Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich möchte der CDU in einem Punkt zu diesem Gesetzentwurf gratulieren, denn er bringt vor allem eine Erkenntnis zum Ausdruck: Der gefährlichste Ort für Frauen sind die eigenen vier Wände. Das wollte die Union lange nicht wahrhaben. Das Abstimmverhalten einiger Bundestagsabgeordneter von 1997 zur Vergewaltigung in der Ehe nehmen Ihnen ja heute manche noch übel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Anliegen, das die CDU mit dem Gesetzentwurf verfolgt, nämlich der Schutz von Frauen vor Partnerschaftsgewalt, ist durchaus ehrenwert. Und dieses Anliegen unterstützen wir Freien Demokraten. Inhaltlich soll das durch drei Maßnahmen erreicht werden, nämlich durch Kontakt- und Näherungsverbote, Gewaltprävention und durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, landläufig auch Fußfessel genannt. Über die Kontakt- und Näherungsverbote und über gerichtlich angeordnete Gewaltpräventionsangebote können wir gern reden – deswegen tragen wir auch eine Ausschussüberweisung mit –, aber beim Thema „Fußfessel“ muss ich noch mal ausholen, nicht ganz so unterhaltsam, wie wir es eben schon gehört haben. Aber der betreffende § 34f PAG, der neu eingefügt werden soll, ist so allgemein formuliert, dass er eben nicht nur bei Partnerschaftsgewalt gilt. Nein, Sie wollen unter dem Deckmantel des Schutzes von Frauen eine allgemeine Möglichkeit zur Aufenthaltsüberwachung von Menschen schaffen, die unter Umständen noch nie straffällig geworden sind. Dass FDP und CDU im Bereich der Sicherheitsrechte eher selten auf einer Wellenlänge liegen, ist uns ja nun wirklich nicht neu.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber
das finden wir gut!) Dieses Anliegen der CDU ist so ein Punkt, wo das wieder mal deutlich wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Den Aufenthaltsort einer Person nicht als Strafe, sondern präventiv 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu überwachen, ist ein tiefer, ein sehr tiefer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, zumal sich aus Bewegungsbildern, die nach dem Willen der Union unter Umständen auch hergestellt werden könnten, auch andere Informationen über die überwachte Person ablesen lassen. Das reicht von Gesundheitsdaten über politische Einstellungen bis hin zur sexuellen Orientierung. Ich glaube, es ist Ihnen gar nicht bewusst, was man mit den Daten, die Sie da erheben wollen, alles Schönes anstellen kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Daher werden wir Ihnen bei diesem zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs sicherlich nicht zustimmen können, aber im Ausschuss noch einigen Diskussionsbedarf haben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
