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Robert-Martin Montag

FDP 26.04.2024 Sitzungen 7/135

staats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Ich muss mal kurz ein Foto machen, 35 Minuten, das wird hoffentlich nach der Wahl öfter bei uns stehen, diese 35 Minuten Redezeit. Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist von den Vorrednern und Vorrednerinnen schon gewürdigt worden, dass nicht nur die Reden, sondern auch der Gegenstand etwas Besonderes ist, denn wir entfernen uns heute mit diesem Tagesordnungspunkt deutlich vom politischen Tagesgeschäft, dem politischen Tagesgeschäft, das zu Recht auch auf den harten Diskurs setzt, auf den Meinungsstreit setzt, um Unterschiedlichkeiten deutlich zu machen, um dem Wähler klarzumachen, in welche politische Richtung sich auch perspektivisch ein Land entwickeln soll. Das kann man auch im Rahmen der Verfassung so sehen, aber man sollte den Ton dämpfen, denn die Verfassung ist ein besonderer Gegenstand, ist ein besonderes Rechtsgut, denn sie ist und beschreibt die Grundlage, wie wir in diesem Land miteinander umgehen. Deswegen ist es aus meiner und aus unserer Sicht auch ein historischer Tag, dass wir in diesem Hohen Haus bei allen Unterschiedlichkeiten nicht nur zu einem Kompromiss gefunden haben, sondern dass auch die, die vielleicht allgemein gegen einzelne Punkte sind, am Ende Dinge mittragen können, die die Verfassung ändern und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser machen können. Ich will noch mal ein Stück weit auf die Historie eingehen: Der Verfassungsausschuss wurde 2020 mit dem Ziel eingerichtet, die Verfassung zu prüfen, Änderungsbedarf mithilfe von Sachverständigen zu analysieren, auch die Dinge, die bereits in der Legislatur zuvor vorgelegen haben, und dann notwendige Änderungen umzusetzen. Wir wissen alle: Unsere Verfassung ist über 30 Jahre alt. Beim Auto spricht man davon, es wäre quasi im besten Oldtimeralter, und wir wissen alle, spätestens dann wird es mal Zeit, Hand anzulegen. Die Arbeit im Ausschuss – das ist auch schon angesprochen worden – war zunächst geprägt von den politischen Rahmenbedingungen. Wegen der Anfang 2020 in Aussicht gestellten Neuwahl war die Arbeitszeit des Ausschusses erkennbar limitiert. Das hatte zur Folge, dass die Änderungswünsche schnell anwuchsen. Es waren dann fast 20 einzelne Änderungswünsche in kurzer Taktung zu beraten. Ich glaube, zu Recht haben auch wir damals von einem Schweinsgalopp gesprochen. Das gipfelte darin, dass die Fristen für die Stellungnahmen der Anzuhörenden immer kürzer wurden, die sich dann auch teilweise sehr verständlich weigerten, Stellungnahmen abzugeben. Das gefährdete zunehmend die sorgfältige, abwägende und aus unserer Sicht einer Verfassungsänderung würdige Arbeitsweise. Es wirkte sich auch der Stabilitätspakt der CDU mit der Minderheitsregierung aus. In dessen Rahmen wurde ein Paket von beiden für die Verfassungsänderung geschnürt. Wir waren nie ein Fan von diesem Paket. Das haben wir im Ausschuss deutlich gemacht. Mit dem gescheiterten Anlauf zur Neuwahl und deren Wegfall wurde dann auch dieses doch sehr umfangreiche Verfassungspaket nicht ganz hinfällig, aber es wurde längerfristig diskutiert und zunächst verbissen an dieser Paketlösung festgehalten. Das hat leider den Ausschuss und die Arbeit des Ausschusses über Monate blockiert. Wir fanden immer unklug, etwas beschließen zu wollen, das durch einzelne – wie uns beispielsweise – am Ende wieder im Parlament in Einzelabstimmungen aufgeschnürt worden wäre. Deswegen haben wir im Ausschuss, in allen Gesprächen darum geworben, die Änderungen lieber einzeln zu prüfen und Politik dort zusammenfließen zu lassen, was Politik machen muss, nämlich nicht auf jeweiligen Maximalposition zu bestehen, sondern immer das Machbare in den Blick zu nehmen. Ich glaube, dieses Machbare, das liegt heute auf dem Tisch. Ich bin sehr dankbar – das will ich betonen –, dass alle Fraktionen am Ende des Tages unserem Petitum gefolgt sind, einen Weg über die Gräben zu finden und am Ende das Beste für dieses Land, vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Verfassung wieder in den Blick zu nehmen. Sie haben bereits gemerkt: Wir werden nachher zu einem Punkt noch einen Antrag auf Einzelabstimmung stellen. Diese Debatte hat uns über drei Jahre im Ausschuss verfolgt, nämlich die zur Nachhaltigkeit. Die Verfassungsänderung zum beabsichtigten Artikel 41b ist ein Staatsziel. Wir waren immer recht kritisch, was Staatsziele betrifft. Die beste Verfassung ist immer eine, die schlank ist wie ein guter Sportler, (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist Diskri- minierung!) sich etwas zurückhält und vor allen Dingen klar und verständlich bleiben muss. Ich will noch sagen, dass die Frage des Sports weder am Körperumfang noch in Gewichtsklassen zu messen ist. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sehr gut!) Also, die Verfassung muss kurz und klar bleiben. Das ist nicht nur unsere Position. Auch andere, vor allem Verfassungsrechtler haben Bedenken, dass die Staatsziele hier die Verfassung aufblähen. Aus unserer Sicht gibt es da eins, das aus unserer Sicht tatsächlich verzichtbar wäre, und das ist die Frage der Nachhaltigkeit. Denn diese bleibt vollkommen richtungslos, da dazu gar nicht weiter ausgeführt, nicht einmal eine Richtung vorgegeben wird. Was meint sie? Meint sie die ökonomische Nachhaltigkeit? Frau Müller hat es angesprochen – dankenswerterweise. Aber für eine ökonomische Nachhaltigkeit – der Antrag, der Gesetzentwurf von uns liegt ja schon seit einem knappen halben Jahr vor – brauchen wir die Schuldenbremse in der Verfassung. Genauso wenn es um die Nachhaltigkeit und damit die Generationengerechtigkeit geht. Auch dann regelt sich ökonomische Nachhaltigkeit über das Verfassungsziel der Schuldenbremse. (Beifall Gruppe der FDP) Geht es um ökologische Nachhaltigkeit, ist dieser richtungslose Begriff auch überflüssig, denn mehrfach in unserer Verfassung, beispielsweise in Artikel 31, ist ja bereits vom Schutz der Lebensgrundlagen die Rede. Deswegen werden wir uns bei diesem Punkt nachher enthalten und eine Einzelabstimmung zu Artikel 41b beantragen. Ganz besonders freuen wir uns – das darf ich sagen; Frau Marx hat das auch schon angesprochen – über die Änderung des Europabezugs in der Thüringer Verfassung oder die Hineinnahme des Europabezugs. Das ist nicht nur für uns als Freie Demokraten, als proeuropäische Partei ein Herzensanliegen, sondern ich glaube, es ist auch notwendig. Warum, das möchte ich hier kurz noch mal ausführen dürfen. Am 09.12.2020 haben wir den Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Verfassung mit dem, wie ich immer noch finde, schönen Titel „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezugs“ eingebracht. Am 03.06.2021 wurde unsere Verfassungsänderung erstmalig im Plenum beraten. Es hat uns damals schon gefreut, dass mit einer außerordentlich breiten Mehrheit die Überweisung an den Verfassungsausschuss gelungen ist. Es reicht natürlich nicht nur allein, eine Mehrheit abzubilden, sondern man muss schon auch erklären, warum das ein zentrales Vorhaben ist und warum es gut und richtig ist, dass sich das jetzt auch in der Verfassungsänderung wiederfindet. Denn Thüringen hat Europa viel zu verdanken. Neben der Wiedervereinigung ist auch die wirtschaftliche Entwicklung eng mit dem europäischen Einigungs- und Integrationsprozess verbunden. Wir wissen: Thüringen hätte die 40 Jahre Diktatur nie so erfolgreich – auch bei aller Kritik am Tagesgeschäft, wie erfolgreich wir am Ende sind, gerade unter Rot-Rot-Grün – ohne eine Hilfe der Strukturfonds in der Transformation bewältigen können. Auch wirtschaftlich ist Europa der Raum, in dem Zusammenarbeit auch zum Wohle Thüringens stattfindet. Thüringen ist ein vitaler Teil Europas, nicht nur geographisch. Der Europabezug ist in der Präambel der Thüringer Verfassung bisher äußerst schwach und nicht nur das. Das kann man auch unserer Verfassung und den Verfassungsvätern und ‑ müttern gar nicht vorwerfen, weil sie in einem ganz anderen historischen Kontext gehandelt haben und das damit auch entstanden ist. Aber Artikel 67 spricht beispielsweise sogar noch von einer internationalen Organisation namens Europäische Gemeinschaft, die es bekanntlich seit zehn Jahren nicht mehr gibt. Klar ist: Der Verfassungsgeber konnte in den 90erJahren, am Anfang der 90er-Jahre die Möglichkeiten und Chancen des Einigungsprozesses noch gar nicht erahnen, denn die Maastrichter Verträge sind später entstanden. Damit änderten sich auch die Verflechtungen zwischen Europa und den Mitgliedstaaten. Der Maastrichter Vertrag hat die föderative Grundlage für ein Europa der Regionen gelegt. Sie wissen: Europa lebt politisch in Einheit, achtet aber auch die Vielfalt. Die Konsequenz daraus ist, dass die regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung des europäischen Aufbauwerts mitwirken und auch mitwirken müssen. Beleg dafür ist beispielsweise der Sitz Thüringens im Ausschuss der Regionen, wo wir direkt an europäischen Entscheidungen teilhaben können. Aufgrund der engen Vernetzung benötigen wir aus unserer Sicht auch auf landesverfassungsrechtlicher Ebene und in der Rubrik Staatsaufbau einen Kompass, der Maßstab und Grenze des Handelns von Exekutive und Legislative ist, der aber dem Gesetzgeber am Ende auch für die genaue Ausgestaltung den Rahmen gibt. Was bedeutet das konkret? Wir werden zukünftig aufgrund dessen mehr Mitwirkungsrechte für Thüringen in der Europäischen Union haben. Wir haben als Parlament zukünftig mehr Einfluss bei europäischen Entscheidungen, weil zukünftig auch Stellungnahmen proaktiv und gemeinsam durch den Ausschuss in die Europäische Union und an die Kommission gegeben werden können. Ziel ist es natürlich hier, Europa besser zu machen und Europa, wenn es entscheidet, die Thüringer Sicht mit in die Entscheidungsfindung zu geben. Weniger Übergriffigkeit – so empfinden es ja viele – seitens Brüssel und mehr Schutz für die Frage der Subsidiarität und unsere Sicht auf die Dinge werden die Folge sein, weil sich damit natürlich auch die Rechte des Europaausschusses in diesem Parlament ändern werden. (Beifall Gruppe der FDP) Dass uns das als Freie Demokraten, aber auch insgesamt als Parlament vor der anstehenden Europawahl gelingt, ist besondere Ehre und Ansporn für unsere parlamentarische Arbeit und sollte das für uns alle sein. Insofern wünschen wir diesem gefundenen Kompromiss, der immer auch ein solcher bleiben muss, viel Erfolg. Wir werden unser Nötiges dazu beitragen. Insofern danke ich allen – und das möchte ich vor allen Dingen auch noch mal an die richten, die vielleicht aus Berlin zusehen und allzu oft den Stab am Ende über jedem einzelnen Abgeordneten in diesem Parlament brechen, zurufen: Es gibt eine staatspolitische Verantwortung, die jeden Tag in diesem Parlament wahrgenommen wird, weil Menschen aufstehen, aus ihrem Berufsleben herausgehen, in dieses Parlament gehen, sich streiten, aber in dieser besonderen Situation, die der Wähler uns als Auftrag mitgegeben hat, die staatspolitische Verantwortung jeden Tag leben. Deswegen ist das heute auch ein Tag, ein Zeichen, vor allen Dingen an die Berliner Blase: Schaut nach Thüringen, wie Kompromisse gelingen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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