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Diana Lehmann

26.04.2024 Sitzungen 7/135

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, in diesen Tagen befinden sich viele junge Menschen in Thüringen mitten in der Prüfungsphase zum Abitur. Heute jährt sich zum 22. Mal der Amoklauf am Erfurter Gutenberggymnasium, es ist ein schwerer Tag. Al ­ len Abiturienten und Abiturientinnen wünsche ich viel Kraft für die Prüfungen und Zuspruch für diese schweren Zeiten. Am 26. April 2002 – vor 22 Jahren – erschoss ein jugendlicher Amokläufer 16 Menschen auf dem Gelände des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums, an dem er selbst Schüler war, und tötete sich selbst. Es war der schlimmste Amoklauf an einer Schule in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Opfer werden wir immer in Erinnerung behalten, den Angehörigen gilt unsere Unterstützung. Lassen Sie uns nicht vergessen, welche Bedeutung der Zusammenhalt in der Gesellschaft für jede und jeden Einzelnen hat, besonders in diesen schwierigen Zeiten. Und ich würde Sie bitten, dass wir uns für eine kurze Schweigeminute von den Plätzen erheben. Wir steigen jetzt in die heutige Sitzung des Thüringer Landtags ein, die ich hiermit eröffne. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Herr Abgeordneter Rudy, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Hoff, Frau Ministerin Werner zeitweise. Für die Plenarsitzung wurden folgende Festlegungen getroffen: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 44 und 48 sollen als erste Punkte aufgerufen werden, die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 g sollen als zweite Punkte aufgerufen werden. Zu diesen Tagesordnungspunkten werden die zweite und – gegebenenfalls – die dritte Beratung durchgeführt, sofern die Gesetzentwürfe nicht an einen Ausschuss überwiesen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen am Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 41 soll nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 50 a bis 53 aufgerufen werden. Der Antrag in der Drucksache 7/8730 zu Tagesordnungspunkt 29 wurde in einer Neufassung elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Der bisherige Stand zur Abarbeitung der Tagesordnung lässt es nicht ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl.

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