Jutta Blatzheim-Roegler
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über den Antrag der AfD „Straßenausbaubeiträge auch in RheinlandPfalz abschaffen“. Auch werde ich gleich auf den Entschließungsantrag der FREIEN WÄHLER „Straßenausbaubeiträge ab 1. Januar 2025 abschaffen – Kompensationsmodell für Kommunen in den Doppelhaushalt 2025/2026 überführen“ eingehen. Die Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist nicht neu, und die Argumente für oder gegen die Erhebung sind es im Grunde auch nicht. Wenn ich mir diese beiden Anträge anschaue, dann muss ich feststellen, das ist klassische Politik der selbsternannten Alternativen, ohne eigene Ideen populistische Forderungen in den Raum zu stellen. Es wurde schon erwähnt, dass die CDU in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht hat. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie können gerne noch einmal nachschauen – Drucksache 17/8673 –, dort hieß es auch: „Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird künftig verzichtet.“ Kollege Junk hat es auch noch einmal angedeutet. Dazu muss man aber auch sagen, der federführende Innenausschuss hat sich am 19. Juni 2019 in einer Anhörung mit Experten ausführlich mit dem erwähnten Gesetzentwurf der CDU und dem Für und Wider einer Abschaffung dieses Beitrags beschäftigt, und insbesondere die Vertreter der Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz haben sich klar für die bisherige Praxis ausgesprochen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist das!) Die Erhaltung des gemeindlichen Straßennetzes und die hierzu erforderlichen Ausbaumaßnahmen kosten Geld, ja. Die Gemeinden und Städte als zuständige Träger der Straßenbaulast müssen dieses Geld zur Verfügung stellen. So ist die gesetzliche Lage, und die entsprechenden Finanzmittel müssen bereitgestellt werden. Natürlich kann man sich eine ganz andere Frage stellen. Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit der höchsten Straßendichte der meisten Gemeinden. Vielleicht kann man sich auch einmal anschauen, an welcher Stelle man vielleicht auch sinnvolle Straßenbaupolitik macht. Wer die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordert, muss tragbare und vor allen Dingen langfristige Alternativen auflegen. Genau hier ist der vorliegende Entschließungsantrag, sind beide Entschließungsanträge mehr als unzureichend. Ein pauschaler Verweis auf eine alternative Finanzierung durch das Land ohne einen Vorschlag der Gegenfinanzierung ist da in keiner Weise hilfreich. Im Übrigen unterstützt der Haushaltsgesetzgeber den kommunalen Straßenbau und die kommunalen Straßensanierungen in jedem Landeshaushalt mit einem erheblichen Beitrag. Gut, Sie haben dem Haushalt noch nie zugestimmt. Fragen Sie sich an der Stelle also einmal, ob es nicht sinnvoll ist, diese Beiträge, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, auch einfach einmal in den Blick zu nehmen. Konstruktive Opposition sieht jedenfalls anders aus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Eine Alternative für unsere Gemeinden und Städte ist dieser zusammengeschusterte Antrag der AfD erst recht nicht, das gilt auch für den der FREIEN WÄHLER. Ich möchte ein, zwei Argumente gegen eine Erhebung der Straßenausbaubeiträge darstellen. Es wird gesagt, die Beiträge stellen eine unzumutbare finanzielle Belastung dar. Mit der Entscheidung für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge und dem Verzicht auf einmalige Beiträge werden erhebliche Belastungen einzelner Grundstückseigentümer vermieden. Durch Ratenzahlungen und Stundung bis hin zum Erlass der Beitragsschuld können Bürgerinnen und Bürger zusätzlich entlastet werden. Wissen Sie, ich mache auch seit dem Jahr 1984 Kommunalpolitik. Ich lebe in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, die dieses Modell schon sehr frühzeitig freiwillig eingeführt hat, und ja, es gibt auch einmal schwierige Entscheidungen oder Probleme, bei denen sich die Verwaltung auch noch einmal mit den Bürgerinnen und Bürgern an einen Tisch setzen muss. Das ist bisher auch immer gut gelungen. Insofern haben wir da eine Menge Erfahrung, und wir sind damit gut gefahren. Andere Kommunen musste man erst zum Jagen tragen, sage ich jetzt einmal. Jedenfalls ist aber klar, diese Form der Beitragserhebung ist auf jeden Fall einem anderen Modell vorzuziehen. Der von den Kommunen mitgeteilte Aufwand erreicht insgesamt lediglich 16 % der Beitragseinnahmen. Daraus lässt sich ein generelles Missverhältnis, wie hier auch einmal behauptet, zwischen Ertrag und Aufwand also nicht ableiten. Was würde passieren, wenn die Straßenausbaubeiträge heute abgeschafft würden? – Alle Bürgerinnen würden belastet und die Eigentümer entlastet. Das hat der Kollege auch schon angemerkt. Am stärksten würden nämlich die Eigentümerinnen und Eigentümer mehrerer vermieteter Immobilien und große Wohnungsbaugesellschaften entlastet. Kurz, wir – – (Glocke des Präsidenten) – Bin ich schon fertig? (Heiterkeit im Hause)
