Dorothea Marx
staats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, dass es jetzt hier so entgleitet, Herr Braga, Sie haben das Prinzip der Normenhierarchie immer noch nicht verstanden. Das hat Kollege Voigt vorhin versucht zu erklären. Das erkläre ich jetzt noch mal. Die Verfassung steht über allem. Sie ist sozusagen die Topüberschrift über allen nachrangigen Gesetzen. Und da kann man nicht hinkommen und sagen, ja, wir haben ja eigentlich diesen Obergrundsatz erst mal so ganz gut gefunden, danach haben wir aber gemerkt, was da die anderen dann mit einfachen Gesetzen daraus machen wollen, das gefällt uns nicht, deswegen muss der obere Grundsatz sterben. Das ist ein vollkommen falsches Verständnis von Verfassungsordnung.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Aber woher sollen Sie auch die Verfassungsordnung verstehen, die Sie ja ohnehin bekämpfen. Da haben Sie wahrscheinlich gesagt, die Zeit sparen wir uns. Wir durchdringen das erst mal gar nicht mehr intellektuell.
(Unruhe AfD)
Diese Verfassungshierarchie oder die Normenhierarchie spielt dann die entscheidende Rolle. Deshalb habe auch ich vorhin gesagt: Ihre Ablehnung des Ziels der Ehrenamtsförderung als Staatsziel in der Verfassung ist ein Schlag ins Gesicht aller Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
Das wiederhole ich hier noch mal. Da können Sie nichts schönreden, weil Sie die Hierarchie der Rechtsordnung nicht verstehen wollen. Die Hierarchie der Rechtsordnung – und ich komme jetzt zu Herrn Montag, wobei ich in gar keiner Weise irgendeine Parallelität zu Herrn Braga ziehen möchte.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Gott sei
Dank!) Ja, das ist schön für Sie beide. Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Montag, auch noch mal einen kleinen Hinweis auf die Normenhierarchie geben. Sie haben jetzt bei der Nachhaltigkeit noch einmal gesagt: Da gibt es ganz viele Gesetze, da gibt es schon Verfassungsrechtsprechung und wir müssen diese Konkretisierung jetzt in der Verfassung hier in Thüringen nicht vornehmen, weil das gibt es alles schon. Aber auch hier gibt es wieder die Normenhierarchie. Da ist ein Verfassungsgrundsatz, der ist dann eben ein unumstößlicher Grundsatz oben drüber. Und die einfachen Gesetze, die kann ich jederzeit wieder umstoßen. Wenn ich aber erkenne oder erkannt habe, dass aufgrund von Verfassungsrecht, aufgrund von vielen einfachen Gesetzen, die da schon sehr gute Regelungen dazu treffen, wie Sie richtigerweise gesagt haben,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ich habe auf die Verfassung verwiesen!) ja, dass wir dann sagen, wir haben hier einen übergeordneten Grundsatz, dann kann ich den auch noch nachschärfen und verbessern, weil er dann eben auch einer einfachgesetzlichen Abschaffung oder Veränderung nicht mehr so leicht zugänglich gemacht werden kann. Deswegen darf auch da die Nachhaltigkeit besser werden und deswegen würde ich auch noch mal an Sie appellieren, vielleicht hier doch zuzustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
