dieser Debatte zu verlieren: Auch da zeigt sich – wie wir es heute im Übrigen schon einmal hatten –, die kommunalen Planungsbehörden und die kommunalen Regionalplanerinnen und -planer sind ausdrücklich für diesen Weg, um sich nicht überfordert und überrollt zu sehen. Insofern lohnt es sich also auch hier, auf die kommunale Seite zu hören. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ausdrücklich tun, weil es letztendlich auch die regionalen Planungsbehörden und ihre kommunale Steuerung stärkt. Ich werde mir erlauben, dann in Zukunft immer zu schauen, wie die einzelnen Planungsgemeinschaften und deren politische Vertreterinnen und Vertreter immer über die einzelnen Planungsziele abgestimmt haben. Wenn ich mir das hier so betrachte, wird das mit großen Mehrheiten gelingen; eine gute Grundlage also, den Windkraftausbau entschieden anzugehen. Vielen Dank an die, die heute einem wichtigen Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Protokoll ↗