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Beate Meißner

CDU 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Fragestunde

Herr Präsident, erlauben Sie mir, dass ich zunächst die Besuchergruppe aus dem schönen Landkreis Sonneberg herzlich begrüße. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Genau!) Genau, was sein muss, muss sein. Barrierefreie Wahlbüros zu Kommunal- und Landtagswahlen in Thüringen Am 26. Mai 2024 finden in Thüringen die Kommunal-, am 9. Juni die Europa- und am 1. September die Landtagswahlen statt. Alle Bürger Thüringens sind nach Artikel 46 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und den vergleichbaren Vorschriften zu allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen aufgerufen. Auch für Menschen mit Behinderungen sind diese Grundsätze zu gewährleisten. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind alle Wahlbüros in Thüringen barrierefrei für Menschen mit Behinderungen zugänglich? 2. Steht bei allen Kommunalwahlen zumindest ein barrierefrei erreichbares Wahlbüro zur Verfügung? 3. Wie stellt die Landesregierung anderweitig sicher, dass allen Menschen mit Behinderungen Teilhabe an den Wahlen ermöglicht wird? 4. Sind der Landesregierung Beschwerden oder Klagen aufgrund mangelnder Teilhabemöglichkeiten an den Wahlen aus den jeweils letzten Kommunal-, Europa- oder Landtagswahlen bekannt?

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