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Benedikt Oster

SPD 13.03.2024 Sitzungen 18/62

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein etwas sperriger Begriff verbirgt sich hinter diesem Gesetz, aber es ist ein wichtiges Gesetz, das wir heute mit auf den Weg bringen. Wir haben im Dezember hier ausführlich darüber gesprochen. Im Innenausschuss gab es gestern eine Anhörung, informell dann noch einmal im Rechtsausschuss, und heute beraten wir es abschließend im Plenum. Die Sachlage ist eigentlich relativ klar. Der Bund hat den Ländern verpflichtend vorgeschrieben, bis ins Jahr 2032 eine gewisse Anzahl an Flächen auszuweisen. Ich sage es bewusst, ich halte diese Vorgehensweise des Bundes für absolut lobenswert; denn damit sind dann die Blockierer und Bremser in den anderen Bundesländern auch einmal ein Stück weit gefordert, in das Zeitalter der Windkraft aufzubrechen. (Zurufe der Abg. Michael Frisch und Matthias Joa, fraktionslos) Für uns als Land heißt das konkret, 2,2 % unserer Landesfläche für Windkraft auszuweisen. Ich sage zugleich, der Bund hat gesagt, bis ins Jahr 2032. Die Landesregierung hat ein sehr ambitioniertes Ziel und will diese Ziele noch zwei Jahre früher, also bereits im Jahr 2030 erreichen. Man kann also festhalten: Die Ziele sind klar, und ich bin mir sicher, dass hier im Hause, im Plenum relativ wenige an diesem Ziel oder an diesen Parametern zweifeln werden, bis auf die Truppe rechts außen. Was wir da im Ausschuss bei der Anhörung gehört haben, gerade auch von dem Anzuhörenden, da muss man schon sagen – – – Na ja, besser, wenn man keinen weiteren Satz darüber verliert. Die FREIEN WÄHLER haben Zustimmung signalisiert. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben doch eh keine Ahnung!) Liebe CDU, ich glaube, auch bei Ihnen habe ich im Kern des Gesetzes ein Stück weit oder, das kann man auch sagen, viel Übereinstimmung gehört. Lediglich bei der Frage, ob wir das Ganze jetzt in einem einstufigen oder zweistufigen Verfahren machen, gab es unterschiedliche Auffassungen. Das ist Ihr gutes Recht. Wir als SPD-Fraktion halten den vorgeschlagenen Weg des zweistufigen Verfahrens für einen richtigen und wichtigen; denn auch das hat die Anhörung gesagt: Dadurch bekommen wir Planungssicherheit. Wir werden also in einem ersten Schritt 1,4 % bis Ende 2026 erreichen und dann in einem zweiten Schritt 2,2 % unserer Landesfläche. Ebenfalls wichtig – das wurde in der Anhörung gesagt –, diese Vorgehensweise gibt uns Trägern, also den Planungsregionen, Planungssicherheit, und man weiß einfach verbindlich, woran man ist. Ich habe heute eine E-Mail der Vorsitzenden der Planungsregion Trier bekommen. Dahinter stehen auch CDULandräte. Sie sagt auch noch einmal: Bitte folgt nicht dem Änderungsantrag der CDU. Er würde uns überfordern in der gesamten Thematik. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Er wird unsere ganzen Planungen in Sachen Windkraft, die wir bereits begonnen haben, über den Haufen werfen. Deshalb bitte, bleibt bei dem Plan der Landesregierung. – (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt. Ich glaube, da erwecken Sie einen falschen Eindruck. Sie tun so, als wäre eine rote Linie eingezogen und als dürfte man keine weiteren Windkraftanlagen oder zumindest Gebiete ausweisen, wenn wir das zweistufige Verfahren machen würden. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich glaube, deshalb ist das der entscheidende Satz in meiner Rede: Wer bereits jetzt und heute mehr als 1,4 % seiner Flächen ausweisen will, der ist herzlich dazu eingeladen, und dem steht nichts, aber auch nichts im Wege. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Des Weiteren gibt es andere Länder, die auch den Weg des zweistufigen Verfahrens wählen. Noch viel wichtiger ist aber – das ist elementar wichtig am heutigen Tage –, würden wir heute keine gesetzliche Regelung treffen und dem Bund nicht bis Ende April verpflichtend melden, dann würden bundesgesetzliche Regelungen greifen, und es würde ein Wildwuchs entstehen. Wollen Sie das allen Ernstes? Das kann nicht im Interesse der Kommunen und auch nicht im Interesse von Ihnen sein. Ich glaube, deshalb muss man es abschließend noch einmal auf den Punkt bringen. In dem Entschließungsantrag kommen Sie jetzt plötzlich um die Ecke und sagen, am besten noch bis 2027 das Ganze machen. – Das Land ist schon zwei Jahre schneller. Sie wollen dann noch einmal schneller sein. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ihr seid zu langsam unterwegs!) Das würde die Kommunen vor Ort überfordern. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ihr seid halt zu langsam unterwegs!) Ihren Überbietungswettbewerb werden wir an dieser Stelle nicht mitmachen. Wir sagen es klar: Das Gesetz ist ambitioniert, aber es ist zielorientiert und vor allen Dingen – das muss man noch einmal sagen – gibt es den Akteuren vor Ort Planungssicherheit. Danke schön. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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