Raymond Walk
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, der aufmerksame Beobachter hat es vielleicht schon gesehen, ich trage eine besondere Schleife, die sogenannte White Ribbon, übersetzt die „weiße Schleife“. Das Ganze geht zurück auf eine Initiative aus den 90erJahren aus Kanada und richtet sich symbolisch gegen Männergewalt, also Gewalt von Männern gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt. Ich finde, eine sehr nachahmenswerte Aktion, der wir uns anschließen sollten.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt inhaltlich darauf eingehen, was die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf erreichen will. Wir wollen, wie es der Titel bereits vorgibt, Gewalt gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt, verhindern, zumindest reduzieren. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die Möglichkeit der täterbezogenen Gewaltpräventionsberatung zu verankern. Wir wollen also die Opfer schützen und nicht die Täter.
(Beifall CDU)
Deshalb wollen wir den Opfern auch ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung, im häuslichen Bereich zu verbleiben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dabei stehen zwei rechtliche Neuregelungen im Mittelpunkt: erstens das sogenannte Kontakt- und Näherungsverbot für häusliche Gewalttäter, für Stalker – der neue § 18a des Polizeiaufgabengesetzes – einschließlich der Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung einer Teilnahme an einer Gewaltprävention durch den Täter. Das gibt es bisher nur für Opfer und das ist die Verkehrung dessen, was wir wollen. Zweiter Regelungspunkt ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im neuen § 34f des Polizeiaufgabengesetzes, umgangssprachlich der Fußfessel. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber zunächst den Blick auf die besorgniserregenden Zahlen voranstellen. Laut Bundeslagebild „Häusliche Gewalt 2022“ ist die Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt in den letzten fünf Jahren bundesweit um 13 Prozent angestiegen und liegt nun bei etwa 2,5 Millionen Opfern jährlich. Blick nach Thüringen: Hier ist der Anstieg sogar überproportional auf 18 Prozent zu verzeichnen und im Jahr 2022 – das ist die aktuelle Zahl, die wir haben – gab es 3.812 Opfer. Auch das ist Fakt. In Deutschland sind Frauen besonders betroffen, genau gesagt 80,1 Prozent. Jede Stunde wurden im Jahr 2022 in Deutschland durchschnittlich 14 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften, und alle zweieinhalb Tage – das ist sehr erschreckend – stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Auch in Thüringen sind in diesem Zusammenhang für das Jahr 2022 – das ist gar nicht so im Bewusstsein – drei Todesopfer zu betrauern. Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Rechtslage: Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen in Kraft, das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, durch gerichtliche Schutzanordnungen und die vorübergehende Wohnungsüberlassung Gewalt im häuslichen Umfeld zu reduzieren und Schutz vor unzumutbaren Belästigungen wie ständiges Verfolgen und Nachstellen zu gewähren. Der zivilrechtliche Schutz der Opfer konnte durch dieses Gewaltschutzgesetz erheblich und deutlich verbessert werden.
(Beifall CDU)
Die Philosophie des Ansatzes „wer schlägt, muss gehen“ ist in der polizeilichen Praxis inzwischen schon lange angekommen und spiegelt sich auch in den ausgesprochenen Platzverweisen und Wohnungsverweisen wider, die die Polizei vor Ort erlässt. Die jährlich 3.000 polizeilichen Einsätze in Fällen häuslicher Gewalt in Thüringen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein Sicherheitsgefühl für das Opfer wiederherstellen und dem Opfer mit Respekt und Empathie begegnen. Deswegen ist es wichtig, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei auch entsprechend und gut ausbilden. Problematisch bleibt allerdings die Durchsetzung dieser gerichtlich angeordneten Kontakt- und Annäherungsverbote. Im Falle einer Missachtung der Anordnung muss natürlich erst eine Alarmierung durch das Opfer erfolgen, sofern es dazu überhaupt in der Lage ist. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte – auch das ist ja nachvollziehbar – kann dann auch wertvolle Zeit vergehen. Immer wichtiger wird dabei auch im Einzelfall die lang anhaltende Überwachung der vonseiten der Sicherheitsbehörden als gefährlich eingeschätzten Personen, gerade auch dann, wenn sich noch keine konkreten Straftaten einschließlich strafbarer Vortaten gesichert nachweisen lassen, nur dann kann ja auch gehandelt werden. Die Opferschutzverbände – ich will nur den größten ansprechen, „Weißer Ring“ – fordern ja schon seit Jahren den Einsatz der Fußfessel. Der Ansatz, der dahintersteht: Würden die Täter mit Fußfessel überwacht werden können, könnten wahrscheinlich auch viele Straftaten und Gewalttaten verhindert werden. Dass man das nie ausschließen kann, ist uns bewusst. In Thüringen kann jedoch bisher lediglich im Rahmen der Führungsaufsicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel gerichtlich angeordnet werden, was auch geschieht, nämlich in vier Fällen. Die Zahl der überwachten Straftäter liegt in den letzten Jahren auf einstelligem Niveau. Aber insbesondere bei den Sexualstraftätern hat sich diese Maßnahme bewährt. Und eine Nutzung – das ist wichtig und darum geht es heute – der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also Fußfessel, zur Gefahrenabwehr, also bereits im Vorfeld von Straftaten und Gewalt, das wollen wir heute auf den Weg bringen, so wie es andere Länder schon gemacht haben. Bayern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Brandenburg haben bereits ihre Polizeiaufgabengesetze geändert und ermöglichen dies. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung einer präventivpolizeilichen elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird ein bewährtes Instrument jetzt auch in Thüringen eingeführt, das bei entsprechender Gefahrenlage die umfassende Überwachung deutlich erleichtern kann und im Einzelfall eine personalintensivere Rund-um-die-UhrÜberwachung verringern helfen kann, denn dazu ist die Polizei auch real nicht in der Lage. Gleichzeitig ist diese Maßnahme auch rechtlich eine Mindermaßnahme zu einer möglichen Ingewahrsamnahme. Damit wäre der Opferschutz bei häuslicher Gewalt auch erheblich ausgebaut. Den Opfern wird ermöglicht, in ihrem bisherigen sozialen Umfeld zu verbleiben. Begleitend ist hierfür eine Regelung und Konkretisierung des Kontakt- und Näherungsverbots geboten, indem zur langfristigen Gewaltprävention auch die Möglichkeit zur gerichtlichen Anordnung und Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung verankert wird. Ich habe es eben angesprochen, wir meinen da die Täter und nicht die Opfer. Ich will noch am Rande erwähnen, dass wir im März dieses Jahres eine Umfrage bei INSA gestartet haben, und die Thüringer sagen zu zwei Dritteln, dass sie diese Art der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Straftäter als guten und richtigen Weg empfinden. Ich komme damit zum Schluss und will noch mal darauf hinweisen, worum es geht. Ich werbe ausdrücklich für Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. In Kurzform: Wir als CDU-Fraktion wollen Frauen effektiver vor Gewalt schützen. Wir stellen den Opferschutz vor den Täterschutz. Ich freue mich auf die Beratung zunächst heute und dann im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
