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26.04.2024 Sitzungen 7/135

Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen – Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, auch wenn wir sozusagen festgestellt haben, dass es sich vor allen Dingen um einen Wahlkampfantrag handelt, ist das Thema trotzdem wichtig genug, dass wir uns als Landesregierung dazu zu Wort melden. Der Minister hatte ja gestern schon im Rahmen des Thüringen-Monitors in seiner Regierungserklärung für die Landesregierung den Kommunen, den Kammern und den Verbänden, aber natürlich auch den Fraktionen hier im Thüringer Landtag und der Parlamentarischen Gruppe das Angebot eines Thüringer Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung unterbreitet und auch angeboten, dies zu vereinbaren. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist kein Wahlkampfmanöver, oder was?) Der Minister schlug im Konkreten in seiner Regierungserklärung vor, die Vorschläge des Thüringer Normenkontrollrats zum Abbau kommunal belastender Standards unverzüglich zu prüfen und vor allen Dingen schnell umzusetzen. Beim Bürokratieentlastungspaket IV der Bundesregierung wollen wir im Bundesrat in Abstimmung mit den Kammern konkrete und weitergehende Vorschläge insbesondere zum Abbau von Dokumentations- und Statistikpflichten unterbreiten. Er erinnerte auch an die Vorschläge der Expertenkommission in der Thüringer Staatskanzlei zur Verwaltungsmodernisierung, die Ministerpräsident Ramelow berufen hat. In diesem Sinne werden wir natürlich auch die Vorschläge der CDU prüfen. Diese Vorschläge enthalten, wenn wir ehrlich sind – und das hatten auch die Abgeordneten ja schon deutlich gemacht – bereits eine Reihe von Aufträgen, die seitens der Landesregierung schon umgesetzt werden. Ob dem Bürokratieabbau also damit gedient ist, dass wir noch mal darüber reden, statt ihn einfach mal zu machen, das muss die CDU für sich selbst entscheiden. Deshalb sollten wir auch in den Blick nehmen, was denn bereits passiert und was bereits möglich ist. Soweit Sie in Ihrem Antrag fordern, dass wir einen vollständigen digitalen Prozess zur Unternehmensgründung etablieren sollten, kann ich Ihnen mitteilen, dass das bereits heute möglich ist, ein Gewerbe rein elektronisch anzumelden über die Thüringer Basissysteme „Zuständigkeitsfinder“. Auch über ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen, können Gründer und Unternehmer Informationen zu Verwaltungsleistungen erlangen und das Verfahren bereits elektronisch abwickeln. Durch die Möglichkeit der elektronischen Abwicklung werden Antragsverfahren natürlich beschleunigt und auch für die Unternehmen vereinfacht. Die Antragstellungen können rund um die Uhr erfolgen und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten von Behörden gebunden. Hier ist also die Realität wesentlich weiter als die entsprechende Forderung. In diesem Sinne gehe ich auch noch mal kurz auf die aus meiner Sicht wesentlichen Aspekte Ihres Antrags ein. Erstens: Der Normenkontrollrat des Bundes hat in einem früheren Jahresbericht aus dem Jahr 2019 festgehalten, dass die deutsche Wirtschaft durch die One-in-one-out-Regel – die hatten Sie bereits erwähnt – seit dem Jahr 2015 um 1,9 Milliarden Euro entlastet wurde, weil der bürokratische Erfüllungsaufwand reduziert werden konnte. Diesen Aspekt sollten wir natürlich auch auf Landesebene aufgreifen und entsprechend prüfen, aber auch anhand der von der Abgeordneten Henfling bereits erwähnten klaren Kriterien statt nur nach Phrasen. Deshalb ist für uns als Landesregierung fraglich, inwieweit diese starre Regelung, wonach quasi immer eins rein, eins raus muss, etabliert werden sollte oder ob wir hier nicht eher den Ressorts in der Frage der Entbürokratisierung mehr Freiraum bieten sollten und die besagte Regel ansonsten wieder nur mehr Bürokratie verursachen würde. Der eingerichtete Normenkontrollrat hat unlängst seinen Bericht über die kommunal belastenden Standards veröffentlicht. Darin zeigt er noch mal auf, dass der grundlegende Schlüssel zum Abbau der Bürokratie in der Digitalisierung der Verwaltung liegt. Im Rahmen seiner Prüfung wurde deutlich, dass sich viele Kommunen hier mehr Vorgaben und Musterlösungen vom Land wünschen. Insbesondere kleinen Kommunen fehlen hier schlichtweg die personellen Ressourcen, um eigene digitale Lösungen und Prozesse zu erarbeiten. An dieser Stelle gilt es, in den nächsten Jahren gemeinsam mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH anzusetzen und die Kommunen in die Lage zu versetzen, hochwertige digitale Lösungen für Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Überdies fordert der Normenkontrollrat in seiner Studie, die Bürokratiebelastung für kommunale Gebietskörperschaften aufgrund von Statistikpflichten zu senken. Die umfangreichen Anforderungen an die Datenerhebung und Berichterstattung stellen nach entsprechender Befragung für die Kommunen einen hohen bürokratischen Aufwand dar, und auch hier werden wir uns entsprechend der Sache widmen. Was Ihr Lieblingsthema, die „Genehmigungsfiktion“, angeht, nur so viel: Grundsätzlich, und das hatten Sie ja bereits auch erkannt, gibt es bereits Genehmigungsfiktionen nach § 42a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist von drei Monaten als erteilt, wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Eine entsprechende gesetzliche Anordnung gibt es ja beispielsweise in der Bauordnung. Wir stehen dennoch natürlich dem Ausbau von Genehmigungsfiktionen aufgeschlossen gegenüber und werden insbesondere die Kommunen um konkrete Vorschläge bitten, wo dies in Thüringen besser umgesetzt werden könnte. Zu den im Antrag angesprochenen Regelungen zur Standardöffnung und Experimentierklausel noch so viel: Dazu hatte sich der Landtag in der Legislaturperiode bereits im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der FDP zum Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften in der Drucksache 7/645 vom 17.04.2020 befasst. Der Landtag hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschlussempfehlung an den Innen- und Kommunalausschuss gegeben. Enthalten hat sich natürlich da die CDU bei der Abstimmung und stellte damals den Sinn des Standarderprobungsgesetzes grundsätzlich infrage. Ihre Forderung nach einem Sofortprogramm zum Abbau überflüssiger bürokratischer Belastungen und Hemmnisse entspricht unserem Angebot, das der Minister gestern auch noch mal erneuert hat, zum Thüringer Pakt für Planungs-, Genehmigungsund Umschlagsbeschleunigung. Insofern ist unsere Hand ausgestreckt, gemeinsam endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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