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Robert-Martin Montag

FDP 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Das ist falsch, das wissen Sie auch. Es gab 1994 eine Bund-Länder-Kommission, die festgelegt hat, dass der Bund die Rahmengesetzgebung macht und die Länder – auf eigenen Wunsch der Länder – die Finanzierung abzusichern haben, aber Freiheiten in der Gestaltung bekommen. Das war der Deal damals, der gilt übrigens bis heute. Wenn Ihnen das nicht gefällt, müssen Sie einen Antrag auf eine Bundesstrukturkommission oder was auch immer stellen, aber davon habe ich jetzt noch nichts gelesen. Aber kommen wir mal darauf hin, denn der Bund tut ja was. Das ist ja das Spannende, dass der Bund Geld gibt. Wir haben 2021 88,9 Milliarden Euro GKV, 10,8 Milliarden Euro PKV in die Krankenhäuser gegeben. Hinzu kamen an Bundesunterstützung 5,2 Milliarden Euro Unterstützungszahlungen, 1,2 Milliarden Euro Unterstützung bei Unfallversicherung. Das sind 105 Milliarden Euro. Da sind wir noch nicht bei den Coronajahren. Da gab es 22 Milliarden Euro über die ganzen Jahre, allein in Thüringen rund 780 Millionen Euro, Ausgleich für Steigerung der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom 6 Milliarden Euro, Krankenhauszukunftsfonds 3 Milliarden Euro, Digitalisierungsfonds für die Krankenhäuser 6 Milliarden Euro. Das sind alles Gelder des Bundes, die er gar nicht geben müsste, die er aus einem einzigen Grund gegeben hat: wirtschaftliche Sicherung und bei der Digitalisierung Strukturänderungen. Jetzt brauche ich Ihnen nicht sagen, was nicht eingehalten worden ist bei dem Deal: dass sich die Länder auf den Weg gemacht haben, ihre Strukturen zu ändern anhand der bereits vorhandenen Planungskriterien. Insofern, muss man leider sagen, hat sich die Landespolitik, Ausnahme NRW, bisher einen schlanken Fuß gemacht. Wir haben das anders eingefordert mit konkreten Vorschlägen. Deswegen ist es dennoch gut, dass jetzt diese Novelle vorliegt, aber sie kommt meines Erachtens viel zu spät. Ich will Ihnen nur eines sagen: Mit dem heutigen Beschluss kann sich das Ministerium sofort auf den Weg machen, die Krankenhausstrukturen selbstständig zu ändern, ohne auf den Bund zu warten. Nehmen Sie sich das Beispiel NRW. Der Bund hat länger diskutiert über die Anzahl der Leistungsgruppen. Man bleibt bei den 64. Ich glaube, 69 ist aktuell in der Diskussion. Also die Strukturplanungen sind jetzt möglich. Meine Forderung an Sie: Machen Sie sich jetzt auf den Weg, denn wir können keinen Tag länger darauf warten! Vielen Dank.

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