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Martin Brandl

CDU 13.03.2024 Sitzungen 18/62

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die freie Rede und das Rederecht der Abgeordneten sind ein sehr hohes Gut. Sie sind unter den höchsten Gütern, die den frei gewählten Abgeordneten in einer Demokratie und im Landtag zustehen. Genau deshalb ist es wichtig, dass in einer Frage der Redezeitänderung, der Redeordnungsänderung und im Zweifel auch der Redezeitbegrenzung gut abgewogen wird und man Änderungen auch gut begründet. Das ist hier ausdrücklich der Fall. Kollege Haller hat die Gründe sehr sachgerecht dargestellt und Ihnen auch die Abwägungen dargestellt. Es ist aus gutem Grund so, dass das Parlament Redezeiten einteilt und wir uns in Fraktionen organisieren. Es sichert letztendlich die Arbeitsfähigkeit dieses Parlaments. An der Stelle ist auch klar herauszustellen, dass es selbstverständlich einen Unterschied zwischen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten gibt und auch geben muss. Die Disparität, die sich durch die aktuelle Situation zwischen Fraktionen und Fraktionslosen entwickelt hat und weiterentwickeln könnte – Kollege Haller hat die Szenarien dargestellt –, gilt es deshalb jetzt in geordnete Bahnen zu lenken, weshalb die CDU-Fraktion diesen Änderungsentwurf der Geschäftsordnung ausdrücklich mit eingebracht hat und diesen auch mitträgt. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

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