Martin Haller
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zeit ist auch im Parlament ein knappes Gut, auch wenn hin und wieder anderes behauptet wird. Im Parlament muss die Redezeit begrenzt, bemessen und verteilt werden. Erst die Begrenzung der Redezeit ermöglicht es, dass sämtliche Tagesordnungspunkte angemessen behandelt werden können und keine endlosen Debatten stattfinden. Die aktuelle Redeordnung hatte der Landtag in seiner Geschäftsordnung zu Beginn dieser Wahlperiode am 16. Februar 2022 beschlossen. Der parlamentarischen Praxis des Landtags entspricht es seit jeher, die Fraktionen zum maßgeblichen Bezugspunkt der Redezeitfestlegung zu bestimmen. Ausdruck hiervon ist die Regelung in § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung, in der es heißt, dass für die Gestaltung und die Dauer der Aussprache von einer gleichen Grundredezeit von 5 Minuten für jede Fraktion auszugehen ist. Gewissermaßen als Reserve und Auffangvorschrift ist in derselben Vorschrift festgelegt, dass jedes Mitglied des Landtags bis zu 3 Minuten sprechen darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Zwischenzeit haben sich die Grundlagen allerdings ganz erheblich verändert, weil dem Landtag aktuell vier fraktionslose Mitglieder angehören. So viele fraktionslose Abgeordnete gejetzigen System führt die gegenwärtige Redezeitfestlegung zu einer überproportionalen und aus unserer Sicht unverhältnismäßigen Berücksichtigung fraktionsloser Abgeordneter. Konkret führt es nämlich dazu, dass auf vier fraktionslose Mitglieder eine Redezeit von 12 Minuten entfällt, und zwar für jeden Beratungsgegenstand, während die Fraktionen nur jeweils 5 Minuten Redezeit für sich beanspruchen können. Das heißt, vier fraktionslosen Abgeordneten steht mehr als das Doppelte an Redezeit zur Verfügung als zum Beispiel einer SPD-Fraktion mit 39 Mitgliedern oder einer CDU-Fraktion mit 31 Mitgliedern. Eine solche Redezeitprivilegierung fraktionsloser Abgeordneter verzerrt völlig die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und führt dazu, dass die politische Debatte schlicht und ergreifend nicht mehr repräsentativ ist. Darum geht es natürlich auch, dass wir hier eine repräsentative Debatte führen. Ein weiterer Punkt: Morgen haben wir acht Tagesordnungspunkte sowie drei Themen in der Aktuellen Debatte zu besprechen. Für den morgigen Plenarsitzungstag würde das bedeuten – wenn wir nichts ändern –, dass auf die fraktionslosen Kollegen eine mögliche Gesamtredezeit von 132 Minuten entfallen würde. Das sind 2 Stunden und 12 Minuten ausschließlich für fraktionslose Mitglieder des Landtags. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein auch nur einigermaßen kalkulierbarer zeitlicher Ablauf unserer Plenarsitzungen wäre damit schlicht und ergreifend nicht mehr gewährleistet. Hier geht es auch darum, dass der Landtag arbeitsfähig bleiben muss, selbst dann, wenn er eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten zu behandeln hat. Unter diesen Bedingungen sind Änderungen der Redezeit unseres Erachtens nicht nur geboten, sondern geradezu zwangsläufig. Künftig wird es also so sein, dass fraktionslose Abgeordnete je Verhandlungstag ein frei verfügbares Redezeitkontingent von 5 Minuten beanspruchen können. Kurzinterventionen werden auf dieses Redezeitkontingent angerechnet. Für eine Aktuelle Debatte gibt es ein weiteres zusätzliches Redezeitkontingent von 3 Minuten. Diese Maßnahmen sind einerseits notwendig, um die erforderliche Balance im System der Redezeitverteilung wiederherzustellen. Andererseits lassen die Änderungen das Rederecht der fraktionslosen Abgeordneten – das ist uns hier allen miteinander sehr wichtig – in der Substanz unberührt. Dass die Redezeit reduziert wird, ist gerade notwendig und unausweichlich, um wieder zu einer gerechten und repräsentativen Redezeitfestlegung zurückzukehren. Betonen will ich aber auch, dass kein fraktionsloser Abgeordneter von einem Format ausgeschlossen wird, weder von der Aktuellen Debatte noch von Kurzinterventionen. Bei Kurzinterventionen erfolgt aber eine Anrechnung auf die Redezeit, weil andernfalls jede Redezeitbegrenzung ihre Wirksamkeit schnell wieder verlieren würde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)
