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Raymond Walk

CDU 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch was sagen. Ich bedanke mich erst einmal für die fast komplett konstruktive Diskussion. Wir sehen, wir wollen alle den Schutz der Frauen – bis auf eine Fraktion hier im Haus. Ich will aber noch auf zwei Dinge eingehen. Herr Bilay, seit fünf Jahren werden die Fußfesseln auch in Thüringen eingesetzt. Es gibt 26 Fälle. In keinem Fall gab es irgendwelche größeren Defizite. Es sind auch keine 1.000 Fälle, sondern 26. Und Frau Henfling: Selbstverständlich ist der Richtervorbehalt schon implementiert. In § 34 f entscheidet der Richter, die Polizei kann es beantragen und natürlich nicht selbst festlegen. Das ist doch selbstverständlich. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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