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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 13.03.2024 Sitzungen 18/62

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die heutige Pressemitteilung des Landkreistags anschaut – 2024 fehlen auf Ebene der Landkreise in Rheinland-Pfalz 250 Millionen Euro –, dann ist der vorliegende Gesetzentwurf der CDU nur zu begrüßen; (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) denn er betrifft ein unausgegorenes Gesetz mit vielen Schwächen und inhaltlichen Fehlern. Die Ampelregierung will das LFAG natürlich über die Zeit bis nach der nächsten Landtagswahl bringen, und deshalb ist die Evaluation erst 2026 vorgesehen. Die Taktik, die dahintersteckt, durch die Erhöhung der Nivellierungssätze erhalten die Verbandsgemeinden und Kreise mehr Geld auf Kosten der Gemeinden, und dann werden die Gemeinden wegen dieses Exodus an eigenen Mitteln von der Kommunalaufsicht gezwungen, Grundund Gewerbesteuern zu erhöhen. Die Überlegungen der Landesregierung: Damit wird die kommunale Familie ohne Geld des Landes auf Kosten der Steuerzahler bis 2026 steigende Einnahmen haben. Hinzu kommen dann noch die neuen Grundsteuersätze aufgrund der Grundsteuerreform und die dadurch erhöhten Grundstücksbewertungen, die das LFAG in einem anderen Licht erscheinen lassen. Meine Damen und Herren, das ständige Wiederholen in Plenum und Presse, man habe mit der Schuldenübernahme von 3 Milliarden Euro, den Landesmitteln für den kommunalen Finanzausgleich von über 300 Millionen Euro im Jahr 2023, den KIPKI-Mitteln von 240 Millionen Euro und den nicht zu vergessenden Mitteln für die Flüchtlingsbewältigung mit über 200 Millionenen Euro Landesmitteln doch alles, was zu leisten war, für die Kommunen getan, kann nur den unbedarften Zeitgenossen überzeugen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist das!) Die Fachleute in der Anhörung im Innenausschuss am 7. Februar dieses Jahres kommen zu einem ganz anderen Ergebnis. Selbst die von der SPD vorgeschlagenen Experten haben Klartext gesprochen. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU ist deshalb zu begrüßen. Eine deutliche Erhöhung der Landesmittel für den Finanzausgleich ist anzustreben, um die stetige Erhöhung der Anforderungen und die Veränderung der Qualitätsvorgaben des Landes – beispielhaft beim KiTa-Gesetz, das sich heute in der Pressemitteilung des Landkreistags wiederfindet, und beim ÖPNV – umsetzen zu können. Der Einmaleffekt BioNTech wurde viel zu hoch bewertet. Der Rechnungshof bemängelt die realitätsfernen Inflationsvorgaben des Landes. Die Bedarfsermittlung auf Datenbasis der Jahre 2017 bis 2019 mit der entsprechenden Fortschreibung ist angesichts der letzten Jahre nicht zielgenau gewesen. Eine zusammenfassende Erhöhung bei der Bedarfsermittlung wäre zielführender. Das Mindestmaß an freiwilligen Leistungen als Vorgabe des VGH-Urteils ist nicht gewährleistet, usw., usw., usw. Diese Liste ließe sich beliebig fortführen. Ja, ich vergaß, dann kommen noch die üblichen Argumente der Ampelkoalition: Der Landesfinanzausgleich ist nur ein subsidiäres Finanzierungsinstrument, und er ist keine fiskalische Rundumversicherung für Kommunen. Das Totschlagargument, das Gesetz habe sich an dem hessischen Vorgehen orientiert, um verfassungskonform zu sein, hat sich ebenfalls mit der Anhörung der Experten als ein Vergleich von Äpfel und Birnen herausgestellt. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestehen Sie sich doch einfach einmal ein, so einfach, wie Sie es sich gemacht haben, sind die kommunalen Haushalte nicht zu sanieren. Wer den Kommunen, Städten und Landkreisen 30 Jahre Geld vorenthalten hat, wer ständig neue Anforderungen und Ideen formuliert, die dann von den Bürgern und Verwaltungen vor Ort umgesetzt werden müssen, ohne das Konnexitätsprinzip zu beachten, wer ohne Not nicht einmal einen Härtefallfonds von 30 Millionen Euro einrichten kann, um kleinste Regelungslücken und Härtefälle auszugleichen, aber auf der anderen Seite 3,6 Milliarden Euro an Rücklagen hortet, der muss sich nicht nur den Fragen der Bürger stellen, sondern sich angesichts der Expertenanhörung auch selbst kritisch hinterfragen. Meine Fragen an die Experten im Ausschuss nach der Ausgestaltung eines Härtefallfonds wurden wie folgt beantwortet – ich zitiere –: Es wäre schön, wir bräuchten keinen. – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat das denn gesagt? Das ist doch kein Zitat!) Das System müsste aber anders strukturiert sein. Ein kommunaler Finanzausgleich gleicht nicht alles aus, aber bei 60 % unausgeglichenen Haushalten im Ist der kommunalen Gebietskörperschaften ist keiner da, der ausreichend zahlen kann. Auch meine Frage nach dem Wirken und den Möglichkeiten einer Finanzausgleichskommission, die Sie eben angesprochen haben, Frau Schellhammer, wurde klar beantwortet. Die kommunale Seite muss in einem solchen Gremium nicht der Zaungast sein, sondern über eine entsprechende Rolle mit entsprechenden Rechten verfügen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mensch, Mensch, Mensch!) Die Einberufung muss zudem zeitnah erfolgen, sonst fühle ich mich wieder an den Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz erinnert, der zehn oder zwölf Jahre – um genau zu sein – nicht einberufen wurde. Jetzt hatten wir ihn konstituiert. Ob er seitdem, seit einem Jahr, noch einmal getagt hat, weiß ich gar nicht. Abschließend gestatten Sie mir noch den Hinweis auf eine Besonderheit in unserem Land. Landrat Metzdorf hat in seinem Statement eine Besonderheit des luxemburgischen Grenzraums angesprochen und sagte, es fehlen 80 Millionen Euro auf der Einnahmeseite, was daran liegt, dass die Einkommenssteueranteile der in Luxemburg beschäftigten Grenzpendler nicht den deutschen Wohnsitzkommunen zugeordnet werden. 80 Millionen. Der Luxemburger Staat plant, die Anzahl der Grenzgänger in den nächsten 20 Jahren zu verdreifachen. Wenn jetzt 80 Millionen Euro fehlen, wie viel werden dann in 20 Jahren fehlen? Zusammenfassend darf ich feststellen, wir benötigen erstens einen Härtefallfonds, zweitens eine inflationsfeste, genaue Bedarfsberechnung, drittens ein echtes Konnexitätsprinzip und viertens eine Sonderlösung für den Grenzraum zu Luxemburg. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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