thueringer-landtag.de ↗

Ralf Plötner

Die Linke 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Ich will noch einmal auf den ersten Teil Ihrer Rede kommen. Lassen Sie uns gemeinsam dieses wichtige Gesetzesvorhaben hier gestalten. Das ist ja bei allen kontroversen Auffassungen auch Qualität von uns allen hier im Gesundheitswesen, dass, wenn es darauf ankommt, wir tatsächlich zusammenstehen und die gemeinsamen Gesetze da auf den Weg bringen. Deswegen lassen Sie uns diese kleine Novelle hier machen, damit wir eine gute Krankenhausplanung machen können, die dann Bundesgesetzvorgaben berücksichtigt. Ich möchte noch mal ausdrücklich loben, dass die Landesregierung jetzt zu diesem Mittel gegriffen hat und einen Schutzschirm über 100 Millionen Euro thüringenweit für die Kliniken gespannt hat, weil – und das muss man auch noch mal deutlich adressieren – der Bund sich hier nicht in der Lage gesehen hat und nicht wollte, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ist auch nicht die Aufgabe des Bundes!) die Zwischenphase zwischen den aktuellen Finanzierungsgrundlagen und den zukünftigen, (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Doch, doch!) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: § 1 Thüringer Krankenhausgesetz!) diese Zwischensituation, Herr Kollege Montag, so zu gestalten, dass die Kliniken Planungssicherheit haben, deswegen bräuchten sie eigentlich mehr Geld vom Bund. Ich bin froh, dass wir so eine verantwortungsvolle Landesregierung haben, die hier dann die Kliniken nicht im Regen stehen lässt und diesen Schutzschirm gespannt hat. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Lassen Sie uns das Gesetz beschließen! (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Ralf Plötner Protokoll ↗