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Ute Bergner

fraktionslos 26.04.2024 Sitzungen 7/135

staats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, meine Vorredner haben heute ausführlich dargelegt, wie wichtig die Verfassung als Arbeitsgrundlage und Lebensgrundlage für unser Land ist. Aus diesem Grund halte ich es jetzt für meine Pflicht, auf einen eklatanten Fehler hinzuweisen, der in dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/897 aufgetreten ist. Und zwar möchte ich mich hier für die Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Der Artikel 19 soll Kinder- und Jugendrechte stärken, und zwar nach der Vorlage der UN-Kinderrechtskonvention. Wenn ich mir diesen Artikel anschaue, frage ich mich, ob irgendjemand, der diesen Artikel formuliert hat, die UN-Kinderrechtskonvention danebengelegt hat. Das fehlt mir. Ich habe es getan und es fehlt ein grundsätzliches Kinderrecht, das bei der UN-Kinderrechtskonvention ganz oben steht, und zwar das Recht der Kinder auf elterliche Fürsorge. Das wird hier einfach weggelassen. Und jetzt muss ich sagen: Wenn ich auf diesen reinen Gesetzestext schaue, und zwar mit dem Blick eines Richters – (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sind Sie doch gar nicht!) und dazu muss ich sagen, ich habe viele Jahre als ehrenamtlicher Richter gearbeitet, sowohl als Familienrichter als auch am Finanzgericht –, dann, muss ich sagen, eröffnet dieser Artikel 19 Tür und Tor, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das steht doch gar nicht drin!) Es stellt nur die staatliche Fürsorge in den Mittelpunkt. Und eins muss ich sagen: Der Staat ist nicht das bessere Elternteil. Das haben wir gesehen, als die Kinder vom Staat verpflichtet wurden, Masken zu tragen, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh bitte, kommen Sie mal klar!) als es Politiker gab, die gesagt haben, Kinder sind Gefährder des Allgemeinwohls. Unter diesen Voraussetzungen können Eltern sich noch nicht mal mehr wehren. Wir müssen auch davon ausgehen, dass die meisten Eltern ihre Kinder lieben. Das ist der Regelfall. Die wenigen kriminellen Sachen, die mit Kindern passieren, die Vernachlässigung, das ist schlimm und grausig. Aber da haben wir schon jetzt die Möglichkeit, einzugreifen und diese Kinder da rauszuholen. Wenn Sie sich das genau durchlesen, diesen Artikel 19: In einer Diktatur kann dann vom Staat festgelegt werden, dass die Kinder aus ideologischen Gründen weggenommen werden können. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Bergner, jetzt lassen Sie doch mal die Kirche im Dorf, ernsthaft!) Und das hatten wir in der DDR. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das muss doch wehtun im Kopf!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie werden doch nicht den Freistaat mit der DDR vergleichen!) Deswegen finde ich diesen Artikel 19 gruselig. Ich appelliere hier tatsächlich an alle Abgeordneten, sich das noch mal anzuschauen und möglicherweise diesen noch mal an den Ausschuss zu verweisen, damit das Recht der Kinder auf elterliche Fürsorge eingefügt wird. Danke.

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