Ringo Mühlmann
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne, Videoüberwachung ist ja schon mehrfach diskutiert worden. Ich versuche mal, auf alles einzugehen, was jetzt schon genannt wurde. Also zum einen, klar, Videoüberwachung ist kein Allheilmittel und Videoüberwachung wird auch nicht dazu führen, dass wir plötzlich keine Straftaten mehr haben. Das ist jedem klar, das ist auch der CDU klar, die damals dafür gestimmt hat, das ist auch der AfDFraktion klar, die damals dafür gestimmt hat, aber es ist eben ein Baustein, der fehlt sonst. Der fehlt in der repressiven Straftatenbekämpfung, und den brauchen wir nach unserer festen Überzeugung, nach allem, was wir momentan in Erfurt an den kriminogenen Orten auch festgestellt haben. Jetzt wurde wieder gesagt, dass ja Verdrängungseffekte stattfinden. Ja, die finden immer und überall statt. Die aber gegen eine Videoüberwachung anzuführen, das ist nun mal inhaltlich nicht richtig oder besser gesagt, das ist inhaltlich nicht abschließend betrachtet. Verdrängungseffekte können eben nicht ständig dafür herangezogen werden, dass angeblich eine Videoüberwachung nicht stattfindet. Der Juwelier wird nämlich nicht verdrängt, der dadurch von Straftaten verschont wird, dass eine Videoüberwachung feststellt, ob bei ihm eingebrochen wurde oder nicht und das auch präventiv verhindert.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der kann das über das Ordnungsrecht selber anpassen!) Deshalb ist die Angabe dieses Verdrängungseffekts – das kann man bringen, aber es ist inhaltlich nicht korrekt. Was wir als AfD-Fraktion seit Jahren fordern, nicht nur hier im Plenum, sondern auch im kommunalen Bereich, sind gesamtgesellschaftliche Konzepte – leider bringt das auch dieser Entwurf nicht mit sich –, die nicht nur die Polizei dazu bringen, zum Schluss mit Videoüberwachung gegen solche Straftatenhäufungen wie zum Beispiel an den kriminogenen Orten vorzugehen. Das ist notwendig. Und wenn wir jetzt bei den kriminogenen Orten sind, dann muss ich jetzt auch mal darauf eingehen, was jetzt eben schon wieder völlig faktenfrei seitens der Linken geäußert wird und mutmaßlich von Frau Henfling hier auch gleich noch mal wiederholt wird: Nein, für die Einstufung kriminogener Orte als solche nach dem Polizeiaufgabengesetz ist eben das Fahren ohne Fahrschein oder was auch immer Sie dafür alles ranziehen, nicht relevant. Ich erzähle es Ihnen gern noch einmal, so wie es das Innenministerium schon in mehreren meiner Kleinen Anfragen auch gesagt hat: Für die Einstufung kriminogener Orte werden sechs Teilbereiche herangezogen. Teilbereich 1: Kapital-, Sexual-, Körperverletzungs- und Branddelikte, Teilbereich 2: Raub-, Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsdelikte, Teilbereich 3: Delikte gegen das Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz usw. usf., Teilbereich 4: Delikte gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht, Teilbereich 5: Beleidigungs- und Sachbeschädigungsdelikte gegen die Öffentlichkeit usw. usf., Teilbereich 6: Diebstahlsdelikte. Da geht es nicht darum, dass jemand ohne Fahrschein in Erfurt Straßenbahn gefahren ist. Sie können das noch so oft wiederholen und das ist trotzdem nicht wahrer und das macht es auch nicht besser.
(Beifall AfD)
Jetzt komme ich aber zu dem eigentlichen Gesetzentwurf heute. Ich kann hier fast dieselbe Rede halten, wie ich sie vorhin schon gehalten habe zum vorhergehenden TOP, wo es auch darum ging, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern. Es geht nämlich wieder um das Polizeiaufgabengesetz, wo ich vorhin gesagt habe, dass Sie das nicht mal eben kurz so nebenbei im Vorbeigehen ändern, was im Prinzip das Innenministerium auch vorher bestätigt hat. Sorgfalt kommt hier vor allem anderen.
(Beifall AfD)
Sie alle wissen auch noch – mit „Sie alle“ meine ich vor allem die CDU –, dass die drei linken Parteien an einer Lösung des Kriminalitätsproblems beispielsweise auf dem Erfurter Anger überhaupt nicht interessiert sind und sich dafür, wie wir es in den Reden eben gesehen haben, auch noch zahlreiche faktenfreie Ausreden einfallen lassen.
(Beifall AfD)
Ein erheblicher Teil der Straftaten auf dem Erfurter Anger beispielsweise wird nun mal von einem kleinen Teil von Angehörigen derjenigen Bevölkerungsgruppe verübt, der die Linken wesentlich mehr Sympathie entgegenbringen als der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit.
(Beifall AfD)
Es ist nun mal so.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Was
träumen Sie nachts?) Und jetzt zum dritten Mal: Nach dem Versammlungsgesetz gestern – wo das auch schon der Fall war – und dem PAG eben so einen wichtigen Entwurf – und Videoüberwachung, das habe ich in all meinen Reden, wo es um dieses Thema ging, auch betont, ist ein wichtiges Thema – in der vorletzten Plenarsitzung der Legislatur anzubringen und hier in dem Fall auch eine zweite Änderung des PAG, ist nur als Wahlkampf zu framen. Tut mir leid, aber ich kann es nicht anders machen.
(Beifall AfD)
Ich habe es eben schon angedeutet, dass es hier um Wahlkampf geht. Das wird auch schon allein dadurch deutlich, dass Sie zwei Änderungen an ein und demselben Gesetz in dem Falle getrennt einbringen. Erklären Sie mir das mal mit anderen Worten als mit Wahlkampf. Wenn es Ihnen um Lösungen, um tatsächlich inhaltliche Lösungen und nicht nur um Populismus ginge, dann hätten Sie doch TOP 12 und 13 in einem Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt eingebracht, wo tatsächlich diese beiden Sachen auch ernsthaft in den Ausschüssen besprochen werden können, vernünftige Anhörungen durchgeführt werden können und gegebenenfalls auch noch vernünftig Änderungen gemacht werden können. Deshalb spare ich es mir jetzt, das noch weiter auszuführen. Auch dieser Gesetzentwurf sollte eigentlich aufgrund der Problematik gar nicht erst an den Ausschuss überwiesen werden. Wir werden es trotzdem tun. Aber darüber hinaus, aufgrund der Wichtigkeit weiß ich noch nicht genau, wie wir damit umgehen, wenn das Teil wieder zurück im Plenum ist. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
