thueringer-landtag.de ↗

Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, was lange währt, wird gut, so möchte man hoffen. Die Thüringer Krankenhausplanung schleppt sich wie so viele andere Themen im Gesundheitsministerium seit Jahren dahin, verhindert die sichere Planung der Krankenhäuser und frustriert das Personal. (Beifall AfD) Jetzt ist die Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes notwendig, um die vom Bundesgesetzgeber avisierte Umstellung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser mit der Einführung einer an Leistungsgruppen orientierten Vorhaltevergütung zu ermöglichen. Einer wichtigen Empfehlung der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft in der schriftlichen Anhörung ist zwingend Folge zu leisten. Konkret wird gefordert: Bevor Festlegungen und Beschreibungen von Leistungsgruppen in Thüringen erfolgen, muss dringend das Inkrafttreten bundesgesetzlicher Regelungen abgewartet werden. Das Universitätsklinikum Jena mahnt an, im Gesetz einen Passus einzufügen, welcher es ermöglicht, die vorgesehenen Gelder aus dem Transformationsfonds auch an das Universitätsklinikum ausreichen zu können. Gewichtige Gründe für einen dringenden Reformbedarf der Krankenhäuser sind: Verbesserung der Behandlungsqualität durch mehr Spezialisierung, die bestehende überbordende Bürokratie, stetig steigende Betriebskosten insbesondere aufgrund der desaströsen Wirtschafts- und Energiepolitik der Bundesregierung sowie die unzureichende Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Investitionsförderung der Krankenhäuser. Ob diese Reform allerdings geeignet ist, die finanziellen und strukturellen Probleme der Kliniken wie chronische Unterfinanzierung mit Investitionslücken zu lösen, darf bezweifelt werden. (Beifall AfD) Zu einem Bürokratieabbau in den Krankenhäusern trägt der vorliegende Reformentwurf wenig bei. Wir sehen weiterhin die Gefahr, dass die Einteilung der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen nicht die regionalen Besonderheiten berücksichtigt, ebenso wenig wie die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Wir befürchten, dass die aktuellen Reformvorschläge insbesondere den kleineren Kliniken die finanzielle Grundlage entziehen, wenn sie nur noch die Aufgaben eines pflegerisch geleiteten Zentrums mit ambulanter Versorgung wahrnehmen. Wenn allerdings die Kliniken Institutsambulanzen errichten sollen, um zu überleben, schwächt das wiederum die ambulante Medizin. (Beifall AfD) Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen warnte am 27. März in einer Medieninformation zu Recht davor, dass die Krankenhausreform die ambulante Versorgung aushöhlt. Es gibt also von unserer Seite erhebliche Zweifel an der geplanten Krankenhausreform in Thüringen, aber vor allem durch die geplanten Reformmaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums unter der Führung eines Karl Lauterbach. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von Dr. Wolfgang Lauerwald Protokoll ↗