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Markus Stein

SPD 13.03.2024 Sitzungen 18/62

Eines wurde in der Anhörung sehr klar gesagt, nämlich „dass sich Land und Kommunen immer aus demselben Steuertopf finanzieren müssen“, und Gelder der Kommunen sind auch immer Gelder des Landes und umgekehrt, meine Damen und Herren. Wer ständig Mehrausgaben fordert, ohne solide Gegenfinanzierungen darzustellen, oder sie noch nicht einmal benennen kann, betreibt auch ein Stück Augenwischerei, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, der KFA bemisst sich der Rechtsprechung folgend an der Mindestfinanzausstattung der Kommunen. Diese Mindestfinanzausstattung ist keine politische, sondern in allererster Linie eine statistischmathematisch ermittelte Zahl. Wenn das Land die Mindestfinanzausstattung ermittelt, bedient es sich jener Zahlen, die von den Kommunen selbst kommen. Die Ermittlung der Mindestfinanzausstattung orientiert sich an den Ist-Zahlen der Jahresrechnungsstatistik. Man schaut also nicht auf die aktuellen Zahlen der kommunalen Haushaltsplanung, sondern in die Meldedaten zur Jahresrechnungsstatistik, oder einfach gesagt: Die Mindestfinanzausstattung des KFA bemisst sich immer an den nachgewiesenen Finanzbedarfen der Kommunen aus Vorjahren. Der KFA ist naturgemäß nachgelagert. Aktuelle Haushaltsbelastungen durch Inflation, Energiekosten, Personalkosten, Unterhaltungsaufwendungen etc. können also nicht tagesaktuell abgebildet werden, sondern fließen in künftige Berechnungen mit ein. Auch das wurde in der Anhörung bestätigt, wie auch die Anerkennung anderer Maßnahmen der Landesregierung, die viel eher geeignet sind, tagesaktuelle Sonderbelastungen zu kompensieren. Dazu zählen die Übernahme kommunaler Liquiditätskredite – historisch – in Höhe von 3 Milliarden Euro, die auch zu Zinsentlastungen führt, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) ein Kraftpaket, Herr Schnieder, zur Abmilderung der Folgen des UkraineKriegs mit 200 Millionen Euro Landesgeldern, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Einmalig!) ein Klimaschutzprogramm KIPKI mit 250 Millionen Euro (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Was machen wir denn 2025?) oder, wenn wir auch einmal in die Vergangenheit blicken, Herr Schnieder – das haben viele vielleicht vergessen –, die Übernahme von Gewerbesteuerausfällen auf kommunaler Ebene während der Corona-Pandemie. All das sind periodisch geeignete Instrumente, um die Kommunen gezielt zu entlasten, und sie müssen immer in die Debatte mit einbezogen werden. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Übrigens wird das von uns angewandte System des Korridorverfahrens, mit dem der Mindestfinanzbedarf ermittelt wird, nicht nur auch in Hessen und Thüringen angewandt, sondern wurde von den dortigen Verfassungsgerichten bereits bestätigt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Stimmt ja nicht! Schon lange abgeschafft in Thüringen!) – Nicht abgeschafft. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Schon in Thüringen abgeschafft und in Hessen ausgesetzt!) Wenn Sie sich die Rechtsprechung der Staaten Thüringen und Hessen betrachten, wissen Sie, dass die dort angewandten Verfahren (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie wissen, dass es nicht angewandt wird!) verfassungskonform sind. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das ist der Maßstab, Herr Schnieder. Auch das zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg. Man muss sich sogar fragen, ob einzelne Änderungswünsche im CDU-Gesetzentwurf den Vorgaben des VGH entsprechen. Daran lässt sich nämlich zweifeln; denn wer zum Beispiel fordert, die Schlüsselzuweisung B in die Umlagegrundlage bei der Kreisumlage aufzunehmen, entzieht den kreisangehörigen Gemeinden und Städten gerade jene KFA-Mittel des Landes, die sie bedarfsorientiert erhalten. Sollten also Ortsgemeinden Umlage auf diese Zuweisung an ihren Landkreis leisten, die sie vom Land eigentlich für ihren eigenen konkreten Finanzbedarf erhalten? – Nicht nach unserer Auffassung; denn das widerspricht auch der Forderung des VGH nach einer bedarfsorientierten Ausschüttung der Mittel. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Letzter Punkt: Sie fordern viel, sind jedoch nicht in der Lage, die konkreten Kosten und eine solide Gegenfinanzierung zu benennen. Wir sind bei TOP 4, und ich glaube, die Haushaltssicherungsrücklage wurde mittlerweile schon mindestens fünfmal für verschiedene Dinge in Anspruch genommen. (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn das so weitergeht, haben wir die Haushaltssicherungsrücklage heute am Ende des Plenartags komplett aufgelöst und Ausgaben in einem Jahr finanziert. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, so ist es! – Glocke der Präsidentin) Wichtig ist, die Landesregierung setzt bereits das um, was der VGH fordert – davon sind wir überzeugt –, eine am Mindestfinanzbedarf orientierte bedarfsgerechte Verteilung, so wie es der VGH forderte und wie wir es bereits anwenden. Es gibt keinen Grund, das LFAG zu ändern. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Danke schön. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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