Henry Worm
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage ins Rund: Konnten alle Abgeordneten Ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dem so ist. Somit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 54 auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe als Erstes auf Herrn Abgeordneten Bühl mit der Drucksache 7/9875. Bitte, Herr Abgeordneter.
