thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, ich kann sagen: Wir tragen das mit, weil es hier in Thüringen – medizinisch würden wir sagen – minimalinvasiv dafür sorgt, dass wir einen halben Schritt weiterkommen, weil wir hier die Regelungskompetenzen so gestalten, dass das, was geboten ist, was demnächst vom Bund kommt, was andere Bundesländer schon längst tun, siehe NRW, dann auch in Thüringen möglich wird. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Ja, NRW, genau!) Da, wo die FDP mitregiert, hat es funktioniert, da wurde nämlich frühzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben, da wurde die Leistungsgruppensystematik frühzeitig eingespannt. Sie wissen, die 64 Leistungsgruppen, die es in NRW gibt, waren am Ende ja Ausfluss der CDU-FDP-Regierung – ich meine 2019 kam das Gutachten zurück, dann wurde sogar das Krankenhausgesetz entsprechend geändert. Also sehen Sie, Frau Ministerin, da waren Sie schon längst Ministerin hier in Thüringen, das hätten Sie auch machen können, aber wir sehen eben, dass das nicht passiert ist. Trotzdem ist es heute richtig, dass wir uns auf den Weg machen, mehr ist es ja nicht. Wir schaffen die formale Voraussetzung. Dass es dringend notwendig ist, haben wir, glaube ich, auch in allen Debatten schon mehrfach hier deutlich gemacht. Es ist ja nicht so, dass Ihnen keine Vorschläge auf dem Tisch gelegen hätten. Ich erinnere an den Antrag der Freien Demokraten aus dem November 2020, wo wir gefordert haben, theoretisch eine Modellregion nach Leistungsgruppensystematik in Planungsfragen mal durchzuspielen – das ist am Ende nichts anderes als ein Gutachten gewesen. Das haben Sie abgelehnt. 2021 wollten wir einen konkreten Auslöseauftrag hier im Landtag beschlossen haben, nämlich auch ausdifferenziert nach den Leistungsgruppen. Auch das ist abgelehnt worden. Er hat es noch nicht mal in den Ausschuss geschafft. Insofern war die Bereitschaft nicht besonders groß, tatsächlich den Schritt zu gehen, den andere Länder bereit waren zu gehen. Jetzt will ich noch mal auf das kommen, was Kollege Plötner gesagt hat: Alle zeigen immer auf den Bund. Ich will nur mal sagen: Die Finanzierungsverpflichtungen bei den Krankenhäusern liegen gar nicht beim Bund. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Vom Finanzministerium!) Ich weiß nicht, ob Sie schon jemals mal was von der dualen Krankenhausfinanzierung gehört haben. Alle Betriebskosten sind durch GKV-Gelder und teilweise PKV zu tragen, und alle investiven Gelder und Strukturerhaltungsgelder sind durch die Länder zu tragen. Und hier liegt leider neben dem Planungsversagen der Länder der Hase im Pfeffer. Ich will Ihnen das auch noch mal kurz deutlich machen. Wenn wir mal schauen, wie sich die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder gestaltet hat: 1993 gaben die Länder 3,9 Milliarden Euro dafür aus. Im Jahr 2020 – eingedenk der Kostensteigerung, die wir natürlich über 20, fast 30 Jahre hatten – waren es 3,3 Milliarden Euro. Also haben die Länder 2020 sogar weniger in ihre Krankenhäuser investiert als 1993. Ich glaube, der Fingerzeig reicht aus, um zu erklären, warum wir zumindest in eine Schieflage gekommen sind.

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗