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Dorothea Marx

SPD 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bergner, normalerweise hätte ich jetzt gesagt, zwischen uns passt kein Blatt. Nach Ihrer Rede: Ein kleines Blättchen gibt es doch. Sie haben gesagt, Sie würden der Überweisung zustimmen. Das machen wir nicht. Das machen wir nicht mit. Liebe geschätzte Kollegen von der CDU, Ihr Gesetzentwurf wäre vielleicht eine Chance gewesen, nämlich die Chance, dass Sie aus den sehr differenzierten Erkenntnissen aus der Anhörung über Videoüberwachung gelernt hätten, die wir schon im Zuge Ihres letzten Gesetzes hier im Landtag hatten. Wer nicht aus fachlichen Erkenntnissen lernt, der kann kaum effektiv Kriminalität bekämpfen. Viele Bedenken wurden in der Anhörung vorgetragen. Selbst eine wissenschaftliche Begleitung, die von der Landespolizeiinspektion Erfurt gefordert wurde – auch so etwas erwägen Sie nicht mal, um genau thüringenspezifische Erfahrungswerte dazu zu sammeln, wo Videoüberwachung wirkt, wo sie nicht wirkt und wo Grundrechtseingriffe schwerer wiegen. Die Trias der Grundrechtseingriffe – verhältnismäßig, erforderlich und geeignet – sollte eigentlich jedem Menschen, der sich mit Polizeigesetzen beschäftigt, im Schlafe einfallen. Dann würde man sehr schnell dazu kommen, dass das hier alles nicht so richtig funktionieren kann, was Sie sich da wünschen. Es wurde schon eben vom Kollegen Bergner gesagt, dass Sie nicht mal mehr definieren, was eine „drohende Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ ist. Im bayerischen Hardliner-Polizeigesetz haben wir es definiert – nicht sehr überzeugend. Bei Ihnen verzichten Sie auch konkret darauf, das überhaupt genauer zu fassen. Auch im umstrittenen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Polizeigesetz hat man sich wenigstens bemüht, das ein bisschen näher zu beschreiben. Das machen Sie nicht. Was ist denn zum Beispiel ein „bedeutendes Rechtsgut“? Zählen Sie auch Eigentumswerte dazu? Das hatten wir mal in Bayern, dann aber nicht mehr. Umfasst das auch den Schutz der kritischen Infrastruktur? Wäre vielleicht gar keine schlechte Idee. Als die „drohende Gefahr“ in Bayern eingeführt wurde, war die aber noch kein bedeutendes Rechtsgut, kommt deswegen auch nicht vor. Und was ist mit den Straftaten zum Beispiel gegen den Schutz von Kulturgütern, ist das auch was Wichtiges? Auch hier hat Bayern gezeigt, dass das gar nicht so eindeutig ist. Bevor Sie vielleicht noch meinen, Sie können dafür im Rahmen einer näheren Befassung im Ausschuss Antworten finden: Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Urteil zum Bundeskriminalamtsgesetz von „überragend wichtigen Rechtsgütern“. Darauf weist auch ausdrücklich die Polizeiaufgabengesetzkommission aus Bayern in ihrem Abschlussbericht hin. Ich fasse also zusammen: Das Gesetz ist nicht normenklar, nicht hinreichend bestimmt und nicht rechtssicher. Wenn ich noch mal die drei Kriterien „erforderlich“, „angemessen“, „geeignet“ nenne, dann haben wir da nichts. Es kann dazu führen, dass die Polizei Maßnahmen wegen einer bloß „drohenden Gefahr“ ergreift, obwohl tatsächlich gar kein wirklich bedeutendes Rechtsgut gefährdet war. Also mehr Schwamm geht gar nicht und das möchte ich auch keiner Polizei zumuten, sich mit so etwas zu beschäftigen. Das machen wir ehrlich gesagt nicht mit und dafür sehen wir keine Möglichkeit, das im Ausschuss noch besser zu machen, was hier als Schwamm daherkommt. Ich wundere mich auch so ein bisschen – das muss ich Ihnen jetzt leider auch noch hier anhängen, das ist mir ein echtes Bedürfnis, deswegen würde ich das nicht gern hinterm Berg halten –, Sie machen diese Kampagne in Erfurt, wie schlimm das da ist und wie unsicher. Und dann kommt da ihr Oberbürgermeisterkandidat und macht ein ernstes Gesicht und redet dann aber so ganz leise und vorsichtig, also gar nicht so wie der Columbo, auf den man dann wartet. Und wenn man dann fragt: Was macht der Mann eigentlich bisher? Der ist Leiter vom Ordnungsdezernat, der ist die ganze Zeit für den ganzen Schmutz zuständig. (Unruhe CDU) Ich weiß nicht, es ist Ihre Sache, wie Sie Wahlkampf machen, aber es ist alles ein bisschen komisch. Und wenn Sie ihm jetzt hier noch ein ungeeignetes Gesetz mit an die Hand geben wollen, dessen Verfassungswidrigkeit dem Entwurf auf der Stirn geschrieben steht – würde ein Gericht dazu sagen –, dann tun Sie dem armen Mann, dessen Name ich jetzt extra nicht genannt habe, auch noch keinen Gefallen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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