Götze
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Fraktion der CDU den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt durch Änderung des Polizeiaufgabengesetzes verbessern. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung von ausdrücklichen Rechtsgrundlagen zur Anordnung von Kontakt- und Näherungsverboten sowie die Ermöglichung der Anwendung der umgangssprachlich als elektronische Fußfessel bezeichneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Fälle häuslicher Gewalt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein wesentlicher Baustein zur Verhinderung von Gewalt im sozialen Nahraum sein kann. Aus diesem Grund hatte sich die Landesregierung gemeinsam mit Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Justizministerkonferenz für die Implementierung des Instruments im Gewaltschutzgesetz eingesetzt, um den Gerichten effektivere Mittel zur Durchsetzung ihrer Anordnungen an die Hand zu geben. Über die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Polizeiaufgabengesetz kann und sollte ernsthaft diskutiert werden. Brandenburg hat erst kürzlich mit dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein umfassendes, entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet, welches für die weitere Überlegung in Thüringen als Ausgangspunkt dienen kann. Was man dabei natürlich auch beachten sollte – und meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das bereits angesprochen – ist die Frage, was in der Kürze der Zeit hier leistbar ist, und man sollte natürlich im Blick haben, dass man mit dem Polizeiaufgabengesetz ein sehr grundlegendes Gesetz anfasst. Insofern warne ich auch davor, hier zusätzliche Gefahrbegriffe, die unreflektiert oder ungeprüft aus Bayern übernommen werden sollen, in das Polizeiaufgabengesetz zu integrieren. Das würde, glaube ich, zu mehr Verwirrung führen, als tatsächlich gewollt ist. Insofern – das Thema wird uns beim nächsten TOP ja auch noch einmal begegnen – plädiere ich hier auch für ein sehr sorgfältiges Vorgehen, das wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
