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Torben Braga

AfD 26.04.2024 Sitzungen 7/135

staats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Kollegen Abgeordnete, meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne und am Livestream, mit der heutigen Beschlussfassung soll die erst am vergangenen Montag vom zuständigen Verfassungsausschuss abgeschlossene Debatte über eine Vielzahl von Vorschlägen zur Änderung der Verfassung zumindest vorläufig beendet werden. Es war, wie einige Kollegen bereits ausgeführt haben, ein durchaus langer Prozess und kein besonders einfacher. So soll es, glaube ich, auch sein, es geht schließlich um die Verfassung unseres Landes, die mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit zu behandeln ist. Ob wir diesem Anspruch gerecht geworden sind, bezweifle ich stellenweise, jedenfalls bei Betrachtung des Ergebnisses. (Beifall AfD) Es ist gleichwohl – und das will ich zu Beginn angemerkt haben – durchaus etwas Besonderes, dass in einer Zeit ohne klassische sogenannte Regierungsmehrheit im Parlament eine Änderung der Verfassung mit der dafür notwendigen qualifizierten Mehrheit beschlossen werden soll. Wir werden sehen. Ich denke, die Mehrheit wird stehen, das ist ja zwischen den antragstellenden Fraktionen abgesprochen. Unabhängig davon darf festgestellt und festgehalten werden: Befürworter eines starken Parlaments im Verhältnis zur Exekutive sehen hier zweifelsohne und nicht ohne Berechtigung ein sehr positives Zeichen – ich selbst zähle mich auch zu dieser Gruppe –, dass die Frage der Regierungsmehrheit bei Entscheidungen zum Grundgesetz unseres Landes, zur Verfassung, keine ausschlaggebende Rolle spielen muss. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was heißt das?) Damit, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, enden aber aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion die positiven Aspekte des hier heute zur Abstimmung stehenden Gesetzes. Sie wissen es und haben es der umfangreichen Berichterstattung des Kollegen Schard auch entnehmen können, dass wir im Verfassungsausschuss im Laufe der vergangenen Jahre dieser Legislaturperiode leider nur zum Teil sehr umfangreiche Anhörungsverfahren zu den geplanten Änderungen geführt haben. Es war auch Gelegenheit, sehr fundierte und ertragreiche Stellungnahmen zum grundsätzlichen Wesen der Verfassung wahrzunehmen und dazu, was eine Verfassung zu leisten vermag und was nicht. Die wesentlichen Aspekte einer aus meiner Sicht sehr gelungenen Stellungnahme eines Sachverständigen in einer der ersten Anhörungen, die wir durchgeführt haben, die grundsätzliche Leitplanken auch für eine Diskussion über solche Änderungen an der Verfassung aufzeigte, wie wir sie hier beantragt bzw. vorliegen haben, möchte ich zumindest dem Sinne nach hier wiedergeben: Erstens: Die Grundaufgabe einer Verfassung sei es, so stellt es der Sachverständige richtigerweise fest, die Bürger vom überflüssigen Zugriff des Staates zu beschützen. Zweitens: Insofern die Verfassung staatlichen Institutionen Kompetenzen zuordnet, sollte sie konkret und präzise formuliert sein, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden oder jedenfalls abschließend entscheidbar zu machen durch die dafür zuständigen Instanzen. Insofern die Verfassung der staatlichen Tätigkeit jedoch Ziele vorgibt, sollten diese hingegen abstrakter gefasst werden, nicht zuletzt weil die konkret zu ergreifenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im politischen Prozess zu bestimmen sind und darum auch Gegenstand wechselnder Prioritäten, wechselnder politischer Mehrheiten und einer sich wandelnden Gesellschaft sein müssen. Diese Positionen waren meines Erachtens breiter Konsens unter den Verfassungsjuristen bei den diversen Anhörungen, die wir durchgeführt haben, und auch dass Politik mit der Aufnahme neuer Staatsziele in die Verfassung sehr zurückhaltend zu sein habe und dass die Aufnahme eines hehren, eines guten, eines wichtigen Zieles in die Verfassung allein für sich noch nichts bewirke. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie das mich sehr deutlich zum Ausdruck bringen: Der hier vorliegende Vorschlag zur umfangreichen Änderung der Verfassung wird keinem einzigen dieser grundsätzlichen Empfehlungen zum Umgang mit einer Verfassung gerecht. (Beifall AfD) Anders und vielleicht etwas einfacher gesagt: Eine Verfassung ist zwar keine heilige Kuh, die nie angefasst werden sollte, nicht verändert werden sollte, sie sollte trotzdem nicht zum Gegenstand eines politischen Kuhhandels gemacht werden. (Beifall AfD) Aber das ist es, was wir hier heute erlebt haben, und dafür sind Sie verantwortlich. Zu einzelnen Änderungen, die meine Fraktion nicht mittragen kann und weshalb wir das Gesetz in Gänze ablehnen werden: Einführung oder Aufnahme eines neuen Artikels 41a, wonach das Land und seine Gebietskörperschaften den ehrenamtlichen Einsatz für die Gesellschaft schützen und fördern: Die grundsätzlich lobenswerte Tätigkeit zahlreicher ehrenamtlich engagierter Bürger auf den verschiedensten Gebieten ist unbestritten ein wichtiger Faktor eines guten gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dass ehrenamtliche Tätigkeit deshalb zu schützen und zu fördern sei, ist gänzlich unbestritten und kam auch dadurch zum Ausdruck, dass meines Erachtens alle Fraktionen hier im Hause, ich glaube mit Ausnahme der damaligen Fraktion und heutigen Gruppe der FDP, eine solche Ergänzung der Verfassung vorgeschlagen haben. Auch meine Fraktion hatte das ursprünglich vorgeschlagen. Nur – und das wurde uns in der Anhörung durch verschiedene Sachverständige sehr deutlich gemacht, weshalb wir unser eigenes Gesetz in dieser Sache später auch zurückgezogen haben – zwei zentrale, zwei wichtige Fragen, die der Ausschuss zu keinem Zeitpunkt seiner Arbeit beantworten konnte: Was wird durch die Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamtes in die Verfassung Konkretes erreicht – „konkret“ ist hier der ausschlaggebende Begriff – und was hat der ehrenamtlich tätige Bürger konkret davon? Denn über konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung konkreter Aspekte des ehrenamtlichen Engagements könnte und müsste viel besser unterhalb der Ebene der Verfassung diskutiert und entschieden werden. Die Verfassung ist ganz eindeutig nicht der Ort, wo ein solcher Konsens stand, wie eine breite Unterstützung des Ehrenamts dargestellt werden sollte. (Beifall AfD) Dass das eigentlich auch von den antragstellenden Fraktionen so gesehen wird, hat Kollege Zippel deutlich gemacht, als er sagte – völlig zu Recht übrigens –: Die Änderung der Verfassung in diesem Aspekt kann schon per se nur der erste Schritt sein. Es müssten weitere einfachgesetzliche Änderungen folgen. Diese einfachgesetzlichen Änderungen, diese einfachgesetzliche Förderung des Ehrenamts, die könnten Sie auch ohne die Änderung der Verfassung machen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es gibt Verfassungen und es gibt einfache Gesetze!) Für die Änderung der Verfassung gibt es also keine Rechtfertigung. (Beifall AfD) Das ist das Fazit Ihrer zutreffenden Feststellung, Herr Kollege Zippel. Das Gleiche gilt übrigens für die Aufnahme eines neuen Artikels 41b, wonach das Prinzip der Nachhaltigkeit Grundlage allen staatlichen Handelns sein solle, so wie eines neuen Artikels 41c, wonach das Land und seine Gebietskörperschaften gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land, zu gewährleisten und zu sichern haben, obgleich zu diesen vorgeschlagenen Änderungen – anders als hinsichtlich des Ehrenamtes – eine neue Ebene, ein weitergehender Fall noch verschärfend hinzukommt: eine in jeglicher Hinsicht fehlende Bestimmtheit. (Beifall AfD) Das haben wir auch der Rede von Frau Müller entnehmen können, die Nachhaltigkeit auch als gesellschaftliche Nachhaltigkeit verstanden wissen möchte, als soziale Nachhaltigkeit verstanden wissen möchte. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das steht im Grundgesetz, gleichwertige Lebensverhältnisse!) Im Ausschuss haben wir eine ganze Reihe weiterer Elemente, auch anderer Auslegungen dieses Begriffs gehört. Eine tatsächliche Einigung im Ausschuss, was das konkret bedeuten soll, hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben und ist auch nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage, die uns heute hier vorliegt. (Beifall AfD) Und das wird, wie ich eingangs ausführte, dem Wesen einer Verfassung nicht gerecht. Es soll eine Änderung beschlossen werden, von der keiner so recht sagen kann, was sie eigentlich bedeutet, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht in der Begründung!) Es ist von den ganzen Antragstellern durchaus erklärt, was sie alle darunter verstehen. Eine Verständigung darüber findet nur insofern statt, als dass man sich verständigt, dass man dem zustimmen möchte. Dadurch kommt aus meiner Sicht auch der Charakter dieses politischen Kuhhandels zum Ausdruck und das ist kritikwürdig. Das ist auch der Grund dafür, warum meine Fraktion dieses nicht unterstützen kann. (Beifall AfD) Dazu kommt die Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die durchaus zu Recht auch eine wichtige Rolle in der Ausschussbefassung gespielt hat und die auch immer wieder in der Debatte, in den Reden genannt wurde, die wir bereits gehört haben. Sie ist bereits heute in der Verfassung enthalten. Eine zusätzliche Aufnahme braucht es also gar nicht. Die intergenerationelle Gerechtigkeit, die zumindest zeitweise ebenfalls als Begründung für diese Verfassungsänderung genannt wurde, müsste mit Blick auf den Haushalt hingegen viel spezifischer gewährleistet werden, etwa wie es das Grundgesetz im Hinblick auf die Schuldenbremse formuliert hat – da haben Sie einen Punkt, Herr Kollege Montag – oder nicht nur wie es das Grundgesetz im Hinblick auf die Schuldenbremse formuliert hat, sondern wie es verschiedene Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung auch zur Art und Weise der Führung eines Landeshaushalt vorsehen. Auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit hatte ein Sachverständiger aus meiner Sicht richtigerweise außerdem auf den aus seiner Sicht zwar nur latenten, aus meiner Sicht sehr manifesten Konflikt hingewiesen, der zwischen dem Prinzip der sogenannten Nachhaltigkeit und dem Grundsatz der Herrschaft auf Zeit entstehen könnte, wenn es in der konkreten Gesetzgebung und Verwaltung der Gegenwart als Verfassungsbefehl verstanden wird, die wesentlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Zukunft abzubilden. Langfristiges, nachhaltiges Agieren muss zwar Ziel jeder Politik sein. Wir wissen aber, wie sehr – vielleicht zu sehr, darüber haben wir uns in dieser Plenarsitzung sogar auch ausgetauscht – das heutige Hören auf die Wissenschaft – in großen Anführungszeichen – zu schmerzlichen Folgen für die Zukunft führen kann. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oioioi!) (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Oje!) Da hilft es leider nur sehr wenig, dass der gleiche Sachverständige richtigerweise feststellt, dass sich die in Staatszielen normierten Maximen rechtlich nur an den Staat richten und als solche vom individuellen Bürger nicht einklagbar seien, meine Damen und Herren. Wir kennen allerdings die gefährliche Tendenz deutscher Rechtsprechung, die nicht zuletzt in Karlsruhe ihren zentralen Ursprung hat, aus nicht einmal verfassungsrechtlich normierten Pflichten des Staates Pflichten abzuleiten, die einzig und allein in einer umfangreichen finanziellen Förderung bestimmter Transformationsprojekte oder bestimmter Vereinigungen durch den Staat ihre Verwirklichung finden. Genau das kann aber doch nicht Ziel einer Verfassungsänderung sein. (Beifall AfD) Es spricht jedenfalls für sich, und das wurde auch in den verschiedenen Anhörungen deutlich, die wir durchgeführt haben, es gab – im Wesentlichen lässt sich das so einordnen – zwei Kategorien von Anzuhörenden, die wir hier zu Gast bei uns hatten oder die uns schriftliche Stellungnahmen haben zukommen lassen: einerseits die Verfassungsexperten, die Juristen, und andererseits verschiedene Verbände, Vereine, die sich – und das meine ich gar nicht so kritisch, wie es möglicherweise klingt – aber unmittelbar auch für Profiteure der Aufnahme dieser Staatsziele in die Verfassung halten und die immer voll des Lobes waren für die entsprechenden Änderungen und für die Anträge, die dem Ausschuss zur Beratung vorlagen, und die sich bereits freuen – das wurde ganz deutlich in der einen oder anderen Stellungnahme –, daraus ihre Ansprüche abzuleiten, die sie sodann stellen und gegenüber dem Staat selbstbewusst formulieren werden. Es ist insofern bedauerlich, aber nicht überraschend, dass der ursprüngliche Ansatz meiner Fraktion nicht weiterverfolgt wurde, die Aufnahme neuer Staatsziele mit dem konkreten Gebot einer strikten Beachtung der weltanschaulichen, der politischen und der religiösen Neutralität zu verbinden. (Beifall AfD) Denn die Annahme, meine Damen und Herren, dass diese überflüssig sei, weil alle staatlichen Stellen kraft Verfassung ohnehin bereits auf diese Neutralität verpflichtet seien, verkennt die Realitäten dieses Landes doch in geradezu absurder Weise. (Beifall AfD) In diesem Land existiert etwas, das nicht anders bezeichnet werden kann als eine Fördermittelindustrie, die hinzu auch alles andere als weltanschaulich oder politisch neutral operiert. (Beifall AfD) Die Beispiele dafür sind zahlreich. Sie liegen auf der Hand und sie beschäftigen in einigen wenigen Fällen sogar die Justizbehörden dieses Landes, da immer wieder ein Bruchteil der Missbrauchsfälle auffliegt. Es ist daher zu befürchten, dass die hier heute zur Beschlussfassung anstehende Aufnahme neuer Staatsziele nur eins zur Folge haben wird, meine Damen und Herren: Die Förderung wird für bereits heute existierende große Institutionen verstetigt, diese Institutionen werden weiter professionalisiert. Es wird aus einer kleinen Ehrenamtsinstitution eine große Ehrenamtsförderbehörde geschaffen, über die die jeweilige Regierungskoalition Kraft der Macht der vom Steuerzahler erwirtschafteten Haushaltsmittel des Freistaats und durch eine entsprechende Stellenbesetzungspolitik politische Abhängigkeiten schafft. (Beifall AfD) Die kleinen, tatsächlich unterstützenswerten – nicht zuletzt weil sie politisch, weltanschaulich, religiös neutral agieren –, diese kleinen, tatsächlich unterstützenswerten Sport-, Trachten-, Heimat-, Traditions- oder Bastelvereine bekommen vielleicht gelegentlich auch ein paar Almosen mehr als früher und sind darüber dankbar, denn sie bemerken gar nicht, dass der große Teil der Mittel nicht bei ihnen ankommt, sondern in professionellen und politisch loyalen ehrenamtlichen Institutionen – sogenannten jedenfalls – versickert, bei denen diese Bezeichnung längst zur Farce geworden ist. (Beifall AfD) Abschließend komme ich zum sogenannten Kompromiss in der Frage der Konnexität, also hinsichtlich der Neufassung des Artikels 93 Abs. 1 der Verfassung. Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, die am späten Mittwochnachmittag verteilt wurde, spricht eine eindeutige Sprache und sagt auch einiges über die Arbeitsweise des Ausschusses aus, weshalb ich hier im Einzelnen darauf eingehen möchte. Die nicht nur in dieser Frage der Konnexität oder erst in dieser Stufe der Gesetzgebung wirklich respektlosen Anhörungsfristen, die der Ausschuss teilweise beschlossen hat: Der eine oder andere wird sich vielleicht noch daran erinnern, dass es vor einigen Jahren Stand der politischen Debatte hier im Landtag war, dass es nach der Wahl von Ministerpräsident Ramelow im März 2020 zeitnah zu einer Landtagsneuwahl und einer Landtagsauflösung kommen sollte. Diese Neuwahl verzögerte sich zunächst aufgrund der Pandemie und wurde später gänzlich abgesagt, das entsprechende Versprechen also gebrochen. Die ersten Monate der Ausschussarbeit im Verfassungsausschuss waren aber von diesem Ablaufdatum – dem sogenannten – der Legislaturperiode noch stark beeinflusst. Ob es jetzt Verfassungsjuristen, Vereine oder Verbände waren, sie wurden wiederholt gebeten, teils binnen weniger Tage oder bestenfalls weniger Wochen fundierte Stellungnahmen zu recht umfangreichen Gesetzen und zu weitreichenden Änderungen der Verfassung auszuarbeiten. Es hagelte geradezu Absagen. Mündliche Anhörungen fanden mit nur einem Bruchteil der eingeladenen Sachverständigen statt, sicherlich der Pandemie geschuldet. Aber immer wieder hörten wir auch die Kritik an diesen sehr kurzen Fristen, der nicht existierenden Vorbereitungszeit, um sich ernsthaft einer derart weitreichenden Änderung zu widmen und sich ernsthaft damit zu befassen. Als die Neuwahl dann abgesagt wurde, hatte der Verfassungsausschuss auf einmal in nichts mehr Überschuss als in Zeit. Denn Sitzung hinter Sitzung entfiel. Sie haben es vielleicht vorhin gehört und der Berichterstattung des Kollegen Schard vom Verfassungsausschuss entnommen; zwischen März 2023 und März 2024, also binnen eines gesamten Jahres der Legislaturperiode, fanden ganze zwei Sitzungen des Ausschusses statt, dazu auch noch recht kurze, die sich ausschließlich mit prozeduralen Fragen beschäftigten und nach wenigen Minuten beendet waren. Meine Damen und Herren, von einer ernsthaften Arbeit, von einer ernsthaften Befassung des Ausschusses mit diesem hier vorliegenden Kompromiss kann nicht die Rede sein. (Beifall AfD) Es ist auch folgerichtig gewesen, dass dann sehr kurzfristig angekündigt eine kurzfristig einberufene Sitzung am letzten Montag mit der Mehrheit der Ausschussmitglieder beschlossen wurde und es im Hauruckverfahren auch auf die Tagesordnung dieser heutigen Plenarsitzung gehoben wurde – ohne Not. Der Landtag trifft sich in einigen Wochen wieder, sogar für sechs Tage Plenarberatung. Wir haben heute zu Beginn der Plenarsitzung erlebt, es wurden Wahlen abgesetzt, und zwar – nehme ich stark an – aufgrund der Befürchtung, dass die Zweidrittelmehrheit für die notwendige Mehrheit, für die notwendigen Quoren einer erfolgreichen Wahl, der Wahlen, die durchgeführt werden sollten, aller Voraussicht nach nicht erreicht werden können. Aber die Verfassungsänderung, die die gleiche Mehrheit braucht, die wird trotzdem durchgeführt, die wird trotzdem durchgedrückt. Man nimmt es also in Kauf, dass es hier unter Umständen zu einer Überraschung kommt. Das ist, meine Damen und Herren, der Verfassung nicht würdig. (Beifall AfD) Zweiter Punkt der zutreffenden Kritik aus dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände: Die gefundene Formulierung, die von „wesentlichen Mehrbelastungen“ spricht, für die ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen sei, der an anderer Stelle hingegen angemessen sein muss, ist unbestimmt und wird zu Auslegungsproblemen, weiterem Streit und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Das lässt sich jetzt schon erahnen. Wer sich davon ein Ende dieses seit Jahrzehnten schwelenden Streits zwischen Land und Kommunen verspricht oder dies den Kommunen in Aussicht stellt, ihnen also etwas verspricht, täuscht sich selbst und andere, meine Damen und Herren, und das auch bewusst. (Beifall AfD) Es hat dazu überhaupt keine Befassung gegeben, zumindest nicht in den dafür zuständigen Gremien dieses Landtags. Aber eine vernünftige Begründung dafür, dass dieses auch erst im Januar 2026 in Kraft treten soll, die ist nicht einmal vorgetragen, ist nicht einmal vorgebracht, haben wir nicht gehört. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es gibt zahlreiche Aspekte – zahlreiche Aspekte nicht nur inhaltlicher Art, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens –, die kritisiert werden müssen. Ich denke, ich habe das hier auch vortragen können. Aus diesem Grund kann trotz der durchaus enthaltenen Anzahl von sinnvollen, von notwendigen Änderungen der Verfassung, die ich hier vielleicht von meiner Kritik ausgespart habe, die auch zu befürworten wären, eine Zustimmung meiner Fraktion zu diesem Gesetz nicht erfolgen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Alle Reden von Torben Braga Protokoll ↗