Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, in diesen Tagen befinden sich viele junge Menschen in Thüringen mitten in der Prüfungsphase zum Abitur. Heute jährt sich zum 22. Mal der Amoklauf am Erfurter Gutenberggymnasium, es ist ein schwerer Tag. Al len Abiturienten und Abiturientinnen wünsche ich viel Kraft für die Prüfungen und Zuspruch für diese schweren Zeiten. Am 26. April 2002 – vor 22 Jahren – erschoss ein jugendlicher Amokläufer 16 Menschen auf dem Gelände des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums, an dem er selbst Schüler war, und tötete sich selbst. Es war der schlimmste Amoklauf an einer Schule in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Opfer werden wir immer in Erinnerung behalten, den Angehörigen gilt unsere Unterstützung. Lassen Sie uns nicht vergessen, welche Bedeutung der Zusammenhalt in der Gesellschaft für jede und jeden Einzelnen hat, besonders in diesen schwierigen Zeiten. Und ich würde Sie bitten, dass wir uns für eine kurze Schweigeminute von den Plätzen erheben. Wir steigen jetzt in die heutige Sitzung des Thüringer Landtags ein, die ich hiermit eröffne. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Herr Abgeordneter Rudy, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Hoff, Frau Ministerin Werner zeitweise. Für die Plenarsitzung wurden folgende Festlegungen getroffen: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 44 und 48 sollen als erste Punkte aufgerufen werden, die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 g sollen als zweite Punkte aufgerufen werden. Zu diesen Tagesordnungspunkten werden die zweite und – gegebenenfalls – die dritte Beratung durchgeführt, sofern die Gesetzentwürfe nicht an einen Ausschuss überwiesen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen am Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 41 soll nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 50 a bis 53 aufgerufen werden. Der Antrag in der Drucksache 7/8730 zu Tagesordnungspunkt 29 wurde in einer Neufassung elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Der bisherige Stand zur Abarbeitung der Tagesordnung lässt es nicht ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl.
Ja, Frau Präsidentin. Sie haben ja eben vorgetragen, dass die Wahlen als erste Tagesordnungspunkte kommen sollen. Wir würden beantragen, die Wahlen auf das nächste Plenum zu verschieben. Sie haben die Abwesenheitsliste vorgetragen, und um auch sicherzugehen, halten wir es für besser, diese Wahlen in der nächsten Sitzung durchzuführen.
Vor der Feststellung würde ich gern noch einen Antrag stellen. Das ist der Tagesordnungspunkt 66, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes. Das ist im Ausschuss beraten, hat eine Beschlussempfehlung und wir beantragen, dass dieser Tagesordnungspunkt heute auf jeden Fall abgearbeitet wird.
Das ist der Tagesordnungspunkt 66 in der Drucksache 7/9380 und dazu die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9921. Gibt es dazu Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall, dann verfahren wir so. Dann verfahren wir mit diesen beiden Änderungen, die wir gerade – oh, Herr Bühl, entschuldigen Sie.
Auch im Gesundheitskontext: Der Gesundheitsausschuss hat in seinem letzten Ausschuss eine Beschlussempfehlung erstellt – leider zu spät für dieses Plenum – mit Blick auf die Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch Bildung eines Herzinfarktnetzwerks Thüringen. Das ist schon in den letzten Sitzungen als dringender Punkt angemeldet gewesen, weil auch die Zielgruppe dort dringenden Handlungsbedarf sieht. Da jetzt die Beschlussfassung möglich wäre aufgrund der Beschlussempfehlung, die vorliegt, würde ich darum bitten, diesen Punkt heute auch noch aufzurufen.
Dann eine kleine Korrektur. Eben beim Tagesordnungspunkt 66 war es die Drucksache 7/9380 und die Beschlussempfehlung war die 7/9896. Jetzt kommen wir zur Drucksache 7/8188, das ist der ursprüngliche Antrag, und die Drucksache 7/9921 ist die entsprechende Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss. Gibt es dazu Widerspruch, das heute zu beraten? Das sehe ich nicht, dann verfahren wir so, und die Tagesordnung haben wir damit festgestellt. Die Tagesordnungspunkte 44 und 48 sind abgesetzt. Wir kommen damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/897 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1628 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1629 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2040 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2044 Gesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/2291 dazu: Beschlussempfehlung des Verfassungsausschusses - Drucksache 7/9936 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 ZWEITE und DRITTE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schard aus dem Verfassungsausschuss für die Berichterstattung. Herr Abgeordneter Montag?
Frau Präsidentin, ich weiß nicht, ob das jetzt schon der richtige Zeitpunkt ist, aber schon vorsorglich für die Beschlussempfehlung: Artikel 41b möchten wir gern in Einzelabstimmung abstimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, es ist mir eine große Ehre, an dieser Stelle über die Ausschussarbeit und deren Ergebnisse im Verfassungsausschuss zu berichten. Sehen Sie es mir nach, dass das nicht in ganz kurzer Zeit zu machen ist. 40 Sitzungen mit umfangreichen Gesetzentwürfen bedürfen doch bei aller gebotenen Kürze trotzdem etwas Zeit. Durch Beschluss des Landtags in seiner 5. Sitzung am 30. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/158 zunächst an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 hat der Landtag die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 57 Abs. 3 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zurückgenommen und stattdessen gemäß § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Überweisung an den damals neu gebildeten Verfassungsausschuss beschlossen. Der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/597 wurde vom Landtag in seiner 17. Sitzung am 18. Juli im Jahr 2020, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/1628 und 7/1629 in seiner 25. Sitzung am 1. Oktober 2020, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/2040 und 7/2044 in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 und der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2291 in seiner 48. Sitzung vom 3. Juni 2021 jeweils an den Verfassungsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Verfassungsausschuss hat nach seiner Konstituierung zu den vorgenannten Gesetzentwürfen nach dem jeweiligen Überweisungsbeschluss in insgesamt 39 Sitzungen im Zeitraum vom 5. Juni 2020 bis zum 22. April 2024 Einzelberatungen durchgeführt. Zu allen Themenkomplexen in den Gesetzentwürfen, die Aufnahme in die Beschlussempfehlung des Verfassungsausschusses gefunden haben und damit Gegenstand der heutigen Beratung zur Novellierung der Verfassung des Freistaats Thüringen sind, hat der Verfassungsausschuss nach Themenkomplexen unterteilt jeweils zumindest eine oder mehrere schriftliche und mündliche Anhörungen durchgeführt. Zum Themenkomplex „Konnexitätsprinzip“ wurden beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände viermal angehört. Die Vielzahl der einzelnen Daten zu den Anhörungen und dem Beratungsablauf zu den einzelnen Gesetzentwürfen, die den Gegenstand der Beschlussempfehlung bilden, können Sie der schriftlichen Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9936 im Detail unter den Nummern 2 bis 7 entnehmen. Die mündliche Wiederholung würde ich Ihnen an dieser Stelle gern ersparen. Zum Abschluss seiner Einzelberatungen hat der Verfassungsausschuss in seiner 40. Sitzung am 22. April 2022 auf der Grundlage der im Ergebnis übereinstimmenden Änderungsanträge der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/6484 sowie der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Vorlage 7/6485 zu den Gesetzentwürfen in den Drucksachen 7/158, 7/897, 7/1628, 7/1629, 7/2040, 7/2044, 7/2291 beraten und beschlossen, die vorgenannten sieben Gesetzentwürfe zu einem Gesetzentwurf zusammenzuführen. Die Inhalte der dem Plenum zur Beschlussfassung empfohlenen Neuregelungen der Verfassung des Freistaats Thüringen möchte ich Ihnen kurz vorstellen. Die in Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen aufgezählten Diskriminierungsverbote werden ergänzt um ein Verbot der Altersdiskriminierung. Nach der Neufassung von Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung soll künftig auch niemand wegen seines Alters bevorzugt oder benachteiligt werden. In Artikel 20 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird die Bezeichnung „Behinderte“ durch die Bezeichnung „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt, da der ursprüngliche Begriff als nicht mehr zeitgemäß angesehen wurde und demzufolge auch nicht mehr verwendet werden soll. Der Schutz und die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes, Artikel 41a der Verfassung, das Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage allen staatlichen Handelns, Artikel 41b der Verfassung des Freistaats Thüringen, und die Aufforderung an das Land und seine Gebietskörperschaften, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen in Stadt und Land zu fördern und zu sichern, werden im ersten Teil der Verfassung zu einem neuen 7. Abschnitt unter der Überschrift „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ zusammengeführt. Die Europäische Union und die politischen Erfordernisse der europäischen Integration schlagen sich in gleich mehreren Änderungen nieder. Der Freistaat definiert sich als Land der Bundesrepublik Deutschland und – über diese Eigenschaft vermittelt – als Teil der Europäischen Union. In einem neuen Absatz 2 in Artikel 44 der Verfassung des Freistaats Thüringen formuliert der Landtag das Staatsziel, ein geeintes Europa zu verwirklichen und zu entwickeln, das der Demokratie, dem Rechts- und Sozialstaat und dem Föderalismus sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. Das Land soll die europäische Kooperation und Verständigung fördern und für die Mitwirkung der Regionen und ihrer Bürger an europäischen Entscheidungen eintreten. In einem neuen Absatz 5 in Artikel 67 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden Rechte des Landtags im Rahmen der unionsrechtlichen Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung verankert. Der Europaausschuss ist nun auch qua Verfassung ein im Rahmen der unionsrechtlichen Beteiligungsverfahren des Landtags eigenständig beschließender Ausschuss. Um die Rechtsetzung der EU kontinuierlich begleiten zu können, muss er – anders als die anderen Fachausschüsse – künftig bereits in der konstituierenden Sitzung eines jeden neuen Landtags gebildet werden. Als Kannbestimmung wird mit Artikel 85 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung in die Verfassung die Möglichkeit aufgenommen, Gesetze und Rechtsverordnungen in elektronischer Form auszufertigen und zu verkünden und das Gesetz- und Verordnungsblatt in Thüringen auf diese Weise zu führen. Die für die Kommunen wohl wichtigste Änderung dürfte sich in dem für die Kommunalfinanzen grundlegenden Artikel 93 der Verfassung des Freistaats Thüringen finden. Dieser enthält bisher lediglich eine ausdrückliche Regelung zum angemessenen finanziellen Ausgleich für staatliche Aufgaben, die das Land den Kommunen übertragen hat, Aufgaben im sogenannten übertragenden Wirkungskreis. Ausdrücklich in der Verfassung verankert werden soll nun die zusätzliche Pflicht des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbänden einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn es ihnen die Verpflichtung auferlegt, bestimmte Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zu erfüllen. Bei solchen Pflichtaufgaben steht fest, dass die Kommune sie unter bestimmten Voraussetzungen wahrnehmen muss. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Pflichterfüllung ist sie aber frei. Die Finanzierungspflicht gilt darüber hinaus aber auch dann, wenn das Land besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben stellt. Zum Inkrafttreten der Konnexitätsregel für den eigenen Wirkungskreis der Kommunen hat sich der Verfassungsausschuss auf den 1. Januar 2026 verständigt. Hierzu ist auch noch im Rahmen einer Anhörung eine Stellungnahme von den kommunalen Spitzenverbänden eingegangen, auf die ich an dieser Stelle verweise, und zwar unter der Zuschrift 7/3494, auch hinsichtlich der davon abweichenden Auffassung der Spitzenverbände. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke an dieser Stelle allen Kollegen im Verfassungsausschuss für die konstruktive und intensive Beratung. Ich bedanke mich bei allen Referenten der Fraktionen und auch der Gruppe der FDP und natürlich auch bei der Landtagsverwaltung für die Begleitung, insbesondere hier Frau Noack-Wolf und Herrn Stöffler als Referenten für den Verfassungsausschuss. Natürlich bedanke ich mich auch bei allen, die in die Anhörungen eingebunden waren, sich schriftlich und mündlich geäußert haben, aber ich bedanke mich auch bei all denen, die sich als Teil der Thüringer Gesellschaft im Rahmen der Medienarbeit oder auch im Rahmen anderer Meldungen hier in die Gesamtberatung eingebracht und uns hier Initiale zugeleitet haben. Ich wünsche der weiteren Beratung zu diesem Thema einen guten Verlauf und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es war ein langes und phasenweise auch hartes Stück Arbeit bis in diese zweite Lesung. Die Arbeit – das sagen wir aus vollstem Herzen – hat sich für die Menschen in Thüringen und für die Demokratie in Thüringen gelohnt, wie diese Beratung und die hoffentlich positive Beschlussfassung an ihrem Ende jetzt auch belegen. Auch nach langwierigen und schwierigen Beratungen kann es, wie sich gezeigt hat, gute inhaltliche Ergebnisse geben, wenn die beteiligten demokratischen Akteurinnen und Akteure sach-, lösungsorientiert und verantwortungsvoll handeln. Die Entstehungsgeschichte der vorliegenden Verfassungsänderung beweist, dass es, wenn außerparlamentarische Menschen als sachkundige Anzuhörende im Gesetzgebungsverfahren mitwirken und die Arbeit des Landtags an den Gesetzentwürfen engagiert begleiten, die Inhalte besser macht und dabei hilft, zu handfesten Ergebnissen zu kommen. Deshalb an dieser Stelle ein ganz großes, dickes, fettes Dankeschön an die Anzuhörenden im Verfassungsausschuss und vor allem an die 21 Verbände und Organisationen in Thüringen, die jetzt das Bündnis Verfassungsreform bilden. Sie haben einen großen Anteil daran, dass heute hier konkrete Änderungen in der Thüringer Verfassung zur Debatte und zur Abstimmung stehen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte – eigentlich wollte ich es nicht – das Plakat hochhalten, weil die immer so bescheiden gewesen sind. Darauf sind der Feuerwehrverband, ganz viele Verbände, Sozialverbände, Kinderschutzbund; alle haben mitgewirkt, damit das heute hier zur Abstimmung steht. Deswegen wirklich aus tiefstem Herzen ein dickes, fettes Dankeschön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist Zusammenarbeit und das ist auch ein Zeichen von gelebter Demokratie vom Landtag. Wenn der Landtag, sprich die Abgeordneten, und die Thüringer Zivilgesellschaft im besten Sinne aller eng zusammenarbeiten, dann ist das wirklich Demokratie im besten Sinne. Sieben der ursprünglich neun im Verfassungsausschuss liegenden Gesetzentwürfe kommen jetzt in die zweite Lesung zurück. Die Arbeitsergebnisse des Verfassungsausschusses zu all diesen Gesetzentwürfen sind nun in einer Beschlussempfehlung gebündelt. So ist das für das Plenum alles übersichtlich und gut handhabbar aufgearbeitet. Dass es mit dem Schutz und der Förderung des Ehrenamts und der Nachhaltigkeit und mit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse drei neue Staatsziele gibt, ist nach Ansicht meiner Fraktion ein großer Erfolg. All diese drei Staatsziele sind wichtige verfassungsrechtliche Gestaltungsinstrumente, um der unsozialen Spaltung der Gesellschaft in allen Gesellschaftsbereichen und flächendeckend in Thüringen entgegenzuwirken. Dass die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und das Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse der sozialen Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken, ist auf den ersten Blick zu sehen. Die Aufwertung des ehrenamtlichen Engagements Hunderttausender Menschen in Thüringen ist eine handfeste Verbesserung, denn Staatsziele in der Verfassung sind rechtlich verbindliche Handlungspflichten für alle Bereiche, von der Feuerwehr, der Wasserwacht, dem Sport bis hin zu sozialen, zu Umweltprojekten oder auch Kulturinitiativen, um nur wenige Beispiele zu nennen. Wichtig ist dabei, dass die praktische Umsetzung von Staatszielen in den Lebensalltag der Menschen auch einklagbar ist. Das beweist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimagesetz des Bundes. Deswegen sind Staatsziele ein ganz wichtiges Instrument. Mit der Verankerung der Förderung des Ehrenamts in der Verfassung haben alle ehrenamtlichen Aktivitäten eine sehr fundierte und langfristige Absicherung. Das geht bis zur Pflicht längerfristiger finanzieller Unterstützung von ehrenamtlichen Projekten. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt sinnvollen Gesellschaften, Projekten Planungssicherheit und Entwicklungsperspektiven. Das Staatsziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wird wegen seiner Verankerung in der Verfassung nun zukünftig die Landesplanung und Landesentwicklung deutlich prägen. Das gilt bezogen auf die verschiedenen Gesellschaftsbereiche. Da nehmen wir mal das Stichwort „sozialer Wohnungsbau“ über die „Bildung“ und „Gesundheit“ bis hin zur „Mobilität“. Die Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gilt aber auch bezogen auf Thüringen als geografische Einheit. Ausgeprägte Leuchtturmprojekte zugunsten größerer Städte – da nenne ich immer unsere sogenannte Städtekette zulasten und zum Nachteil der ländlicher geprägten Regionen drum herum, die dann tabu sind. Auch sogenannte abgehängte Regionen darf es dann nicht mehr geben. Beim Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel werden manche schon skeptisch, reagieren mit Blick auf die Aussage: Hilft das dabei, der sozialen Spaltung entgegenzuwirken? Nachhaltigkeit ist doch nur Umwelt, ist Ökologie. Ja, ist es auch, aber eben nicht nur, vor allem dann nicht, wenn man das Nachhaltigkeitsprinzip in so umfassender Weise versteht, wie die UNO die Nachhaltigkeit inhaltlich bestimmt und mit den 17 Nachhaltigkeitszielen ausfüllt. Ökologische Nachhaltigkeit, also der Schutz von Umwelt und Klima, braucht gleichzeitig auch soziale Nachhaltigkeit, also die Beseitigung von Armut und sozialer Benachteiligung zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für alle. Sie werden sich als Zuhörerinnen und Zuhörer sicher nicht wundern, wenn wir als Linke-Fraktion unser Augenmerk besonders auf die soziale Nachhaltigkeit richten. Das alles sollte, so die UN-Definition von Nachhaltigkeit, auch gepaart sein mit ökonomischer Nachhaltigkeit – ökonomische Nachhaltigkeit verstanden als wirtschaftlich vernünftiges Handeln, das allen Menschen jetzt und in Zukunft ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Zu diesem breit angelegten Nachhaltigkeitsbegriff gehört laut UNO auch die gesellschaftliche Nachhaltigkeit – gesellschaftliche Nachhaltigkeit verstanden als Stärkung des demokratischen und bürgerschaftlichen Engagements der Menschen, als Stärkung ihrer Mitgestaltungsmöglichkeiten. Deshalb hat die UNO ganz konsequent ihre Nachhaltigkeitsstrategie mit den 17 Zielen unter Einbeziehung von vielen Organisationen und von über einer Million Menschen in einem weltweiten Prozess erarbeitet. Wenn dann gleich die Verfassungsänderungen beschlossen sein werden, geht es darum, diese neuen Handlungspflichten der Staatsziele weiter in konkrete Maßnahmen für den Alltag der Menschen vor Ort umzusetzen. Wie die zahlreichen Anhörungen im Rahmen der Verfassungsdebatte gezeigt haben, gibt es in der Bevölkerung in Thüringen so viele engagierte Menschen mit unglaublich viel Sach- und Fachverstand und mit sehr vielen guten Lösungsvorschlägen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deshalb wird sich unsere Fraktion dafür einsetzen, dass auch bei der weiteren praktischen Umsetzung der neuen Verfassungsregelungen der Sach- und Fachverstand – ich gucke oben auf die Tribüne. Ich begrüße auch vom Bündnis Verfassungsreform Herrn Ahlke und weitere Gäste. Ich freue mich, dass Sie heute da sind und der Debatte folgen und das dann vielleicht mit uns gemeinsam zum Abschluss bringen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es geht letztlich um die wirklich praktische Gestaltung des Alltagslebens der Menschen vor Ort. Dabei sollen die Menschen mitreden und mitgestalten können, das ist unser Anspruch als Linke. Auch der Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters und die Aufnahme des zeitgemäßen Begriffs „Menschen mit Behinderungen“ in Artikel 20 dienen dazu, der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. „Leben im Alltag vor Ort“ ist das passende Stichwort für eine weitere Verfassungsregelung, die heute zur Abstimmung steht. Die Kommunen brauchen eine sichere Finanzausstattung, um ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen. Unsere Fraktion tritt schon seit Langem für die Stärkung der Kommunen ein, finanziell, aber auch strukturell und organisatorisch. Mit der Neufassung von Artikel 93 wird den Kommunen und dem Land mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gegeben hinsichtlich der kontinuierlichen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden. Die gewählte Formulierung beachtet auch weiterhin die Vorgaben der geltenden Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Die finanzielle Absicherung der Kommunen ist wichtig, um deren Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wie das leider in unserer gelddominierten Gesellschaft so ist, gilt auch für Städte, Gemeinden und Landkreise: „Ohne Moos nix los.“ Die Schaffung und Erhaltung handlungsfähiger Kommunen in Thüringen ist auch ein Baustein, um der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Bei der Stärkung des Europabezugs in der Verfassung, die auch die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten des Europaausschusses des Landtags einschließt, geht es um die gute Zusammenarbeit im internationalen Maßstab. Die Stärkung des Europabezugs ist eine Absage an die gesellschaftliche Spaltung der Menschen in Europa und genau genommen auch eine Absage an Nationalismus, der die Menschen spaltet, leider bis hin zur furchtbaren Gewalt des Krieges.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb bejaht die Linke-Fraktion diese Stärkung des Europabezugs. Nach unserer Auffassung ist in diesem Zusammenhang auch wichtig: In der vorliegenden Neuregelung umfasst der Begriff „Europa“ nicht nur die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern den Kontinent.
(Beifall DIE LINKE)
Das war eine Herzensangelegenheit. Die Linke-Fraktion kann auch die Aufnahme des Subsidiaritätsprinzips mittragen, denn dieses kann auch dazu beitragen, ein gemeinsames Europa von unten, von den Menschen her zu entwickeln. Dieser Entwicklung eines demokratischen, vielfältigen Europas der Menschen dient auch die ausdrückliche Festschreibung der Förderung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Regionen, auch grenzüberschreitender europäischer Regionen wie zum Beispiel Euregio Egrensis, zu der auch Teile Ostthüringens gehören. Die Verfassungsänderung, die die zukünftige digitale Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen betrifft, liegt etwas außerhalb des roten Fadens „Verhinderung der gesellschaftlichen Spaltung“. Sie ist eine praktische Konsequenz aus den arbeitstechnischen Erfahrungen von Landtag und Landesregierung während der Coronapandemie. Aber mit Blick auf den roten Faden „Verhinderung der gesellschaftlichen Spaltung“ oder mit der Überschrift des neuen 7. Abschnitts in der Verfassung „Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ möchte ich noch Folgendes ansprechen: Unter den komplizierten parlamentarischen Bedingungen der 7. Wahlperiode und mit Blick auf die komplexen Beratungsverläufe im Verfassungsausschuss kann sich das vorliegende Arbeitsergebnis durchaus sehen lassen. Es ist ein Ergebnis eines spannenden demokratischen Diskussionsprozesses. Und wie das in solchen Prozessen des Zusammenfindens von unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Positionen meist der Fall ist, konnten nicht alle Beteiligten all ihre Vorschläge durchsetzen. Im Sinne des Grundanliegens der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist ein Beschluss über die vorliegenden Inhalte ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Thüringer Verfassung. Sollte die anstehende Abstimmung positiv ausgehen – und das hoffe ich wirklich sehr inständig –, freuen wir uns als Linke-Fraktion darüber, zumal angesichts der komplexen Rahmenbedingungen eine Zweidrittelmehrheit ein Erfolg für alle daran beteiligten Demokratinnen und Demokraten ist. Ein solches Ergebnis liefert den Beweis: Der Landtag ist auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Demokratische Aufgabe des Landtags der kommenden 8. Wahlperiode ist nach Auffassung unserer Fraktion wieder, dass auf Grundlage des heutigen Arbeits- und Beschlussergebnisses der neue Landtag dann die neuen Errungenschaften in der Verfassung für die weitere gesellschaftliche Arbeit in Form konkreter Vorhaben nutzt und – zweitens – mit Blick auf die inhaltlichen Arbeitsergebnisse klärt, welche der Themen, die in der Beschlussempfehlung praktisch keine Rolle spielen, in einer Fortsetzung der Debatte noch einmal aufgegriffen werden. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang die inhaltliche Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und von Menschen mit Behinderungen, die Frage der UN-Menschenrechtspakte und den unbedingten Ausbau der direkten Demokratie. Aber heute sollten wir uns, wenn die Abstimmung dann gut ausgeht, trotz allem erst einmal freuen, dass durch vier Fraktionen und eine Parlamentarische Gruppe im Verfassungsausschuss und im Landtag dieses für die Weiterentwicklung der Verfassung sehr sinnvolle Arbeitsergebnis gelungen ist, denn es ist vor allem sinnvoll für die Verbesserung des Alltagslebens der Menschen in Thüringen und vor allem stärkt es die Demokratie in Thüringen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist selten der Fall, dass man von historischen Entscheidungen spricht oder dass man das Gefühl hat, wenn man hier am Pult redet, dass es doch eine Situation ist, in die man vielleicht nicht so häufig in seinem Leben kommt. Das ist tatsächlich heute der Fall, wenn ich zum Thema „Verfassungsänderung“ reden darf. Ich darf diese Diskussion jetzt, seitdem wir den Verfassungsausschuss haben, entsprechend begleiten und möchte deswegen auch die Chance nutzen, zunächst einmal zu Beginn – und das gehört sich, glaube ich, auch – allen zu danken, die an diesem Prozess mitgewirkt haben. Es wurden schon einige von diesem Rund aus begrüßt, ich möchte das noch vervollständigen: Neben allen Akteuren aus dem sozialen Bereich will ich gleich die kommunalen Spitzenverbände begrüßen, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die von diesen ganzen Verfassungsänderungen betroffen sein werden, die wir heute beschließen werden. Vielen herzlichen Dank für alle Impulse, die gesetzt worden sind, und vielen herzlichen Dank auch für die rege Beteiligung, die wir in diesem gesamten Verfahren hatten.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, Bünd-
nis 90/Die Grünen) Der Verfassungsausschuss war geprägt durch ein hartes Ringen. Wir haben eine gute Ausführung des Ausschussvorsitzenden gehört, dem ich an dieser Stelle für seine oftmals nicht einfache Arbeit danken möchte. Aber Stefan Schard hat sich doch durch seine ruhige und sachliche, moderierende Art und Weise ausgezeichnet, auch wie er heute noch mal die Zusammenfassung dargelegt hat, war aller Ehren wert. Deswegen herzlichen Dank auch noch mal an den Ausschussvorsitzenden, der hier wichtige Beiträge geleistet hat.
(Beifall CDU)
Die CDU war immer Wächter einer sinnhaften Verfassungsänderung. Das hat oftmals dafür gesorgt, dass wir vielleicht in einigen Diskussionen als unangenehmer Diskussionspartner wahrgenommen worden sind. Aber es war uns immer wichtig, dass wir klargemacht haben, dass eine Verfassung eben nichts ist, was man jeden Tag ändert. Die Verfassung ist etwas, was uns alle begleitet, was die Grundlage all unserer Entscheidungen sowohl hier im Landtag als auch die Lebensgrundlage für uns alle hier im Freistaat ist. Deswegen war es für uns als CDU-Fraktion immer besonders wichtig, hier nicht leichtfertig zu agieren, sondern genau zu überlegen, welche Änderungen der Verfassung notwendig sind, welche vielleicht nicht so notwendig sind. Wenn wir einmal die Verfassung aufschnüren, wenn wir einmal darangehen, dieses Grundwerk unserer Demokratie zu ändern, dann waren wir uns immer sicher darin, dass wir das nur machen, wenn wir auch wirklich zu Verbesserungen kommen, die die Menschen draußen im Freistaat wirklich spüren und die nicht nur rein symbolhaft sind, sondern den Freistaat auch strukturell voranbringen. Ich bin mir sicher, dass dies mit den Änderungen, die uns heute hier vorliegen, gelungen ist.
(Beifall CDU)
Der Verfassungsausschuss wurde – das wissen wir alle – mit dem Ziel eingesetzt, einige Änderungen an der Verfassung vorzunehmen. Das jahrelange Ringen bei den verschiedenen Themen hat dafür gesorgt, dass in der einen oder anderen Situation von manchen vielleicht eine Verfassungsreform erwartet wurde. Aber ich will klar sagen: Eine Verfassungsreform war nie nötig, war auch in der Form nie Thema im Ausschuss und ist demzufolge auch ausgeblieben. Das liegt aus meiner Sicht auch an der Tatsache, dass unsere Verfassung eine gute, starke, bewährte und gefestigte Verfassung ist. Es gibt keinen Reformbedarf. Wir brauchen keine Änderungen, die den Wesenscharakter unserer Verfassung maßgeblich ändern. Deshalb sind das, was wir hier heute vorliegen haben, punktuelle Änderungen, punktuelle Ergänzungen, die aber wesentlich sind und die, wie ich es schon gesagt habe, einen Mehrwert bringen. Unser Ziel war es auch, im Rahmen der Verfassungsänderung zu einer Klarstellung zu kommen. Diese ist leider ausgeblieben. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Rot-Rot-Grün hatte nach wie vor und lange Zeit kein Interesse an einer Klarstellung zu der Frage zum Thema „Ministerpräsidentenwahl“. Wir hatten daran ein großes Interesse und haben dies weiterhin, denn die allseits bekannten rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf den dritten Wahlgang sind weiterhin präsent. Deshalb appelliere ich auch heute nochmals an dieser Stelle an Sie, die Beratungen von uns zum vorgeschlagenen Vorabklärungsverfahren im Ausschuss für Migration und Justiz zum Schluss zu bringen und noch zu einer Entscheidung in dieser Legislaturperiode zu kommen.
(Beifall CDU)
Wir kennen alle die gegenwärtig besondere Situation einer Minderheitsregierung und es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Situation nach der kommenden Landtagswahl wiederholt. Nach unserer Auffassung ist es von zentraler Bedeutung, dass insbesondere die Regularien für die Wahl des Ministerpräsidenten unzweideutig geregelt oder durch einen Spruch des Landesverfassungsgerichts geklärt sind. Zu einer eindeutigen Formulierung im Verfassungstext sind wir – wie ich es ausgeführt habe – leider nicht gekommen. Aber lassen Sie uns von der Möglichkeit Gebrauch machen, mit einer einfachgesetzlichen Einführung einer verbindlichen vorherigen Klärung durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Grundlage des bestehenden Verfassungstextes zu kommen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, so waren wir es auch, die im Rahmen des Verfassungsausschusses am 26. November 2019 den ersten Änderungsvorschlag als Paket eingebracht haben. Hier ging es bereits um die Staatsziele Ehrenamt und Nachhaltigkeit, die wir auch heute zu beschließen haben. Es war uns also von der ersten Stunde an ein Anliegen, dass unsere Ehrenamtlichen auch im Rahmen einer Verfassungsänderung eine Würdigung erhalten – sei es in den vielen Sportvereinen, die wir im Freistaat haben, sei es in den freiwilligen Feuerwehren, sei es im sozialen Bereich, sei es im Kulturbereich oder in vielen anderen Dingen, die man in der Breite gar nicht aufzählen kann. Wir alle sind in diesen Bereichen unterwegs und wir alle kennen die Sorgen und Nöte, die die Ehrenamtlichen haben, und wissen, wie wichtig dieses Signal für die Ehrenamtlichen im Freistaat ist. Deswegen will ich noch einmal betonen, wie froh wir sind, dass dieses Thema auch auf unsere Initiative hin, auf unseren Vorschlag hin heute hier seinen Weg in die Verfassung finden soll.
(Beifall CDU)
Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch noch klar darauf hinweisen, dass wir Ihnen, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, die Chance geben zu beweisen, dass für Sie das Ehrenamt in der Verfassung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Mit unserem Ehrenamtsgesetz hat die CDU ganz konkrete Vorschläge vorgelegt, wie wir den Ehrenamtlichen in Thüringen helfen, sie stärken, wie wir sie wertschätzen und damit den heute zu beschließenden Verfassungsauftrag auch mit Leben füllen.
(Beifall CDU)
Wenn ich der Kollegin Müller bei ihren Ausführungen richtig zugehört habe, dann ist sie auch dafür, dass wir alles mit Leben füllen, was wir heute als Verfassungstext beschließen wollen. Die Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes wäre genau ein Weg dieses Mit-Leben-Füllens. Ich fordere Sie daher noch mal auf, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir das Ehrenamtsgesetz der CDU noch in dieser Wahlperiode durch das Parlament bringen.
(Beifall CDU)
Wenn Sie sich an dieser Stelle verweigern, wenn Sie das Gesetz blockieren, dann können Sie sich alle warmen Worte der Wertschätzung für das Ehrenamt wirklich sparen, die Sie heute mit Blick auf die Verfassung machen. Wirkliche Wertschätzung für das Ehrenamt zeigt sich doch, wenn wir nicht bei der Aufnahme eines Staatsziels stehen bleiben, sondern daraus abgeleitet Dinge für das ganz praktische, für das unmittelbare, wirkliche Leben unserer Ehrenamtlichen beschließen, die dann dort einen Mehrwert spüren.
(Beifall CDU)
Im September 2020 haben wir ein großes Änderungspaket inklusive Vorschlägen zu unseren beiden Kernthemen „Neuregelung der Ministerpräsidentenwahl“ und „Einführung der Konnexität“ zur Diskussion vorgelegt. Die Einführung des Konnexitätsprinzips wird seit Jahren immer wieder von der kommunalen Familie und auch der CDU eingefordert. Denn für uns ist ganz klar: Wer bestellt, der muss auch bezahlen.
(Beifall CDU)
Viel zu oft werden durch das Land Standards gesetzt, deren Erfüllung am Ende des Tages zulasten der kommunalen Haushalte und Handlungsspielräume vor Ort geht. Das ist auch ein zentrales politisches Problem, denn dadurch werden Entscheidungen getroffen, ohne die gesamte Finanzierung zu durchdenken. Viel zu leicht war es bisher, die Kommunen zur Verwirklichung der eigenen landespolitischen Vorstellungen in finanzielle Mithaftung zu nehmen. Viel zu lange ist es an dieser doch eigentlich ganz eindeutig zu klärenden Frage der Konnexität gescheitert. Und ich will ehrlich sein: Ich bin durchaus etwas stolz, dass meine Fraktion hier über die Jahre für unsere Kommunen hart geblieben ist und wir somit dem auch von uns initiierten Staatsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse auch eine Realität und eine tatsächliche Verbesserung mitgeben.
(Beifall CDU)
Die Konnexität, wie wir sie heute beschließen wollen, bedeutet vor allem eins: finanzielle Klarheit, Planungssicherheit. Diese Verbesserung ist kaum hoch genug einzuschätzen für die Orte der unmittelbaren Lebenswirklichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, unsere Kommunen. Wir müssen unsere Kommunen handlungsfähig halten. Um dieses zu gewährleisten, sind wir heute einen großen Schritt weiter.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung der Möglichkeit zur elektronischen Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im Artikel 85 trägt der Digitalisierung unserer Gesellschaft Rechnung und ist eine nicht unwesentliche Änderung, die wir auch heute noch beschließen. Weitere Themen wie zum Beispiel das Thema des Europabezugs und die Einführung eines Europaausschusses haben maßgeblich auf Initiative der Gruppe der FDP im Änderungspaket Einzug gefunden, wurden im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mitberaten und mit entsprechenden Änderungen empfohlen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich möchte an dieser Stelle meinen Redebeitrag mit einem Zitat des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Dr. Klaus von der Weiden beenden. Er sagte: „Die Thüringer Verfassung ist eine gute Verfassung. Sie war in den vergangenen 30 Jahren eine gute Grundlage und ein guter Rahmen für Politik, Verwaltung, Gerichte und Bürgerinnen und Bürger. Wir können heute stolz auf das in den 30 Jahren seit der Verabschiedung der Verfassung auch mit deren Hilfe Erreichte zurückblicken. Tun wir gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt alles dafür, dass dies auch in 30 Jahren genauso wieder gesagt werden kann!“ Ich bin mir sicher, dass wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf diesem Anspruch gerecht werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Kollegen Abgeordnete, meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne und am Livestream, mit der heutigen Beschlussfassung soll die erst am vergangenen Montag vom zuständigen Verfassungsausschuss abgeschlossene Debatte über eine Vielzahl von Vorschlägen zur Änderung der Verfassung zumindest vorläufig beendet werden. Es war, wie einige Kollegen bereits ausgeführt haben, ein durchaus langer Prozess und kein besonders einfacher. So soll es, glaube ich, auch sein, es geht schließlich um die Verfassung unseres Landes, die mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit zu behandeln ist. Ob wir diesem Anspruch gerecht geworden sind, bezweifle ich stellenweise, jedenfalls bei Betrachtung des Ergebnisses.
(Beifall AfD)
Es ist gleichwohl – und das will ich zu Beginn angemerkt haben – durchaus etwas Besonderes, dass in einer Zeit ohne klassische sogenannte Regierungsmehrheit im Parlament eine Änderung der Verfassung mit der dafür notwendigen qualifizierten Mehrheit beschlossen werden soll. Wir werden sehen. Ich denke, die Mehrheit wird stehen, das ist ja zwischen den antragstellenden Fraktionen abgesprochen. Unabhängig davon darf festgestellt und festgehalten werden: Befürworter eines starken Parlaments im Verhältnis zur Exekutive sehen hier zweifelsohne und nicht ohne Berechtigung ein sehr positives Zeichen – ich selbst zähle mich auch zu dieser Gruppe –, dass die Frage der Regierungsmehrheit bei Entscheidungen zum Grundgesetz unseres Landes, zur Verfassung, keine ausschlaggebende Rolle spielen muss.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was
heißt das?) Damit, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, enden aber aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion die positiven Aspekte des hier heute zur Abstimmung stehenden Gesetzes. Sie wissen es und haben es der umfangreichen Berichterstattung des Kollegen Schard auch entnehmen können, dass wir im Verfassungsausschuss im Laufe der vergangenen Jahre dieser Legislaturperiode leider nur zum Teil sehr umfangreiche Anhörungsverfahren zu den geplanten Änderungen geführt haben. Es war auch Gelegenheit, sehr fundierte und ertragreiche Stellungnahmen zum grundsätzlichen Wesen der Verfassung wahrzunehmen und dazu, was eine Verfassung zu leisten vermag und was nicht. Die wesentlichen Aspekte einer aus meiner Sicht sehr gelungenen Stellungnahme eines Sachverständigen in einer der ersten Anhörungen, die wir durchgeführt haben, die grundsätzliche Leitplanken auch für eine Diskussion über solche Änderungen an der Verfassung aufzeigte, wie wir sie hier beantragt bzw. vorliegen haben, möchte ich zumindest dem Sinne nach hier wiedergeben: Erstens: Die Grundaufgabe einer Verfassung sei es, so stellt es der Sachverständige richtigerweise fest, die Bürger vom überflüssigen Zugriff des Staates zu beschützen. Zweitens: Insofern die Verfassung staatlichen Institutionen Kompetenzen zuordnet, sollte sie konkret und präzise formuliert sein, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden oder jedenfalls abschließend entscheidbar zu machen durch die dafür zuständigen Instanzen. Insofern die Verfassung der staatlichen Tätigkeit jedoch Ziele vorgibt, sollten diese hingegen abstrakter gefasst werden, nicht zuletzt weil die konkret zu ergreifenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im politischen Prozess zu bestimmen sind und darum auch Gegenstand wechselnder Prioritäten, wechselnder politischer Mehrheiten und einer sich wandelnden Gesellschaft sein müssen. Diese Positionen waren meines Erachtens breiter Konsens unter den Verfassungsjuristen bei den diversen Anhörungen, die wir durchgeführt haben, und auch dass Politik mit der Aufnahme neuer Staatsziele in die Verfassung sehr zurückhaltend zu sein habe und dass die Aufnahme eines hehren, eines guten, eines wichtigen Zieles in die Verfassung allein für sich noch nichts bewirke. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie das mich sehr deutlich zum Ausdruck bringen: Der hier vorliegende Vorschlag zur umfangreichen Änderung der Verfassung wird keinem einzigen dieser grundsätzlichen Empfehlungen zum Umgang mit einer Verfassung gerecht.
(Beifall AfD)
Anders und vielleicht etwas einfacher gesagt: Eine Verfassung ist zwar keine heilige Kuh, die nie angefasst werden sollte, nicht verändert werden sollte, sie sollte trotzdem nicht zum Gegenstand eines politischen Kuhhandels gemacht werden.
(Beifall AfD)
Aber das ist es, was wir hier heute erlebt haben, und dafür sind Sie verantwortlich. Zu einzelnen Änderungen, die meine Fraktion nicht mittragen kann und weshalb wir das Gesetz in Gänze ablehnen werden: Einführung oder Aufnahme eines neuen Artikels 41a, wonach das Land und seine Gebietskörperschaften den ehrenamtlichen Einsatz für die Gesellschaft schützen und fördern: Die grundsätzlich lobenswerte Tätigkeit zahlreicher ehrenamtlich engagierter Bürger auf den verschiedensten Gebieten ist unbestritten ein wichtiger Faktor eines guten gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dass ehrenamtliche Tätigkeit deshalb zu schützen und zu fördern sei, ist gänzlich unbestritten und kam auch dadurch zum Ausdruck, dass meines Erachtens alle Fraktionen hier im Hause, ich glaube mit Ausnahme der damaligen Fraktion und heutigen Gruppe der FDP, eine solche Ergänzung der Verfassung vorgeschlagen haben. Auch meine Fraktion hatte das ursprünglich vorgeschlagen. Nur – und das wurde uns in der Anhörung durch verschiedene Sachverständige sehr deutlich gemacht, weshalb wir unser eigenes Gesetz in dieser Sache später auch zurückgezogen haben – zwei zentrale, zwei wichtige Fragen, die der Ausschuss zu keinem Zeitpunkt seiner Arbeit beantworten konnte: Was wird durch die Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamtes in die Verfassung Konkretes erreicht – „konkret“ ist hier der ausschlaggebende Begriff – und was hat der ehrenamtlich tätige Bürger konkret davon? Denn über konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung konkreter Aspekte des ehrenamtlichen Engagements könnte und müsste viel besser unterhalb der Ebene der Verfassung diskutiert und entschieden werden. Die Verfassung ist ganz eindeutig nicht der Ort, wo ein solcher Konsens stand, wie eine breite Unterstützung des Ehrenamts dargestellt werden sollte.
(Beifall AfD)
Dass das eigentlich auch von den antragstellenden Fraktionen so gesehen wird, hat Kollege Zippel deutlich gemacht, als er sagte – völlig zu Recht übrigens –: Die Änderung der Verfassung in diesem Aspekt kann schon per se nur der erste Schritt sein. Es müssten weitere einfachgesetzliche Änderungen folgen. Diese einfachgesetzlichen Änderungen, diese einfachgesetzliche Förderung des Ehrenamts, die könnten Sie auch ohne die Änderung der Verfassung machen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es
gibt Verfassungen und es gibt einfache Gesetze!) Für die Änderung der Verfassung gibt es also keine Rechtfertigung.
(Beifall AfD)
Das ist das Fazit Ihrer zutreffenden Feststellung, Herr Kollege Zippel. Das Gleiche gilt übrigens für die Aufnahme eines neuen Artikels 41b, wonach das Prinzip der Nachhaltigkeit Grundlage allen staatlichen Handelns sein solle, so wie eines neuen Artikels 41c, wonach das Land und seine Gebietskörperschaften gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land, zu gewährleisten und zu sichern haben, obgleich zu diesen vorgeschlagenen Änderungen – anders als hinsichtlich des Ehrenamtes – eine neue Ebene, ein weitergehender Fall noch verschärfend hinzukommt: eine in jeglicher Hinsicht fehlende Bestimmtheit.
(Beifall AfD)
Das haben wir auch der Rede von Frau Müller entnehmen können, die Nachhaltigkeit auch als gesellschaftliche Nachhaltigkeit verstanden wissen möchte, als soziale Nachhaltigkeit verstanden wissen möchte.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
steht im Grundgesetz, gleichwertige Lebensverhältnisse!) Im Ausschuss haben wir eine ganze Reihe weiterer Elemente, auch anderer Auslegungen dieses Begriffs gehört. Eine tatsächliche Einigung im Ausschuss, was das konkret bedeuten soll, hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben und ist auch nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage, die uns heute hier vorliegt.
(Beifall AfD)
Und das wird, wie ich eingangs ausführte, dem Wesen einer Verfassung nicht gerecht. Es soll eine Änderung beschlossen werden, von der keiner so recht sagen kann, was sie eigentlich bedeutet, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das steht in der Begründung!) Es ist von den ganzen Antragstellern durchaus erklärt, was sie alle darunter verstehen. Eine Verständigung darüber findet nur insofern statt, als dass man sich verständigt, dass man dem zustimmen möchte. Dadurch kommt aus meiner Sicht auch der Charakter dieses politischen Kuhhandels zum Ausdruck und das ist kritikwürdig. Das ist auch der Grund dafür, warum meine Fraktion dieses nicht unterstützen kann.
(Beifall AfD)
Dazu kommt die Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die durchaus zu Recht auch eine wichtige Rolle in der Ausschussbefassung gespielt hat und die auch immer wieder in der Debatte, in den Reden genannt wurde, die wir bereits gehört haben. Sie ist bereits heute in der Verfassung enthalten. Eine zusätzliche Aufnahme braucht es also gar nicht. Die intergenerationelle Gerechtigkeit, die zumindest zeitweise ebenfalls als Begründung für diese Verfassungsänderung genannt wurde, müsste mit Blick auf den Haushalt hingegen viel spezifischer gewährleistet werden, etwa wie es das Grundgesetz im Hinblick auf die Schuldenbremse formuliert hat – da haben Sie einen Punkt, Herr Kollege Montag – oder nicht nur wie es das Grundgesetz im Hinblick auf die Schuldenbremse formuliert hat, sondern wie es verschiedene Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung auch zur Art und Weise der Führung eines Landeshaushalt vorsehen. Auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit hatte ein Sachverständiger aus meiner Sicht richtigerweise außerdem auf den aus seiner Sicht zwar nur latenten, aus meiner Sicht sehr manifesten Konflikt hingewiesen, der zwischen dem Prinzip der sogenannten Nachhaltigkeit und dem Grundsatz der Herrschaft auf Zeit entstehen könnte, wenn es in der konkreten Gesetzgebung und Verwaltung der Gegenwart als Verfassungsbefehl verstanden wird, die wesentlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Zukunft abzubilden. Langfristiges, nachhaltiges Agieren muss zwar Ziel jeder Politik sein. Wir wissen aber, wie sehr – vielleicht zu sehr, darüber haben wir uns in dieser Plenarsitzung sogar auch ausgetauscht – das heutige Hören auf die Wissenschaft – in großen Anführungszeichen – zu schmerzlichen Folgen für die Zukunft führen kann.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Oioioi!)
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Oje!)
Da hilft es leider nur sehr wenig, dass der gleiche Sachverständige richtigerweise feststellt, dass sich die in Staatszielen normierten Maximen rechtlich nur an den Staat richten und als solche vom individuellen Bürger nicht einklagbar seien, meine Damen und Herren. Wir kennen allerdings die gefährliche Tendenz deutscher Rechtsprechung, die nicht zuletzt in Karlsruhe ihren zentralen Ursprung hat, aus nicht einmal verfassungsrechtlich normierten Pflichten des Staates Pflichten abzuleiten, die einzig und allein in einer umfangreichen finanziellen Förderung bestimmter Transformationsprojekte oder bestimmter Vereinigungen durch den Staat ihre Verwirklichung finden. Genau das kann aber doch nicht Ziel einer Verfassungsänderung sein.
(Beifall AfD)
Es spricht jedenfalls für sich, und das wurde auch in den verschiedenen Anhörungen deutlich, die wir durchgeführt haben, es gab – im Wesentlichen lässt sich das so einordnen – zwei Kategorien von Anzuhörenden, die wir hier zu Gast bei uns hatten oder die uns schriftliche Stellungnahmen haben zukommen lassen: einerseits die Verfassungsexperten, die Juristen, und andererseits verschiedene Verbände, Vereine, die sich – und das meine ich gar nicht so kritisch, wie es möglicherweise klingt – aber unmittelbar auch für Profiteure der Aufnahme dieser Staatsziele in die Verfassung halten und die immer voll des Lobes waren für die entsprechenden Änderungen und für die Anträge, die dem Ausschuss zur Beratung vorlagen, und die sich bereits freuen – das wurde ganz deutlich in der einen oder anderen Stellungnahme –, daraus ihre Ansprüche abzuleiten, die sie sodann stellen und gegenüber dem Staat selbstbewusst formulieren werden. Es ist insofern bedauerlich, aber nicht überraschend, dass der ursprüngliche Ansatz meiner Fraktion nicht weiterverfolgt wurde, die Aufnahme neuer Staatsziele mit dem konkreten Gebot einer strikten Beachtung der weltanschaulichen, der politischen und der religiösen Neutralität zu verbinden.
(Beifall AfD)
Denn die Annahme, meine Damen und Herren, dass diese überflüssig sei, weil alle staatlichen Stellen kraft Verfassung ohnehin bereits auf diese Neutralität verpflichtet seien, verkennt die Realitäten dieses Landes doch in geradezu absurder Weise.
(Beifall AfD)
In diesem Land existiert etwas, das nicht anders bezeichnet werden kann als eine Fördermittelindustrie, die hinzu auch alles andere als weltanschaulich oder politisch neutral operiert.
(Beifall AfD)
Die Beispiele dafür sind zahlreich. Sie liegen auf der Hand und sie beschäftigen in einigen wenigen Fällen sogar die Justizbehörden dieses Landes, da immer wieder ein Bruchteil der Missbrauchsfälle auffliegt. Es ist daher zu befürchten, dass die hier heute zur Beschlussfassung anstehende Aufnahme neuer Staatsziele nur eins zur Folge haben wird, meine Damen und Herren: Die Förderung wird für bereits heute existierende große Institutionen verstetigt, diese Institutionen werden weiter professionalisiert. Es wird aus einer kleinen Ehrenamtsinstitution eine große Ehrenamtsförderbehörde geschaffen, über die die jeweilige Regierungskoalition Kraft der Macht der vom Steuerzahler erwirtschafteten Haushaltsmittel des Freistaats und durch eine entsprechende Stellenbesetzungspolitik politische Abhängigkeiten schafft.
(Beifall AfD)
Die kleinen, tatsächlich unterstützenswerten – nicht zuletzt weil sie politisch, weltanschaulich, religiös neutral agieren –, diese kleinen, tatsächlich unterstützenswerten Sport-, Trachten-, Heimat-, Traditions- oder Bastelvereine bekommen vielleicht gelegentlich auch ein paar Almosen mehr als früher und sind darüber dankbar, denn sie bemerken gar nicht, dass der große Teil der Mittel nicht bei ihnen ankommt, sondern in professionellen und politisch loyalen ehrenamtlichen Institutionen – sogenannten jedenfalls – versickert, bei denen diese Bezeichnung längst zur Farce geworden ist.
(Beifall AfD)
Abschließend komme ich zum sogenannten Kompromiss in der Frage der Konnexität, also hinsichtlich der Neufassung des Artikels 93 Abs. 1 der Verfassung. Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, die am späten Mittwochnachmittag verteilt wurde, spricht eine eindeutige Sprache und sagt auch einiges über die Arbeitsweise des Ausschusses aus, weshalb ich hier im Einzelnen darauf eingehen möchte. Die nicht nur in dieser Frage der Konnexität oder erst in dieser Stufe der Gesetzgebung wirklich respektlosen Anhörungsfristen, die der Ausschuss teilweise beschlossen hat: Der eine oder andere wird sich vielleicht noch daran erinnern, dass es vor einigen Jahren Stand der politischen Debatte hier im Landtag war, dass es nach der Wahl von Ministerpräsident Ramelow im März 2020 zeitnah zu einer Landtagsneuwahl und einer Landtagsauflösung kommen sollte. Diese Neuwahl verzögerte sich zunächst aufgrund der Pandemie und wurde später gänzlich abgesagt, das entsprechende Versprechen also gebrochen. Die ersten Monate der Ausschussarbeit im Verfassungsausschuss waren aber von diesem Ablaufdatum – dem sogenannten – der Legislaturperiode noch stark beeinflusst. Ob es jetzt Verfassungsjuristen, Vereine oder Verbände waren, sie wurden wiederholt gebeten, teils binnen weniger Tage oder bestenfalls weniger Wochen fundierte Stellungnahmen zu recht umfangreichen Gesetzen und zu weitreichenden Änderungen der Verfassung auszuarbeiten. Es hagelte geradezu Absagen. Mündliche Anhörungen fanden mit nur einem Bruchteil der eingeladenen Sachverständigen statt, sicherlich der Pandemie geschuldet. Aber immer wieder hörten wir auch die Kritik an diesen sehr kurzen Fristen, der nicht existierenden Vorbereitungszeit, um sich ernsthaft einer derart weitreichenden Änderung zu widmen und sich ernsthaft damit zu befassen. Als die Neuwahl dann abgesagt wurde, hatte der Verfassungsausschuss auf einmal in nichts mehr Überschuss als in Zeit. Denn Sitzung hinter Sitzung entfiel. Sie haben es vielleicht vorhin gehört und der Berichterstattung des Kollegen Schard vom Verfassungsausschuss entnommen; zwischen März 2023 und März 2024, also binnen eines gesamten Jahres der Legislaturperiode, fanden ganze zwei Sitzungen des Ausschusses statt, dazu auch noch recht kurze, die sich ausschließlich mit prozeduralen Fragen beschäftigten und nach wenigen Minuten beendet waren. Meine Damen und Herren, von einer ernsthaften Arbeit, von einer ernsthaften Befassung des Ausschusses mit diesem hier vorliegenden Kompromiss kann nicht die Rede sein.
(Beifall AfD)
Es ist auch folgerichtig gewesen, dass dann sehr kurzfristig angekündigt eine kurzfristig einberufene Sitzung am letzten Montag mit der Mehrheit der Ausschussmitglieder beschlossen wurde und es im Hauruckverfahren auch auf die Tagesordnung dieser heutigen Plenarsitzung gehoben wurde – ohne Not. Der Landtag trifft sich in einigen Wochen wieder, sogar für sechs Tage Plenarberatung. Wir haben heute zu Beginn der Plenarsitzung erlebt, es wurden Wahlen abgesetzt, und zwar – nehme ich stark an – aufgrund der Befürchtung, dass die Zweidrittelmehrheit für die notwendige Mehrheit, für die notwendigen Quoren einer erfolgreichen Wahl, der Wahlen, die durchgeführt werden sollten, aller Voraussicht nach nicht erreicht werden können. Aber die Verfassungsänderung, die die gleiche Mehrheit braucht, die wird trotzdem durchgeführt, die wird trotzdem durchgedrückt. Man nimmt es also in Kauf, dass es hier unter Umständen zu einer Überraschung kommt. Das ist, meine Damen und Herren, der Verfassung nicht würdig.
(Beifall AfD)
Zweiter Punkt der zutreffenden Kritik aus dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände: Die gefundene Formulierung, die von „wesentlichen Mehrbelastungen“ spricht, für die ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen sei, der an anderer Stelle hingegen angemessen sein muss, ist unbestimmt und wird zu Auslegungsproblemen, weiterem Streit und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Das lässt sich jetzt schon erahnen. Wer sich davon ein Ende dieses seit Jahrzehnten schwelenden Streits zwischen Land und Kommunen verspricht oder dies den Kommunen in Aussicht stellt, ihnen also etwas verspricht, täuscht sich selbst und andere, meine Damen und Herren, und das auch bewusst.
(Beifall AfD)
Es hat dazu überhaupt keine Befassung gegeben, zumindest nicht in den dafür zuständigen Gremien dieses Landtags. Aber eine vernünftige Begründung dafür, dass dieses auch erst im Januar 2026 in Kraft treten soll, die ist nicht einmal vorgetragen, ist nicht einmal vorgebracht, haben wir nicht gehört.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es gibt zahlreiche Aspekte – zahlreiche Aspekte nicht nur inhaltlicher Art, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens –, die kritisiert werden müssen. Ich denke, ich habe das hier auch vortragen können. Aus diesem Grund kann trotz der durchaus enthaltenen Anzahl von sinnvollen, von notwendigen Änderungen der Verfassung, die ich hier vielleicht von meiner Kritik ausgespart habe, die auch zu befürworten wären, eine Zustimmung meiner Fraktion zu diesem Gesetz nicht erfolgen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Tribüne, liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Zuschauenden am Livestream, ich glaube, wir brauchen jetzt erst noch mal ein kleines Brush-up: Was sind eigentliche Grundrechte, was bedeuten die und in welchem Zusammenhang stehen wir hier als Abgeordnete mit den Grundrechten? Die Grundrechte sind Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dieses Staates. Und die Bürgerinnen und Bürger sind es, die sich eine Verfassung geben, und wir hier sind Abgeordnete, Abgeordnete auf Zeit, die dazu da sind, den Willen der Bürgerinnen und Bürger, die uns hier in dieses Parlament gewählt haben, zum Tragen zu bringen. Das bedeutet auch, dass wir, wenn es eine Verfassungsdebatte gibt, die wir nicht am grünen Tisch erfunden haben, sondern die auch von den Bürgerinnen und Bürgern kommt, die sagen, wir wollen die Verfassung dieses Landes in bestimmten Punkten erneuert und modernisiert haben, dass wir dann die Verpflichtung haben, das ernsthaft zu prüfen und das auch aufzunehmen. Das ist unsere Aufgabe hier. Wir sind Abgeordnete, wir sind hier nicht in eigenen Angelegenheiten unterwegs. Und so ist gerade diese Forderung nach dem Ehrenamt eine ganz massive Forderung von den Ehrenamtlern gewesen. Und wenn es dann Herr Braga jetzt tatsächlich geschafft hat, durch lauter Kurven, die er da in seine Ausführungen eingebaut hat, auch noch die Ehrenamtsförderung letztlich zum Ideologieprojekt von irgendwelchen Mehrheiten in diesem Hause zu diskreditieren,
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hat er
nicht gesagt!) dann ist das eigentlich nicht nur wenig sachgerecht, sondern auch eine sehr große Verachtung gegenüber den handelnden Personen. Dass die Ehrenamtsförderung etwa nur irgendwelchen wohlwollenden Projekten zuteilwerden würde, das haben Sie schon so angedeutet, dass das damit dann letztlich verfolgt würde und die Fördermittelindustrie dann verstärkt wird. Das ist ein ziemlicher Schlag ins Gesicht der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die uns hier gerade dieses Ehrenamt besonders als Aufgabe für die Verfassungskommission in unser Auftragsbuch geschrieben haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dann haben wir verschiedene Formen von Grundrechten, die in der Verfassung drinstehen: einmal die klassischen Grundrechte, das sind die sogenannten Individualgrundrechte. Die hat man früher immer als Abwehrrecht gegen den Staat bezeichnet, aber heute binden sie auch die Gesetzgebung, das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürger untereinander und sind dann einklagbar. Dazu gehören Dinge, die schon lange und schon immer selbstverständlich in der Verfassung stehen, wie die Menschenwürde, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, der freie und gleiche Zugang zur Bildung, aber auch in Thüringen der Schutz und die Förderung des Sports und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Das steht auch schon lange hier drin. Wie gesagt, wir sind dazu da zu schauen, was haben unsere Bürgerinnen und Bürger sich noch gewünscht oder was wünschen sie sich und was dürfen sie erwarten von einem Staat, der sich demokratisch, sozial und frei nennt, was muss dann da vielleicht noch in die Verfassung herein. Natürlich kann man dann an der einen oder anderen Formulierung sagen, das ist vielleicht erst mal ein bisschen unpräzise und da muss dann noch Butter bei die Fische. Aber Staatsziele sind keine Sonntagsreden und natürlich aber auch keine konkreten Handlungsgesetze. Da kann man nicht irgendwie Fördersummen reinschreiben oder so, das wäre ja absurd. Aber sie bilden den Rahmen, um den uns Bürgerinnen und Bürger gebeten haben. Und für die sitzen wir hier und in deren Auftrag und zu deren Nutzen ändern wir heute hoffentlich mit der erforderlichen Mehrheit die Verfassung in wichtigen Grundprinzipien. Darauf bin ich stolz, wenn wir das hier heute schaffen. Die Sachen, auf die wir uns jetzt einigen konnten, sind jede für sich alleine wichtig genug, um eine Verfassung zu ändern. Das haben wir in der letzten Veranstaltung noch mal gesagt bekommen, auch vom Thüringer Bündnis für die Verfassungsreform, dem ich zum Beispiel neben dem Feuerwehrverband ganz herzlich hier explizit danken will dafür, wie intensiv sie sich hier eingebracht und uns herausgefordert haben. Das klassische Grundrecht bei den ersten Artikeln in der Verfassung, da nehmen wir ein Verbot der Altersdiskriminierung neu auf. Altersdiskriminierung heißt dann nicht nur gegen Altersdiskriminierung, dass so alte Frauen wie ich nicht diskriminiert werden dürfen. Altersdiskriminierung betrifft auch junge Menschen, also auch aufgrund von Jugend darf nicht diskriminiert werden, ebenso wenig wie im Alter. Das ist schon eine wichtige Sache, da wir in einer Gesellschaft leben, bei der es auch immer mal Generationenkonflikte gibt, die auch auf eine demokratische und freiheitliche Art und Weise und eine achtungsvolle Weise ausgetragen werden müssen. „Menschen mit Behinderungen“ statt „Behinderte“: Das scheint Ihnen vielleicht eine kleine Änderung zu sein, aber es ist sehr wichtig, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr durch die alte Bezeichnung als defizitär benannt werden. Das ist eine Sache, die uns auch die Betroffenen sehr nahegebracht haben und wo ich immer gesagt habe: Wenn wir es heute nur geschafft hätten, über diesen einzigen Satz abzustimmen, dann wäre es auch wichtig gewesen. Allein auch das wäre es heute wert gewesen, dass wir hier eine Verfassungsreform beschließen.
(Beifall SPD)
Ich freue mich sehr, dass genau diese scheinbar kleine, aber doch sehr wichtige Änderung geklappt hat, die zeigt, was wir für ein Menschenbild haben sollten. Dann kommen wir zu den Staatszielen. Wie gesagt, man hat dann immer versucht, in der Debatte zu sagen: Na ja, das ist eher symbolisch, solche Staatsziele kann man da reinschreiben, aber damit ist ja erst mal nichts verbunden. Da haben wir dann das Ehrenamt, da haben wir die Nachhaltigkeit und haben die gleichwertigen Lebensverhältnisse. Aber das ist ja nicht so, dass das einfach nur was Symbolisches ist, sondern das steht jetzt im Hausaufgabenheft von handelnden Politikerinnen und Politikern drin, von Landesregierungen, aber auch von Gerichten, Institutionen, Verbänden. Deswegen ist das in Ordnung, dass wir das ins Hausaufgabenheft aufnehmen. Dass wir das dann nicht präzise bis ins Letzte hier ausformulieren können, das liegt wieder an einer Verfassung, die eben nur den Titel beschreibt und das Hausaufgabenheft auf die Titelseite schreibt, und die Ausfüllung, die nehmen wir dann zusammen vor. Natürlich liegt da auch noch das Gesetz der CDU auf dem Tisch des Landtags. Aber es ist weder Aufgabe, diese Gesetzeseinzelheiten in die Verfassung zu schreiben, noch Aufgabe, oder es wäre auch nicht richtig zu sagen, die Verfassung brauchen wir nicht, die kann weg, wir können doch allgemeine Gesetze machen. Denn die Verfassung – das wurde hier auch schon gesagt – soll uns über den Tag hinaus binden und nicht nur für ein paar Wochen oder ein paar Monate jetzt dieser auslaufenden Legislaturperiode, sondern eben für länger, wie wir das mit den anderen Verfassungsgrundsätzen auch gemacht haben. Deswegen kann man dann eigentlich fast schon wieder nur darüber lächeln oder es aber auch ein bisschen sehr merkwürdig finden, wenn Herr Braga dann ausführt, die Staatsziele können dann auch noch richtig gefährlich werden, wenn sich dann auch noch Gerichte damit beschäftigen und da auch noch irgendwelche Hausaufgaben machen und die Wissenschaft bemühen, die hier für Sie auch irgendwie fragwürdig ist. Also, wir haben ein anderes Verfassungsverständnis. Das überrascht uns nicht, das überrascht Sie nicht. Aber Sie als Bürgerinnen und Bürger sollten da auch mal genau hinschauen, wie hier die Verfassung be- oder geachtet wird und wie nicht. Deswegen sind diese wichtigsten Änderungen im Rahmen der Grundrechte und der Staatsziele das besonders Gute, denke ich, an unserer heutigen Verfassungsänderung, die wir hoffentlich auch beschließen werden. Kommen wir jetzt zum Instrumentenkasten. Das sind jetzt sozusagen die Handwerkzeuge, die auch in der Verfassung geregelt werden, wie ein Staatsaufbau zu erfolgen hat, damit wir das alles ordentlich umsetzen können. Tatsächlich gab es eine lange Debatte – das möchte ich durchaus noch mal kurz aufnehmen –, ob wir nicht auch bei der Ministerpräsidentenwahl noch ein bisschen was zur Klarstellung beitragen könnten. Der Verfassungsausschuss hat sich nochmals mit der Frage beschäftigt, auf welche Mehrheit es nach geltendem Recht ankommt, wenn bei der Ministerpräsidentenwahl im dritten Wahlgang nur ein Kandidat kandidiert. Dazu haben wir mehrere Experten gehört. Fünf der Sachverständigen sozusagen aus der klassischen Rechtswissenschaft haben ausgeführt, dass es nur auf die für einen Kandidaten abgegebenen Stimmen ankäme. Ich nenne noch mal die Namen dieser renommierten Rechtswissenschaftler: Das waren Prof. Pestalozza, Prof. Vanberg, Prof. Payandeh, Prof. Morlok und Prof. Blanke. Zwei Sachverständige haben dagegen dargelegt, dass ein Bewerber ohne Gegenkandidaten mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinen müsse: Prof. Austermann, Prof. Zeh. Prof. Blanke hat in der mündlichen Anhörung auch noch mal darauf hingewiesen, dass die Auffassung, es kommt nicht auf die Neinstimmen an, die herrschende Meinung im deutschen Staatsrecht sei. Das deckt sich dann auch mit den Ergebnissen unserer Anhörung, dass doch die breitere und größere Mehrheit – fünf zu zwei – gesagt hat: Fürstimmen sind Fürstimmen und auf die Neinstimmen kommt es nicht an. Man hätte das jetzt noch mal in der Verfassung klarstellen können, aber es ist nicht so, dass wir eine unklare Verfassungsrechtslage haben. Wir haben uns nicht auf eine gänzlich abweichende Änderung einigen können. Das wäre auch noch möglich gewesen zu sagen: Du machst das jetzt aber ganz anders, als die Rechtswissenschaftler sagen. Das war auch nicht gewollt. Jetzt noch mal etwas Technisches: Worum geht es dem Landtag bei der Verfassungsänderung „Konnexität“? Da wurde jetzt von Herrn Braga das Wortspiel gebracht, das sei nicht konkret genug.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das sagen
die Spitzenverbände!) Ja, aber die Verfassung beschreibt wieder den Handlungsauftrag und nicht die Umsetzung im allerkleinsten Teil. Wir haben aber trotzdem einen großen Fortschritt hier in dem Bereich, denn wir ändern die Regeln zur Konnexität. Ich wiederhole noch mal: Es geht darum, dass die Kommunen finanziell entschädigt werden, wenn der Staat ihnen Aufgaben überträgt.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Jetzt schon!)
An der bisherigen – genau – ändert sich nichts. An der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Ausgleich von Mehrbelastungen bei den vom Staat übertragenen Aufgaben ändern wir auch nichts, dieser Teil wird nicht angetastet. Neu in der Verfassung ist, dass die Kommunen nun auch von Verfassungs wegen entschädigt werden, wenn der Staat in ihrem eigenen Aufgabenbereich, also da, wo die Kommunen im eigenen Pflichtenbereich tätig werden, neue Pflichtaufgaben einführt oder wenn er Standards erhöht. Wenn wir also hier im Landtag den Kommunen, den Gebietskörperschaften, den Landkreisen vorschreiben, wie sie etwas zu machen haben, und das zu Kostenerhöhungen führt, dann muss das ausgeglichen werden. Das gab es bisher auch schon, das haben wir im Finanzausgleichsgesetz ausgeglichen, und jetzt gibt es eine Verfassungsregelung dazu. Das ist eine wichtige Neuerung, die man nicht kleinreden sollte. Am Ende möchte ich noch mal darauf zurückkommen, was eine Verfassung ist. Beschäftigen Sie sich gern auch noch mal näher damit. Ich hatte mal vor einigen Jahren die große Ehre und durfte eine Podiumsdiskussion moderieren. Da waren renommierte Rechtswissenschaftler und Experten. Da ging es auch um die Geburtshelfer der ersten Thüringer Verfassung nach der Vereinigung. Und am Schluss haben wir alle noch mal gefragt: Was ist nun Ihr persönliches Lieblingsstückchen, wenn Sie selbst die Verfassung ändern könnten? Da gab es eine Antwort, das ist bestimmt schon zehn Jahre her. Da hat eine Professorin gesagt: Für mich wäre ganz wichtig, dass die Bindung an Europa noch viel stärker in der Verfassung verankert wird. Darauf möchte ich jetzt auch noch mal hier besonders Bezug nehmen und auch der FDP dafür danken, dass sie uns hier in diesem Bereich auch noch mal besonders auf die Spur gesetzt und auf die Sprünge geholfen hat. Thüringen ist ein Teil der Europäischen Union. Das ist gut so, das ist wichtig so und so soll es auch bleiben. Dass wir jetzt auch den Europabezug Thüringens, der so wichtig für uns ist, in unserer Verfassung noch mal ausweiten und konkretisieren wollen, ist etwas ganz Wichtiges. Denn wir sind hier nicht auf der grünen Wiese ganz allein in unserem Weltenrund, wir haben uns auch umeinander zu kümmern, aufeinander acht zu geben. Die Wertschätzung, die wir uns hier im Hohen Haus gegenseitig ganz persönlich entgegenbringen, gilt auch im starken Verbund in Europa und auch für die universellen Menschen und Grundrechte. Der Europabezug ist auch Teil dieser Einheit im Recht und in den Grundrechten und in den Menschenrechten, denen wir uns hier gemeinsam verpflichtet fühlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Ich muss mal kurz ein Foto machen, 35 Minuten, das wird hoffentlich nach der Wahl öfter bei uns stehen, diese 35 Minuten Redezeit. Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist von den Vorrednern und Vorrednerinnen schon gewürdigt worden, dass nicht nur die Reden, sondern auch der Gegenstand etwas Besonderes ist, denn wir entfernen uns heute mit diesem Tagesordnungspunkt deutlich vom politischen Tagesgeschäft, dem politischen Tagesgeschäft, das zu Recht auch auf den harten Diskurs setzt, auf den Meinungsstreit setzt, um Unterschiedlichkeiten deutlich zu machen, um dem Wähler klarzumachen, in welche politische Richtung sich auch perspektivisch ein Land entwickeln soll. Das kann man auch im Rahmen der Verfassung so sehen, aber man sollte den Ton dämpfen, denn die Verfassung ist ein besonderer Gegenstand, ist ein besonderes Rechtsgut, denn sie ist und beschreibt die Grundlage, wie wir in diesem Land miteinander umgehen. Deswegen ist es aus meiner und aus unserer Sicht auch ein historischer Tag, dass wir in diesem Hohen Haus bei allen Unterschiedlichkeiten nicht nur zu einem Kompromiss gefunden haben, sondern dass auch die, die vielleicht allgemein gegen einzelne Punkte sind, am Ende Dinge mittragen können, die die Verfassung ändern und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser machen können. Ich will noch mal ein Stück weit auf die Historie eingehen: Der Verfassungsausschuss wurde 2020 mit dem Ziel eingerichtet, die Verfassung zu prüfen, Änderungsbedarf mithilfe von Sachverständigen zu analysieren, auch die Dinge, die bereits in der Legislatur zuvor vorgelegen haben, und dann notwendige Änderungen umzusetzen. Wir wissen alle: Unsere Verfassung ist über 30 Jahre alt. Beim Auto spricht man davon, es wäre quasi im besten Oldtimeralter, und wir wissen alle, spätestens dann wird es mal Zeit, Hand anzulegen. Die Arbeit im Ausschuss – das ist auch schon angesprochen worden – war zunächst geprägt von den politischen Rahmenbedingungen. Wegen der Anfang 2020 in Aussicht gestellten Neuwahl war die Arbeitszeit des Ausschusses erkennbar limitiert. Das hatte zur Folge, dass die Änderungswünsche schnell anwuchsen. Es waren dann fast 20 einzelne Änderungswünsche in kurzer Taktung zu beraten. Ich glaube, zu Recht haben auch wir damals von einem Schweinsgalopp gesprochen. Das gipfelte darin, dass die Fristen für die Stellungnahmen der Anzuhörenden immer kürzer wurden, die sich dann auch teilweise sehr verständlich weigerten, Stellungnahmen abzugeben. Das gefährdete zunehmend die sorgfältige, abwägende und aus unserer Sicht einer Verfassungsänderung würdige Arbeitsweise. Es wirkte sich auch der Stabilitätspakt der CDU mit der Minderheitsregierung aus. In dessen Rahmen wurde ein Paket von beiden für die Verfassungsänderung geschnürt. Wir waren nie ein Fan von diesem Paket. Das haben wir im Ausschuss deutlich gemacht. Mit dem gescheiterten Anlauf zur Neuwahl und deren Wegfall wurde dann auch dieses doch sehr umfangreiche Verfassungspaket nicht ganz hinfällig, aber es wurde längerfristig diskutiert und zunächst verbissen an dieser Paketlösung festgehalten. Das hat leider den Ausschuss und die Arbeit des Ausschusses über Monate blockiert. Wir fanden immer unklug, etwas beschließen zu wollen, das durch einzelne – wie uns beispielsweise – am Ende wieder im Parlament in Einzelabstimmungen aufgeschnürt worden wäre. Deswegen haben wir im Ausschuss, in allen Gesprächen darum geworben, die Änderungen lieber einzeln zu prüfen und Politik dort zusammenfließen zu lassen, was Politik machen muss, nämlich nicht auf jeweiligen Maximalposition zu bestehen, sondern immer das Machbare in den Blick zu nehmen. Ich glaube, dieses Machbare, das liegt heute auf dem Tisch. Ich bin sehr dankbar – das will ich betonen –, dass alle Fraktionen am Ende des Tages unserem Petitum gefolgt sind, einen Weg über die Gräben zu finden und am Ende das Beste für dieses Land, vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Verfassung wieder in den Blick zu nehmen. Sie haben bereits gemerkt: Wir werden nachher zu einem Punkt noch einen Antrag auf Einzelabstimmung stellen. Diese Debatte hat uns über drei Jahre im Ausschuss verfolgt, nämlich die zur Nachhaltigkeit. Die Verfassungsänderung zum beabsichtigten Artikel 41b ist ein Staatsziel. Wir waren immer recht kritisch, was Staatsziele betrifft. Die beste Verfassung ist immer eine, die schlank ist wie ein guter Sportler,
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist Diskri-
minierung!) sich etwas zurückhält und vor allen Dingen klar und verständlich bleiben muss. Ich will noch sagen, dass die Frage des Sports weder am Körperumfang noch in Gewichtsklassen zu messen ist.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sehr gut!)
Also, die Verfassung muss kurz und klar bleiben. Das ist nicht nur unsere Position. Auch andere, vor allem Verfassungsrechtler haben Bedenken, dass die Staatsziele hier die Verfassung aufblähen. Aus unserer Sicht gibt es da eins, das aus unserer Sicht tatsächlich verzichtbar wäre, und das ist die Frage der Nachhaltigkeit. Denn diese bleibt vollkommen richtungslos, da dazu gar nicht weiter ausgeführt, nicht einmal eine Richtung vorgegeben wird. Was meint sie? Meint sie die ökonomische Nachhaltigkeit? Frau Müller hat es angesprochen – dankenswerterweise. Aber für eine ökonomische Nachhaltigkeit – der Antrag, der Gesetzentwurf von uns liegt ja schon seit einem knappen halben Jahr vor – brauchen wir die Schuldenbremse in der Verfassung. Genauso wenn es um die Nachhaltigkeit und damit die Generationengerechtigkeit geht. Auch dann regelt sich ökonomische Nachhaltigkeit über das Verfassungsziel der Schuldenbremse.
(Beifall Gruppe der FDP)
Geht es um ökologische Nachhaltigkeit, ist dieser richtungslose Begriff auch überflüssig, denn mehrfach in unserer Verfassung, beispielsweise in Artikel 31, ist ja bereits vom Schutz der Lebensgrundlagen die Rede. Deswegen werden wir uns bei diesem Punkt nachher enthalten und eine Einzelabstimmung zu Artikel 41b beantragen. Ganz besonders freuen wir uns – das darf ich sagen; Frau Marx hat das auch schon angesprochen – über die Änderung des Europabezugs in der Thüringer Verfassung oder die Hineinnahme des Europabezugs. Das ist nicht nur für uns als Freie Demokraten, als proeuropäische Partei ein Herzensanliegen, sondern ich glaube, es ist auch notwendig. Warum, das möchte ich hier kurz noch mal ausführen dürfen. Am 09.12.2020 haben wir den Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Verfassung mit dem, wie ich immer noch finde, schönen Titel „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezugs“ eingebracht. Am 03.06.2021 wurde unsere Verfassungsänderung erstmalig im Plenum beraten. Es hat uns damals schon gefreut, dass mit einer außerordentlich breiten Mehrheit die Überweisung an den Verfassungsausschuss gelungen ist. Es reicht natürlich nicht nur allein, eine Mehrheit abzubilden, sondern man muss schon auch erklären, warum das ein zentrales Vorhaben ist und warum es gut und richtig ist, dass sich das jetzt auch in der Verfassungsänderung wiederfindet. Denn Thüringen hat Europa viel zu verdanken. Neben der Wiedervereinigung ist auch die wirtschaftliche Entwicklung eng mit dem europäischen Einigungs- und Integrationsprozess verbunden. Wir wissen: Thüringen hätte die 40 Jahre Diktatur nie so erfolgreich – auch bei aller Kritik am Tagesgeschäft, wie erfolgreich wir am Ende sind, gerade unter Rot-Rot-Grün – ohne eine Hilfe der Strukturfonds in der Transformation bewältigen können. Auch wirtschaftlich ist Europa der Raum, in dem Zusammenarbeit auch zum Wohle Thüringens stattfindet. Thüringen ist ein vitaler Teil Europas, nicht nur geographisch. Der Europabezug ist in der Präambel der Thüringer Verfassung bisher äußerst schwach und nicht nur das. Das kann man auch unserer Verfassung und den Verfassungsvätern und ‑ müttern gar nicht vorwerfen, weil sie in einem ganz anderen historischen Kontext gehandelt haben und das damit auch entstanden ist. Aber Artikel 67 spricht beispielsweise sogar noch von einer internationalen Organisation namens Europäische Gemeinschaft, die es bekanntlich seit zehn Jahren nicht mehr gibt. Klar ist: Der Verfassungsgeber konnte in den 90erJahren, am Anfang der 90er-Jahre die Möglichkeiten und Chancen des Einigungsprozesses noch gar nicht erahnen, denn die Maastrichter Verträge sind später entstanden. Damit änderten sich auch die Verflechtungen zwischen Europa und den Mitgliedstaaten. Der Maastrichter Vertrag hat die föderative Grundlage für ein Europa der Regionen gelegt. Sie wissen: Europa lebt politisch in Einheit, achtet aber auch die Vielfalt. Die Konsequenz daraus ist, dass die regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung des europäischen Aufbauwerts mitwirken und auch mitwirken müssen. Beleg dafür ist beispielsweise der Sitz Thüringens im Ausschuss der Regionen, wo wir direkt an europäischen Entscheidungen teilhaben können. Aufgrund der engen Vernetzung benötigen wir aus unserer Sicht auch auf landesverfassungsrechtlicher Ebene und in der Rubrik Staatsaufbau einen Kompass, der Maßstab und Grenze des Handelns von Exekutive und Legislative ist, der aber dem Gesetzgeber am Ende auch für die genaue Ausgestaltung den Rahmen gibt. Was bedeutet das konkret? Wir werden zukünftig aufgrund dessen mehr Mitwirkungsrechte für Thüringen in der Europäischen Union haben. Wir haben als Parlament zukünftig mehr Einfluss bei europäischen Entscheidungen, weil zukünftig auch Stellungnahmen proaktiv und gemeinsam durch den Ausschuss in die Europäische Union und an die Kommission gegeben werden können. Ziel ist es natürlich hier, Europa besser zu machen und Europa, wenn es entscheidet, die Thüringer Sicht mit in die Entscheidungsfindung zu geben. Weniger Übergriffigkeit – so empfinden es ja viele – seitens Brüssel und mehr Schutz für die Frage der Subsidiarität und unsere Sicht auf die Dinge werden die Folge sein, weil sich damit natürlich auch die Rechte des Europaausschusses in diesem Parlament ändern werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dass uns das als Freie Demokraten, aber auch insgesamt als Parlament vor der anstehenden Europawahl gelingt, ist besondere Ehre und Ansporn für unsere parlamentarische Arbeit und sollte das für uns alle sein. Insofern wünschen wir diesem gefundenen Kompromiss, der immer auch ein solcher bleiben muss, viel Erfolg. Wir werden unser Nötiges dazu beitragen. Insofern danke ich allen – und das möchte ich vor allen Dingen auch noch mal an die richten, die vielleicht aus Berlin zusehen und allzu oft den Stab am Ende über jedem einzelnen Abgeordneten in diesem Parlament brechen, zurufen: Es gibt eine staatspolitische Verantwortung, die jeden Tag in diesem Parlament wahrgenommen wird, weil Menschen aufstehen, aus ihrem Berufsleben herausgehen, in dieses Parlament gehen, sich streiten, aber in dieser besonderen Situation, die der Wähler uns als Auftrag mitgegeben hat, die staatspolitische Verantwortung jeden Tag leben. Deswegen ist das heute auch ein Tag, ein Zeichen, vor allen Dingen an die Berliner Blase: Schaut nach Thüringen, wie Kompromisse gelingen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Vielen Dank. Herr Montag, dass Sie am Ende einer Rede noch fast 20 Minuten Redezeit übrig haben, das haben wir wohl alle nicht geglaubt, dass wir das in dieser Legislatur noch mal miterleben. Ich habe Ihnen ein Foto von Ihren 35 Minuten Redezeit gemacht, ich lasse es Ihnen nachher noch zukommen.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Sehr gut, danke!) Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Bei mir stehen erstaunlicherweise auch mal 40 Minuten. Wir schauen mal, ob bei Herrn Montag oder bei mir am Ende mehr übrig bleibt. Das ist eine Freude für die kleinen Fraktionen und Gruppen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörende, es ist wirklich großartig, dass wir hier nun endlich in zweiter und dritter Lesung über mehrere Verfassungsänderungen debattieren. Es überrascht sicherlich niemanden, wenn man zugibt, dass viele längst fast den Glauben daran verloren hatten, dass es noch zu dieser Verfassungsreform kommt. Aber am vergangenen Montag hat der Verfassungsausschuss mit einem überparteilichen Konsens den Weg für diese Verfassungsänderungen freigemacht, und das ist gut so. Spät, aber nicht zu spät legen wir heute dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor. Vorausgegangen sind mehr als drei Jahre Arbeit. So haben wir zahlreiche Expertinnen und Experten zu den unterschiedlichen Thematiken angehört und über die Parteigrenzen hinweg meist konstruktiv miteinander die Argumente ausgetauscht. Die Beschlussempfehlung ist auch ein wichtiges Signal mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl. Linke, CDU, SPD, FDP und Grüne – wir als demokratische Fraktionen sind kompromissfähig, wenn es darauf ankommt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zur Wahrheit gehört aber genauso, dass der Weg extrem steinig war und die Reform mehr als einmal kurz vor dem Scheitern stand. Zwischenzeitlich wurde ich bei der CDU den Eindruck nicht los, es geht eher um parteipolitische Interessen oder persönliche Befindlichkeiten, aber nicht um staatspolitische Verantwortung für Thüringen und die Menschen. Einerseits konnten wir uns als rotrot-grüne Koalitionsfraktionen mit der CDU-Fraktion über wichtige verfassungspolitische Themen einigen, sogar mit starken zukunftsgewandten Formulierungen, andererseits wurden geeinte Reformtexte immer wieder durch die gleiche CDU-Fraktion blockiert, weil man sich an anderer Stelle nicht auf unrealistisch große Pakete mit sachfremden Themen einigen konnte. Auch das wurde schon mehrmals angesprochen. Wir als Grüne haben auch immer wieder deutlich gemacht, dass wir der Meinung sind, dass das Verbinden von bestimmten Verfassungsänderungen einer Verfassung nicht würdig ist. Jedes Thema muss einzeln für sich behandelt werden und sogenannte Deals darf es nicht geben. Umso froher bin ich, dass tatsächlich bei jeder einzelnen dieser Verfassungsänderungen heute genau das nun rausgekommen ist. Wir haben uns darauf geeinigt, es ist ein Paket dabei herausgekommen, aber, ich glaube, jeder in unserer Fraktion kann jeder einzelnen dieser Änderungen zustimmen und darüber bin ich froh, dass wir uns gemeinschaftlich dann doch auf diesen Weg und auf dieses Ziel auch noch einigen konnten. Ganz besonders möchte auch ich in diesem Zusammenhang das große zivilgesellschaftliche Engagement hervorheben. Ich glaube, ohne den kontinuierlichen Druck von Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden und Vereinen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern auf uns im Landtag würden wir heute wohl keine Verfassungsreform im Landtag beschließen. Sie waren es, die den stockenden Prozess immer wieder ins Rollen gebracht haben. Ich erinnere nur an die öffentliche Podiumsdiskussion im März mit dem eindrücklichen Titel „Thüringen braucht die Verfassungsreform“. Und mit nichts weniger als dem klar definierten Ziel wurde diese abgehalten, herauszuarbeiten, welche der Punkte final noch zu klären sind, um eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Das haben sie tatsächlich geschafft. Ich möchte daher der Initiative „Verfassungsreform Thüringen“ mit den dahinterstehenden Umwelt- und Sozialverbänden, Kirchen, Unternehmensvertreterinnen und -vertretern und Gewerkschaften sowie namentlich dem Organisationsteam der Veranstaltung, Herrn Ahlke, Herrn Beck, Herrn Prof. Gather und Herrn Perschke, für ihren wirklich unermüdlichen Einsatz ganz herzlich danken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörende, seitdem der Landtag am 25. Oktober 1993 die Thüringer Verfassung feierlich auf der Wartburg beschlossen hat, sind über 30 Jahre vergangen. Jährlich erinnern wir uns am Tag der Verfassung an die hohe Verantwortung, die der Thüringer Landtag und damit wir Abgeordnete als Verfassungsgesetzgeber tragen, nämlich einen gemeinsamen Rahmen für unser Zusammenleben in Thüringen zu bestimmen. Genau diese Verantwortung nehmen wir heute wahr. Mit dem Prädikat „historisch“ bin ich zurückhaltend. Zu Recht können wir aber heute sagen: Heute ist ein ganz bedeutender Tag in der Thüringer Verfassungsgeschichte, mit dem wir die richtigen Weichen für die Zukunft stellen. In den 30 Jahren, übrigens der Zeitraum einer ganzen Generation, hat sich die Welt stark verändert. So steckte etwa Anfang der 90er-Jahre die Digitalisierung noch in den Kinderschuhen. Ein echtes Bewusstsein für den Klimawandel war in weiten Teilen der Politik und Gesellschaft nicht vorhanden und die europäische Integration längst noch nicht da, wo sie heute steht. Darauf und auf viele weitere gesellschaftliche Veränderungen und neue Rahmenbedingen braucht es Antworten, damit Thüringen im wahrsten Sinne des Wortes in guter Verfassung bleibt. Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen haben wir daher zu Beginn der Legislaturperiode einen Verfassungsausschuss eingesetzt, einen eigenen Landtagsausschuss, um genau diese Fragen zu beraten. Wie können wir unsere Verfassung auf den neuesten Stand einer modernen Gesellschaft bringen? Wie schaffen wir es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Thüringen zu stärken? Was können wir tun, um unsere Demokratie mit Leben zu erfüllen? Wie schaffen wir es, mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen genauso wie zwischen Stadt und Land zu schaffen? Was bringt die Verfassungsreform also für Thüringen und die Menschen? Lassen Sie mich aufgrund der Tragweite der einzelnen Neuerungen auf die Änderungen eingehen. Wir machen Thüringen mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit zukunftsfest und generationengerecht. Und auf keinen Fall kann ich die hier geäußerte Aufnahme bestätigen, das sei richtungslos. Denn im Verfassungstext wird es künftig heißen: „Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“ Schon allein hier im Verfassungstext ist der Fokus ganz klar auf die Nachhaltigkeit gerichtet. Die Nachhaltigkeit wird als dieses Prinzip in der Verfassung verankert und damit auch erstmals das Prinzip der Generationengerechtigkeit. Verdanken tun wir dies einem Formulierungsvorschlag, der im Ausschuss vom Verein „Zukunftsfähiges Thüringen“ und dem Nachhaltigkeitszentrum Arnstadt eingebracht worden ist. Nachhaltigkeit ist hier als Leitprinzip globaler gesellschaftspolitischer Entwicklung zu verstehen, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entspricht, ohne die Möglichkeiten der Lebensgestaltung künftiger Generationen zu gefährden. Was wir im Ausschuss auch lange diskutiert haben und sich nun in der Begründung wiederfindet, ist, dass das Prinzip der sogenannten starken Nachhaltigkeit handlungsleitend sein soll. Starke Nachhaltigkeit bedeutet, dass das übergeordnete Prinzip die Entwicklung innerhalb der planetaren Grenzen sein muss. Denn ganz klar ist, dass, wenn die natürlichen Lebensgrundlagen als Grundlage von allem nicht bewahrt werden, auch die anderen Nachhaltigkeitsgrundsätze gar nicht erfüllt werden. Die Verbindung dieses starken Nachhaltigkeitsprinzips und menschenwürdigen Lebens betont im Sinne eines umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses daher auch insbesondere die soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Für uns Bündnisgrüne war und ist Nachhaltigkeit ein Grundgedanke von Politik, den wir nun endlich auch in der Thüringer Verfassung verankern können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Spätestens mit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts ist zudem klar: Die Aufträge und Gebote in der Verfassung sind nicht nur unverbindlicher Gesetzestext, sondern für die Politik bindend und im Zweifel vor dem Verfassungsgerichtshof auch einklagbar. Was ich vor dem Hintergrund nicht verstehen kann, ist, dass die Freien Demokraten gerade bei dem Prinzip der Nachhaltigkeit nicht zustimmen können. Denn ich will kurz noch mal erläutern, wo das Prinzip der Nachhaltigkeit ganz ursprünglich herkommt. Wir alle wissen es: aus der Forstwirtschaft. Jeder Forstamtsleiter wird Ihnen das erzählen können, gerade im Wald muss man oft jahrzehntelang vorausschauend planen und handeln, welche Bäume sinnvoll zu pflanzen sind, wie gehe ich mit meinem Wald um, weil man die Früchte jedes Handelns im Wald erst viele Jahre später erlebt. Und gerade Ihr Spitzenkandidat Herr Kemmerich hat doch gerade viele Plakate in ganz Thüringen hängen, wo draufsteht: „Wald schützen – Wald muss Wald bleiben“. In dem Sinne kann ich nur an Sie als Freie Demokraten appellieren: Wenn Sie das ernst meinen, den Wald zu schützen, dann stimmen Sie doch heute dem Nachhaltigkeitsprinzip als Grundlage jedes staatlichen Handelns zu.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und insbesondere, da Herr Montag meinte, das sei überflüssig: Sehen Sie auch keinen Schaden darin! Wir – im Gegenteil – sagen ganz klar: Das wird einen positiven Effekt haben, es wird sich auswirken. Ich glaube, Nachhaltigkeit in diesen vielfältigen Dimensionen ist ein großer Bonus für die Verfassung. Gerade die Anhörung im Ausschuss hatte klargemacht: Das Prinzip der Nachhaltigkeit lebt auch davon, dass diese vielen globalen Dimensionen mit eingebracht, miteinander abgewogen werden und sind damit eigentlich auch so ein Grundsatz der komplexen Welt, in der wir uns befinden, wo man verschiedene Güter immer abwägen muss. Die Nachhaltigkeit hier als Leitprinzip zu verankern, ist ein guter Handlungsleitfaden. Ich hoffe, Sie als Freie Demokraten können dem zustimmen. Mit dem neuen Staatsziel Ehrenamt würdigen wir das unermüdliche freiwillige Engagement vieler Thüringer/-innen. Ohne das Ehrenamt wären Thüringen und seine Menschen um ein Vielfaches ärmer. Erst am vergangenen Wochenende durfte ich als Schirmpatin der 72-Stunden-Aktion des Bundes der Katholischen Jugend viele junge Leute erleben, die in ganz Thüringen innerhalb dieser 72 Stunden Bäume gepflanzt haben, Blumenwiesen angelegt oder ein Familienfest organisiert haben. Dort wurde es wieder ganz klar spürbar, wie dieses Ehrenamt Menschen zusammenbringt, Gutes für den Umweltschutz tut. Ich glaube, gerade davon lebt Thüringen. Daher freue ich mich, dass es künftig wörtlich heißen wird: „Das Land und seine Gebietskörperschaften schützen und fördern den ehrenamtlichen Einsatz für die Gesellschaft.“ Das neue Staatsziel will damit zum Ausdruck bringen, dass das freiwillige bürgerschaftlich geprägte Engagement für die Gesellschaft wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt ist, der sozialen und kulturellen Verarmung vorbeugt und das demokratische Gemeinwesen festigt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Mit diesem neuen Staatsziel ist ein klarer Handlungsauftrag an Land, an Kreise und die Städte und Gemeinden verbunden, das Ehrenamt verstärkt zu fördern, was etwa auch heißt, die Freiwilligen vor der Übernahme hauptamtlicher Strukturen zu schützen. Außerdem verankern wir das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen. Ob Stadt oder Land, mit der neuen Verfassungsbestimmung heißt es: „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land.“ Damit fördern und sichern wir die gleichwertige Verteilung von Ressourcen und eröffnen Lebenschancen und gesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten. Land und Kommunen sind künftig verpflichtet, auf diese Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse hinzuwirken, die trotzdem als Verfassungsformulierung die Unterschiede, die zwischen Land und Stadt bestehen, achtet. Und es heißt nicht, dass auf gleichartige, aber doch auf gleichwertige Lebensverhältnisse hingewirkt werden soll. Die Herausforderungen unserer Zeit können wir nur gemeinsam meistern. Zukünftig binden wir Thüringen noch stärker an den europäischen Gedanken – gerade anlässlich der bevorstehenden Europawahl ein ganz besonders wichtiges Signal. Hier blieb die Thüringer Verfassung – das wurde schon ausgeführt – bislang weit hinter den Standards nahezu aller anderen Landesverfassungen sowie des Grundgesetzes zurück. Für uns Bündnisgrüne – und deshalb haben wir auch immer und immer wieder mit Nachdruck auf dieser Verfassungsänderung beharrt – ist die Europäische Union die Antwort auf zwei Weltkriege und den Holocaust. Sie ist Anker für Multilateralismus, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und demokratische Souveränität in einer globalisierten Welt. Sie muss weiterhin als politisches Projekt mit Nachdruck fortentwickelt werden, und auch dies in der klaren Verantwortung Thüringens. Deshalb steht künftig unverrückbar und auch für alle künftigen Landesregierungen bindend in unserer Verfassung: „Der Freistaat Thüringen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und damit Teil der Europäischen Union. […] Der Freistaat Thüringen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das den Grundsätzen der Demokratie, des Rechtsstaats, des Sozialstaats und des Föderalismus sowie der Subsidiarität verpflichtet ist. Er fördert die europäische Kooperation und Verständigung und tritt für die Mitwirkung der Regionen und ihrer Bürger [in] europäischen Entscheidungen ein.“ Zugleich sorgen wir neben diesen wichtigen Prinzipien mit der Verfassungsänderung dafür, dass der Europaausschuss des Landtags Verfassungsrang erhält. Als künftig verpflichtender Ausschuss beschließt er öffentlich über Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Wir öffnen damit dem Landtag eine noch aktivere Rolle in der Gestaltung europäischer Politik. Dadurch kann das Parlament und können letztlich unsere Bürger/ ‑ innen europapolitische Belange besser mitgestalten. Denn ganz klar ist: Europa lebt von der Akzeptanz der Menschen vor Ort. Insgesamt machen wir mit dieser Neuerung den Freistaat ein gutes Stück europäischer.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Auch die Ausweitung des Konnexitätsgebots ist eine Neuerung, auf die wir uns endlich einigen konnten, die auch mit die größten Diskussionen verursacht. Weil es beim Kollegen Zippel vorher so anklang, will ich das noch mal deutlich machen: Die Frage, ob wir Konnexität in der Verfassung verankern, stand für uns als rot-rot-grüne Fraktionen nie infrage. Wir haben immer deutlich gemacht: Dieser Grundsatz, dass Kommunen Gelder bekommen, wenn das Land neue Aufgaben überträgt, der ist gesichert. Aber wir haben auch immer wieder deutlich gemacht: Das bisher funktionierende System bei den Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, das müssen wir beibehalten, weil es funktioniert. Das ist verfassungsrechtlich komplett ausgeurteilt. Daran sollten wir nicht rütteln. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir uns am Ende doch noch darauf einigen konnten, dieses bisherige Prinzip zu belassen und um das neue Prinzip der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu ergänzen. Mit dieser Formulierung, wie wir sie jetzt gefunden haben, stellen wir nämlich auch sicher, dass die solidarische Verteilung von Geldern zwischen den Kommunen weiterhin funktionieren kann, sprich, dass finanzschwache Kommunen einen Ausgleich bekommen, einen stärkeren Ausgleich als finanzstarke Kommunen, und wir damit die Handlungsfähigkeit aller Kommunen in Thüringen weiterhin bewahren. Mit der Frist, dass diese Verfassungsänderung am 01.01.2026 in Kraft tritt, können sich Land und Kommunen gleichermaßen gut auf die in dieser komplexen Frage neue Regelung einstellen. Ich glaube, das ist wirklich eine Verfassungsänderung, um die wir lange miteinander gerungen haben, wo wir miteinander sehr stolz sein können, dass wir die jetzt so auf den Weg gebracht haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit der Aufnahme des Alters in den Katalog der Diskriminierungsmerkmale erhöhen wir das Schutzniveau zur Verhinderung von Altersdiskriminierung. Damit wird ein wichtiges gesellschaftliches, aber auch rechtspolitisches Signal gegen Diskriminierung gesetzt. Es wirkt der Problemlage entgegen, dass Menschen unterschiedlichen Alters, egal ob jung oder alt, genau wegen ihres Lebensalters benachteiligt werden. Genauso war es uns ein besonderes Anliegen, auch eine weitere, eigentlich ganz kurze Formulierung in der Verfassung zu ändern, nämlich dass der Begriff „Behinderte“ endlich durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt wird, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention auch vorsieht, und wir in diesem Punkt die Verfassungsformulierungen auch an die moderne Zeit anpassen und eine Entwicklung nachvollziehen, die in den letzten 30 Jahren in diesem Bereich ganz klar stattgefunden hat. Nicht zuletzt kommt noch last, but not least die elektronische Verkündung, ein kleiner Punkt, der auch schnell unstrittig war, die ganzen Jahre aber nicht das Licht der Welt erblicken konnte, weil er eben mit den anderen Verfassungsänderungen zusammen beachtet worden ist. Aber die elektronische Verkündung werden wir doch alle relativ konkret merken, wenn wir hoffentlich in Zukunft nicht mehr das Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen in dieser ausgedruckten Form in unseren Briefkästen vorfinden werden, sondern digital. Damit werden wir ganz konkret zum Beispiel eine Menge Bäume schützen, weil es nicht mehr ausgedruckt in Papier vorliegen muss. Die elektronische Verkündung mag klein sein, ist aber auf dem Weg der Digitalisierung, finde ich, ein ganz zentraler Schritt, damit der Landtag hier endlich auch vorangeht und sagt: Natürlich können Gesetze elektronisch verkündet werden.
Frau Abgeordnete, ich unterbreche Sie ungern, aber es ist gerade ein großes Gemurmel hier im Raum. Es lag, glaube ich, nicht nur am Wechsel der Besuchergruppen. Wir beraten gerade die Thüringer Verfassung, ich glaube, es ist ein bisschen Ruhe und Aufmerksamkeit im Saal für die Rednerin geboten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn wir uns als Grünenfraktion bei unseren Themen „Nachhaltigkeit“ und „Europa“ erfolgreich gegen Widerstände durchsetzen konnten, bedauern wir, dass gerade beim Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene keine Verständigung mit der CDU-Fraktion erzielt werden konnte. Beim Ausbau der direkten Demokratie hatten wir sehr umfassende, sehr gute Anhörungen, die deutlich gemacht haben, dass das Prinzip der direkten Demokratie – ganz konkret zum Beispiel Volksbegehren – in unserer Verfassung angelegt und vorgesehen ist. Die Quoren in Thüringen sind aber derart hoch, dass dieses Instrument praktisch nie zur Anwendung und nie zur Geltung kommt. Deswegen hätten wir uns außerordentlich gewünscht, dass man hier endlich Quoren absenkt und damit dieses Instrument der direkten Demokratie handhabbar macht. Genau das gleiche Bild gilt bei der rigorosen Vorgabe des Finanztabus, die Volksbegehren an vielen Stellen einschränkt. Ich bin Mehr Demokratie sehr dankbar, dass sie hierauf immer wieder den Fokus gelegt haben. Ich glaube, bei dieser Verfassungsänderung heißt es leider auch für die Zukunft, dass es dort weiterhin auch den zivilgesellschaftlichen Druck des Engagements von Mehr Demokratie und auch von uns allen braucht, damit wir die direkte Demokratie weiter ausbauen. Es ist sehr bedauerlich, dass dies nicht im Rahmen dieser Verfassungsreform mit passieren kann.
(Befall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch wir als Grüne sagen, dass man in der Verfassung die Regelung zur Ministerpräsidentinnenwahl durchaus hätte klarstellen können. Das wäre nicht verkehrt, weil es immer Diskussionen gibt. Allerdings steht für mich bei dieser großen Debatte um die MP-Wahl, die wir auch in vielen Stunden miteinander geführt haben, eine klare Erkenntnis an dessen Ende. Auch wenn wir als Grüne grundsätzlich Sympathie haben zu diskutieren, ob es vielleicht tatsächlich mehr Ja- als Neinstimmen braucht – das war eine außerordentlich interessante Anhörung mit den Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern –, war meine Erkenntnis aus dem ganzen Prozess: Die vorherrschende Rechtsmeinung ist doch relativ klar in dieser Frage und bestätigt die Auffassung, dass im dritten Wahlgang eben die Jastimmen das alleinig Geltende sind. Ich glaube, das hätte man noch in der Verfassung klarstellen können. Nichtsdestotrotz ist ganz klar, dass dieser dritte Passus nur zur Anwendung kommt, wenn wir als demokratische Abgeordnete nicht verantwortlich miteinander arbeiten. Bisher ist das immer abgewendet worden und, ich glaube, auch für die nächste Landtagswahl ist klar: Dieser Passus ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende ist, dass wir als Abgeordnete, als Fraktionen verantwortlich miteinander verhandeln und reden. Damit wird auch die Frage der Ministerpräsidentenwahl im September/Oktober nicht umstritten sein.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Da stimmen
Sie bitte den Änderungen zum Gesetz zu!) Darauf wäre ich jetzt gekommen. Das wird eben keine Lösung sein, weil es da viele Rechtsprobleme gibt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, wir könnten jetzt weiter diskutieren. Es wird sicherlich auch fortgeführt werden, aber ich finde, die ganze Debatte hat durchaus deutlich gezeigt, dass es relativ klar ist, wie die aktuelle Formulierung in der Verfassung zu diesem dritten Wahlgang auszulegen ist. Darüber zu diskutieren, ob wir das anders wollen oder nicht, können wir, dann braucht man aber eine Zweidrittelmehrheit, die zurzeit definitiv nicht existiert. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir die Verfassungsreform heute beschließen und damit unserer Verantwortung als Abgeordnete gerecht werden. Die Neuerungen und Änderungen tragen eine deutlich grüne Handschrift. Wir machen Thüringen mit dieser Verfassungsänderung ein Stückchen ökologischer, sozialer und europäischer. Ich bin fest davon überzeugt, dass man rückblickend sagen wird: Die Abgeordneten haben damals wirklich vorausschauend gehandelt und die Grundlage dafür gelegt, dass sich Thüringen angesichts großer Herausforderungen – man denke an den erodierenden Zusammenhalt, demografische Veränderungen, die Klimakrise, die Digitalisierung – auf den richtigen Weg begeben hat und sich mit dieser Verfassungsreform zeitgemäße Rahmenbedingungen für Staat und Gesellschaft gegeben hat. Daher möchte ich abschließend noch mal allen danken – auch den Kolleginnen und Kollegen –, weil wir diese vielen Stunden miteinander gerungen und verhandelt haben. Ich glaube, am Ende sind sehr gute Verfassungstexte dabei herausgekommen, auf die wir alle miteinander stolz sein können. Was wir jetzt noch brauchen, ist eine Zweidrittelmehrheit. Ich hoffe sehr, dass wir als demokratische Fraktionen die nach diesen vielen Jahren Verhandlungen nun auch auf den Weg bringen und Thüringen heute in bestimmten Teilen eine neue Verfassung erhält. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, meine Vorredner haben heute ausführlich dargelegt, wie wichtig die Verfassung als Arbeitsgrundlage und Lebensgrundlage für unser Land ist. Aus diesem Grund halte ich es jetzt für meine Pflicht, auf einen eklatanten Fehler hinzuweisen, der in dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/897 aufgetreten ist. Und zwar möchte ich mich hier für die Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Der Artikel 19 soll Kinder- und Jugendrechte stärken, und zwar nach der Vorlage der UN-Kinderrechtskonvention. Wenn ich mir diesen Artikel anschaue, frage ich mich, ob irgendjemand, der diesen Artikel formuliert hat, die UN-Kinderrechtskonvention danebengelegt hat. Das fehlt mir. Ich habe es getan und es fehlt ein grundsätzliches Kinderrecht, das bei der UN-Kinderrechtskonvention ganz oben steht, und zwar das Recht der Kinder auf elterliche Fürsorge. Das wird hier einfach weggelassen. Und jetzt muss ich sagen: Wenn ich auf diesen reinen Gesetzestext schaue, und zwar mit dem Blick eines Richters –
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das sind Sie doch gar nicht!) und dazu muss ich sagen, ich habe viele Jahre als ehrenamtlicher Richter gearbeitet, sowohl als Familienrichter als auch am Finanzgericht –, dann, muss ich sagen, eröffnet dieser Artikel 19 Tür und Tor, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
steht doch gar nicht drin!) Es stellt nur die staatliche Fürsorge in den Mittelpunkt. Und eins muss ich sagen: Der Staat ist nicht das bessere Elternteil. Das haben wir gesehen, als die Kinder vom Staat verpflichtet wurden, Masken zu tragen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Oh bitte, kommen Sie mal klar!) als es Politiker gab, die gesagt haben, Kinder sind Gefährder des Allgemeinwohls. Unter diesen Voraussetzungen können Eltern sich noch nicht mal mehr wehren. Wir müssen auch davon ausgehen, dass die meisten Eltern ihre Kinder lieben. Das ist der Regelfall. Die wenigen kriminellen Sachen, die mit Kindern passieren, die Vernachlässigung, das ist schlimm und grausig. Aber da haben wir schon jetzt die Möglichkeit, einzugreifen und diese Kinder da rauszuholen. Wenn Sie sich das genau durchlesen, diesen Artikel 19: In einer Diktatur kann dann vom Staat festgelegt werden, dass die Kinder aus ideologischen Gründen weggenommen werden können.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Frau Bergner, jetzt lassen Sie doch mal die Kirche im Dorf, ernsthaft!) Und das hatten wir in der DDR.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das muss doch wehtun im Kopf!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie werden doch nicht den Freistaat mit der DDR vergleichen!) Deswegen finde ich diesen Artikel 19 gruselig. Ich appelliere hier tatsächlich an alle Abgeordneten, sich das noch mal anzuschauen und möglicherweise diesen noch mal an den Ausschuss zu verweisen, damit das Recht der Kinder auf elterliche Fürsorge eingefügt wird. Danke.
Frau Dr. Bergner, ich muss Sie fragen, ob Sie die Beschlussempfehlung überhaupt gelesen haben, denn dann hätten Sie vielleicht mitbekommen, dass dieser Part nicht Teil davon ist. Vor dem Hintergrund Ihrer Rede muss ich fragen: Haben Sie sich mit dieser Verfassungsänderung und der Beschlussempfehlung überhaupt auseinandergesetzt?
(Beifall DIE LINKE)
Dazu muss ich sagen: Das steht in dem gestern veröffentlichten Dokument.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Nein!) Es tut mir leid, es steht drin, dass darüber beschlossen werden soll.
(Unruhe DIE LINKE)
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute eine ehrenvolle Aufgabe. Wir beschließen darüber, wie das höchste Gesetz Thüringens behutsam, verantwortungsvoll weiterentwickelt und modernisiert wird. Dass wir das in einer großen, breiten Einmütigkeit machen, zeigt auch, wie handlungsfähig wir sein können, wenn wir das Ziel dessen im Blick haben, was die Bürgerinnen und Bürger wollen. Carlo Schmid hat, als es um die Verabschiedung des Grundgesetzes ging, gesagt: „Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seiner politischen Existenz.“ Dass wir nach 20 Jahren, weil die letzte Novelle 2004 stattgefunden hat, jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch haben, der, glaube ich, genau das im Blick hat, was die Verfassungsväter und Verfassungsmütter unseres Freistaats auch 1993 im Blick hatten, nämlich dass eine Verfassung auch ein Zeugnis für die Weisheit, Heimatliebe und Weitsicht einer Bevölkerung ist, dass wir das heute gemeinschaftlich hier verabschieden, halte ich für eine große Errungenschaft.
(Beifall CDU)
Das ist ein Zeichen der gemeinsamen Arbeit, die auch mühevoll war, aber es hat sich gelohnt. Wenn wir uns anschauen, auf welche Prinzipien wir uns verständigt haben, dann gilt zuerst natürlich, dass wir den Menschen gerade auch bei den Staatszielbestimmungen sagen: Wir sehen dich mit deinem Anliegen. Wir sehen das Ehrenamt, wie du dich einbringst für unsere Gesellschaft. Wir sehen dich als Kommune und wissen, wenn wir Standards verteilen, dann müssen wir auch das Geld mitliefern – wenn das Land bestellt, muss es auch bezahlen. Auch bei der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen sagen wir: Wir sehen dich, denn egal ob du in der Stadt, in einem kleinen Dorf, in einer kleinen Stadt oder in einer größeren Stadt wohnst, wir wollen die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen. Das ist ein Grundprinzip, was uns heute antreibt, hier diese Verfassung zu beschließen. Und da sind klare Prinzipien dahinter. Ich habe gedacht, Herr Braga, dass es sich zumindest auch noch mal lohnt, Ihrem intellektuellen Streusand, den Sie hier auszukippen versucht haben, zumindest etwas entgegenzusetzen. Denn ich glaube, dass die Frage, wie eine Verfassung zu bewerten ist, ganz klar in eine Normenhierarchie eingebunden ist. Das wissen Sie, Sie haben Jura studiert. Sie haben Politikwissenschaften studiert, das wissen Sie. Sie wissen auch, dass eine Verfassung einen Rahmen setzt, der nie zu eng sein darf, sondern er muss eine Weite haben, er muss bestimmte Prinzipien definieren. Und dann gibt es nachrangige Fragestellungen – Gesetze, Verordnungen, Satzungen –, die regeln das dann konkret. Sie haben versucht zu begründen, warum Sie bei den Dingen, die wir hier als wichtige Prinzipien für die Bürger dieses Landes formuliert haben, nicht mitmachen wollen. Aber dann hätten Sie wenigstens auch das Rückgrat haben sollen, es in der Sache zu begründen und nicht auf so eine formale Art und Weise. Ich sage Ihnen das: Die Idee von Normenhierarchie ist, dass es eine Verfassung gibt und dass dann ein Landesgesetzgeber, nämlich ein Parlament, die Einschätzungshoheit darüber hat, wie das zu konkretisieren ist. Das nennt sich repräsentative Demokratie. Das ist genau das, was in einem Parlament passiert. Jetzt gibt es in einer Verfassung zwei unterschiedliche Aspekte. Das eine sind die individuellen Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, gemeinhin als Grundrechte bekannt. Das andere, das sind im Zweifelsfall die Staatszielbestimmungen, die Zweck und Ziel eines Staates regeln. Und Verfassung: Die schöne deutsche Sprache bietet uns als „Verfassung“ nicht nur einen rechtlichen Normentext, sondern auch an, dass „Verfassung“ bedeuten kann: den eigenen geistigen und körperlichen Zustand. Das ist nämlich auch in der deutschen Sprache „Verfassung“. Und ich finde, wenn man sich Ihre Rede genau anhört, dann weiß man, in welcher Verfassung Sie und Ihre Fraktion sind. Der entscheidende Punkt besteht nämlich darin: Was sind denn die Staatsziele des Grundgesetzes? Die Staatsziele des Grundgesetzes werden in Artikel 20 geregelt. Wir sind eine Demokratie, wir sind ein Bundesstaat, wir sind ein Rechtsstaat. Dass Sie mit all diesen drei Dingen Probleme haben, das habe ich schon häufiger festgestellt.
(Beifall CDU)
Aber es gibt weitere Staatsziele im Grundgesetz, nämlich die Verwirklichung eines einheitlichen Europas. Dass Sie in ihrem Wahlprogramm den Ausstieg aus der Europäischen Union wollen, das wissen wir mittlerweile auch. Deswegen sage ich Ihnen: Ich verstehe, warum Sie gegen Staatsziele sind.
(Unruhe AfD)
Aber dann sagen Sie es wenigstens auch und verstecken Sie sich nicht hinter intellektuellem Treibsand, Herr Braga.
(Unruhe AfD)(Beifall CDU)
Übrigens: Auch ein Staatsziel des Grundgesetzes ist die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Da ich mir Ihr Wahlprogramm sehr genau angesehen habe, weiß ich: Das ist auch nicht Ihr Staatsziel. Genau aus dem Grund, glaube ich, ist es billig gewesen, was Sie hier gemacht haben. Ich würde Sie einladen, mal einen Schritt hinter Ihre parteitaktischen Kleinigkeiten zurückzutreten,
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Meine?)
sich das ehrenvolle Engagement anzuschauen und diese Verfassungsänderung mit auf den Weg zu bringen.
(Unruhe AfD)
Das, was Sie hier ablehnen, ist zum Beispiel die Frage der Konnexität bei der Finanzierung unserer Kommunen.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das lehnen
wir nicht ab!)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist
schon ewig eine Forderung von uns!) Das ist eine Forderung von Ihnen, schon ewig? Dann stimmen Sie doch bitte schön heute zu. Der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund haben in ihrer Stellungnahme formuliert – Zitat –: „kommen […] uneingeschränkt zu dem Ergebnis, dass die beiden Änderungsanträge im Vergleich zum bisherigen verfassungsrechtlichen Status quo eine deutliche Verbesserung darstellen.“ Deswegen lohnt es sich vielleicht zuzustimmen.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Dann machen
wir eine getrennte Abstimmung!) Ich will Ihnen auch sagen, warum das konkret wichtig ist für die Kommunen: weil die Kommunen in Ihrem übertragenen Wirkungskreis ungefähr 400 Millionen Euro oder mehr Geld zur Verfügung haben. Im eigenen Wirkungskreis reden wir weit über 2 Milliarden Euro. Deswegen ist das eine substanzielle Weiterentwicklung dessen, was die kommunalen Finanzbeziehungen angeht. Wir werden als CDUFraktion die Reform des kommunalen Finanzausgleichs auch zu unserem Ziel machen, damit das jetzt nicht nur in der Verfassung steht, sondern dass tatsächlich auch etwas vor Ort ankommt und dass es etwas Substanzielles ist. Ich freue mich darauf.
(Beifall CDU)
Wir haben bald Kommunalwahlen. Ich sage Ihnen: Ich werde in jeder einzelnen Kommunalwahlveranstaltung sagen, die AfD möchte nicht, dass die Kommunen ordentlich ausfinanziert werden, sonst hätte sie dem Konnexitätsprinzip zugestimmt.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist eine
Lüge!) Ich sage Ihnen noch etwas – Zweitens –: Ich werde bei jedem Sportverein, bei jedem Feuerwehrverein sagen, dass Ihnen das Staatsziel „Ehrenamt“ nicht wichtig ist, dass für Sie diejenigen, die sich – 800.000 Leute in diesem Land – bemühen, nicht relevant sind. Das werden Sie ins Stammbuch geschrieben bekommen, weil Indifferenz geht nicht.
(Unruhe AfD)(Beifall CDU)
Das zusammengenommen, glaube ich, ist lohnenswert. Wir haben hier etwas gemeinsam erreicht. Ich lade alle ein zuzustimmen. Ich weiß, jeder hat ein bisschen was preisgeben müssen, aber das Gesamtwerk ist ein wirklich bedeutender Schritt in der Verfassungsgeschichte Thüringens. Ich glaube, das ist ein guter Tag für unser Land. Schönen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wahl, ich habe Sie ja in der Debatte erlebt, sehr konstruktiv, irgendwann auch mitziehend an denen, die meinten, auf ihren Maximalpunkten stehenbleiben zu müssen. Deswegen bin ich Ihnen auch da persönlich für das Agieren dankbar. Ob tatsächlich jetzt die Verfassungsänderung eine grüne Handschrift trägt, das sollen andere entscheiden. Sie haben es jedenfalls behauptet. Ich würde vielleicht nicht so weit gehen, ganz im Gegenteil. Aber ich will noch mal auf einen Punkt eingehen, da haben Sie uns ja auch noch mal angesprochen als Freie Demokraten, mich auch persönlich als Parlamentarischen Geschäftsführer, nämlich bei der Frage der Nachhaltigkeit. Ich habe das vorhin noch einmal versucht, durchzudeklinieren, wie man einen richtungslosen Begriff auch im Verfassungstext unterfüttern kann. Ich habe Ihnen gesagt: Meinen Sie ökonomische Nachhaltigkeit, dann ist das die Schuldenbremse, meinen Sie Generationengerechtigkeit, ist es das auch. Aber Sie haben ja vor allen Dingen auf die Fragen der Ökologie abgestellt. Da sind wir a) des Lesens mächtig und interpretieren auch unsere Verfassung so, indem wir sie lesen, beispielsweise in Artikel 31. Dort sind die Dinge, die Sie zu erreichen hoffen, bereits integraler Bestandteil und Handlungsauftrag für die Politik. Denn da steht, Artikel 31 Abs. 1: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist Aufgabe des Freistaats und seiner Bewohner.“ Punkt 2: „Der Naturhaushalt und seine Funktionstüchtigkeit sind zu schützen. Die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie besonders wertvolle Landschaften und Flächen sind zu erhalten und unter Schutz zu stellen.“ usw. Das ist der Grund, warum wir sagen: Diesen Punkt braucht es nicht, und deswegen werden wir das auch zur Einzelabstimmung stellen. So begründet sich vielleicht auch mit Blick auf die Verfassung unsere Position bei dem ebenfalls von Ihnen angesprochenen Waldgesetz. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht uns mitgegeben, dass auch der Wald ein schützenswertes Gut und Habitat ist und vielfach Aufgaben übernimmt. Insofern, glaube ich, ist es noch mal wichtig gewesen, diese Klarstellung und Positionierung der Freien Demokraten in diesem einen Punkt – das kennen Sie natürlich auch aus der Debatte – noch mal hier von diesem Pult aus deutlich zu machen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne oder aber auch am Livestream, eben wurde sehr intensiv über Kinder und Jugendliche gesprochen und es wurden Ängste geschürt. Wir haben nach oben geschaut und haben gedacht: Oh Gott, was geht jetzt in den Köpfen der jungen Leute auf der Tribüne vor! Ich möchte mal Artikel 19 der Thüringer Verfassung, extra auch den ersten Absatz für euch vorlesen, für Sie vorlesen – Entschuldigung –: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Die Kinderrechte stehen schon sehr explizit auch in der Thüringer Verfassung. Wir haben uns im Thüringer Verfassungsausschuss aber über die Weiterentwicklung der Kinderrechte in der Thüringer Verfassung verständigt, auch versucht, Mehrheiten zu finden. Dabei ging es um Mitbestimmung, um eure/Ihre demokratischen Rechte weiter auszubauen, und dass Kinder und Jugendliche nicht als kleine Erwachsene gesehen werden, sondern als Kinder und Jugendliche, und ihre Rechte auch einsetzen könnten. Das haben wir diskutiert, ich wollte das nur ganz kurz klarstellen, damit niemand aus unserer Debatte heute mit einem angstvollen Gefühl nach Hause geht, man würde ihnen die Eltern entziehen. Ich danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, wenn es welche geben sollte, was denkbar ist, wir haben jetzt eine mehrstündige Debatte über die Verfassung geführt, die trotz der unterschiedlichen Positionen überwiegend sachlich war. Grundsätzlich erfreulich, wenn wir über das wichtigste Gesetz unseres Landes sprechen. Es spricht ja für sich, es muss aber trotzdem angemerkt und von dieser Stelle auch gesagt und festgehalten werden: Wer hat diesen Rahmen der Sachlichkeit in jeglicher Hinsicht gesprengt? Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion.
(Beifall AfD)
Das verstehe ich ja auch, Herr Voigt. Sie machen sich Sorgen um die herannahenden Wahlen. Ihre Bekanntheitswerte sind ja wirklich besorgniserregend. Und dann versuchen Sie hier, durch Polemik und durch, ja, Niveaulosigkeit – das haben Sie auch in den Debatten des gestrigen Tages bewiesen – auf sich und auf Ihre Person aufmerksam zu machen. Da werden Sie scheitern, Herr Voigt.
(Beifall AfD)
Sie werden scheitern, weil Sie sich in der Situation befinden, in der Klammer befinden, die Sie keinem in diesem Land erklären können. Sie behaupten ja, die Landesregierung mache alles falsch und Sie würden alles besser machen. Sie sind aber der, der dafür gesorgt hat, dass es diese Landesregierung viereinhalb Jahre in Thüringen geben konnte.
(Beifall AfD)
Das sind doch die Tatsachen. Und jetzt kommen Sie hier vor und versuchen, die Behauptung aufzustellen – oder vielmehr nicht die Behauptung aufzustellen, Sie bekennen sich hier vorn sogar geradezu dazu, Wahlkampf mit Unwahrheiten zu machen, also das, was Sie immer gern der AfD vorwerfen, dass sie populistisch sei und sie mit Fake News usw. Wahlkampf machen würde. Gestern haben Sie sogar gefordert, dass es so etwas wie einen Führerschein für soziale Netzwerke geben sollte, und sobald jemand dann Fake News oder Unwahrheiten verbreitet, dann müsste ihm sozusagen die Berechtigung entzogen werden, sich überhaupt öffentlich äußern zu dürfen. Das haben Sie gestern hier gefordert. Und jetzt kommen Sie hier vor und bekennen sich dazu.
(Unruhe CDU)
Sie bekennen sich dazu, mit Lügen Wahlkampf machen zu wollen, indem Sie hier vorn sagen: Ich werde – so sagten Sie es –, Sie würden jedem Verein, bei jeder Feuerwehr, bei jedem Fußballverein behaupten, die AfD setze sich gegen die Förderung des Ehrenamts ein usw., und im Übrigen sei sie auch gegen eine ausreichende Ausstattung der Kommunen, weil sie gegen die Konnexität gesprochen hat. Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, lieber Herr Voigt, Sie wissen, dass das unwahr ist.
(Beifall AfD)
Wir können gern über die einzelnen Punkte der hier heute zur Abstimmung stehenden Verfassungsänderung einzeln abstimmen. Sie werden sehen: Meine Fraktion wird sich nicht gegen die Änderungen der Verfassung unter dem Aspekt der Konnexität aussprechen. Was ich hier bemängelt und was ich hier vorgetragen habe – das ist eine berechtigte und aus meiner Sicht richtige Kritik der kommunalen Spitzenverbände gewesen –, ist erstens das Verfahren mit viel zu kurzer Anhörungsfrist und zweitens – und es bleibt dabei – die mangelnde Bestimmtheit im gefundenen Kompromiss.
(Unruhe CDU)
Sie ist nicht ausreichend. Dass es sich dabei um eine Verbesserung zum Status quo handelt: absolut unbestritten. Das habe ich hier auch zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Insofern: ja, ein Schritt in die richtige Richtung. Man kann sich berechtigterweise die Frage stellen: Ist das der richtige Umgang mit einer Verfassung? Sie haben hier den Stellenwert einer Verfassung richtigerweise vorgetragen. Ist das der richtige Umgang mit der Verfassung, dass wir sagen, es geht uns nicht weit genug, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, stimmen wir dem trotzdem zu? Darüber kann man sich vortrefflich streiten, ob das der richtige Umgang mit einer Verfassung ist. In diesem Punkt würden wir sagen: Ja, es braucht diese Sicherheit für die Kommunen, und wir wären bereit, da mitzumachen. Aber von einer getrennten Abstimmung habe ich bisher nur in einem Punkt gehört.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Der
Antrag!) Für gewöhnlich – dazu komme ich jetzt – werden solche Anträge doch am Ende der Debatte gestellt. Und ja, wenn Sie dem zustimmen, dann müssten meines Wissens die Antragsteller zustimmen. Machen wir eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte und Sie werden sehen: Meine Fraktion wird diese Punkte jetzt nicht blockieren wollen.
(Beifall AfD)
Jetzt zur Frage des Ehrenamts: Ich habe es hier vorgetragen. Meine Fraktion hat zu Beginn dieser Debatte hier im Landtag, zu Beginn der Legislaturperiode – das dürfte eine der ersten Drucksachen sein, die wir hier im Landtag zu debattieren hatten – ein Gesetz eingebracht und hat vorgeschlagen, die Förderung des Ehrenamts in die Verfassung aufzunehmen. Unsere Motivation dazu habe ich vorgetragen und warum wir davon Abstand genommen haben. Das ist ein Ergebnis der Anhörung. Ich denke, als Parlamentarier, wenn man vorgibt, diese Prozesse hier ernst zu nehmen, die wir hier führen, und Anhörungen hier nicht nur als vorgegebene, als vorgetäuschte Demokratie zu verstehen, sondern auch wirklich was davon aufsaugt, was mitnimmt und versteht, was dort gesagt wird, dann ist es doch auch in Ordnung, dass man sagt: Die Anhörung hat für uns gezeigt, dass diese Richtung, die dort eingeschlagen wird, dieser Weg, der dort eingeschlagen wird, nicht der richtige ist und es deshalb bessere Möglichkeiten gibt – so haben wir es verstanden, so haben wir die Sachverständigen verstanden –, Ehrenamt unmittelbar, direkt zu fördern. Dazu braucht es keine symbolische Änderung der Verfassung, die konkret wenig bewirkt. Jetzt sprechen Sie natürlich viel von der verschiedenen Rangordnung oder von der Rangordnung, die es für unterschiedliche Normen in diesem Staat gibt, und da haben Sie unbestritten recht, selbstverständlich. Aber was Sie nicht beantworten können, ist die Frage, die ich schon vorhin gestellt habe: Warum braucht es die Verfassungsänderung, wenn sie schon in der einfachgesetzlichen Anwendung hier die Möglichkeit schaffen können, all denjenigen zu helfen, diejenige zu unterstützen, denen sie vorgeben, helfen zu wollen. Es ist sicherlich für einige eine wichtige symbolische Errungenschaft, wenn wir das in die Verfassung aufnehmen. Aber reicht das? Ist es das, was wir als Staat derzeit brauchen, mehr Symbolpolitik und wenig Konkretes? Wir meinen: Nein!
(Beifall AfD)
Wir sind der Auffassung, dass das nicht der Fall ist. Insofern, Herr Prof. Dr. Voigt, bringen Sie doch die konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitskonditionen des Ehrenamts ein, machen Sie Ihre Vorschläge
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
haben doch noch das Ehrenamtsgesetz!) – absolut, absolut – und wir schauen uns das gern an und beschäftigen uns intensiv damit. Aber tun Sie bitte nicht so, als ob alles davon abhänge, was wir jetzt in die Verfassung schreiben. Das ist unwahr. Und eins will ich – wie gesagt – hier noch wiederholt haben, das habe ich schon vorhin gesagt, ich will es noch mal tun: Wir haben es hier vorne gehört vom Spitzenkandidaten der CDU zur Landtagswahl und vom Landesvorsitzenden der CDU. Er hat hier zugegeben: Er will mit Lügen Wahlkampf machen.
(Beifall AfD)
Herr Dr. Voigt, die Menschen sind nicht dumm. Auch wenn Sie jetzt lächeln in Ihrer Arroganz. Die Menschen sind nicht dumm, das verstehen sie und das werden sie auch zu bewerten wissen in den kommenden Wahlen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, dass es jetzt hier so entgleitet, Herr Braga, Sie haben das Prinzip der Normenhierarchie immer noch nicht verstanden. Das hat Kollege Voigt vorhin versucht zu erklären. Das erkläre ich jetzt noch mal. Die Verfassung steht über allem. Sie ist sozusagen die Topüberschrift über allen nachrangigen Gesetzen. Und da kann man nicht hinkommen und sagen, ja, wir haben ja eigentlich diesen Obergrundsatz erst mal so ganz gut gefunden, danach haben wir aber gemerkt, was da die anderen dann mit einfachen Gesetzen daraus machen wollen, das gefällt uns nicht, deswegen muss der obere Grundsatz sterben. Das ist ein vollkommen falsches Verständnis von Verfassungsordnung.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Aber woher sollen Sie auch die Verfassungsordnung verstehen, die Sie ja ohnehin bekämpfen. Da haben Sie wahrscheinlich gesagt, die Zeit sparen wir uns. Wir durchdringen das erst mal gar nicht mehr intellektuell.
(Unruhe AfD)
Diese Verfassungshierarchie oder die Normenhierarchie spielt dann die entscheidende Rolle. Deshalb habe auch ich vorhin gesagt: Ihre Ablehnung des Ziels der Ehrenamtsförderung als Staatsziel in der Verfassung ist ein Schlag ins Gesicht aller Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
Das wiederhole ich hier noch mal. Da können Sie nichts schönreden, weil Sie die Hierarchie der Rechtsordnung nicht verstehen wollen. Die Hierarchie der Rechtsordnung – und ich komme jetzt zu Herrn Montag, wobei ich in gar keiner Weise irgendeine Parallelität zu Herrn Braga ziehen möchte.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Gott sei
Dank!) Ja, das ist schön für Sie beide. Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Montag, auch noch mal einen kleinen Hinweis auf die Normenhierarchie geben. Sie haben jetzt bei der Nachhaltigkeit noch einmal gesagt: Da gibt es ganz viele Gesetze, da gibt es schon Verfassungsrechtsprechung und wir müssen diese Konkretisierung jetzt in der Verfassung hier in Thüringen nicht vornehmen, weil das gibt es alles schon. Aber auch hier gibt es wieder die Normenhierarchie. Da ist ein Verfassungsgrundsatz, der ist dann eben ein unumstößlicher Grundsatz oben drüber. Und die einfachen Gesetze, die kann ich jederzeit wieder umstoßen. Wenn ich aber erkenne oder erkannt habe, dass aufgrund von Verfassungsrecht, aufgrund von vielen einfachen Gesetzen, die da schon sehr gute Regelungen dazu treffen, wie Sie richtigerweise gesagt haben,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ich habe auf die Verfassung verwiesen!) ja, dass wir dann sagen, wir haben hier einen übergeordneten Grundsatz, dann kann ich den auch noch nachschärfen und verbessern, weil er dann eben auch einer einfachgesetzlichen Abschaffung oder Veränderung nicht mehr so leicht zugänglich gemacht werden kann. Deswegen darf auch da die Nachhaltigkeit besser werden und deswegen würde ich auch noch mal an Sie appellieren, vielleicht hier doch zuzustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen vor. Ich habe Herrn Kollegen Blechschmidt vorhin so verstanden, dass, bevor wir in die Abstimmung gehen, eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung erbeten ist. Dann würden wir das jetzt machen und die Sitzung bis 11.40 Uhr unterbrechen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, können wir mit der Beratung fortfahren? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann frage ich: Gibt es unter der zweiten Beratung noch Aussprachebedarf? Das kann ich nicht sehen. Dann darf ich hier die zweite Beratung zum Tagesordnungspunkt beenden. Ich frage: Gibt es Ausschussüberweisungsanträge? Die konnte ich bisher nicht hören. Die gibt es nicht. Dann beenden wir die zweite Beratung. Wir waren übereingekommen, die dritte Beratung anzuschließen. Ich eröffne die Aussprache zur dritten Beratung zum Gesetzentwurf. Gibt es hier Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann darf ich auch die dritte Beratung zum Gesetzentwurf hier beenden und feststellen, dass wir in die Abstimmung eintreten können. Ich bitte nur um Verständnis, dass wir hier zwischendurch ein bisschen sortieren, dass wir dann in eine geordnete Abstimmung gehen können. Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens der Gruppe der FDP im Thüringer Landtag beantrage ich zur Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9936, den Punkt 3 zu Artikel 41b in Einzelabstimmung abzustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Für meine Fraktion beantrage ich die getrennte Abstimmung von Buchstabe A II.5. Es handelt sich dabei um die vorgeschlagene Änderung des Artikels 93 Abs. 1.
Weitere Anträge zur Abstimmung? Sehe ich nicht. Dann einen kleinen Moment, wir treten sofort in die Abstimmung ein. Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt versuchen wir mal, uns durch das Prozedere zu arbeiten. Ich darf zur Abstimmung aufrufen. Zunächst die Erläuterung zum Prozedere: Zunächst werden wir gemäß dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3 einzeln abstimmen. Dann hat die Fraktion der AfD Einzelabstimmung zu Buchstabe A Ziffer II Nr. 5 beantragt. Daraus ergibt sich dann folgende Abstimmungsreihenfolge: Zunächst werden wir über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9948 abstimmen und hier dann entsprechend den Anträgen handeln, dann über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 mit Ausnahme von Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I und von Buchstabe A Ziffer II in Nr. 5 abstimmen. Dann steht der Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3, dann der Buchstabe A Ziffer II Nr. 5 zur Abstimmung. Am Ende kommen wir zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. – Etwas schwierig, wir versuchen, es zu schaffen. Damit rufe ich auf zunächst die Abstimmung zum Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/9948. Wir stimmen also zunächst über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/9948 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Rund und das bedeutet auch …
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!)
(Zwischenruf aus dem Hause)
Ja, ja, das frage ich doch noch. Vielen Dank. Dann frage ich jetzt nach den Gegenstimmen. Die sehe ich nicht. Die Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion und zwei fraktionsloser Abgeordneter ist nach Zählung hier die entsprechende Mehrheit erreicht. Dann gehen wir weiter und wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Ausnahme von Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3 und von Buchstabe A Ziffer II Nr. 5. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ebenfalls die Stimmen von Koalition, Gruppe der FDP und CDU-Fraktion
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Und Frau
Dr. Bergner!) und Frau Dr. Bergner, danke. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Stimmenthaltungen? Das ist die Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Schütze. Dann haben wir auch hier die erforderliche Mehrheit als Zustimmung erreicht. Damit hat dieser Teil des Gesetzentwurfs die gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht und ist damit in dritter Beratung angenommen. Wir stimmen nun ab über Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus der Koalition und die Stimmen aus der CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Die Gegenstimmen kommen aus der AfD-Fraktion. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und des Abgeordneten Schütze. Damit haben wir auch hier die entsprechende Mehrheit erreicht. Infolgedessen wird der bisherige Artikel 41c zu Artikel b.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nein, nein!)
Okay, genau, der Antrag lautete anders. Es bleibt also bei Artikel b, genau. Damit können wir nun abstimmen über Buchstabe A Ziffer II Nr. 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung eben. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU ‑ Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Stimme des Abgeordneten Schütze.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Frau
Dr. Bergner war auch dabei!) Und Frau Dr. Bergner war unter den Jastimmen, das stelle ich jetzt noch mal fest. Gut. Damit hat dieser Teil des Gesetzentwurfs die gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendige Mehrheit des Landtags erreicht. Damit stimmen wir nun über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab.
Frau Präsidentin, meines Erachtens muss noch über den Antrag in dem Bereich, wo meine Fraktion die getrennte Abstimmung beantragt hatte, nämlich Buchstabe A Ziffer II Nr. 5, abgestimmt werden.
Frau Präsidentin, Sie haben die Abstimmung zu Ziffer III., der geänderten Fassung des Artikels 67a, nach dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP angekündigt. Es stand nicht die Nummer 5 zu Artikel 93, zu der meine Fraktion die getrennte Abstimmung beantragt hatte, zur Abstimmung. Wir können das gern im Protokoll kontrollieren. Die Frau Präsidentin hat es, wenn, dann falsch angekündigt. Das kann passieren, die Abstimmung ist kompliziert, aber es wurde meines Erachtens gerade ein anderer Punkt abgestimmt.
Dann werde ich – das ist tatsächlich ein Versprecher, hier steht ja die Nummer 5 – das sicherheitshalber wiederholen. Damit stimmen wir noch einmal ab über Buchstabe A Ziffer II Nr. 5 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum, wie ich sehe. Die Gegenstimmen. Keine. Die Stimmenthaltungen. Damit ist dies entsprechend mit der Mehrheit erreicht. Dann wiederhole ich es noch mal: Damit hat also auch dieser Teil des Gesetzentwurfs die gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendige Mehrheit von zwei Dritteln in dritter Beratung erreicht und ist angenommen. Dann kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich sehe stehen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und
Frau Dr. Bergner!) Entschuldigen Sie, Frau Dr. Bergner steht ebenfalls. Wer gegen den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Schütze. Ich frage der Form halber nach den Stimmenthaltungen. Da sehe ich niemanden. Damit hat der Gesetzentwurf gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen hier die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags in der Schlussabstimmung erreicht.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich darf diesen Tagesordnungspunkt schließen. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 12 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9652 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Nein!)
Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort erhält Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion. Und ich bitte hier doch um etwas Aufmerksamkeit, auch wenn es eine große Freude ist, wie wir eben die Abstimmung für die Verfassung hier im Parlament durchgebracht haben. Bitte konzentrieren wir uns. Für die CDU-Fraktion, Herr Abgeordneter Walk. Sie haben das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, der aufmerksame Beobachter hat es vielleicht schon gesehen, ich trage eine besondere Schleife, die sogenannte White Ribbon, übersetzt die „weiße Schleife“. Das Ganze geht zurück auf eine Initiative aus den 90erJahren aus Kanada und richtet sich symbolisch gegen Männergewalt, also Gewalt von Männern gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt. Ich finde, eine sehr nachahmenswerte Aktion, der wir uns anschließen sollten.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt inhaltlich darauf eingehen, was die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf erreichen will. Wir wollen, wie es der Titel bereits vorgibt, Gewalt gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt, verhindern, zumindest reduzieren. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die Möglichkeit der täterbezogenen Gewaltpräventionsberatung zu verankern. Wir wollen also die Opfer schützen und nicht die Täter.
(Beifall CDU)
Deshalb wollen wir den Opfern auch ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung, im häuslichen Bereich zu verbleiben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dabei stehen zwei rechtliche Neuregelungen im Mittelpunkt: erstens das sogenannte Kontakt- und Näherungsverbot für häusliche Gewalttäter, für Stalker – der neue § 18a des Polizeiaufgabengesetzes – einschließlich der Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung einer Teilnahme an einer Gewaltprävention durch den Täter. Das gibt es bisher nur für Opfer und das ist die Verkehrung dessen, was wir wollen. Zweiter Regelungspunkt ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im neuen § 34f des Polizeiaufgabengesetzes, umgangssprachlich der Fußfessel. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber zunächst den Blick auf die besorgniserregenden Zahlen voranstellen. Laut Bundeslagebild „Häusliche Gewalt 2022“ ist die Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt in den letzten fünf Jahren bundesweit um 13 Prozent angestiegen und liegt nun bei etwa 2,5 Millionen Opfern jährlich. Blick nach Thüringen: Hier ist der Anstieg sogar überproportional auf 18 Prozent zu verzeichnen und im Jahr 2022 – das ist die aktuelle Zahl, die wir haben – gab es 3.812 Opfer. Auch das ist Fakt. In Deutschland sind Frauen besonders betroffen, genau gesagt 80,1 Prozent. Jede Stunde wurden im Jahr 2022 in Deutschland durchschnittlich 14 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften, und alle zweieinhalb Tage – das ist sehr erschreckend – stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Auch in Thüringen sind in diesem Zusammenhang für das Jahr 2022 – das ist gar nicht so im Bewusstsein – drei Todesopfer zu betrauern. Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Rechtslage: Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen in Kraft, das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, durch gerichtliche Schutzanordnungen und die vorübergehende Wohnungsüberlassung Gewalt im häuslichen Umfeld zu reduzieren und Schutz vor unzumutbaren Belästigungen wie ständiges Verfolgen und Nachstellen zu gewähren. Der zivilrechtliche Schutz der Opfer konnte durch dieses Gewaltschutzgesetz erheblich und deutlich verbessert werden.
(Beifall CDU)
Die Philosophie des Ansatzes „wer schlägt, muss gehen“ ist in der polizeilichen Praxis inzwischen schon lange angekommen und spiegelt sich auch in den ausgesprochenen Platzverweisen und Wohnungsverweisen wider, die die Polizei vor Ort erlässt. Die jährlich 3.000 polizeilichen Einsätze in Fällen häuslicher Gewalt in Thüringen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein Sicherheitsgefühl für das Opfer wiederherstellen und dem Opfer mit Respekt und Empathie begegnen. Deswegen ist es wichtig, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei auch entsprechend und gut ausbilden. Problematisch bleibt allerdings die Durchsetzung dieser gerichtlich angeordneten Kontakt- und Annäherungsverbote. Im Falle einer Missachtung der Anordnung muss natürlich erst eine Alarmierung durch das Opfer erfolgen, sofern es dazu überhaupt in der Lage ist. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte – auch das ist ja nachvollziehbar – kann dann auch wertvolle Zeit vergehen. Immer wichtiger wird dabei auch im Einzelfall die lang anhaltende Überwachung der vonseiten der Sicherheitsbehörden als gefährlich eingeschätzten Personen, gerade auch dann, wenn sich noch keine konkreten Straftaten einschließlich strafbarer Vortaten gesichert nachweisen lassen, nur dann kann ja auch gehandelt werden. Die Opferschutzverbände – ich will nur den größten ansprechen, „Weißer Ring“ – fordern ja schon seit Jahren den Einsatz der Fußfessel. Der Ansatz, der dahintersteht: Würden die Täter mit Fußfessel überwacht werden können, könnten wahrscheinlich auch viele Straftaten und Gewalttaten verhindert werden. Dass man das nie ausschließen kann, ist uns bewusst. In Thüringen kann jedoch bisher lediglich im Rahmen der Führungsaufsicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel gerichtlich angeordnet werden, was auch geschieht, nämlich in vier Fällen. Die Zahl der überwachten Straftäter liegt in den letzten Jahren auf einstelligem Niveau. Aber insbesondere bei den Sexualstraftätern hat sich diese Maßnahme bewährt. Und eine Nutzung – das ist wichtig und darum geht es heute – der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also Fußfessel, zur Gefahrenabwehr, also bereits im Vorfeld von Straftaten und Gewalt, das wollen wir heute auf den Weg bringen, so wie es andere Länder schon gemacht haben. Bayern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Brandenburg haben bereits ihre Polizeiaufgabengesetze geändert und ermöglichen dies. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung einer präventivpolizeilichen elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird ein bewährtes Instrument jetzt auch in Thüringen eingeführt, das bei entsprechender Gefahrenlage die umfassende Überwachung deutlich erleichtern kann und im Einzelfall eine personalintensivere Rund-um-die-UhrÜberwachung verringern helfen kann, denn dazu ist die Polizei auch real nicht in der Lage. Gleichzeitig ist diese Maßnahme auch rechtlich eine Mindermaßnahme zu einer möglichen Ingewahrsamnahme. Damit wäre der Opferschutz bei häuslicher Gewalt auch erheblich ausgebaut. Den Opfern wird ermöglicht, in ihrem bisherigen sozialen Umfeld zu verbleiben. Begleitend ist hierfür eine Regelung und Konkretisierung des Kontakt- und Näherungsverbots geboten, indem zur langfristigen Gewaltprävention auch die Möglichkeit zur gerichtlichen Anordnung und Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung verankert wird. Ich habe es eben angesprochen, wir meinen da die Täter und nicht die Opfer. Ich will noch am Rande erwähnen, dass wir im März dieses Jahres eine Umfrage bei INSA gestartet haben, und die Thüringer sagen zu zwei Dritteln, dass sie diese Art der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Straftäter als guten und richtigen Weg empfinden. Ich komme damit zum Schluss und will noch mal darauf hinweisen, worum es geht. Ich werbe ausdrücklich für Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. In Kurzform: Wir als CDU-Fraktion wollen Frauen effektiver vor Gewalt schützen. Wir stellen den Opferschutz vor den Täterschutz. Ich freue mich auf die Beratung zunächst heute und dann im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Verehrter Kollege Walk, jeder Fall von Gewalt gegen Frauen ist einer zu viel. Leider könnten wir viele Stunden damit füllen, dieses Problem zu beschreiben. Ich habe selber jahrelang in einem Netzwerk gegen häusliche Gewalt gearbeitet. Ich will auch ohne Umschweife über Lösungen sprechen – Lösungen, die wir in der Vergangenheit bereits auf den Weg gebracht haben, oft auch, ohne uns als Parteien zu zanken, sondern geeint im Willen, häusliche Gewalt zu bekämpfen. Vor Kurzem haben wir 20 Jahre Gewaltschutzgesetz begehen können. Durch das Gesetz können Opfer häuslicher Gewalt Schläger im eigenen Heim aus der Wohnung durch das Zivilgericht verbannen lassen, eine wegweisende Initiative von Rot-Grün im Bund, der sich damals auch die CDU angeschlossen hatte. Im Land setzen wir derzeit endlich die vertrauliche Spurensicherung durch. Ich weiß nicht, wieso es da wieder Geplänkel gibt, Frau Tasch. Das ist ein wichtiges Thema, ich rede gerade hier vorn und würde mich ganz doll freuen, wenn Sie mir zuhören. Es geht um vertrauliche Spurensicherung, die haben wir gerade ins Werk gesetzt, denn Opfer sexualisierter Gewalt sollen Beweise für das Verbrechen gerichtssicher dokumentieren können, ohne sofort zu einer Anzeige gezwungen zu sein. Zu Recht aber fordern Frauenrechtsorganisationen und Opferverbände, dass wir mehr tun müssen, dass wir nicht akzeptieren, dass deutschlandweit immer noch über 170.000 Frauen jährlich Opfer häuslicher Gewalt werden. Das ist die Zahl von 2022. Ich möchte exemplarisch die Frauenrechtsorganisation „Terres des Femmes“ nennen. Sie hat 25 Forderungen aufgestellt, um gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Und ein Punkt von den 25 aus diesem Katalog, den greifen Sie heute mit Ihrem Gesetzentwurf auf, nämlich die elektronische Fußfessel als Abstandskontrolle für häusliche Gewalttäter. Wir arbeiten gerade an einem anderen wichtigen Punkt von „Terres des Femmes“, nämlich dass wir wirklich auch wieder genügend Plätze in den Frauenhäusern brauchen, sichern und das auch ordentlich finanzieren müssen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei 25 Forderungen wird deutlich, auch bei zwei sinnvollen Maßnahmen werden wir es perspektivisch nicht belassen können. Es gibt ja zum Beispiel vorgelagert zum Gewaltschutzgesetz noch die Möglichkeit für die Polizei, häusliche Gewalttäter der Wohnung zu verweisen. Wir sollten darüber nachdenken, diese Maßnahme auf eine Maximalfrist von zumindest zwei Wochen zu verlängern. So fordert es auch „Terres des Femmes“, so regelt es die Mehrheit der anderen Bundesländer. Das ist auch deswegen wichtig, weil diese Zeit doch benötigt wird, um sich dann dauerhafte Schutzkonzepte zu überlegen, dass die Frauen nicht gleich wieder Oper werden. Auch sollten wir im Polizeiaufgabengesetz den operativen Opferschutz besser verankern. Das heißt im Klartext: Es soll durch Tarnidentitäten notfalls verhindert werden können, dass der, der seiner eigenen Partnerin gegenüber gewalttätig wird, danach noch einmal an sie herankommen kann, also sich das Opfer besser schützen kann, überhaupt wieder aufgefunden zu werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, insofern bin ich hier versöhnlich unterwegs. Allerdings möchte ich doch nicht versäumen, noch auf zwei Defizite im Gesetzentwurf der CDU hinzuweisen. Da fehlt noch die Erforderlichkeit. Sie führen eine elektronische Fußfessel ein, ohne zu verlangen, dass diese Maßnahme überhaupt erforderlich sein muss, um die Person von entsprechenden Straftaten abzuhalten. Das ist ein Kriterium aus der Rechtsprechung. Weil Sie die elektronische Fußfessel schon bei einer „drohenden Gefahr“ für ein bedeutendes Rechtsgut einsetzen wollen, gibt es rechtliche Probleme, und nicht allein im Normalfall des Polizeirechts der konkreten Gefahr. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat aber erst Anfang dieses Jahres unter anderem mit so einer Erforderlichkeitsklausel gerechtfertigt, dass eine solche Fußfessel überhaupt verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Also das müsste man noch nachbessern. Dieses Verfassungsrisiko sollten wir ernst nehmen, auch deshalb, weil dieser weite Begriff der „drohenden Gefahr“ in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf ein kritisches Echo in Teilen der Gesellschaft gestoßen ist. Also diese Debatte müssten wir noch mal führen. Das zweite Defizit, das wir sehen: Wie lange darf die Polizei nach Ihrem Gesetz eigentlich jemandem ein Kontakt- und Näherungsverbot erteilen? Sie schreiben im Gesetz: „§ 18 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.“ Darf man den Kontakt jetzt wie bei Wohnungsverweisungen zehn Tage verbieten – das ist der Absatz 2 – oder wie beim Aufenthaltsverbot drei Monate? Dieser Fehler ist wahrscheinlich bei der Erarbeitung des Entwurfs bei Ihnen entstanden, weil Sie wahrscheinlich aus dem brandenburgischen Gesetz eine Vorschrift kopiert haben, die anders als bei uns eine einheitliche Frist bei beiden Maßnahmen hat, was deswegen dann auch nicht problematisch ist. Das heißt, da müssen wir eine Normenklarheit herstellen. Ein Gesetz, dass das Risiko in sich tragen würde, vor dem Verfassungsgericht nicht bestehen zu können, würde natürlich Frauen auch nicht weiterhelfen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dennoch überweisen wir natürlich sehr gern dieses gut gemeinte Gesetz in den entsprechenden Fachausschuss und wir schauen dann gern gemeinsam, was nötig ist. Und ich würde mich persönlich auch freuen, wenn es schnell ginge. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich werde jetzt nicht sonderlich tief inhaltlich einsteigen, weil die wichtigsten Punkte bereits genannt wurden und eine andere Sache bei diesem Entwurf nach meiner Ansicht anzusprechen wichtiger ist. Ganz ehrlich, liebe CDU, Herr Walk, das Thema „Gewalt an Frauen“ im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt packen Sie in einen Gesetzentwurf, den Sie in der vorletzten Plenarsitzung der Legislatur einbringen. Herr Walk, Sie sind länger im Landtag als ich und auch Polizeibeamter. Ich glaube, Sie wissen, was es bedeutet, Änderungen am PAG vorzuschlagen. Sie wissen auch, welche Diskussionen und Änderungsbedarfe im Ausschuss Entwürfe zum PAG oftmals noch auslösen. Sie können schon aufgrund Ihrer Jahre hier im Landtag zuverlässig einschätzen, wie lange es braucht, so was erfolgreich durch den Ausschuss und wieder ins Plenum zu bringen. Und dann bringen Sie so ein wichtiges und für die Betroffenen besonderes Thema in der vorletzten Plenarsitzung der Legislatur ein? Es tut mir leid, aber das kann ich nicht verstehen. Das ist schon fast schäbig und der Problematik mit Sicherheit auch nicht angemessen
(Beifall AfD)
und der verzweifelte Versuch – ich muss es leider so nennen –, auf dem Rücken der Betroffenen von häuslicher Gewalt Wahlkampf zu machen. Nichts anderes.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist eine
Frechheit!)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist doch
unverschämt!) Jetzt wird Hals über Kopf eine Anhörung durchgeführt und dann kommt ein halbgares Gesetz zurück ins Plenum, was auch Auswirkungen auf Tausende Familien in Thüringen entfalten kann. Häusliche Gewalt ist ein tägliches Thema in der Polizei, das wissen Sie. Aber jetzt mal wirklich: Das hat doch in der Art und Weise und mit dem zeitlichen Druck bei so einem diffizilen Problem, bei so einem diffizilen Thema nichts mehr mit seriöser Politik zu tun.
(Beifall AfD)
Eigentlich dürfte man so etwas auch nicht mehr an den Ausschuss überweisen. Wir werden es trotzdem tun. Aber darüber hinaus ist aus heutiger Sicht, nach aktuellem Stand mit dem zeitlichen Druck, den Sie hier aufbauen, auch momentan nichts denkbar. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Walk, ich hätte mir gewünscht, dass Sie bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfes nicht einfach nur die Einleitung vorlesen, sondern auch noch mal interpretieren und das vielleicht noch mal ein bisschen ausführlicher darstellen. Dann hätte man vielleicht auch noch mal über ein paar neue Aspekte nachdenken können. Ich will Ihnen einfach vorwegsagen, dass wir äußerst skeptisch sind und erhebliche – wirklich erhebliche – und auch verfassungsrechtliche Bedenken zu dem haben, was Sie hier vorgeschlagen haben. Es geht schon bei der Frage des Näherungsverbots und auch der elektronischen Aufenthaltsüberwachung – wie sich das im Beamtendeutsch so schön anhört, das sind aber Fußfesseln – um erhebliche, weitreichende Grundrechtseinschränkungen. Und da wissen Sie als Polizist, dass solche Einschränkungen immer unter den Maßgaben der Verhältnismäßigkeit, der Geeignetheit und der Erforderlichkeit zu überprüfen sind. Und da sagen wir, dass wir da diese Messlatte, die da angelegt ist, als nicht erfüllt ansehen. Wir sind uns ja einig bei der Frage, dass in dem Bereich „Schutz von Frauen vor Gewalt“ noch mehr getan werden muss. Aber der Weg, den Sie hier einschlagen, ist aus unserer Sicht der falsche Weg.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ge-
nau der richtige! Fragen Sie mal Katja Wolf!) Ja, Frau Tasch, wir können gern im Innenausschuss darüber reden. Ich lade Sie auch gern dazu ein und werde mich dafür starkmachen, dass Sie dann auch im Innenausschuss Rederecht bekommen, dann können wir uns dazu auseinandersetzen. Aber ich will Ihnen noch mal sagen, was das Problem ist. Sie schreiben in Ihrem Gesetz, dass die Fußfessel auf Antrag der Polizei – auf Antrag der Polizei entscheidet ein Gericht. Das ist eine Vorverurteilung, weil Sie schreiben, dass das auch dann gemacht werden kann – Zitat – „wenn sich noch keine konkreten Straftaten einschließlich strafbarer Vortaten gesichert nachweisen lassen.“ Das ist ein Vorgriff, der aus unserer Sicht erheblich bedenklich ist.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Richtig, das
ist der Sinn!) Sie verwenden einen neuen Begriff, führen einen neuen Begriff der „drohenden Gefahr“ ein, definieren den aber überhaupt nicht, sondern Sie haben das einfach nur übernommen und führen überhaupt nicht aus, was darunter zu verstehen ist. Die Neue Richtervereinigung hatte zu dieser Debatte, die dazu in Fachkreisen läuft, schon mal Folgendes festgestellt – ich zitiere –: „Weshalb nunmehr zwischen dem Gefahrenverdacht und der konkreten Gefahr noch eine ,Zwischenkategorie‘ mit einem gesonderten Wahrscheinlichkeitsgrad […] eingeführt oder vielleicht sogar die Rechtsfigur des ,Gefahrenverdachts‘ durch die ,drohende Gefahr‘ ausgetauscht werden soll, erschließt sich nicht. Denn die mit der Einführung der Rechtsfigur der ,drohenden Gefahr‘ verbundenen Unsicherheiten für Rechtsanwender*innen und Bürger*innen sind unnötig und werfen mit Blick auf das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot verfassungsrechtliche Bedenken auf.“ Das habe ich mir nicht ausgedacht, das sagen Juristinnen und Juristen mit dem Zweiten Staatsexamen. Und wenn die das feststellen, dann hat das aus meiner Sicht erst mal hohes Gewicht. Herr Walk, ich will es auch deutlich machen, denn das ist ja eine Kampagne, die Sie führen. Wir hatten die Frage, wie Sie hier mit dem Sicherheitsgefühl der Menschen, insbesondere in Erfurt, kampagnenartig umgehen, schon mehrfach in der Debatte. Sie spielen hier nicht nur mit den Emotionen der Menschen, sondern Sie spielen auch gefährlich mit dem Feuer. Das will ich an dieser Stelle auch deutlich sagen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da geht es
um Opferschutz!) Sie ignorieren aber auch tatsächlich Erfahrungen bei Straftätern, die erhebliche Straftaten verübt haben, die schon Fußfesseln getragen haben. Es gab 2016 ein Attentat in Frankreich. Der Attentäter hat die Fußfessel getragen. Das Attentat ist dadurch nicht verhindert worden. 2017 gab es einen mutmaßlichen Terrorverdächtigen, der sich trotz Fußfessel mit dem Flugzeug – ich weiß gar nicht, wie der durch die Sicherheitskontrollen gekommen ist – über den Flughafen Hamburg ins Ausland absetzen konnte. Da haben die Beobachter der Polizei festgestellt, das Signal hört auf zu piepsen und irgendwann hat es wieder gepiepst und der Standort, der angezeigt wurde, war der Flughafen in Athen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, das kann
sein!) Insofern ist doch die Frage: Ist das überhaupt tauglich, was Sie da aufgeschrieben haben?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, es ist
tauglich!) Da sage ich: Nein, das ist untauglich,
(Beifall DIE LINKE)
weil nämlich Ihr Vorschlag einer Fußfessel darauf setzt, dass derjenige, der die Fußfessel trägt, aktiv mitwirkt, dass der die nicht einfach abschneidet, dass der regelmäßig den Akku auflädt, dass der die Fußfessel auch immer betriebsbereit hält.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es gab einen
Vorfall, wo das nicht funktioniert hat!) Da haben wir unsere Skepsis. Im Übrigen: Die Fußfessel führt auch gar nicht dazu, dass die Frau, die Opfer von Gewalt geworden ist oder werden könnte – Sie schreiben ja auch nur „könnte“ –, einen Hinweis bekommt, Achtung, da rückt dir einer auf die Pelle, sondern es wird ein Signal an die überwachende Stelle ausgesandt. Jetzt komme ich aus dem Wartburgkreis in Eisenach, da haben wir mal die Fantasie, dass irgendwo im tiefen ländlichen Raum, in der Rhön vielleicht, ein Bürger, der sonst in Hessen lebt, sich – das ist ja grenznahe Region – von der hessischen Rhön in der thüringischen Rhön einer Frau nähert. Das Signal wird aber an eine Polizeistelle in Hessen gesandt. Dann rufen die Kollegen aus Hessen bei der Polizei in Thüringen an. Dann guckt mal die Thüringer Polizei, welcher Streifenwagen ist denn gerade in der Nähe. Und wir wissen, wie die Personaldichte auch im Streifendienst tagsüber und vor allem in der Nacht ist. Da sind vielleicht zwei oder drei Streifenwagen im Einsatz und dann fahren die von Treffurt irgendwie runter nach Geisa und versuchen mal nach einer Stunde Fahrt – selbst mit Blaulicht und überhöhter Geschwindigkeit –, den zu erwischen. Da ist doch schon die Frage: Ist dieses Konstrukt, was Sie uns hier vorschlagen, tatsächlich tauglich?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, ist es!)
Ich will Ihnen auch noch eins sagen: Es gibt in der Praxis ja auch schon in anderen Bereichen – Sie haben es erwähnt – die Anwendung von Fußfesseln. Da hat Herr Prof. Feltes, der auch mal Lehrstuhlinhaber unter anderem für Kriminologie gewesen ist – Kriminalpolitik usw. usf. –, aus Bochum in seinen Untersuchungen festgestellt, dass diese Fußfesseln oftmals Fehlalarme auslösen, was dazu führt, dass Polizistinnen und Polizisten, die eine Mitteilung kriegen „geht da mal gucken“, am Ende gar nicht mehr wirklich mit größtem Eifer dann auch wirklich rausfahren und da versuchen, vielleicht Straftaten zu verhindern, weil eben nicht zeitnah reagiert wird. All das sind Punkte, die unsere Skepsis noch mal erhärten. Es ist eben bei Frau Marx angeklungen: Wir würden gern einen anderen Weg gehen wollen. Wir wären Ihnen auch dankbar, wenn die CDU unseren Gesetzentwurf zum Chancengleichheitsförderungsgesetz, in dem unter anderem der Punkt der Frauenhäuser mit enthalten ist,
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das ist
doch was ganz anderes!) wo auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit drinsteht, wo wir über Präventionsmaßnahmen reden, nicht weiter verzögert. Frau Marx hat eben 25 Punkte angesprochen. Das ist ja nur ein kleiner Ausschnitt. Wenn wir uns da in den Fachausschüssen schneller geeinigt hätten, dann hätten wir das heute nicht durch die Verhinderungstaktik der CDU noch mal an den Ausschuss zurücküberweisen müssen,
(Unruhe CDU)
sondern ernsthaft über den Gewaltschutz von Frauen reden und auch einen Gesetzentwurf tatsächlich beschließen können. Das wäre aus unserer Sicht ein richtiger Weg gewesen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie haben
doch keine Ahnung!)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich möchte der CDU in einem Punkt zu diesem Gesetzentwurf gratulieren, denn er bringt vor allem eine Erkenntnis zum Ausdruck: Der gefährlichste Ort für Frauen sind die eigenen vier Wände. Das wollte die Union lange nicht wahrhaben. Das Abstimmverhalten einiger Bundestagsabgeordneter von 1997 zur Vergewaltigung in der Ehe nehmen Ihnen ja heute manche noch übel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Anliegen, das die CDU mit dem Gesetzentwurf verfolgt, nämlich der Schutz von Frauen vor Partnerschaftsgewalt, ist durchaus ehrenwert. Und dieses Anliegen unterstützen wir Freien Demokraten. Inhaltlich soll das durch drei Maßnahmen erreicht werden, nämlich durch Kontakt- und Näherungsverbote, Gewaltprävention und durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, landläufig auch Fußfessel genannt. Über die Kontakt- und Näherungsverbote und über gerichtlich angeordnete Gewaltpräventionsangebote können wir gern reden – deswegen tragen wir auch eine Ausschussüberweisung mit –, aber beim Thema „Fußfessel“ muss ich noch mal ausholen, nicht ganz so unterhaltsam, wie wir es eben schon gehört haben. Aber der betreffende § 34f PAG, der neu eingefügt werden soll, ist so allgemein formuliert, dass er eben nicht nur bei Partnerschaftsgewalt gilt. Nein, Sie wollen unter dem Deckmantel des Schutzes von Frauen eine allgemeine Möglichkeit zur Aufenthaltsüberwachung von Menschen schaffen, die unter Umständen noch nie straffällig geworden sind. Dass FDP und CDU im Bereich der Sicherheitsrechte eher selten auf einer Wellenlänge liegen, ist uns ja nun wirklich nicht neu.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber
das finden wir gut!) Dieses Anliegen der CDU ist so ein Punkt, wo das wieder mal deutlich wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Den Aufenthaltsort einer Person nicht als Strafe, sondern präventiv 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu überwachen, ist ein tiefer, ein sehr tiefer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, zumal sich aus Bewegungsbildern, die nach dem Willen der Union unter Umständen auch hergestellt werden könnten, auch andere Informationen über die überwachte Person ablesen lassen. Das reicht von Gesundheitsdaten über politische Einstellungen bis hin zur sexuellen Orientierung. Ich glaube, es ist Ihnen gar nicht bewusst, was man mit den Daten, die Sie da erheben wollen, alles Schönes anstellen kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Daher werden wir Ihnen bei diesem zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs sicherlich nicht zustimmen können, aber im Ausschuss noch einigen Diskussionsbedarf haben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Spannende, liebe Schülerinnen und Schüler, an diesem Tagesordnungspunkt ist, dass es ganz unterschiedliche Auffassungen gibt von den Leuten hier im Raum und den Fraktionen, egal ob sie der Regierung angehören oder nicht. Das passiert hier nicht so häufig, deswegen versuche ich das noch mal ganz anders anzugehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die Aufregung wahr. Frau Tasch hat ja recht, das ist ein wichtiges Thema. Wenn es Ihnen aber so wichtig wäre, dann hätten Sie in den letzten Jahren mehr in diesem Bereich gemacht. Und das, finde ich, ist schon ein Punkt, den man hier mal anbringen kann.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wer hat
denn das PAG geändert?) Sie bringen im Wahlkampf hier ein Thema an, das es nicht wert ist, eben mal so ganz kurz vor nackig noch abzufrühstücken. Und es ist auch so komplex, dass ich sagen muss, dass ich das wirklich extrem schwierig finde. Ich will aber mal aufmachen, worüber wir hier eigentlich gerade sprechen: Wir haben die Situation, dass wir viele Frauen auch in Thüringen haben, die in ihrem alltäglichen Leben von häuslicher Gewalt betroffen sind. Es gibt auch einige Männer, die das sind. Aber – Herr Walk hat es angeführt – der Großteil der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind Frauen und ihre Kinder. Die Kinder sind hier gerade noch gar nicht erwähnt worden. – Das ist das eine. Was wir also in dieser Diskussion gegeneinander abwägen müssen, ist aus meiner Perspektive das Recht von Frauen, in ihrer eigenen Wohnung verbleiben zu können, wenn denn der Täter dann endlich ausgewiesen ist. Ich will noch mal festhalten: Bis wir an dem Punkt sind, dass Frauen wirklich in der Lage sind, ihre gewalttätigen Partner und Expartner zu Hause rauszuschmeißen, vergehen teilweise Jahrzehnte.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Ach!)
Ach ja, genau. Da ist der AfD wieder aufgefallen – ja, stimmt, Männer sind ja nicht gewalttätig in Ihrer Welt, das habe ich vergessen. Sie mögen das ja, Sie finden das ja super, diese patriarchale Situation. Also wir reden davon, dass Frauen und ihre Kinder teilweise einem jahrelangen Martyrium ausgesetzt sind, bis wir überhaupt an dem Punkt sind, dass wir über Annäherungsverbote etc. pp. sprechen. Was wir abwägen müssen, ist die Freiheit der Frauen und ihrer Kinder, sich einigermaßen frei bewegen und in ihrer eigenen Wohnung verbleiben zu können, gegen andere Rechte von Expartnerinnen und Expartnern. Was nicht geht, finde ich, ist, dass wir einfach sagen: Die Polizei kann entscheiden, dass jemand eine Fußfessel bekommt oder nicht. Das geht nicht!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Da müssen wir aus meiner Sicht bei einem Richtervorbehalt bleiben. Da geht es um schwerwiegende rechtliche Abwägungen. Sie merken, ich spreche nicht grundlegend gegen die Fußfessel. Der Kollege Bilay hat aber auch einen Punkt angesprochen. Worum geht es denn bei dem Nutzen einer Fußfessel oder eines elektronischen Armbands? Fußfessel klingt immer so ein bisschen mittelalterlich, reden wir mal über eine elektronische Überwachung, in welcher Form auch immer die stattfindet. Es geht ja darum, den Frauen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig gewarnt zu sein bei einem Annäherungsversuch, damit sie sich beispielsweise auch in Sicherheit bringen können. Es gibt Länder, die machen das schon. Unter anderem in Spanien ist das der Fall. Da wird eben nicht die Polizei benachrichtigt, wenn ein Umkreis von – in dem Fall sind es, glaube ich – 500 Meter überschritten wird, sondern die Frauen werden benachrichtigt. Das heißt also, sie können dann Folgendes machen: Sie können die Tür zuschließen, sie können sich in ihre Wohnung begeben und sie können die Polizei verständigen. Wenn wir jetzt darauf abstellen, dass eine elektronische Überwachung die Polizei informiert, dann bin ich in der ländlichen Region wie Thüringen bei dem Kollegen Bilay, da haben wir nicht viel gekonnt. Wir wissen alle, wie lange unsere Dienstwagen in den Kreisen brauchen. Und wenn wir von Annäherungsverboten sprechen, reden wir teilweise von wenigen Hundert Metern. Und ich weiß nicht, wie schnell Sie laufen, aber 500 Meter in zwanzig Minuten schaffen eigentlich fast alle. Der Dienstwagen ist in der Zeit im Ernstfall nicht so schnell da. Das heißt also: Worüber reden wir konkret, wenn wir von der elektronischen Überwachung reden? Worauf ich mich einlassen würde, ist zu sagen, wir führen eine elektronische Überwachung mit einem richterlichen Vorbehalt ein, mit einer klar definierten – also nicht einfach nur, weil jemand eventuell mal straffällig wird –, also keiner präventivelektronischen Überwachung. Da muss aus meiner Sicht was passiert sein, da muss eine Straftat vorliegen bzw. muss ein Richter ein Annäherungsverbot in irgendeiner Art und Weise auch ausgesprochen haben. Dann können wir darüber sprechen, ob man vor allen Dingen auch eine Warnung an die Frau und die Polizei – das kann man ja auch beides machen – tatsächlich rausgibt. Technisch wäre das nicht das große Problem. Die Frage ist: Wie weit wollen wir in die Freiheitsrechte der einen eingreifen, um die Freiheitsrechte anderer zu schützen? Da bin ich jetzt Feministin durch und durch; in dem Fall sage ich: Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind mir in dem Fall tatsächlich wichtiger als die Freiheitsrechte von schlagenden Männern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist jetzt ein bisschen plakativ und vielleicht populistisch, aber das ist meine Abwägungslinie, auf der ich mich bewege. Deswegen habe ich ja auch von vornherein gesagt: Über die elektronische Überwachung, finde ich, kann man reden, aber – da bin ich bei der Gruppe der FDP und beim Kollegen Bilay – es muss im engen rechtsstaatlichen Rahmen passieren und es muss klar sein, dass es auch nur für diese Fälle gilt. Eine elektronische Überwachung im Polizeiaufgabengesetz eingeführt, die dann einfach beliebig ausgeweitet werden kann, ist mit uns nicht zu machen, das heißt also für diesen konkreten Fall und vor allen Dingen auch praktisch anwendbar. Das sind die Kriterien, die ich anlege. Deswegen, wir können das im Ausschuss gern weiter diskutieren. Ansonsten empfehle ich der CDU aber auch, stimmen Sie den Sachen zu, die auch Frauen vor häuslicher Gewalt schützen, die hier schon liegen. Auch das wäre ein wichtiger Schritt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Fraktion der CDU den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt durch Änderung des Polizeiaufgabengesetzes verbessern. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung von ausdrücklichen Rechtsgrundlagen zur Anordnung von Kontakt- und Näherungsverboten sowie die Ermöglichung der Anwendung der umgangssprachlich als elektronische Fußfessel bezeichneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Fälle häuslicher Gewalt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein wesentlicher Baustein zur Verhinderung von Gewalt im sozialen Nahraum sein kann. Aus diesem Grund hatte sich die Landesregierung gemeinsam mit Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Justizministerkonferenz für die Implementierung des Instruments im Gewaltschutzgesetz eingesetzt, um den Gerichten effektivere Mittel zur Durchsetzung ihrer Anordnungen an die Hand zu geben. Über die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Polizeiaufgabengesetz kann und sollte ernsthaft diskutiert werden. Brandenburg hat erst kürzlich mit dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein umfassendes, entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet, welches für die weitere Überlegung in Thüringen als Ausgangspunkt dienen kann. Was man dabei natürlich auch beachten sollte – und meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das bereits angesprochen – ist die Frage, was in der Kürze der Zeit hier leistbar ist, und man sollte natürlich im Blick haben, dass man mit dem Polizeiaufgabengesetz ein sehr grundlegendes Gesetz anfasst. Insofern warne ich auch davor, hier zusätzliche Gefahrbegriffe, die unreflektiert oder ungeprüft aus Bayern übernommen werden sollen, in das Polizeiaufgabengesetz zu integrieren. Das würde, glaube ich, zu mehr Verwirrung führen, als tatsächlich gewollt ist. Insofern – das Thema wird uns beim nächsten TOP ja auch noch einmal begegnen – plädiere ich hier auch für ein sehr sorgfältiges Vorgehen, das wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch was sagen. Ich bedanke mich erst einmal für die fast komplett konstruktive Diskussion. Wir sehen, wir wollen alle den Schutz der Frauen – bis auf eine Fraktion hier im Haus. Ich will aber noch auf zwei Dinge eingehen. Herr Bilay, seit fünf Jahren werden die Fußfesseln auch in Thüringen eingesetzt. Es gibt 26 Fälle. In keinem Fall gab es irgendwelche größeren Defizite. Es sind auch keine 1.000 Fälle, sondern 26. Und Frau Henfling: Selbstverständlich ist der Richtervorbehalt schon implementiert. In § 34 f entscheidet der Richter, die Polizei kann es beantragen und natürlich nicht selbst festlegen. Das ist doch selbstverständlich. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Die CDU-Fraktion, Frau Tasch, hat keine Redezeit mehr. Gibt es weitere Wortmeldungen?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!)
Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann können wir in die Abstimmung gehen. Ich habe verstanden, Herr Abgeordneter Walk, beantragt ist Ausschussüberweisung. Oder? An den Innen- und Kommunalausschuss. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Gibt es weitere Überweisungsanträge? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir ab. Wer dafür ist, das Zweite Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Die Gegenstimmen. Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung bestätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir waren übereingekommen, dass wir vor der Mittagspause auch noch den Tagesordnungspunkt 13 aufrufen, das will ich dann hiermit tun. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 13 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9653 - Neufassung ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Urbach für die Fraktion der CDU. Bitte.
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, worum geht es uns als CDU-Fraktion heute?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das fragen wir uns auch die ganze Zeit!) Das werden wir noch diskutieren. Kernaufgabe des Staates ist, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Jeder soll in unserem Land an jedem Ort frei und sicher leben können. Dieses zentrale Sicherheitsversprechen muss ein Rechtsstaat erfüllen.
(Beifall CDU)
Wir wollen, dass sich die Menschen in Thüringen nicht nur sicher fühlen, sondern auch tatsächlich sicher sind. Laut einer aktuellen INSA-Befragung vom März 2024 fühlen sich zwei Drittel der befragten Thüringer auf öffentlichen Straßen und Plätzen unsicher. Nach einer bundesweiten Studie von PwC aus dem Jahre 2020 befürworten drei Viertel, also 77 Prozent, eine flächendeckende Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich noch auf Detailregelungen eingehe, will ich vorab auf drei wesentliche Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs eingehen. Mit den Änderungen wird der Rechtsrahmen für polizeiliche Videoüberwachung an gefährlichen Orten zur Abwehr von Gefahren und zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten deutlich erweitert. Zweitens: Zudem wird der polizeiliche Einsatz offener Bild- und Tonaufnahmen zukünftig bereits bei einer drohenden Gefahr möglich sein. Und drittens: Im Rahmen von Versammlungen werden künftig auch Übersichtsaufnahmen möglich. Unser Ziel ist es, somit Rechtsklarheit für den Einsatz von offenen Bild- und Tonaufnahmen herzustellen. Gleichzeitig werden ergänzende Regelungen im Polizeiaufgabengesetz eingefügt, die sich aufgrund praktischer Erwägungen ergeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gegenwärtig gibt es in mehreren Thüringer Städten Kriminalitätsbrennpunkte, die verstärkt in den Fokus der Thüringer Polizei gerückt sind. In der Landeshauptstadt Erfurt sind dies derzeit die Magdeburger Allee, der Bahnhofsvorplatz und der Erfurter Anger. Hierbei handelt es sich um Orte, die von der Polizei als sogenannte Gefahrenorte eingestuft wurden, weil es dort vermehrt zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungsdelikten, Diebstahlsdelikten und Raubdelikten kommt. Mit dem sogenannten Flieder Volkshaus existiert darüber hinaus in Eisenach ein gefährlicher Ort. Laut einer Antwort des Thüringer Innenministeriums wurden allein im Jahr 2022 auf dem Erfurter Anger 1.494 Straftaten registriert. Aus einer weiteren Kleinen Anfrage geht hervor, dass es im Jahre 2019 nur 1.112 waren. Eine permanente Bestreifung von Kriminalitätsschwerpunkten ist mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen realistisch nicht möglich. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass ganz aktuell offenbar im Bereich des Erfurter Angers durch das Thüringer Innenministerium gemeinsam mit der Stadt Erfurt an einer zielführenden Lösung gearbeitet wird. Man konnte es der Presse mehrfach entnehmen: Vorgesehen sind demnach neben einer Videoüberwachung eine neu eingerichtete Polizeiwache mit einem gemeinsamen Streifenkonzept zwischen Polizei- und Ordnungsamt. Wir wissen: Neben der Prävention von Straftaten kann die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen und Straßen sowohl einen erheblichen Beitrag zur polizeilichen Einsatzbewältigung als auch bei der Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten mit erheblicher Bedeutung und von Straftaten leisten. Kriminalitätsformen, die im öffentlichen Raum stattfinden, sollen verhindert oder zumindest reduziert werden. Zu solchen Kriminalitätsformen gehören Raub- und Körperverletzungsdelikte, bestimmte Eigentumsdelikte, Sachbeschädigungen sowie Betäubungsmittelkriminalität. Das Risiko, von der Videoüberwachung erfasst zu werden, soll potenzielle Täter abschrecken und die Zahl der Straftaten senken. Hiermit verbunden ist auch eine Verbesserung der Strafverfolgung. Durch die Überwachung wird die Polizei in die Lage versetzt, Straftaten zu erkennen sowie schnell und gezielt zu reagieren, um einerseits Opfern rasch zu helfen, aber auch um Straftäter unmittelbar nach einer Tat festnehmen zu können. Die Aufzeichnungen dienen zudem der Identifizierung von Tatverdächtigen und der Beweisführung im Ermittlungsverfahren. Ziel der Videoüberwachung ist es, einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Straftaten zu leisten und damit das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die Videoüberwachung wird von der Bevölkerung mehrheitlich als konstruktiver Beitrag zur Steigerung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angesehen und trägt damit zu einem Anstieg des subjektiven Sicherheitsempfindens bei. Überdies ist unbestritten, dass einerseits der Einsatz von Videoüberwachungssystemen potenzielle Straftäter abschreckt und andererseits die Aufklärung von Straftaten entscheidend voranbringen kann. Seit mehreren Jahren wird in vielen Thüringer Städten eine polizeiliche Videoüberwachung an Orten mit besonderem Gefahrenpotenzial gefordert. Mitunter werden bereits auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes Videoüberwachungen in Verantwortung der Kommunen durchgeführt. In Erfurt, Sonneberg, Altenburg und Suhl wird dabei schon jetzt auf erste positive Erfahrungen und Ermittlungserfolge verwiesen. Darüber hinaus treffen weitere Thüringer Städte wie Gotha, Gera oder auch Mühlhausen Vorbereitungen für den Einsatz von Videoüberwachung. Einen Sonderfall nimmt der Bereich des Erfurter Petersberg-Geländes ein. Hier wurden 2021 insgesamt 16 Kameras installiert, welche zu einem massiven Rückgang von Vandalismusschäden bei der Bundesgartenschau führten. Auch berichtet die Stadt von einer großen Akzeptanz der Bevölkerung bzw. Besuchern. Ganz generell wird von kommunaler Seite bemängelt, dass bei Überwachungen nach dem OBG eben keine direkte Anbindung an die Leitstelle der Polizei gegeben ist, und es kann erst entsprechend verzögert eingegriffen werden bzw. lediglich eine Dokumentation stattfinden. Die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit Videoüberwachung ist jedoch, dass im Fall des Erkennens einer Straftat schnellstmöglich eingegriffen wird, um Opfern sofort zu helfen und Täter im Idealfall noch im Umfeld zu stellen. Dies wäre gegeben, wenn eine Liveüberwachung der Übertragung erfolgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Änderungen im PAG wird ein neuer Gefahrenbegriff, die „drohende Gefahr“, eingeführt. Sinn und Zweck der Neuregelung ist es, effektiver und besser insbesondere an Kriminalitätsschwerpunkten vorzugehen. Der neu eingeführte Begriff verlagert nun die Eingriffsschwelle zeitlich vor und regelt den Bereich zwischen der bisher vom PAG umfassten „konkreten Gefahr“ und dem bisher nicht geregelten Gefahrenvorfeld. Dadurch wird ein erweiterter Rechtsrahmen für die Videoüberwachung an gefährlichen Orten zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten geschaffen, der die polizeilichen Einsatzmöglichkeiten offener Bild- und Tonaufnahmen deutlich erweitert. Weiterhin wird der § 33 PAG in der Folge umfassend neu gefasst. Hierdurch werden die Voraussetzungen von Bild- und Tonaufnahmen bei Versammlungen präzisiert, Ordnungswidrigkeiten als Grundlage der Aufzeichnung benannt und die Möglichkeit von Übersichtsaufzeichnungen eingeführt. Zur Vereinfachung der Arbeit der Einsatzkräfte werden ergänzende Regelungen im PAG eingefügt, die sich aufgrund praktischer Erwägungen ergeben. Abschließend möchte ich noch mal betonen, dass wir uns bewusst sind, dass die Videoüberwachung eben nur ein Baustein in der örtlichen Sicherheitsarchitektur sein kann. Besser ist es, ein funktionierendes Gesamtpaket zu schnüren. Polizeipräsenz, städtebauliche Elemente, Beleuchtung und eben auch die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten – so kann es funktionieren. Ich werbe um Zustimmung und bitte um Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Urbach, ich will nahtlos an das anknüpfen, was Sie zum Schluss gesagt haben, nämlich an das Gesamtpaket, städtebauliche Maßnahmen, präventive Arbeit, Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern beispielsweise auf dem Erfurter Anger, mehr Polizei. Da haben wir ja Ihre Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigiert, indem wir tatsächlich mehr Polizistinnen und Polizisten nicht nur ausbilden, sondern auch einstellen. Wir haben Ihren Personalabbaupfad gestoppt. Hätten wir als Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren nicht in Größenordnungen Polizistinnen und Polizisten ausgebildet, hätten wir heute 800 Polizistinnen und Polizisten weniger auf den Straßen. Das ist die Realität.
(Unruhe CDU)(Beifall DIE LINKE)
800 Polizistinnen und Polizisten weniger auf der Straße! Herr Urbach, dieses Gesamtpaket haben wir im Innenausschuss deutlich und lange diskutiert, denn die Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf ist ja ein Antrag, der inzwischen vier Jahre alt ist und im Innenausschuss beraten, am Ende aber dann hier im Plenum abgelehnt wurde. Der hat keine Mehrheit gefunden, weil nämlich die übergroße Mehrheit der Sachverständigen, die wir im Ausschuss angehört haben, uns deutlich gesagt hat, dass das, was Sie als CDU wollen, nämlich mehr Videoüberwachung, einfach der falsche Weg ist. Ich will noch mal kurz sagen, was uns im Innenausschuss in der Frage begegnet ist, was die Argumente gewesen sind für eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Erstens: Mehr Videoüberwachung schützt nicht wirksam vor Straftaten, es gibt keine Studie, die das belegt. Zweitens: Es gibt einen Verdrängungseffekt, weil potenzielle Straftäter in andere Bereiche, die nicht im Sichtbereich sind, in andere Straßenzüge ausweichen. Andererseits fühlen sich unschuldige Passanten, die in den Sichtbereich einer Kamera treten, potenziell als Straftäter deklariert, Leute fühlen sich stigmatisiert, wenn sie in einem Wohngebiet wohnen, das in dem Ruf steht, besonders kriminell zu sein. Die Sicherheitslage wird dadurch nicht tatsächlich gefördert. Ich will es auch noch mal an dieser Stelle sagen, weil das ja vorhin schon mal eine Rolle gespielt hat. Sie spielen hier mit den Gefühlen der Menschen. Sie reden immer von einem Sicherheitsgefühl, sie reden den Menschen bewusst ein, sie würden in Thüringen nicht sicher sein. Die Realität sieht anders aus. Wir haben am Mittwoch über die polizeiliche Kriminalstatistik geredet. Thüringen gehört zu den sichersten Bundesländern in dieser Republik.
(Beifall DIE LINKE)
Aber dann erzählen Sie doch nicht ständig, wie schlimm das hier ist, in diesem Land zu leben, und dass ich Angst haben muss, irgendwo einen Fuß auf die Straße zu setzen, weswegen wir mehr Videoüberwachung brauchen. Das ist der falsche Ansatz.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will Ihnen auch noch mal sagen, was uns die Sachverständigen gesagt haben. Es wird eine falsche Sicherheit in den Köpfen der Menschen simuliert, weil Sie den Leuten glaubhaft machen, wenn irgendwo was passiert und eine Kamera bekommt das mit, sitzt hinter jedem Bildschirm oder vor jedem Bildschirm ein Polizist und rückt sofort aus und schnappt den Täter. Das ist nicht der Fall. Die Realität sieht so aus, dass, wenn überhaupt Aufzeichnungen angefertigt werden, im Falle des Falles einer Straftat irgendwann später mit einem erheblichen zeitlichen Versatz die Daten dann ausgewertet, gesichert werden, analysiert werden. Aber zu dem Zeitpunkt der Straftat kann man nicht erwarten, dass tatsächlich jemand kommt. Die Fachleute, insbesondere aus dem Bereich der Polizei – und deswegen ärgert mich das, wenn Sie immer über das Polizeiaufgabengesetz reden –, und gerade die eigenen Leute in der Polizei warnen davor, das umzusetzen, was Sie wollen. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Polizei in Nordrhein-Westfalen hat uns damals aufgeschrieben, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum regelmäßig keinen wesentlichen Beitrag zu einer dauerhaften Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens leistet. Außerdem ist das subjektive Sicherheitsempfinden – Hören Sie zu! – kein geeigneter Indikator für die tatsächliche Kriminalitätslage, da die Kriminalitätsfurcht nicht mit der Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, korreliert. Genau das, was ich Ihnen eben gesagt habe. Und der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz, also der Vorgänger, der hat uns in der Anhörung darauf hingewiesen, dass bereits jetzt eine Vielzahl der Straftaten, im Übrigen im Zusammenhang mit dem Erfurter Anger, im bereits videoüberwachten Raum stattfindet. Die größte Straftat, die auf dem Erfurter Anger erfasst wird, ist das Fahren ohne Fahrschein in der Straßenbahn. Wenn kontrolliert wird, dann ist eben das Aussteigen auf dem Erfurter Anger der Tatort, hat aber überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie uns immer vorhalten. Die Hochschule der Polizei in NRW hat uns noch mal mitgegeben, dass insbesondere bei den schweren Straftaten, von denen Sie immer erzählen, als wäre da ständig die Gefahr, Opfer von solchen Delikten zu werden, dass das überhaupt nicht im Zusammenhang steht – oder dem Schutz davor –, mit möglichen Videoüberwachungen. Es gab in der Anhörung auch Hinweise, dass so eine Videoüberwachung kontraproduktiv sein kann. Es gibt wissenschaftliche Studien, die aufzeigen, dass Menschen, die eine Straftat sehen, Schlägerei, Körperverletzung, beispielsweise mit erheblichen Schädigungen für Leib und Leben, davon absehen einzuschreiten, weder die Polizei noch Notarzt verständigen oder sonst wie um Hilfe rufen, weil sie sagen: Da guckt ja einer mit, gleich kommt der berühmte Polizist, der vor dem Monitor sitzt, um die Ecke und klärt die Situation. Im Zweifelsfall führt diese unterlassene Tat, um Hilfe zu suchen, dazu, dass sie selbst eine Straftat begehen, weil sie eben nicht einschreiten. Das ist eine Form von unterlassener Hilfeleistung und kann am Ende auch Leben kosten. Das kann am Ende auch Leben kosten!
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Blödsinn!)
Das ist kein Blödsinn. Ja, wenn das ein Polizist ruft! Bei Ihnen habe ich manchmal das Gefühl, Sie sind zu oft vom Wasserwerfer runtergefallen, Herr Czuppon.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Frau Präsi-
dentin, das geht nicht!) Ich will noch auf einen Punkt hinweisen. Sie knüpfen ja bei Ihrem Vorschlag der Videoüberwachung an die gefährlichen Orte an. Und das hat Herr Urbach auch eben noch mal deutlich gemacht. Da sagen wir als Linke deutlich: Da haben wir eine Schwäche im bestehenden Gesetz, tatsächlich, weil das Problem der gefährlichen Orte so schwammig definiert ist, dass im Grunde genommen jeder Streifenbeamte jederzeit jeden Teil des öffentlichen Verkehrsraums auch temporär spontan zu einem gefährlichen Ort erklären kann. Da befinden Sie sich als Passant, der einfach nur spazieren geht oder auf dem Weg zu seinem Auto ist, um irgendwo hinzufahren, an einem gefährlichen Ort und setzen sich potenziell dem Verdacht aus, eine Straftat verüben zu wollen. Diese Fälle werden auch gar nicht dokumentiert. Da gibt es ganz wenig statistische Erfassungen dazu. Das ist nur öffentlich geworden, weil sich Betroffene bei uns melden, wir dann Anfragen stellen und das dann über Kleine Anfragen und Antworten der Landesregierung öffentlich wird. Dann daran anzuknüpfen, dass dann plötzlich ein Polizist meint, hier ist ein gefährlicher Ort, hier machen wir mal eine Kamera auf, das ist tatsächlich ein Problem, auf das wir noch mal an anderer Stelle eingehen sollten. Also wir haben erhebliche Bedenken und aus unserer Sicht ist diese Vorlage überhaupt nicht geeignet, das wirklich auch im Innenausschuss zu diskutieren.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Um nicht zu sagen, die Präsidentin war etwas nicht zu schnell. Sie hatten eben ausgeführt, Herr Kollege, das brauchen wir alles nicht, wir haben eine Expertenanhörung durchgeführt, es gibt einen Verdrängungseffekt, das hilft nichts. Wie bewerten Sie denn die bereits eingerichteten bzw. beabsichtigten Einrichtungen von Videoüberwachung in den Städten Erfurt, Sonneberg, Altenburg, Suhl, Gotha, Gera oder auch Mühlhausen?
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Das sind alles Bereiche, die zielen auf das kommunale Agieren als kommunale untere staatliche Behörden im Bereich des Ordnungsrechts ab. Das hat mit dem Polizeiaufgabengesetz in dieser Hinsicht überhaupt nichts zu tun. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Das wissen Sie auch.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne, Videoüberwachung ist ja schon mehrfach diskutiert worden. Ich versuche mal, auf alles einzugehen, was jetzt schon genannt wurde. Also zum einen, klar, Videoüberwachung ist kein Allheilmittel und Videoüberwachung wird auch nicht dazu führen, dass wir plötzlich keine Straftaten mehr haben. Das ist jedem klar, das ist auch der CDU klar, die damals dafür gestimmt hat, das ist auch der AfDFraktion klar, die damals dafür gestimmt hat, aber es ist eben ein Baustein, der fehlt sonst. Der fehlt in der repressiven Straftatenbekämpfung, und den brauchen wir nach unserer festen Überzeugung, nach allem, was wir momentan in Erfurt an den kriminogenen Orten auch festgestellt haben. Jetzt wurde wieder gesagt, dass ja Verdrängungseffekte stattfinden. Ja, die finden immer und überall statt. Die aber gegen eine Videoüberwachung anzuführen, das ist nun mal inhaltlich nicht richtig oder besser gesagt, das ist inhaltlich nicht abschließend betrachtet. Verdrängungseffekte können eben nicht ständig dafür herangezogen werden, dass angeblich eine Videoüberwachung nicht stattfindet. Der Juwelier wird nämlich nicht verdrängt, der dadurch von Straftaten verschont wird, dass eine Videoüberwachung feststellt, ob bei ihm eingebrochen wurde oder nicht und das auch präventiv verhindert.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der kann das über das Ordnungsrecht selber anpassen!) Deshalb ist die Angabe dieses Verdrängungseffekts – das kann man bringen, aber es ist inhaltlich nicht korrekt. Was wir als AfD-Fraktion seit Jahren fordern, nicht nur hier im Plenum, sondern auch im kommunalen Bereich, sind gesamtgesellschaftliche Konzepte – leider bringt das auch dieser Entwurf nicht mit sich –, die nicht nur die Polizei dazu bringen, zum Schluss mit Videoüberwachung gegen solche Straftatenhäufungen wie zum Beispiel an den kriminogenen Orten vorzugehen. Das ist notwendig. Und wenn wir jetzt bei den kriminogenen Orten sind, dann muss ich jetzt auch mal darauf eingehen, was jetzt eben schon wieder völlig faktenfrei seitens der Linken geäußert wird und mutmaßlich von Frau Henfling hier auch gleich noch mal wiederholt wird: Nein, für die Einstufung kriminogener Orte als solche nach dem Polizeiaufgabengesetz ist eben das Fahren ohne Fahrschein oder was auch immer Sie dafür alles ranziehen, nicht relevant. Ich erzähle es Ihnen gern noch einmal, so wie es das Innenministerium schon in mehreren meiner Kleinen Anfragen auch gesagt hat: Für die Einstufung kriminogener Orte werden sechs Teilbereiche herangezogen. Teilbereich 1: Kapital-, Sexual-, Körperverletzungs- und Branddelikte, Teilbereich 2: Raub-, Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsdelikte, Teilbereich 3: Delikte gegen das Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz usw. usf., Teilbereich 4: Delikte gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht, Teilbereich 5: Beleidigungs- und Sachbeschädigungsdelikte gegen die Öffentlichkeit usw. usf., Teilbereich 6: Diebstahlsdelikte. Da geht es nicht darum, dass jemand ohne Fahrschein in Erfurt Straßenbahn gefahren ist. Sie können das noch so oft wiederholen und das ist trotzdem nicht wahrer und das macht es auch nicht besser.
(Beifall AfD)
Jetzt komme ich aber zu dem eigentlichen Gesetzentwurf heute. Ich kann hier fast dieselbe Rede halten, wie ich sie vorhin schon gehalten habe zum vorhergehenden TOP, wo es auch darum ging, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern. Es geht nämlich wieder um das Polizeiaufgabengesetz, wo ich vorhin gesagt habe, dass Sie das nicht mal eben kurz so nebenbei im Vorbeigehen ändern, was im Prinzip das Innenministerium auch vorher bestätigt hat. Sorgfalt kommt hier vor allem anderen.
(Beifall AfD)
Sie alle wissen auch noch – mit „Sie alle“ meine ich vor allem die CDU –, dass die drei linken Parteien an einer Lösung des Kriminalitätsproblems beispielsweise auf dem Erfurter Anger überhaupt nicht interessiert sind und sich dafür, wie wir es in den Reden eben gesehen haben, auch noch zahlreiche faktenfreie Ausreden einfallen lassen.
(Beifall AfD)
Ein erheblicher Teil der Straftaten auf dem Erfurter Anger beispielsweise wird nun mal von einem kleinen Teil von Angehörigen derjenigen Bevölkerungsgruppe verübt, der die Linken wesentlich mehr Sympathie entgegenbringen als der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit.
(Beifall AfD)
Es ist nun mal so.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Was
träumen Sie nachts?) Und jetzt zum dritten Mal: Nach dem Versammlungsgesetz gestern – wo das auch schon der Fall war – und dem PAG eben so einen wichtigen Entwurf – und Videoüberwachung, das habe ich in all meinen Reden, wo es um dieses Thema ging, auch betont, ist ein wichtiges Thema – in der vorletzten Plenarsitzung der Legislatur anzubringen und hier in dem Fall auch eine zweite Änderung des PAG, ist nur als Wahlkampf zu framen. Tut mir leid, aber ich kann es nicht anders machen.
(Beifall AfD)
Ich habe es eben schon angedeutet, dass es hier um Wahlkampf geht. Das wird auch schon allein dadurch deutlich, dass Sie zwei Änderungen an ein und demselben Gesetz in dem Falle getrennt einbringen. Erklären Sie mir das mal mit anderen Worten als mit Wahlkampf. Wenn es Ihnen um Lösungen, um tatsächlich inhaltliche Lösungen und nicht nur um Populismus ginge, dann hätten Sie doch TOP 12 und 13 in einem Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt eingebracht, wo tatsächlich diese beiden Sachen auch ernsthaft in den Ausschüssen besprochen werden können, vernünftige Anhörungen durchgeführt werden können und gegebenenfalls auch noch vernünftig Änderungen gemacht werden können. Deshalb spare ich es mir jetzt, das noch weiter auszuführen. Auch dieser Gesetzentwurf sollte eigentlich aufgrund der Problematik gar nicht erst an den Ausschuss überwiesen werden. Wir werden es trotzdem tun. Aber darüber hinaus, aufgrund der Wichtigkeit weiß ich noch nicht genau, wie wir damit umgehen, wenn das Teil wieder zurück im Plenum ist. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mühlmann, wenn es Ihnen tatsächlich darum ginge, sich hier argumentativ auseinanderzusetzen, wäre Ihnen aufgefallen, dass meine Argumentation noch nie die Verstöße gegen ...
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Aber der
Herr Robeck zum Beispiel, der macht das!) Das mag ja alles sein, aber Sie haben von Frau Henfling gesprochen, soweit ich weiß. Und Herr Robeck und ich sind noch nicht eine Person. Wir können es versuchen, aber es wird schwierig. Von der Größe her würde es passen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zurück zum Thema. Sie haben auch wieder so Sachen angeführt: Wenn der Juwelier seinen Laden schützen will, dann kann er eine Kamera anbringen. Dafür gibt es Regeln.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Der Ju-
welier wird verdrängt?) – Der arme Juwelier, der verdrängt wird. Das ist ja auch fast ein bisschen gut. – Der Juwelier kann eine Kamera anbringen. Dafür gibt es Regeln. Der darf – das wissen Sie ja selber, da haben Sie ja Erfahrungen mit Ihren Wahlkreisbüros, habe ich gehört – nur einen bestimmten Teil des öffentlichen Raums filmen, ansonsten kann der Juwelier sich mit einer Videoüberwachung vor Diebstahl schützen. Das kann er machen. Dafür braucht es keine PAG-Änderung. Sie schmeißen ja auch die ganze Zeit ordnungsrechtliche mit polizeilichen Regelungen durcheinander. Von daher würde ich mal den Ball flach halten, was die Kenntnisse angeht. Was will ich aber eigentlich sagen? Sie wissen ganz genau, dass dieses Gesetz extrem schwierig ist, das Sie hier einbringen. Wir haben das wirklich auch schon sehr differenziert diskutiert. Wir haben dazu auch eine differenzierte Anhörung gemacht. Was ich nicht verstehe, ist, wenn Sie selber feststellen in Ihrer Rede, dass das Entscheidende das Gesamtpaket ist, dann aber schon seit mehreren Monaten permanent eben nicht über ein Gesamtpaket sprechen, sondern auf der Videoüberwachung herumreiten als Lösung aller Probleme. Jetzt nehmen wir mal den Anger. Der Anger ist eben nicht einfach nur ein Ort, wo sicherlich auch Straftaten stattfinden – da sind wir uns einig –, und das gilt es auch zu bekämpfen, aber die Frage ist: Wie? Wie kommt man zu dem Ziel, weniger Straftaten dort zu haben? Das ist die Frage, die man sich stellen muss. Nicht: Ist es am einfachsten, Videoüberwachung zu machen? Mit dem Effekt, den wir dann, wenn wir nur die Videoüberwachung machen, ...
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Paket!)
Aber wo ist denn Ihr Paket? Sie reden die ganze Zeit von einem Paket, was Sie nicht haben.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Aber nicht im
PAG!) Na ja, passen Sie mal auf: Also normalerweise können Sie das ja auch ganz gut, dass Sie zu einem Gesetz zum Beispiel noch einen Antrag einbringen. Dann würde ich Ihnen das abkaufen mit dem Paket. Aber Sie legen ja kein Paket vor. Sie wollen jetzt hier die Videoüberwachung im PAG durchsetzen und dafür übrigens auch noch Begriffe einführen. Da läuft es mir kalt den Rücken runter. Sie fangen einfach an, von der „drohenden Gefahr“ zu sprechen – ein völlig schwammiger Begriff. Was ist denn die „drohende Gefahr“? Wenn ich auf die Straße trete und es droht mir, vom Auto überfahren zu werden, ist das Auto die „drohende Gefahr“? Kann ich mir dann eine Bodycam dranmachen – um es mal ganz plastisch zu machen –, weil ich mich vor diesem Auto schützen möchte, weil das die „drohende Gefahr“ für mein Leib und Leben ist? Jetzt mal ganz ernsthaft: Mit solchen Begriffen schmeißen Sie da um sich und ich finde das wirklich schwierig, weil Sie da Sachen aufweichen. Sie weichen vor allen Dingen bürgerrechtliche Sachen auf für nicht viel Effekt, das ist das Ärgerliche daran. Also wenn Sie mit der Videoüberwachung am Anger die Welt retten könnten, dann würde ich sofort sagen: Machen wir, dann bin ich dabei. Aber momentan ist mein Gefühl, dass hier leider Gottes vor allen Dingen eine populistische Debatte bedient wird, die am Ende nicht dazu führt, dass wir am Anger tatsächlich weniger Straftaten haben. Wir haben in Erfurt – da sind wir beim Kollegen Robeck, der das übrigens ganz wunderbar macht, weil er nämlich im Gegensatz zu einigen Abgeordneten der AfD komplex denken kann, der ganz konkrete Vorschläge für den Anger gemacht hat, die auf dem Tisch liegen, die auch im Erfurter Stadtrat hochund runterdiskutiert werden.
(Unruhe CDU)
Ich habe vor allen Dingen meinen Kollegen nicht gelobt. Das war das, was ich in erster Linie gemacht habe. Die werden dort auch diskutiert. Wir können über ein Gesamtpaket reden. Es geht um die Frage, ob wir in diesem Bereich mehr Sozialarbeit brauchen, weil wir dort eine Klientel antreffen, die aus Sicht der AfD einfach nur aus ethnischen Gründen krimineller ist.
(Unruhe AfD)
Doch, das haben Sie gesagt. Sie tun immer so, als hätten Sie es nicht gesagt. Sie sind immer so mutig, Sie sind genauso mutig wie Herr Czuppon, wenn er sich hier hinstellt und einen Satz abwandelt, weil er nicht den Mut hat, den richtigen Satz zu sagen. Das ist nämlich der Punkt. Sie sind alles andere als mutig.
(Unruhe AfD)(Beifall DIE LINKE)
Also sorgen wir dafür, dass wir da wirklich ein Problem lösen? Kümmern wir uns also um die Menschen, die tatsächlich dort drohen, straffällig zu werden? Kümmern wir uns darum, dass dort Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ansprechbar sind? Schauen wir, dass wir dort Räume schaffen, in denen sich alle Menschen wohlfühlen, oder hängen wir Kameras auf? Das ist die Diskussion, die wir da gerade führen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sowohl als
auch!) Nein, nicht sowohl als auch. Das diskutieren Sie von der CDU so nicht.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Doch!)
Sie diskutieren Videoüberwachung – Punkt. Vielleicht können wir endlich mal dahin zurückkommen, dass wir das tatsächliche Problem lösen wollen. Wir sind uns einig, dass man darüber sprechen kann, dass es dort Problemlagen gibt. Aber dann lassen Sie uns darüber reden, wie wir diese Problemlagen tatsächlich bewältigt bekommen und lassen Sie uns aufhören, populistische Diskussionen zu führen, die vermeintlich einfache Antworten auf komplexe Probleme geben, weil das genau das ist, was Sie am Ende damit machen. Das reiht sich in Ihre Kampagne ein, die Sie seit Wochen fahren, indem Sie den Leuten erzählen, Thüringen ist kein sicheres Land. Da hat der Kollege Bilay recht. Gefühlte Sicherheit ist wichtig, da haben Sie recht, Leute müssen sich auch sicher fühlen. Aber was auch nicht in Ordnung ist, ist, wenn man den Leuten einredet, ihr seid nicht sicher, obwohl die Zahlen erst mal was anderes hergeben. Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir bei dieser Sache nicht zusammen. Ich bin sogar nicht wirklich bereit, das Ganze im Ausschuss noch mal differenziert zu diskutieren, weil ich nicht sehe, dass wir da zu einer Lösung kommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch ich kann hier nahtlos anknüpfen an das, was ich zum vorherigen Tagesordnungspunkt gesagt habe. Die Union betont regelmäßig gern die Freiheit und dann kommen Sie mit einem solchen Gesetzentwurf um die Ecke. Sie wollen wieder mal mehr Videoüberwachung ermöglichen, nicht mehr nur an Orten, an denen Straftaten begangen werden, nein, Sie wollen dies auch bei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung. Allein die Begrifflichkeit: Was sind denn bitte „Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung“? Woran wollen Sie das festmachen? Am Rechtsgut? Da hat doch der Bundesgesetzgeber bereits Entscheidungen getroffen. Wenn das Rechtsgut eine erhebliche Bedeutung hat, dann ist seine Verletzung nämlich eine Straftat. Wollen Sie das an der Bußgeldhöhe festmachen? Die höchsten Bußgelder gibt es im Kartell- und Datenschutzrecht. Viel Spaß, wenn Sie diese Ordnungswidrigkeiten mit Videoüberwachung bekämpfen wollen! Dann arbeiten Sie in Ihrem Gesetzentwurf mit dem Begriff der „drohenden Gefahr“. Es ist heute schon ein paarmal gesagt worden: Den gibt es bisher im Thüringer PAG gar nicht. Den wollen Sie auch bei den Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung einführen. Was ist denn die „drohende Gefahr“? Auch das war bereits Thema. Wenn man sich am bayerischen PAG orientiert, ist eine drohende Gefahr, wenn gerade noch keine hinreichend konkretisierten Tatsachen vorliegen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für ein geschütztes Rechtsgut führen, sprich: Der Begriff fasst unglaublich weit und öffnet damit der Massenüberwachung Tür und Tor. Aber vielleicht ist es ja genau das, was Sie gerade wollen. Ihre Kommissionspräsidentin hätte bereits gern eine Chatkontrolle, Ihre Fraktionsvorsitzende brilliert mit verwirkbaren Social-Media-Lizenzen. Sie wollen einen gläsernen Bürger schaffen und dann erzählen Sie den Menschen, Sie würden sich für ihre Freiheit einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, wissen Sie denn überhaupt, wie man „Freiheit“ buchstabiert?
(Beifall AfD)
Wir kommen wieder zum Gesetzentwurf: Ich kann Ihnen die Punkte, die gegen die Videoüberwachung sprechen, gern noch mal aufzählen, es wurde heute einiges gesagt: Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger, Datenschutz und Transparenzprobleme, Anfälligkeit für Hackerangriffe. Videoüberwachung hilft nur bei der Aufklärung. Zur Abschreckung von Straftaten ist diese meist nicht so erfolgreich; die Verdrängung von Straftaten in nicht überwachte Bereiche ist bereits genannt worden, liebe Kollegen. Nehmen wir mal eine so extrem videoüberwachte Stadt wie London. Selbst dort hat es nicht geholfen, in irgendeiner Weise die schlimmen Attentate damals auf die U-Bahnen zu verhindern. Das sollte man an solchen Stellen immer wieder auch klar und deutlich sagen, wenn man das Kind so mit dem Bad ausschütten will, wie Sie das hier tun wollen. Was für uns als Freie Demokraten aber am schwersten wiegt, ist, dass jeder, der sich dort aufhält, erfasst wird. Sie filmen damit Leute, die mal unbemerkt in der Nase bohren, Sie filmen Jugendliche bei ihrer ersten Verabredung. In einem anderen Kontext würde man dafür mehr als nur mal einen Klaps auf die Finger bekommen. Das ist für uns als Freie Demokraten absolut nicht tragbar. Wir werden aus kollegialen Gründen sicherlich der Ausschussüberweisung zustimmen. Aber, meine Damen und Herren, wir wollen Polizeipräsenz statt Placebopolitik. Uns geht es um Sicherheit in Freiheit anstatt gefühlter Sicherheit aufgrund von Kameras. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bergner, normalerweise hätte ich jetzt gesagt, zwischen uns passt kein Blatt. Nach Ihrer Rede: Ein kleines Blättchen gibt es doch. Sie haben gesagt, Sie würden der Überweisung zustimmen. Das machen wir nicht. Das machen wir nicht mit. Liebe geschätzte Kollegen von der CDU, Ihr Gesetzentwurf wäre vielleicht eine Chance gewesen, nämlich die Chance, dass Sie aus den sehr differenzierten Erkenntnissen aus der Anhörung über Videoüberwachung gelernt hätten, die wir schon im Zuge Ihres letzten Gesetzes hier im Landtag hatten. Wer nicht aus fachlichen Erkenntnissen lernt, der kann kaum effektiv Kriminalität bekämpfen. Viele Bedenken wurden in der Anhörung vorgetragen. Selbst eine wissenschaftliche Begleitung, die von der Landespolizeiinspektion Erfurt gefordert wurde – auch so etwas erwägen Sie nicht mal, um genau thüringenspezifische Erfahrungswerte dazu zu sammeln, wo Videoüberwachung wirkt, wo sie nicht wirkt und wo Grundrechtseingriffe schwerer wiegen. Die Trias der Grundrechtseingriffe – verhältnismäßig, erforderlich und geeignet – sollte eigentlich jedem Menschen, der sich mit Polizeigesetzen beschäftigt, im Schlafe einfallen. Dann würde man sehr schnell dazu kommen, dass das hier alles nicht so richtig funktionieren kann, was Sie sich da wünschen. Es wurde schon eben vom Kollegen Bergner gesagt, dass Sie nicht mal mehr definieren, was eine „drohende Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ ist. Im bayerischen Hardliner-Polizeigesetz haben wir es definiert – nicht sehr überzeugend. Bei Ihnen verzichten Sie auch konkret darauf, das überhaupt genauer zu fassen. Auch im umstrittenen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Polizeigesetz hat man sich wenigstens bemüht, das ein bisschen näher zu beschreiben. Das machen Sie nicht. Was ist denn zum Beispiel ein „bedeutendes Rechtsgut“? Zählen Sie auch Eigentumswerte dazu? Das hatten wir mal in Bayern, dann aber nicht mehr. Umfasst das auch den Schutz der kritischen Infrastruktur? Wäre vielleicht gar keine schlechte Idee. Als die „drohende Gefahr“ in Bayern eingeführt wurde, war die aber noch kein bedeutendes Rechtsgut, kommt deswegen auch nicht vor. Und was ist mit den Straftaten zum Beispiel gegen den Schutz von Kulturgütern, ist das auch was Wichtiges? Auch hier hat Bayern gezeigt, dass das gar nicht so eindeutig ist. Bevor Sie vielleicht noch meinen, Sie können dafür im Rahmen einer näheren Befassung im Ausschuss Antworten finden: Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Urteil zum Bundeskriminalamtsgesetz von „überragend wichtigen Rechtsgütern“. Darauf weist auch ausdrücklich die Polizeiaufgabengesetzkommission aus Bayern in ihrem Abschlussbericht hin. Ich fasse also zusammen: Das Gesetz ist nicht normenklar, nicht hinreichend bestimmt und nicht rechtssicher. Wenn ich noch mal die drei Kriterien „erforderlich“, „angemessen“, „geeignet“ nenne, dann haben wir da nichts. Es kann dazu führen, dass die Polizei Maßnahmen wegen einer bloß „drohenden Gefahr“ ergreift, obwohl tatsächlich gar kein wirklich bedeutendes Rechtsgut gefährdet war. Also mehr Schwamm geht gar nicht und das möchte ich auch keiner Polizei zumuten, sich mit so etwas zu beschäftigen. Das machen wir ehrlich gesagt nicht mit und dafür sehen wir keine Möglichkeit, das im Ausschuss noch besser zu machen, was hier als Schwamm daherkommt. Ich wundere mich auch so ein bisschen – das muss ich Ihnen jetzt leider auch noch hier anhängen, das ist mir ein echtes Bedürfnis, deswegen würde ich das nicht gern hinterm Berg halten –, Sie machen diese Kampagne in Erfurt, wie schlimm das da ist und wie unsicher. Und dann kommt da ihr Oberbürgermeisterkandidat und macht ein ernstes Gesicht und redet dann aber so ganz leise und vorsichtig, also gar nicht so wie der Columbo, auf den man dann wartet. Und wenn man dann fragt: Was macht der Mann eigentlich bisher? Der ist Leiter vom Ordnungsdezernat, der ist die ganze Zeit für den ganzen Schmutz zuständig.
(Unruhe CDU)
Ich weiß nicht, es ist Ihre Sache, wie Sie Wahlkampf machen, aber es ist alles ein bisschen komisch. Und wenn Sie ihm jetzt hier noch ein ungeeignetes Gesetz mit an die Hand geben wollen, dessen Verfassungswidrigkeit dem Entwurf auf der Stirn geschrieben steht – würde ein Gericht dazu sagen –, dann tun Sie dem armen Mann, dessen Name ich jetzt extra nicht genannt habe, auch noch keinen Gefallen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Ich muss noch kurz ein bisschen was loswerden, was so angefallen ist. Ja, da muss ich Ihnen recht geben, Frau Marx, das wundert mich auch schon die ganze Zeit. Der Mann ist im Ordnungsbereich der Stadt tätig, aber hat es nicht hingekriegt, in den letzten Jahren dort was zu erreichen. Egal. Worum es geht, weshalb ich noch mal nach vorn bin, sind zwei Punkte. Das Erste, was ich bei diesem TOP jetzt von linker Seite eigentlich nur festgestellt habe, also von mehreren Fraktionen auf der linken Seite: Beleidigen sollte einfach nicht Ihr Schwerpunkt hier sein. Wenn Sie nichts anderes machen, als die ganze Zeit in Richtung unserer Fraktion irgendwelche Beleidigungen auszusprechen, dann haben Sie irgendwie die Problematik hier vorn nicht verstanden.
(Beifall AfD)
Das Zweite, was ich noch loswerden muss in Richtung von Frau Henfling: Wenn Sie die Worte und den Inhalt und das Verständnis, was sich hinter den beiden Worten „Ethnie“ und „Staatsbürgerschaft“ verbirgt, nicht verstehen und nicht auseinanderhalten können, dann sollten Sie damit vielleicht hier vorn nicht agieren,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und – das Zweite – dann sollten Sie vor allem nicht anfangen, zu interpretieren und uns nicht diese fehlerhafte – kann ja nur fehlerhaft sein, wenn Sie schon die Worte nicht verstanden haben – Interpretation unterstellen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Vorsicht, Vorsicht!) Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben von einem Paket gesprochen. Es ist sicherlich unstrittig, dass verschiedene Ebenen an diesem Paket mitarbeiten müssen
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich kaufe doch nichts im Sack!) und wir hier im Thüringer Landtag natürlich nicht darüber beschließen können, ob am Erfurter Anger Sozialarbeiter sein werden oder nicht. Das sollte eigentlich auch allen klar sein. Wir haben uns gar nicht dagegen ausgesprochen. Es ging einfach darum, dass wir dieses Problem erkannt haben, was auch hier viele teilen. Nach unserem Ansatz ist die Videoüberwachung ein Teil der Lösung und das wollten wir hier noch mal zur Sprache bringen. Hier sind ganz viele Punkte genannt worden, die nicht falsch sind und denen wir uns auch nicht verschließen, aber es geht auch darum, welche Möglichkeiten wir hier von der Landesebene aus haben, dort hinzuwirken.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, Möglichkeiten gibt es immer viele. Die Frage ist, nehmen Sie das rein?) Das ist unser entsprechender Vorschlag und da bitten wir um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und ich danke Ihnen dafür.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die CDU-Fraktion will ausgehend von der Annahme, dass es in Thüringen derzeit keine tragfähige Rechtsgrundlage für polizeiliche Videoüberwachungen an öffentlich zugänglichen Orten gebe, eine solche durch Erweiterung von § 33a neu schaffen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Annahme ist schlichtweg falsch, weil das PAG die angemahnten Rechtsgrundlagen bereits enthält. Die Grundlagen für die Überwachung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum finden sich im § 33 Abs. 1 Polizeiaufgabengesetz, die Überwachung gefährlicher Orte wird durch § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAG und die Überwachung gefährdeter Objekte durch § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAG ermöglicht. Wesentliche Verfahrensvorschriften einschließlich der Bestimmungen einer Aufbewahrungsfrist von einem Monat finden sich in § 33 Abs. 3 und 4 Polizeiaufgabengesetz. Die Bestandsregelungen unterscheiden sich von ihrem Regelungsgehalt her nicht von dem, was von der CDU als Neufassung vorgeschlagen ist. Aus Sicht der Landesregierung besteht kein Regelungsbedarf. Insoweit fällt es mir schwer, eine Empfehlung für eine Ausschussüberweisung auszusprechen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Bergner. Wer ist gegen die Überweisung?
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Und die
FDP!) Das sind die Stimmen aus der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Die Stimmenthaltungen: keine Stimmenthaltungen. Dennoch ist die Überweisung abgelehnt, ich habe vorher durchgezählt. Damit ist die Überweisung abgelehnt und ich schließe die Beratung für heute und den Tagesordnungspunkt. Wir gehen jetzt in die Mittagspause von 30 Minuten, das heißt also bis 5 Minuten vor 14.00 Uhr. Dann setzen wir fort mit den Wiederholungswahlen und der Fragestunde. Guten Appetit!
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
So, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zumindest die, die da sind. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 50a bis 53. Bevor ich die jedoch aufrufe, möchte ich noch mal zur Kenntnis geben, wie es im Nachgang weitergeht. Ich gehe davon aus, dass es Konsens ist, dass im Anschluss an die Wahlen die Fragestunde und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse erfolgen und danach folgende Tagesordnungspunkte weiter abgearbeitet werden: erstens dann der Tagesordnungspunkt 41, als Nächstes der Tagesordnungspunkt 66, dann kommt der neue Tagesordnungspunkt 23a – das ist der Antrag der CDU in der Drucksache 7/8188 – und, wenn dann noch Zeit übrig bleibt, dann machen wir weiter mit 26. Okay. Gut. Dann rufe ich jetzt erneut auf die Tagesordnungspunkte 50a bis 53. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9898 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten René Aust vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Dann machen wir weiter mit TOP 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9899 Da hat die Fraktion der AfD für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jörg Henke vorgeschlagen. Gewählt ist auch hier, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. TOP 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9900 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten René Aust vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Aussprache ist auch nicht gewünscht. TOP 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9901 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jörg Henke vorgeschlagen. Gewählt ist auch hier, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Auch hier sehe ich nicht, dass die Aussprache gewünscht ist. TOP 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9902 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Auch hier ist die Aussprache nicht gewünscht. TOP 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9903 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Stefan Möller vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Auch hier sehe ich nicht, dass die Aussprache gewünscht ist. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9904 Gewählt ist hier nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Thomas Rudy vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Auch hier ist die Aussprache nicht gewünscht. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sieben Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder mit „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Gottweiss, Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Weltzien eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage ins Rund: Konnten alle Abgeordneten Ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dem so ist. Somit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 54 auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe als Erstes auf Herrn Abgeordneten Bühl mit der Drucksache 7/9875. Bitte, Herr Abgeordneter.
Personalstrukturen im Thüringer Polizeivollzugsdienst Im Rahmen der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu Bestandsaufnahme und Perspektiven bei Polizei, Feuerwehr und Sicherheitskräften hat die Landesregierung zur Anzahl der Anwärter auf den Polizeivollzugsdienst berichtet. Ausgehend von dieser Aufstellung ergibt sich die Frage, wie attraktiv die Thüringer Polizei für Bewerber mit verschiedenen Schulabschlüssen ist und ob sich dort signifikante Unterschiede zeigen. Zu den zu betrachtenden Kriterien gehört dabei zweifelsfrei auch die Besoldung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie teilen sich seit 2014 die Bewerbungen für Anwärterstellen im Polizeivollzugsdienst nach dem höchsten erreichten Bildungsabschluss auf? Bitte getrennt nach Laufbahnen und Art des Abschlusses aufschlüsseln. 2. Wie teilen sich seit 2014 die angenommenen Anwärter auf den Polizeivollzugsdienst nach dem höchsten erreichten Bildungsabschluss auf? Bitte getrennt nach Laufbahnen und Art des Abschlusses aufschlüsseln. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Verteilung der Bewerber mit den jeweiligen Bildungsabschlüssen nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Bewerbern außerhalb Thüringens vor? 4. Wie hat sich die Besoldungsstruktur im Polizeivollzugsdienst seit 2014 entwickelt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigten pro Besoldungsgruppe aufschlüsseln.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt und beginne mit einem aktuellen Überblick: Die Einstellungskampagne der Thüringer Polizei für das Einstellungsjahr 2024 ist in vollem Gange. Bis zur 15. Kalenderwoche bewarben sich insgesamt 2.262 Interessenten für den Polizeidienst in Thüringen. Im letzten Jahr um diese Zeit betrug die Bewerberzahl 1.636 und im Vorvorjahr nur 1.440. Wie Sie anhand der Entwicklung der Zahlen sehen können, wird die Thüringer Polizei offenbar als ein interessanter und attraktiver Arbeitgeber von jungen Menschen wahrgenommen und unsere intensiv geführten Einstellungskampagnen der Vergangenheit tragen Früchte. Eine umfangreiche Auswertung ist allerdings erst nach vollständigem Abschluss des Einstellungsverfahrens möglich. Nun komme ich zur Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Bühl, die im Kontext zur Großen Anfrage zur Bestandsaufnahme und Perspektiven bei Polizei, Feuerwehr und Sicherheitskräften steht: Die Antwort zu Frage 1: Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über die Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife bzw. mit mittlerer Reife oder vergleichbarer Schulbildung je Einstellungsjahr. Eine Aufschlüsselung nach Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes ist gegenwärtig nicht möglich, da diese Korrelation im Bewerbungsprozess gegenwärtig noch nicht statistisch auswertbar ist. Ich komme zu den Zahlen und beginne mit dem Jahr 2014. Dort beträgt die Zahl der Bewerber mit Abitur/Fachhochschulreife 1.186 und die Zahl der Bewerber mit mittlerer Reife bzw. Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung 759. Im Jahr 2015 waren das 1.169 Bewerber mit Abitur/Fachhochschulreife und 676 Bewerber mit mittlerer Reife bzw. Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. 2016 – 1.231 und 847 Bewerber in den beiden Gruppen, im Jahr 2017 – 1.100 und 900, im Jahr 2018 – 1.220 und 960, im Jahr 2019 – 1.050 und 820, im Jahr 2020 – 900 und 700, im Jahr 2021 – 840 und 700, im Jahr 2022 – 881 und 852, im Jahr 2023 – 803 und 995. Ich komme zur Antwort auf Frage 2: Die Thüringer Polizei kann erstmalig seit dem Einstellungsjahrgang 2023 auf ein professionelles Bewerbermanagementsystem zurückgreifen. Damit konnte nicht nur der Bewerbungsprozess digitalisiert und damit für Bewerberinnen und Bewerber zeitgemäß und deutlich attraktiver gestaltet werden, sondern es erleichtert auch den verwaltungsinternen Arbeitsablauf. Einige statistische Auswertungen sind bereits möglich, an der Fortentwicklung des Bewerbermanagementsystems wird kontinuierlich gearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen lediglich die Zahlen aus dem vergangenen Einstellungsjahr 2023 mitteilen kann, eine händische Auswertung der vorangegangenen Einstellungsjahrgänge aus etwaig vorhandenen Altdokumenten ist in der Kürze der zur Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden oder gestandenen Zeit, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, nicht möglich. Demnach konnten wir im letzten Jahr 115 Anwärterinnen und Anwärter mit Abitur bzw. Fachhochschulreife, 131 Anwärterinnen und Anwärter mit mittlerer Reife und vier Anwärterinnen und Anwärter mit Hauptschulabschluss und Berufsausbildung in den Vorbereitungsdienst des Mittleren Polizeivollzugsdienstes einstellen. In den Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes stellten wir 50 Anwärterinnen und Anwärter mit Abitur bzw. Fachhochschulreife ein. Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 3: Im Hinblick auf die Verteilung der Bundesländer, in denen die Bewerber wohnhaft sind, ist aus den letzten Jahren zu erkennen, dass die überwiegende Mehrzahl der Bewerber aus Thüringen kommt. Eine Zuordnung von Bildungsabschlüssen bzw. die Ausdifferenzierung nach Landkreisen oder kreisfreien Städten ist gegenwärtig nicht möglich, da hierzu noch keine statistischen Angaben vorliegen. Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 4: Die Nachweisungen und Aufzeichnungen über die Planstellen und Stellenbesetzungen werden entsprechend der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen fünf Jahre aufbewahrt. Aus diesem Grund können Angaben zur Fragestellung erst ab dem Jahr 2019 gemacht werden. Die Angaben wurden jeweils zum Stichtag 1. Januar erhoben. Folgendes Zahlenmaterial zu den einzelnen Besoldungsgruppen kann ich Ihnen präsentieren: Besoldungsgruppe B6: 2019 – 2, 2020 – 2, 2021 – 2, 2022 – 1, 2023 – 1, 2024 – 0; Besoldungsgruppe B3: 2019 – 1, 2020 – 1, 2021 – 3, 2022 – 3, 2023 – 3, 2024 – 3; Besoldungsgruppe A16: 2019 – 14, 2020 – 14, 2021 – 12, 2022 – 11, 2023 – 15, 2024 – 11; Besoldungsgruppe A15: 2019 – 27, 2020 – 28, 2021 – 30, 2022 – 31, 2023 – 28, 2024 – 31; Besoldungsgruppe A14: 2019 – 41, 2020 – 41, 2021 – 40, 2022 – 39, 2023 – 43, 2024 – 44; Besoldungsgruppe A13 höherer Dienst: 2019 – 16, 2020 – 15, 2021 – 14, 2022 – 14, 2023 – 14, 2024 – 15; Besoldungsgruppe A13 gehobener Dienst: 2019 – 127, 2020 – 132, 2021 – 132, 2022 – 136, 2023 – 137, 2024 – 141; Besoldungsgruppe A12: 2019 – 287, 2020 – 312, 2021 – 328, 2022 – 353, 2023 – 366, 2024 – 378; Besoldungsgruppe A11: 2019 – 490, 2020 – 515, 2021 – 641, 2022 – 644, 2023 – 660, 2024 – 656; Besoldungsgruppe A10: 2019 – 653, 2020 – 650, 2021 – 619, 2022 – 565, 2023 – 522, 2024 – 512; Besoldungsgruppe A9 gehobener Dienst: 2019 – 451, 2020 – 378, 2021 – 253, 2022 – 269, 2023 – 293, 2024 – 307; Besoldungsgruppe A9 plus Amtszulage: 2019 – 534, 2020 – 615, 2021 – 619, 2022 – 724, 2023 – 849, 2024 – 974; Besoldungsgruppe A9 mittlerer Dienst: 2019 – 1.590, 2020 – 1.472, 2021 – 1.457, 2022 – 1.408, 2023 – 1.335, 2024 – 1.188; Besoldungsgruppe A8: 2019 – 954, 2020 – 951, 2021 – 1.005, 2022 – 878, 2023 – 754 und 2024 – 682. Und wir kommen zum Schluss zur Besoldungsgruppe A7: 2019 – 651, 2020 – 659, 2021 – 647, 2022 – 712, 2023 – 821 und 2024 – 884. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. Ich erlaube mir noch, die Besuchergruppen aus Mühlhausen und Heiligenstadt zu begrüßen. Schön, dass Sie bei uns sind. Herr Staatssekretär, danke für die umfangreiche Darstellung der Zahlen. Mir ist Folgendes aufgefallen: Bewerberzahlen nach Abitur, Fachhochschule und mittlerer Reife, Hauptschulabschluss und Beruf: 2014 1.186 zu 759, also ungefähr ein Viertel mehr bei den Abiturienten. Ich sage mal zusammengefasst, im Jahr 2023 war das Verhältnis genau umgekehrt: 803 Abiturienten – der Begriff stimmt nicht ganz – und 995 aus dem Bereich Realschule und Hauptschulabschluss. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Das möchte ich jetzt so spontan nicht darstellen. Da braucht es, glaube ich, noch eine vertiefende Betrachtung. Wenn Sie damit einverstanden sind, beantworte ich Ihre Frage schriftlich oder wir rufen sie im Innenausschuss auf. Wie möchten Sie es haben? Innenausschuss oder schriftlich?
Eine Frage noch in dem Zusammenhang – wenn Sie das in die Beantwortung der Frage, in Ihre Recherchen einbinden würden, würde ich mich freuen –: Kann es möglicherweise daran liegen, dass andere Bundesländer bereits die sogenannte zweigeteilte Laufbahn eingeführt haben, das heißt, Beamte des mittleren Dienstes nicht mehr zur Einstellung kommen, das heißt, die erforderlichen Berufsabschlüsse dort nicht mit mittlerer Reife, Hauptschule und Berufsabschluss ausreichend sind, sodass sie dann versuchen, in den Thüringer Polizeidienst zu kommen? Das wäre ja auch noch mal eine spannende Frage.
Das wäre jetzt alles Spekulation, Herr Abgeordneter. Wenn man sich die Zahlenreihe anschaut, sieht man ja, dass die über einen sehr langen Zeitraum, und zwar bis 2019, unverändert geblieben ist. Das Verhältnis, das ändert sich dann ab 2020. Ob das jetzt demografische Ursachen hat oder andere, kann ich Ihnen jetzt hier vom Pult aus nicht spontan beantworten. Noch mal meine Frage: Wollen wir das im Innenausschuss erörtern oder soll ich eine schriftliche Antwort bemühen?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Auch wenn mir der Abgeordnete Walk ein Stück weit voraus war, möchte ich es nicht versäumen, die beiden Besuchergruppen auf der Tribüne zu begrüßen, darunter unsere langjährige Kollegin Elke Holzapfel. Elke, herzlich willkommen!
(Beifall im Hause)
Wir fahren fort bei den Mündlichen Anfragen mit der Anfrage der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 7/9876, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Cotta, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann: Angebot der Landesfeuerwehrschule für Lehrgänge der Feuerwehren aus dem Landkreis Hildburghausen Das Angebot der Landesfeuerwehrschule für Lehrgänge der Feuerwehren ist nicht ausreichend für deren Nachfrage. Der Fragenkatalog soll klären, inwieweit sich dies seit dem Jahr 2019 auf Nachfragen aus dem Landkreis Hildburghausen ausgewirkt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrgänge haben wie viele Feuerwehren/Kameraden aus dem Landkreis Hildburghausen seit dem Jahr 2019 absolviert? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln. 2. Wie gestalteten sich im Jahr 2019 die Anträge/Nachfragen nach Lehrgängen aus dem Landkreis Hildburghausen? Auch bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln. 3. Wie viele Lehrgänge konnten seit dem Jahr 2019 für Feuerwehren/Kameraden aus dem Landkreis Hildburghausen trotz Anträgen/Nachfragen wegen unzureichender Lehrgangsplätze nicht durchgeführt werden? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln. 4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob und wie die Feuerwehren/Kameraden des Landkreises Hildburghausen, die aufgrund des Mangels an Lehrgangsplätzen nicht teilnehmen konnten, sich anderweitig fortgebildet haben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst gestatten Sie mir den Hinweis, dass sich die Inhalte der Fragestellungen mit Teilen der Großen Anfrage „Ist Thüringen sicher? – Bestandsaufnahme und Perspektiven bei Polizei, Feuerwehr und Sicherheitskräften“ decken. Die Beantwortung der Großen Anfrage weist eine höhere Detailtiefe auf als dies in der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage möglich ist. Insofern stelle ich an dieser Stelle einen zusammenfassenden Überblick für den Landkreis Hildburghausen dar. Antwort zu Frage 1: Seit dem Jahr 2019 haben insgesamt 259 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren aus dem Landkreis Hildburghausen Lehrgänge an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule besucht und erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt ergibt sich ohne weitere Differenzierung in einzelne Lehrgänge, Kurse oder Seminare für den Landkreis Hildburghausen folgende Verteilung: im Jahr 2019 insgesamt 26 Lehrgangsarten mit 91 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis Hildburghausen, im Jahr 2020 insgesamt 18 Lehrgangsarten mit 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis Hildburghausen, im Jahr 2021 insgesamt 14 Lehrgangsarten mit 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis Hildburghausen, im Jahr 2022 insgesamt 20 Lehrgangsarten mit 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis Hildburghausen und im Jahr 2023 insgesamt 20 Lehrgangsarten mit 51 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis Hildburghausen. So viel zu Frage 1. Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Seit dem Jahr 2019 wurde für insgesamt 460 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren aus dem Landkreis Hildburghausen eine Lehrgangsanmeldung bei der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule eingereicht. Insgesamt ergibt sich ohne weitere Differenzierung in einzelne Lehrgänge, Kurse oder Seminare für den Landkreis Hildburghausen folgende Verteilung: Im Jahr 2019 sind insgesamt 154 Anmeldungen eingegangen, die sich auf 29 Lehrgangsarten verteilen. Im Jahr 2020 sind insgesamt 98 Anmeldungen eingegangen, die sich auf 24 Lehrgangsarten verteilen. Im Jahr 2021 sind insgesamt 70 Anmeldungen eingegangen, die sich auf 20 Lehrgangsarten verteilen. Im Jahr 2022 sind insgesamt 69 Anmeldungen eingegangen, die sich auf 22 Lehrgangsarten verteilen. Im Jahr 2023 sind insgesamt 69 Anmeldungen eingegangen, die sich auf 26 Lehrgangsarten verteilen. Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 3: Seit dem Jahr 2019 konnten insgesamt 184 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren aus dem Landkreis Hildburghausen Lehrgänge an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule nicht besuchen, obgleich eine Lehrgangsanfrage gestellt wurde. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Abfragezeitraum die Hochphase der COVID-Pandemie beinhaltet. Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie schlossen beispielsweise eine beschränkte Teilnehmerzahl in den Lehrgängen ein. Ferner war das Lehrpersonal der TLFKS auch von Erkrankungen betroffen, was in der Gesamtschau auch zu Lehrgangsabsagen führte. Insgesamt ergibt sich ohne weitere Differenzierung in einzelne Lehrgänge, Kurse oder Seminare für den Landkreis Hildburghausen folgende Verteilung: Im Jahr 2019 konnte insgesamt 47 Anmeldungen in insgesamt 14 Lehrgangsarten nicht entsprochen werden. Im Jahr 2020 konnte insgesamt 33 Anmeldungen in insgesamt elf Lehrgangsarten nicht entsprochen werden. Im Jahr 2021 konnte insgesamt 21 Anmeldungen in sechs Lehrgangsarten nicht entsprochen werden. Im Jahr 2022 konnte insgesamt neun Anmeldungen in insgesamt vier Lehrgängen nicht entsprochen werden. Und im Jahr 2023 waren das insgesamt 15 Anmeldungen, denen in insgesamt vier Lehrgangsarten nicht entsprochen werden konnte. Ich möchte darauf hinweisen, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Abbau des Lehrgangsstaus an der TLFKS Wirkung zeigen. Das ergibt sich, glaube ich, auch aus den Zahlen. Der Anstieg an Kapazitäten, verbunden mit dem Ausbau an Bildungsund Lehrangeboten führt einerseits zur unmittelbaren Zuweisung von Lehrgangsplätzen an die antragstellenden Feuerwehren und andererseits zur Nachqualifizierung von Feuerwehrangehörigen, deren Bildungsbedürfnis in der Vergangenheit nicht entsprochen werden konnte. Der Ausbau der Lehrgangsangebote an der TLFKS wird mit Hochdruck weiter fortgesetzt. Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob sich Angehörige der Feuerwehren des Landkreises Hildburghausen anderweitig fortgebildet haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Vogtschmidt in der Drucksache 7/9886. Bitte, Frau Abgeordnete.
Stromerzeuger in den dezentralen Katastrophenschutzlagern des Landes Die Landesregierung und der Landtag haben eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Katastrophenschutzes angestoßen, so etwa im Kontext der Novellierung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung, aber auch mit erheblichen Investitionen. Allein der Haushalt für das Jahr 2024 weist für den Beschaffungstitel für Spezialausrüstungen, die das Land im Rahmen seiner Landesaufgabe nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes in den dezentralen Landeskatastrophenschutzlagern vorhält, eine Rekordsumme von 3,5 Millionen Euro auf. Gerade Stromerzeuger von 9 oder 13 Kilovoltampere (kVA) sind dabei ein wirksames Mittel, um vor allem kurzfristig Defizite in der Energieversorgung zu überbrücken. Einerseits lehren dies die Erfahrungen beim Hochwasser im Ahrtal, andererseits auch die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, wo insbesondere im April 2024 erneut systematisch die Energieversorgung attackiert wurde und der Bedarf an Unterstützung weiter zunimmt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stromerzeuger welcher kVA-Klasse wurden in den Jahren 2022 und 2023 als zusätzliche Vorhaltungen zu den Lagerbeständen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Landeskatastrophenschutzlager neu oder als Ersatz beschafft? 2. Wie viele Stromerzeuger welcher kVA-Klasse wurden im laufenden Haushaltsjahr 2024 als zusätzliche Vorhaltung zu den Lagerbeständen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Landeskatastrophenschutzlager neu oder als Ersatz beschafft und wie viele weitere werden im Jahr 2024 noch beschafft? 3. Kann die Landesregierung bereits eine Prognose hinsichtlich etwaiger Beschaffungen von Stromerzeugern für die Jahre 2025/2026 abgeben bzw. in welcher Größenordnung wird sich diese bewegen? 4. Wie hoch ist der Gesamtbestand an eingelagerten Stromerzeugern in den Landeskatastrophenschutzlagern?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Maßnahmen des Katastrophenschutzes dienen im Allgemeinen dazu, die Selbsthilfe der Bevölkerung zu ergänzen, sofern dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Die in vier dezentralen Katastrophenschutzlagern befindlichen tragbaren und fahrbaren Stromerzeuger dienen der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Katastrophenschutz. Zur Versorgung von privaten Haushalten, Landwirtschaftsbetrieben und anderen ortsfesten Gebäuden sind diese Geräte nicht vorgesehen und technisch auch nicht geeignet. Aufgrund von Lieferverzögerungen bei Stromerzeugern, also bei den Erzeugern dieser Geräte, ist bereits seit mehreren Jahren mit Lieferzeiten von mehr als 50 Wochen zu rechnen. Ich komme zur Antwort auf die Frage 1: Im Jahr 2022 wurde durch das Landesverwaltungsamt die Beschaffung von insgesamt acht Stromerzeugern in der Leistungsklasse 9 kVA veranlasst, welche 2023 ausgeliefert wurden. Im Jahr 2023 wurden 24 Stromerzeuger in der Leistungsklasse 9 kVA sowie 44 Stromerzeuger in der Leistungsklasse 13 kVA beauftragt, die im laufenden Jahr 2024 ausgeliefert werden sollen. Antwort auf die Frage 2: Im Jahr 2024 werden durch das Landesverwaltungsamt derzeit keine weiteren Beschaffungen geplant. Antwort auf die Frage 3: Eine Prognose über mögliche Beschaffungsvorgänge ist derzeit noch nicht möglich. Momentan erfolgt die Fortschreibung der Ausstattungsstrategie der Katastrophenschutzlager in Form einer Konzeption zur Standardisierung von Betreuungs- und Unterbringungskapazitäten, in der auch Energieerzeugungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Nach Erarbeitung dieser Ausstattungsstrategien ist ein Soll-Ist-Vergleich mit den aktuellen Beständen an Stromerzeugern geplant, um perspektivisch einen Bedarf zu identifizieren. Die Antwort auf die Frage 4 lautet wie folgt: Insgesamt sind 42 Stromerzeuger in den verschiedenen Leistungsklassen vorhanden. Mit Abschluss der bereits veranlassten Beschaffungen ist ein Gesamtbestand von insgesamt 110 Stromerzeugern in den verschiedenen Leistungsklassen vorhanden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/9887. Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Herr Präsident. Zukünftiger Betrieb der Landeseinsatzzentrale (LEZ) in Thüringen Nach meiner Kenntnis endete der „Supportvertrag“ des Herstellers der Anlagen der LEZ – Hard- und Software – mit dem Freistaat Thüringen und ein Weiterbetrieb erfolgt nunmehr nur noch interimsmäßig bis maximal zum Ende des Jahres 2026. Mögliche neue Vertragspartner müssten nach meiner Kenntnis die gesamte Hardware der LEZ austauschen. Unter Beachtung der Dauer von Ausschreibungsverfahren und der Lieferzeiten derartiger komplexer IT-Systeme wird hier sehr dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung gesehen. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wann endet der „Supportvertrag“ des Herstellers der Anlagen – also Hard- und Software –, die für den Betrieb der LEZ erforderlich sind? 2. Seit wann ist der Landesregierung das Auslaufen des Vertrags bekannt? 3. In welcher Form wird der Betrieb der LEZ danach sichergestellt? 4. Wie ist der Sachstand hinsichtlich möglicher Ausschreibungen für einen Weiterbetrieb, aus dem sich nach Kalkulation der Landesregierung welche Kosten für die kommenden Jahre ergeben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Der zwischen dem Freistaat Thüringen und dem aktuellen Generalunternehmer bestehende Systemvertrag vom 19. November 2012 endet mit Ablauf des 30. Juni 2025. Ich komme zu Frage 2: Das genannte Ablaufdatum ist das Ergebnis von zurückliegenden Verhandlungen über die Verlängerung des Systemvertrags. Anfragen zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wurden durch den Generalunternehmer – zuletzt am 9. Dezember 2021 – negativ beschieden. Antwort zu Frage 3: Es wird die Implementierung eines neuen Einsatzleitsystems bis zum 30.06.2025 angestrebt. Antwort zu Frage 4: Ein neues Einsatzleitsystem befindet sich gegenwärtig in der europaweiten Ausschreibung. Bis 27. Mai 2024 wird der Eingang der Erstangebote erwartet. Im Haushalt für das Jahr 2024 wurde für diese Investition Vorsorge in Höhe von insgesamt 42,2 Millionen Euro getroffen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. Ich habe eine Nachfrage. Sie haben jetzt davon gesprochen, wie viel Geld 2024 – wahrscheinlich in den Folgejahren – als VE eingestellt ist. Davon gehe ich aus. Das sind aber – so wie ich es einschätze – nicht die Gesamtkosten. Das werden wir wahrscheinlich mit diesem Kostenvolumen nicht hinbekommen. Vielleicht können Sie dann noch mal nachreichen – möglicherweise geht das erst, wenn die ersten Angebote dann auch von der Ausschreibung zurückkommen –, mit welcher Gesamtsumme Sie kalkulieren. Das, was ich gehört habe, da geht die Gesamtsumme wesentlich höher, also 60 Millionen Euro plus. Ob das jetzt tragfähig ist, weiß ich nicht. Ich würde darum bitten, wenn Sie noch mal die ersten Schätzungen zur Gesamthöhe und zur Kostenaufteilung, also für was wird das Geld ausgegeben – wir sprechen hier von Hardware, aber auch von Software –, nachreichen könnten.
Sie haben vollkommen recht, es geht hier um drei große Kostenblöcke. Das sind zum einen die Investitionskosten, dann haben wir die Mietkosten und die Betriebskosten. Ich kann Ihnen die Antwort halbwegs verlässlich momentan nicht geben, habe aber auch hier den Vorschlag, dass ich das für die nächste Innenausschusssitzung anmelde, in der Hoffnung, dass uns dann schon konkretere Zahlen zur Verfügung stehen, die ich Ihnen dann auch vortragen kann.
Danke. Auch hier gilt das, was wir eben schon gesagt haben, dann haben es auch alle Politiker, Innenpolitiker zeitgleich. Ich würde vielleicht jetzt schon die Frage stellen, wozu Sie dann auch berichten können, weil immer wieder suggeriert wird – ob berechtigt oder unberechtigt –, dass das System in die Jahre gekommen und deswegen störanfälliger sei. Da muss man sich auch Gedanken machen, wie man das möglicherweise im Vorfeld – es ist noch über ein Jahr hin – entsprechend überbrücken bzw. Resilienz herstellen kann.
Gut, auch wenn das eher ein Statement als eine Nachfrage war, Herr Abgeordneter Walk. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine von Frau Abgeordneter Dr. Lukin in der Drucksache 7/9891. Bitte, Frau Abgeordnete.
Schönen Dank, Herr Präsident. Laut Artikel in der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“ vom 18. April 2024 wird der jetzige Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt nach der Beendigung seiner Amtszeit im Februar 2025 Geschäftsführer der Ernst-Abbe-Stiftung in Jena. In der Zeitung wird angedeutet, dass er bereits ab Mai 2024, nach Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers, in der Stiftung aktiv werden könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Können kommunale Amtsträger wie Bürgermeister und Dezernenten neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit in einer Stiftung wirksam werden, deren Geschäftsfelder gleichliegende kommunale Aufgaben tangieren? 2. Bedarf es für die Ausübung von hauptamtlichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeiten im Auftrag einer Stiftung während der Amtszeit eines kommunalen Wahlbeamten einer Beschlussfassung durch den Stadtrat oder einer Genehmigung durch den Oberbürgermeister? 3. Muss ein hauptamtlicher Bürgermeister oder Dezernent bei Übernahme einer artverwandten Tätigkeit oder Funktion nach seiner Amtszeit eine Karenzzeit durchlaufen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin sei zunächst der Hinweis gestattet, dass nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts als Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisfreie Stadt Jena dort keine Informationen zu dem nachgefragten Sachverhalt vorliegen. Zur Beantwortung können daher nur allgemeine Hinweise zur Gesetzeslage gegeben werden. Ich möchte die Anfrage wie folgt beantworten: Ich komme zu Frage 1: Für Beamte gelten bei der Aufnahme von Tätigkeiten neben ihrem Hauptamt die sich aus dem Nebentätigkeitsrecht für Beamte ergebenden Einschränkungen. Die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen sind die §§ 49 bis 58 Thüringer Beamtengesetz. Diese Bestimmungen gelten auch für kommunale Wahlbeamte. Nach § 51 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz bedürfen Beamte zur Übernahme einer freiwilligen Nebentätigkeit grundsätzlich der vorherigen Genehmigung. Ausnahmen werden in § 52 Thüringer Beamtengesetz abschließend aufgeführt. Die Genehmigung erteilt gegebenenfalls nach § 51 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Beamtengesetz die oberste Dienstbehörde. Oberste Dienstbehörde der Beamten einer kreisfreien Stadt – also auch der hauptamtlichen Beigeordneten – ist nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung der Oberbürgermeister. Die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter gilt nach § 49 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz nicht als Nebentätigkeit und bedarf entsprechend auch nicht der Genehmigung nach § 51 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz. Ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit ist nach § 51 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz zu versagen, wenn zu erwarten ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt nach der gesetzlichen Aufzählung in § 51 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Beamtengesetz insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit „1. nach Art und Umfang die Arbeitskraft der Beamten so stark in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten behindert werden kann, 2. die Beamten in einen Widerstreit mit ihren dienstlichen Pflichten bringen kann, 3. in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der die Beamten angehören, tätig wird oder tätig werden kann, 4. die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamten beeinfluss[t werden] kann, 5. zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit der Beamten führen kann [oder] 6. dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein kann.“ Ob eine Nebentätigkeit vorliegt, die einer Genehmigung bedarf, und ob diese gegebenenfalls auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen genehmigt werden kann, bedarf immer einer Prüfung im Einzelfall. Antwort zur Frage 2: Für die Entscheidung über die Genehmigung einer Nebentätigkeit der Beamten einer kreisfreien Stadt ist der Oberbürgermeister als oberste Dienstbehörde zuständig. Eine Befassung des Stadtrats sieht § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung nicht vor. Im Übrigen möchte ich hier auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. Antwort zu Frage 3: Nach § 41 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 48 Thüringer Beamtengesetz ist bei einer Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes nach Beendigung des Beamtenverhältnisses eine Anzeigepflicht gegenüber der letzten obersten Dienstbehörde zu beachten. Zum Zeitraum, für den die Anzeigepflicht gilt, wird im Einzelnen auf § 58 Thüringer Beamtengesetz hingewiesen. Sofern durch eine entsprechende Erwerbstätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, kann sie durch die letzte oberste Dienstbehörde untersagt werden. Erforderlich ist also insoweit eine Prüfung im Einzelfall durch die letzte oberste Dienstbehörde. Letzte oberste Dienstbehörde der früheren Beamten einer kreisfreien Stadt, also auch der früheren hauptamtlichen Beigeordneten, ist nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen somit zur nächsten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Meißner in der Drucksache 7/9894.
Herr Präsident, erlauben Sie mir, dass ich zunächst die Besuchergruppe aus dem schönen Landkreis Sonneberg herzlich begrüße.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Genau!) Genau, was sein muss, muss sein. Barrierefreie Wahlbüros zu Kommunal- und Landtagswahlen in Thüringen Am 26. Mai 2024 finden in Thüringen die Kommunal-, am 9. Juni die Europa- und am 1. September die Landtagswahlen statt. Alle Bürger Thüringens sind nach Artikel 46 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und den vergleichbaren Vorschriften zu allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen aufgerufen. Auch für Menschen mit Behinderungen sind diese Grundsätze zu gewährleisten. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind alle Wahlbüros in Thüringen barrierefrei für Menschen mit Behinderungen zugänglich? 2. Steht bei allen Kommunalwahlen zumindest ein barrierefrei erreichbares Wahlbüro zur Verfügung? 3. Wie stellt die Landesregierung anderweitig sicher, dass allen Menschen mit Behinderungen Teilhabe an den Wahlen ermöglicht wird? 4. Sind der Landesregierung Beschwerden oder Klagen aufgrund mangelnder Teilhabemöglichkeiten an den Wahlen aus den jeweils letzten Kommunal-, Europa- oder Landtagswahlen bekannt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Eine genaue aktuelle Übersicht zu den Wahllokalen und deren Zugänglichkeit für die anstehenden Wahlen im Jahr 2024 liegt der Landesregierung zurzeit noch nicht vor. Die entsprechenden Meldungen für die einzelnen Wahlen an das Landesamt für Statistik erfolgen jeweils bis etwa vier Wochen vor den Wahlen. Gegenwärtig sind nicht alle Wahlbüros für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Dabei ist in den vergangenen Jahren jedoch ein deutlich positiver Trend erkennbar. Zur Landtagswahl im Jahr 2014 waren erst 48,3 Prozent, zur Landtagswahl 2019 schon 53 Prozent und zur Bundestagswahl 2021 bereits 55,18 Prozent der Wahllokale barrierefrei. Obwohl also eine positive Tendenz festzustellen ist, wird das Thema der Erhöhung der Barrierefreiheit der Räumlichkeiten bei den Wahlen 2024 und in der weiteren Zukunft weiterverfolgt werden müssen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass die Kommunen die notwendigen Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit zum Beispiel im Rahmen von baulichen Maßnahmen nur schrittweise erreichen können. Nicht in allen Fällen stehen für die Einrichtung von Wahllokalen Immobilien der Gemeinde zur Verfügung, sodass auch auf andere Räumlichkeiten ausgewichen werden muss, auf deren Beschaffenheit die Gemeinden keinen Einfluss haben. So viel zu Frage 1. Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Wie bereits zu Frage 1 dargestellt, liegt der Landesregierung bisher noch keine vollständige Übersicht zu den Wahllokalen für die anstehenden Wahlen und deren Barrierefreiheit vor. Gleichwohl gehe ich aufgrund der Erfahrungen der letzten Wahlen davon aus, dass eine flächendeckende Barrierefreiheit der Wahllokale nicht erreichbar sein wird. Gerade in den vielen kleinen Gemeinden mit wenigen Wahlberechtigten gibt es nur einen Wahlbezirk und damit nur ein Wahllokal und es stehen nicht mehrere Wahllokale zur Auswahl. In diesen Fällen wird eine Reihe von Wahllokalen nicht barrierefrei sein. Antwort auf die Frage 3: Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen haben zunächst wie alle anderen Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Darüber hinaus eröffnet § 34 der Thüringer Kommunalwahlordnung hilfebedürftigen Wählern, eine andere Person zu bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Hilfsperson kann auch ein vom Wähler oder der Wählerin bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Auch das Landeswahlrecht und das Europawahlrecht sehen eine derartige Regelung vor. Darüber hinaus informiert der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen im Vorfeld der Wahlen mit Broschüren umfassend über den Ablauf des Verfahrens bei den Wahlen. Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 4: Es ist eine Aufgabe der Gemeinden und liegt in deren Entscheidungshoheit, anhand der örtlichen Gegebenheiten und unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Wahlbezirke, Stimmbezirke sowie die Wahllokale bei allen Wahlen festzulegen. Soweit Beschwerden im Hinblick auf die fehlende Barrierefreiheit von Wahllokalen aufgetreten sind, dürften sich diese zunächst an die Kommunen gerichtet haben. Der Landesregierung liegen insoweit keine Erkenntnisse vor. Auch der Landeswahlleiter teilte mit, dass ihm keine entsprechenden Beschwerden bekannt seien. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie mir die Angaben zu Frage 1 sicherlich nachreichen werden, denn immerhin sind wir heute vier Wochen vor der Kommunalwahl. Meine Frage: Ich finde die 55 Prozent Barrierefreiheit im Jahr 2021 erschreckend und deswegen frage ich Sie: Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Herstellung der Barrierefreiheit von Wahlbüros?
Ich hatte Ihnen gerade dargestellt, welche tatsächlichen Hindernisse es da gibt. Wir beraten die Kommunen natürlich gern, wenn das Bedürfnis da ist. Darüber hinaus ist es primär Aufgabe der Kommunen, die Barrierefreiheit herzustellen. Ich denke, die bemühen sich da auch redlich.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, gab oder gibt es eine schriftliche Motivation noch mal an die kommunale Ebene, dass es tatsächlich auch ein Ziel ist, das möglicherweise auch unter der Aufbringung höherer finanzieller Mittel erreicht werden sollte, eine größere Barrierefreiheitsquote bei den Wahllokalen zu erreichen? Die Frage stelle ich Ihnen vor dem Hintergrund der Diskussion, die ich persönlich auch als kommunaler Mandatsträger in Gera in den letzten Jahren immer wieder mit begleitet habe, in der unter anderem mit Verweis auf die Haushaltssicherung dann gesagt wurde: Wir können jetzt nicht zu einem höheren Geld vielleicht auch einen Raum bei einem Dritten anmieten, obwohl wir doch als Kommune einen in diesem Ortsteil haben, der dann aber nicht barrierefrei ist. Der, der barrierefrei wäre, kostet Geld. Insofern begründet sich meine Frage aus dieser Diskussionsinformation aus den letzten Jahren ganz konkret in unserer Stadt vor dem Hintergrund auch des Verweises auf die Haushaltssicherung. Deswegen frage ich: Gab oder gibt es solch ein motivierendes Schreiben, in dem Sie das als Rechtsaufsicht für die kommunale Ebene eventuell noch mal akzentuiert haben oder akzentuieren werden?
Beratung ist das eine, ich frage noch mal konkret nach: Gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Landesregierung für die Kommunen bei der Herstellung der Barrierefreiheit?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag in Drucksache 7/9905, die durch Herrn Abgeordneten Bergner gestellt wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vorgaben für Plakatwerbung zu Wahlen in Thüringen Die meisten Kommunen erlassen Vorgaben, um das Plakatieren vor Wahlen in geregelte Bahnen zu lenken. Diese sind regional sehr verschieden ausgestaltet. So hat die Stadt Heilbad Heiligenstadt in ihrer Richtlinie für die Wahlwerbung in der Stadt Heilbad Heiligenstadt zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 und der Europawahl am 9. Juni 2024 – Stadtanzeiger Nummer 5/2024 – Festlegungen für die verschiedenen Wahlen im Mai und Juni 2024 getroffen. Nach dieser Richtlinie darf ein Bürger, der als Neubewerber und nur für die Bürgermeisterwahl antritt, sieben Plakate aufhängen. Bei der üblichen doppelseitigen Plakatierung würde das bedeuten, dass er in einer Stadt mit über 16.000 Einwohnern an 3,5 Standorten Plakate aufhängen darf. Die zugrunde liegende Problematik tritt nicht nur bei Kommunal- oder Europawahlen auf, sondern auch im Vorlauf zu den bald anstehenden Landtagswahlen. Mein Kollege Montag fragt die Landesregierung: 1. Welche Mindestmöglichkeiten zur Plakatierung müssen Wahlbewerbern vor Wahlen von den Kommunen eingeräumt werden? 2. Wie sind die Ansprüche der verschiedenen Wahlbewerber in Ausgleich zu bringen? 3. Welche weiteren Vorgaben können Kommunen bezüglich der Befestigung von Plakaten machen, zum Beispiel bezüglich des Standorts, der Befestigungsmethode oder der Beauftragung des kommunalen Bauhofs mit der Befestigung? 4. Welche Möglichkeiten haben Wahlbewerber, gegen aus ihrer Sicht unrechtmäßige Vorgaben für Wahlplakate Beschwerde zu erheben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir, dass ich die Fragen 1 und 2 in der Beantwortung zusammenfasse: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1974 haben die Kommunen bei der Verteilung der Werbeflächen auf die verschiedenen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber insbesondere den allgemein in Artikel 3 Grundgesetz und speziell für Wahlen und Parteien in Artikel 28 Abs. 1 Satz 2, Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz und in § 5 Parteiengesetz niedergelegten Gleichheitssatz und die sich aus dem Bundesverfassungsrecht ergebenden Rechtsgrundsätze wie insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. § 5 Parteiengesetz geht dabei von einer abgestuften Chancengleichheit aus. Das bedeutet, dass bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für Wahlwerbung, welche für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich ist, alle Parteien gleichbehandelt werden sollen, der Umfang der Gewährung aber abgestuft werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorgenannten Entscheidung für die Zurverfügungstellung und Verteilung von Werbeflächen konkrete Vorgaben abgeleitet. Diese Vorgaben hat mein Haus zuletzt in einem Rundschreiben vom 29.06.2021 zusammengefasst und dieses den Kommunen auf dem Dienstweg zur Verfügung gestellt. Die Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Plakatierungsmöglichkeiten im Vorfeld von Wahlen beurteilt sich danach, ob im Hinblick auf die Anzahl der für die Wahl kandidierenden Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern eine ausreichende Anzahl von Plakatierungsmöglichkeiten zugelassen wird. Zur Frage, welche Gesamtanzahl an Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden muss, existiert keine einheitliche Rechtsprechung. Zu berücksichtigende Faktoren sind dabei die Art der Wahlen, die Größe der Gemeinde sowie die Anzahl der an der Wahl Teilnehmenden. Insgesamt darf die Gesamtzahl nicht so gering sein, dass kleinere oder erstmals zugelassene Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sich nicht ausreichend präsentieren können. Die Verteilung der zur Verfügung gestellten Plakatierungsmöglichkeiten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig und die Gesamtzahl der Plakatierungsmöglichkeiten ist in einem angemessenen Verhältnis auf die kandidierenden Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zu verteilen. Das ist dann der Fall, wenn: 1. jeder zur Wahl zugelassenen Partei, Wählergruppe oder jedem Einzelbewerber ein Sockel von mindestens 5 Prozent der bereitgestellten Plätze zur Verfügung steht, 2. die danach verbleibenden restlichen Wahlwerbeflächen auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber nach deren Bedeutung verteilt werden – die Bedeutung misst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorangegangener Wahlen, wobei wirksame Wahlwerbung für alle Kandidierenden möglich sein muss –, 3. die zuvor genannte Verteilung der Wahlwerbeflächen nicht dazu führt, dass die Wahlsichtwerbung einer kleinen Partei, Wählergruppe oder eines Einzelbewerbers gegenüber einer großen Partei oder Wählergruppe optisch untergehen würde. Konkret heißt das beispielsweise, dass die größte Partei nicht mehr als etwa das Vier- bis Fünffache an Werbeplätzen erhalten darf, die für die kleinste Partei zur Verfügung steht. Die Antwort zu Frage 3: Die Plakatwerbung kann aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen darüber hinaus verschiedenen weiteren Reglementierungen und Vorgaben unterliegen. Denkbar sind insbesondere bauordnungsrechtliche, straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die je nach Größe und Dauer der Plakatwerbung unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grenzen normieren. Das Aufstellen von Wahlsichtwerbung bedarf nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. dem Thüringer Straßengesetz grundsätzlich einer Sondernutzungserlaubnis. Zudem können die Gemeinden mittels ordnungsbehördlichen Verordnungen bestimmte Aufstellplätze zuteilen oder gemeindeeigene Plakatflächen zur Verfügung halten. Nach § 45 Ordnungsbehördengesetz können sie zum Schutz des Orts- und des Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals durch ordnungsbehördliche Verordnungen Plakate in der Öffentlichkeit auf bestimmten Flächen beschränken. Diese Grenzen beruhen ganz überwiegend auf gefahrenabwehrrechtlichen Gründen. Die Kommunen haben dabei entsprechend meinen Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 jeweils angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sicherzustellen. Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 4: Den Wahlbewerbern und Wahlbewerberinnen stehen gegen aus ihrer Sicht unrechtmäßige Vorgaben für Wahlplakate die verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, auch des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die erste Frage, Herr Staatssekretär: Stimmen Sie mir zu, dass bei einer Stadt mit 16.000 Einwohnern
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: 17.000!)
– von mir aus 17.000 Einwohnern; nehmen wir die Untergrenze, 16.000, das ist dann im Sinne meiner Frage eigentlich noch relevanter –, also bei einer Stadt mit 16.000 Einwohnern vier Plakatstandorte für Doppelplakate im Prinzip optisch verschwinden? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage: Wie beurteilt man aus Sicht der Landesregierung einigermaßen rechtssicher die Relevanz eines Wahlbewerbers, wenn die Partei, die ihn aufstellt, in der Stadt noch nie einen Bürgermeisterkandidaten aufgestellt hat, aber immer im Stadtrat aktiv war? Wie ist dann die Relevanz zu beurteilen?
Die letzte Frage kann ich Ihnen so ad hoc nicht beantworten, die erste Frage – ehrlich gesagt – auch nicht, weil ich die konkrete Stadt nicht kenne. Ich möchte Ihnen aber zugestehen, dass vier Aufstellorte ein bisschen wenig zu sein scheinen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Jetzt bin ich nicht mehr Fragesteller, sondern aus der Mitte des Hauses!)
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Deswe-
gen stehe ich auch hier!)
Die Frage bezieht sich auf die angesprochene Sondernutzung. Wird die im eigenen Wirkungskreis oder im übertragenen Wirkungskreis entschieden bzw. darf der Bürgermeister oder der Gemeinderat einer kleinen Gemeinde, die einer VG angehört, in diese Entscheidung eingreifen?
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Es
kommt drauf an!)
Ich würde sagen, grundsätzlich dürfte das Sondernutzungsrecht dem eigenen Wirkungskreis unterfallen. Ich würde das aber sicherheitshalber noch mal recherchieren lassen. Sie bekommen dann eine ergänzende schriftliche Antwort darauf. Aber meine Vermutung wäre eigener Wirkungskreis.
Wenn es nicht um eine konkrete Gefahrenabwehr und straßenverkehrsrechtliche Regelungen geht, soweit sie da überhaupt in die Kompetenz des Bürgermeisters fallen – das wäre dann übertragener Wirkungskreis. Aber das reine Sondernutzungsrecht ist ein klassisches Gebiet des eigenen Wirkungskreises. Sie bekommen eine ergänzende und vielleicht berichtigende oder klarstellende schriftliche Antwort.
Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen, Herr Staatssekretär. Ich versuche mich mal an einer konkretisierenden Frage zu dem, was Herr Bergner nachgefragt hat. Jetzt ist ja die Einleitung der Mündlichen Anfrage schon mit dem Namen der Stadt hinterlegt gewesen. Sie wissen – oder besser gesagt –, Ihr Haus wusste also bei der Be antwortung der Anfrage, um welche Stadt es geht. Da würde mich jetzt interessieren, die ganzen um fangreichen Ausführungen, die Sie zu den Fragen 1 bis 3 gemacht haben, wie sind die auf den konkreten Sachverhalt Bad Heiligenstadt von Ihrem Haus während der Beantwortung der Anfrage angewendet worden. Also welches Ergebnis haben Sie denn daraus bekommen bezüglich der Rechtmäßigkeit?
Herr Mühlmann, Sie wissen, dass wir hier nur sehr wenig Zeit für die Beantwortung zur Verfügung haben. Wir tun unser Möglichstes, das haben Sie am heutigen Tag auch wieder erleben können, um Ihnen möglichst umfassend zu antworten. Ich glaube, hier gehört es auch dazu, dass wir die Rechtslage ausführlich darstellen. Wie gesagt, ich hatte das Rundschreiben, das wir im Jahr 2021 abgesetzt haben, bereits erwähnt. Ich gehe davon aus, dass sich natürlich auch die zuständige Kommunalaufsicht mit dieser Frage jetzt beschäftigen wird.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Nachfragemöglichkeiten und auch der zeitliche Rahmen für die Fragestunde sind erschöpft. Ich weise darauf hin, da eine Reihe von Mündlichen Anfragen noch nicht beantwortet werden konnte, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten sind. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 50a bis 53 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9898 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9899 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Auch damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9900 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9901 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9902 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9903 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9904 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 74. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Auch damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem nun sämtliche Wahlvorschläge auch in einer jeweiligen ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, sind weitere Wahlwiederholungen nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und vereinbarungsgemäß rufe ich auf den TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9867 Ich frage: Wird das Wort zur Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!)
Nein, sagt der Abgeordnete Bühl. Damit eröffne ich die Aussprache und der erste Redner wäre jetzt Abgeordneter Voigt, der nicht da ist. Dann machen wir weiter auf der Rednerliste.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dann mache
ich das! Oder du kannst auch erst mal jemand anderen drannehmen!) Wenn das so ist, dass der Abgeordnete Bühl befugt ist, diese wichtige Rede zu halten, dann rufe ich jetzt den Abgeordneten Bühl nach vorne. Bitte.
(Beifall CDU)
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Ja, sehr verehrte Damen und Herren, über das Thema „Bürokratie“ zu sprechen, fühle ich mich durchaus befugt, auch heute über diesen Antrag, der hier vorliegt: „Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten“. Was motiviert uns zu diesem Antrag als CDU-Fraktion, auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns zuschauen oder auch hier auf der Tribüne sitzen? Man muss sich verdeutlichen: Die Bitkom-Studie, die wir erst vor wenigen Tagen vor Augen hatten, zeigt, dass Thüringen in Sachen digitaler Verwaltung auf Platz 11 steht, insgesamt auf dem letzten Platz und auch der Thüringen-Monitor zeigt uns ja in den Zahlen, dass es eine Frustration in der Bevölkerung gibt. Ein Teil der Frustration ist ohne Frage die Verwaltung, sind ohne Frage die immer mehr werdenden bürokratischen Lasten der letzten Jahre. Was die Leute zumindest spüren, dass es immer komplizierter wird, dass Antragsverfahren immer komplizierter werden, dass auch die Vielfalt an verschiedenen Förderprogrammen, die wir im Land haben, eine hohe bürokratische Belastung hinterherziehen. Wir haben erst heute Morgen im Finanzausschuss über ein neues Förderprogramm diskutiert. Auch da war wieder die Frage nach den Kosten von Förderprogrammen. Insgesamt sind wir hier alle nicht frei davon, dass wir Wünsche haben, was wir machen wollen und dass wir uns für die Zukunft fokussieren müssen. Ich glaube, die Fokussierung ist ein ganz wichtiger Punkt, der sich hier auch in diesem Antrag wiederfindet. Wenn wir uns die Herausforderungen Thüringens für die nächsten Jahre vor Augen führen, dann ist eine der großen Herausforderungen des Landes der demografische Wandel und die Fachkräftesituation. 43.000 Menschen, die in den Ruhestand gehen, 180.000 Menschen, die nachbesetzt werden müssen und die natürlich auch in der Verwaltung fehlen. In der Verwaltung gehen immer mehr Menschen in den Ruhestand, weil die Demografie auch dort so ist. Man wird, wenn das Land kleiner wird, logischerweise auch die Verwaltung kleiner werden lassen müssen. Sie muss zwangläufig effizienter werden. Effizienzgewinne kann man dann erzielen, wenn man eine Verwaltungs- und Aufgabenkritik durchführt. Diese Verwaltungs- und Aufgabenkritik halten wir für dringend notwendig und das möglichst schnell. Das findet sich in unserem Antrag wieder unter Punkt II mit einem Sofortprogramm zum Abbau überflüssiger bürokratischer Belastungen und Hemmnisse. Das heißt für uns, dass die Richtlinien, die es im Land gibt, die Verwaltungsvorschriften durchgeschaut werden müssen nach Dopplungen, nach Redundanzen, nach Dingen, auf die man im Zweifel auch – und ich weiß, dass es dann auch Widerstände geben kann – verzichten kann. Jede bürokratische Regel ist ja irgendwann mal in ein Gesetz, in eine Verordnung, in eine Richtlinie gekommen, weil es jemanden gab, der Bedenken hatte und der es zum Schluss auferlegt hat. Aber zum Schluss braucht es insgesamt für die Verwaltung mehr Mut. Es braucht eine andere Auffassung zur Lösungsfindung. Man darf nicht zuerst die Probleme nach vorne stellen. Ich finde, wir brauchen eine insgesamt andere Einstellung, dass wir die Lösung nach vorne stellen und den Weg zur Lösung in den Mittelpunkt rücken und nicht die Probleme, die es vielleicht auf den Weg dahin gibt. Das ist eine grundsätzlich andere Herangehensweise, die wir, glaube ich, für die Verwaltung der Zukunft dringend brauchen, für die Aufstellung, die wir für die Zukunft unausweichlich durchführen müssen, weil wir einfach die Verwaltungskapazitäten gar nicht mehr so haben werden, und damit auch einen wichtigen Punkt erreichen können, nämlich dass die Menschen das Gefühl haben, es wird wieder einfacher, es wird einfacher, Dinge zu beantragen, es wird leichter, sich mit den Behörden auseinanderzusetzen. Das heißt für uns, zum einen dieses Sofortprogramm zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen, zum Zweiten bei der Anwendung von Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen auf bürokratiearme und bürger- und wirtschaftsfreundliche Umsetzung zu achten. Auch da kann man sicherlich Beispiele der letzten Jahre finden, wo das doch sicherlich infrage zu stellen ist. Bei der Einführung neuer bürokratischer Regeln sollten wir uns dringend aufgeben, dass immer, wenn neue Regeln kommen, dafür mindestens zwei alte entfallen müssen. Auch das ist eine Forderung. Die ist nicht neu, die hat die IHK zum Beispiel schon seit Jahren aufgemacht. Die IHK Südthüringen hat ja schon eine große Liste vorgelegt mit Dingen, wo sie Redundanzen sieht, die man durchaus abschaffen kann, wo vielleicht auch eine Stelle oder eine Sache von verschiedenen Stellen geprüft wird. Ich habe den Eindruck, dass man das in den letzten Jahren nicht mit der Vehemenz angeschaut hat, mit der man es hätte anschauen müssen. Das ist dringend nötig. Das wird dringend befördert, auch durch die demografische Entwicklung, die wir sehen. Bei Statistik-, Melde- und Dokumentationspflichten sehen wir die dringende Notwendigkeit, zu prüfen und festzustellen, welche notwendigen Daten vielleicht mit weniger Aufwand erhoben werden können oder vielleicht schon erhoben sind und dann anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden können und deswegen vom Staat nur einmal erhoben werden, vom Bürger nur einmal gegeben werden müssen und dann für die entsprechenden Zwecke auch zur Verfügung gestellt werden können. Die Frage von Genehmigungsfiktionen: Wir haben die Landesbauordnung hier als Entwurf liegen. Es gibt viele Punkte, die ich dort sehr kritisch sehe. Sie ist ja ein ziemlich überbordendes Werk, was von Rot-Rot-Grün vorgelegt wurde. Ein Punkt, der sich darin findet – den könnte man allerdings auf andere Punkte auch noch überführen –, das ist die Frage der Genehmigungsfiktion, dass Dinge als genehmigt gelten. Im Übrigen: Auch eine Vollständigkeitsfiktion – das steht noch nicht drin – für Antragsunterlagen sollte man dort mit einführen, weil zum Schluss diese ständige Nachforderung von Unterlagen gerade bei Baubehörden dazu führt, dass Verfahren so unglaublich lange dauern und auch die Trägerbeteiligung sehr lange dauert, weil man vielleicht erst im Prozess feststellt, dass Dinge fehlen oder auch nicht fehlen. Also die Frage von Genehmigungsfiktion halte ich auch für eine ganz wesentliche, die wir in Thüringen an verschiedenen Stellen mehr erproben sollten. Da bin ich auch schon bei Stichproben und Zu skontrollen: Ich finde, wir sollten weg von Voll fall kontrollen bei Nachprüfungsverfahren, wir sollten auch mehr Vertrauen haben. Das ist auch eine ganz wesentliche Frage von einem anderen Verwal tungsansatz, nicht ständig Misstrauen gegenüber den Bürgern, gegenüber denen, die Anträge einrei chen, gegenüber auch der Wirtschaft, sondern mehr Vertrauen und Stichprobenprüfungen zu ma chen.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Stich-
wort „Bürgergeld“!) Corona hat gezeigt – und wir befassen uns damit ja regelmäßig im Wirtschaftsausschuss –, was diese kleinteilige Nachprüfungsorgie, die da durchgeführt wird, was das zum Schluss auch bei der Wirtschaft und bei den Akteuren für einen Frust erzeugt. Das sollte uns, glaube ich, Lehre genug sein, dass wir hier endlich umsteuern. Regelungen zu erlassen, die mit Öffnungs- und Experimentierklauseln auch mal was Neues möglich machen, das ist auch was, was wir uns dringend mehr wünschen. Thüringen ist ein kleines kompaktes Bundesland. Warum laufen wir bei vielen Dingen immer nur hinterher? Digitalisierung zeigt es: Wir laufen hinterher. Innovationen haben wir da nur an wenigen Stellen. Wir sollten uns trauen, Innovationen zu probieren und dann mit einer anderen Fehlerkultur auszuwerten, ob was gut ist oder auch nicht gut ist, und das muss man zum Schluss dann hier auch in die Umsetzung bringen. Dann komme ich zum vorletzten Punkt, die Förderprogrammlandschaft – ich habe sie eben schon angesprochen –: Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns diese kleinteilige Förderlandschaft in zehn Jahren so auch noch leisten können, sondern dass wir uns zum Schluss anschauen, was braucht die Wirtschaft, was brauchen die Menschen wirklich, um es hier auch zu konsolidieren und damit auch Verwaltungskosten zu sparen. Der letzte Punkt, den ich anführen will, ist die Überführung von europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften. Ich habe den Eindruck, zum Beispiel wenn man sich den Bereich der Hochschulen anschaut, die Nutzungsmöglichkeit von technischen Geräten, die man mit EU-Förderung angeschafft hat, die wird in Thüringen zum Beispiel sehr kompliziert geregelt. Wenn ich mal mit den sächsischen Kollegen spreche, dort ist es deutlich leichter möglich. Beide unterliegen dem gleichen Rahmen, also scheint mir die Auslegung in Thüringen eine besonders strenge zu sein. Sich hier anzuschauen, dass wir wirklich nur das machen, was uns aufgegeben ist von europäischer Seite, das halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt, weil auch das zum Schluss Frustration bei den Leuten erzeugt, ob das die DSGVO ist oder andere Punkte sind. Und das in einem Paket zusammen sich anzuschauen im Ausschuss – und dafür werbe ich heute, für die Überweisung –, das halte ich für dringend notwendig, um jetzt schon vorzuarbeiten, um das dann auch in Zukunft umsetzen zu können – je schneller, umso besser. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, auch die Unternehmerinnen sind angesprochen! „Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen“: Herr Bühl, nach dem Lesen Ihres Antrags musste ich selbst erst mal durchatmen, denn der Antrag von Ihnen trägt das Datum vom 17. April dieses Jahres. Da wir wissen, wie lange die Legislaturperiode noch dauert – nämlich genau bis zur Sommerpause nach unserem Plan, was den Termin der Landtagssitzungen anbelangt –, kann ich Ihnen das nicht ersparen, dass es sich hier ganz offensichtlich um einen reinen Wahlkampfantrag handelt, in dem einfach nur mal „Wünsch dir was!“ aufgeschrieben wurde, was die CDU schon immer mal wollte.
(Beifall DIE LINKE)
Dass das so ist, das kann man auch Ihrem Antragstext selbst entnehmen. Der ist offensichtlich mit so heißer Nadel gestrickt, dass noch nicht mal die grammatikalischen Grundkenntnisse hier Anwendung gefunden haben. Wenn Sie zum Beispiel mal lesen unter II., gleich der erste Anstrich: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Sofortprogramm zum Abbau überflüssiger bürokratischer Belastungen und Hemmnisse auflegen.“ – „Aufzulegen“ wäre doch wahrscheinlich die richtige Formulierung gewesen. Aber wahrscheinlich war die Zeit so knapp bei der CDU, dass das noch so schnell jetzt auf die Tagesordnung kommen musste – da gab es ja sogar einen Extraantrag, dass das auch noch priorisiert wurde –, dass also auch da die Qualität offensichtlich nicht gehalten werden konnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist tatsächlich so: Die CDU zeigt mit diesem Antrag, dass sie den kalten Kaffee des Jahres 2021 nur wieder aufwärmen kann und mit dem Thema ausschließlich Stimmung machen möchte. Sie hegen keine ernsthaften Absichten, wirklich etwas für die Wirtschaft oder die Bürgerinnen tun zu wollen. Der Antrag ist – wie ausgeführt – mit heißer Nadel gestrickt und hat kaum aktuelle Bezüge zum Bürokratieabbau. Sie haben noch nicht mal den Bericht des Thüringer Normenkontrollrats in Ihre Antragsformulierung oder gar in Ihre Begründung mit einbezogen. Deswegen möchte ich Sie zum Beispiel daran erinnern, als wir damals schon im Jahr 2021 in der Debatte zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes beraten haben, wie Bürokratie abgebaut werden kann, und Zuschriften wie zum Beispiel die von Prof. Klaus Dörre bekommen haben, der uns im Rahmen dieser Anhörung Folgendes mitgeteilt hat – ich zitiere –: „Die Einhaltung verbindlicher Dekarbonisierungsziele, oder allgemeiner: sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitskriterien zu garantieren, muss jedoch für jeden Betrieb, für jedes Unternehmen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Dieses als Bürokratisierung zu bezeichnen, ist grob fahrlässig. Weil Nachhaltigkeitsziele mehr und mehr auch rechtlich verbindlich werden, könnte die vermeintliche ,Entbürokratisierung‘ der Ausschreibungsverfahren alsbald in Form von Mehraufwendungen, Nachteilsausgleichen, Prozesskosten oder gar Entschädigungszahlungen wie ein Bumerang auf die Unternehmen zurückschlagen. […] Dabei könnte sich zeigen, dass die ,Bürokratisierung‘ eher ein Problem verkrusteter Behörden und ineffizienter Abläufe als das Ergebnis sozialer und ökologischer Standards ist. Dass Teile des Thüringer Staatsapparates ineffizient agieren, dass es den Zuständigen an industrie- und wirtschaftspolitischer Fantasie und Kreativität fehlt, […] [ist] jedoch in den Jahren von CDU-geführten Regierungen entstanden. Die amtierende Regierung muss sich mit diesen Apparaten auseinandersetzen und arrangieren. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten haben es verdient, durch wissenschaftliche Expertise ans Tageslicht gebracht zu werden. Aus der Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen, die die Thüringer Wirtschaft prägen, könnte eine Untersuchung solcher Praktiken zu manch überraschender Erkenntnis führen.“ So weit das Zitat von Prof. Klaus Dörre in der Anhörung im Jahr 2021 zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes. Gerade beim Vergabegesetz, Kollege Bühl, ist auch Thema gewesen, wie wir tatsächlich Bürokratie vereinfachen, um das, was redundant ist, auch mithilfe der Digitalisierung in Zukunft eleganter und schlanker zu regeln. Da hatten wir eine ganze Reihe von Vorschlägen, wo wir uns gegenseitig befruchtet haben. Insofern glaube ich, dass gerade jetzt mit der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes vor einem halben Jahr umso weniger ein Anlass besteht, dieses noch mal zum Gegenstand der Debatte hier im Hohen Haus zu machen. Aber ich will noch durchaus grundsätzlich hinzufügen: Regelungen, die allgemein als Bürokratie verschrien sind, sind durchaus ganz oft auch im Interesse von Unternehmen. Für einen fairen Wettbewerb ist es nämlich notwendig, dass es Regelungen gibt, die dann nicht zulasten der Qualität von Produkten oder auf dem Rücken von Mitarbeitern ausgetragen werden. Wenn wir zum Beispiel an das Ladenöffnungsgesetz denken oder wenn wir an Vorgaben zu bestimmten Kriterien in der Lebensmittelproduktion und Ähnliches denken, da sind wir doch als Verbraucherinnen und Verbraucher alle froh, dass es konkrete Vorschriften gibt, um die sich auch zum Beispiel ein Amt kümmert, dass sie eingehalten werden, damit am Ende des Tages tatsächlich auch jeder guten Gewissens zugreifen kann. Das sind auch bürokratische Regelungen, aber die sind, glaube ich, unersetzlich – erstens. Zweitens ist ein Großteil der bürokratischen Regelungen, über die jetzt hier geklagt wird und die auch die Thüringer Wirtschaft bewältigen muss, durch Entscheidungen der EU-Ebene induziert. Falls ich Sie da noch mal ganz kurz darauf hinweisen oder erinnern darf, wer eigentlich die Vorsitzende der EU-Kommission ist: Das ist, glaube ich, die Spitzenkandidatin der CDU für die anstehenden Europawahlen, Frau von der Leyen. Die ist mit Sicherheit in den letzten Jahren ihrer Amtsführung als Kommissionspräsidentin nicht dadurch bekannt geworden, dass sie sich verdient gemacht hätte, auf der europäischen Ebene für einen Bürokratieabbau einzutreten. Drittens: Ihre vorgeschlagene Regelung „One-in, two-out“ – also für eine neue gesetzliche Norm, für eine neue Richtlinie zwei zu entsorgen – ist auch eine Strategie, die mich überhaupt nicht überzeugt. Nach meinen mathematischen Kenntnissen ist das schon rein zahlentechnisch eine sehr begrenzte Frist, wie man diese Strategie durchhalten kann. Und dann ist immer noch die Frage, wie Sie das eigentlich administrieren wollen. Wollen Sie das pro Themenbereich sehen oder wollen Sie für eine Regelung, die im Forstbereich eingeführt wird, zwei dann im Bereich der Gesundheit rausnehmen? Das ist überhaupt nicht klar, wie Sie das administrieren wollen, und auch zahlentechnisch, wie gesagt, eine Strategie, die mit Sicherheit sehr übersichtlich wirken kann, weil am Ende fehlen Ihnen dann mal die zwei Regelungen, die Sie rausnehmen wollen, wenn Sie eine neue einführen werden. Insofern bleibt festzustellen, dass durchaus bei der einen oder anderen Regelung, die zum Beispiel jetzt auch der Thüringer Normenkontrollrat in seinen Empfehlungen – die, würde ich Sie bitten, sich noch einmal anzuschauen – für den Bürokratieabbau herausgegeben hat, die Diskussion aus unserer Sicht gerechtfertigt ist. Man kann sicherlich auch über die Fragen einer Experimentierklausel nachdenken mit einem richtig definierten Anwendungsbereich, wenn es um die Erprobung neuer Formen auf Landesebene geht. Aber wir sind der Meinung, dass das überhaupt gar keine Debatte ist, die wir jetzt noch am Ende dieser Legislatur konstruktiv führen und gar zu einem verantwortbaren Ziel treiben werden können. Deswegen sage ich hier ganz klar für die Linksfraktion – der ich nicht empfehlen kann, diesen Antrag auch an den Ausschuss zur Beratung mit zu überweisen –: Diesen Antrag braucht es nicht. Der ist einfach offensichtlich nur in Ihrer Wahlkampfaktivität entstanden, und deswegen nehmen Sie den einfach noch mal mit – auch gern in die nächste Legislaturperiode –, damit wir dann fundiert darüber reden können. Das ist jedenfalls nicht der Wurf, um den es hier wirklich geht, tatsächlich was für die Bürgerinnen und die Unternehmen in unserem Land zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Gäste auf der Tribüne, Bürokratieabbau: Jeder, der es hört, mag es kaum glauben bzw. hat den Glauben daran verloren, dass tatsächlich dieser Hydra mal irgendwann nur der eine Kopf abgeschlagen wird, und wenn es dann passiert, wachsen sieben neue nach. Das ist jedenfalls das, was wir Unternehmer antworten, wenn wir vollmundig die Vision in den Raum stellen, endlich mal Bürokratie wirklich Einhalt zu gebieten. Ich gebe zu, wenn ich das als Unternehmer höre, bin ich ähnlich desillusioniert, aber als Politiker werde ich nicht müde, hier weiter zu insistieren, ja dranzubleiben, weil es tatsächlich das Konjunkturprogramm Nummer 1 ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Bürokratieabbau ist Konjunkturprogramm ohne Kosten. Ich muss zugeben, Kollege Bühl, Kollegen von der CDU, was Sie hier aufgeschrieben haben, sind überwiegend Allgemeinsätze, was es ja nicht schlimm macht. Aber wir sollten doch lieber, insbesondere mit Blick auf den Wahltermin am 1. September, klar sagen, was haben wir konkret vor, wo können wir sie entlasten. Was wir jetzt gerade wieder gehört haben, ist, dass die Linkspartei, die Träger der Minderheitsregierung hier in Thüringen ist, sich schützend über die Bürokratie schmeißt und sagt, es muss alles so bleiben, denn es sind ja die bösen Unternehmer, es sind die bösen Bürger.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir gar nicht gesagt!) Ich weiß noch die Worte von Herrn Habeck. Schuld für Bürokratie sind übrigens Sie,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da
haben Sie nicht richtig zugehört, Herr Kemmerich!) weil der Staat – hören Sie mal zu, was Herr Habeck gesagt hat. Vielleicht haben Sie es gehört und vergessen, der vergisst ja auch einiges. Wir können ja auch die Frage von Cicero aufwerfen. Herr Habeck hat Folgendes gesagt: Bürokratie entsteht deshalb, weil die Bürger dem Staat misstrauen, der Staat macht alles richtig. Das ist ein völlig falscher Ansatz, das kehrt sich wirklich ins Perverse.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
hat der Herr Habeck mitnichten gesagt!) Und das ist, wo wir wirklich anfangen sollen, ich habe es gerade bei Herrn Schubert von den Linken wieder gehört. Wir sollten dem Bürger erst mal vertrauen und dem Unternehmer zutrauen, dass er die Gesetze per se einhält. Insofern, eine Sache ist hier sehr richtig an dem Antrag: Wir sollten wegkommen von einer flächendeckenden Kontrolle, hin zu einer Stichprobenkontrolle und vor allen Dingen zu einer, wo wir wirklich die schwarzen Schafe ermitteln. Normaler Reflex in dem politischen Bereich ist, dass irgendwo etwas schiefläuft, zugebenermaßen, aber die Bürokratie dann dermaßen angezogen wird, dass alle darunter zu leiden haben. Das hat auch was mit Inflation zu tun, mit Dingen, die einfach für alle das Leben nicht nur komplizierter, sondern auch teurer machen. Ein paar Sachen so aktuell aus der letzten Periode: Wir haben darüber diskutiert, Schriftformerfordernis in einer Sollvorschrift zu erledigen. Schriftform soll nur noch dazu dienen, in einer Art Folkloreveranstaltung mal etwas Besonderes hervorzuheben, aber ansonsten haben eigentlich fast alle Menschen in diesem Freistaat einen lesbaren Pass, und an vielen Stellen dieser Welt kann ich inzwischen mit meinem Personalausweis – inzwischen auch ohne Videoerkennung – mich zum Beispiel legitimieren für Bankvorgänge und andere Dinge. Das könnten wir auch vielfach einsetzen – Frau Finanzministerin weiß das – und Bürokratie wirklich erleichtern. Selbst wenn wir sie nicht abgebaut bekommen, können wir sie erleichtern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich selber musste mir eine Wählbarkeitsbescheinigung einholen. Das werden alle machen, die wieder für den Thüringer Landtag kandidieren. Den Irrsinn muss man sich mal wegtun. Ich gehe zum Einwohnermeldeamt meiner Stadt, lasse mir dort ein analoges Papier ausfüllen, wo bescheinigt wird, dass das, was in meinem Pass steht, der Richtigkeit entspricht, um dann dieses Papier dem Landeswahlleiter vorzulegen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ist bei
Ihnen nicht ganz abwegig!) Nur mit einer einfachen Datenabfrage könnte man diesen Prozess ziemlich beschleunigen und vereinfachen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Siehe
Stadtrat Erfurt! Sie verwechseln das gerade! Ganz falsches Beispiel, was Sie gerade bringen!) Vergabegesetz: Alle rühmen sich dafür ein tolles Vergabegesetz gemacht zu haben.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist
frech, was Sie machen!) Halten Sie doch einfach mal den Mund, das ist ja unerträglich, so viel Redezeit habe ich nicht. Vergabegesetz, § 8: Dort haben Sie uns in das Gesetz reingeschrieben – für jeden Unternehmer –, der Unternehmer soll immer bescheinigen, wenn er an einer Vergabe teilnimmt, dass er die Gesetzgebung der Vergabe einhält. Was für ein Irrsinn! Das ist, wie wenn wir jeden Morgen, bevor wir ins Auto steigen, per schriftlicher Erklärung beim zuständigen Straßenverkehrsamt erklären: Ja, wir werden heute die Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten. Das ist Irrsinn.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Kriegen Sie Geld vom Straßenverkehrsamt?) Ladenöffnung, nochmals: Die Einzelhändler – gehen Sie mal in die Innenstadt von Erfurt, Weimar, Ilmenau und auch Kleinkleckersdorf –, die Innenstadthändler sind am Ende, weil sie eben nicht 24/7 mit dem Internet konkurrieren können. Und da geht es nicht – nochmals – um eine Ladenöffnungspflicht, sondern die Möglichkeit, das tatsächlich zu machen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir können da eine Menge machen. Wir haben an anderer Stelle beantragt, mal wieder einen sogenannten Subventionsbericht zu erstellen. Der ist mehr als zehn Jahre alt. Ich glaube, der stammt aus dem Jahre 2012 und geht auf Daten aus den Jahren davor zurück. Es ist doch eine Perversion, dass wir inzwischen teilweise 70 Cent für einen Subventionseuro ausgeben. Heute Morgen haben wir noch über das Familienförderprogramm diskutiert, damit sich junge Familien ein Haus kaufen können in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Na, Sie
nicht! Sie waren nicht im Ausschuss!) Da gehen wieder 20 Cent pro Fördereuro drauf. Das ist nicht nur nicht hinnehmbar, das muss abgeschafft werden. Die neue Regierung hat viel zu tun. Ich freue mich, das dann später, ab 1. September mit der CDU anzufassen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Zwei
Prozent!) Die Regierung hat fertig und ich danke für ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Heiterkeit AfD)
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Ich bitte gerade noch mal um ein bisschen Ruhe im Haus. Ich rufe für die AfD-Fraktion den Abgeordneten Laudenbach auf.
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, meine Damen und Herren, ausufernde Bürokratie macht nicht nur der Thüringer, sondern der gesamten deutschen Wirtschaft, aber auch der Verwaltung und dem Bürger seit Jahren immer stärker zu schaffen. Die AfD fordert seit ihrer Gründung den Abbau von Bürokratie, beispielsweise die Vereinfachung des Steuerrechts. Wir wollen, dass sich Unternehmer wieder um ihr Geschäft kümmern können und weniger um unnötige Dokumentations- und Berichtspflichten, komplizierte Fördermittelanträge, lähmende Vergabeverfahren und langwierige Genehmigungsverfahren. Ein Unternehmer muss vom Staat weitgehend in Ruhe gelassen werden, damit er Zeit und Energie hat, seine Produktion zu optimieren oder seine Dienstleistung auszuführen.
(Beifall AfD)
Im Übrigen sieht die AfD im Bürokratieabbau eine riesige Chance für die Bewältigung des Arbeitskräftemangels. Denn derzeit werden Millionen von Arbeitskräften in den Unternehmen und dem öffentlichen Dienst benötigt, nur um bürokratische Hürden zu überwinden, welche die Politik geschaffen hat.
(Beifall AfD)
Das ist ineffizient. Es muss gelingen, Anzahl und Komplexität der Gesetze zu reduzieren. Die Menschen müssen wieder mehr Zeit für produktive Arbeit haben. So erhöhen wir die Produktivität und bekämpfen den Mangel an Fach- und Arbeitskräften in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst, wenn Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten wegfällt. Von daher begrüßen wir den Antrag der CDUFraktion, der auf den Abbau von überbordender Bürokratie abzielt. Allerdings stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit der CDU.
(Beifall AfD)
Man kommt nicht drum herum, Wahlkampfgetöse zu vermuten, denn die CDU hat bisher keinen einzigen Entbürokratisierungsvorschlag der AfD unterstützt.
(Beifall AfD)
In Thüringen reden wir beispielsweise von der Abschaffung des Klimagesetzes. Dazu hatte die AfD-Fraktion bereits im Mai 2021 einen Gesetzentwurf eingereicht. Die CDU-Fraktion stimmte nicht zu. Oder nehmen wir das Vergabegesetz. Groß tönte die CDU-Fraktion, die vergabefremden Kriterien herauszustreichen, um dann doch einen faulen Kompromiss mit Rot-Rot-Grün zu schließen, obwohl sie wusste, dass sie mit der FDP und mit uns eine Mehrheit für wirkliche Entlastungen gehabt hätte. Noch deutlicher wird das Bild, schaut man über Thüringen hinaus. Im Bundestag wurde 2021 das Lieferkettengesetz mit den Stimmen der CDU/CSUFraktion beschlossen. Dieses Gesetz ist ein wahres Bürokratiemonster. Auch wenn es formal nur für größere Unternehmen Anwendung findet, so trifft es doch vor allem die kleinen Unternehmen bzw. Mittelstand, weil die großen Unternehmen von ihren kleinen Zulieferern die Berichtspflichten einfordern. Auch auf EU-Ebene ist die CDU ein Bürokratietreiber. Während die EVP, zu der die CDU gehört, sich als Anwalt des Mittelstands darstellt, arbeitet die CDU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beständig an der Zerstörung der deutschen Automobilindustrie und treibt die Belastung der Unternehmen durch Verbote und Bürokratie weiter voran. Das Verbrennerverbot 2035 hat in Thüringen schon zahlreiche Opfer gefordert. Jüngst musste wieder ein großes Werk in Brotterode mit ca. 800 Mitarbeitern schließen. Auch wenn die CDU nach außen immer erzählt, sie sei gegen diese Politik, steht sie doch im Endeffekt hinter dem Kurs ihrer Kommissionspräsidentin und der Politik der EU.
(Beifall AfD)
Nur mit einer starken AfD in Thüringen, im Bund und in der EU kann hier wirklich Abhilfe geschaffen werden. Wir werden in Thüringen jede einzelne Norm, jedes Gesetz prüfen,
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
ob es mehr Nutzen als Aufwand für die Bürger und Unternehmer des Landes bringt, und dann radikal abschaffen, was nur den viel zu großen Beamtenapparat am Leben hält, aber die fleißigen Leute im Land gängelt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Vielen Dank, Herr Laudenbach.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es gibt
eine Nachfrage!)
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Hier, Herr
Präsident!) Ach so, es gibt noch eine Nachfrage, Entschuldigung. Lassen Sie die zu? Gut, wunderbar.
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, dass es sich bei der Produktion in Brotterode um Scheinwerfer handelt und das relativ wenig mit dem Verbrennerverbot im Zusammenhang steht?
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, jetzt haben wir viel gehört, wenig Substanzielles war dabei. Ich werte das auch so, dass der Antrag, den Sie da auf den Tisch gelegt haben, eher mit heißer Nadel gestrickt ist, da stehen vor allem Selbstverständlichkeiten drin. Da bin ich tatsächlich mal der Meinung von Herrn Kemmerich – das passiert ja selten. Was mir so ein bisschen in dieser ganzen Diskussion fehlt, ist darüber zu sprechen. Ich finde, das ist so dieses Schlagwort: Wir müssen Bürokratie abbauen. Das hört sich immer so schön an. Da können immer alle nicken, weil alle sagen, das ist ja auch alles so kompliziert – was ich schwierig finde, aber das hatte ja gerade die AfD noch mal richtig schön aufgezeigt. Wozu gibt es Bürokratie eigentlich? Das ist ja ein Negativbegriff. Aber Bürokratie ist vor allen Dingen erst mal ein elementarer Bestandteil rechtsstaatlicher Prozesse.
(Beifall DIE LINKE)
Denn Bürokratie soll nämlich dafür sorgen, dass Menschen gleichbehandelt werden, beispielsweise bei der Antragstellung zu einem Förderprogramm. Das ist erst mal der Hintergrund von Bürokratie. Das heißt, Bürokratie an sich ist erst mal nichts Schlechtes. Die AfD hat ja gerade bewiesen, wie wichtig ihr Rechtstaatlichkeit ist. Also wenn man Sachen radikal abschaffen will, indem man alle Normen prüft, darauf bin ich mal echt gespannt. Ich hoffe, Sie kommen niemals in den Genuss, Normen prüfen zu dürfen und dann die ganzen abschaffen zu dürfen. Mich stört es einfach in dieser Debatte, dass immer so getan wird, als könnte man einfach hier und da was wegstreichen. Das haben Sie in Ihrem Antrag auch drin, dieses, wenn man ein Neues macht, muss man zwei Alte rausnehmen, ohne aber zu beschreiben, nach welchen Maßstäben Sie das machen wollen. Also welchen Maßstab schlagen Sie dann da tatsächlich vor? Der Kollege Schubert hat es ja richtig beschrieben: Sagen Sie dann, egal wo, muss dann was abgeschafft werden, oder hat das irgendwie einen Sinn? Deswegen finde ich dieses Schlagwort und sich gegenseitig irgendwelche tollen Blasen an den Kopf zu werfen, bei dem Thema, ehrlich gesagt, nicht besonders hilfreich. Es ist natürlich richtig, dass wir Prozesse an sich verschlanken müssen. Da gebe ich Ihnen total recht. Wir erheben an vielen Stellen doppelt und dreifach irgendwelche Zahlen. Das könnten wir abstellen, da könnte auch Digitalisierung tatsächlich nützen. Dazu brauchen wir auch – und da bin ich schon wieder bei Herrn Kemmerich von gestern, unfassbar – ein gutes Prozessmanagement. Und dieses Prozessmanagement würde tatsächlich helfen, Bürokratie abzubauen, und dass wir bestimmte Dinge bündeln. Herr Kemmerich, die Frage, warum Sie eine Wahlbescheinigung oder eine Wählbarkeitsbescheinigung einholen müssen, ist eigentlich ganz einfach. Dem Einwohnermeldeamt, bei dem Sie gemeldet sind, gehören die Daten und das hat Zugriff auf die Daten. Wenn Sie aber auf Landesebene gewählt werden, dann kann das Einwohnermeldeamt nicht einfach die Daten rausgeben, sondern dann müssen Sie das tun und müssen diese Daten weitergeben. Das könnte man auch anders lösen, beispielsweise wie in Estland, dass man über ein Bürgerkonto so was digital löst. Da gebe ich Ihnen recht, das könnte man machen. Da erinnere ich daran, das OZG 2.0 sieht ein solches Bürgerkonto vor. Wer blockiert es im Bundesrat? Die CDU.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und jetzt frage ich mich allen Ernstes: Wo wollen Sie eigentlich mit diesem Antrag tatsächlich hin, außer ein bisschen Stimmung im Wahlkampf zu machen?
(Beifall DIE LINKE)
Die Presse ist größtenteils schon weg. Da ist irgendwie der Zeitpunkt falsch gewählt. Und dann ärgere ich mich sehr darüber, dass wir gerade vor ein paar Wochen den Bericht des Normenkontrollrats bekommen haben. In diesem Bericht stehen tatsächlich einige Dinge drin, die durchaus überlegenswert und sinnvoll sind als Vorschlag für Bürokratieabbau. Zum Beispiel soll bei den Ausgleichsanträgen für die Straßenausbaumaßnahmen etwa eine elektronische Antragstellung immer noch nicht möglich sein. Stattdessen muss der Antrag schriftlich und mit Dienstsiegel eingereicht werden. Daran könnte man zum Beispiel etwas ändern. Da würde man mit einem Digitalisierungsprozess viel Arbeit sparen. Dann gibt es den Vorschlag vom Normenkontrollrat, die Zusammenarbeit beispielsweise bei sogenannten Kalkulationsmustern für Gebührenkalkulation zu stärken, dass zum Beispiel die großen Kommunen ihre Kalkulationsmuster den kleinen Kommunen zur Verfügung stellen, damit die es an der Stelle sozusagen einfacher haben. Und der Normenkontrollrat empfiehlt, von den gesetzlichen Anforderungen an geschäftsleitende Beamtinnen und Beamte in der Kommunalverwaltung abzuweichen. Das wiederum finde ich schwierig, denn da haben wir nämlich genau das Problem: Wir haben die Maßgabe, dass die kleinen und Kleinstgemeinden eine ordnungsgemäße Verwaltungsführung haben. Jetzt können wir natürlich einfach sagen, wir senken die Standards bei den Mitarbeiterinnen ab. Das führt aber im Ernstfall dazu, dass diese Gemeinden viele Dinge nicht mehr rechtsstaatlich erfüllen können. Und dann haben wir den Salat. Das Problem ist aus meiner Sicht auch hier tatsächlich, wenn wir von Kleinteiligkeit reden – Sie haben vorhin von kleinteiligen Förderprogrammen geredet –, müssen wir vielleicht auch mal über die Kleinteiligkeit der Gemeindestrukturen in Thüringen sprechen und wie viel Sinn die eigentlich noch ergeben und ob sich nicht sozusagen auch da Bürokratieabbau ergeben würde, wenn wir zum Beispiel an diese Kleinteiligkeit rangehen. Also man kann dieses Thema – finde ich – von 150 Seiten diskutieren. Ihr Antrag ist dafür aber mindestens überflüssig und auf jeden Fall nicht hilfreich, weil er vor allen Dingen Allgemeinplätze bedient. Ich bin sehr dafür, dass wir ernsthaft darüber reden, wo wir Bürokratieabbau machen können. Das meine ich im positiven Sinne, also nicht Rechtsstaatlichkeitsabbau, sondern Abbau von Hürden, die Leute daran hindern, bestimmte Dinge gut machen zu können und vor allem in einer Zeit, die angemessen ist, und in einer Sprache, die sie auch verstehen. Da bin ich sofort dabei. Ihr Antrag ist dafür allerdings völlig überflüssig. Deswegen weiß ich auch nicht, ob man den irgendwo sinnvollerweise weiterberaten soll. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Aus der Landesregierung auch nicht?
(Zuruf Beer, Staatssekretärin: Doch!)
Doch, Entschuldigung. Frau Staatssekretärin, entschuldigen Sie bitte.
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, auch wenn wir sozusagen festgestellt haben, dass es sich vor allen Dingen um einen Wahlkampfantrag handelt, ist das Thema trotzdem wichtig genug, dass wir uns als Landesregierung dazu zu Wort melden. Der Minister hatte ja gestern schon im Rahmen des Thüringen-Monitors in seiner Regierungserklärung für die Landesregierung den Kommunen, den Kammern und den Verbänden, aber natürlich auch den Fraktionen hier im Thüringer Landtag und der Parlamentarischen Gruppe das Angebot eines Thüringer Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung unterbreitet und auch angeboten, dies zu vereinbaren.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist kein Wahlkampfmanöver, oder was?) Der Minister schlug im Konkreten in seiner Regierungserklärung vor, die Vorschläge des Thüringer Normenkontrollrats zum Abbau kommunal belastender Standards unverzüglich zu prüfen und vor allen Dingen schnell umzusetzen. Beim Bürokratieentlastungspaket IV der Bundesregierung wollen wir im Bundesrat in Abstimmung mit den Kammern konkrete und weitergehende Vorschläge insbesondere zum Abbau von Dokumentations- und Statistikpflichten unterbreiten. Er erinnerte auch an die Vorschläge der Expertenkommission in der Thüringer Staatskanzlei zur Verwaltungsmodernisierung, die Ministerpräsident Ramelow berufen hat. In diesem Sinne werden wir natürlich auch die Vorschläge der CDU prüfen. Diese Vorschläge enthalten, wenn wir ehrlich sind – und das hatten auch die Abgeordneten ja schon deutlich gemacht – bereits eine Reihe von Aufträgen, die seitens der Landesregierung schon umgesetzt werden. Ob dem Bürokratieabbau also damit gedient ist, dass wir noch mal darüber reden, statt ihn einfach mal zu machen, das muss die CDU für sich selbst entscheiden. Deshalb sollten wir auch in den Blick nehmen, was denn bereits passiert und was bereits möglich ist. Soweit Sie in Ihrem Antrag fordern, dass wir einen vollständigen digitalen Prozess zur Unternehmensgründung etablieren sollten, kann ich Ihnen mitteilen, dass das bereits heute möglich ist, ein Gewerbe rein elektronisch anzumelden über die Thüringer Basissysteme „Zuständigkeitsfinder“. Auch über ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen, können Gründer und Unternehmer Informationen zu Verwaltungsleistungen erlangen und das Verfahren bereits elektronisch abwickeln. Durch die Möglichkeit der elektronischen Abwicklung werden Antragsverfahren natürlich beschleunigt und auch für die Unternehmen vereinfacht. Die Antragstellungen können rund um die Uhr erfolgen und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten von Behörden gebunden. Hier ist also die Realität wesentlich weiter als die entsprechende Forderung. In diesem Sinne gehe ich auch noch mal kurz auf die aus meiner Sicht wesentlichen Aspekte Ihres Antrags ein. Erstens: Der Normenkontrollrat des Bundes hat in einem früheren Jahresbericht aus dem Jahr 2019 festgehalten, dass die deutsche Wirtschaft durch die One-in-one-out-Regel – die hatten Sie bereits erwähnt – seit dem Jahr 2015 um 1,9 Milliarden Euro entlastet wurde, weil der bürokratische Erfüllungsaufwand reduziert werden konnte. Diesen Aspekt sollten wir natürlich auch auf Landesebene aufgreifen und entsprechend prüfen, aber auch anhand der von der Abgeordneten Henfling bereits erwähnten klaren Kriterien statt nur nach Phrasen. Deshalb ist für uns als Landesregierung fraglich, inwieweit diese starre Regelung, wonach quasi immer eins rein, eins raus muss, etabliert werden sollte oder ob wir hier nicht eher den Ressorts in der Frage der Entbürokratisierung mehr Freiraum bieten sollten und die besagte Regel ansonsten wieder nur mehr Bürokratie verursachen würde. Der eingerichtete Normenkontrollrat hat unlängst seinen Bericht über die kommunal belastenden Standards veröffentlicht. Darin zeigt er noch mal auf, dass der grundlegende Schlüssel zum Abbau der Bürokratie in der Digitalisierung der Verwaltung liegt. Im Rahmen seiner Prüfung wurde deutlich, dass sich viele Kommunen hier mehr Vorgaben und Musterlösungen vom Land wünschen. Insbesondere kleinen Kommunen fehlen hier schlichtweg die personellen Ressourcen, um eigene digitale Lösungen und Prozesse zu erarbeiten. An dieser Stelle gilt es, in den nächsten Jahren gemeinsam mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH anzusetzen und die Kommunen in die Lage zu versetzen, hochwertige digitale Lösungen für Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Überdies fordert der Normenkontrollrat in seiner Studie, die Bürokratiebelastung für kommunale Gebietskörperschaften aufgrund von Statistikpflichten zu senken. Die umfangreichen Anforderungen an die Datenerhebung und Berichterstattung stellen nach entsprechender Befragung für die Kommunen einen hohen bürokratischen Aufwand dar, und auch hier werden wir uns entsprechend der Sache widmen. Was Ihr Lieblingsthema, die „Genehmigungsfiktion“, angeht, nur so viel: Grundsätzlich, und das hatten Sie ja bereits auch erkannt, gibt es bereits Genehmigungsfiktionen nach § 42a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist von drei Monaten als erteilt, wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Eine entsprechende gesetzliche Anordnung gibt es ja beispielsweise in der Bauordnung. Wir stehen dennoch natürlich dem Ausbau von Genehmigungsfiktionen aufgeschlossen gegenüber und werden insbesondere die Kommunen um konkrete Vorschläge bitten, wo dies in Thüringen besser umgesetzt werden könnte. Zu den im Antrag angesprochenen Regelungen zur Standardöffnung und Experimentierklausel noch so viel: Dazu hatte sich der Landtag in der Legislaturperiode bereits im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der FDP zum Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften in der Drucksache 7/645 vom 17.04.2020 befasst. Der Landtag hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschlussempfehlung an den Innen- und Kommunalausschuss gegeben. Enthalten hat sich natürlich da die CDU bei der Abstimmung und stellte damals den Sinn des Standarderprobungsgesetzes grundsätzlich infrage. Ihre Forderung nach einem Sofortprogramm zum Abbau überflüssiger bürokratischer Belastungen und Hemmnisse entspricht unserem Angebot, das der Minister gestern auch noch mal erneuert hat, zum Thüringer Pakt für Planungs-, Genehmigungsund Umschlagsbeschleunigung. Insofern ist unsere Hand ausgestreckt, gemeinsam endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, aber ohne den Ausschuss näher zu benennen. Herr Kollege Bühl, wenn Sie das noch präzisieren würden.
Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten
An den Wirtschaftsausschuss. Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion. Gegenstimmen?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Wo sind wir? Entschuldigung!) Bei der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sind wir gerade.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Wir sind jetzt bei den Gegenstimmen?) Jetzt wollte ich erst mal die Gegenstimmen hören. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Der Rest des Hauses Enthaltungen. Damit ist es an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 66 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9380 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9896 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Der Titel ist so lang, dass der Kollege schon vorn ist.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Herzlichen Dank, Herr Präsident, das mache ich gern. Durch Beschluss des Landtags in seiner 127. Sitzung am 1. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 und in seiner 69. Sitzung am 18. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet, dass der Gesetzentwurf angenommen wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die kleine Krankenhausreform kommt. Das ist wahrscheinlich am Ende dieses Tagesordnungspunkts die wichtigste Essenz, die es festzuhalten gilt. Wir haben hier eine Diskussion, die wir doch schon auch wieder eine ganze Weile mit uns umhertragen und wo ich aber auch dankbar bin, dass wir am Ende des Tages im Fachausschuss doch zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Es liegt ein schlanker Gesetzentwurf vor, der die nötigen Änderungen mit einbindet und trotzdem noch genügend Gestaltungsspielraum bietet. Wir schaffen hier die Grundlage für wichtige Entscheidungen, die anstehen und die auch noch in den nächsten Jahren anstehen werden. Verschiedenste Akteure, die angehört wurden – ich fasse es mal kurz und knapp zusammen –, sind zufrieden. Kassen und Ärzte sind dabei genauso gemeint wie auch die Landeskrankenhausgesellschaft, die diesem Gesetzentwurf mit Änderungshinweisen in Summe dann auch zustimmt. Der Landkreistag hat ebenfalls unter kleinen Änderungen zugestimmt. Das in Summe sind schon erst mal wichtige Punkte. Man könnte glatt von einer Zeitenwende im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sprechen. Gesetzentwürfe, die vom Ministerium kommen – das hatten wir auch nicht immer in dieser Legislaturperiode – und die dann auch noch zu einer großen bzw. – ich will es nicht gleich übertreiben – zu einem Erfolg im Ausschuss, vielleicht auch heute im Plenum werden, das hat es so auch nicht immer gegeben. Von daher will ich an der Stelle das auch mal so betonen. Wie gesagt, der Entwurf hat durchaus die Qualität, die ich gerade auch beschrieben habe. Also Frau Ministerin: Hut ab dafür! Aber leider – und dafür kennen Sie mich zu gut – gehört es auch dazu, die andere Seite zu beleuchten. Wenn man dann doch mal die Lupe zur Hand nimmt, sich noch mal anschaut, wie die Gesamtsituation ist, komme ich einfach nicht umhin, das altbekannte Lied zu singen: Ja, diese kleine Krankenhausreform ist wichtig für den Freistaat Thüringen. Aber noch wichtiger wäre es tatsächlich, wenn wir endlich zu einer Krankenhausplanung kommen würden. Ich weiß, Sie rollen dann schon mit den Augen, aber wir sind hier längst überfällig. Es ist auch müßig, Sie darauf hinzuweisen. Ich hätte im Fachausschuss schon gern auch mal das Gutachten bekommen. Die Fristen dafür sind schon längst alle abgelaufen. Die Vorgaben, die der Ausschuss dem Ministerium gegeben hat – auch bei der Teilnahme, dass wir gern auch an diesem gesamten Prozess der Krankenhausplanung beteiligt werden wollen –, das hat alles so nicht funktioniert. Stattdessen gab es einen langen und zähen Prozess, diesen Werkstattprozess. Aber das alles sind Lieder, die ich hier von diesem Ort schon mehrfach gesungen habe, die aber an der Stelle einfach dazugehören. Der Krankenhausplan wurde verschlafen und nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ soll es dann doch der Nachfolger im Amt lösen. Das Ergebnis sehen wir jetzt: Wir haben einen Wildwuchs und Klinikinsolvenzen, die sich am Horizont abzeichnen. Da musste dann die Landesregierung mit dem entsprechenden Schutzschirm gegenhalten, was natürlich wichtig und auch eine richtige Entscheidung ist. Aber wir hätten es erst an dieser Stelle gar nicht so weit kommen lassen dürfen, wenn wir frühzeitig Entscheidungen getroffen hätten, die den Häusern Planungssicherheit gegeben hätten. Hoffen wir also mal, dass dieser Gesetzentwurf der Anfang der Zeitenwende im Ministerium ist und nicht nur ein Ausreißer in einer langen Linie von Misserfolgen. Ich habe es schon angedeutet: Wir werden natürlich diesem Gesetzentwurf heute hier zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, was lange währt, wird gut, so möchte man hoffen. Die Thüringer Krankenhausplanung schleppt sich wie so viele andere Themen im Gesundheitsministerium seit Jahren dahin, verhindert die sichere Planung der Krankenhäuser und frustriert das Personal.
(Beifall AfD)
Jetzt ist die Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes notwendig, um die vom Bundesgesetzgeber avisierte Umstellung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser mit der Einführung einer an Leistungsgruppen orientierten Vorhaltevergütung zu ermöglichen. Einer wichtigen Empfehlung der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft in der schriftlichen Anhörung ist zwingend Folge zu leisten. Konkret wird gefordert: Bevor Festlegungen und Beschreibungen von Leistungsgruppen in Thüringen erfolgen, muss dringend das Inkrafttreten bundesgesetzlicher Regelungen abgewartet werden. Das Universitätsklinikum Jena mahnt an, im Gesetz einen Passus einzufügen, welcher es ermöglicht, die vorgesehenen Gelder aus dem Transformationsfonds auch an das Universitätsklinikum ausreichen zu können. Gewichtige Gründe für einen dringenden Reformbedarf der Krankenhäuser sind: Verbesserung der Behandlungsqualität durch mehr Spezialisierung, die bestehende überbordende Bürokratie, stetig steigende Betriebskosten insbesondere aufgrund der desaströsen Wirtschafts- und Energiepolitik der Bundesregierung sowie die unzureichende Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Investitionsförderung der Krankenhäuser. Ob diese Reform allerdings geeignet ist, die finanziellen und strukturellen Probleme der Kliniken wie chronische Unterfinanzierung mit Investitionslücken zu lösen, darf bezweifelt werden.
(Beifall AfD)
Zu einem Bürokratieabbau in den Krankenhäusern trägt der vorliegende Reformentwurf wenig bei. Wir sehen weiterhin die Gefahr, dass die Einteilung der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen nicht die regionalen Besonderheiten berücksichtigt, ebenso wenig wie die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Wir befürchten, dass die aktuellen Reformvorschläge insbesondere den kleineren Kliniken die finanzielle Grundlage entziehen, wenn sie nur noch die Aufgaben eines pflegerisch geleiteten Zentrums mit ambulanter Versorgung wahrnehmen. Wenn allerdings die Kliniken Institutsambulanzen errichten sollen, um zu überleben, schwächt das wiederum die ambulante Medizin.
(Beifall AfD)
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen warnte am 27. März in einer Medieninformation zu Recht davor, dass die Krankenhausreform die ambulante Versorgung aushöhlt. Es gibt also von unserer Seite erhebliche Zweifel an der geplanten Krankenhausreform in Thüringen, aber vor allem durch die geplanten Reformmaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums unter der Führung eines Karl Lauterbach. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Anwesende! Herr Dr. Lauerwald, es ist nicht richtig, ambulante und stationäre Versorgung im Gesundheitswesen gegeneinander auszuspielen. Wir brauchen beides als wichtige Frage für gute Gesundheitsversorgung in Thüringen. Deswegen ist es immer auch Ziel der rot-rot-grünen Koalition, die Krankenhäuser und die ambulante Versorgung zu stärken. Das kann man immer nur im Gleichklang denken und tun. Ich freue mich, dass noch einige Menschen hier oben auf der Besuchertribüne Platz genommen haben. Wenn man den Ausführungen von Kollegen Zippel folgen würde, klingt das ja tatsächlich fast skandalös. Ich möchte darauf hinweisen, dass es der explizite Wunsch aller Krankenhäuser in Thüringen war, auf den 8. Krankenhausplan zunächst erst mal zu verzichten, weil wir nun alle diese schlimme und schwierige Coronapandemie durchgemacht haben und die Krankenhäuser – Sie wissen das – keine elektiven Eingriffe mehr in der Form getan haben, weswegen die Planungszahlen überhaupt für eine gute Krankenhausplanung nicht seriös waren. Das war aller Grund, diese Planung erst mal zu schieben, was das Gesetz auch erlaubt. Das ist das eine. Das andere ist, dass sich der Bund nun endlich auf den Weg gemacht hat, die Finanzierung der Krankenhäuser noch mal auf neue Füße zu stellen und nicht nur ökonomischen Druck auszuüben. Deswegen beschäftigen wir uns hier auch mit dieser kleinen Gesetzesnovelle für die Krankenhäuser. Wir werden diese Leistungsgruppen, die aller Voraussicht nach im Bund definiert werden, hier schon abbilden und mit dem Krankenhausplan dann weiter das Tempo hochhalten, denn die Weichen dafür sind gestellt. Kollege Zippel, ich möchte das auch noch mal hier gern sagen: Es ist nicht Aufgabe des Thüringer Landtags, diese Krankenhausplanung aufzustellen. Ich würde mich freuen, wenn Sie das anerkennen, dass das wirklich auch ein Kernmerkmal rot-rot-grüner Politik ist, von einem linksgeführten Gesundheitsministerium eine hohe Form der Beteiligung bei solchen wichtigen Planungsprozessen anzustreben, die auch zu gewährleisten, dass am Ende etwas dabei rauskommt, auch von vielen Menschen akzeptiert wird und dementsprechend auf Zustimmung stößt.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Herr Präsi-
dent!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege, stimmen Sie mit mir überein, dass ich gar nicht gefordert habe, dass der Thüringer Landtag die Krankenhausplanung übernimmt, sondern dass ich nur im Rahmen der Kontrollpflichten des Landtags darauf hingewiesen habe, dass die Landesregierung ihren Aufgaben nicht in ausreichendem Maße nachkommt, und dass ich darauf hingewiesen habe, dass die vom Thüringer Landtag beschlossene Beteiligung des Thüringer Landtags im Sinne einer Information nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat?
(Beifall Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Ich nehme diese merkwürdige Wortmeldung erst mal zur Kenntnis und möchte darauf hinweisen, dass ein ganz ausgiebiger Beteiligungsprozess mit der Werkstatt ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN 2030 gemacht worden ist, wo wirklich mit allen Menschen, die das im Gesundheitswesen betrifft, und natürlich auch mit den Krankenhäusern, ein hervorragender Dialog für die zukünftige Gestaltung geführt worden ist. Wer gefehlt hat, Herr Zippel, waren Sie.
(Beifall DIE LINKE)
Den Ball kann man Ihnen dann einfach nur zurückwerfen.
(Unruhe CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Ich will noch einmal auf den ersten Teil Ihrer Rede kommen. Lassen Sie uns gemeinsam dieses wichtige Gesetzesvorhaben hier gestalten. Das ist ja bei allen kontroversen Auffassungen auch Qualität von uns allen hier im Gesundheitswesen, dass, wenn es darauf ankommt, wir tatsächlich zusammenstehen und die gemeinsamen Gesetze da auf den Weg bringen. Deswegen lassen Sie uns diese kleine Novelle hier machen, damit wir eine gute Krankenhausplanung machen können, die dann Bundesgesetzvorgaben berücksichtigt. Ich möchte noch mal ausdrücklich loben, dass die Landesregierung jetzt zu diesem Mittel gegriffen hat und einen Schutzschirm über 100 Millionen Euro thüringenweit für die Kliniken gespannt hat, weil – und das muss man auch noch mal deutlich adressieren – der Bund sich hier nicht in der Lage gesehen hat und nicht wollte,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ist auch nicht die Aufgabe des Bundes!) die Zwischenphase zwischen den aktuellen Finanzierungsgrundlagen und den zukünftigen,
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Doch, doch!)
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
§ 1 Thüringer Krankenhausgesetz!) diese Zwischensituation, Herr Kollege Montag, so zu gestalten, dass die Kliniken Planungssicherheit haben, deswegen bräuchten sie eigentlich mehr Geld vom Bund. Ich bin froh, dass wir so eine verantwortungsvolle Landesregierung haben, die hier dann die Kliniken nicht im Regen stehen lässt und diesen Schutzschirm gespannt hat. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Lassen Sie uns das Gesetz beschließen!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, ich kann sagen: Wir tragen das mit, weil es hier in Thüringen – medizinisch würden wir sagen – minimalinvasiv dafür sorgt, dass wir einen halben Schritt weiterkommen, weil wir hier die Regelungskompetenzen so gestalten, dass das, was geboten ist, was demnächst vom Bund kommt, was andere Bundesländer schon längst tun, siehe NRW, dann auch in Thüringen möglich wird.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Ja, NRW, genau!) Da, wo die FDP mitregiert, hat es funktioniert, da wurde nämlich frühzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben, da wurde die Leistungsgruppensystematik frühzeitig eingespannt. Sie wissen, die 64 Leistungsgruppen, die es in NRW gibt, waren am Ende ja Ausfluss der CDU-FDP-Regierung – ich meine 2019 kam das Gutachten zurück, dann wurde sogar das Krankenhausgesetz entsprechend geändert. Also sehen Sie, Frau Ministerin, da waren Sie schon längst Ministerin hier in Thüringen, das hätten Sie auch machen können, aber wir sehen eben, dass das nicht passiert ist. Trotzdem ist es heute richtig, dass wir uns auf den Weg machen, mehr ist es ja nicht. Wir schaffen die formale Voraussetzung. Dass es dringend notwendig ist, haben wir, glaube ich, auch in allen Debatten schon mehrfach hier deutlich gemacht. Es ist ja nicht so, dass Ihnen keine Vorschläge auf dem Tisch gelegen hätten. Ich erinnere an den Antrag der Freien Demokraten aus dem November 2020, wo wir gefordert haben, theoretisch eine Modellregion nach Leistungsgruppensystematik in Planungsfragen mal durchzuspielen – das ist am Ende nichts anderes als ein Gutachten gewesen. Das haben Sie abgelehnt. 2021 wollten wir einen konkreten Auslöseauftrag hier im Landtag beschlossen haben, nämlich auch ausdifferenziert nach den Leistungsgruppen. Auch das ist abgelehnt worden. Er hat es noch nicht mal in den Ausschuss geschafft. Insofern war die Bereitschaft nicht besonders groß, tatsächlich den Schritt zu gehen, den andere Länder bereit waren zu gehen. Jetzt will ich noch mal auf das kommen, was Kollege Plötner gesagt hat: Alle zeigen immer auf den Bund. Ich will nur mal sagen: Die Finanzierungsverpflichtungen bei den Krankenhäusern liegen gar nicht beim Bund.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Vom
Finanzministerium!) Ich weiß nicht, ob Sie schon jemals mal was von der dualen Krankenhausfinanzierung gehört haben. Alle Betriebskosten sind durch GKV-Gelder und teilweise PKV zu tragen, und alle investiven Gelder und Strukturerhaltungsgelder sind durch die Länder zu tragen. Und hier liegt leider neben dem Planungsversagen der Länder der Hase im Pfeffer. Ich will Ihnen das auch noch mal kurz deutlich machen. Wenn wir mal schauen, wie sich die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder gestaltet hat: 1993 gaben die Länder 3,9 Milliarden Euro dafür aus. Im Jahr 2020 – eingedenk der Kostensteigerung, die wir natürlich über 20, fast 30 Jahre hatten – waren es 3,3 Milliarden Euro. Also haben die Länder 2020 sogar weniger in ihre Krankenhäuser investiert als 1993. Ich glaube, der Fingerzeig reicht aus, um zu erklären, warum wir zumindest in eine Schieflage gekommen sind.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Herzlichen Dank, Herr Kollege. Ich will noch mal kurz die Finanzierungsfrage ansprechen und die Frage formulieren, ob Sie der Meinung sind, dass der Deutsche Bundestag über Gesetzgebung die Grundlagen dafür regelt, dass die GKV und die Krankenkassen dort die Finanzierung der Krankenhäuser machen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Das ist falsch, das wissen Sie auch. Es gab 1994 eine Bund-Länder-Kommission, die festgelegt hat, dass der Bund die Rahmengesetzgebung macht und die Länder – auf eigenen Wunsch der Länder – die Finanzierung abzusichern haben, aber Freiheiten in der Gestaltung bekommen. Das war der Deal damals, der gilt übrigens bis heute. Wenn Ihnen das nicht gefällt, müssen Sie einen Antrag auf eine Bundesstrukturkommission oder was auch immer stellen, aber davon habe ich jetzt noch nichts gelesen. Aber kommen wir mal darauf hin, denn der Bund tut ja was. Das ist ja das Spannende, dass der Bund Geld gibt. Wir haben 2021 88,9 Milliarden Euro GKV, 10,8 Milliarden Euro PKV in die Krankenhäuser gegeben. Hinzu kamen an Bundesunterstützung 5,2 Milliarden Euro Unterstützungszahlungen, 1,2 Milliarden Euro Unterstützung bei Unfallversicherung. Das sind 105 Milliarden Euro. Da sind wir noch nicht bei den Coronajahren. Da gab es 22 Milliarden Euro über die ganzen Jahre, allein in Thüringen rund 780 Millionen Euro, Ausgleich für Steigerung der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom 6 Milliarden Euro, Krankenhauszukunftsfonds 3 Milliarden Euro, Digitalisierungsfonds für die Krankenhäuser 6 Milliarden Euro. Das sind alles Gelder des Bundes, die er gar nicht geben müsste, die er aus einem einzigen Grund gegeben hat: wirtschaftliche Sicherung und bei der Digitalisierung Strukturänderungen. Jetzt brauche ich Ihnen nicht sagen, was nicht eingehalten worden ist bei dem Deal: dass sich die Länder auf den Weg gemacht haben, ihre Strukturen zu ändern anhand der bereits vorhandenen Planungskriterien. Insofern, muss man leider sagen, hat sich die Landespolitik, Ausnahme NRW, bisher einen schlanken Fuß gemacht. Wir haben das anders eingefordert mit konkreten Vorschlägen. Deswegen ist es dennoch gut, dass jetzt diese Novelle vorliegt, aber sie kommt meines Erachtens viel zu spät. Ich will Ihnen nur eines sagen: Mit dem heutigen Beschluss kann sich das Ministerium sofort auf den Weg machen, die Krankenhausstrukturen selbstständig zu ändern, ohne auf den Bund zu warten. Nehmen Sie sich das Beispiel NRW. Der Bund hat länger diskutiert über die Anzahl der Leistungsgruppen. Man bleibt bei den 64. Ich glaube, 69 ist aktuell in der Diskussion. Also die Strukturplanungen sind jetzt möglich. Meine Forderung an Sie: Machen Sie sich jetzt auf den Weg, denn wir können keinen Tag länger darauf warten! Vielen Dank.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich sehe Frau Ministerin Werner schon in den Startlöchern, bitte schön.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich nur zur kleinen Krankenhausnovelle reden, aber nun hat Herr Zippel wieder das alte Lied angestimmt und Sie werden erlauben, dass ich zumindest an der einen oder anderen Stelle darauf und auch auf die Wortbeiträge des Abgeordneten Montag eingehen möchte. Zunächst noch mal zum Krankenhausplan, nur damit das für alle noch mal transparent wird: Wir haben tatsächlich in der letzten Legislatur, nämlich 2017, den 7. Landeskrankenhausplan auf den Weg gebracht. Ich will dazu sagen: Das ist eine Entscheidung, die wir dort beispielsweise getroffen haben, nämlich Strukturvorgaben, nämlich die Einführung der Facharztquote. Da haben Sie, Herr Zippel, muss ich sagen, sich mit den Geschäftsführern gemeinsam darüber beschwert, sie hätten, glaube ich, lieber Mengenvorgaben gehabt. Wir haben gesagt, es braucht Strukturvorgaben, denn das Wichtigste in der medizinischen Versorgung sind genügend Ärztinnen und Ärzte, die für Patientinnen und Patienten, Angehörige da sein können. Also hier haben wir sehr wohl Entscheidungen getroffen, die den Krankenhäusern auch wehgetan haben, die auch zu Veränderungen geführt haben, nämlich in den Krankenhäusern, und das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Bei Dutzen-
den Ausnahmen, die Sie genehmigt haben! Sehr schmerzhaft!) Natürlich, genau, da gab es auch Ausnahmen, das haben wir gemeinsam erarbeitet, weil natürlich in bestimmten Bereichen, im Bereich der Dermatologie oder beim Röntgen, diese Facharztquote augenscheinlich nicht unbedingt notwendig gewesen ist. Wir haben Ausnahmen eingeführt, um zu ermöglichen, wenn beispielsweise eine Ärztin schwanger geworden ist, und das deutet sich nicht immer lange an, oder wenn beispielsweise klar war, dass demnächst ein Arzt/eine Ärztin dann in das Krankenhaus kommen wird, das entsprechend begrenzte, befristete Ausnahmen auch möglich sind. Also wie gesagt, 2017 wurde dieser Krankenhausplan von uns, von mir auf den Weg gebracht, und ein Krankenhausplan wird regulär alle sechs Jahre fortgeschrieben und die Fortschreibung hätte nach diesem Plan am 1. Januar 2023 erfolgen müssen. Aber schon 2021 hat die Landeskrankenhausgesellschaft sich mit der Bitte an uns gewandt, die Regellaufzeit des Plans zu verlängern. Als Begründung wurden die außerordentlichen Belastungen der Kliniken durch die Coronapandemie angeführt. Die außerordentlichen Belastungen werden Sie, denke ich, nicht leugnen. Es war auch, das muss man noch mal sagen, im zweiten Halbjahr 2021 nicht absehbar, wie die Pandemie sich weiterentwickeln wird. Sie wissen, es gab da Mutationen, Veränderungen. Jede abgeschlossene Welle hat zu einer neuen Welle geführt. Das heißt, 2021 waren die Kliniken hier vor allem durch Krankheitsausfälle des eigenen Personals sehr betroffen. Wie 2020 war auch 2021 davon gekennzeichnet, dass es drastische Falleinbrüche in den Krankenhäusern gab, dass es eine unnormale Verschiebung des stationären Leistungsgeschehens gab. Von einer Regelversorgung konnte also nicht die Rede sein. Das heißt, schon vor einem Jahr, vor Verlängerung des Krankenhausplans, vor Ende der Regellaufzeit, hat sich der Krankenhausplanungsausschuss einvernehmlich darauf verständigt – mit allen Akteuren, Kassen, der Landesärztekammer, der Krankenhausgesellschaft, Kommunen –, diesen Krankenhausplan um ein weiteres Jahr zu verlängern in der Hoffnung, dass die pandemische Phase dann beendet ist und dass man dann eine verlässliche Datengrundlage hat, um in die Aufstellung des neuen Krankenhausplans zu gehen, denn die letzte belastbare Datenbasis wäre 2019 gewesen. Trotz dieser Verlängerung hat die Landesregierung bereits Anfang 2022 – also zwei Jahre vor Ablauf der Planlaufzeit – mit den Arbeiten am 8. Thüringer Krankenhausplan begonnen. Es wurde schon gesagt, es war ein neuartiges Beteiligungsformat: Werkstatt ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN.2030. Ja, Herr Zippel, Herr Montag, Sie waren mit eingeladen. Sie hätten sich beteiligen können. Ich kann Ihnen sagen, dass auch bedauert wurde, dass Sie sich dieser Beteiligung entzogen haben. Man kann von der Seitenlinie immer schön reinrufen. Aber, okay, das ist halt der Fall, damit muss man umgehen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das kann ich verstehen, dass Sie enttäuscht waren!) Der Gesundheitsausschuss – und das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen – wurde über die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt immer wieder informiert. Wir haben im Ausschuss gemeinsam mit den Akteuren des Zielbildes – also der Landesärztekammer, den Vertretern der Kassen, der Landeskrankenhausgesellschaft – die Ergebnisse des Werkstattprozesses vorgestellt. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, dort zu diskutieren und ins Gespräch zu kommen. Und Herr Plötner, ich habe düster in Erinnerung, dass es kaum Diskussionen gegeben hat. Das war nämlich auch etwas enttäuschend für die Akteure. Aber auch die Jacke müssen Sie sich anziehen, nicht ich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn es jetzt um die Veränderung auf Bundesebene geht, Herr Montag und auch Herr Zippel, wenn Sie sagen: Das Problem der Krankenhäuser hier in Thüringen, dass jetzt ein Schutzschirm aufgespannt werden muss, liegt an den Ländern. Das liegt eben nicht an den Ländern, denn das Problem der Insolvenzen haben Krankenhäuser deutschlandweit.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ja, das habe ich doch gesagt, dass das an den Ländern liegt!) Das liegt an den gestiegenen Energiekosten. Diese Energiekosten wurden zum Teil – aber eben nur zum Teil – von der Bundesregierung kompensiert. Es liegt an erhöhten Tarifen, die nur für das Pflegepersonal refinanziert werden. Ich muss das hier mal sagen, weil das vielen auch nicht bekannt ist: Für die Betriebskostenrefinanzierung sind die Kassen zuständig, und was dann Grundlage dafür ist, das beschließt die Bundesregierung. Deswegen gab es auch – weil die Frage gestellt wurde – im Bundesrat einen Antrag, der von allen Ländern unterstützt wurde und
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Landesbasisfallwert! Davon kann man abweichen!) mit dem die Bundesregierung aufgerufen wurde, den Landesbasisfallwert anzupassen und auch die entsprechenden Erhöhungen im Bereich der Betriebskosten rückwirkend und nicht nur für 2024 für einen kleinen Teil zu refinanzieren. Es ist so, dass die erhöhten Tarife für Pflege für 2024 refinanziert werden, aber zum Beispiel für die Tariferhöhungen bei Ärztinnen und bei Ärzten, beim Funktionspersonal, bei technischem Verwaltungspersonal nicht. Das sind Kosten, auf denen die Krankenhäuser sitzen bleiben. Die bezahlt niemand und dafür hat das Land auch keine Verantwortung. Wir sind für Investitionen zuständig. Da sind wir in den letzten Jahren, denke ich, unserer Rolle und unserer Aufgabe gerecht geworden. Aber diese Probleme, die die Krankenhäuser jetzt haben, liegen an der verfehlten Finanzierung der Krankenhäuser. Das muss auf Bundesebene geändert werden.
(Beifall DIE LINKE)
Zum Glück passiert da etwas. Und ich muss sagen, die SPD – es ist nicht immer friedlich zwischen mir und Karl Lauterbach, aber er hat zumindest das Problem nicht nur erkannt, sondern hat auch begonnen, eine Lösung zu finden. Das haben die Regierungen davor nicht getan. Dass wir jetzt die Probleme haben, liegt an der verfehlten Finanzierung.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Problem ist auch, dass – ich habe es eben beschrieben – die Fälle in den letzten Jahren aufgrund der Coronapandemie zurückgegangen sind.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Dabei haben Sie auch eine Kompensation beschlossen!) Das Problem ist, dass die Krankenhäuser nur nach Fällen finanziert werden. Trotz alledem muss jedes Krankenhaus OP-Säle vorhalten, es muss Energie vorhalten, es muss das Personal vorgehalten werden, es müssen die technischen Voraussetzungen vorgehalten werden.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wofür sie ausreichend kompensiert wurden!) Und wenn nur nach Fall finanziert wird, dann wird diese Vorhaltevergütung eben nicht ausreichend refinanziert. Das ist das Ziel des Gesetzes auf Bundesebene. Die FDP ist auf Bundesebene zumindest dabei und bestätigt auch, dass hier eine Veränderung der Finanzierung notwendig ist. Das soll auf Bundesebene passieren, dass es eine Vorhaltevergütung gibt – zumindest 60 Prozent –, damit die Krankenhäuser dann eine bessere Finanzierung haben. Wie gesagt, für Investitionen, die Länder, da haben wir in den letzten Jahren viel getan. Aber für die Betriebskosten, das ist die Aufgabe des Bundes, und das können sie nicht einfach so wegschieben. Die Frage nach dem Gutachten: Ich habe Ihnen im letzten Ausschuss, Herr Zippel, versprochen, dass wir im Ausschuss das Gutachten vorstellen werden, und dass wir das gemeinsam auch diskutieren. Ich weiß gar nicht, wie Sie jetzt darauf kommen, dass das nicht der Fall wäre.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Im letzten Ausschuss der Legislatur, na super!) Welche Fragen wir dem Gutachter stellen werden, das haben wir im Ausschuss vorgestellt. Das war nämlich ein Ergebnis des Werkstattprozesses. Ich weiß nicht, ob Sie sich das angeschaut oder angehört haben, aber Sie hätten da auch Fragen formulieren können. Das haben Sie aber nicht gemacht. Jetzt zur Krankenhausnovelle: Wichtig wird sein, mit der neuen Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene wird nach neuen Strukturen geplant werden. Das heißt, momentan ist es ja sehr unterschiedlich, wie die Planungen vorangehen: Manche machen mit Betten, manche ohne Betten, viele mit Fachbereichen. Und bisher ist es nur NordrheinWestfalen, das den Krankenhausplan nach Leistungsgruppen aufgestellt hat. Und Sie wissen, dass Nordrhein-Westfalen dadurch seine Probleme hat, nämlich diesen Prozess der Konzentration umzusetzen. Das hängt mit der fehlenden Finanzierung zusammen. Natürlich sagt auch der Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen, ich kann in einem Krankenhaus nicht die einzige Abteilung wegnehmen, die einigermaßen Profit, Dividende – nennen Sie es, wie Sie wollen – bringt, weil sonst das Krankenhaus wirtschaftlich nicht tragbar ist. Deswegen braucht es diese Veränderung der Finanzierung, damit diese Kooperation funktionieren kann, damit die Konzentration gelingen kann und damit auch kleine Krankenhausstandorte in ländlichen Räumen eine Zukunft haben. Und nicht nur unser Planer, sondern auch die Kommission auf Bundesebene sagt: Die ostdeutschen Bundesländer haben ihre Hausaufgaben gemacht. Wir haben kaum Krankenhäuser, die unter 100 Patientinnen und Patienten sind. Die können beispielsweise sektorenübergreifende Versorgung gewähren. Dafür gibt es aber noch keine Gesetzesgrundlage. Deswegen scheuen sich die Häuser, diesen Weg zu gehen. Wir haben die Konzentrationsprozesse zum Großteil hier auch in Thüringen schon vorgenommen. Also für uns wird vor allem die neue Finanzierung wichtig sein. Dazu braucht es die Leistungsgruppen. Wenn wir den Prozess jetzt schnell angehen mit der Zuweisung von Leistungsgruppen, dann wird Thüringen eines der ersten Länder sein, das tatsächlich von der neuen Vergütung profitieren kann. Jetzt steht natürlich noch einiges auf Bundesebene aus: Auswirkungsanalyse, Kosten-Folgen-Abschätzung usw. Ich glaube aber, dass wir mit der Novelle in einem guten Prozess sind und bedanke mich trotz alledem für die konstruktive Diskussion im Ausschuss und hoffe jetzt sehr, dass Sie zustimmen werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Es hätte sich jetzt die Redezeit noch um – wenn Sie sich untereinander unterhalten wollen, können wir gern machen. Ich kann erst mal rausgehen. Aber mein Vorschlag ist, wir machen jetzt hier weiter. Oder soll ich jetzt noch kurz die Sitzung unterbrechen? Also, es hätte sich jetzt noch eine Redezeit von 35 Sekunden ergeben. Möchte davon jemand Gebrauch machen? Das ist nicht der Fall. Und damit kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Und zwar stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9380 in Zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, FDP-Gruppe, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und Linken. Gegenstimmen? Enthaltungen? Jetzt müssten Sie sich schon entscheiden, ob Sie dagegen stimmen oder sich enthalten. Sie wollten zustimmen. Dann sind das auch noch die Zustimmungen der AfD-Fraktion. Sie kamen nur etwas unter Zeitverzögerung. Damit ist der Gesetzentwurf – Leute versucht es mal bitte etwas ruhiger hier. Damit ist der Gesetzentwurf in Zweiter Beratung angenommen. Und wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, der möge sich bitte von den Plätzen erheben.
(Unruhe im Hause)
Vielen Dank. Der guten Form halber noch Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen keine. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des neuen TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8188 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9921 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Jetzt fehlt uns erst mal die Berichterstatterin. Ich unterbreche mal die Sitzung für 5 Minuten zur Klärung der Berichterstattung. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir können fortfahren und steigen wieder in die Sitzung ein. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben die Gelegenheit zur Berichterstattung.
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, der Antrag wurde in der 131. Plenarsitzung am 15. März 2024 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 69. Sitzung am 18. April 2024 beraten und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9921 empfohlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, zum Thema „Herzinfarktnetzwerk“ sind sich alle Beteiligten auf medizinscher, fachlicher Ebene einig. Die unverhältnismäßig hohe Sterberate durch akuten Herzinfarkt liegt in Thüringen mehr als sechsmal höher als im Bundesdurchschnitt. Auf medizinischer Ebene wurde umgehend gehandelt, regional, auf Landesund Bundesebene. Wie ich in der ersten Lesung bereits darlegte, hat sich in Thüringen eine ärztliche Autorengruppe gebildet. Diese hat ein Konzept entwickelt, welches strukturierte Behandlungsmodalitäten der Therapie des Herzinfarkts schaffen soll. Die Landesärztekammer hat die Expertengruppen „Kardiologische Kliniken“ und „Rettungsdienst Kardiologie“ zusammengerufen. Integriert sind mehrere Thüringer Kliniken, kardiologische Praxen und Vertreter der Landesärztekammer. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie empfiehlt Herzinfarktnetzwerke aus definierten Interventionszentren, sogenannte PCI-Zentren. Nun braucht es eine rasche politische Begleitung, Bahnung und Finanzierung. Leider hat das Thüringer Gesundheitsministerium auch dieses Thema verschlafen. Es erhielt Kritik von Chefärzten und der Landesärztekammer. Nun erhöht die CDU den Druck und macht Tempo. Eine gewisse Planlosigkeit lässt sich hierbei nicht verleugnen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgte vor acht Tagen, am 18. April. Heute früh kommt Ihr Antrag um die Ecke, die zweite Beratung unbedingt heute abzuhalten. Wenn Ihnen, liebe Kollegen der CDU, das Thema so wichtig erscheint, hätten Sie das doch schon eher regeln können.
(Beifall AfD)
In der Tat ist der politische Handlungsbedarf dringend geboten. Hoffen wir, dass dies das Gesundheitsministerium verinnerlicht und rasch handelt. Die Etablierung eines Thüringer Herzinfarktnetzwerkes ist absolut zu begrüßen und zu unterstützen. Trotzdem wiederhole ich die nicht unberechtigten Kritikpunkte. Ohne ausreichend Personal, ohne eine essenzielle Verbesserung der digitalen Infrastruktur, ohne endlich einen für Thüringen verbindlichen Krankenhausplan, ohne die nötigen technischen, organisatorischen und logistischen Voraussetzungen laufen die Bemühungen der Mediziner ins Leere. Die Forderung der CDU, dass die Landesregierung die Expertise der Landesärztekammer Thüringen in den Aufbau dieses Herzinfarktnetzwerkes zwingend einbeziehen sollte, also Fachleute mit ins Boot zu holen, ist essenziell wichtig. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Jetzt habe ich die Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Zippel für die CDU-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Herr Plötner
versucht es auch schon ganz lange!) Als Nächster dann. Jetzt habe ich aber Herrn Abgeordneten Zippel aufgerufen. Wir werden es doch wohl noch hinkriegen, und auch mit ein bisschen Ruhe.
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, über gute Versorgung haben wir in diesem Plenum schon ausführlich gesprochen. Ein Thema, das der CDU-Fraktion ganz besonders am Herzen liegt: gute Versorgung mit Medikamenten, gute Versorgung mit und durch Apotheken. Die Versorgung bei Herzinfarkten war bisher jedoch noch kein Thema. Im letzten Plenum wurde der Antrag der CDU-Fraktion beraten, ein Antrag, der wie viele lange benötigt hat, bis er aufgerufen wird. Und da will ich gleich direkt auf den Kollegen Lauerwald antworten: Jetzt zu sagen, wir machen hier irgendwie Stress oder Druck, ist deswegen schon ein bisschen absurd, weil dieser Antrag einfach sehr lange im Plenum lag. Das können Sie vielleicht historisch nachvollziehen. Wir konnten ihn nicht weiter beschleunigen. Im letzten Plenum wurde er dann aufgerufen. Wir haben ihn im Ausschuss beraten. Jetzt hat er regulär seinen Weg aus dem Ausschuss zurück ins Plenum gefunden. Da ist jetzt nicht irgendwie Stress oder was entstanden, das ist ein ganz normaler Ablauf. Ich will ganz ehrlich sein: Ich hätte diesen Antrag auch schon lieber viel eher beraten, weil er eben wichtig ist und weil mit jedem Tag, den er nicht verabschiedet wurde, auch diese Verbesserungen für die Menschen im Freistaat nicht eintreten. Aber schlichtweg: Die Tagesordnung der Plenartagungen war zu lang und daher waren wir einfach Opfer dieser langen Tagesordnung.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Sie
hätten ja schon am Mittwoch beantragen können, was Sie heute Morgen gemacht haben!) Vielleicht ist es Ihnen entgangen, aber wir hatten doch eine sehr umfangreiche Tagesordnung. Manchmal gibt es Punkte, zu denen man dann schaut, okay, ist an dem oder dem Plenartag noch etwas Luft und können wir heute diesen Punkt beraten. Wir haben gemerkt, okay, wir haben heute am Freitag Luft, diesen Punkt zu beraten, also machen wir das. Aber, ich denke, Sie sollten uns nicht darin belehren, wie wir unsere Anträge einreichen. Das besonders Tragische – und das habe ich gerade eben schon versucht anzudeuten – an dieser Verzögerung ist, dass mit jedem Tag, an dem wir kein Herzinfarktnetzwerk in Thüringen haben, die Chance auf Überleben bei dieser Erkrankung stagniert. Die Mortalität – und das haben wir schon ausführlich debattiert – ist in Thüringen scheinbar unnötig hoch, und das, obwohl wir weltweit die höchste Konzentration an Herzkathetern haben. Deswegen haben wir uns auch des Themas angenommen und diesen Antrag verfasst. Wir müssen die 40 Prozent höhere Mortalität als der Bundesdurchschnitt signifikant reduzieren. Dazu benötigen wir die besagten PCI-Zentren, Qualitätsstandards und den Ausbau von Schnittstellen von den behandelnden Notärzten zu den PCI-Kliniken – alles Themen, die wir im letzten Plenum beraten haben und auch intensiv im Ausschuss diskutiert haben. Ich will noch mal auf ein Thema abheben, weil mir das besonders wichtig ist, weil immer wieder kritisiert wurde, na ja, würde sich denn dadurch die Versorgung wirklich verbessern und was ist denn der Mehrwert. Aber wir haben in Thüringen schon Erfahrungen mit einem solchen Netzwerk. Wir haben das Schlaganfallnetzwerk, mit dem wir sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Genau das wollen wir auch mit dem Herzinfarktnetzwerk erreichen. Wir haben eine hervorragende Grundlage mit dem Infarktnetzwerk durch das Universitätsklinikum Jena, und die beteiligten Organisationen befürworten diesen Schritt in die richtige Richtung. Zusammengefasst lässt sich sagen: Das Thema ist brandaktuell und es drängt sehr. Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir es dann im Ausschuss geschafft haben, schnell zu einer Lösung zu kommen, dass wir es tatsächlich auf diese Tagesordnung oder für dieses Plenum ganz regulär geschafft haben. Denn, wie gesagt, es ist allen im Ausschuss am Ende des Tages nach der Debatte doch deutlich gewesen, dass das Thema so dringlich ist, dass es keinen weiteren Aufschub duldet, um die Versorgung der Menschen in Thüringen zu verbessern. Das Thema ist dringend, es liegt auf dem Tisch. Deswegen vielen Dank, dass wir dort heute hoffentlich zu einer guten Abstimmung kommen, zu einem guten Ergebnis. Es liegt jetzt an uns allen, diesem Antrag zuzustimmen und damit aktiv Leben zu retten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Danke schön, Herr Präsident. Werte Anwesende, es ist in der Tat so, dass die Zahlen im Vergleich zu anderen objektiv wirklich nicht so gut aussehen, was die Versorgung bei Herzinfarkten angeht. Nur was man der Vollständigkeit halber auch immer sagen muss: Das hat natürlich auch viel mit der Altersstruktur und der Bevölkerungsstruktur in Thüringen zu tun. Wir wissen, dass wir im Durchschnitt auch eine sehr hochaltrige Bevölkerung haben. Da stehen wir Sachsen und Sachsen-Anhalt in nichts nach. Auch dort – das muss man sich anschauen – sind die Zahlen nicht so gut, was die Prognose nach einem Herzinfarkt angeht. Gleichwohl ist es absolut richtig, dort eine bessere Versorgung in den Blick zu nehmen. Das ist auch schon 2021 passiert, weil sich die Ärztinnen und Ärzte in Thüringen nicht mit solch einem Zustand zufriedengeben und sich zwei Arbeits- und Expertengruppen gegründet haben – „Kardiologische Kliniken“ und „Rettungsdienst Kardiologie“ –, um sich intensiv mit dieser Frage auseinanderzusetzen, wie man da Abhilfe schaffen kann, um die Versorgung bei Herzinfarkten zu verbessern. Der Prozess ist in vollem Gange. Wir sind auch mehrfach und intensiv im Ausschuss darüber unterrichtet worden, wie die Landesärztekammer dort aktiv geworden ist, aber dass da auch noch nicht aller Rückfluss da ist, gerade auch was noch mal die Kliniken angeht. Das ist ein Punkt, den man sich bei dieser ganzen Diskussion vergegenwärtigen muss, dass es auch um Kliniken geht – das haben wir beim vorherigen Tagesordnungspunkt schon gehört –, um sehr viel geht, auch um wirtschaftliche Fragen und Imageund Standortfragen. Es ist eben nicht so leicht, dort Kliniken zu priorisieren, die eine 24/7-Herzkathederlaborbesetzung haben und dort dementsprechend auch das Herzinfarktnetzwerk gestalten können. Ich will ja den Fleiß der CDU hier auch anerkennen, dass Sie sich da noch mal die Mühe gemacht und niedergeschrieben haben. Es ist ein Prozess, der bereits läuft. Deswegen werden wir uns als rot-rotgrüne Koalitionsfraktionen jetzt gleich hier enthalten, weil natürlich der Sinn der Sache da ist, aber – wie gesagt – in einem Prozess, der schon in vollem Gange ist. Lassen Sie uns dann lieber zusehen, dass es uns gemeinsam gelingt, dieses Herzinfarktnetzwerk so auf den Weg zu bekommen – gemeinsam mit einer guten Krankenhausplanung –, dass die Zahlen zukünftig besser aussehen. Das sind wir den Menschen im Freistaat Thüringen schuldig. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Ich rufe jetzt Herrn Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP auf.
(Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich
ziehe zurück!) Er zieht zurück. Dann habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Es sieht so aus, als würde Frau Ministerin Werner sprechen wollen. Bitte schön.
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, inzwischen bin ich richtig froh, dass der Antrag noch mal auf die Tagesordnung gekommen ist, zum einen um das eine oder andere richtigstellen zu können, aber zum anderen auch, Herr Lauerwald, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, noch mal zuzuhören, denn ich habe im Ausschuss sehr ausführlich über den Stand des Herzinfarktnetzwerkes berichtet. Scheinbar konnten Sie dem nicht folgen, vielleicht waren Sie auch in den Computer vertieft. Aber jetzt haben Sie die Gelegenheit, hier noch mal zuzuhören.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will etwas voranstellen. Herr Zippel, nicht dass Sie sich dann wieder beschweren: Ich sage das nicht, weil ich nicht der Meinung bin, dass es ein Herzinfarktnetzwerk braucht. Aber dass wir so viele Menschen haben, die in Thüringen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen sterben, liegt vor allem daran, dass die Menschen hier sehr oft an Herz-KreislaufErkrankungen erkranken. Das ist ein ostdeutsches Phänomen. Sie haben jetzt leider nur die Thüringer Zahlen und den Bundesdurchschnitt benannt. Aber wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann wissen Sie, dass es die ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin sind, in denen die Infarktsterblichkeit im Vergleich zu den restlichen Bundesländern sehr viel höher ist. Und das hat Gründe, das sagt auch die Deutsche Herzgesellschaft. Die Gründe liegen beispielsweise in sozioökonomischen Faktoren, also dass sich die Menschen hier anders ernähren, dass sie weniger Sport treiben, dass sie ärmer sind, dass ihnen in bestimmten Fragen auch Gesundheitskompetenzen fehlen. Das ist der Grund, warum ich gesagt habe: Wir müssen auch immer mit benennen, dass natürlich auch die Menschen selbst an der Stelle dafür sorgen müssen, dass sie nicht erkranken oder erst später erkranken und gar nicht erst in diese Notsituation kommen. Denn das ist der letzte Punkt, wenn wirklich ein Notfall eintritt. Aber damit muss man sich natürlich auseinandersetzen. Hier also noch mal eindeutig gesagt: Die Einschätzung, dass die Herzinfarkttoten ein rein medizinisches Effizienzproblem sind, stimmt nicht, sondern es gibt multikausale Gründe und die müssen wir immer auch mit benennen. Ich habe es vorhin im Beitrag auch schon gesagt: Sie wissen, Strukturqualität ist mir wichtig. Wir haben die Facharztquote damals eingeführt. Ich glaube, dass die Qualität der medizinischen Versorgung an der Stelle auch weiterentwickelt werden kann, wenn Strukturqualität umgesetzt wird. Sie haben vom Positionspapier der Landesärztekammer ja alle schon gehört. Die hatte im September 2021 einen Vorschlag gebracht zu einem strukturierten Herzinfarktnetzwerk und ich habe sofort zugesagt, dass wir bei der Umsetzung dieses Papiers oder dieses Vorschlags nicht nur unterstützen wollen, sondern das natürlich auch ganz eng begleiten. Ich will auch noch mal sagen: Wir haben ja auch gute Erfahrungen gemacht. Mit dem 7. Krankenhausplan unter R2G ist beispielsweise das Schlaganfallnetzwerk eingeführt worden. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Insofern war es naheliegend, das Herzinfarktnetzwerk umzusetzen. Aber an der Stelle muss man auch noch mal sagen, dass die Forderungen aus Ziffer 2 aus dem Papier der Landesärztekammer schon umgesetzt sind. Wir haben im Mai 2022 – im Übrigen noch vor Ihrem Antrag – dann eine Arbeitsgruppe gebildet, in der sich die verschiedenen Akteure wiedergefunden haben, und haben als Allererstes eine Ist-Analyse auf den Weg gebracht. Ich will das noch mal deutlich sagen: Wir hatten ja die Erfahrungen aus dem Schlaganfallnetzwerk. Es ist wichtig, dass wir eine faktenbasierte Grundlage haben. Nur auf dieser Grundlage können auch entsprechende Empfehlungen zur Herzinfarktbehandlung gemeinsam erarbeitet werden. Hier muss man auch noch mal sagen, dass es Unterschiede gibt, beispielsweise zwischen dem, was die Landesärztekammer vorschlägt und was wir uns vorstellen könnten. Wir sehen zum Beispiel ein Stufensystem, das ist auch ganz naheliegend in einem ländlichen Land oder einem Flächenland wie Thüringen. Das war im Vorschlag der Landesärztekammer erst mal anders und darüber muss man natürlich auch ausführlich diskutieren. Ich hatte im Ausschuss berichtet, dass eine Analyse durchgeführt wurde und diese am 18. April abschließend vorgestellt und ausgewertet wurde. Das will ich noch mal hier als Satz sagen, weil mir das im Ausschuss noch nicht möglich war: Auch die Landesärztekammer hat in abschließender Auswertung der Analyse festgestellt, dass die strukturelle und organisatorische Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt in den Thüringer Kliniken weit überwiegend gut aufgestellt ist. Zu Unterziffer 1 möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass auch die Landesärztekammer unter Berücksichtigung der fachlichen Diskussion in der AG „Herzinfarktnetzwerk“, insbesondere aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands, der für jeden, der mit Dienstplänen beschäftigt ist, auch festgestellt hat, dass nicht, wie von Ihnen vorgeschlagen, hier jetzt die Dienstpläne aufeinander abgestimmt werden sollten. Das wäre wirklich ein großer zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der aber auch nicht notwendig ist. Es gibt andere Möglichkeiten, das zu organisieren. Es zeigt sich eben, dass in der AG „Herzinfarktnetzwerk“ genau dazu beigetragen werden kann, dass entsprechende Lösungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefunden werden. Ich bin der Arbeitsgruppe da sehr dankbar – denn das sind ja immer Sachen, die zusätzlich zur Arbeit entstehen –, dass wir hier mit der Etablierung dieses Herzinfarktnetzwerkes dann im Krankenhausplanungsausschuss einen großen Schritt auch weitergehen zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und hochwertigen Versorgung der Bevölkerung. Ich habe es auch im Ausschuss gesagt: Es muss immer abgewogen werden, dass auch die Erreichbarkeit wichtig ist. Das ist eine wichtige Frage in der AG „Netzwerk“. Ich möchte aber noch etwas anderes unbedingt hier mitteilen, etwas, das übrigens auch vor dem Papier der Landesärztekammer schon von Thüringen und von dem Ministerium auf den Weg gebracht wurde, nämlich die digitalen Voraussetzungen zu schaffen für eine entsprechende Versorgungskette. Die waren eben noch nicht gegeben. Das ist aber, insbesondere wenn es um die präklinische Versorgungskette geht, besonders wichtig. Ich will es hier auch sagen: Die Digitalisierung der Thüringer Rettungskette ist ein Prestigeprojekt der Thüringer Landesregierung. Hier wirken das Innenministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und wir gemeinsam. Großen Dank an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die uns hier sehr eng begleitet hat. Mit dieser elektronischen Versorgungskette oder Notfallkette sind wir auch deutschlandweit führend. Auch das muss an dieser Stelle unbedingt angesprochen werden.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben zunächst mit der mobilelektronischen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst – das sogenannte MEDiRett – begonnen. Hier haben wir es geschafft, über alle Landkreise und kreisfreien Städte das landesweit einheitlich zu etablieren, auszurollen und auch schrittweise zu optimieren. Wie gesagt, die KV hat hier einen großen Anteil daran. Eine weitere Voraussetzung für dieses Netzwerk ist dann, die sektorenübergreifende Versorgung zwischen Rettungsdienst und stationärer Gesundheitsversorgung digital zu unterstützen. Das heißt, das Projekt der Digitalisierung der Thüringer Rettungskette begann mit der technischen Ausstattung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Noteinsatzfahrzeuge. In der zweiten Stufe erfolgt die Anbindung der aktuell 37 Thüringer Klinikstandorte an MEDiRett, die mit einer zentralen Notaufnahme, einer Stroke-Unit, oder für psychiatrische Notfälle an der Notfallversorgung in Thüringen teilnehmen und hierbei regelmäßig durch den Rettungsdienst angefahren werden. Diese beiden Projektstrecken werden, wie ich finde, bereits erfolgreich bewältigt. Die Ausstattung der Noteinsatzfahrzeuge ist abgeschlossen und die Ausstattung des bodengebundenen Rettungsdienstes befindet sich auf der Zielgeraden. Jetzt gilt es, ebenso die Implementierung der digitalen Patientenvoranmeldung in den Krankenhäusern sowie die Möglichkeit des digitalen Datenabrufs des Notarztprotokolls sowie von durch den Rettungsdienst erfassten Parametern umzusetzen. Herr Hartung ist selbst lange Zeit im Notfall unterwegs gewesen und weiß, wie wichtig da ein guter Austausch zwischen dem Rettungsdienst und den Krankenhäusern ist. Diese Fördermaßnahme wird jetzt umgesetzt in den Krankenhäusern. Wir haben im Jahr 2023 damit begonnen. Ich denke, Ende dieses Jahres haben wir damit abgeschlossen und haben sehr viele Fördermittel genau für diese Digitalisierung der Rettungskette über die Sektoren hinaus auch in die Krankenhäuser gegeben. Wichtig war natürlich auch die unter Punkt 3 angesprochene Gewährleistung einer stabilen Mobilfunkverbindung. Aber auch hier sind die Punkte längst aufgegriffen.
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Entschuldigung, Frau Ministerin, einen Augenblick bitte. Meine Damen und Herren, es ist doch recht laut im Raum, nicht sehr höflich gegenüber der Rednerin. Ich bitte noch ein bisschen um Ruhe.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Aber so wundert es einen nicht, wenn dann bestimmte Fehler immer wieder hier am Pult dargestellt werden. Schade, vielleicht muss ich es mal schriftlich übergeben. Ich will es an dieser Stelle vielleicht auch belassen. Wie gesagt, die Digitalisierung der Notfallkette ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass jetzt auch das Herzinfarktnetzwerk aufgestellt werden kann. Ich habe es gesagt: In der Arbeitsgruppe am 18. April hat Prof. Schulze vom UKJ die Ergebnisse vorgestellt. Es wurde auch über das Herzinfarktregister gesprochen. Auch hier kann ich sagen: Wir diskutieren gerade in der Arbeitsgruppe die Einführung einer Teilnahmeverpflichtung für die Kliniken. Die Voraussetzungen werden dort diskutiert. Ganz zum Schluss die Bitte an Sie alle: Das Anliegen der Antragsteller – kann man sehen – ist überwiegend auch das fachliche Anliegen der Landesregierung und wurde schon vor dem Antrag auf den Weg gebracht. Es bedurfte hier keiner Arbeitsaufforderung, wie das im Antrag leider etwas suggeriert wird. Aber was es braucht, ist natürlich die Zeit, den Akteuren zu erlauben, ihre weit fortgeschrittene Arbeit auch entsprechend abzuschließen. Ich freue mich auf die weitere Umsetzung und bedanke mich für die geteilte Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die umfassende Rede und die charmante Kommentierung. Jetzt haben wir noch eine Meldung von Herrn Abgeordneten Zippel. 4 Minuten und 43 Sekunden haben Sie noch.
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte nur auf zwei Sachen noch mal eingehen, weil die Ministerin das hier noch mal so betont hat, besonders am Anfang: auf die besonderen Rahmenbedingungen, die wir im Freistaat haben, und warum wir unter Umständen einfach eine höhere Mortalität beim Thema „Herzinfarkt“ haben. Ich will das noch mal klarstellen. Ich glaube, das würde hier auch gar keiner in Abrede stellen, dass wir da auch besondere Herausforderungen haben. Wir haben auch in der Begründung nie gesagt, dass das auszuschließen ist. Aber wir würden genau darum – und deswegen haben wir diesen Antrag eingereicht – die gegenteilige Schlussfolgerung ziehen: Genau deswegen ist das Herzinfarktnetzwerk ja so wichtig, um genau bei diesen zusätzlichen Belastungen, die wir haben, gegenzusteuern. Nichtsdestotrotz wird alles, was Sie gerade aufgezählt haben, nicht die 40 Prozent höhere Mortalität erklären. Da müssen wir uns auch einig und ganz sicher sein, dass das nicht die alleinige Erklärung sein kann. Das beides noch mal zur Klarstellung und als Bestätigung noch mal zusätzlich für diesen Antrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen
Vielen Dank, Herr Zippel. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt keine. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/9921. Wer ist dafür, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen ab, zweitens, über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8188 – Neufassung – unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, CDU-Fraktion, Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen im restlichen Haus ist also auch das angenommen. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, ich will den Applaus nicht abwürgen, aber ich hatte schon Bewegungen im Raum wahrgenommen. Manchmal spricht sich ja was rum, aber trotzdem möchte ich zunächst darauf aufmerksam machen, dass 10 Minuten nach dem Ende der Plenarsitzung der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im Raum F 202 tagt und 5 Minuten nach Ende der Plenarsitzung – da werde ich wieder gehetzt – der Innen- und Kommunalausschuss im Raum F 101. Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind übereingekommen, heute keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen zu wollen. In diesem Sinne bedanke ich mich für drei aufregende Tage miteinander, wünsche noch gutes Gelingen in den Ausschusssitzungen und ansonsten allen ein schönes Wochenende. Danke schön.