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Jonas Urbach

CDU 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, worum geht es uns als CDU-Fraktion heute? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das fragen wir uns auch die ganze Zeit!) Das werden wir noch diskutieren. Kernaufgabe des Staates ist, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Jeder soll in unserem Land an jedem Ort frei und sicher leben können. Dieses zentrale Sicherheitsversprechen muss ein Rechtsstaat erfüllen. (Beifall CDU) Wir wollen, dass sich die Menschen in Thüringen nicht nur sicher fühlen, sondern auch tatsächlich sicher sind. Laut einer aktuellen INSA-Befragung vom März 2024 fühlen sich zwei Drittel der befragten Thüringer auf öffentlichen Straßen und Plätzen unsicher. Nach einer bundesweiten Studie von PwC aus dem Jahre 2020 befürworten drei Viertel, also 77 Prozent, eine flächendeckende Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich noch auf Detailregelungen eingehe, will ich vorab auf drei wesentliche Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs eingehen. Mit den Änderungen wird der Rechtsrahmen für polizeiliche Videoüberwachung an gefährlichen Orten zur Abwehr von Gefahren und zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten deutlich erweitert. Zweitens: Zudem wird der polizeiliche Einsatz offener Bild- und Tonaufnahmen zukünftig bereits bei einer drohenden Gefahr möglich sein. Und drittens: Im Rahmen von Versammlungen werden künftig auch Übersichtsaufnahmen möglich. Unser Ziel ist es, somit Rechtsklarheit für den Einsatz von offenen Bild- und Tonaufnahmen herzustellen. Gleichzeitig werden ergänzende Regelungen im Polizeiaufgabengesetz eingefügt, die sich aufgrund praktischer Erwägungen ergeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gegenwärtig gibt es in mehreren Thüringer Städten Kriminalitätsbrennpunkte, die verstärkt in den Fokus der Thüringer Polizei gerückt sind. In der Landeshauptstadt Erfurt sind dies derzeit die Magdeburger Allee, der Bahnhofsvorplatz und der Erfurter Anger. Hierbei handelt es sich um Orte, die von der Polizei als sogenannte Gefahrenorte eingestuft wurden, weil es dort vermehrt zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungsdelikten, Diebstahlsdelikten und Raubdelikten kommt. Mit dem sogenannten Flieder Volkshaus existiert darüber hinaus in Eisenach ein gefährlicher Ort. Laut einer Antwort des Thüringer Innenministeriums wurden allein im Jahr 2022 auf dem Erfurter Anger 1.494 Straftaten registriert. Aus einer weiteren Kleinen Anfrage geht hervor, dass es im Jahre 2019 nur 1.112 waren. Eine permanente Bestreifung von Kriminalitätsschwerpunkten ist mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen realistisch nicht möglich. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass ganz aktuell offenbar im Bereich des Erfurter Angers durch das Thüringer Innenministerium gemeinsam mit der Stadt Erfurt an einer zielführenden Lösung gearbeitet wird. Man konnte es der Presse mehrfach entnehmen: Vorgesehen sind demnach neben einer Videoüberwachung eine neu eingerichtete Polizeiwache mit einem gemeinsamen Streifenkonzept zwischen Polizei- und Ordnungsamt. Wir wissen: Neben der Prävention von Straftaten kann die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen und Straßen sowohl einen erheblichen Beitrag zur polizeilichen Einsatzbewältigung als auch bei der Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten mit erheblicher Bedeutung und von Straftaten leisten. Kriminalitätsformen, die im öffentlichen Raum stattfinden, sollen verhindert oder zumindest reduziert werden. Zu solchen Kriminalitätsformen gehören Raub- und Körperverletzungsdelikte, bestimmte Eigentumsdelikte, Sachbeschädigungen sowie Betäubungsmittelkriminalität. Das Risiko, von der Videoüberwachung erfasst zu werden, soll potenzielle Täter abschrecken und die Zahl der Straftaten senken. Hiermit verbunden ist auch eine Verbesserung der Strafverfolgung. Durch die Überwachung wird die Polizei in die Lage versetzt, Straftaten zu erkennen sowie schnell und gezielt zu reagieren, um einerseits Opfern rasch zu helfen, aber auch um Straftäter unmittelbar nach einer Tat festnehmen zu können. Die Aufzeichnungen dienen zudem der Identifizierung von Tatverdächtigen und der Beweisführung im Ermittlungsverfahren. Ziel der Videoüberwachung ist es, einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Straftaten zu leisten und damit das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die Videoüberwachung wird von der Bevölkerung mehrheitlich als konstruktiver Beitrag zur Steigerung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angesehen und trägt damit zu einem Anstieg des subjektiven Sicherheitsempfindens bei. Überdies ist unbestritten, dass einerseits der Einsatz von Videoüberwachungssystemen potenzielle Straftäter abschreckt und andererseits die Aufklärung von Straftaten entscheidend voranbringen kann. Seit mehreren Jahren wird in vielen Thüringer Städten eine polizeiliche Videoüberwachung an Orten mit besonderem Gefahrenpotenzial gefordert. Mitunter werden bereits auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes Videoüberwachungen in Verantwortung der Kommunen durchgeführt. In Erfurt, Sonneberg, Altenburg und Suhl wird dabei schon jetzt auf erste positive Erfahrungen und Ermittlungserfolge verwiesen. Darüber hinaus treffen weitere Thüringer Städte wie Gotha, Gera oder auch Mühlhausen Vorbereitungen für den Einsatz von Videoüberwachung. Einen Sonderfall nimmt der Bereich des Erfurter Petersberg-Geländes ein. Hier wurden 2021 insgesamt 16 Kameras installiert, welche zu einem massiven Rückgang von Vandalismusschäden bei der Bundesgartenschau führten. Auch berichtet die Stadt von einer großen Akzeptanz der Bevölkerung bzw. Besuchern. Ganz generell wird von kommunaler Seite bemängelt, dass bei Überwachungen nach dem OBG eben keine direkte Anbindung an die Leitstelle der Polizei gegeben ist, und es kann erst entsprechend verzögert eingegriffen werden bzw. lediglich eine Dokumentation stattfinden. Die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit Videoüberwachung ist jedoch, dass im Fall des Erkennens einer Straftat schnellstmöglich eingegriffen wird, um Opfern sofort zu helfen und Täter im Idealfall noch im Umfeld zu stellen. Dies wäre gegeben, wenn eine Liveüberwachung der Übertragung erfolgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Änderungen im PAG wird ein neuer Gefahrenbegriff, die „drohende Gefahr“, eingeführt. Sinn und Zweck der Neuregelung ist es, effektiver und besser insbesondere an Kriminalitätsschwerpunkten vorzugehen. Der neu eingeführte Begriff verlagert nun die Eingriffsschwelle zeitlich vor und regelt den Bereich zwischen der bisher vom PAG umfassten „konkreten Gefahr“ und dem bisher nicht geregelten Gefahrenvorfeld. Dadurch wird ein erweiterter Rechtsrahmen für die Videoüberwachung an gefährlichen Orten zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten geschaffen, der die polizeilichen Einsatzmöglichkeiten offener Bild- und Tonaufnahmen deutlich erweitert. Weiterhin wird der § 33 PAG in der Folge umfassend neu gefasst. Hierdurch werden die Voraussetzungen von Bild- und Tonaufnahmen bei Versammlungen präzisiert, Ordnungswidrigkeiten als Grundlage der Aufzeichnung benannt und die Möglichkeit von Übersichtsaufzeichnungen eingeführt. Zur Vereinfachung der Arbeit der Einsatzkräfte werden ergänzende Regelungen im PAG eingefügt, die sich aufgrund praktischer Erwägungen ergeben. Abschließend möchte ich noch mal betonen, dass wir uns bewusst sind, dass die Videoüberwachung eben nur ein Baustein in der örtlichen Sicherheitsarchitektur sein kann. Besser ist es, ein funktionierendes Gesamtpaket zu schnüren. Polizeipräsenz, städtebauliche Elemente, Beleuchtung und eben auch die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten – so kann es funktionieren. Ich werbe um Zustimmung und bitte um Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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