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Christoph Zippel

CDU 26.04.2024 Sitzungen 7/135

staats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist selten der Fall, dass man von historischen Entscheidungen spricht oder dass man das Gefühl hat, wenn man hier am Pult redet, dass es doch eine Situation ist, in die man vielleicht nicht so häufig in seinem Leben kommt. Das ist tatsächlich heute der Fall, wenn ich zum Thema „Verfassungsänderung“ reden darf. Ich darf diese Diskussion jetzt, seitdem wir den Verfassungsausschuss haben, entsprechend begleiten und möchte deswegen auch die Chance nutzen, zunächst einmal zu Beginn – und das gehört sich, glaube ich, auch – allen zu danken, die an diesem Prozess mitgewirkt haben. Es wurden schon einige von diesem Rund aus begrüßt, ich möchte das noch vervollständigen: Neben allen Akteuren aus dem sozialen Bereich will ich gleich die kommunalen Spitzenverbände begrüßen, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die von diesen ganzen Verfassungsänderungen betroffen sein werden, die wir heute beschließen werden. Vielen herzlichen Dank für alle Impulse, die gesetzt worden sind, und vielen herzlichen Dank auch für die rege Beteiligung, die wir in diesem gesamten Verfahren hatten. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, Bünd- nis 90/Die Grünen) Der Verfassungsausschuss war geprägt durch ein hartes Ringen. Wir haben eine gute Ausführung des Ausschussvorsitzenden gehört, dem ich an dieser Stelle für seine oftmals nicht einfache Arbeit danken möchte. Aber Stefan Schard hat sich doch durch seine ruhige und sachliche, moderierende Art und Weise ausgezeichnet, auch wie er heute noch mal die Zusammenfassung dargelegt hat, war aller Ehren wert. Deswegen herzlichen Dank auch noch mal an den Ausschussvorsitzenden, der hier wichtige Beiträge geleistet hat. (Beifall CDU) Die CDU war immer Wächter einer sinnhaften Verfassungsänderung. Das hat oftmals dafür gesorgt, dass wir vielleicht in einigen Diskussionen als unangenehmer Diskussionspartner wahrgenommen worden sind. Aber es war uns immer wichtig, dass wir klargemacht haben, dass eine Verfassung eben nichts ist, was man jeden Tag ändert. Die Verfassung ist etwas, was uns alle begleitet, was die Grundlage all unserer Entscheidungen sowohl hier im Landtag als auch die Lebensgrundlage für uns alle hier im Freistaat ist. Deswegen war es für uns als CDU-Fraktion immer besonders wichtig, hier nicht leichtfertig zu agieren, sondern genau zu überlegen, welche Änderungen der Verfassung notwendig sind, welche vielleicht nicht so notwendig sind. Wenn wir einmal die Verfassung aufschnüren, wenn wir einmal darangehen, dieses Grundwerk unserer Demokratie zu ändern, dann waren wir uns immer sicher darin, dass wir das nur machen, wenn wir auch wirklich zu Verbesserungen kommen, die die Menschen draußen im Freistaat wirklich spüren und die nicht nur rein symbolhaft sind, sondern den Freistaat auch strukturell voranbringen. Ich bin mir sicher, dass dies mit den Änderungen, die uns heute hier vorliegen, gelungen ist. (Beifall CDU) Der Verfassungsausschuss wurde – das wissen wir alle – mit dem Ziel eingesetzt, einige Änderungen an der Verfassung vorzunehmen. Das jahrelange Ringen bei den verschiedenen Themen hat dafür gesorgt, dass in der einen oder anderen Situation von manchen vielleicht eine Verfassungsreform erwartet wurde. Aber ich will klar sagen: Eine Verfassungsreform war nie nötig, war auch in der Form nie Thema im Ausschuss und ist demzufolge auch ausgeblieben. Das liegt aus meiner Sicht auch an der Tatsache, dass unsere Verfassung eine gute, starke, bewährte und gefestigte Verfassung ist. Es gibt keinen Reformbedarf. Wir brauchen keine Änderungen, die den Wesenscharakter unserer Verfassung maßgeblich ändern. Deshalb sind das, was wir hier heute vorliegen haben, punktuelle Änderungen, punktuelle Ergänzungen, die aber wesentlich sind und die, wie ich es schon gesagt habe, einen Mehrwert bringen. Unser Ziel war es auch, im Rahmen der Verfassungsänderung zu einer Klarstellung zu kommen. Diese ist leider ausgeblieben. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Rot-Rot-Grün hatte nach wie vor und lange Zeit kein Interesse an einer Klarstellung zu der Frage zum Thema „Ministerpräsidentenwahl“. Wir hatten daran ein großes Interesse und haben dies weiterhin, denn die allseits bekannten rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf den dritten Wahlgang sind weiterhin präsent. Deshalb appelliere ich auch heute nochmals an dieser Stelle an Sie, die Beratungen von uns zum vorgeschlagenen Vorabklärungsverfahren im Ausschuss für Migration und Justiz zum Schluss zu bringen und noch zu einer Entscheidung in dieser Legislaturperiode zu kommen. (Beifall CDU) Wir kennen alle die gegenwärtig besondere Situation einer Minderheitsregierung und es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Situation nach der kommenden Landtagswahl wiederholt. Nach unserer Auffassung ist es von zentraler Bedeutung, dass insbesondere die Regularien für die Wahl des Ministerpräsidenten unzweideutig geregelt oder durch einen Spruch des Landesverfassungsgerichts geklärt sind. Zu einer eindeutigen Formulierung im Verfassungstext sind wir – wie ich es ausgeführt habe – leider nicht gekommen. Aber lassen Sie uns von der Möglichkeit Gebrauch machen, mit einer einfachgesetzlichen Einführung einer verbindlichen vorherigen Klärung durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Grundlage des bestehenden Verfassungstextes zu kommen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, so waren wir es auch, die im Rahmen des Verfassungsausschusses am 26. November 2019 den ersten Änderungsvorschlag als Paket eingebracht haben. Hier ging es bereits um die Staatsziele Ehrenamt und Nachhaltigkeit, die wir auch heute zu beschließen haben. Es war uns also von der ersten Stunde an ein Anliegen, dass unsere Ehrenamtlichen auch im Rahmen einer Verfassungsänderung eine Würdigung erhalten – sei es in den vielen Sportvereinen, die wir im Freistaat haben, sei es in den freiwilligen Feuerwehren, sei es im sozialen Bereich, sei es im Kulturbereich oder in vielen anderen Dingen, die man in der Breite gar nicht aufzählen kann. Wir alle sind in diesen Bereichen unterwegs und wir alle kennen die Sorgen und Nöte, die die Ehrenamtlichen haben, und wissen, wie wichtig dieses Signal für die Ehrenamtlichen im Freistaat ist. Deswegen will ich noch einmal betonen, wie froh wir sind, dass dieses Thema auch auf unsere Initiative hin, auf unseren Vorschlag hin heute hier seinen Weg in die Verfassung finden soll. (Beifall CDU) Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch noch klar darauf hinweisen, dass wir Ihnen, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, die Chance geben zu beweisen, dass für Sie das Ehrenamt in der Verfassung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Mit unserem Ehrenamtsgesetz hat die CDU ganz konkrete Vorschläge vorgelegt, wie wir den Ehrenamtlichen in Thüringen helfen, sie stärken, wie wir sie wertschätzen und damit den heute zu beschließenden Verfassungsauftrag auch mit Leben füllen. (Beifall CDU) Wenn ich der Kollegin Müller bei ihren Ausführungen richtig zugehört habe, dann ist sie auch dafür, dass wir alles mit Leben füllen, was wir heute als Verfassungstext beschließen wollen. Die Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes wäre genau ein Weg dieses Mit-Leben-Füllens. Ich fordere Sie daher noch mal auf, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir das Ehrenamtsgesetz der CDU noch in dieser Wahlperiode durch das Parlament bringen. (Beifall CDU) Wenn Sie sich an dieser Stelle verweigern, wenn Sie das Gesetz blockieren, dann können Sie sich alle warmen Worte der Wertschätzung für das Ehrenamt wirklich sparen, die Sie heute mit Blick auf die Verfassung machen. Wirkliche Wertschätzung für das Ehrenamt zeigt sich doch, wenn wir nicht bei der Aufnahme eines Staatsziels stehen bleiben, sondern daraus abgeleitet Dinge für das ganz praktische, für das unmittelbare, wirkliche Leben unserer Ehrenamtlichen beschließen, die dann dort einen Mehrwert spüren. (Beifall CDU) Im September 2020 haben wir ein großes Änderungspaket inklusive Vorschlägen zu unseren beiden Kernthemen „Neuregelung der Ministerpräsidentenwahl“ und „Einführung der Konnexität“ zur Diskussion vorgelegt. Die Einführung des Konnexitätsprinzips wird seit Jahren immer wieder von der kommunalen Familie und auch der CDU eingefordert. Denn für uns ist ganz klar: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. (Beifall CDU) Viel zu oft werden durch das Land Standards gesetzt, deren Erfüllung am Ende des Tages zulasten der kommunalen Haushalte und Handlungsspielräume vor Ort geht. Das ist auch ein zentrales politisches Problem, denn dadurch werden Entscheidungen getroffen, ohne die gesamte Finanzierung zu durchdenken. Viel zu leicht war es bisher, die Kommunen zur Verwirklichung der eigenen landespolitischen Vorstellungen in finanzielle Mithaftung zu nehmen. Viel zu lange ist es an dieser doch eigentlich ganz eindeutig zu klärenden Frage der Konnexität gescheitert. Und ich will ehrlich sein: Ich bin durchaus etwas stolz, dass meine Fraktion hier über die Jahre für unsere Kommunen hart geblieben ist und wir somit dem auch von uns initiierten Staatsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse auch eine Realität und eine tatsächliche Verbesserung mitgeben. (Beifall CDU) Die Konnexität, wie wir sie heute beschließen wollen, bedeutet vor allem eins: finanzielle Klarheit, Planungssicherheit. Diese Verbesserung ist kaum hoch genug einzuschätzen für die Orte der unmittelbaren Lebenswirklichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, unsere Kommunen. Wir müssen unsere Kommunen handlungsfähig halten. Um dieses zu gewährleisten, sind wir heute einen großen Schritt weiter. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung der Möglichkeit zur elektronischen Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im Artikel 85 trägt der Digitalisierung unserer Gesellschaft Rechnung und ist eine nicht unwesentliche Änderung, die wir auch heute noch beschließen. Weitere Themen wie zum Beispiel das Thema des Europabezugs und die Einführung eines Europaausschusses haben maßgeblich auf Initiative der Gruppe der FDP im Änderungspaket Einzug gefunden, wurden im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mitberaten und mit entsprechenden Änderungen empfohlen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte an dieser Stelle meinen Redebeitrag mit einem Zitat des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Dr. Klaus von der Weiden beenden. Er sagte: „Die Thüringer Verfassung ist eine gute Verfassung. Sie war in den vergangenen 30 Jahren eine gute Grundlage und ein guter Rahmen für Politik, Verwaltung, Gerichte und Bürgerinnen und Bürger. Wir können heute stolz auf das in den 30 Jahren seit der Verabschiedung der Verfassung auch mit deren Hilfe Erreichte zurückblicken. Tun wir gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt alles dafür, dass dies auch in 30 Jahren genauso wieder gesagt werden kann!“ Ich bin mir sicher, dass wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf diesem Anspruch gerecht werden. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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